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Vergabeverfahren-Nr. OV-014-2026 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots „Überlassung, Pflege und Wartung von Sage Lizenzen“
I. Vorbemerkungen
Bitte lesen Sie die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots sowie die Anlagen sorgfältig durch. Darüber hinaus werden Sie gebeten, unmittelbar die Vollständigkeit der Unterlagen zu überprüfen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Überlassung, Pflege und Wartung von Sage Lizenzen. Der Umfang und die Ausgestaltung der vergebenden Leistung bestimmen sich nach den Vergabeunterla- gen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, dem EVB-IT Vertrag und dem Preisblatt.
Die zur Abgabe eines Angebots einzureichenden Unterlagen sind im Angebotsformular (Anlage 02_An- gebotsvordruck) vollständig aufgeführt.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr mit der Vergabestelle ist aus- schließlich in deutscher Sprache zu führen. Entgelte sind in Euro und ohne etwaige Umsatzsteuer ein- zutragen.
Die Ihnen vorliegenden Unterlagen dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden. Eine weitergehende anderweitige Nutzung – gleich welcher Art – ist an die schriftliche Zustimmung der Vergabestelle gebunden.
Mit Angebotsabgabe erklären sich die Bieter:innen damit einverstanden, dass die von ihnen übermittel- ten Informationen und Daten, insbesondere auch personenbezogene Daten, zum Zwecke der Durch- führung des Vergabeverfahrens von der Auftraggeberin elektronisch gespeichert und verarbeitet wer- den.
II. Bewerbungsbedingungen
- Verfahren
Der Dienstleistungsauftrag wird im Rahmen eines Offenen Verfahrens gemäß §15 VgV i.V.m. § 119 Abs. II GWB vergeben. Vergabestelle ist die Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH, Zimmerstraße 13–15, 10969 Berlin (im Folgenden auch „Difu“ oder „Auftraggeberin“). Die Vergabestelle verfährt nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), deren Bestimmungen nicht Vertragsbestand- teil wird.
Die Vergabeunterlagen werden kostenlos elektronisch bereitgestellt. Zusätzliche sachdienliche Aus- künfte zu den Vergabeunterlagen erteilt die Vergabestelle ausschließlich über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des/der Bieter:in Unklarheiten, die die Preisermitt- lung beeinflussen können, so wird ein entsprechender Hinweis über die Bieterkommunikation des Ver- gabeportals erbeten.
- Angebotserstellung und Angebotsabgabe
Das Angebot ist in deutscher Sprache in elektronischer Form über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de einzureichen. Es ist mindestens mit einer einfachen Signatur (Angabe des Namens des Erklärenden) zu versehen. „Angebotsvordruck“ und „Vom Unternehmen einzureichende Erklärun- gen EU“ (Anlagen 02 und 04) sind entsprechend zu signieren oder können alternativ unterschrieben und dann eingescannt werden. Verwenden Sie kein eigenes, sondern ausschließlich das in den Vergabeun- terlagen bereitgestellte Angebotsschreiben (Anlage 02). Änderungen oder Ergänzungen der Vergabe- unterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
Die Angaben im Angebot haben wahrheitsgemäß zu erfolgen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Nach- weise für die entsprechenden Angaben nachzufordern. Unzutreffende Angaben können zum Aus- schluss des/der Bieter:in führen.
Das Angebot muss bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei der Auftraggeberin elektronisch über die Verga- beplattform Deutsches Vergabeportal eingegangen sein. Später eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt. Berichtigungen und Änderungen müssen fristgemäß über die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals erfolgen.
Für die Ausarbeitung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt.
Die Auftragsbekanntmachung wurde auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter https://www.dtvp.de zu oben genannter Vergabenummer veröffentlicht.
