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Übersetzungs- und Korrekturleistungen für die Wanderausstellung des NSU-Dokumentationszentrums

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 21:47 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung

Übersetzungsdienstleistungen für das NSU-Dokumentationszentrum

Az. B 24.16 - 0711/26/VV : 1

Ihre Vergabestelle für das Vergabeverfahren

Beschaffungsamt des BMI

Anschrift Beschaffungsamt des BMI

Referat B 24 Brühler Straße 3 53119 Bonn

Ausgabenummer 1 Ausgabedatum 09/2026

Beschaffungsamt des BMI, Vorlagenstand: 25.07.2024

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Inhaltsverzeichnis

  1. Vorstellung der Bedarfsträgerin................................................................................................ 3

  2. Allgemeiner Hintergrund der Rahmenvereinbarung ................................................................ 3

2.1 Allgemeine Informationen zur Wanderausstellung .......................................................... 4

2.2 Allgemeine Informationen zu den Digitalformaten .......................................................... 4

  1. Übersetzungsauftrag ................................................................................................................. 4

3.1 Anforderungen an die Übersetzung ................................................................................. 5

3.2 Leistungsumfang / Texte und Formate ............................................................................. 5

3.2.1 Fachkorrektur .................................................................................................... 8

3.2.2 Korrektorat und Lektorat .................................................................................. 8

3.3 Translation Memory ......................................................................................................... 8

3.4 Art der Aufgaben/Grundsätze der Zusammenarbeit ........................................................ 9

3.4.1 Kickoff-Meeting ................................................................................................. 9

  1. Qualitätssicherung .................................................................................................................... 9

  2. Fachliche Anforderungen an die Übersetzerinnen und Übersetzer ....................................... 10

  3. Anforderungen an die Qualifikation der eingesetzten Übersetzer und Übersetzerinnen ..... 10

  4. Leistungsnachweis .................................................................................................................. 12

  5. Termine und Abruf der Leistung ............................................................................................. 12

  6. Datenspeicherung und Datenübergabe .................................................................................. 13

  7. Sonstige Anforderungen ......................................................................................................... 13

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1. Vorstellung der Bedarfsträgerin

Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI). Im Zentrum der Arbeit der BpB steht die Förderung des Bewusstseins für Demokratie und politische Partizipation in der Bevölkerung.

Die Menschen sollen motiviert und befähigt werden, sich kritisch mit politischen und gesellschaftlichen Fragen auseinander zu setzen und aktiv am politischen Leben teilzunehmen. Um dieses Ziel zu erreichen, entwickelt die BpB Bildungs- und Diskussionsangebote, die Einblicke in geschichtliche und gesellschaftliche Zusammenhänge politischer, sozialer, kultureller, ökonomischer und ökologischer Prozesse vermitteln. Dazu greift sie aktuelle und historische Themen mit Printprodukten, Veranstaltungen, audiovisuellen Produkten und durch ein intensiv genutztes Online-Angebot auf, das stetig ausgebaut und weiterentwickelt werden soll. Dabei orientiert sich die BpB in ihrer Arbeit an den anerkannten fachlichen Prinzipien politischer Bildung. Eine wichtige Referenz ist der "Beutelsbacher Konsens", der besonders für die formale politische Bildung auf zentrale didaktische Leitgedanken verweist. Hierzu zählen das Überwältigungsverbot (keine Indoktrination), die Beachtung kontroverser Positionen in Wissenschaft und Politik und die Befähigung der Schüler/-innen, in politischen Situationen ihre eigenen Interessen zu analysieren. Zudem bekennt sich die Bundeszentrale für politische Bildung ausdrücklich zu den Grundsätzen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

Zu den grundlegenden Prinzipien der freiheitlichen Grundordnung sind insbesondere zu rechnen:

• die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht auf Leben und freie Entfaltung der Persönlichkeit, • die Volkssouveränität, • die Gewaltenteilung, • die Unabhängigkeit der Gerichte, • das Mehrparteienprinzip, • die Chancengleichheit für alle politischen Parteien und • das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung der Opposition.

Eine Missachtung der vorgenannten Prinzipien ist mit dem politischen Bildungsauftrag der BpB und daher mit den vertraglichen Pflichten unvereinbar.

2. Allgemeiner Hintergrund der Rahmenvereinbarung

Die BpB beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Übersetzungsleistungen. Ziel ist es, eine Rahmenvereinbarung ab Zuschlagserteilung mit einer Laufzeit bis einschließlich dem 31. August 2027 abzuschließen, mit der einmaligen Option auf Verlängerung des Vertrages um sechs Monate.

