4a-41205429_LV_Abbruch_Trockenbau_P4_20260907.pdf

Trockenbau- und Innenausbauabbruch bei der Sanierung einer Grundschule

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 10:36 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.niedersachsen.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 412-05 GS am Harrl LV: 41205429 Phase 4 - Abbrucharbeiten Trockenbau

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

  1. Allgemeine Vorbemerkungen: (für alle Titel/Positionen des LV)

  2. Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme:

Das Schulgebäude ist ein ca. 1876 erbauter historischer Massivbau, unterkellert und 4- geschossig. Das Schulgebäude ist als Baudenkmal nach § 3 Abs. 2 NDSchG eingestuft. Das Hauptgebäude enthält die Unterrichts-, Gruppen- und Differenzierungsräume, die Verwaltung, Mehrzweckräume sowie Nebenräume. Im UG befindet sich neben Lager- und Technikräumen ein Werkraum sowie eine Lehrküche, diese Nutzungen sollen im Zuge des Umbaus ertüchtigt werden. In der Phase 1 wurde ein drittes Treppenhaus über alle Geschosse und ein Mensaneubau (mit Musikräumen im 2.OG) errichtet. In der Phase 2 wurde das 3.OG (ehemalige Hausmeister- wohnung und der nicht genutzte Dachboden) zu Schulräumen umgenutzt und eine Lüftungsanlage im Dachboden eingebaut. Die Sanierung der Sanitärkerne mit Erstellung von neuen Steigesträngen erfolgte ebenfalls in Phase 2. Die Sanitärkerne und das 2.OG (Phase 3) sind derzeit noch Baustellenbereich.

Ursprünglich sollte das Schulgebäude im laufenden Betrieb in den nächsten Jahren abschnittsweise saniert, umgebaut und erweitert werden. Damit die restlichen Geschosse unabhängig vom Schulbetrieb fertiggestellt werden können, wird der komplette Schulbetrieb ausgelagert. Voraussichtlich kann nach den Herbstferien 2026 die restliche Sanierung starten.

In diesem Bauabschnitt (Phase 4) soll das 1. OG/ EG und der Rest des Kellergeschosses in einem Zuge saniert werden. Der Fußbodenaufbau im 2.OG ist ebenfalls zu entfernen

Hinweis: Bei allen Abbrucharbeiten sind Feuerlöscher in unmittelbarer Nähe bereitzuhalten.

Abbrucharbeiten- und Demontagearbeiten Beginn: ca. 46. KW 2026 Fertigstellung: ca. 49. KW 2026 Restarbeiten (Abbruch FB 1.OG/EG): Mai/Juni 2027

Die genauen Termine sind mit der Bauleitung abzustimmen.

  1. Allgemeines

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 1 von 37

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 412-05 GS am Harrl LV: 41205429 Phase 4 - Abbrucharbeiten Trockenbau

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

Alle Abbrucharbeiten einschl. Abbfuhr und Entsorgung; einschl. aller Kosten und Gebühren hierfür. Die Abbruchmaterialien gehen ins Eigentum des AN über. Der Abbruch und die Entsorgung hat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. Die Entsorgungsnachweise sind dem AG auf Verlangen schriftlich im Original vorzulegen.

Die Arbeitsbereiche sind täglich "besenrein" zu halten. Angrenzende Bauteile (z. B. Fußböden etc.) sind gegen Beschädigungen zu schützen. Zu starke Verstaubungen sind zu vermeiden bzw. mit dem AG vorher abzuklären.

Dem Angebot und der Ausführung liegen zugrunde: a) Die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil A, B und C neueste Fassung.

Insbesondere die ATV DIN 18299 , ATV DIN 18459 "Abbruch- und Rückbauarbeiten" sind in der aktuellen Fassung zu berücksichtigen.

b) Die vom Normenausschuss herausgegebenen gültigen Gütebestimmungen (DIN-Normen) c) die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst (Bautechnik) d) Die Zeichnungen des Architekten / Fachingenieure e) Die nachfolgenden Vorbemerkungen.

Für die Einhaltung der Bau- und Verkehrspolizeilichen, sowie berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen ist der Unternehmer allein verantwortlich.

Planunterlagen können bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden.

Bewachung und Schutz der Materialien ist Sache des Anbieters, insbesondere Transport, Abladen und Lagern derselben. Der Unternehmer ist verpflichtet, vor Ausführung seiner Arbeiten die einwandfreie Beschaffenheit der vorhergehenden Arbeiten zu prüfen, sofern sie mit seiner Arbeit in Verbindung stehen.

Die Baustelle ist während der Durchführung der Arbeiten in einem sauberen und aufgeräumtem Zustand zu halten. Die Baustelleneinrichtung ist in die Einheitspreise mit einzurechnen, sofern nicht als Position ausgewiesen.

Vor Beginn der auszuführenden Arbeiten sind alle Maße und die auszuführenden Massen an Ort und Stelle zu prüfen. Etwaige Differenzen sind mit der Bauleitung zu klären. Sämtliche Unklarheiten, die durch ungenaue Beschreibung oder unvollständige Zeichnungen entstehen, sind vor Auftrags- vergabe schriftlich anzumelden. Spätere Nachforderungen werden nicht anerkannt.

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 2 von 37

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 412-05 GS am Harrl LV: 41205429 Phase 4 - Abbrucharbeiten Trockenbau

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

Alle Angebotspreise sind Festpreise und gelten für fertige Arbeiten, einschl. aller Transporte, aller Geräte und Werkzeuge, aller Schutz- und Sicherungsmaßnahmen nach den Unfallverhütungsvorschriften und den baupolizeilichen Vorschriften.

Während der Bauzeit eintretende Lohn- und Materialpreissteigerungen bleiben bei der Abrechnung unberücksichtigt. Bindend sind in jedem Fall die abgerechneten und angegebenen Einheitspreise.

Eigenmächtige Änderungen in den Angebotsunterlagen haben keine Gültigkeit. Maßgeblich ist nur der Originaltext. Sollten Gegenstände und Materialien zur Verwendung kommen, die im Leistungsverzeichnis nicht genau festgelegt sind, so sind hiervon rechtzeitig Proben vorzulegen.

In den Einzelpreisen sind enthalten: Die laufenden Reinigungs- und Aufräumungsarbeiten während der Bauzeit, sowie die endgültige Schlussreinigung nach Beendigung der Arbeiten und der laufende Abtransport des anfallenden Bauschuttes.

Stundenlohnzettel sind wöchentlich von der Bauleitung abzuzeichnen. Etwa hinzukommende, im Angebot nicht enthaltene Arbeiten, dürfen erst dann ausgeführt werden, wenn vorher über die Preise eine schriftliche Vereinbarung getroffen ist.

Zahlungen erfolgen nach Maßgabe von Lieferungen und Leistungen als a-conto Zahlung. Hierfür sind prüfbare Zwischenrechnungen in 2-facher Ausfertigung in Papier, adressiert an die Bauherrschaft, der Bauleitung zur Prüfung einzureichen. Abschlagszahlungen werden auf Antrag in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen einschl. des ausgewiesenen, darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrages gewährt.

Die Leistungen sind durch eine prüfbare Aufstellung nachzuweisen, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglichen muss. Gegenforderungen können einbehalten werden. Andere Einbehalte sind nur in den Vertrag und in den gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Fällen zulässig.

Der Entsorgungsnachweis ist schriftlich vorzulegen.

Die Arbeiten können unter Umständen nicht in einem Zuge ausgeführt werden.

Der AN hat ein Bautagebuch zu führen.

Revisionsunterlagen (sofern gefordert) sind 2-fach in

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 3 von 37

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 412-05 GS am Harrl LV: 41205429 Phase 4 - Abbrucharbeiten Trockenbau

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

Papierform und digital auf Datenträger (PDF, Pläne zusätzlich in DXF oder DWG) vorzulegen.

