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Vergabeverfahren Nr. OV-014-2026 Anlage 05: Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien
Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien
- Eignungsanforderungen
Zur Prüfung der Eignung der Bieter:innen benötigt die Auftraggeberin mit Angebotsabgabe die im Folgenden genannten Erklärungen/ Nachweise. Die genannten Eignungsanforderungen sind Mindestanforderungen. Die Nichterfüllung eines Eignungskriteriums führt zum Ausschluss des Angebots. Soweit die Vergabeunterlagen für einen Nachweis ein Formblatt vorsehen, ist dieses zu verwenden. (siehe Verweis hierzu in Klammern).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bieter:innen:
- Eigenerklärung über das Bestehen einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio EUR je Haftungsfall, die mindestens zweimal jährlich in voller Höhe zur Verfügung steht, bzw. Eigenerklärung des Versicherers zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Nachweis mittels ULV-Nr. oder AVPQ-Eintrag (Angabe von Zertifikatsnummer und Zugangscode erforderlich) ist zulässig.
Die Auftraggeberin fordert die der Eigenerklärung zugrunde liegenden Nachweise bzw. Belege von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter:innen nach vorläufiger Prüfung an.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter:innen:
- Fachkunde im Bereich Sage HR und Sage 100
Der/die Bieter:in muss über die für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügen. Hierzu muss das für die Auftragsausführung vorgesehene Projektpersonal in seiner Gesamtheit über nachweisbare Fachkenntnisse in den für den Auftragsgegenstand maßgeblichen Bereichen Sage HR und Sage 100 verfügen.
Mindestanforderung
• Sage HR • Sage 100 Für jeden der beiden Bereiche muss mindestens eine dem Projektteam zugeordnete Fachkraft über entsprechende nachweisbare Fachkenntnisse verfügen. Es ist nicht erforderlich, dass eine einzelne Fachkraft über Fachkenntnisse in beiden Bereichen verfügt. Die erforderliche Fachkunde kann durch mehrere dem Projektteam angehörende Fachkräfte abgedeckt werden.
Vorläufiger Eignungsnachweis
Mit dem Angebot ist zunächst eine Eigenerklärung abzugeben, aus der hervorgeht, • welche Fachkräfte für die Auftragsausführung vorgesehen sind und welche Rolle diese Fachkraft im Projektteam einnimmt (z.B. Projektleitung, Consultant), • welche der benannten Fachkräfte über Fachkenntnisse im Bereich Sage HR verfügen, Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH Seite 1 von 11
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• welche der benannten Fachkräfte über Fachkenntnisse im Bereich Sage 100 verfügen und • durch welche Zertifikate, Schulungs-, oder Fortbildungsnachweise die jeweiligen Fachkenntnisse belegt werden können. Die Eigenerklärung muss eine eindeutige Zuordnung der benannten Fachkräfte zu den beiden Fachbereichen ermöglichen.
Nachweisführung auf Anforderung
Die Auftraggeberin fordert von den/der für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter:in nach vorläufiger Prüfung geeignete Nachweise über die in der Eigenerklärung angegebenen Fachkenntnisse an.
Als geeignete Nachweise kommen personenbezogene Zertifikate, Schulungsnachweise oder Fortbildungsbescheinigungen in Betracht, aus denen sich die Fachkenntnisse der für die Auftragsausführung vorgesehenen Fachkraft im jeweiligen Bereich Sage HR bzw. Sage 100 ergeben. Gleichwertige Nachweise werden anerkannt, sofern sie die erforderliche Fachkunde im jeweiligen Bereich in gleichwertiger Weise belegen. Die Einreichung von Projektreferenzen (Beschreibungen früherer Aufträge) ist im Rahmen der Eignungsprüfung unzulässig und wird an dieser Stelle nicht berücksichtigt. Projektreferenzen werden ausschließlich im Rahmen der Zuschlagswertung (Kriterium II.1) geprüft und bepunktet.
Die Nachweise müssen eine hinreichend eindeutige Feststellung ermöglichen, dass die betreffende Fachkraft über die für die konkrete Auftragsausführung erforderlichen Kenntnisse des jeweiligen Produkts verfügt.