Die Projektgruppe „Aufbau NSU-Dokumentationszentrum“ (PG NSU-DZ) der BpB soll sukzessive bis Mitte 2027 verschiedene Bildungsformate zum NSU-Komplex realisieren. Hierzu gehören digitale Bildungsformate wie eine Erklär-Filmreihe, ein Social-Media-Format sowie ein thematisch, vertiefendes Storytelling-Format. Zudem konzipiert die Projektgruppe eine Wanderausstellung in der der NSU-Komplex und die Geschichte des Rechtsterrorismus seit 1945 behandelt werden. Weiterhin plant und realisiert die Projektgruppe „Aufbau NSU- Dokumentationszentrum“ eine Website auf der die zu entwickelnden digitalen Formate sowie vertiefende Inhalte der Wanderausstellung veröffentlicht werden. Umfang, Inhalt und Ausgestaltung der Texte hängen von den jeweiligen Formaten ab (siehe Ziff. 3 der Leistungsbeschreibung).

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Grundsätzlich sollen die Formate ein breites Publikum ansprechen, die primäre Zielgruppen der Bildungsformate sind junge Menschen/Schülerinnen und Schüler,Auszubildende, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der historisch-politischen Bildungsarbeit sowie Mitarbeitende staatlicher (Sicherheits-)Behörden und Verwaltung. Gleichzeitig ist geplant, mit den Formaten auch ein internationales Publikum anzusprechen.

2.1 Allgemeine Informationen zur Wanderausstellung

Die BpB erarbeitet im Auftrag des BMI eine Wanderausstellung zur Geschichte des Rechtsterrorismus in Deutschland mit Fokus auf den NSU-Komplex. Dabei ist der Fokus auf die Opfer der rechtsterroristischen Gewalt, die Fehler und Versäumnisse des Staates und der Gesellschaft sowie die Aufarbeitungspraxis von Betroffenen, Zivilgesellschaft, Justiz, Parlamenten, Sicherheitsbehörden und Medien gerichtet. Ziel des Projektes ist es, das Leid sowie Perspektiven der Betroffenen sichtbar zu machen, über die Geschichte des Rechtsterrorismus und dessen teils mangelhafte Aufarbeitung aufzuklären, kritisches Geschichtsbewusstsein zu fördern, Erinnerungskultur zu stärken und für die Folgen von Rassismus und Antisemitismus zu sensibilisieren. Das Konzept der Wanderausstellung wurde in einem kuratorischen Team in Zusammenarbeit mit einem externen Kurator entwickelt. Die Konzeptphase wurde eng begleitet von dem „Betroffenen- und Angehörigen-Beirat“, welcher die Arbeit der Projektgruppe „Aufbau NSU-Dokumentationszentrum“ kritisch berät und begleitet. Themen der Ausstellung wurden zudem in vier Workshops mit Expert/-innen aus verschiedenen gesellschaftlichen Feldern diskutiert. Des Weiteren werden alle Inhalte der Ausstellung wissenschaftlich begutachtet.

Die Ausstellung soll voraussichtlich im September2027 in Berlin eröffnet werden. Danach wird sie durch verschiedene Städte in Deutschland wandern und dort jeweils 4 Wochen bis 2 Monate präsentiert werden.

2.2 Allgemeine Informationen zu den Digitalformaten

Die BpB erarbeitet darüber hinaus drei digitale Bildungsformate sowie eine Website zum NSU- Komplex: Eine Erklär-Filmreihe (Format 1) vermittelt Wissen zum NSU-Komplex eingebettet in die Geschichte des Rechtsterrorismus niedrigschwellig für eine junge Zielgruppe. Die siebenteilige, dokumentarische Erklär-Filmreihe (ca. 10 Minuten pro Folge) soll auf YouTube und einer zukünftigen Website erscheinen. In einem Social Media Format (Format 2) sprechen Hinterbliebene rechtsterroristischer Gewalt, weitere Expert/-innen und Influencer/-innen über rechtsextremen Terror. Die fünf Episoden mit einer Länge von ca. 3-5 Minuten werden auf Instagram und einer zukünftigen Website veröffentlicht und richten sich insbesondere an Jugendliche und junge Erwachsene. Ein interaktives Storytelling-Format (Format 3) widmet sich den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen zum NSU-Komplex. Primäre Zielgruppe sind Multiplikator/-innen sowie eine interessierte Öffentlichkeit.

