04_Vom Unternehmen einzureichende Erklärungen EU.pdf

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Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 14:56 (Europe/Berlin)

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  1. Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen Anlage 04

Vergabeverfahren-Nr.O V-014-2026

Anlage 04: Vom Unternehmen einzureichende Erklärungen EU

Name des/der Bieter:in:

Die nachfolgenden Erklärungen sind durch den/die Bieter:in zur Kenntnis zu nehmen und auf den Seiten 7 und 10 - sowie sofern zutreffend auf Seite 12 - mit der Unterschrift zu bestätigen.

Hinweise: • Bitte unterzeichnen Sie die Erklärungen und Angaben an der vorgesehenen Stelle in Textform. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die Textform grundsätzlich (falls gefordert: die elektronische Signatur) die händische Unterschrift. Der Auftraggeber ist verpflichtet, gemäß Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) bei allen Aufträgen, die die EU-Schwellenwerte erreichen oder überschreiten, dem Bundesamt für Statistik bestimmte Daten zu dem Vergabeverfahren zu übermitteln. Der Auftraggeber ist mit der Einführung von Anforderungen an EU-weit vergebene Aufträge (eForms) verpflichtet, in den Vergabebekanntmachungen die Größe des Unternehmens anzugeben. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 10a Abs.1 Vergabeverordnung (VgV) in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 2, Art.2 Nr.4 der DVO (EU) 2019/1780. Die in Nr.14 anzugebenen Daten werden benötigt, um diese rechtlichen Pflichten zu erfüllen.

• Der Auftraggeber ist mit der Einführung von Anforderungen an EU-weit vergebene Aufträge (eForms) verpflichtet, die jeweilige Wirtschafts-Identifikationsnummer in den Vergabebekanntmachungen des Unternehmens anzugeben. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 10a Abs.1 VgV in Verbindung mit Art. 1 Abs.2, Art. 2 Nr. 4 der DVO (EU) 2019/1780. Die anzugebenen Daten werden benötigt, um diese rechtlichen Pflichten zu erfüllen. Unter Nr. 15 ist vom Unternehmen die Wirtschafts-Identifikationsnummer anzugeben.

• Da die Wirtschafts-Identifikationsnummer stufenweise eingeführt wird, ist – soweit dem Unternehmen noch keine zugewiesen wurde - eine andere eindeutige Identifikationsnummer eindeutig identifizierbar zu benennen, vorzugsweise die jeweilige Umsatzsteuer-ID (z.B. DE124356789) oder ein Registereintrag, in Deutschland vorzugsweise aus dem jeweiligen Handelsregister (z.B. HRA 12345). Nur bei natürlichen Personen kann zum Schutz personenbezogener Daten "keine Angabe" eingetragen werden.

• Bei Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ein separater Vordruck auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Mit den Erklärungen zu den Ausschlussgründen und den Angaben zum Unternehmen des Bieters sind dann die Erklärungen und Angaben des jeweiligen Mitglieds der Bietergemeinschaft gemeint.

• Der Vordruck ist auch zu verwenden von den sonstigen Wirtschaftsteilnehmern (z.B. Unterauftragnehmern oder verbundenen Unternehmen), welche Teile des Auftrages erbringen sollen, bzw. auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV); sie geben die jeweils für sie geforderten Angaben bzw. Erklärungen ab.

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  1. Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen Anlage 04

• An Stelle dieser Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen akzeptiert der Auftraggeber auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bewerber und Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind.

• Bei einer Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung kann der Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens sämtliche oder einen Teil der geforderten Unterlagen verlangen, soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Im Übrigen sind die Unterlagen auf gesonderte Aufforderung von dem Bieter vorzulegen, der den Auftrag erhalten soll. • Der Auftraggeber kann verlangen, dass die vorzulegenden Unterlagen vom Bewerber oder Bieter zu erläutern sind. • Unternehmen, bei denen ein Ausschlussgrund zu Nr.1 sowie 3 bis 7 der Erklärungen vorliegt, werden von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen, wenn das Unternehmen nachgewiesen hat, dass es o für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, o die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und o konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.

• Unternehmen, bei denen ein Ausschlussgrund zu Nr. 2 der Erklärungen vorliegt, werden von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen, wenn nachgewiesen wird, dass diese den Verpflichtungen dadurch nachgekommen sind, dass die Zahlung vorgenommen oder sie sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet haben.