Da für die Schulungs- und Beratungsleistungen eine Pflicht zur Eigenerbringung (Selbsterbringungsgebot gemäß § 47 Abs. 5 VgV) festgelegt wurde, ist eine Inanspruchnahme von Eignungsleihe für das hierfür vorgesehene Projektpersonal unzulässig.
Werden die Mindestanforderungen trotz ordnungsgemäßer Anforderung nicht nachgewiesen oder werden angeforderte Eignungsnachweise nicht fristgerecht vorgelegt, gelten die gesetzlichen Folgen der §§ 56 und 57 VgV.
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- Zuschlagskriterien und Gewichtung Der Zuschlag erfolgt auf das unter Berücksichtigung der nachfolgend geschilderten Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot. Wegen der hervorgehobenen Bedeutung einer qualitativ hochwertigen Leistungserbringung folgt die Entscheidung über den Zuschlag nicht allein nach dem Kriterium des „niedrigsten Preises“. Vielmehr werden zusätzliche Qualitätskriterien für die Zuschlagsentscheidung durch die Auftraggeberin vorgegeben. Die Vergabe der Punkte erfolgt auf Basis der schriftlich eingereichten Angebote:
| Zuschlagskriterium | Gewichtung | Punkte |
|---|---|---|
| I. Preis | 50 % | 50,00 |
| I.1 Summe monatlicher Angebotsnettopreis für die Überlassung der Lizenzen (Pos. 1.1–1.14 Preisblatt) | 30 % absoluter Anteil an Gewichtung | 30,00 |
| I.2 Summe monatlicher Angebotsnettopreis für die Pflege der Lizenzen (Pos. 2.1– 2.14 Preisblatt) | 10 % absoluter Anteil an Gewichtung | 10,00 |
| I.3 Summe Angebotsnettopreis für Leistungen gemäß EVB-IT Dienstleistung auf Abruf (Pos. 3.1–3.5 Preisblatt) | 10 % absoluter Anteil an Gewichtung | 10,00 |
| II. Qualität | 50 % | 50,00 |
| II.1 Auftragsbezogene Erfahrung des vorgesehenen Projektteams - Sage- Prozessoptimierung | 25 % absoluter Anteil an Gewichtung | 25,00 |
| II.2 Konzept zur Leistungserbringung | 25 % absoluter Anteil an Gewichtung | 25,00 |
Die aus dem jeweiligen Kriterium ermittelten Punkte werden addiert. Der/ die Bieter:in mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Erreichen mehrere Angebote die gleiche Gesamtpunktzahl, so erhält das Angebot mit dem niedrigeren Gesamtpreis (Preisblatt, Zelle E51) den Zuschlag. Besteht auch dann noch Punktgleichheit, entscheidet das Los.
2.1. Kriterium Preis
Bewertet wird je Unterkriterium der jeweilige Gesamtangebotsnettopreis gemäß Preisblatt. Das Angebot mit dem niedrigsten wertbaren Preis erhält die jeweilige Höchstpunktzahl (I.1: 30 Punkte; I.2: 10 Punkte; I.3: 10 Punkte). Die Bewertung der übrigen Angebote erfolgt nach folgender Formel:
𝑃𝑃𝑝𝑝𝑝𝑝𝑝𝑝𝑝𝑝𝑚𝑚𝑚𝑚𝑚𝑚 𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑝𝑝𝑝𝑝𝑝𝑝𝑝𝑝𝑝𝑝 =�𝑃𝑃𝑝𝑝𝑝𝑝𝑝𝑝𝑝𝑝𝐵𝐵𝑚𝑚𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵�∗Höchstpunktzahl des jeweiligen Unterkriteriums
Dabei gilt: • Preis_min = niedrigster wertbarer Angebotspreis im jeweiligen Unterkriterium
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• Preis_Bieter = Angebotspreis des zu bewertenden Angebots
2.2. Kriterium Qualität
Die Bewertung erfolgt ausschließlich anhand der nachfolgend definierten Kriterien und der mit dem Angebot eingereichten Unterlagen. Verweise auf Webseiten, Hyperlinks oder externe Referenzen werden nicht berücksichtigt. Wertungsrelevante Angaben müssen aus dem Angebot selbst nachvollziehbar hervorgehen.
