Überwachung von Fahrschulen und verkehrspsychologischen Fahreignungsseminaren

Status
Vergeben
Angebotsfrist
25.04.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
21
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
21.03.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Kontroll- und Überwachungsleistungen (71700000)
  • Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung (75130000)
  • Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)
  • Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
Bekanntmachung
evergabe.bayern.de
Bekanntmachungsnummer
184859-2025
Verfahrensnummer
1f5d1cde-e097-4b20-812d-579ad0c71bbf

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Regierung der Oberpfalz beschafft Überwachungsleistungen für Fahrlehrer, Fahrschulen und deren Zweigstellen sowie für die Durchführung des verkehrspsychologischen Teils von Fahreignungsseminaren. Dafür sollen geeignete Überwachungspersonen ausgewählt und für die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung verpflichtet werden. Die Leistungen sind in 21 regionalen Bereichen in Bayern vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 25. April 2025 um 08:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Die Regierung der Oberpfalz ist in Bayern zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen gem. § 51 FahrlG sowie die Überwachung der Durchführung der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars im Sinne von § 4a Abs. 8 StVG. Sie kann sich hierbei jeweils geeigneter Personen und Stellen bedienen. Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist daher die grundsätzliche Auswahl und Verpflichtung der Überwachungsperson für die Dauer des Rahmenvereinbarung.

Leistungen nach Losen (21)

  • LOT-0001 · Stadt Aschaffenburg; Landkreis Aschaffenburg; Landkreis Miltenberg; Landkreis Main-Spessart; Landkreis Bad Kissingen

    Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.

    Frist: 25.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Stadt Würzburg, Landkreis Würzburg, Landkreis Kitzingen, Stadt Schweinfurt, Landkreis Schweinfurt, Landkreis Rhön-Grabfeld, Landkreis Haßberge

    Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.

    Frist: 25.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Stadt Coburg, Landkreis Coburg, Landkreis Lichtenfels, Landkreis Kronach, Landkreis Kulmbach, Stadt Bamberg, Landkreis Bamberg

    Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.

    Frist: 25.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Landkreis Forchheim, Stadt Bayreuth, Landkreis Bayreuth, Stadt Hof, Landkreis Hof, Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge

    Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/ des Leistungsverzeichnisses.

    Frist: 25.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · Landkreis Tirschenreuth, Stadt Weiden i.d.Opf., Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab, Stadt Amberg, Landkreis Amberg-Sulzbach, Landkreis Schwandorf

    Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.

    Frist: 25.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0006 · Landkreis Neumarkt i.d.Opf., Stadt Regensburg, Landkreis Regensburg, Landkreis Cham

    Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.

    Frist: 25.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0007 · Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Stadt Erlangen, Landkreis Erlangen-Höchstadt, Stadt Ansbach, Landkreis Ansbach

    Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.

    Frist: 25.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0008 · Stadt Nürnberg, Landkreis Nürnberger Land

    Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.

    Frist: 25.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0009 · Stadt Fürth, Landkreis Fürth, Stadt Schwabach, Landkreis Roth, Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

    Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.

    Frist: 25.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0010 · Landkreis Kelheim, Stadt Landshut, Landkreis Landshut, Landkreis Dingolfing-Landau, Stadt Straubing, Landkreis Straubing-Bogen

    Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.

    Frist: 25.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0011 · Landkreis Regen, Landkreis Deggendorf, Landkreis Freyung-Grafenau, Stadt Passau, Landkreis Passau, Landkreis Rottal-Inn

    Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.

    Frist: 25.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0012 · Stadt Ingolstadt, Landkreis Eichstätt, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, Landkreis Dachau

    Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.

    Frist: 25.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0013 · Landkreis Freising; Landkreis Erding, Landkreis Fürstenfeldbruck

    Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.

    Frist: 25.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0014 · Stadt München

    Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.

    Frist: 25.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0015 · Landkreis München, Landkreis Ebersberg, Landkreis Mühldorf am Inn

    Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.

    Frist: 25.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0016 · Landkreis Altötting, Landkreis Berchtesgadener Land, Landkreis Traunstein

    Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.

    Frist: 25.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0017 · Stadt Rosenheim, Landkreis Rosenheim, Landkreis Miesbach

    Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.

    Frist: 25.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0018 · Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Landkreis Starnberg, Landkreis Landsberg am Lech, Landkreis Weilheim-Schongau, Landkreis Garmisch-Partenkirchen

    Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.

    Frist: 25.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0019 · Landkreis Donau-Ries, Landkreis Dillingen a.d. Donau, Landkreis Aichach-Friedberg, Stadt Augsburg

    Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.

