Verwertung von Altpapier und Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton

Status
Offen
Angebotsfrist
20.11.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
21.10.2026
CPV-Codes
Recycling von Siedlungsabfällen (90514000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
728009-2026
Verfahrensnummer
a22c1251-0c83-45c6-9018-7c879da35383

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die MKW – Materialkreislauf- und Kompostwirtschaft GmbH & Co. KG schreibt die Verwertung des kommunalen Altpapieranteils im Landkreis Aurich aus. Dazu gehört auch die Miterfassung von Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton, die nicht von den Systembetreibern selbst vermarktet werden. Die erfasste Gesamtmenge lag in den zwölf Monaten von September 2024 bis August 2025 bei rund 10.900 Tonnen.

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Leistungsbeschreibung

Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK).

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · MKW Materialkreislauf- und Kompostwirtschaft Landkreis Aurich Verwertung von Altpapier

    Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verwertung - des kommunalen Anteils der Gesamtmenge des im Landkreis Aurich erfassten Altpapier - sowie die Miterfassung der Verkaufsverpackungen aus PPK, die nicht selbst durch die Systembetreiber vermarktet werden, durchzuführen. Die erfasste Gesamtmenge belief sich in den letzten zwölf Monaten (Sep. 2024 bis Aug. 2025) auf ca. 10.900 t (Gewichtstonnen). Näheres siehe Kap. 3.1.2 dieser Vergabeunterlagen. Die PPK werden durch die MKW zu einer vom AN zu benennenden Übergabestelle angeliefert. Als Übergabestelle kommen Behandlungs- oder Verwertungsanlagen (Papierfabriken) oder zugelassene Zwischenläger für PPK in Betracht.

    Frist: 20.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der AG kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ob eine Nachforderung erfolgt, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des AG. Gemäß § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Da die bisherige Rechtsprechung zur eben genannten Regelung eine Korrektur von Unterlagen teilweise nicht zulässt, raten wir den Bietern dringend, alle eignungs- und leistungsbezogenen Angaben sorgfältig auf Übereinstimmung mit den Anforderungen der Vergabeunterlagen zu prüfen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · MKW Materialkreislauf- und Kompostwirtschaft Landkreis Aurich Verwertung von Altpapier

Verwertungserlös für Vermarktung der PPK gem. Preisblatt Pos. 2
Entgelt für die Übernahme und den Transport gem. Preisblatt Pos. 1
Die Transportzeit zur Übergabestelle wird mittels eines Routenplaners ermittelt. Näheres siehe Vergabeunterlagen Kap. 2.11.3

Vergabeunterlagen

2 Dateien laut Portal · Stand 21.10.2026
Angebotsformular MKW Aurich Verwertung PPK 2026.pdfFormular1,2 MB
VU AUR 2026 final.pdfSonstiges1,5 MB

Anforderungen

Der AG kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ob eine Nachforderung erfolgt, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des AG. Gemäß § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Da die bisherige Rechtsprechung zur eben genannten Regelung eine Korrektur von Unterlagen teilweise nicht zulässt, raten wir den Bietern dringend, alle eignungs- und leistungsbezogenen Angaben sorgfältig auf Übereinstimmung mit den Anforderungen der Vergabeunterlagen zu prüfen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 21.10.2026BekanntmachungBekanntmachung CXP4YDJMWV4

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