II.1 Auftragsbezogene Erfahrung des vorgesehenen Projektteam - Sage-Prozessoptimierung (Gewichtung: 25 %)
Die Qualität des mit der Auftragsausführung betrauten Personals kann aufgrund des Umfangs und der fachlichen Komplexität der Leistung erheblichen Einfluss auf die Qualität der Auftragsausführung haben. Dies gilt insbesondere für die Beratung, Unterstützung und Umsetzung von Anforderungen in den Bereichen Personalwirtschaft, Rechnungswesen und Warenwirtschaft sowie für die Optimierung von Geschäftsprozessen unter Nutzung der vorhandenen Sage-Standardfunktionalitäten.
Die im Rahmen der Eignungsprüfung geforderte Fachkunde in den Bereichen Sage 100 und Sage HR stellt eine Mindestanforderung an das für die Auftragsausführung vorgesehene Personal dar. Im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums wird darüber hinaus die konkrete praktische Erfahrung des vorgesehenen Personals mit vergleichbaren Sage-Prozessoptimierungen, mit den für den Auftrag relevanten Sage-Modulen sowie mit den besonderen organisatorischen und fachlichen Rahmenbedingungen des öffentlichen bzw. öffentlich geprägten Bereichs bewertet. Da für die Schulungs- und Beratungsleistungen eine Pflicht zur Eigenerbringung festgelegt wurde, ist eine Eignungsleihe hinsichtlich der auftragsbezogenen Erfahrung (Zuschlagskriterium II.1) für diese Leistungsteile unzulässig
A) Vorgesehenes Projektteam Die Größe des für die Auftragsausführung vorgesehenen Projektteams wird durch die Auftraggeberin nicht vorgegeben. Der/die Bieter:in entscheidet eigenverantwortlich, mit wie vielen Fachkräften er/sie die Leistung erbringen will. Die für die Auftragsausführung erforderlichen Fachkenntnisse und Erfahrungen können durch eine einzelne Fachkraft oder durch mehrere Fachkräfte abgedeckt werden.
Das für die Auftragsausführung vorgesehene Personal ist mit dem Angebot zu benennen. Die im Rahmen der Eignungsprüfung geforderten Fachkenntnisse stellen eine Mindestanforderung an das Projektpersonal dar. Gegenstand der Bewertung im Zuschlagskriterium II.1 ist ausschließlich die darüber hinausgehende, konkrete praktische Erfahrung des vorgesehenen Personals in Projekten, die über die Mindestanforderungen der Eignung hinausgehen. Eine gesonderte oder abweichende Benennung von Personal ausschließlich für die Zuschlagswertung ist nicht zulässig.
Das mit dem Angebot benannte Personal ist für die Auftragsausführung verbindlich vorgesehen. Ein Austausch bedarf der vorherigen Zustimmung der Auftraggeberin und ist nur zulässig, wenn das Ersatzpersonal die für die Auftragsausführung erforderliche Eignung besitzt und hinsichtlich der für die Zuschlagswertung maßgeblichen Qualifikation und auftragsbezogenen Erfahrung mindestens gleichwertig ist.
Die Regelung gilt für sämtliche Fachkräfte, deren Qualifikation oder Erfahrung im Rahmen der Eignungsprüfung und Zuschlagswertung berücksichtigt wird. Die für die Modulabdeckung
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herangezogene praktische Erfahrung muss ebenfalls von dem mit dem Angebot für die Auftragsausführung benannten Personal erbracht werden.