Hinweis: Der Bieter versichert ausdrücklich, daß er sich über die Örtlichkeit und Verkehrslage der Baustelle, sowie über die Ausführung der Arbeiten informiert hat. Unklarheiten, welche nicht in den Plänen ersichtlich sind, können bei uns angefragt werden. Später gemeldete Anmerkungen werden nicht anerkannt bzw. nicht vergütet. Betroffene Flächen sind mit der BL und dem AG abzusprechen, um eine Behinderung oder Gefährdung von Personen auszuschließen.

  1. Baustelle Die Freiflächen für die Baustelleneinrichtung/Zufahrt sind beengt. Das Abstellen von Privatfahrzeugen ist verboten. Die Nutzung/Logistik der Baustelleneinrichtung ist rechtzeitig mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Der Schulbetrieb findet als Ganztagsbetriebes in direkter Nähe der Baubereiche statt. Den Sicherungsmaßnahmen der Baustelle ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken! Der AG stellt keine Lagerräume etc. zur Verfügung; im Gebäudeinneren ist hierfür kein Platz vorhanden. Bau-WC, Strom-, Wasseranschluss werden bauseits bereitgestellt, sofern nicht gesondert ausgeschrieben. Im Gebäude darf nicht geraucht werden. Alkoholverbot (etc.) im Gebäude und auf dem gesamten Baugelände. Die allgemeinen und gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften ( z.B. BG-Bau etc.) sind vom AN strikt einzuhalten; das Personal einzuweisen und die Einhaltung der Vorschriften laufend zu kontrollieren.

Für den Umbaubereich liegt ein Schadstoffkataster beim AG vor: GEOlogik; Münster; 0251-201270 sowie ein Bericht über Untersuchungen an Gebäudematerialien: Bericht Nr. 22-09-08, Bernd Ramm Bericht Nr. 25-11-02_III, Bernd Ramm (Untersuchung Fliesenkleber 2.OG)

  1. Weitere Besondere Vertragsbedingungen

10.1 Reihenfolge der Vertragsbestandteile bei Widersprüchen

Vertragsbestandteile sind bei Widersprüchen in nachfolgender Reihenfolge: die Antworten der Bieterfragen im Vergabeverfahren (Anlage 1) sowie das Protokoll des Aufklärungsgesprächs (Anlage 2),

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 4 von 37

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 412-05 GS am Harrl LV: 41205429 Phase 4 - Abbrucharbeiten Trockenbau

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

die Besonderen Vertragsbedingungen und Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen, etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen und Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, soweit vorhanden die bereits erhaltenen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, die Leistungsbeschreibung, das Angebot des Auftragnehmers, die VOB/B und VOB/C in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung, die allgemein anerkannten Regeln der Technik, alle im Zeitpunkt der Abnahme gültigen technischen Regeln, z. B. DIN-Normen, VDI/VDE-Vorschriften, Vorschriften der in der Bundesrepublik Deutschland allgemein anerkannten Fach-, Sicherheits- und Aufsichtsbehörden und Gütegemeinschaften oder TÜV-Bestimmungen, alle geltenden und das Bauvorhaben betreffenden Gesetze, Verordnungen und Satzungen, z. B. BauGB, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften etc.

10.2 Weitere Vertragspflichten

10.2.1 Arbeitskräfte Vor Beginn der Arbeiten übersendet der Auftragnehmer der Bauleitung unaufgefordert eine Auflistung der auf der Baustelle zum Einsatz vorgesehenen Arbeitskräfte. Diese Liste ist im weiteren Verlauf der Bautätigkeit stets auf dem aktuellen Stand zu halten und dem Auftraggeber auf Anforderung unverzüglich zu übergeben.

10.2.2 Bauzeitenplan und Ausführungsfristen des Auftragnehmers Innerhalb von 12 Werktagen nach Auftragserteilung ist vom Auftragnehmer auf Grundlage der vertraglichen Ausführungsfristen und sonstiger verbindlicher Vorgaben ein detaillierter Bauzeitenplan vorzulegen, welcher der Freigabe durch die Bauleitung bedarf. Nach der Freigabe sind die einzelnen Termine verbindlich. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer den Bauzeitenplan und die verbindlichen Ausführungsfristen an veränderte Umstände anzupassen. Die Anpassung bedarf der Freigabe durch die Bauleitung. Ferner ist der Auftragnehmer verpflichtet, unverzüglich alle Angaben zu machen, die Einfluss auf die zeitliche Durchführung seiner Arbeiten haben (z. B. Dauer von Arbeiten, Leistungsstand von Subunternehmern und Zulieferern, vorhandene Kapazitäten). Kommt der Auftragnehmer seinen Pflichten zur Aufstellung oder Anpassung von Bauzeitenplan und Ausführungsfristen oder seinen Mitteilungspflichten nach dieser Ziffer nicht nach, so kann der Auftraggeber nach billigem Ermessen einen neuen Bauzeitenplan aufstellen oder neue verbindliche Ausführungsfristen bestimmen. Der angepasste Bauzeitenplan bzw. die angepassten Fristen werden mit Zugang beim Auftragnehmer für diesen verbindlich. Werden Fristen oder Bauzeitenpläne aus Gründen geändert, für die der Auftragnehmer nach den vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen nicht einzustehen hat, so bleiben seine insoweit bestehenden Rechte unberührt. Erkennt der Auftragnehmer, dass seine Ausführungsfristen oder der Bauzeitenplan nicht eingehalten werden können, so teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit.

10.2.3 Baustelleneinrichtung

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 5 von 37

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 412-05 GS am Harrl LV: 41205429 Phase 4 - Abbrucharbeiten Trockenbau

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

Die Zuweisung der für die Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers erforderlichen Flächen erfolgt durch den Auftraggeber. Arbeitsplätze, Lagerflächen, auch für kurzfristige Zwischenlagerung, Standflächen für Transporteinrichtungen etc. innerhalb des Baugeländes werden nur nach Zuweisung zur Verfügung gestellt. Diese können vom Auftragnehmer auf eigene Gefahr benutzt werden. Eine Nutzung von öffentlichen Flächen oder Flächen Dritter ist Sache des Auftragnehmers. Erforderliche Genehmigungen und Abstimmungen hat er rechtzeitig beizubringen.

Planung der Baustelleneinrichtung, rechtzeitige Abstimmung mit den zuständigen Behörden, Antragsstellung, Einholung von erforderlichen Genehmigungen, sowie ggf. resultierende Maßnahmen (Beispiel: Einrichtung und Unterhaltung der Tages- und Nachtkennzeichnung des Kranes etc.) sind Sache des Auftragnehmers und werden nicht gesondert vergütet. Für Pausen-, Material- und Werkräume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Bäume und Sträucher im Baustellenbereich müssen während der Bauarbeiten geschützt werden. Freigaben und Genehmigungen sind vor Aufstellung von Baukränen, Mobilkränen und anderen Hindernissen der Bauleitung des Auftraggebers vorzulegen. Auf- und Abbau sowie Vorhaltung der Baustelleneinrichtung einschließlich des Bauschildes nach Vorgabe des Auftraggebers, Herstellung aller Zuwegungen zu den öffentlichen Straßen (Baustellenzufahrt), Grundstücken und Anlagen für den Baubetrieb, sowie die Erfüllung aller daraus entstehenden Verpflichtungen einschließlich der Reinigung und Wiederherstellung nach Abschluss des Bauvorhabens obliegt dem Auftragnehmer.

10.2.4 Bautagesberichte Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, ein Bautagebuch im DIN A4 Format zu führen. Es ist für jeden Tag ein Bautagebuchbericht zu erstellen, aus dem folgendes hervorgehen muss: Art, Beginn und Ende der Tätigkeit Anzahl der Beschäftigten Maschineneinsatz Einsatz von Stoffen und Bauteilen Angaben über Baustellenbesuche Witterungsverhältnisse Besondere Vorkommnisse, insbesondere Unterbrechungen mit Angabe der Gründe und alternativer Einsatzmöglichkeiten Anordnungen der Bauleitung, des Auftraggebers und des SiGeKo Eine Ausfertigung ist der Bauleitung spätestens am Ende der Woche zur Gegenzeichnung vorzulegen.