3. Übersetzungsauftrag

Da die meisten NSU-Mordopfer sowie die meisten Anschlagsopfer eine türkische Migrationsgeschichte haben und der NSU-Komplex insbesondere in der Türkei von hohem öffentlichem Interesse ist, plant die BpB die Formate ins Türkische übersetzen zu lassen. Ebenso bedarf es einer Übersetzung der Formate ins Englische. Weiterhin müssen Aussagen und Interviewausschnitte von türkischsprechendem Muttersprachler/innen ins Deutsche und Englische übersetzt werden. Die Übersetzungen dienen der barrierearmen und zielgruppengerechten Vermittlung von Informationen zum NSU-Komplex, dessen Aufarbeitung sowie Perspektiven der Betroffenen.

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Die Ausgangssprache ist vornehmlich Deutsch. Die Zielsprachen sind Türkisch und Englisch. In weitaus geringerem Umfang sind Übersetzungen aus dem Türkischen ins Deutsche und Englische notwendig. Übersetzungen:

o Deutsch – Türkisch o Deutsch – Englisch o Türkisch – Deutsch o Türkisch – Englisch

3.1 Anforderungen an die Übersetzung

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zu einer historisch und politisch präzisen Übersetzung. Der NSU-Komplex sowie die Geschichte des Rechtsterrorismus beinhalten spezifische Fachtermini, behördliche Bezeichnungen (z.B. aus Ermittlungsakten, Untersuchungsausschüssen) sowie zeitgenössischen Begrifflichkeiten, die adäquat, kontextgerecht sowie zielgruppengerecht in die Zielsprache übersetzt werden müssen.

Die Übersetzungen müssen in Bezug auf Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung, Stil, Sprache, Form, Verständlichkeit und Botschaft klar, hinreichend sensibel und korrekt sein. Der Gegenstandsbereich der Formate umfasst Themen und Begrifflichkeiten, welche diskriminierende und rassistische Konnotationen beinhalten wie bspw. „Soko Bosporus“ oder „Dönermorde“. Diese müssen im historischen Kontext so übersetzt werden, dass die stigmatisierende Wirkung des Originalbegriffs im Deutschen (und die Kritik daran) in der Zielsprache verständlich wird. Die Übersetzungen müssen weiterhin inhaltlich konsistent und für die Zielgruppen verständlich sein und einem roten Faden folgen. Dabei sollten die Übersetzungen in den jeweiligen Zielsprachen unnötige Wiederholungen und umständliche Sätze vermeiden. Bei den Übersetzungen ist zudem darauf geachtet werden, dass Begrifflichkeiten einheitlich genutzt werden. Nachstehend werden die detaillierten Anforderungen aufgeführt.

Die Übersetzungen müssen:

 fachlich und terminologisch korrekt, konsistent und vollständig sein,  sprachlich präzise, idiomatisch und stilistisch angemessen formuliert sein,  grammatikalisch und orthographisch korrekt sein,  die Besonderheiten historischer, juristischer sowie bildungs- und gesellschaftspolitischer aber auch NSU-Komplex-spezifische Fachbegriffe berücksichtigen,  diskriminierungs-, trauma- und kultursensibel formuliert sein,  zielgruppengerecht und verständlich formuliert sein.

Die Übersetzungen müssen den Charakter der Original- und Ausgangstexte erhalten und dürfen deren Aussage nicht verändern.

3.2 Leistungsumfang / Texte und Formate

Die unterschiedlichen zu entwickelnden Formate und damit einhergehenden Textgattungen sowie Audio- und Videosequenzen bedeuten unterschiedliche Anforderungen an die Übersetzerinnen und Übersetzer. Sämtliche Texte und Übersetzungen müssen klar, leser/innenfreundlich und verständlich für die Zielgruppe sein aber auch (trauma-)sensibel im Hinblick auf die Perspektive von Opfern und Betroffenen des NSU-Terrors.

