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Trockenbauarbeiten für den Neubau eines Mehrfamilienhauses in Münster-Handorf

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 15:33 (Europe/Berlin)

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VOB/B-Bauvertrag

Auftrags-Nr. (….)

zwischen

Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH,

vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Wismann,

Steinfurter Straße 60, 48149 Münster

nachfolgend AG genannt

und

der Firma (…)

nachfolgend AN genannt

wird nachfolgender Bauvertrag für das Bauvorhaben

WIE 406

Kirschgarten 1. BA, Haus 10B | Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 12 ÖG WE,

Wiggersbusch 38, 48157 Münster-Handorf

geschlossen:

§ 1 Vertragsgegenstand

Der AG überträgt dem AN sämtliche für die

Trockenbauarbeiten

gemäß der in § 2 genannten Vertragsgrundlagen erforderlichen Arbeiten.

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§ 2 Vertragsgrundlagen

Vertragsbestandteile sind ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Unterlagen, bei Widersprü-

chen in der nachfolgenden Rang- und Reihenfolge:

  1. Die Bestimmungen dieser Vertragsurkunde.

  2. Das Vergabeprotokoll vom (…), Anlage 1

  3. Das Angebot vom (… )

  4. Die „Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kontrolle der

Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Verga-

begesetz Nordrhein-Westfalen und Sanktionen bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen

(BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOB) für die Vergabe von Bau-

leistungen“, in der bei Unterzeichnung dieses Vertrages geltenden Fassung, Anlage 2.

  1. Die Vorschriften der VOB/B und VOB/C in der bei Unterzeichnung dieses Vertrages gelten-

den Fassung

  1. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, sämtliche DIN-Normen, alle sonstigen gül-

tigen technischen Vorschriften und Auflagen der in der Bundesrepublik Deutschland allge-

mein anerkannten Fach-, Sicherheits- und Aufsichtsbehörden sowie Gütegemeinschaften,

jeweils in der zum Zeitpunkt der Abnahme der Vertragsleistung geltenden Fassung

§ 3 Ausführung

  1. Der AN hat die Leistungsverzeichnisse und Leistungsbeschreibungen, Zeichnungen,

Pläne und sonstigen Ausschreibungsunterlagen geprüft und mit der Örtlichkeit vergli-

chen. Er ist mit der Art und dem Umfang der vorzunehmenden Arbeiten vertraut. Der

AN hat die jeweils zur Erbringung seiner Lieferungen und Leistungen notwendigen Aus-

führungsunterlagen beim AG rechtzeitig anzufordern. Er hat diese Ausführungsunter-

lagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Sollte er

auf Grund seiner Erfahrungen Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung der Arbei-

ten haben oder Unklarheiten feststellen, so ist er verpflichtet, diese dem AG sofort

schriftlich mitzuteilen.

Leitungen im Erdreich und in Bauteilen hat der Auftragnehmer festzustellen und zu

schützen.

  1. Der AN hat Baustoffe zu verwenden, die der Güteüberwachung nach der jeweiligen Lan-

desbauordnung unterliegen. Andere Baustoffe dürfen nur mit vorheriger schriftlicher

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Zustimmung des AG verwendet werden. Der AG wird seine Zustimmung erteilen, wenn

der AN nachweist, dass die entsprechenden Baustoffe den anerkannten Regeln der

Technik entsprechen und den der Güteüberwachung nach der jeweiligen Landesbau-

ordnung unterliegenden Baustoffen gleichwertig sind. Die vorstehende Regelung gilt

entsprechend für Baustoffe, die in Widerspruch zu den Regelungen des Leistungsver-

zeichnisses stehen. Den Nachweis für die Güte und Gebrauchsfähigkeit von Arbeiten,

Stoffen und Bauteilen hat der AN auf seine Kosten zu erbringen.

  1. Der AN erklärt sich bereit, für den Fall, dass ihn der AG gegenüber der Baubehörde als

verantwortlichen Bauleiter im Sinne der LBO benennt, diese Aufgabe zu übernehmen.

Diese Aufgabe wird durch einen zuverlässigen, der deutschen Sprache mächtigen Mit-

arbeiter übernommen.

  1. Der AN hat unter alleiniger Verantwortung alle Sicherungsvorkehrungen zu treffen, um

Sach- und Personenschäden abzuwenden. Der AN hat alle zur Verkehrssicherung erfor-

derlichen Maßnahmen, wie Abschrankungen, Beleuchtungen, Gerüste, Geländer, Warn-

tafeln und Stromsicherungen, zu treffen.

§ 4 Ausführungsfristen

  1. Als Ausführungsfrist wird vereinbart: gemäß Vergabeprotokoll vom …………. und ge-

mäß Bauzeitenplan vom …………. sowie Leistungsverzeichnis.

  1. Nachträglich vereinbarte Fristen, durch die bestehende Vertragsfristen einvernehmlich ab-

geändert und schriftlich bestätigt werden, gelten ebenfalls als Vertragsfristen.

  1. Die genannten Ausführungsfristen sind als Vertragsfristen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 VOB/B

verbindlich.

§ 5 Vergütung

  1. Die Vergütung für die unter § 1 beschriebenen Leistungen richtet sich nach dem Angebot

vom (…) auf Grundlage der angegebenen Einheitspreise und beträgt

(…) € brutto einschl. 19% MwSt.

inkl. ……% Nachlass

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Die endgültige Vergütung richtet sich nach den tatsächlich verbrauchten Mengen und Mas-

sen.