10.2.5 Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an den einmal wöchentlich stattfindenden Baustellenbesprechungen teilzunehmen und dazu seinen Fachbauleiter oder nur bei Verhinderung einen sachkundigen Vertreter zu entsenden. Der genaue Termin der Baustellenbesprechungen wird von der Bauleitung festgesetzt.

10.3 Verkehrssicherungspflichten Die Wahrnehmung aller Verkehrssicherungspflichten und Einhaltung aller

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 6 von 37

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 412-05 GS am Harrl LV: 41205429 Phase 4 - Abbrucharbeiten Trockenbau

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen, insbesondere der Baustellenverordnung im Zusammenhang mit der Durchführung des Bauvorhabens bis zur Übergabe an den Auftraggeber bzw. bis zur Abnahme obliegt dem Auftragnehmer.

10.4 Bauschild Der Auftraggeber kann ein gemeinsames Bauschild aufstellen lassen. Der Auftragnehmer erhält dann auf Anordnung des Auftraggebers verpflichtend eine Firmentafel, die mit seinen Angaben zu Gewerk, Name, Anschrift, Telefon und Faxnummer anzubringen ist. Separate Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die Nutzung des Bauschildes durch den Auftragnehmer wird pauschal mit 250,-- Euro brutto von der Schlussrechnung abgezogen.

10.5 Baustrom / Bauwasser / Rechnungsabzüge Für die Stromversorgung werden dem Auftragnehmer im Bereich der vorhandenen Gebäude Anschlussmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Die Beleuchtung der Arbeitsstätte ist vom Auftragnehmer selbständig durchzuführen, soweit das Tageslicht nicht ausreicht. Auf Verlangen hat der Auftragnehmer den Nachweis für die Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, insbesondere der Emissions- und Immissionsrichtwerte, zu erbringen.

Brauchwasser für die Aufbereitung von Baustoffen und zur Reinigung wird im Baustellenbereich vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

Eine Baustellenumlage in Höhe von 0,50% wird dem Auftragnehmer als pauschale Kostenbeteiligung vom Nettobetrag der Abschlags- und Schlusszahlungen abgezogen für die bauseitige Bereitstellung und Vorhaltung der Sanitäranlagen für die Bereitstellung und Vorhaltung der Entnahmemöglichkeiten für Bauwasser und Baustrom sowie dessen Verbräuche.

10.6 Betriebshaftpflichtversicherung

Der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung den Nachweis über das wirksame Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, einschließlich einer Umweltdeckung, für die Laufzeit des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrages zu erbringen. Die Deckungssummen müssen pro Versicherungsjahr mindestens betragen: für Personenschäden 1.500.000 Euro, für sonstige Schäden 1.500.000 Euro. Der Auftragnehmer hat Haftpflichtschäden nach deren Entstehung unverzüglich seiner Betriebshaftpflichtversicherung und in Kopie dem Auftraggeber anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat den Versicherungsschutz auf Anforderung des Auftraggebers jederzeit nachzuweisen. Kommt er der Nachweispflicht nicht nach, so kann ihm der Auftraggeber eine Frist von mindestens 10 Werktagen setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grunde berechtigt.

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 7 von 37

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 412-05 GS am Harrl LV: 41205429 Phase 4 - Abbrucharbeiten Trockenbau

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

10.7 Bauleistungsversicherung / Rechnungsabzug Der Auftraggeber schließt eine Bauleistungsversicherung ab, durch die der Auftragnehmer mitversichert ist. Der Versicherung liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Bauleistungsversicherung von Gebäuden durch Auftraggeber ABN zugrunde. Bei jedem von ihm zu vertretenden Schadensfall wird der Auftragnehmer mit einem Selbstbehalt belastet. Der Versicherungsbetrag für die Bauleistungsversicherung wird auf die am Bau Beteiligten anteilig verrechnet und in Höhe von 0,30% von der Brutto- Schlussrechnungssumme einbehalten. Der Selbstbehalt für einen vom Auftragnehmer zu vertretenden Schadensfall beträgt 150,-- Euro und wird dem Auftragnehmer belastet. Der Auftragnehmer hat Bauleistungsschäden unverzüglich nach deren Entdeckung zu melden. Der Auftragnehmer hat die ordnungsgemäße Schadenmeldung direkt an den Versicherer zu richten und eine Kopie hiervon dem Auftraggeber zu übersenden. Verluste durch Diebstahl hat der Auftragnehmer darüber hinaus der Polizeibehörde, wie auch dem Auftraggeber zu melden und sich dies bestätigen zu lassen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber und dem Versicherer jede Nachprüfung über die Ursache, über den Verlauf und über die Höhe des Schadens zu gestatten sowie alle angeforderten Auskünfte zu erteilen. Der Auftragnehmer hat ohne besondere Aufforderung bei einer durch ihn vorgenommenen Schadensbeseitigung ordnungsgemäße und prüffähige Belege beizufügen. Der Auftragnehmer darf das Schadensbild bis zu einer Besichtigung durch den Versicherer nur verändern, soweit Sicherheitsgründe die Eingriffe erfordern und soweit die Eingriffe den Schaden mindern oder diese zur Aufrechterhaltung des Baubetriebs unvermeidlich erforderlich sind. Im Falle einer Schadensbehebung ist das Schadensbild durch eine Fotoaufnahme zu dokumentieren. Die dem Auftraggeber über die Versicherungsleistung hinaus entstehenden Kosten der Schadensbeseitigung werden dem Auftragnehmer von der Schlussrechnung abgezogen.

10.8 Bauleitung/ Projektsteuerung des Auftraggebers Der Auftraggeber hat Architekten und/oder Fachingenieure mit der Bauüberwachung beauftragt (Bauleitung) sowie ggf. Projektsteuerer eingeschaltet. Die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers und seiner Fachbauleitung bleiben hiervon unberührt. Der Auftragnehmer hat sich rechtzeitig mit der Bauleitung über die erforderlichen Arbeiten und Maßnahmen abzustimmen. Die Bauleitung bzw. die Projektsteuerung sind zu Weisungen in technischer Hinsicht befugt. Zur rechtsgeschäftlichen Vertretung insbesondere zur Eingehung finanzieller Verpflichtungen zu Lasten des Auftraggebers sind diese nicht befugt.

10.9 Fachbauleitung des Auftragnehmers Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Baustelle im erforderlichen Umfang zu besetzen. In jedem Falle hat während der Ausführungszeiten ein deutschsprachiger, sachkundiger und entscheidungsbefugter Fachbauleiter vor Ort ansprechbar zu sein. Sollte der Auftragnehmer während der Dauer des Bauvorhabens den zuständigen Bauleiter auswechseln wollen, so hat er hierzu das Einvernehmen

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 8 von 37

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 412-05 GS am Harrl LV: 41205429 Phase 4 - Abbrucharbeiten Trockenbau

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

des Auftraggebers einzuholen. Dieser ist nicht berechtigt, die Einwilligung ohne wichtigen Grund zu verweigern. Insbesondere hat der Auftragnehmer einen in der Qualifikation und Berufserfahrung gleichwertigen Ersatz vorzuschlagen. Der Bauleiter stellt die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich der Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen, der Unfallverhütungsvorschriften, des Arbeitsschutzes, der Arbeitsstättenrichtlinien, des SiGe-Plans und Auflagen der Berufsgenossenschaften sicher und nimmt Weisungen vom Auftraggeber und der von ihm bevollmächtigten Personen entgegen.