Die Auftragnehmerin übernimmt insbesondere folgende Leistungen:

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o Übersetzung von Texten der Wanderausstellung (wie etwa: Titel, Einleitungstexte, Objekttexte, Bildunterschriften, Vertiefungstexten und Zeitleisten) o Übersetzung von Sprecher/-innentexten und Untertiteln in den multimedialen Elementen der Wanderausstellung o Übersetzung des Multimedia Ausstellungsguides mit Texten einer Webapp o Übersetzung eines Ausstellungskatalogs o Übersetzung von didaktischem Begleitmaterialien und Arbeitsblättern o Übersetzung der siebenteiligen Erklär-Filmreihe sowie des fünfteiligen Social-Media- Formats sowie der begleitenden Texte o Übersetzung eines interaktiven Storytelling-Formats o Übersetzung von Videointerviews aus dem Türkischen ins Deutsche und Englische o Übersetzung von digitalen Inhalten (z.B. Webseiten-Texten, interaktive Anwendungen oder QR-Code-Inhalte) o Übersetzungen von Presse- und Informationsmaterialien nach Bedarf.

Der Umfang der Einzelaufträge kann von wenigen Textzeilen bis zu umfangreichen Textdokumenten reichen.

Aktuell befinden sich die Formate in der finalen Konzeptionsphase bzw. in der finalen Umsetzungsphase. Die Projektgruppe „Aufbau NSU-Dokumentationszentrum“ rechnet mit einem Gesamtumfang von ca. 2.042.800 Zeichen inkl. Leerzeichen/ 37.150 Normzeilen. Bei den folgenden Angaben zur Zeichenzahl (inkl. Leerzeichen) der jeweiligen Formte handelt es sich um eine Schätzung, die sich in der weiteren Umsetzung des Gesamtvorhabens präzisieren wird.

Digitale Bildungsformate:

 Erklär-Filmreihe (Format 1): ca. 113.000 Zeichen (Ausgangssprache Deutsch) und 1.500 Zeichen (Ausgangssprache Türkisch):

o Videos: Ca. 14.000 Zeichen pro Folge = 98.000 Zeichen für 7 Folgen (Grundlage Transkripte)

 Deutsch – Türkisch  Deutsch – Englisch  Türkisch – Deutsch  Türkisch – Englisch

o Beschreibungstexte und Captions: Ca. 15.000 Zeichen

 Deutsch – Türkisch  Deutsch – Englisch

 Social-Media-Format (Format 2): ca. 17.500 Zeichen (Ausgangssprache Deutsch):

o Videos: ca. 3000 Zeichen pro Folge = 15.000 Zeichen (ausgehend von den Editskripten) o Beschreibungstexte: Ca. 500 Zeichen pro Folge = 2500 Zeichen o Sämtliche Texte sind in folgende Sprachen zu übersetzen:

 Deutsch – Türkisch  Deutsch – Englisch

 Storytelling-Format (Format 3): ca. 43.000 Zeichen (Ausgangssprache Deutsch)

o Intro: 1.000 Zeichen

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o 3 Kapitel: max. 30.000 Zeichen o Interaktiver Hub und Materialsammlung: 8.000 Zeichen o Glossar und Fragen: 4.000 Zeichen o Sämtliche Texte sind in folgende Sprachen zu übersetzen:

 Deutsch – Türkisch  Deutsch – Englisch

Wanderausstellung:

 Gesamtzeichen: ca. 820.000 Zeichen (Ausgangssprache Deutsch) und 8.400 Zeichen (Ausgangssprache Türkisch)

1 Ausstellungstext: 1.000 Zeichen

3 Abschnittstexte: 2.250 Zeichen

o Analoge Chronologie: 50 x 400 Zeichen: 70.000 Zeichen o Digitale Chronologie + Puffer: 90.000 Zeichen o Raumnischentexte Zentralbereich: 10.000 Zeichen o Vertiefungen Zentralbereich: 20.000 Zeichen o Gedenkenabschnitt Vertiefungen: 20.000 Zeichen o Untertitel Screens: 100.000 Zeichen o Text Projektteam: 1.000 Zeichen o Ausstellungskatalog: 250.000 Zeichen o Ausstellungsflyer: 3.000 Zeichen o Ausstellungsguide: 250.000 Zeichen

 Sämtliche Texte sind in folgende Sprachen zu übersetzen:

o Deutsch – Türkisch o Deutsch – Englisch

 Aussagen von Türkisch-Muttersprachlerinnen sind zu übersetzen:

o Türkisch – Deutsch o Türkisch - Englisch

Website:

 Gesamtzeichen: ca. 18.000 Zeichen (Ausgangssprache Deutsch)

o Intro: ca. 8.000 Zeichen o Impressum, Erklärung für Barrierefreiheit, Kontakt, max. 10.000 Zeichen

Bildungsformatübergreifend ergibt sich somit eine Gesamtzeichenanzahl von 1.011.500 Zeichen (Ausgangssprache Deutsch) und 9.900 Zeichen (Ausgangssprache Türkisch). Daraus ergibt sich eine zu beauftragende Übersetzungsleitung im Gesamtumfang mit folgender Aufteilung:

  • Deutsch - Türkisch: 1.011.500 Zeichen

  • Deutsch - Englisch: 1.011.500 Zeichen

  • Türkisch - Deutsch: 9.900 Zeichen

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  • Türkisch - Englisch: 9.900 Zeichen.