• Ab einem geschätzten Auftragswert von 50 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Abs.1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Nimmt ein Bewerber oder Bieter bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Eignungsleihe bzw. Unterauftragsvergabe), sind auch die Eignungsverleiher bzw. Unterauftragnehmer im Hinblick auf die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe zu prüfen (§ 47 Abs.2 Satz 1 VgV).

• Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter verpflichten, diesbezügliche Nachweise seiner Eignungsverleiher bzw. Unterauftragnehmer an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Nachweis kann insbesondere durch die Vorlage einer Selbstauskunft beim Wettbewerbsregister erbracht werden.

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  1. Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen Anlage 04

  1. Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen

  2. Mir/Uns ist bekannt, dass ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 123 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausgeschlossen werden muss, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat, c) § 261 des StGB (Geldwäsche), d) § 263 des StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, soweit sich die Straftat gegen öffentliche Haushalte richtet, e) § 264 des StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, f) § 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), g) § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), h) den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder j) den §§ 232, 233a Abs. 1 bis 5, den 232b bis 233a des StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Abs. 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.

2.Mir/Uns ist bekannt, dass ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 123 Abs. 4 GWB ausgeschlossen werden muss, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die Verletzung der aufgeführten Verpflichtungen auf sonstige Weise durch den Auftraggeber nachgewiesen wird.

3.Mir/Uns ist bekannt, dass ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 124 Abs. 1 GWB ausgeschlossen werden kann, wenn:

a) das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

b) das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

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  1. Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen Anlage 04

c) der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,

d) der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

e) ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,

f) eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,

g) das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben,

h) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder

i) das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. 4.Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber gemäß § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht.

  1. Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber gemäß § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag ausgeschlossen werden können, wenn diese oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) mit einer Geldbuße von wenigstens Zweitausendfünfhundert Euro rechtskräftig belegt worden ist oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist.

6.Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber gemäß § 21 SchwarzArbG von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag bis zu einer Dauer von drei Jahren ausgeschlossen werden sollen, die oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nach § 8 Abs.1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des SGB III, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) oder § 266a Abs. 1 bis 4 des StGB zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht.

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  1. Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen Anlage 04

  1. Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber gemäß § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.

  2. Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden sind.

  3. Ich/Wir erkläre(n) hiermit,

• dass keine Strafen oder Geldbußen für die vorgenannten Tatbestände oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gegen mein/unser Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, • dass keine zuvor genannten Gründe vorliegen, die einen Ausschluss meines/unseres Unternehmens von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten.

  1. Mir/Uns ist bekannt, dass die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zu meinem/ unserem Ausschluss von diesem und künftigen Vergabeverfahren sowie zur Kündigung eines etwaig erteilten Auftrags führen kann.

  2. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass der Auftraggeber verlangen kann, dass mein/unser Unternehmen die vorstehenden Erklärungen von Unterauftragnehmern einzufordern hat und diese Erklärungen vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen sind.

  3. Ich/Wir erfülle(n) die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen, insbesondere die die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung betreffen.

  4. Ich erkläre/Wir erklären, dass mir/uns nicht bekannt ist, dass im Wettbewerbsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen. Sollte mein/ unser Angebot in die engere Wahl für den Zuschlag kommen, werde(n) ich/wir die erforderlichen Angaben zur Abfrage des Wettbewerbsregisters nach Aufforderung der Vergabestelle mitteilen.

  5. Größe des Wirtschaftsteilnehmers

☐ Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte und bis 2 Mio. Euro Umsatz)

☐ Kleines Unternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. Euro Umsatz)

☐ Mittleres Unternehmen (bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. Euro Umsatz)

☐ Großunternehmen (über 249 Beschäftigte und über 50 Mio. Euro Umsatz)

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Wirt-124 EU Erklärungen zu Ausschlussgründen/Angaben – EU (Juli 2026) Seite 5 von 13

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  1. Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen Anlage 04

15.Angabe der nationalen Identifikation des Unternehmens

☐ Wirtschafts-Identifikationsnummer:

oder

☐ D-U-N-S-Identifikationsnummer:

oder

☐ Handelsregisternummer:

oder

☐ Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:

oder

☐ Andere Identifikationsnummer:

oder

☐ Keine (bei natürlichen Personen):

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Wirt-124 EU Erklärungen zu Ausschlussgründen/Angaben – EU (Juli 2026) Seite 6 von 13

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  1. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren un der jeweils konsolidierten Fassung Anlage 04

2.Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren in der jeweils konolidierten Fassung

Bei meinem/unserem Unternehmen handelt es sich nicht um:

a)russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen

b)juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

c)natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln.