10.10 Ausführung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag so auszuführen, dass insbesondere das Gesetz über technische Arbeitsmittel, die maßgeblichen Unfallverhütungsvorschriften, andere Arbeitsschutzvorschriften sowie im Übrigen die „allgemeinen anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln“ beachtet werden. Schadenersatzansprüche wegen sich daraus ergebenden Folgen bleiben vorbehalten. Alle Leistungen beinhalten die Lieferung, das Abladen, die Lagerung, die Entfernung und die Entsorgung der dazugehörigen Stoffe, Bauteile, Verpackungen und sonstigen Materialen, sofern vertraglich insbesondere im Leistungsverzeichnis nichts anderes vereinbart wurde. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer die Einhaltung etwaiger vereinbarter Qualitäten und Standards durch Vorlage der technischen Datenblätter nachzuweisen

10.11 Arbeitszeiten Der Auftragnehmer hat die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zur Arbeitszeit zu beachten und ist hierfür selbst verantwortlich. Die tägliche Arbeitszeit an Werktagen ist beschränkt: Montag bis Freitag: von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr, Samstag: von 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr. In der Zeit von 13:00 bis 14:00 Uhr sind ruhestörende Arbeiten zu vermeiden. In Abstimmung mit der Bauleitung und mit Zustimmung des Auftraggebers können andere Arbeitszeiten genehmigt werden. Samstagsarbeit ist dem Auftraggeber vorher anzuzeigen. Der Auftragnehmer bleibt jedoch für die Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Vorgaben selbst verantwortlich. Eventuell erforderliche Genehmigungen oder Abstimmungen sind von ihm zu veranlassen.

10.12 Vertragsstrafe Ein Vertragsstrafeversprechen gilt ebenso im Falle der Vereinbarung eines neuen Fertigstellungstermins. Einer neuen Vereinbarung einer Vertragsstrafe bedarf es in diesem Fall nicht.

10.13 Abschlagsrechnungen Der Auftragnehmer ist gem. § 16 VOB/B zur Stellung von Abschlagsrechnungen nach Baufortschritt berechtigt. Stellt der Auftragnehmer Abschlagsrechnungen, so hat er seine Leistungen prüfbar abzurechnen. Er hat die Rechnungen übersichtlich aufzustellen und dabei die Reihenfolge der Posten einzuhalten und die in den Vertragsbestandteilen enthaltenen Bezeichnungen zu verwenden. Die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistung erforderlichen Mengenberechnungen, Zeichnungen und andere Belege sind beizufügen. Abschlagsrechnungen sollen in der Regel nur alle zwei Monate gestellt werden.

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 9 von 37

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 412-05 GS am Harrl LV: 41205429 Phase 4 - Abbrucharbeiten Trockenbau

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags (z. B. Zusatzaufträge) sind in der Rechnung besonders kenntlich zu machen. Pauschale Abschlagsrechnungen ohne Beachtung der vorstehenden sowie sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben werden zurückgewiesen. Die Bezahlung von Abschlagsrechnungen stellt weder ein Anerkenntnis noch eine Abnahme der ausgeführten Leistung dar.

10.14 Nachtragsangebote (zu § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vom Auftraggeber geäußerte Änderungswünsche bezüglich der Bauplanung und Ausführung zu erfüllen (§ 1 Nr. 3, 4 VOB/B). Der Auftraggeber ist auch im Rahmen von § 1 Abs. 3 VOB/B berechtigt, Anordnungen in zeitlicher Hinsicht (Beschleunigungsanordnungen) zu treffen, außer wenn es dem Auftragnehmer nicht zumutbar ist. Für zusätzliche oder geänderte Leistungen sind rechtzeitig vor der Ausführung schriftliche prüffähige Nachtragsangebote zu erstellen und dem Auftraggeber über die Bauleitung vorzulegen. Nachträge sind fortlaufend zu nummerieren, jede Nachtragsposition muss eindeutig bestimmbar sein. Auf das Hauptangebot gegebene Nachlässe sind auch bei Nachträgen zu berücksichtigen. Auf wesentliche Massenüberschreitungen hat der Auftragnehmer unter Angabe der voraussichtlichen Massenänderungen mittels Nachtrag hinzuweisen, Minderungen in anderen Positionen sind dabei zu berücksichtigen. Nachtragsangebote haben in jedem Fall neben den Einheitspreisen auch die zugehörigen Mengenangaben zu enthalten. Der Preis für die geänderte und zusätzliche Leistung ist unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten auf Basis der Urkalkulation des Auftragnehmers zu ermitteln. Dabei ist auch ein gewährter Nachlass zu berücksichtigen.

10.15 Stundenlohnarbeiten Zusätzliche Stundenlohnarbeiten sind nicht vorgesehen und werden nur vergütet, wenn sie vom Auftraggeber vorher ausdrücklich angeordnet werden. Die Unterzeichnung von Stundenlohnzetteln gilt als Anerkenntnis lediglich hinsichtlich der Art und Umfang der erbrachten Leistung. Sofern ausdrücklich und schriftlich eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart wird, ist dem Auftraggeber der Nachweis über den Zeitaufwand (Datum, Zeitaufwand, Personen, konkreter Inhalt der einzelnen Tätigkeiten) zeitnah, mindestens monatlich zur Prüfung vorzulegen.

10.16 Urkalkulation Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, bis spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung seine Urkalkulation beim Auftraggeber im verschlossenen Umschlag zu hinterlegen. Der Auftraggeber hat bei einem Streit über die Vergütung, insbesondere die Nachtragsvergütung, das Recht, in Anwesenheit des Auftragnehmers den verschlossenen Umschlag mit der Auftragskalkulation zu öffnen und im Hinblick auf die Nachtragsvergütung Einsicht in diese zu nehmen. Die Urkalkulation hat eine Aufschlüsselung der Einzelkosten der Teilleistungen hinsichtlich aller LV-Positionen und der Zuschläge zu enthalten. So sind die EKT in Material, Gerät und Lohn aufzuschlüsseln, die Zuschläge in BGK, AGK, Wagnis und Gewinn sowie die BGK zusätzlich nach fixen BGK, mengenabhängigen, umsatzabhängigen und zeitabhängigen BGK.

10.17 Übernahme betriebstechnischer Anlagen

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 10 von 37

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 412-05 GS am Harrl LV: 41205429 Phase 4 - Abbrucharbeiten Trockenbau

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

Sofern die Prüfung betriebstechnischer Anlagen auf ihre Vertragsgemäßheit aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht unverzüglich nach Fertigstellung der Leistung vorgenommen werden kann, findet zunächst keine Abnahme, sondern nur eine Übernahme statt. Mit der Übernahme endet die Schutzpflicht des Auftragnehmers nach § 4 Abs. 5 VOB/B, geht die Gefahr nach § 12 Abs. 6 VOB/B auf den Auftraggeber über.

10.18 Abnahme (zu § 12 VOB/B) Der Auftraggeber verlangt entsprechend § 12 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B für sämtliche Leistungen eine förmliche Abnahme. Eine fiktive, stillschweigende Abnahme, etwa durch behördliche Abnahme oder durch die Ingebrauchnahme des Bauwerks oder Teile desselbigen sind ebenfalls ausgeschlossen. Bis zur Abnahme nicht mehr sichtbare oder unzugänglicher Teilleistungen gemäß § 4 Abs. 10 VOB/B sind dem Auftraggeber mindestens 10 Werktage vor ihrer Fertigstellung schriftlich anzuzeigen und auf schriftliches Verlangen einer der Vertragsparteien bis spätestens zum angezeigten Fertigstellungstermin gemeinsam zu überprüfen. Hierüber ist ein schriftliches Protokoll zu erstellen. Die Rechtswirkungen einer rechtsgeschäftlichen Abnahme werden mit dieser Bauzustandsbesichtigung nicht ausgelöst. Dem Auftragnehmer bleibt nachgelassen, alternativ die vertragsgerechte Ausführung in anderer geeigneter Weise, z. B. durch einzelfallbezogene Lichtbilder, nachzuweisen. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber rechtzeitig vor Abnahme aktuelle Bestands- und Revisionspläne aller baulichen und technischen Anlagen sowie alle Prüfatteste, Abnahmebescheinigungen etc. von staatlichen oder hierfür bestimmten Stellen für die Anlagen, die einer Abnahme bedürfen. Zudem hat er als Nachweis der Abnahmefähigkeit alle geforderten behördlichen Abnahmebescheinigungen, Genehmigungen und Prüfungsberichte, die schriftliche Bestätigung des Brandschutzsachverständigen des Auftragnehmers, dass die Anforderungen gemäß Brandschutzgutachten erfüllt sind sowie die Protokolle über Probeläufe zu übergeben. Erscheint der Auftragnehmer nicht zu einem Abnahmetermin, der vereinbart wurde oder zu dem der Auftraggeber mit genügender Frist eingeladen hatte, so trägt er die dem Auftraggeber entstehenden nutzlosen Aufwendungen (z. B. von erschienenen Sachverständigen). Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

10.19 Schlussrechnung Die Schlussrechnung hat der Auftragnehmer nach Fertigstellung der Leistung und Abnahme mit allen notwendigen Unterlagen in prüffähiger Form in dreifacher Ausfertigung und dem Ausweis der Mehrwertsteuer dem Auftraggeber zuzuleiten. Sollte sich nach Prüfung der Schlussrechnung eine Überzahlung des Auftragnehmers herausstellen, ist dieser verpflichtet, die sich daraus ergebende Überzahlung dem Auftraggeber zu erstatten. Er ist nicht berechtigt, sich auf einem etwaigen Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) zu berufen.