Dies ergibt insgesamt etwa 37.150 Normzeilen (55 Anschläge pro Zeile).

3.2.1 Fachkorrektur

Die Fachkorrektur wird durch die Bedarfsträgerin mit den Übersetzungen beauftragt. Die Fachkorrektur beinhaltet vor allem die Überprüfung der übersetzen Texte auf die korrekte Verwendung von Fachtermini und generell der Fachsprache.

Die Hinweise für durchzuführende Korrekturen müssen eindeutig und zuzuordnen sein und sind in Deutsch vorzunehmen. Für alle Sprachen ist ein einheitliches Korrekturverfahren zu verwenden.

Die Abrechnung erfolgt pro Normseite. Eine Normseite entspricht 55 Anschlägen pro Zeile und insgesamt 30 Zeilen. Angefangene Zeilen von mehr als 35 Anschlägen gelten als volle Zeilen. Im Übrigen sind mehrere angefangene Zeilen bei der Abrechnung als volle Zeilen zusammenzuziehen.

3.2.2 Korrektorat und Lektorat

Das Korrektorat umfasst die formale Prüfung der Texte und Beseitigung aller Fehler (z. B. Grammatik, Orthografie, Zeichensetzung) ohne Veränderung des Inhalts.

Das Lektorat umfasst die inhaltliche Bearbeitung der Texte, wie z. B. das Kürzen der Textmenge, allgemeinverständliche Formulierungen, Prüfung der einheitlichen Verwendung von Abkürzungen und Fachbegriffen.

Die Abrechnung erfolgt pro Normseite. Eine Normseite entspricht 55 Anschlägen pro Zeile und insgesamt 30 Zeilen. Angefangene Zeilen von mehr als 35 Anschlägen gelten als volle Zeilen. Im Übrigen sind mehrere angefangene Zeilen bei der Abrechnung als volle Zeilen zusammenzuziehen.

Die Auftragnehmerin stellt zudem sicher, dass Änderungswünsche der Bedarfsträgerin eingearbeitet werden. Soweit übersetzte Texte nach Prüfung durch die Bedarfsträgerin zu überarbeiten sind, werden diese mit Kommentaren, Anmerkungen, Rückfragen oder Änderungsvorschlägen an die Auftragnehmerin zurückgesendet. Unter Einhaltung einer Nachbearbeitungsfrist von 3 Werktagen für 750 Normzeilen sind diese zu überarbeiten. Der Aufwand hierfür ist im Angebotspreis enthalten.

Die für die fachliche Korrektur, das Korrektorat und das Lektorat anfallenden Aufwendungen sind mit in den angebotenen Preisen für die Übersetzungsdienstleistungen einzupreisen

3.3 Translation Memory

Bei der Auftragsausführung ist ein Translation-Memory (TM-Tool) einzusetzen. Es gibt aktuell keine Terminologielisten, auf die zurückgegriffen werden kann. Auf Anforderung ist der Bedarfsträgerin der zur Übersetzung gehörende Datenbankauszug ohne zusätzliche Vergütung zur Verfügung zu stellen. Der Einsatz des TM-Tools ist in die Übersetzungsleistungen einzukalkulieren.

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3.4 Art der Aufgaben/Grundsätze der Zusammenarbeit

Die Auftragnehmerin garantiert eine feste Ansprechpartnerin bzw. einen festen Ansprechpartner zur Abwicklung der gesamten anfallenden Kommunikation mit der Bedarfsträgerin. Diese ist während der üblichen Geschäftszeiten von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr erreichbar.

Alle Leistungen erfolgen in enger Abstimmung mit der Bedarfsträgerin und ggf. weiteren von der Projektgruppe „Aufbau NSU-Dokumentationszentrum“ beauftragten Dienstleistern.

