Anlage 2 zu C2_Arbeitnehmerüberlassungsvertrag.pdf

Überlassung von eisenbahnspezifischem Personal im Güterverkehr

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 23:33 (Europe/Berlin)

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Vertrag zur Arbeitnehmerüberlassung zur Verwendung im DB-Konzern

Lieferanten-Nr.: ####

DB-Auftrags–Nr.: ####

Zwischen

Auftragnehmer: Firmenbezeichnung

Anschrift: Straße, Hausnr., PLZ, Stadt Kontakt: Anrede Vorname Nachname, Tel.: Telefonnummer, Mail: Mailadresse

zugelassen durch Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 AÜG durch Behördenbezeichnung vom TT.MM.JJJJ

Und

Auftraggeber: DB-Firmenbezeichnung Anschrift: Straße, Hausnr., PLZ, Stadt Kontakt: Anrede Vorname Nachname, Tel.: Telefonnummer, Mail: Anrede Vorname Nachname

  1. Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüber- lassung (AÜG) folgende/n Zeitarbeitnehmende/n:

Name, Vorname:Geburtsdatum:Staatsangehörigkeit:
Anrede Vorname NachnameTT.MM.JJJJStaatsangehörigkeit
2. Einsatzzeitraum
Einsatzbeginn: TT.MM.JJJJ Einsatzende: TT.MM.JJJJ
Die tariflich vereinbarte Arbeitszeit im Einsatzbetrieb beträgt 38 h/Woche (165,3 h/Monat).
Dies ist keine Mindestabnahme bzw. Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers.
Unter Berücksichtigung der gültigen Überlassungshöchstdauer und der weiteren Verfügbarkeit der überlassenen Zeitar-
beitnehmenden können die Parteien eine Verlängerung vereinbaren. Die Verlängerung ist regelmäßig bis zwei Wochen vor
Überlassungsende abzustimmen.
Die überlassenen Zeitarbeitnehmenden dürfen nach Ablauf der maximalen Überlassungshöchstdauer von 54 Monaten nicht
mehr bei dem Auftraggeber tätig werden (§ 1 Abs. 1b AÜG).
Die Überlassungshöchstdauer beträgt 36 aufeinanderfolgende Monate; dabei ist der Zeitraum vorheriger Überlassungen beim
selben Entleiher anzurechnen, wenn zwischen den Einsätzen jeweils nicht mehr als drei Monate liegen.

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Hinweis:
Die Kosten für die Ausbildungszeit werden nur vom Auftraggeber übernommen, wenn der Einsatz im Anschluss der
Ausbildung eigenständig begonnen werden kann. Sofern die Ausbildung durch den Zeitarbeitnehmenden abgebrochen
oder eine für die Ausübung der Tätigkeit notwendigen Prüfung nicht bestanden wird, werden keine Kosten durch den
Auftraggeber übernommen.
Arbeitszeitbezogene Zuschläge:Arbeitszeitzuschläge eintragen.
(Berechnung erfolgt auf das Entgelt
des Mitarbeitenden)
Monatliche Nebenkosten:
(Die Kosten sind im Preisblatt anzugeben und anhand von Nachweisen mit der Rechnung einzureichen.)
Hotelkosten
Fahrkosten / Fahrkarten
Verpflegungsmehraufwand
Sonstiges

Treffen mehrere Zeitzuschläge für die gleiche Arbeitszeit zusammen, so wird nur der jeweils höhere Zuschlag gezahlt.

Bei Verlängerung des Auftrages behält sich die DB Zeitarbeit GmbH vor, den aktuellen Stundenverrechnungssatz auf Marktkonformität zu überprüfen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich an die vertraglichen Vergütungsvereinbarungen zu halten. Sollte sich aufgrund veränderter gesetzlicher oder anderer tariflicher Rahmenbedingungen das Tarifgefüge für die Zeitarbeitnehmenden des Auftragnehmers ändern und daraus folgend ein Preisanpassungswunsch für bestehende Personalüberlassungen nö- tig sein, ist dies mit einem Vorlauf von mindestens vier Wochen vor dem 01. des Monats, in dem die Preisanpassung wirksam werden soll, an den personaleinkauf-dbzeitarbeit@deutschebahn.com zu melden und zu verhandeln. Preisan- passungen können nicht rückwirkend erfolgen.

Als Grundlage zur Rechnungslegung erhält der Auftragnehmer im Nachgang eine auftragsbezogene Bestellung, die als Referenznummer auf der Rechnung zu vermerken ist. Notwendige Angaben wie die Rechnungsanschrift sind ebenfalls in der Bestellung hinterlegt. Die Rechnungen sind entsprechend Punkt 20 der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) zu erstellen.

Weitere preisrelevante Angaben – Equal Treatment oder Equal Pay: Sollten die wesentlichen Arbeitsbedingungen nicht in einem Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche geregelt sein, ist das „Formblatt Equal Treatment“ auszufüllen. In diesem Fall haben Zeitarbeitnehmende ab dem ersten Einsatztag Anspruch auf Gleichstellung mit den geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts gemäß § 8 Abs. 1 AÜG. Maßgeblich sind die Konditionen der vergleichbaren stammbeschäftigten Mitarbeitenden im Einsatzbetrieb der Auftraggeber. Das Formblatt Equal Treatment sowie das „Preisblatt Preisangebot“ sind dann Bestandteil dieses Vertrages.