A) Folgende Unterlagen verbleiben beim/bei der Bieter:in und sind im Vergabeverfahren zu be- achten: • 00_Angebotsaufforderung • 00a_Information nach §11 Abs. 3 VgV • 05_Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien
B) Folgende Unterlagen verbleiben beim/ bei der Bieter:in und werden Vertragsbestandteil: • 01_Leistungsbeschreibung • 06_Vertragsbedingungen • 07_EVB-IT Rahmenvereinbarung • 07a EVB-IT AGB Überlassung Typ B • 07b EVB-IT AGB Pflege S • 07c EVB-IT AGB Dienstleistung • 08_AVV Difu
C) Folgende Unterlagen sind – soweit erforderlich – ausgefüllt dem Angebot beizufügen: • 02_Angebotsvordruck
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• 03_Preisblatt im Dateiformat .xlsx • 04_Vom Unternehmen einzureichende Erklärungen EU • 08a_Anhang zu AVV Difu • Eigenerklärung Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung oder ULV-Nr. oder AVPQ-Eintrag • Eigenerklärung Fachkunde im Bereich Sage HR und Sage 100
D) Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen: • Wirt-236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Seite 12 der Unterlage „04_Vom Unternehmen einzureichende Erklärungen EU“)
- Fristen
3.1 Bieterfragen
Dienstag, 06.10.2026
Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen allen Interessent:innen noch rechtzei- tig zur Verfügung gestellt werden können, sind Bieterfragen bis spätestens zu oben angegebenen Zeit- punkt über den Projektraum des Deutschen Vergabeportals in der Kategorie Kommunikation zu stellen. Die Fragen und Antworten werden an dieser Stelle anonymisiert durch die Vergabestelle veröffentlicht. Fragen, die nicht bis zu o.g. Frist eingereicht wurden, können nicht mehr vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerber:innenfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig unter Angabe einer E-Mailadresse über die Vergabeplattform registrieren. Nicht registrierte Bewerber:innen sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen (Holschuld der Bewerber:innen).
Die vor Ende der Angebotsfrist auf oben genannter Plattform veröffentlichten Antworten und zusätzli- chen Informationen sind im Rahmen der Angebotserstellung von den Bietenden zu beachten und wer- den Bestandteil der Vergabe- sowie Vertragsunterlagen.
Eine Verwendung „veralteter“ Vergabeunterlagen kann zum Ausschluss führen.
3.2 Ablauf der Angebotsfrist
Dienstag, 13.10.2026, 10:00 Uhr
Das Angebot muss bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal eingegangen sein. Später eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt. Berichti- gungen und Änderungen müssen fristgemäß über die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals erfolgen.
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3.3 Bindefrist
Die Bindefrist für das abgegebene Angebot endet mit Ablauf des 01.12.2026. Bis zum Ablauf der Bin- defrist sind die Bieter:innen an ihr Angebot gebunden.
Mit der Abgabe des Angebots erkennen die Bieter:innen die oben genannten Fristen an.
- Aufbau, Form und Inhalt des Angebotes
4.1 Inhalt des Angebotes
Für die Erstellung des Angebots gelten die Vorgaben dieser Vergabeunterlagen nebst Anlagen sowie eventuelle Bieterinformationen. Die durch den/die Bieter:in zwingend mit Angebotsabgabe einzu- reichenden Unterlagen sind im Angebotsformular (Analge_02 Angebotsvordruck) aufgeführt. Ergän- zende Hinweise sind der Anlage_05 Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien zu entnehmen.
Die veröffentlichten Vergabeunterlagen inklusive Fragen und Antworten der Bieterkommunikation so- wie das eingereichte Angebot der/des Bieter:in werden im Falle der Zuschlagserteilung Vertragsbe- standteil. Werden mit Angebotsabgabe eigene Verträge oder AGB eingereicht, die den Vergabeunter- lagen widersprechen oder diese einschränken, führt dies gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zum Ausschluss, sofern der/die Bieter:in diese auf Verlangen der Vergabestelle nicht klarstellend zurückzieht.
Hinweis: Gelangt das Angebot des/der Bieter:in in die engere Wahl, behält sich die Vergabestelle die Forderung von aktuellen Einzelnachweisen/Bescheinigungen zuständiger Stellen vor. Für Bescheini- gungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die in Anlage_05_Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien unter Punkt 1 genannten erforderli- chen Bescheinigungen und Erklärungen sind ggf. auch von Unterauftragnehmer:innen bzw. im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen, siehe hierzu auch Punkt 4.6.
Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nach- weise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter:innen, die die Eignung der Bieter:innen betreffen, mit einer Frist von wenigen Kalendertagen nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht, insbesondere können unvollständige Angebote ohne Nachforderung vom Vergabever- fahren ausgeschlossen werden. Ausgeschlossen werden auch solche Angebote, die einem Nachforde- rungsverlangen nicht frist- oder ordnungsgemäß nachkommen.
Die Verwendung der vorgegebenen Vordrucke ist zwingend. Sämtliche zum Angebot gehörenden An- lagen sind eindeutig zu kennzeichnen.
4.2 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen der Bieter:innen an ihren Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen und Ergän- zungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes vom Vergabeverfahren.
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4.3 Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen und werden ausgeschlossen.
4.4 Losweise Vergabe
Es erfolgt keine Losaufteilung.
4.5 Erklärungen und Nachweise zur Eignung sowie des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öf- fentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.
Ausgenommen hiervon sind Aufträge für soziale und andere besondere Dienstleistungen. Bewerber oder Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäi- sche Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind.
Der öffentliche Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Un- terlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Bieter müssen keine entsprechenden Unterlagen beibringen, sofern und soweit die zuschlagerteilende Stelle die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der Europäischen Union, insbesondere im Rahmen eines Präqualifikationssystems, erhalten kann oder be- reits im Besitz der Unterlagen ist. Ein solches Präqalifikationssystem ist das Amtliche Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für öffentliche Aufträge des Landes Berlin (ULV). Hier ist im Angebot lediglich die ULV-Nummer anzugeben. Mit der Aufnahme im ULV gelten die auftragsunabhängigen Einzelnachweise über Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im Grundsatz als erbracht. Die Eintragung bei einer Auftragsberatungsstelle ersetzt nicht die Eintragung im ULV.
Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auf- traggeber als geeignet angesehener Unterlagen belegen.
Der Auftraggeber kann verlangen, dass die vorzulegenden Unterlagen vom Bieter zu erläutern sind, ins- besondere zur Eignung sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Angaben zum Un- ternehmen (siehe auch Formular Wirt-124 EU in Anlage 04_Vom Unternehmen einzureichende Erklä- rungen EU).
4.6 Bieterkonstellation
Bietergemeinschaften oder die Vergabe von Teilaufgaben an Unterauftragnehmer:innen sind zulässig, müssen jedoch mit Angebotsabgabe im Angebot angegeben werden.
Zudem ist die im folgenden benannte Teilleistung vom/von der Auftragnehmer:in oder – im Fall einer Bietergemeinschaft – von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft auszuführen:
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• Schulungs- und Beratungsleistungen
Im Angebot müssen alle für die Leistungserbringung eingeplanten Partner:innen-/Unterauftragneh- mer:innen-Leistungen, d.h. Art und Umfang der durch sie auszuführenden Tätigkeiten, angegeben wer- den.
Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit „Bieter:innen“ sowohl einzelne Unternehmen als auch eine Bietergemeinschaft gemeint; mit „Auftragnehmer:in“ ist der/die Bieter:in oder Bietergemein- schaft gemeint, die den Zuschlag erhalten hat.
Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes Mitglied mit dem gemeinsamen Angebot die anliegende Erklärung zur Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung hinsichtlich der im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zu unterzeichnen (Bestandteil der Anlage 04). Zudem ha- ben alle zu vertretenen Mitglieder die Bevollmächtigung des vertretenden Mitgliedes zu erklären. Fehlen voran genannte Erklärungen und Bezeichnungen im Angebot, so sind diese spätestens vor Zu- schlagserteilung beizubringen. Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforde- rung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, werden nicht zugelassen.