Die Umsetzung und Produktion der Formate und begleitenden Texte erfolgt in einem mitunter eng terminierten Prozess. Hierzu zählen u.a.:

 Abstimmungs- und Freigaberunden zwischen Dienstleistern und Projektgruppe „Aufbau NSU- Dokumentationszentrum“ sowie der Hausleitung der BpB  Übersetzung, Lektorat, Satz, Gestaltung und Produktion der jeweiligen Formate.

Zudem kann es im Zuge der Umsetzung des Gesamtprojekts zu Auftragsspitzen bei den Übersetzungsleistungen kommen, die im Zusammenhang mit Terminfristen stehen.

3.4.1 Kickoff-Meeting

Nach der Zuschlagserteilung findet ein ausführliches Kickoff-Meeting zwischen der Bedarfsträgerin und der Auftragnehmerin statt. In diesem werden insbesondere die organisatorischen Abläufe, die inhaltlichen und sprachlichen Anforderungen, die Terminplanung sowie die für die Übersetzung maßgeblichen fachlichen und historischen Besonderheiten abgestimmt. Dies umfasst ebenfalls die Versorgung der Auftragnehmerin mit Dokumenten zu den Bildungsformaten, den Vorstellungen zur Manuskriptgestaltung und spezifischen Begrifflichkeiten.

Spätestens 4 Wochen nach der Kickoff-Veranstaltung hat die Auftragnehmerin eine erste Übersetzungstranche vorzulegen. Diese muss insbesondere Begriffe und Textpassagen mit fachlich, historisch, politisch oder erinnerungskulturell kritischen beziehungsweise sensiblen Begriffen rund um den NSU-Komplex enthalten. Ziel hierbei ist es, die gewählte Terminologie und den sprachlichen Umgang mit sensiblen Inhalten frühzeitig mit der Bedarfsträgerin abzustimmen und verbindliche Übersetzungsgrundsätze für die weitere Leistungserbringung festzulegen.

Die Ergebnisse der Abstimmung sind von der Auftragnehmerin zu dokumentieren und bei sämtlichen weiteren Übersetzungsleistungen einheitlich zu berücksichtigen.

4. Qualitätssicherung

Die Auftragnehmerin stellt sicher, dass:

 sämtliche Übersetzungen durch entsprechend qualifizierter Übersetzer/innen in muttersprachlicher Kompetenz in der jeweiligen Zielsprache erstellt werden,  jede Übersetzung einem Vier-Augen-Prinzip unterzogen wird. Es erfolgt eine Prüfung der Übersetzung, bei der der Ausgangstext Wort für Wort mit dem Zieltext abgeglichen und Sinnfehler/Auslassungen behoben werden.  eine konsistente Terminologie verwendet wird,  fachterminologische Fragen sind in einschlägigen Quellen wie Fachbüchern und Paralleltexten zu recherchieren. Diese werden in einem dreisprachigen Glossar

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zusammengestellt, mit der Bedarfsträgerin abgestimmt und konsistent verwendet. Bleiben Unklarheiten, sind diese per Kommentarfunktion anzumerken.  eine Rechtschreib- und Grammatikprüfung des zielsprachigen Gesamtdokuments durchgeführt wird  die Übersetzungen im vereinbarten Dateiformat geliefert werden. Struktur, Formatierung und Layout des Ausgangsdokuments sind soweit technisch möglich beizubehalten.  Änderungswünsche der Bedarfsträgerin eingearbeitet werden gem. den Vorgaben in Ziff. 3.2.2 dieser Leistungsbeschreibung.

Um Brüche in der Terminologie und Stil zu vermieden sollten die Übersetzungen ausschließlich von den bei Angebotsabgabe benannten Teammitgliedern des Übersetzerteams (mindestens 2 Personen pro Zielsprache) angefertigt werden.

5. Fachliche Anforderungen an die Übersetzerinnen und

Übersetzer

Es werden qualitativ hochwertige Übersetzungsdienstleistungen im Sinne der DIN EN 15038 gefordert. Insbesondere müssen die eingesetzten Übersetzer/innen über:

 nachgewiesene Erfahrungen in der Übersetzung von bildungspolitischen Texten oder Kultur- und Ausstellungstexten,  staatlich geprüfte Übersetzer/-innen sein,  muttersprachliche Kompetenz in der jeweiligen Zielsprache gem. den Anforderungen unter Ziff. 6 der Leistungsbeschreibung,  sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache gem. den Anforderungen unter Ziff. 6 der Leistungsbeschreibung,  nachweisbare Kenntnisse der Terminologie rund um Rechtsextremismus, rassistische Gewalt, Opferperspektiven und Antidiskriminierungsarbeit insbesondere zu Rassismus und dem NSU- Komplex sowie Erfahrungen im Umgang mit sensiblen, zeithistorischen und politischen Themen sowie Erinnerungskultur

verfügen.