10.20 Freistellungserklärung Der Auftragnehmer hat im Hinblick auf das Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe (Bauabzugssteuer) eine gültige

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 11 von 37

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 412-05 GS am Harrl LV: 41205429 Phase 4 - Abbrucharbeiten Trockenbau

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

Freistellungserklärung gemäß § 48b Einkommenssteuergesetz (EStG) im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen. Liegt eine gültige Freistellungserklärung gemäß § 48b EStG bei Fälligkeit von Forderungen aus Abschlagsrechnungen oder der Schlussrechnung nicht vor, hat der Auftraggeber 15 Prozent der jeweils fälligen Zahlung gemäß §§ 48 ff. EStG als Steuerabzug vorzunehmen. Diesen Steuerabzug muss der Auftragnehmer als auf den Werklohn geleistet gegen sich gelten lassen.

10.21 Mängelansprüche (zu § 13 VOB/B) Mängelansprüche richten sich nach den Vorschriften der VOB/B. Abweichend von § 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B vereinbaren die Parteien jedoch eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren. Der Auftraggeber kann Mängel auch bereits vor Abnahme auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen, wenn der Auftragnehmer der Aufforderung zur Mängelbeseitigung in einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommt. Im Übrigen ist § 4 Abs. 7 VOB/B insoweit abgewandelt, dass es keiner Auftragsentziehung vor Geltendmachung etwaiger Mängelansprüche bedarf. Der Auftraggeber kann verlangen, dass vor Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche eine gemeinsame Besichtigung der Leistung stattfindet und die dabei festgestellten Mängel in einem von beiden Vertragsteilen zu unterzeichnenden Protokoll niedergelegt werden. Für genehmigungspflichtige technische Anlagen gehört die Erteilung der Genehmigung zum geschuldeten Leistungserfolg des Auftragnehmers. Die Mängelfristen beginnen frühestens mit dem Tag der Genehmigung.

10.22 Verlängerung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche Die Verjährungsfrist für Abdichtungsarbeiten gegen drückendes und nicht drückendes Wasser und Dachdeckungs- und Dacheindichtungsarbeiten beträgt zehn Jahre ab Abnahme.

10.23 Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B) Vereinbarte Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheiten beziehen sich auch auf spätere Auftragserweiterungen nach § 1 Abs. 3 oder § 1 Abs. 4 VOB/B.

10.24 Baustellenreinigung Verschmutzungen öffentlicher und nichtöffentlicher Straßen sowie allgemein zugänglichen Verkehrsflächen rund um das Baugrundstück sind unaufgefordert vom Auftragnehmer unverzüglich zu beseitigen. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber in diesem Zusammenhang von allen Ansprüchen Dritter die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht betreffend frei. Ferner hat der Auftragnehmer ohne besondere Aufforderung laufend, spätestens aber am Ende eines Arbeitstages, für die Sauberhaltung seines Leistungsbereiches zu sorgen. Die Aufforderungen können rechtswirksam auch an den Fachbauleiter, den Polier, den Montageleiter oder bei Abwesenheit an die sonstigen vor Ort eingesetzten Mitarbeiter des Auftragnehmers erfolgen. Kommt der Auftragnehmer der Verpflichtung zur Reinigung trotz Mahnung des Auftraggebers nicht unverzüglich nach, so ist der Auftraggeber berechtigt, die

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 12 von 37

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 412-05 GS am Harrl LV: 41205429 Phase 4 - Abbrucharbeiten Trockenbau

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

Reinigung von einem Dritten ausführen zu lassen und den Auftragnehmer mit den entstandenen Kosten zu belasten, auch in Form des Einbehalts von Zahlungen auf die Schlussrechnung. Nach Beendigung ihrer vertraglichen Leistungen ist der Auftragnehmer zur unverzüglichen und vollständigen Räumung der Baustelle verpflichtet. Alle Schutt-, Abfall- und Verpackungsmaterialen sind umgehend zu beseitigen und von der Baustelle zu entfernen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt ebenso wenig wie die Erstattung von Deponiegebühren, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

10.25 Entsorgung Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige fachgerechte Entsorgung der von ihm eingesetzten oder verarbeiteten Materialien (z. B. Abfall, Schutt, Transportmaterialen, Baustoffe, Farbreste, Flüssigkeiten). Entsprechende Container-, Abfuhr- und Deponiegebühren sind einzukalkulieren. Die Materialen sind zu klassifizieren und im Sinne der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, insbesondere des Abfallbeseitigungsgesetzes, zu behandeln. Die Abfalleinrichtungen (Müllcontainer etc.) des Auftraggebers dürfen nicht genutzt werden. Materialien und Abfälle jeglicher Art dürfen in keinem Fall über die Toilettenanlagen oder in den Sanitärcontainern in das Abwassersystem eingeleitet werden, sondern müssen gelagert und entsorgt werden. Das Untergraben oder Verbrennen von Abfällen, Verpackungsmaterial, Bauholz u. ä. ist verboten. Bei Nichteinhaltung dieser Pflichten setzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Frist zur Nacherfüllung, es sei denn, die Fristsetzung ist nach den Umständen des Einzelfalles entbehrlich. Nach Fristablauf darf der Auftraggeber eine fachgerechte Entsorgung auf Kosten des Auftragnehmers durchführen.

10.26 Nachunternehmereinsatz Der Auftragnehmer kann vertraglich geschuldete Leistungen an qualifizierte, erfahrene und leistungsfähige Nachunternehmer vergeben. Sofern nach öffentlich rechtlichen Vorschriften die Qualifikation durch Zertifikate nachzuweisen ist, wird der Auftragnehmer nur solche Nachunternehmer beauftragen, die eine solche Qualifizierung nachweisen. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich vom Auftragnehmer solche Nachunternehmer für die einzelnen Gewerke vor der Ausschreibung der entsprechenden Leistungen schriftlich benennen zu lassen und diese innerhalb einer Woche nach der jeweiligen Benennung bei Vorliegen wichtiger Gründe (z. B. sehr schlechte Erfahrungen aus früheren Bauvorhaben) abzulehnen. Soweit der Auftraggeber die möglichen Nachunternehmer nicht ablehnt, gilt dies als Zustimmung des Auftraggebers zum Einsatz dieser Nachunternehmer. Der Auftraggeber ist binnen gleicher Frist berechtigt, eigene Nachunternehmervorschläge zu benennen, die der Nachunternehmer bei den Ausschreibungen berücksichtigt. Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner alleinigen Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber zur vollständigen Vertragserfüllung. Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht, dass bei der Baumaßnahme keine illegalen Arbeitskräfte beschäftigt werden. Er sichert zu, bei der Ausführung von Aufträgen alle ihm aufgrund des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und des

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 13 von 37

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 412-05 GS am Harrl LV: 41205429 Phase 4 - Abbrucharbeiten Trockenbau

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) obliegenden Pflichten einzuhalten und verpflichtet sich, Nachunternehmer nur unter der Bedingung zu beauftragen, dass diese sich verpflichten, ebenfalls zuverlässig und gesetzestreu im Sinne des MiLoG und AentG zu arbeiten und weitere Arbeitnehmer nur unter denselben Voraussetzungen zu beauftragen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass sämtliche Arbeitskräfte, auch der Nachunternehmer, über sämtliche behördliche Genehmigung verfügen und entsprechend versichert sind. Der Auftragnehmer hat dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen und bei seinen Nachunternehmer zu kontrollieren. Sollte der Auftragnehmer gegen die vorstehenden Verpflichtungen verstoßen, ist der Auftraggeber vorbehaltlich weitergehender Rechte befugt, ihm eine angemessene Frist zur Erfüllung der betreffenden Verpflichtungen mit Kündigungsandrohung zu setzen und ihm nach fruchtlosem Fristablauf den Vertrag zu kündigen und/oder Schadensersatz bzw. Freistellung bei einer Inanspruchnahme durch Dritte zu verlangen.

