VHB-244_GAEB national und EU Bund.docx

Trockenbauarbeiten und Innentüren für Sanitätsversorgungszentrum

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)

Herkunft: evergabe.blb.nrw.de

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Vergabenummer080-26-00623
Baumaßnahme
NATO Flugplatz Nörvenich, Neubau Sanitätsversorgungszentrum
Leistung
Trockenbauarbeiten, Innentüren

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen

Bearbeitungsphasen

Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen:

  • Angebotsanforderung

  • Angebotsabgabe.

Datenaustausch

Auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW: https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/ werden die zur Ausschreibung gehörenden Unterlagen in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Den Vergabeunterlagen ist eine .d83 / .x83-Datei beigefügt. Diese Datei enthält die Leistungsbeschreibung im GAEB-Format. Zusätzlich wird der Text des Leistungsverzeichnisses als pdf-Dokument auf dem oben bezeichneten Vergabemarktplatz zur Verfügung gestellt.

Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen – GAEB, Schnittstelle DA XML. Der Datenaustausch

für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bauabrechnung durchzuführen

Für die elektronische Bearbeitung und den Versand stellt der BLB NRW seinen Bietern das Programm WinGAEB kostenlos zur Verfügung: Angebotssoftware WinGAEB.

Folgende Formate der bepreisten Leistungsverzeichnisse können vom BLB NRW gelesen und weiter verwendet werden: .d84 / .x84-Datei für Hauptangebote bzw. .d85- / .x85-Datei für Nebenangebote. Werden vorgegebene elektronische Mittel (insbesondere: .d84 / .x84-Datei für Hauptangebote bzw. .d85- / .x85-Datei für Nebenangebote) bei der Einreichung des Angebots nicht verwendet, ist das Angebot nicht formgerecht übermittelt und es wird gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A 2016 ausgeschlossen (vgl. BGH Urteil XIII ZR 14/21, verkündet am 16. Mai 2023).

Die Dateien sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.

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