Sollte ein Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche Anwendung finden, richtet sich das Arbeitsentgelt im Rahmen von Equal Pay ggf. nach einem einschlägigen Branchenzuschlagstarifvertrag. In diesem Fall wird Equal Pay durch Erreichen der letzten Branchenzuschlagsstufe erfüllt (siehe „Preisblatt Preisangebot“). Findet kein Branchenzuschlagstarifvertrag An- wendung, ist das „Formblatt Equal Pay“ auszufüllen. Maßgeblich sind die Konditionen der vergleichbaren stammbe- schäftigten Mitarbeitenden im Einsatzbetrieb des Auftraggebers. Das Formblatt Equal Pay sowie das „Preisblatt Preis- angebot“ sind dann Bestandteil dieses Vertrages.

Vorliegend gilt: Equal Treatment Equal Pay ☐ ☐

  1. Vertragsgrundlagen

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Es gelten die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für Personaldienstleistungen“ der DB AG in der jeweils gültigen Fas- sung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden auf den vorliegenden Vertrag keine Anwendung.

  1. Sonstige Vereinbarungen

Honorar Personalvermittlung gemäß Punkt 23 AVB (1) Wechselt Personal, das sechs Monate oder länger bei einem Unternehmen des DB Konzerns eingesetzt wurde, dau- erhaft zu einem Unternehmen des DB Konzerns, so ist hierfür kein Personalvermittlungshonorar zu zahlen. Dabei werden mehrere Überlassungszeiträume addiert, deren Unterbrechungen nicht länger als 3 Monate dauerten, un- abhängig davon, ob das Personal bei einem oder mehreren Konzernunternehmen der DB eingesetzt wurde. (2) Für diese Vermittlung kann der Auftragnehmer ein Honorar in Höhe des 200-fachen des vereinbarten bzw. angebo- tenem Netto-Stundenverrechnungspreises zzgl. der gesetzlichen MwSt. in Rechnung stellen. Die Höhe des Vermitt- lungshonorars reduziert sich für jeden vollendeten Monat vorangegangener ununterbrochener Personalüberlassung um ein Sechstel. (3) Die Mittlerprovision ist fällig mit Abschluss des Arbeitsvertrages zwischen dem zuvor überlassenen Personal und dem Auftraggeber.

Besondere Informationspflichten des Auftragnehmers über seine Person (PEP)

(4.1) Für Verträge mit aktiven oder ehemaligen Vorständen und Geschäftsführern bzw. Personen der Geschäfts- leitung von deutschen und ausländischen Gesellschaften, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden sind, sowie Konzernführungskräften (KFK) und Personen mit politisch exponierter Stellung (PEP) gelten aufgrund be- sonderer gesetzlicher und DB-interner Anforderungen oder besonderem öffentlichen Interesse bzw. Reputationsrisiko besondere Bestimmungen und Freigabeprozesse bei dem Auftraggeber und der Deutsche Bahn AG.

PEP in diesem Sinne ist jede Person, die ein hochrangiges, wichtiges öffentliches Amt auf internationaler, europäischer oder nationaler Ebene ausübt oder ausgeübt hat (oder ein öffentliches Amt von vergleichbarer politischer Bedeutung unterhalb der nationalen Ebene ausübt oder ausgeübt hat). Dies umfasst insbesondere a) Staatschefs, Regierungschefs, Minister, Mitglieder der Europäischen Kommission, stellvertretende Minister und Staatssekretäre, b) Parlamentsabge- ordnete und Mitglieder vergleichbarer Gesetzgebungsorgane, c) Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien, d) Mitglieder der Leitungsorgane von Rechnungshöfen, e) Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane staatseigener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland.

Ehemalig ist a) das Ausüben eines vorbezeichneten Amtes, wenn es weniger als zwei Jahre zurückliegt bzw. b) die Position als Vorstand, Geschäftsführer, Person der Geschäftsleitung oder KFK im DB-Konzern unabhängig davon, wie weit sie zeitlich zurückliegt.

(4.2) Aus diesem Grund verpflichtet sich der Auftragnehmer, sofern er natürliche Person ist, dem Auftraggeber in Textform mitzuteilen, wenn er zu einer der unter der Ziffer 4.1 genannten Personengruppen gehört.

Ist der Auftragnehmer juristische Person bzw. Gesellschaft, verpflichtet er sich, dem Auftraggeber in Textform mitzu- teilen, wenn eine natürliche Person, die zu einer der unter der Ziffer 4.1 genannten Personengruppen gehört, unmittel- bar oder mittelbar mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile oder Stimmrechte an dem Unternehmen des Auftragnehmers hält.

(4.3) Ein Verstoß gegen die Verpflichtung nach Ziffer 4.2 berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte und Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.

  1. Vertragsänderungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die DB Zeitarbeit GmbH ist berechtigt, im Auftrag des Auftraggebers, Verlängerungen und Kündigung dieses Einzelvertrages zu veranlassen. Ist eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar, berührt dies den übrigen Inhalt des Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, in einem solchen Fall die Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu erset- zen, die rechtlich und wirtschaftlich der zu ersetzenden Bestimmung so weit wie möglich entspricht. Dies gilt entspre- chend für etwaige Lücken im Vertrag.

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  1. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Berlin.

Unterschriften und vollständiger Name in Blockbuchstaben Auftragnehmer:

Ort, Datum Ort und Datum Ort, Datum Ort und Datum

i.V. --------------------------------------- i.A. --------------------------------------

Unterschriften und vollständiger Name in Blockbuchstaben Auftraggeber:

Ort, Datum Ort und Datum Ort, Datum Ort und Datum

i.V. --------------------------------------- i.A. --------------------------------------

Anlagen: Anlage 1: Preisblatt Preisangebot Anlage 2: Wählen Sie ein Element aus.

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