10.27 Sicherheit auf der Baustelle Sicherheits- und Gesundheitsschutz Der Auftraggeber setzt für die Baustelle einen Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz nach § 3 der Baustellenverordnung ein. Der Auftragnehmer hat dem Koordinator vor Beginn der Arbeiten seine Arbeitsverfahren sowie die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen anzugeben. Erforderliche Anweisungen des Koordinators werden in Abstimmung mit der Bauleitung erteilt und sind vom Auftragnehmer zu befolgen. Der Auftragnehmer einschließlich etwaiger Nachunternehmer haben die erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers zur Einhaltung von gesetzlichen und behördlichen Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes bleibt unberührt. Der Auftragnehmer stellt zu jeder Zeit sicher, dass die von ihm eingesetzten Personen die sicherheits- und gesundheitsschutzrechtlichen Vorgaben beachten können. Hierzu gehört auch, dass keine Sprachbarrieren bestehen und ein ordnungsgemäßes Verhalten in Notfällen gewährleistet wird.

10.28 Haftung für Materialien des Auftragnehmers Der Auftraggeber übernimmt keine Haftung für auf der Baustelle gelagerte Materialien des Auftragnehmers.

10.29 Kündigung Die Kündigung des Vertrages richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen der VOB/B bzw. des BGB. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit zu beenden. Der Auftragnehmer ist nur berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund für den Auftraggeber liegt u. a. vor, wenn der Auftragnehmer die Vertragserfüllungsbürgschaft auch nach Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht erbringt, ohne angemessenen Grund die Arbeit nicht aufnimmt oder unterbricht, die Arbeiten so langsam ausführt, dass eine rechtzeitige Vertragserfüllung ausgeschlossen erscheint, gegen die Pflichten aus dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzverstößt, es sei denn, der Verstoß rechtfertigt bei objektiver Wertung aller Umstände keine Kündigung, über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird.

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 14 von 37

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 412-05 GS am Harrl LV: 41205429 Phase 4 - Abbrucharbeiten Trockenbau

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

Der Auftraggeber ist darüber hinaus berechtigt, die Kündigung zu Lasten des Auftragnehmers auf einzelne Leistungsbestandteile zu beschränken. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Im Falle einer Kündigung oder sonstigen Beendigungen des Vertrages hat der Auftragnehmer seine Leistung so abzuschließen, dass der Auftraggeber die Leistung ohne Schwierigkeiten übernehmen und die Weiterführung derselben durch einen Dritten veranlassen kann. Er hat die Baustelle ordnungsgemäß zu räumen. Die Parteien verpflichten sich für den Fall der Kündigung nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen, den erreichten Leistungsstand in einem gemeinsamen Aufmaß zu ermitteln.

10.30 Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte Der Auftragnehmer ist zur Abtretung seiner gegen den Auftraggeber bestehenden Ansprüche nicht berechtigt. Der Auftragnehmer darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegen den Auftraggeber aufrechnen.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftragnehmer nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

10.31 Ungültigkeit der Bestimmungen Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so berührt dies die Gültigkeit aller übrigen Vertragsregeln nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach Form, Inhalt, Zeit und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was nach dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung von den Vertragsparteien ursprünglich gewollt war. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen

Hinweise !!

Der Zufahrtsbereich zur Baustelle erfolgt über die Feuerwehrzufahrt (südlich des Bestandsgebäudes) von der Ulmenallee.

Hinweis 1: Ohne Genehmigung der Bauleitung dürfen keine Bauzäune versetzt oder die Baustellenzufahrt blockiert werden.

Hinweis 2: Rauch- und Alkoholverbot auf dem gesamten Schul- und Baustellengelände. Es gibt keine Parkplätze auf dem Baustellengelände - 1x Mannschaftswagen in Abstimmung mit der Bauleitung.

Hinweis 3: In der Phase 3/4 (Sanierung 2.OG bis EG) ist ein bauseitiger

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 15 von 37

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 412-05 GS am Harrl LV: 41205429 Phase 4 - Abbrucharbeiten Trockenbau

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

Materialaufzug/Transportbühne zur Schulhofseite am bauseitigen Gerüst des Hauptgebäudes angeordnet. Dieser Bauaufzug hat Haltestationen im 2.OG, 1.OG und EG. Linkes Fenster in Raum 101 und 001 soll mit einer Rampe als Zugang versehen werden (gesonderte Position 1.1.20/ 1.1.70/ 1.1.80) Typ: Geda 500 Z/ZP oder gleichwertiger Art.

Hinweis 4: Transportwege für die anfallenden Stoffe und Bauteile,

  • insgesamt 20 m Vertikal und ca. 50 m Horizontal, sind ebenfalls in den Position einzukalkulieren.

Der Ausbau der Bauteile hat so zu erfolgen, dass keine Schäden der tragenden Konstruktion entstehen. Fußböden in den Treppenhäusern Mitte und Süd werden erneuert.

Die bestehende Installationsführung, Heizungs- und Elektroanlagen, sowie Leitungen und Kabeltrassen werden größtenteils zurückgebaut. Lediglich vorher definierte Bereiche sind zu schützen und auf den Erhalt dieser Funktionen ist zu achten.

Wandoberflächen mit mehrfach Wandanstrich, in Teilflächen mit Tapete.

Einzukalkulieren ist das Entfernen von Dübeln, Haken und Kleineisenteilen, sowie hinter Leichtwänden verlegte Kabel und kleineren Bauteilen innerhalb der Fläche des Leichtwandabbruches.

Der Untergrund ist nach dem Abbruch mit einem Straßenbesen vollflächig abzukehren bzw. bei großer Staubentwicklung abzusaugen, in zwei Arbeitsgängen, um sandende Rückstände zu entfernen.

Transportwege und Entsorgung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen, mehr als 20 m Vertikal und mehr als 50 m Horizontal.

Der gesamte Sanierungsbereich ist ständig in einem geordneten Zustand zu halten. Reinigungsarbeiten müssen mittels Saugern der Verwendungskategorie H und/oder feucht erfolgen.

  1. Abbrucharbeiten Trockenbau

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 16 von 37

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 412-05 GS am Harrl LV: 41205429 Phase 4 - Abbrucharbeiten Trockenbau

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

1.1. Baustelleneinrichtung

1.1.10. Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung Das Einrichten der Baustelle, Vorhalten der Baustelleneinrichtungen über die gesamte Bauzeit sowie das Räumen der Baustelle, mit den nachfolgend beschriebenen Leistungen wird nicht gesondert vergütet. Die Leistungen sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren:

  • Herrichten der erforderl. Lager- und Arbeitsplätze (Lagerbereich innerhalb der Abzäunung).
  • Sichern der Lager- und Arbeitsplätze
  • notwendige Geräte, Schutz- und Arbeitsgerüste für die Rückbauarbeiten im Gebäude
  • Hebezeuge, Schrägaufzüge, Hilfsmittel
  • Material-Vorhaltekosten
  • alle sonstigen Kosten, die der Auftragnehmer zur ordnungsgemäßen Durchführung der Bauaufgabe zu erbringen hat
  • Sicherungsmaßnahmen innerhalb des Gebäudes
  • während der gesamten Bauzeit aufgetretene Beschädigungen an Nachbar- oder öffentlichen Grundstücken, Straßen, Gehwegen etc. sind nach Fertigstellung der Arbeiten unverzüglich zu beseitigen
  • erforderliche Baustelleneinrichtung wie Stemmhammer, Entstauber, Werkzeuge etc. Schutz- und Verpackungsmaterial, für alle Positionen dieses Titels.