B) Personenbezogene Referenzen Zum Nachweis der praktischen, auftragsbezogenen Erfahrung sind personenbezogene Projektreferenzen einzureichen. Es gilt das strikte Prinzip der Personalidentität: Die Fachkräfte, deren praktische Leistungen in den Referenzprojekten dargestellt werden, müssen zwingend mit dem im Abschnitt A („Vorgesehenes Projektteam“) verbindlich benannten Personal und den im Rahmen der Eignungsprüfung („Fachkunde im Bereich Sage HR und Sage 100“) gemeldeten Fachkräften identisch sein. Das für die formale Eignung gemeldete Kernpersonal bildet die exakte und unveränderliche personelle Basis für die Zuschlagswertung. Eine abweichende oder zusätzliche Benennung von Fachkräften ausschließlich zum Zwecke der Zuschlagswertung ist unzulässig und führt zum Ausschluss der entsprechenden Angaben bei der Wertung. In einer Referenz können mehrere der benannten Fachkräfte mit ihren jeweils konkret erbrachten Leistungen dargestellt werden. Eine Referenz muss mindestens folgende Angaben enthalten:
• Bezeichnung und Auftraggeber:in des Referenzprojekts, • Leistungszeitraum, • benannte Fachkraft bzw. benannte Fachkräfte und jeweilige Funktion im Referenzprojekt, • konkrete, persönlich erbrachte Leistungen der benannten Fachkraft bzw. Fachkräfte, • eingesetzte Sage-Produkte und Sage-Module, • konkrete Prozessbezüge und gegebenenfalls Schnittstellen zwischen Prozessen oder Modulen, • Beschreibung der für die Wertung relevanten Prozessoptimierungsleistungen, • bei Inanspruchnahme des Unterkriteriums E zusätzlich Angaben zum/zur öffentlichen bzw. öffentlich geprägten Auftraggeber:in und zum konkreten Bezug zu Personal-, Finanz- oder Verwaltungsprozessen, • Kontaktdaten des/der Referenzgeber:in, soweit eine Verifizierung erforderlich wird.
Eine Referenz wird nur insoweit einer Fachkraft zugerechnet, wie deren persönliche Beteiligung an den betreffenden Leistungen aus den Angaben nachvollziehbar hervorgeht.
Je Bieter:in können höchstens 10 Referenzprojekte eingereicht werden. Werden mehr als 10 Referenzprojekte eingereicht, werden ausschließlich die vom/von der Bieter:in in der Referenzliste als Referenzen 1 bis 10 bezeichneten Projekte berücksichtigt; weitere Referenzen bleiben unberücksichtigt. Der/die Bieter:in werden daher aufgefordert, die aus ihrer Sicht 10 besten und aussagekräftigsten Referenzen an den Positionen 1 bis 10 zu platzieren. Sollte ein:e Bieter:in mehr als 10 Referenzprojekte einreichen, ohne eine klare Nummerierung oder Rangfolge (1 bis 10) vorzunehmen, wird die Vergabestelle die ersten 10 chronologisch nach dem Eingangsdatum des Projekts (Beginn des Leistungszeitraums) werten. Alle darüber hinausgehenden Referenzen werden ungelesen vom Wertungsverfahren ausgeschlossen. Die Begrenzung der Anzahl der Referenzen dient der Sicherstellung einer vergleichbaren Bewertungsgrundlage und stellt keine Begrenzung der Größe des tatsächlich einzusetzenden Projektteams dar.
Dasselbe Referenzprojekt darf nur einmal als Referenzprojekt eingereicht werden. Werden mehrere benannte Fachkräfte an demselben Referenzprojekt dargestellt, sind deren jeweiligen persönlichen Leistungen getrennt zu beschreiben.
Das Ende der maßgeblichen Leistungserbringung darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Bei noch laufenden Referenzprojekten gilt für die zeitliche Einordnung der bis zum Tag der Angebotsabgabe tatsächlich erbrachte Leistungszeitraum.
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Die Wahl eines Zeitraums von fünf Jahren dient der Berücksichtigung hinreichend aktueller, zugleich aber ausreichend breiter Sage-spezifischer Praxiserfahrung.