Ebenso handelt es sich bei unseren Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, nicht um in lit. a-c genannte Personen, Organisationen oder Einrichtungen.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass nachweislich falsche Angaben

•den Ausschluss meines/unseres Unternehmens von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat,

•nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt bzw. die Erfüllung des Vertrags gem. Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 verboten ist,

•den Ausschluss meines/unseres Unternehmens für die Dauer von bis zu drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge der ausschließenden Vergabestelle zur Folge haben kann,

•ein solcher Verstoß eine schwere Verfehlung nach § 17 Abs. 2 HVTG darstellt, die gemäß § 17 Abs. 9 HVTG der Informationsstelle bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main mitgeteilt wird.


(Datum, Unterschrift, Stempel)

Hinweis: Bei Teilnahme am schriftlichen Vergabeverfahren ist die Erklärung an dieser Stelle zu unterschreiben.

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Eigenerklärung restriktive Maßnahmen Russland Seite 7 von 13

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  1. Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Frauenförderung (Teil A) Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung

Anlage 04


  1. Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Frauenförderung (Teil A)

Der Auftragnehmende verpflichtet sich,

• das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.

• sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Unterauftragnehmerinnen sich abhän- gig von der Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch Unterauftragnehmerinnen wird dem Auftragnehmen- den zugerechnet.

• abhängig von der Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder meh- rere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen.

Hinweis Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglich- keiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus Teil B (Wirt-2144 P).

Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung

Hiermit erkläre(n) ich/wir Folgendes: -Zutreffendes bitte ankreuzen -

A Anwendbarkeit von § 13 Abs. 1 LGG Im Unternehmen sind i.d.R. mehr als 10 Arbeitnehmende beschäftigt (ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten)

☐ Ja

☐ Nein (keine weiteren Angaben erforderlich)

B Falls ja, bitte folgende weitere Angaben:

I.Beschäftigungszahl1 Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt:

1 Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Abs. 1 Satz 4 des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichti- gen.

Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH Seite 8 von 13 Wirt-2141 (P) BVB/EE-FFV (Mai 2020)

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  1. Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Frauenförderung (Teil A) Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung Anlage 04

-über 500 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 1 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der Nummer 1 bis 6)
-über 250 bis 500 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 2 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)
-über 20 bis 250 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 3 FFV sind zwei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)
-über 10 bis 20 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 4 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1 bis 20 FFV genann- ten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)

II.Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

In meinem/unserem Unternehmen wird/werden während der Durchführung des Auftrags folgende Maß- nahme(n) gemäß § 2 FFV durchgeführt oder eingeleitet:

1.Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans
2.verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen
3.Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspositionen
4.Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen
5.Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhält- nis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil
6.Einsetzung einer Frauenbeauftragten
7.Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente
8.Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind
9.Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge Frauen für männlich dominierte Berufe interessieren sollen
10.spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung qualifizierter Positionen befähigen sollen
11.Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen Bildungsmaßnahmen für Frauen zu- mindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten
12.Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten

Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH Seite 9 von 13 Wirt-2141 (P) BVB/EE-FFV (Mai 2020)

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  1. Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Frauenförderung (Teil A) Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung Anlage 04

  1. bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem ☐ Abschluss einer inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme
14.Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen entsprechender Gestaltung der Arbeits- zeit
15.Angebot alternierender Telearbeit
16.Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise vollzeitnah, mit Rückkehroption in eine Vollzeitarbeit, auch in Führungspositionen
17.Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertre- tungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit
18.Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außer- halb der üblichen Öffnungszeit der regulären Kinderbetreuung
19.Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungs- und Pflegeaufgaben wahrnehmen
20.Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitarbeitsplätze
21.Vermeidung einer überproportionalen Verringerung des Frauenanteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen

III.Weitere vertragliche Verpflichtungen

Ich/Wir erkläre(n) mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gem. § 4 FFV einverstanden:

  1. Der Auftragnehmende hat das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.

  2. Sofern sich der Auftragnehmende zur Vertragserfüllung einer Unterauftragnehmerin bedient, hat er sicherzustellen, dass die Unterauftragnehmerinnen sich nach Maßgabe von § 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gem. § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch die Unterauftragnehmer*innen wird den Auftragneh- menden zugerechnet.

