Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
15.07.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
08.06.2026
CPV-Codes
Recycling von Siedlungsabfällen (90514000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
390567-2026
Verfahrensnummer
bdac4cc0-e99c-4733-9a1b-e8bf9a4184ba

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die GfA Lüneburg gkAöR schreibt die Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus. Der Umfang beträgt etwa 13.000 Tonnen pro Jahr aus dem Landkreis und der Hansestadt Lüneburg. Angebote müssen bis zum 15. Juli 2026 um 09:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Übernahme und Verwertung der erfassten PPK aus den Gebieten der GfA Lüneburg

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · GfA Lüneburg - Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK)

    Gegenstand der Ausschreibung sind die Übernahme und Verwertung von ca. 13.000 t/a PPK aus dem Landkreis und der Hansestadt Lüneburg.

    Frist: 15.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der AG kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ob eine Nachforderung erfolgt, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des AG. Gemäß § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

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wirtschaftlichste Lösung
1 %

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Anforderungen

Der AG kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ob eine Nachforderung erfolgt, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des AG. Gemäß § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 20.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 577113-2026

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