C) Definition „Sage-Prozessoptimierung“ Als „Sage-Prozessoptimierung“ im Sinne dieses Zuschlagskriteriums gilt die strukturierte Analyse, fachliche Beratung und Optimierung von Geschäfts- oder Verwaltungsprozessen unter Nutzung des Funktionsumfangs der eingesetzten Sage-Standardsoftware. Hierzu zählen insbesondere Leistungen, • durch die bislang nicht oder nur teilweise in Sage abgebildete fachliche Prozesse unter Nutzung von Sage-Standardfunktionalitäten umgesetzt wurden, • durch die bestehende Arbeitsabläufe unter Nutzung der Sage-Standardfunktionalitäten vereinfacht oder automatisiert wurden, • durch die manuelle Workarounds durch geeignete Sage-Funktionalitäten reduziert oder beseitigt wurden, • durch die Prozesse unter Nutzung mehrerer Sage-Module optimiert oder miteinander verbunden wurden, • die eine fachliche Analyse und Beratung hinsichtlich der geeigneten Nutzung vorhandener Sage- Funktionalitäten umfassten.
Nicht als Sage-Prozessoptimierung gelten für sich genommen: • reine technische Wartung, • Standard-Releases oder Updates ohne darüber hinausgehenden Prozessbezug, • reine Programmierung ohne fachlichen Prozessbezug, • reiner First- oder Second-Level-Support, • die reine Betreuung oder Weiterentwicklung kundenspezifischer Eigenentwicklungen oder Schnittstellen.
Die bloße Nutzung eines Sage-Moduls ohne eine darüber hinausgehende Prozessanalyse oder Prozessoptimierung begründet für sich allein keine wertungsrelevante Sage-Prozessoptimierung.
D) Bewertung der Sage-Prozessoptimierung – max. 15 Punkte Für jede der höchstens 10 berücksichtigten Referenzen können 0 bis 1,5 Punkte vergeben werden. Die Punkte werden anhand der folgenden drei jeweils mit 0,5 Punkten bewertbaren Merkmale ermittelt:
| Bewertungsmerkmal je Referenz | Punkte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Nachvollziehbare strukturierte Analyse und fachliche Beratung eines konkreten Sage- gestützten Geschäfts- oder Verwaltungsprozesses durch die benannte Fachkraft | 0,5 | ||||
| Konkrete Umsetzung einer Prozessverbesserung unter Nutzung von Sage- Standardfunktionalitäten durch die benannte Fachkraft | 0,5 | ||||
| Zusätzliche fachliche Tiefe durch mindestens eines der folgenden Merkmale: Optimierung mehrerer Prozesse/Module, Verbindung mehrerer Sage-Module, Reduzierung/Beseitigung manueller Workarounds oder konkrete Automatisierung. Zusätzliche fachliche Tiefe wird wie folgt bewertet: Nachweis von genau einem der genannten Merkmale = 0,25 Punkte; Nachweis von zwei oder mehr der genannten Merkmale = 0,50 Punkte. | 0,5 |
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Fehlt ein Merkmal oder lässt die Referenz die persönliche Beteiligung der Fachkraft insoweit nicht belastbar erkennen, werden hierfür 0 Punkte vergeben. Eine Referenz kann daher 0, 0,5, 1,0 oder 1,5 Punkte erhalten.
Bei 10 wertbaren Referenzen können in diesem Unterkriterium maximal 15 Punkte erreicht werden.
E) Erfahrung mit vergleichbaren öffentlich geprägten Personal-, Finanz oder Verwaltungsprozessen – max. 5 Punkte Bewertet wird die einschlägige persönliche Erfahrung der für die Auftragsausführung vorgesehenen Fachkräfte mit vergleichbaren Leistungen für öffentliche Auftraggeber:innen oder für öffentlich geprägte Forschungseinrichtungen.
Ein:e öffentliche:r Auftraggeber:in im Sinne dieses Unterkriteriums ist insbesondere ein:e Auftraggeber:in im Sinne des § 99 GWB. Als öffentlich geprägte Forschungseinrichtung gilt eine Forschungseinrichtung, deren Aufgabenwahrnehmung und Finanzierung maßgeblich durch öffentliche Mittel geprägt sind.
Die Zusatzwertung setzt voraus, dass die Referenz zugleich die Anforderungen an eine wertbare Sage- Prozessoptimierungsreferenz nach C und D erfüllt und einen konkreten fachlichen Bezug zu Personal-, Finanz- oder Verwaltungsprozessen aufweist, die in vergleichbarer Weise durch öffentlich-rechtliche, tarifrechtliche oder haushalts-/budgetrechtliche Rahmenbedingungen geprägt sind.