Der Einsatz von KI ist bei der Übersetzung unterstützend erlaubt. Die Auftragnehmerin hat bei der Nutzung von KI sämtliche jeweils geltende gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere die Verordnung (EU) 2024/1689 (EU-KI-Verordnung/AI Act), die DSGVO sowie anwendbare Vorschriften des Datenschutz-, Urheber- und Geheimhaltungsrechts. Gesetzlich vorgeschriebene Transparenz-, Informations-, Dokumentations- und Kontrollpflichten im Zusammenhang mit dem KI-Einsatz sind einzuhalten. Die von KI erstellten Übersetzungen sind als solche zu kennzeichnen und durch eine muttersprachliche Übersetzerin bzw. Übersetzer zu überprüfen

6. Anforderungen an die Qualifikation der eingesetzten

Übersetzer und Übersetzerinnen

Die zu übersetzenden Texte, Textbausteine oder Dokumente sind vorwiegend im historisch und bildungspolitischen Kontext abgefasst. Die Auftragnehmerin darf für die Übersetzungsleistungen aus diesem Grunde ausschließlich Übersetzerinnen und Übersetzer einsetzen, die über Erfahrung mit der Übersetzung von bildungspolitischen Texten oder Kultur- und Ausstellungstexten

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verfügen und diese Erfahrungen nachweisen können. Sie müssen mit der hier geforderten einschlägigen Fachsprache umgehen können. Es gelten hierbei folgende Sprachniveau- Anforderungen nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER):

Die Übersetzer/innen müssen für die Übersetzungen Deutsch-Türkisch / Türkisch-Deutsch über ein Sprachniveau C2 (annähernd muttersprachliche Kenntnisse) und für die Übersetzungen Deutsch-Englisch / Türkisch-Englisch über ein Sprachniveau C1 (fachkundige Sprachkenntnisse) verfügen.

Die Auftragnehmerin darf darüber hinaus nur solche Übersetzer und Übersetzerinnen mit den Übersetzungen beauftragen, die mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

(1) Abschluss einer deutschen Hochschule (Master, Diplom) im Bereich Übersetzen (unabhängig von der Fachbereichs- und Studiengangsbezeichnung der jeweiligen Hochschule).

(2) Abschluss einer deutschen Hochschule als Bachelor im Bereich Übersetzen (unabhängig von der Fachbereichs- und Studiengangsbezeichnung der jeweiligen Hochschule), sofern Übersetzen Schwerpunkt der Ausbildung und/oder Prüfung war.

(3) Abschluss einer ausländischen Hochschule, deren Ausbildungsinhalte den in Ziffer 1. und/oder Ziffer 2. genannten Anforderungen entsprechen (der Gleichwertigkeitsnachweis ist durch den Bieter zu erbringen).

(4) Prüfung als Übersetzer/in vor einem staatlichen Prüfungsamt eines deutschen Bundeslandes. Dies gilt auch für das Überprüfungsverfahren für seltene Sprachen des Staatlichen Prüfungsamts in Hessen.

(5) Prüfung als Übersetzer/in vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) eines deutschen Bundeslandes erfolgreich bestanden.

(6) Prüfung zum „Diploma in Translation“ des Chartered Institute of Linguists (CIoL, ehemals IoL) erfolgreich bestanden.

(7) „ATA Certification Exam“ der American Translators Association (ATA) erfolgreich bestanden.

(8) Auswahlverfahren für Übersetzer/in des Europäischen Amtes für Personalauswahl (EPSO) bestanden.

(9) Abschluss eines Fremdsprachenstudium an einer deutschen oder ausländischen Hochschule und fünf Jahre Praxis als Übersetzer/in in dieser Fremdsprache.

(10) Abschluss eines Hochschulstudiums (gleich welcher Fachrichtung) an einer deutschen oder ausländischen Hochschule, Beherrschung einer Fremdsprache und sieben Jahre Praxiserfahrung als Übersetzer/in in dieser Sprache.