  3. Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Auftragnehmende die Einhaltung der übernommenen ver- traglichen Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen.

IV.Rechtliche Hindernisse (Erforderlichenfalls anzugeben)

An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an der Übernahme folgender Verpflichtungen nach III. bin ich/sind wir gem. § 5 Abs. 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert:

Begründung (auf Verlangen nachzuweisen):


(Datum, Unterschrift, Stempel)

Hinweis: Bei Teilnahme am schriftlichen Vergabeverfahren ist die Erklärung an dieser Stelle zu unterschreiben.

Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH Seite 10 von 13 Wirt-2141 (P) BVB/EE-FFV (Mai 2020)

[Seite 11]

  1. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe) Anlage 04

  1. Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen

(Unteraufträge / Eignungsleihe)

Ergänzung des Angebotsschreibens Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der o.g. Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird. Die Namen, Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail, Ansprechpartner) - und bei juristischen Personen die gesetzlichen Vertreter - sind spätestens vor Zuschlagserteilung zu benennen.

Verzeichnis Unteraufträge:

Beschreibung der Teilleistungen Bezeichnung des Unterauftragnehmers

Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:

Bei der Ausführung des Auftrags beabsichtige(n) ich mich/wir uns im Rahmen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen. Hierzu benenne(n) ich/wir nach folgend die Namen, den gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der hierzu vorgesehenen Unternehmen.

Verpflichtungserklärung (Wirt-236)

☐ liegt dem Angebot bei ☐ wird auf Verlangen nachgereicht Verpflichtungserklärung wird auf andere Art und Weise ☐ dargelegt Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des Angabe zu der von diesem Unternehmens Unternehmen überlassenen Eignung

Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH Seite 11 von 13 Wirt-235 P Unteraufträge, Eignungsleihe (April 2025)

[Seite 12]

  1. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Anlage 04

  1. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens

Name (Firma):

Anschrift:

Telefon, Fax:

E-Mail:

Ansprechperson:

gesetzliche(r) Vertreter (bei juristischen Personen):

Ich / Wir verpflichte(n) mich / uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines / unseres Unternehmens für den / die nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.

Beschreibung der Leistung(en) Zur Verfügung gestellte Kapazitäten

Unterauftragnehmer ☐Der Unterauftragnehmer stellt für die oben bezeichnete(n) Leistung(en) die erforderlichen Mittel zur Verfügung.

Eignungsleihe Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung

☐die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ☐die technische und berufliche Leistungsfähigkeit

meines/unseres Unternehmens in Anspruch.

Ich / Wir verpflichte(n) mich / uns gegenüber dem Bewerber bzw. Bieter, die entsprechend erforderlichen Nachweise zur Verfügung zu stellen. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass der Auftraggeber verlangen kann, dass mein/unser Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Hauptauftragnehmer haftet.


Ort, Datum, Name, Vorname in Druckschrift Unterschrift1

1 Hinweis: Die Vergabestelle behält sich vor, nicht im Original vorgelegte Erklärungen als Original nachzufordern.

Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH Seite 12 von 13 Wirt-236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (April 2025)

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  1. Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft Anlage 04

  1. Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft

Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden.

Wir erklären1, dass die bevollmächtigte Vertreter:in die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Bevollmächtigte Vertreter:in

Mitglied:

Ust-ID:

(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)

Weitere Mitglieder

Mitglied:

Ust-ID:

(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)

Mitglied:

Ust-ID: ------------------------------------------------- (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)

Mitglied:

Ust-ID: ------------------------------------------------- (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)

Mitglied:

Ust-ID: ------------------------------------------------- (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)

1 Bei der Teilnahme am schriftlichen Vergabeverfahren haben alle Mitglieder diese Erklärung zu unterschreiben. Hinweis: Sollte die Bieter-/Bewerbergemeinschaft mehr als fünf Mitglieder umfassen, wird darum gebeten, diese auf einem Doppel dieses Formulars anzugeben.

Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH Seite 13 von 13 Wirt-238 BG-Erklärung (April 2025)

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