Ein bloßer Hinweis darauf, dass der/die Referenzgeber:in öffentlich ist oder öffentliche Fördermittel erhält, genügt nicht.
Je berücksichtigter Referenz werden 0,5 Zusatzpunkte vergeben, wenn sämtliche vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Referenz kann höchstens 0,5 Zusatzpunkte erhalten. Bei 10 berücksichtigten Referenzen können maximal 5 Zusatzpunkte erreicht werden.
F) Erfahrung mit den für den Auftrag relevanten Sage-Modulen Bewertet wird die praktische Erfahrung des insgesamt vorgesehenen Projektpersonals mit den in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 2.3.1 aufgeführten und für den Erstabruf maßgeblichen Sage- Modulen bzw. Funktionskomponenten.
Die Modulabdeckung wird teambezogen betrachtet. Die nachgewiesenen praktischen Erfahrungen sämtlicher im Angebot als wertungsrelevant benannter Fachkräfte werden zusammengeführt. Es ist daher nicht erforderlich, dass eine einzelne Fachkraft sämtliche Module abdeckt. Eine Person kann die gesamte Modulabdeckung erbringen; die Erfahrung kann ebenso auf mehrere Fachkräfte verteilt sein.
Ein Modul bzw. eine Funktionskomponente gilt für die Zwecke der Wertung nur dann als praktisch abgedeckt, wenn die konkrete Anwendung des Moduls aus mindestens einer der maximal 10 eingereichten personenbezogenen Referenzen (gemäß Abschnitt B) nachvollziehbar hervorgeht. Aus der Referenzbeschreibung muss deutlich werden, dass eine der nach Abschnitt A („Vorgesehenes Projektteam“) für die Auftragsausführung benannten und im Zuschlagskriterium II.1 zu bewertenden Fachkräfte in dem jeweiligen Referenzprojekt praktisch mit dem betreffenden Modul bzw. der betreffenden Funktionskomponente gearbeitet hat.
Klarstellung zur Wertung und Abgrenzung zur Eignung:
Ein Modul wird auch dann im Rahmen der praktischen Modulabdeckung (Abschnitt F) bepunktet, wenn das zugrundeliegende Referenzprojekt im Unterkriterium D (Qualität der Sage-Prozessoptimierung) nicht die volle Punktzahl erreicht hat. Maßgeblich für die Punktevergabe in diesem Abschnitt F ist ausschließlich,
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dass die persönliche, praktische Projekttätigkeit der Fachkraft mit dem spezifischen Modul im Referenztext substantiiert und prüfbar beschrieben ist.
Die praktische Tätigkeit muss konkret beschrieben sein. Die bloße Benennung des Moduls oder die allgemeine Angabe, eine Fachkraft verfüge über Kenntnisse des Moduls, genügt nicht. Angaben oder Nachweise aus der Eignungsprüfung, insbesondere Zertifikate, Schulungs-, oder Fortbildungsnachweise, werden für die Wertung der Modulabdeckung nicht herangezogen und können eine fehlende Angabe in einer praktischen Projektreferenz nicht ersetzen.
Die Modulabdeckung wird nicht anhand der Anzahl der Fachkräfte bewertet. Ein Modul kann unabhängig davon, wie viele Fachkräfte hierfür Erfahrung nachweisen, höchstens einmal mit seinem festgelegten Gewicht berücksichtigt werden.
Die nachfolgende Gewichtung bildet die fachliche Bedeutung der im Erstabruf enthaltenen Module für den Auftragsgegenstand ab. Die Gewichte ergeben zusammen 5,00 Punkte.