Bei beabsichtigter Beauftragung von Unterauftragnehmer:innen sind Art und Umfang der durch Unter- auftragnehmer:innen auszuführenden Leistungen mittels der anliegenden Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmer:innen anzugeben (Bestandteil der Anlage 04). Die Unterauftragnehmer:innen selbst haben eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Bestandteil der Anlage 04) abzugeben. Eine Inanspruchnahme von Eignungsleihe für die Erbringung der Schulungs- und Beratungsleistungen ist ausgeschlossen, da diese gemäß § 47 Abs. 5 VgV zwingend von den Bieter:innen selbst oder einem Mitglied einer Bietergemeinschaft auszuführen sind. Entsprechende Eignungsnachweise sind in die- sem Fall von der Unterauftragnehmer:in mit dem Angebot einzureichen. Die Verpflichtungserklärung (Bestandteil der Anlage 04) ist mit dem Angebot oder spätestens auf Verlangen vor der Zuschlagsertei- lung vorzulegen. Die Angebotsbedingungen sind zu beachten. Ein Wechsel der Unterauftragnehmer:in- nen nach Zuschlagserteilung bedarf der Zustimmung der Auftraggeberin.
Bitte beachten Sie, dass auch konzernverbundene Unternehmen, die als Bietergemeinschaft auftreten oder ein konzernangehörendes Bieterunternehmen als Unterauftragnehmer:in unterstützen möchten, die vorgenannten Unterlagen einzureichen haben.
4.7 Zusatz für ausländische Bieter:innen
Das Angebot einschließlich der Anlagen sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Auftraggeberin sind in deutscher Sprache abzufassen.
Für die Ausführung der Leistung muss der Betrieb der/des Bieter:in, soweit er/sie auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig wird, bei der deutschen für die Arbeiten zuständigen Berufsgenos- senschaft angemeldet sein; sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist der/die Bieter:in aufgrund in- ternationaler Vereinbarungen von dieser Verpflichtung befreit, so ist dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen.
Darüber hinaus müssen ausländische Bieter:innen die geforderten Erklärungen und Nachweise als gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes mit dem Angebot vorlegen. Erklärungen und Nachweise sind grundsätzlich in deutscher Übersetzung vorzulegen.
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Bieter:innen mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geben ein Preisangebot ohne Umsatz- steuer ab. In diesem Fall übernimmt die Auftraggeberin die Umsatzsteuerschuld der/des Auftragneh- mer:in in ihrer Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung (sogenannnter „reverse charge“). Soweit in den Angebotsunterlagen die Angabe der Umsatzsteuer verlangt wird, ist der Betrag „0%“ einzufügen.
- Kommunikation
Für die komplette Kommunikation zwischen Bieter:innen und der Vergabestelle wird auf den Bereich „Kommunikation“ im Projektraum des Vergabemarktplatzes des Deutschen Vergabeportals verwiesen.
Wir weisen daher explizit darauf hin, dass Sie sich als Bieter:in mit der Registrierung auf der Vergabe- plattform gegenüber der Auftraggeberin verpflichten, Ihr Nachrichtenpostfach für den Empfang rechts- erheblicher Erklärungen in dem hier betroffenen Vergabeverfahren zu nutzen. (Etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers diesbezüglich sind unerheblich.)
III. Prüfung und Wertung der Angebote
Die Unterlagen der Bieter:innen werden auf Vollständigkeit und Einhaltung der Formvorgaben geprüft. Die Prüfung der Eignung der Bieter:innen erfolgt unter den Gesichtspunkten der Befähigung und Er- laubnis zur Berufsausübung und der wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit.
Zur Prüfung der Eignung der Bieter:innen benötigt die Auftraggeberin die im Dokument 05_Eignungs- anforderungen und Zuschlagskriterien benannten Unterlagen sowie ggf. Nachweise. Werden die Min- destanforderungen nicht nachgewiesen, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
Diejenigen Angebote, die die geforderten Eignungsnachweise inkl. Mindestanforderung sowie alle ge- forderten Unterlagen enthalten, verbleiben in der Wertung.
Die Erteilung des Zuschlags erfolgt im Anschluss an diese Prüfungsphase auf das wirtschaftlichste An- gebot, das aufgrund der Zuschlagskriterien (Anlage 05) bestimmt wird.