Anschlussstellen für Baustrom/Bauwasser wird vom AG auf dem Baugelände sowie im Gebäude zur Verfügung gestellt.

Hinweis: Höhe OKFF des 2.OG + 11,11 m, Oberkante OKFF Höhe OKFF des 1.OG + 6,755 m, Oberkante OKFF Höhe OKFF des EG +2,435 m Oberkante OKFF Gelände ca. von - 0,04 bis +0,73 m

Nach Beendigung der Leistung: Räumen der Baustelleneinrichtung

Notwendige Hubbühnen / Hubsteiger, Gerüste o.ä. innerhalb des Gebäudes sind in die Position mit einzurechnen.

Lediglich Bauaufzug mit Gerüstplattform an der Fassade ist bauseits vorhanden: Gerüstplattform bauseits ca. 3,50 x 6,00 m für Lasten bis zu 200 kg/m2 geeignet, Bauaufzug bauseits:

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 17 von 37

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 412-05 GS am Harrl LV: 41205429 Phase 4 - Abbrucharbeiten Trockenbau

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

Tragfähigkeit 850 kg für Material / 5 Personen, Einzäunung des Aufzuges/Plattform bauseits vorhanden.

1,000 psch .........................

1.1.20. Rampe vor Fenster erstellen Rampe innenliegend, vor dem Fenster zur Gerüstplattform/Außenaufzug geeignet für den Transport von Material mit geeignetem Gerät (z.B. Schubkarre) Oberfläche rutschhemmend Belastbarkeit mind. 300 kg/m2 herstellen, vorhalten Breite: ca. 1,20 bis 1,50 m Höhenunterschied: ca. 100 cm Länge: nach Erfordernis, mindestens jedoch 4,00 m Neigung: frei Wählbar, jedoch maximal 15° einschließlich Lagesicherung

2,000 Stck ......................... .........................

1.1.30. Schutzabdeckung Schutzabdeckung für Werkstein-/ Fliesentreppenhausbeläge; wie folgt: Bereich: Podeste und Stufen Material: Hartfaserplatten 3 mm. Ausführung mit verklebten Stößen; aufbauen, vorhalten (gesamte Bauzeit) und abbauen.

Hinweis: Abrechnung nach "m2".

20,000 m² ......................... .........................

1.1.40. Staubschutz-/ Baustellentrennwand Staubschutz- und Baustellentrennwand mit stabiler Holzunterkonstruktion und mit Holztafeln belegt. Alle Fugen dicht gestoßen und mit Klebeband abgedichtet. Raumhöhe ca. 4,00 m Aufbauen, gesamte Bauzeit vorhalten und abbauen. Ausführung überwiegend kleinflächig, vor allem im Bereich der Treppenhäuser Geeignet für den Einbau von Bautüren aus Pos. 1.1.60

70,000 m2 ......................... .........................

1.1.50. Staubschutzeinhausung Bauteile Staubschutzeinhausungen bestehend aus stabiler Holzunterkonstruktion, mit Holztafeln belegt. Alle Fugen dicht gestoßen und mit Klebeband abgedichtet.

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 18 von 37

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 412-05 GS am Harrl LV: 41205429 Phase 4 - Abbrucharbeiten Trockenbau

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

Höhe ca. 2,50 m Zugang zur schützenden Technik mittels Folie mit Reißverschlusstüröffnung Größe ca. 2,50 m (b) x 1,00 m (h) x 0,6 m (t) Staubdichte Abklebung zum Arbeitsbereich an Wände, Fenster, o.ä, herstellen, vorhalten und abbauen, entsorgen

50,000 m² ......................... .........................

1.1.60. PE-Folie für Wand/Fenster Schutzabdeckung mit stabiler PE-Folie Ausführung mit verklebten Stößen; aufbauen, vorhalten (gesamte Bauzeit) und abbauen.

Hinweis: Abrechnung nach "m2".

60,000 m² ......................... .........................

1.1.70. Bautür Bautür (behelfsmäßig), Stahlblech Auf-/Abbau einer behelfsmäßige Bautür, ca. 88,5- 1,00x2,00 m groß aus verzinktem Stahlblech, zum Einbau in Rohbauöffnung bzw. in die Staubschutzwand mit Unterkonstruktion.

3,000 Stck ......................... .........................

1.1.80. Verschluss für Fensteröffnung mit Tür Verschluss für Fensteröffnung mit Rundbogen Größe: 1,51 m x 2,50 m und 1,51 m x 2,73 m (bxh), bestehend aus: witterungsgeschützter Staubschutz- und Baustellentrennwand mit stabiler Holzunterkonstruktion und mit Holztafeln belegt. Alle Fugen dicht gestoßen und mit Klebeband abgedichtet. mit größtmöglicher Türöffnung ca. 1,00m x 2,00 m einschließlich Türblatt, Beschläge, PZ vorgerichtet, außen Knauf, Innen Drücker einschl. Bauzylinder mit 5 Schlüsseln

Innen vor der Fensterfläche zur Gerüstplattform des Bauaufzuges. Aufbauen, gesamte Bauzeit vorhalten und abbauen.

2,000 Stck ......................... .........................

Summe 1.1. Baustelleneinrichtung .........................

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 19 von 37

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 412-05 GS am Harrl LV: 41205429 Phase 4 - Abbrucharbeiten Trockenbau

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

1.2. Abbrucharbeiten- und Demontagearbeiten

1.2.10. Außenfenster ausbauen, entsorgen Außenfenster aus Kunststoff Größe:1,51 m x 2,73 m (bxh) (1.OG), und 1,51 m x 2,50 m (bxh) (EG)

mit zwei horizontalen und einer vertikalen Teilung, vier Öffnungsflügel und einem Kipp-Oberlicht mit Rundbogen im 1.OG, Zweifachverglasung mit einer horizontalen und einer vertikalen Teilung, Zwei Öffnungsflügel und einem Kipp-Oberlicht mit Rundbogen im EG, Zweifachverglasung

einschließlich Beschläge, Befestigungen ausbauen, transportieren, entsorgen

Hinweis: Transportwege für die anfallenden Stoffe und Bauteile,

  • insgesamt 20 m Vertikal und ca. 50 m Horizontal, sind ebensfalls in dieser Position einzukalkulieren.

Beispielfenster: EG 1.OG

2,000 Stck ......................... .........................

1.2.20. Abbruch abgehängte Rasterdecke und Deckenschürzen Abbruch von abgehängter Rasterdecke bestehend aus Rigips- ggf. aus Mineralfaserplatte (z.B. Odenwald o.ä.), innen, Demontage inkl. Unterkonstruktion aus Lattung oder Metall

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 20 von 37

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 412-05 GS am Harrl LV: 41205429 Phase 4 - Abbrucharbeiten Trockenbau

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

Unterkonstruktion einschließlich aller Verbindungsstücke, Befestigungen, Leuchten, Verkabelung oberhalb der Decke, Rauchmelder etc., Der Abbruch der Leuchten, Elektronischen Einbauten, Verkabelungen etc. wird in Pos. 1.2.80 als Elektro-Pauschale vergütet. Die ausgebauten Teile sind, wenn möglich entsprechend zu recyceln bzw. zu entsorgen. Abhängehöhe UK Decke liegt bei ca. 3,00 m Deckenrohhöhe bei ca. 4,20 m zu den Fenstern sind die Decken teilweise in Schrägung abgehängt. Raster: überwiegend 0,625 m x 1,25 m und teilweise 0,625 m x 0,625 m, inkl. Demontage Deckenversprünge/Deckenschürzen und Deckenschrägen Entsorgung einer ggf. vorhandenen Dämmauflage aus KMF wird in Pos. 1.2.50 gesondert vergütet.

Hinweis: Es wird davon ausgegangen, dass keine Dämmung auf den abzubrechenden Decken aufliegt. Bei vorgefundener Dämmung ist die Bauleitung unverzüglich zu benachrichtigen.