    Frist: 25.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0020 · Landkreis Augsburg, Landkreis Günzburg, Landkreis Neu-Ulm

    Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.

    Frist: 25.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0021 · Landkreis Unterallgäu, Stadt Memmingen, Stadt Kaufbeuren, Landkreis Ostallgäu, Stadt Kempten (Allgäu), Landkreis Oberallgäu, Landkreis Lindau (Bodensee)

    Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.

    Frist: 25.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Beschreibung der Ausschlussgründe (wie etwa jener nach §§ 123, 124 GWB sowie §§ 57, 42 Abs. 1 VgV) ist über folgenden Link einsehbar: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/suitabilitycriteria Auf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Stadt Aschaffenburg; Landkreis Aschaffenburg; Landkreis Miltenberg; Landkreis Main-Spessart; Landkreis Bad Kissingen

Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
1 %
Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
99 %

LOT-0002 · Stadt Würzburg, Landkreis Würzburg, Landkreis Kitzingen, Stadt Schweinfurt, Landkreis Schweinfurt, Landkreis Rhön-Grabfeld, Landkreis Haßberge

Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
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Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
99 %

LOT-0003 · Stadt Coburg, Landkreis Coburg, Landkreis Lichtenfels, Landkreis Kronach, Landkreis Kulmbach, Stadt Bamberg, Landkreis Bamberg

Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
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Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
99 %

LOT-0004 · Landkreis Forchheim, Stadt Bayreuth, Landkreis Bayreuth, Stadt Hof, Landkreis Hof, Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge

Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
1 %
Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
99 %

LOT-0005 · Landkreis Tirschenreuth, Stadt Weiden i.d.Opf., Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab, Stadt Amberg, Landkreis Amberg-Sulzbach, Landkreis Schwandorf

Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
1 %
Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
99 %

LOT-0006 · Landkreis Neumarkt i.d.Opf., Stadt Regensburg, Landkreis Regensburg, Landkreis Cham

Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
1 %
Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
99 %

LOT-0007 · Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Stadt Erlangen, Landkreis Erlangen-Höchstadt, Stadt Ansbach, Landkreis Ansbach

Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
1 %
Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
99 %

LOT-0008 · Stadt Nürnberg, Landkreis Nürnberger Land

Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
1 %
Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
99 %

LOT-0009 · Stadt Fürth, Landkreis Fürth, Stadt Schwabach, Landkreis Roth, Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
1 %
Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
99 %

LOT-0010 · Landkreis Kelheim, Stadt Landshut, Landkreis Landshut, Landkreis Dingolfing-Landau, Stadt Straubing, Landkreis Straubing-Bogen

Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
1 %
Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
99 %

LOT-0011 · Landkreis Regen, Landkreis Deggendorf, Landkreis Freyung-Grafenau, Stadt Passau, Landkreis Passau, Landkreis Rottal-Inn

Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
1 %
Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
99 %

LOT-0012 · Stadt Ingolstadt, Landkreis Eichstätt, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, Landkreis Dachau

Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
1 %
Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
99 %

LOT-0013 · Landkreis Freising; Landkreis Erding, Landkreis Fürstenfeldbruck

Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
1 %
Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
99 %

LOT-0014 · Stadt München

Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
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Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
99 %

LOT-0015 · Landkreis München, Landkreis Ebersberg, Landkreis Mühldorf am Inn

Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
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Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
99 %

LOT-0016 · Landkreis Altötting, Landkreis Berchtesgadener Land, Landkreis Traunstein

Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
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Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
99 %

LOT-0017 · Stadt Rosenheim, Landkreis Rosenheim, Landkreis Miesbach

Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
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Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
99 %

LOT-0018 · Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Landkreis Starnberg, Landkreis Landsberg am Lech, Landkreis Weilheim-Schongau, Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
1 %
Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
99 %

LOT-0019 · Landkreis Donau-Ries, Landkreis Dillingen a.d. Donau, Landkreis Aichach-Friedberg, Stadt Augsburg

Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
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Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
99 %

LOT-0020 · Landkreis Augsburg, Landkreis Günzburg, Landkreis Neu-Ulm

Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
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Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
99 %

LOT-0021 · Landkreis Unterallgäu, Stadt Memmingen, Stadt Kaufbeuren, Landkreis Ostallgäu, Stadt Kempten (Allgäu), Landkreis Oberallgäu, Landkreis Lindau (Bodensee)

Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
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Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
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Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Die Beschreibung der Ausschlussgründe (wie etwa jener nach §§ 123, 124 GWB sowie §§ 57, 42 Abs. 1 VgV) ist über folgenden Link einsehbar: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/suitabilitycriteria Auf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 26.06.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 413865-2025

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