Übernahme, Transport, Zwischenlagerung und landwirtschaftliche Verwertung von 5.100 t Klärschlamm

Status
Offen
Angebotsfrist
26.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Zweckverband Abwasserbeseitigung Linz-Unkel über die Verbandsgemeinde Linz am RheinProfil ansehen
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
18.09.2026
Bekanntmachungsnummer
645316-2026
Verfahrensnummer
fbec32f1-1538-49a3-8949-a2b8608994e6
CPV-Codes
90513900 · Schlammentsorgung

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Kurzbeschreibung

Der Zweckverband Abwasserbeseitigung Linz-Unkel über die Verbandsgemeinde Linz am Rhein beschafft die Übernahme, den Transport, die Zwischenlagerung und die landwirtschaftliche Verwertung von 5.100 Tonnen entwässertem Klärschlamm aus der Kläranlage Linz-Unkel. Die Leistung ist für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2029 in der Region Linz-Unkel vorgesehen. Angebote können bis zum 26. Oktober 2026, 9:00 Uhr, eingereicht werden; bei der Zuschlagsentscheidung wird der Preis mit 90 Prozent und die Transportentfernung mit 10 Prozent gewichtet.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Übernahme, Transport, Zwischenlagerung und landwirtschaftliche Verwertung von 5.100 t entwässertem Klärschlamm der Kläranlage Linz-Unkel im Zeitraum 01.01.2027-31.12.2029

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Landwirtschaftliche Verwertung des auf der Kläranlage Linz-Unkel anfallenden Klärschlamms

    Übernahme, Transport, Zwischenlagerung und landwirtschaftliche Verwertung von 5.100 t entwässertem Klärschlamm der Kläranlage Linz-Unkel im Zeitraum 01.01.2027-31.12.2029

    Frist: 26.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Rein nationale Ausschlussgründe: Verstoß gegen die, in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Ausschlussgründe nach § 6 e EU VOB/A. Der Bieter hat daher als vorläufigen Nachweis das ausgefüllte Formblatt "Erklärung zur Eignung" (Formblatt 124) mit dem Angebot vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf --- - eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG --- - eine gültige Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen --- - eine gültige Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse(n) und tariflichen Sozialkassen über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. --- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben. Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Landwirtschaftliche Verwertung des auf der Kläranlage Linz-Unkel anfallenden Klärschlamms

Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt auf der Grundlage des Angebotspreises (ohne Berücksichtigung einer möglichen Preisanpassung). Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 100 Leistungspunkte. Ein fiktives Angebot mit dem Doppelten des günstigsten Angebotspreises und alle Angebote, die über diesem doppelten Angebotspreis liegen, erhalten 0 Leistungspunkte. Die übrigen Angebote erhalten einen über Interpolation ermittelten Punktwert (Leistungspunkte). Diese Leistungspunkte werden mit dem Faktor 90 multipliziert wird. Es ergeben sich dann die Wertungspunkte für das Wertungskriterium Preis.
90 %
Transportentfernung Die Wertung der Transportentfernung (von der Kläranlage zum Ort der Entsorgung) bezieht sich auf die landwirtschaftliche Verwertung von 5.100 t. Sie bedeutet in diesem Zusammenhang, dass ein Angebot dann die maximal erreichbare Anzahl an Leistungspunkten erhält, wenn die Entsorgung zu 100% innerhalb eines Radius‘ von 100 km (ortsnahe Entsorgung) um den Kläranlagenstandort Linz-Unkel erfolgt. Bei einer Entsorgung der gesamten Menge innerhalb des Radius zwischen 100 und 200 km erhält ein Angebot 50 Leistungspunkte. Eine Entsorgung der gesamten Menge außerhalb des Radius von 200 km erhält keine Leistungspunkte. Bei einer Aufteilung der Entsorgungsmenge werden die anteiligen Leistungspunkte entsprechend der Mengenaufteilung vergeben: Beispiel für die Ermittlung der Leistungspunkte: Im Beispielangebot sollen 50% des gesamtes Schlammanfalls innerhalb des Radius‘ von 100 km entsorgt werden. Diese 50% werden mit dem Faktor 1,0 multipliziert, so dass sich 50 Leistungspunkte ergeben. Weitere 25% des gesamtes Schlammanfalls sollen im Kreis zwischen 100 und 200 km entsorgt werden. Diese 25% werden mit dem Faktor 0,5 multipliziert, so dass sich 12,5 Leistungspunkte ergeben. Der Rest von 25 soll außerhalb des Kreises von 200 km entsorgt werden. Diese 25% werden mit dem Faktor 0 multipliziert, so dass sich hierfür keine Leistungspunkte ergeben. Die erreichten Leistungspunkte liegen somit bei 62,5 Punkten, was für das Wertungskriterium Transportentfernung 625 Wertungspunkte bedeutet. Weiterhin sind als Nachweise im Leistungsverzeichnis für die landwirtschaftliche Verwertung die Verwertungsregionen (Landkreise) und die entsprechenden Verwertungsmengen zu beziffern. Der AG behält sich vor, die Entfernungen zu überprüfen.
10 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Rein nationale Ausschlussgründe: Verstoß gegen die, in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Ausschlussgründe nach § 6 e EU VOB/A. Der Bieter hat daher als vorläufigen Nachweis das ausgefüllte Formblatt "Erklärung zur Eignung" (Formblatt 124) mit dem Angebot vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf --- - eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG --- - eine gültige Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen --- - eine gültige Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse(n) und tariflichen Sozialkassen über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. --- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben. Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.

Änderungen und Bieterfragen

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bundesweit
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    03.04.2024noch 3 Monate31.12.2026
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Zweckverband Abwasserbeseitigung Linz-Unkel über die Verbandsgemeinde Linz am Rhein

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