Zuschlagskriterien:
• 30% Summe monatlicher Angebotspreis für die Überlassung der Lizenzen, netto • 10% Summe monatlicher Angebotspreis für die Pflege der Lizenzen, netto • 10% Summe Angebotsnettopreis für Leistungen gemäß EVB-IT Dienstleistung auf Abruf • 25% Auftragsbezogene Erfahrung des vorgesehenen Projektteams - Sage-Prozessoptimie- rung • 25% Konzept zur Leistungserbringung
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- Ausschluss vom Verfahren, Änderung der Eignung
Ausgeschlossen werden Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der/die Bieter:in hat dies nicht zu vertreten.
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen ebenfalls zum Ausschluss des Angebots.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass die Eignung der Bieter:innen während des gesamten Vergabe- verfahrens fortbestehen muss. Die Vergabestelle ist daher zur erneuten Prüfung der Bietereignung ver- pflichtet, sofern der Auftraggeberin von Sachverhalten Kenntnis erlangt, die die Eignung des/der Bie- ter:in (Bieter:in oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft) für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung in Frage stellen könnten.
Um der Vergabestelle die Prüfung des Fortbestehend der Bietereignung zu ermöglichen, sind die Bie- ter:innen verpflichtet, die Vergabestelle über alle Umstände, die eine erneute Beurteilung der Eignung des/der Bieter:in (Bieter:in oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft) begründen können, zu informie- ren. Hierzu zählen auch beabsichtigte Unternehmensumwandlungen nach dem UmwG.
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
IV. Vertragsabschluss
- Zuschlagserteilung
Der/ die Bieter:in, deren Angebot den Zuschlag erhält, wird über die der Vergabeplattform des Deut- schen Vergabeportals verständigt. Der geschlossene Vertrag wird der Zuschlagsmitteilung beigefügt.
- Unterrichtung der Bieter:innen
Die Auftraggeberin informiert die Bieter:innen, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, min- destens 10 Kalendertage vor Vertragsschluss über die Vergabeplattform über den Namen des/der Bie- ter:in, dessen Angebot angenommen werden soll, über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksich- tigung ihres/seines Angebots sowie den frühesten Zeitpunkt des beabsichtigten Vertragsschlusses.
- Bekanntmachung der Auftragsvergabe
Mit der Abgabe eines Angebots erklärt sich der/die Bieter:in damit einverstanden, dass im Fall der Zu- schlagserteilung auf sein/ihr Angebot sein/ihr Name und der zu zahlende Auftragspreis bekannt gege- ben werden. Sofern Gründe geltend gemacht werden, die gegen eine Bekanntmachung sprechen, ent- scheidet die Auftraggeberin nach pflichtgemäßen Ermessen.
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- Nachprüfungsbehörde gemäß § 156 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränk- ungen (GWB)
Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin Tel.: (030) 9013 83 16 Fax: (030) 9028 53 00 E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de http://www.berlin.de/vergabekammer
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf die Auftragsbekanntmachung und die dort ge- nannten Hinweise und Angaben zu den Fristen verwiesen.
V. Anlagen
Anlage 00 Aufforderung
Anlage 00a Information nach §11 Abs. 3 VgV
Anlage 01 Leistungsbeschreibung
Anlage 02 Angebotsvordruck
Anlage 03 Preisblatt
Anlage 04 Vom Unternehmen einzureichende Erklärungen EU
Anlage 05 Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien
Anlage 06 Vertragsbedingungen
Anlage 07 EVB-IT Rahmenvereinbarung
Anlage 07a EVB-IT AGB Überlassung Typ B
Anlage 07b EVB-IT AGB Pflege S
Anlage 07c EVB-IT AGB Dienstleistung
Anlage 08 AVV Difu
Anlage 08a Anhang zu AVV Difu
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VI. Abkürzungsverzeichnis
AVPQ Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleis- tungsbereich
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BVB Besondere Vertragsbedingungen
d.h. das heißt
DSGVO Datenschutzgrundverordnung
f. / ff. der/die/das folgende (Singular) / die folgenden (Plural)
GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Nr. Nummer
ULV Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis Berlin
VgV Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
VOL/B Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B
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