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DKS - Angio-OPs 2024-108-P-DKS 34212 Trockenbau
Verschwiegenheitserklärung
Der/Die Unterzeichnende/n: (nachfolgend „Bieter“ genannt)
Name/n: …………………………………………………….
Unternehmen: …………………………………………………….
Adresse: …………………………………………………….
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verpflichtet sich gegenüber dem Diakonie Klinikum Stuttgart in Stuttgart, zur Vertraulichkeit nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
Vorbemerkung
Der Auftraggeber hat die Vergabe vom Trockenbau wurde in dem Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union bekannt gemacht. Die vorliegende Erklärung soll dem Schutz vertrau- licher Information dienen, die der Bieter vom Auftraggeber erhält. Sinn und Zweck der Weitergabe der vertraulichen Informationen im Rahmen dieser Erklärung ist es, dem Bieter Informationen zur Verfügung zu stellen, die es ihm ermöglichen, ein Angebot in einem der o.g. Vergabeverfahren abzugeben. § 1 Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Erklärung sind alle Informationen, die sich aus Unterlagen (einschließlich solcher in elektronischer Form) ergeben, die dem Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens vom Auftraggeber übermittelt bzw. zur Verfügung gestellt werden. Vertrauliche Informationen sind insbesondere die in den Vergabeunterlagen niedergelegten Informationen sowie Informationen, die nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis eines Vertragspartners offensichtlich erkennbar sind. Die vorliegende Vereinbarung umfasst alle Informationen im Vergabeverfahren, auch die Informationen, die nicht speziell als vertraulich gekennzeichnet sind.
§ 2 Der Bieter verpflichtet sich, Vertraulichkeit über alle vertraulichen Informationen zu wahren und diese Dritten nicht offen zu legen. Der Bieter verpflichtet sich überdies, vertrauliche Informationen lediglich zu dem in dieser Erklärung niedergelegten Zweck zu verwenden.
§ 3 JEGGLE ARCHITEKTEN und Partner mbB Hindenburgstraße 37 71394 Kernen-Stetten Tel: 07151 20997-0 Fax: 07151 20997–20 mail@jeggle-architekten.de
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Der Bieter ist abweichend von § 2 berechtigt, Dritten vertrauliche Informationen offen zu legen, soweit dies für die Erstellung eines Angebots notwendig ist, insbesondere falls dieser Dritte Unterauftragnehmer des Bieters werden soll. Der Bieter legt dem mit vertraulichen Informationen befassten Dritten durch schriftlichen Vertrag die gleiche Verpflichtung zur Vertraulichkeit auf, die der Bewerber selbst mit vorliegender Erklärung eingeht.
§ 4 Der Bieter ist berechtigt, seinen Arbeitnehmern vertrauliche Informationen offen zu legen, soweit dies für die Erstellung eines Angebots notwendig ist. Die Arbeitnehmer des Bieters unterliegen ebenfalls dieser Vertraulichkeitsverpflichtung.
§ 5 Die vorstehende Vertraulichkeitsverpflichtung ist für den Bieter während der Dauer des Vergabeverfahrens rechtlich bindend. Die vorstehende Vertraulichkeitserklärung bleibt bis 5 Jahre nach Beendigung des Vergabeverfahrens bestehen.
§ 6 Die vorgenannten Verpflichtungen finden insoweit keine Anwendung, als der Bieter beweisen kann, dass diese vertraulichen Informationen in rechtmäßiger Weise • zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich zugänglich waren oder danach öffentlich zugänglich geworden sind, • dem Bieter ohne Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offengelegt wurden, welcher sich im rechtmäßigen Besitz der Informationen besaß und dem Informationsgeber gegenüber nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet war, • zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits im Besitz des Bieters oder ihm bekannt waren, • von dem Bieter unabhängig von den vertraulichen Informationen entwickelt wurden, oder • von dem Bieter in einem Gerichts- und/oder Verwaltungsverfahren offen gelegt werden mussten.
§ 7 Änderungen bedürfen der Schriftform. Von diesem Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgewichen werden.
§ 8 Als Gerichtsstand gilt der des Auftraggebers als vereinbart, soweit gesetzlich zulässig. Auf diese Vereinbarung findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Ort/Datum: (rechtsverbindliche Unterschrift/en) Firmenstempel
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JEGGLE ARCHITEKTEN und Partner mbB Hindenburgstraße 37 71394 Kernen-Stetten Tel: 07151 20997-0 Fax: 07151 20997–20 mail@jeggle-architekten.de
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