| Bewertungseinheit | Gewicht in Punkten |
|---|---|
| Sage 100 Rechnungswesen Enterprise | 1,00 |
| Sage 100 - 3rd Party Connector Zusatzlösungen | 0,05 |
| Sage 100 Warenwirtschaft Enterprise | 1,00 |
| Sage 100 Dokumentenmanagement | 0,45 |
| Sage HR Bewerbermanagement Smart Professional | 0,25 |
| Sage HR Personalabrechnung Enterprise | 0,80 |
| Sage HR Personalmanagement Enterprise | 0,30 |
| Sage HR Zeitmanagement Enterprise | 0,30 |
| Sage HR Reisekosten | 0,25 |
| Sage HR Personalkostenplanung | 0,25 |
| Sage HR digitale Personalakte | 0,10 |
| Sage HR Clients | 0,05 |
| VBLU-Konverter | 0,10 |
| Sage HR Terminalanbindung | 0,10 |
| Gesamt | 5,00 |
Die Punktzahl für die Modulabdeckung entspricht der Summe der Gewichte derjenigen Bewertungseinheiten, für die eine praktische Abdeckung nachgewiesen ist. Beispiel: Sind Sage 100 Rechnungswesen (1,00), Sage 100 Warenwirtschaft (1,00), Sage HR Personalabrechnung (0,80) und Sage HR Zeitmanagement (0,30) nachgewiesen, werden 3,10 Punkte vergeben.
Die Gewichtung der einzelnen Module ist vor Angebotsabgabe festgelegt. Eine nachträgliche Veränderung der Gewichte oder der Zuordnung der Module erfolgt nicht.
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G) Gesamtwertung II.1
Im Zuschlagskriterium II.1 können insgesamt maximal 25 Punkte erreicht werden:
| Unterkriterium | Maximalpunkte |
|---|---|
| Sage-Prozessoptimierung | 15,00 |
| Erfahrungen im öffentlichen Dienst/ öffentlich geförderten Forschungsbereich | 5,00 |
| Praktische Modulabdeckung | 5,00 |
| Gesamt | 25,00 |
H) Verifizierung der Referenzen
Die mit dem Angebot eingereichten personenbezogenen Referenzen werden auf Grundlage der in diesem Zuschlagskriterium festgelegten Anforderungen geprüft und bewertet. Die Auftraggeberin ist berechtigt, die in den Referenzen enthaltenen Angaben zu verifizieren. Die Verifizierung dient ausschließlich der Überprüfung der im Angebot angegebenen Tatsachen.
Insbesondere können überprüft werden:
• die tatsächliche Durchführung des Referenzprojekts; • der Leistungszeitraum; • Art und Umfang der erbrachten Leistungen; • die eingesetzten Sage-Produkte und Sage-Module; • die persönliche Beteiligung der benannten Fachkraft bzw. Fachkräfte.
Für die Wertung werden ausschließlich die mit dem Angebot eingereichten und nach den Vorgaben dieses Zuschlagskriteriums wertbaren Referenzen herangezogen. Soweit einzelne für die Wertung maßgebliche Angaben oder Aspekte einer Referenz im Rahmen der Prüfung nicht bestätigt werden können, werden diese bei der Wertung nicht berücksichtigt und hierfür keine Punkte vergeben.
II.2: Konzept zur Leistungserbringung (Gewichtung 25%)
Der/die Bieter:in hat ein schriftliches Durchführungskonzept einzureichen. Das Konzept muss die drei nachfolgenden Aspekte jeweils eigenständig behandeln. Bewertet wird hierbei die konkrete prozessuale Begleitung und methodische Umsetzung bei der Auftraggeberin, nicht die bloße technische Bereitstellung des Updates durch den Softwarehersteller. Jeder Aspekt wird anhand der nachfolgenden Bewertungsmatrix bewertet. Pro Aspekt können maximal 9 Basis-Punkte und für das gesamte Konzept maximal 27 Basis-Punkte erreicht werden.
Die Bewertung erfolgt ausschließlich anhand des eingereichten Konzepts und der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Rahmenbedingungen. Es werden keine nicht offengelegten Erwartungen oder Informationen zugrunde gelegt. Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH Seite 9 von 11
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• Aspekt 1: Vorgehen bei Jahresumstellungen Darstellung der methodischen und technischen Abläufe sowie der Ressourcenplanung, um reibungslose, fristgerechte und fehlerfreie Jahreswechsel im Sage-System sicherzustellen.
• Aspekt 2: Umgang mit Problemen im laufenden Betrieb Darstellung des Incident- und Problem-Management-Prozesses, insbesondere Fehleranalyse, Priorisierung, Entstörung und Behebung kritischer Systemausfälle zur Absicherung der Systemverfügbarkeit.
