Ausbildung und Prüfung für Fahrerlaubnisklassen A und B der Bundeswehr

Status
Vergeben
Angebotsfrist
26.07.2024, 08:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
4
Erfüllungsregion
Bayern, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
12.06.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht (80400000)
  • Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
345534-2024
Verfahrensnummer
433c612f-019d-455d-9011-586c50748feb

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr beschafft in vier Losen die Ausbildung von Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern der Bundeswehr in Fahrschulen für die Fahrerlaubnisklassen A und B. Die Teilnehmenden sollen anschließend durch die Prüfungsorganisation der Bundeswehr geprüft werden, damit Dienstfahrerlaubnisse rechtzeitig verfügbar sind. Die Leistungen sind den Regionen DE234, DEA22 und DEA45 zugeordnet; die Angebotsfrist endet am 26. Juli 2024 um 06:00 Uhr UTC.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

6002667625-BAIUDBw DL II 6.2 EK PersDL

Leistungen nach Losen (4)

  • LOT-0001 · Leistungsfremdvergabe Erwerb Klasse A/B

    Im Rahmen der Kraftfahrgrundausbildung (KfGA) werden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der Bundeswehr (KfBw) ausgebildet und durch die Prüforganisation der Bundeswehr (Bw) gemäß der Prüfungsrichtlinie der Bw geprüft. Dadurch wird die sach- und zeitgerechte Verfügbarkeit von KfBw mit der Dienstfahrerlaubnis (DFE) der Klasse A und der Klasse B sichergestellt. Dabei entspricht die Definition der DFE Klasse A und der Klasse B der Definition der allgemeinen Fahrerlaubnisklasse A bzw. B gemäß § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Ziel der KfGA ist die Ausbildung von KfBw mit der Befähigung zum verkehrsgerechten und sicheren Führen von Dienstfahrzeugen (DFzg) der DFE A bzw. B sowie die Erziehung zur bzw. zum verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmerin und Verkehrsteilnehmer. Die in der KfGA A bzw. B erreichte Befähigung beeinflusst den Inhalt und Umfang der weiterführenden Kraftfahrfort- (KfFB) und -weiterbildung (KfWB), für die in der Regel keine hochqualifizierte Fahrlehrerinnen der Bw bzw. Fahrlehrer der Bw als Ausbilder/-in zur Verfügung stehen. Die KfGA B bildet zudem den Ausgangspunkt für eine Erweiterung der DFE in der KfGA. Durch den Auftragnehmer (AN) sollen in diesem Rahmen die Ausbildungsthemen gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) zur Erlangung der Prüfungsreife vermittelt und zusätzlich anteilig organisatorische Aufgaben wahrgenommen werden. Der Leistungszeitraum beginnt am 02. Januar 2025 und endet am 30. Juni 2028.

    Frist: 26.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Leistungsfremdvergabe Erwerb Klasse A/B

    Im Rahmen der Kraftfahrgrundausbildung (KfGA) werden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der Bundeswehr (KfBw) ausgebildet und durch die Prüforganisation der Bundeswehr (Bw) gemäß der Prüfungsrichtlinie der Bw geprüft. Dadurch wird die sach- und zeitgerechte Verfügbarkeit von KfBw mit der Dienstfahrerlaubnis (DFE) der Klasse A und der Klasse B sichergestellt. Dabei entspricht die Definition der DFE Klasse A und der Klasse B der Definition der allgemeinen Fahrerlaubnisklasse A bzw. B gemäß § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Ziel der KfGA ist die Ausbildung von KfBw mit der Befähigung zum verkehrsgerechten und sicheren Führen von Dienstfahrzeugen (DFzg) der DFE A bzw. B sowie die Erziehung zur bzw. zum verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmerin und Verkehrsteilnehmer. Die in der KfGA A bzw. B erreichte Befähigung beeinflusst den Inhalt und Umfang der weiterführenden Kraftfahrfort- (KfFB) und -weiterbildung (KfWB), für die in der Regel keine hochqualifizierte Fahrlehrerinnen der Bw bzw. Fahrlehrer der Bw als Ausbilder/-in zur Verfügung stehen. Die KfGA B bildet zudem den Ausgangspunkt für eine Erweiterung der DFE in der KfGA. Durch den Auftragnehmer (AN) sollen in diesem Rahmen die Ausbildungsthemen gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) zur Erlangung der Prüfungsreife vermittelt und zusätzlich anteilig organisatorische Aufgaben wahrgenommen werden. Der Leistungszeitraum beginnt am 02. Januar 2025 und endet am 30. Juni 2028.