  1. Vereinbarungen über etwaige nach Zeitaufwand abzurechnende Zusatz- und/oder Ände-

rungsleistungen sind ausschließlich mit dem AG zu treffen. Die örtliche Bauleitung des AG

ist von diesem nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen über Stundenlohnarbeiten abzu-

schließen und/oder abzuändern. Sollten Stundenlohnarbeiten vereinbart werden, ist die

örtliche Bauleitung des AG nicht bevollmächtigt, Stundenlohnzettel abzuzeichnen.

§ 6 Abtretungen, Aufrechnungen

  1. Abtretungen und Verpfändungen von Forderungen aus diesem Vertrag durch den AN be-

dürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlich zu erteilenden Zustimmung des AG.

  1. Eine Aufrechnung des AN gegen Ansprüche des AG aus diesem Vertragsverhältnis ist nur

mit anerkannten, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen statthaft.

  1. Der AN tritt bereits jetzt seine gegenüber Nachunternehmern bestehenden Mängelansprü-

che an den AG ab, welcher die Abtretung hiermit annimmt. Daneben bleibt der AN der AG

jedoch in vollem Umfang verpflichtet. Insbesondere ist der AG nicht gehalten, vor einer

Inanspruchnahme des AN deren Nachunternehmer aufgrund dieser Abtretung in An-

spruch zu nehmen.

§ 7 Arbeitskräfte und Nachunternehmer des AN

  1. Während der Dauer der Vertragsarbeiten hat der AN mindestens einen zuverlässigen, der

deutschen Sprache mächtigen Mitarbeiter, hier Herrn / Frau (……………..), als bevollmäch-

tigten und verantwortlichen Vertreter zur Verfügung zu stellen, der ohne Zustimmung des

AG nicht abgezogen werden kann.

  1. Der AN hat die „Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur

Kontrolle der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue-

und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen und Sanktionen bei Verstößen gegen diese Ver-

pflichtungen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOB) für die

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Vergabe von Bauleistungen“ in der zum Zeitpunkt der Vertragsabschlusses gültigen Fas-

sung zur Kenntnis genommen und verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher Bedingun-

gen.

§ 8 Vertragsstrafe

  1. Kommt es zu einer durch den AN schuldhaft verursachten Überschreitung des vertraglich

vereinbarten Fertigstellungstermins, kann der AG eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 %

der Nettoabrechnungssumme pro Werktag geltend machen.

  1. Die nach Absatz 1 anfallende Vertragsstrafe ist der Höhe nach - unabhängig von der Dauer

der Fristüberschreitung - auf höchstens 5 % der Nettoabrechnungssumme begrenzt.

  1. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadenersatzanspruches bleibt un-

berührt. In diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerech-

net.

§ 9 Haftpflichtversicherung des AN

Der AN hat dem AG innerhalb von 10 Werktagen nach Beauftragung das Bestehen und die

Aufrechterhaltung einer nach Deckungsumfang und Höhe ausreichenden Haftpflichtversi-

cherung sowie seine Mitgliedschaft zu der zuständigen Berufsgenossenschaft nachzuwei-

sen. Die Versicherung hat dem AG gegenüber schriftlich zu bestätigen, dass und in welcher

Höhe Versicherungsschutz besteht und dass sie den AG schriftlich informiert, wenn der

Versicherungsschutz etwa durch Nichtzahlung einer Prämie zu entfallen droht.

§ 10 Bautagesberichte

  1. Der AN verpflichtet sich, Bautagesberichte über seine Leistungen zu erstellen und diese

wöchentlich der Bauleitung des AG zur Kenntnis vorzulegen. Diese hat die Kenntnisnahme

durch seine Unterschrift zu bestätigen. Die Bautagesberichte haben folgende Angaben zu

enthalten:

• Anzahl der ständig auf der Baustelle beschäftigten Personen, ihr täglicher Arbeits-

beginn und -ende, die geleisteten Arbeitsstunden (Mann und Gerät),

• Angaben über die auf der Baustelle beschäftigten Subunternehmer,

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• Bericht über die wesentlichen Besprechungen mit den Behörden, den Architekten,

Fachingenieuren,

• alle besonderen Vorkommnisse auf der Baustelle, außergewöhnliche Ereignisse,

insbesondere Unfälle, Streiks etc. mit Angabe des Grundes und des Ausmaßes.

• Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte

• Wetter und Temperaturen

• Behinderungen und Unterbrechungen der Ausführung, Arbeitseinstellung mit An-

gabe von Gründen

• Abnahmen

  1. Der AG ist berechtigt, eine vom Inhalt abweichende Sachdarstellung im Bautagesbericht zu

vermerken.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Dieser Vertrag und sämtliche hiermit im Zusammenhang stehenden Ansprüche und Ver-

pflichtungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  1. Erfüllungsort für die vom AN zu erbringenden Leistungen ist der Ort des Bauvorhabens.

  2. Als ausschließlichen Gerichtsstand für sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus oder im Zu-

sammenhang mit diesem Vertrag vereinbaren die Parteien Münster/Westfalen.

  1. Die Bedingungen, Grundlagen und Vereinbarungen dieses Vertrages gelten auch für alle

Zusatz-, Änderungs- und/oder Ersatzaufträge bzw. -verträge der Parteien im Zusammen-

hang mit diesem Bauvorhaben.

  1. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzun-

gen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine

Abänderung oder einen Verzicht auf die Anwendung dieser Schriftformbestimmung.

  1. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Regelungen in diesem Vertrag bleibt die Wirksamkeit

der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in

diesem Fall eine wirksame Regelung zu treffen, die dem Vertragszweck und dem wirtschaft-

lich angestrebten Ergebnis am nächsten kommt.

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Münster, ……… ……., …………..

Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH


Stefan Wismann i. V. Christian Schulte-Sienbeck Firmenstempel/Unterschrift (Auftraggeber) (Auftragnehmer)

Anlagen

  1. Vergabeprotokoll vom ……
  2. BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen

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