• Aspekt 3: Umgang mit gesetzlichen Änderungen Darstellung des Prozesses zur kontinuierlichen Überwachung, Bewertung und zeitnahen systemseitigen Implementierung von rechtlichen Neuerungen, insbesondere steuer-, sozialversicherungs-, arbeits- und tarifrechtlicher Änderungen im Sage-Standard, soweit sie den Auftragsgegenstand betreffen.
Bewertungsmatrix je Aspekt (max. 9 Punkte):
| Kategorie | 3 Punkte | 2 Punkte | 1 Punkt | 0 Punkte | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (sehr gut) | (gut) | (ausreichend) | (mangelhaft) | |||||||||
| A: Nachvollziehbarkeit und Struktur | Vollständig, klar strukturiert, logisch aufeinander aufbauend; erforderliche Schritte, Zuständigkeiten und Abhängigkeiten sind nachvollziehbar dargestellt. | Im Wesentlichen vollständig und strukturiert; nur geringfügige, für die Umsetzung nicht wesentliche Lücken. | Wesentliche Schritte oder Zusammenhänge fehlen; die Darstellung ist nur teilweise nachvollziehbar. | Der Aspekt ist nicht oder nicht sinnvoll bearbeitet; die Darstellung ist unstrukturiert und nicht als belastbare Vorgehensbeschr eibung nutzbar. | ||||||||
| B: Fachliche Qualität und Realisierbarkeit | Fachlich schlüssig, konkret, praxisnah und unter den beschriebenen Rahmenbedingungen unmittelbar umsetzbar; Risiken werden erkannt und angemessen adressiert. | Weitgehend schlüssig und umsetzbar; geringfügige Risiken oder Unschärfen bleiben. | Erhebliche fachliche Lücken oder Umsetzungsrisiken; die praktische Umsetzung ist nur eingeschränkt nachvollziehbar. | Fachlich nicht schlüssig, nicht realisierbar oder wesentliche Anforderungen werden nicht behandelt. | ||||||||
| C: Projektspezifischer Bezug | Konkreter Bezug zu den in den Vergabeunterlagen beschriebenen Prozessen, Sage- Modulen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Auftraggeberin; allgemeine Aussagen werden auf den konkreten Auftrag übertragen. | Erkennbarer Bezug zum Auftrag; einzelne wesentliche Teile bleiben allgemein oder standardisiert. | Nur begrenzter konkreter Bezug; überwiegend allgemeine bzw. standardisierte Darstellung. | Kein nachvollziehbarer projektspezifische r Bezug. |
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Die drei Kategorien A, B und C werden je Aspekt unabhängig voneinander mit 0 bis 3 Punkten bewertet. Die Punkte der drei Kategorien werden je Aspekt addiert. Für drei Aspekte können damit höchstens 27 Basis-Punkte erreicht werden.
Allgemeine Standardtexte werden nicht als eigenständiger Malus bewertet. Soweit sie den konkreten projektspezifischen Bezug nicht herstellen, führt dies ausschließlich zu einer entsprechenden Bewertung in Kategorie C nach der veröffentlichten Bewertungsmatrix.
Berechnung der Punktzahl II.2:
Die in den drei Aspekten jeweils erreichten Punkte der Kategorien A, B und C werden zu einer Gesamt- Basispunktzahl addiert (3 Aspekte x max. 9 Punkte = maximal 27 Basis-Punkte).
Die finale Punktzahl für das Kriterium II.2 wird anschließend wie folgt auf den absoluten Gewichtungsanteil des Gesamtauftrags (25 %) umgerechnet:
𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝑃𝑃𝐹𝐹𝐸𝐸ℎ𝑃𝑃𝑃𝑃 𝐵𝐵𝐹𝐹𝐵𝐵𝐹𝐹𝐵𝐵 𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃 𝐹𝐹𝐹𝐹𝑃𝑃𝐹𝐹𝐹𝐹𝑃𝑃 𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃(𝐼𝐼𝐼𝐼.2) =� �∗25 27
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