    Frist: 26.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Leistungsfremdvergabe Erwerb Klasse A/B

    Im Rahmen der Kraftfahrgrundausbildung (KfGA) werden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der Bundeswehr (KfBw) ausgebildet und durch die Prüforganisation der Bundeswehr (Bw) gemäß der Prüfungsrichtlinie der Bw geprüft. Dadurch wird die sach- und zeitgerechte Verfügbarkeit von KfBw mit der Dienstfahrerlaubnis (DFE) der Klasse A und der Klasse B sichergestellt. Dabei entspricht die Definition der DFE Klasse A und der Klasse B der Definition der allgemeinen Fahrerlaubnisklasse A bzw. B gemäß § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Ziel der KfGA ist die Ausbildung von KfBw mit der Befähigung zum verkehrsgerechten und sicheren Führen von Dienstfahrzeugen (DFzg) der DFE A bzw. B sowie die Erziehung zur bzw. zum verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmerin und Verkehrsteilnehmer. Die in der KfGA A bzw. B erreichte Befähigung beeinflusst den Inhalt und Umfang der weiterführenden Kraftfahrfort- (KfFB) und -weiterbildung (KfWB), für die in der Regel keine hochqualifizierte Fahrlehrerinnen der Bw bzw. Fahrlehrer der Bw als Ausbilder/-in zur Verfügung stehen. Die KfGA B bildet zudem den Ausgangspunkt für eine Erweiterung der DFE in der KfGA. Durch den Auftragnehmer (AN) sollen in diesem Rahmen die Ausbildungsthemen gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) zur Erlangung der Prüfungsreife vermittelt und zusätzlich anteilig organisatorische Aufgaben wahrgenommen werden. Der Leistungszeitraum beginnt am 02. Januar 2025 und endet am 30. Juni 2028.

    Frist: 26.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Leistungsfremdvergabe Erwerb Klasse A/B

    Im Rahmen der Kraftfahrgrundausbildung (KfGA) werden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der Bundeswehr (KfBw) ausgebildet und durch die Prüforganisation der Bundeswehr (Bw) gemäß der Prüfungsrichtlinie der Bw geprüft. Dadurch wird die sach- und zeitgerechte Verfügbarkeit von KfBw mit der Dienstfahrerlaubnis (DFE) der Klasse A und der Klasse B sichergestellt. Dabei entspricht die Definition der DFE Klasse A und der Klasse B der Definition der allgemeinen Fahrerlaubnisklasse A bzw. B gemäß § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Ziel der KfGA ist die Ausbildung von KfBw mit der Befähigung zum verkehrsgerechten und sicheren Führen von Dienstfahrzeugen (DFzg) der DFE A bzw. B sowie die Erziehung zur bzw. zum verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmerin und Verkehrsteilnehmer. Die in der KfGA A bzw. B erreichte Befähigung beeinflusst den Inhalt und Umfang der weiterführenden Kraftfahrfort- (KfFB) und -weiterbildung (KfWB), für die in der Regel keine hochqualifizierte Fahrlehrerinnen der Bw bzw. Fahrlehrer der Bw als Ausbilder/-in zur Verfügung stehen. Die KfGA B bildet zudem den Ausgangspunkt für eine Erweiterung der DFE in der KfGA. Durch den Auftragnehmer (AN) sollen in diesem Rahmen die Ausbildungsthemen gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) zur Erlangung der Prüfungsreife vermittelt und zusätzlich anteilig organisatorische Aufgaben wahrgenommen werden. Der Leistungszeitraum beginnt am 02. Januar 2025 und endet am 30. Juni 2028.

    Frist: 26.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

--- Die grundlegenden Unterlagen wie die Bieterangaben zum Angebot, das ausgefüllte Preisblatt und der Vertragsentwurf müssen zwingend unterschrieben sein. Anderenfalls kann das Angebot nicht gewertet werden. Andere Unterlagen, wie z. B. Eigenerklärungen, können u. U. nachgereicht werden. Nachforderungen werden schriftlich angefordert.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

--- Die grundlegenden Unterlagen wie die Bieterangaben zum Angebot, das ausgefüllte Preisblatt und der Vertragsentwurf müssen zwingend unterschrieben sein. Anderenfalls kann das Angebot nicht gewertet werden. Andere Unterlagen, wie z. B. Eigenerklärungen, können u. U. nachgereicht werden. Nachforderungen werden schriftlich angefordert.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 25.09.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 574640-2024

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.