Hinweis:

Bei Bedarf sind der Bedarfsträgerin jederzeit die entsprechenden Nachweise (bspw. Zeugnisse, Arbeitszeugnisse, Auftragsbestätigungen etc.) für die einzelnen Übersetzer/innen vorzulegen (§1 Abs. 4 der Rahmenvereinbarung)

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7. Leistungsnachweis

Die Übersetzungen sind in den von der Bedarfsträgerin vorgegebenen Dateiformat (Microsoft Word) zu liefern.

Die Übersetzungen sind unter der Berücksichtigung eines dreisprachigen Glossars sowie Corporate Wording anzufertigen. Das Glossar ist von der Auftragnehmerin anzufertigen. Eine Liste mit Schlüsselwörtern auf Deutsch wird von den Referent:innen der Projektgruppe BpB erstellt und nach der Kick-Off-Veranstaltung der Auftragnehmerin zugeliefert.

Die Übersetzungen sind vollständig im Rahmen vereinbarter Arbeitspakete fristgerecht zu liefern. Bei Übergabe bestätigt die Auftragnehmerin, dass die Übersetzung vollständig und inhaltlich korrekt ist, die vereinbarte Terminologie verwendet wurde, die Qualitätsprüfung wie beschrieben durchgeführt wurde, keine sachlichen und sprachlichen Fehler aufweist.

8. Termine und Abruf der Leistung

Die Übersetzungsleistungen werden über Einzelabrufe während der Vertragslaufzeit beauftragt. Die Bedarfsträgerin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Leistungen abzurufen. Aufträge fallen in Häufigkeit und Umfang unregelmäßig an. Der tatsächlich abzurufende Leistungsumfang kann variieren. Die Bedarfsträgerin geht von einem Übersetzungsumfang von etwa. 2.042.800 Zeichen inkl. Leerzeichen/ 37.150 Normzeilen aus. Die Übersetzungen müssen im Leistungszeitraum ab Zuschlagserteilung bis 31. August 2027 erbracht werden.

Die Auftragnehmerin gewährleistet eine zuverlässige Bearbeitung auch kurzfristiger Einzelaufträge.

Es gelten grundsätzlich Bearbeitungszeiten von bis zu zehn Werktagen, sofern zwischen Bedarfsträgerin und Auftragnehmerin nichts anderes vereinbart wird. Es ist erforderlich, personelle Kapazitäten in dem Maße einzuplanen, dass die Übersetzung von Abrufleistungen innerhalb von zehn Werktagen nach Beauftragung sichergestellt werden kann. Kürzere Fristen können im Einzelfall auftreten und werden untereinander abgestimmt.

Sobald beide Parteien sich hinsichtlich der Arbeitsschritte einig sind und dies dokumentiert wurde (grundsätzlich per E-Mail), erstellt die Auftragnehmerin auf Grundlage der ausschließlich unter Ziffer 3 dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Positionen und den mit diesen verbundenen Angebotspreisen eine Kostenschätzung. Die Kostenschätzung muss eine Verifikation der Notwendigkeit der einzelnen Positionen, der jeweiligen Zeitansätze und der mit der Leistung verbundenen Kosten durch die Bedarfsträgerin ermöglichen. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet möglichst wirtschaftlich zu kalkulieren und bestmögliche Leistungstermine bzw. Leistungsfristen anzubieten. Eine gesonderte Vergütung der Erstellung der Kostenschätzung erfolgt nicht. Die Bedarfsträgerin prüft die Kostenschätzung abschließend. Entspricht die in der Kostenschätzung konkretisierte Leistung den Anforderungen gemäß den Vorgaben der Rahmenvereinbarung in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung, ruft sie diese Leistung ab.

Die Auftragnehmerin stellt zwecks Entgegennahme von Einzelaufträgen die Erreichbarkeit über Telefon und E-Mail in der Zeit von Montag bis Freitag (09:00 Uhr–17:00 Uhr) sicher.

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9. Datenspeicherung und Datenübergabe

Sämtliche Daten und Dateien der für die BpB eigens erstellten Inhalte sind während der Vertragslaufzeit datenschutzkonform und versionssicher zu speichern und auf Verlangen der BpB herauszugeben.

10. Sonstige Anforderungen

Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, festgestellte Redundanzen mit der Bedarfsträgerin vor der Übersetzung zu klären. Die Auftragnehmerin hat die fremdsprachigen Texte, Textbausteine oder Dokumente für künftige Änderungen vorzuhalten. Bausteine, die in eine Fremdsprache übersetzt werden und in mehreren Texten enthalten sind, dürfen nur einmal berechnet werden. Für weitere Übersetzungen sind die entsprechenden Bausteine zu übernehmen.

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