Bei Dämmungen aus alter Mineralwolle (KMF) sind Schutzmaßnahmen zu ergreifen: Schutzmaßnahmen gem. TRGS 521 "Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle" sind zu beachten, Einstufung: Expositionskategorie E2: Persönliche Schutzausrüstung, Verwendung eines H-Saugers, in reißfeste Säcke (z.B. Big-Bags) verpacken, abtransportieren, Entsorgung gem. Vorschrift

Hinweis 1: Transportwege für die anfallenden Stoffe und Bauteile,

  • insgesamt 20 m Vertikal und ca. 50 m Horizontal, sind ebensfalls in dieser Position einzukalkulieren.

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 21 von 37

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 412-05 GS am Harrl LV: 41205429 Phase 4 - Abbrucharbeiten Trockenbau

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

1.250,000 m² ......................... .........................

1.2.30. Abbruch Gipskartonvorwände vor Mauerwerkswänden Rückbau und Entsorgung von bestehenden Gipskartonwänden, einschließlich Beläge (Tapete/Fliesen etc), Dämmung, Ständerwerk, Verbindungsmittel, Türzargen (Stahl) und einschließlich Elektronik (Steckdosen, Schalter, Verkablung etc.) als nichttragende Vorwandkonstruktion ohne Dämmung vor Mauerwerkswänden. sichtbare Rasterprofile: alle 1,25 m Höhe: ca. 3,30 m (10 cm Bodeneinstand bis ca. 20 cm über der abgehängten Decke, die auf ca. 3,00 m abgehängt ist).

Die raumtrennenden Leichtwände werden im Zuge der Schadstoffsanierung (KMF) bauseits entfernt.

Ort: 1.OG und EG

Hinweis: Transportwege für die anfallenden Stoffe und Bauteile,

  • insgesamt 20 m Vertikal und ca. 50 m Horizontal, sind ebensfalls in dieser Position einzukalkulieren.

Hinweis: Es wird davon ausgegangen, dass keine Dämmung hinter den abzubrechenden Vorwänden vorhanden ist. Bei vorgefundener Dämmung ist die Bauleitung unverzüglich zu benachrichtigen und das betreffende Bauteil nicht abzubrechen und offene Kanten mittels Folie luftdicht zu verschließen. Die Dämmung wird dann von einem zugelassen Unternehmen bauseits abgebrochen.

Bei Dämmungen aus alter Mineralwolle (KMF) sind Schutzmaßnahmen zu ergreifen: Schutzmaßnahmen gem. TRGS 521 "Abbruch-, Sanierungs-

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 22 von 37

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 412-05 GS am Harrl LV: 41205429 Phase 4 - Abbrucharbeiten Trockenbau

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle" sind zu beachten, Einstufung: Expositionskategorie E2: Persönliche Schutzausrüstung, Verwendung eines H-Saugers, in reißfeste Säcke (z.B. Big-Bags) verpacken, abtransportieren, Entsorgung gem. Vorschrift

Im Baubereich befinden sich 8 Fliesenspiegel auf den abzubrechenden Gipskartonvorwänden (Breite 1,20 m, Höhe ca. 1,50 m), insgesamt ca. 15 m2 Fliesen.

11 Türelemente: 2,08 x 2,08 m mit Seitenteil aus zwei Glasfeldern (ESG) 0,95 x 1,0 m und 0,95 x 0,70 m und einem Lüftungsoberlicht. sowie 13 Türelemente Größe ca. 1,08 m x 2,08 m Die Umfassungszargen haben eine Tiefe von 52 bis 62 cm.

Die Türblätter aus Holz werden in Pos. 1.2.60 vergütet.

einschließlich 30 Lüftungsgitter in Raum 109 (alt: 12)

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 23 von 37

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 412-05 GS am Harrl LV: 41205429 Phase 4 - Abbrucharbeiten Trockenbau

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

2.200,000 m² ......................... .........................

1.2.50. Entsorgung Dämmung Mineralwolle (Annahme: KMF) Entsorgung von loser Dämmung auf den abgehängten Decken Annahme: ca. 60 mm Mineralwolle (KMF) - (Rohdichte Annahme ca. 60 kg/m³)

Hinweis: Es wird davon ausgegangen, dass keine Dämmung auf den abzubrechenden Rasterdecken vorhanden ist. Bei vorgefundener Dämmung ist die Bauleitung unverzüglich zu benachrichtigen und es sind Schutzmaßnahmen vorzunehmen:

Dämmungen aus alter Mineralwolle (KMF), Schutzmaßnahmen gem. TRGS 521 "Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle" sind zu beachten, Einstufung: Expositionskategorie E2: Persönliche Schutzausrüstung, Verwendung eines H-Saugers, in reißfeste Säcke (z.B. Big-Bags) verpacken, abtransportieren, Entsorgung gem. Vorschrift

1,000 m2 ......................... .........................

1.2.60. Abbruch von Innentüren Abbruch von Innentüren, aus Holzwerkstoff, (Stahlzargen sind in Pos. 1.2.30 enthalten) und aller Befestigungs- und Verankerungsmaterialien ausbauen, im Rahmen einer Teilbruchmaßnahme,Türblattgröße: BxH= ca. 1,00 m x 2,08 m, einschließlich Beschläge, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Abbruch von Hand/ mit handgeführten Kleingeräten, aufgenommene Stoffe sammeln und fachgerecht entsorgen.

Hinweis: Transportwege für die anfallenden Stoffe und Bauteile,

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 24 von 37

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 412-05 GS am Harrl LV: 41205429 Phase 4 - Abbrucharbeiten Trockenbau

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

  • insgesamt 20 m Vertikal und ca. 50 m Horizontal, sind ebensfalls in dieser Position einzukalkulieren.

30,000 St ......................... .........................

1.2.70. Demontieren und entsorgen von Waschbecken/WC Demontieren und entsorgen von Waschbecken aus Sanitärporzellan, wandhängend und WC bodenstehend mit Spülkastenaufsatz mit Montageelement, einschl. Ablaufstutzen und TW- Anschluss.

Hinweis: Transportwege für die anfallenden Stoffe und Bauteile,

  • insgesamt 20 m Vertikal und ca. 50 m Horizontal, sind ebensfalls in dieser Position einzukalkulieren.

18,000 St ......................... .........................

1.2.80. Abbruch-Pauschale Elektro Abbruch-Pauschale für Kleinarbeiten/ Elektroinstallation innen im Zuge der Abbrucharbeiten; Ausbau / Demontage Elektroinstallation komplett im Baubereich 1.OG (Grundfläche ca. 640 m²) und EG (Grundflächeca. 666 m²), jeweils ohne den Steigestrang Nord und Süd).

Gesamte Elektroinstallation, innen, mit Kabeln aller Querschnitte, Schaltern, Verteilerdosen , Verteilungen, Leuchten ca. 110 Stück Leuchststofflampen mit einer Länge von 1,40 m, 47 Kugellampen mit Durchmesser 60 cm incl.

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 25 von 37

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 412-05 GS am Harrl LV: 41205429 Phase 4 - Abbrucharbeiten Trockenbau

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

Lampengehäuse, Sicherungen, 32 Lautsprecher in den Vorwänden, 32 Lüftungsgittern, 8 beleuchtete Notausgangsschilder, Leuchtenschiene mit 10 Leuchten (EG, ehemalige Aula) einschl. Unter- und Hilfskonstruktionen, Verrohrung und Befestigungen und allem Zubehör demontieren, aufnehmen, sortengerechte Trennung des Materials für Kleineinbauten (Schrauben, Haken, Brettstücke etc.) und sonstiges Zubehör.

Die ausgebauten Teile sind entsprechend zu recyceln /zu entsorgen.

Hinweis: Transportwege für die anfallenden Stoffe und Bauteile,

  • insgesamt 20 m Vertikal und ca. 50 m Horizontal, sind ebensfalls in dieser Position einzukalkulieren.

Bsp Deckenbeleuchtung Leuchststofflampen:

Leuchtenleiste ehemalige Aula EG:

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 26 von 37

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 412-05 GS am Harrl LV: 41205429 Phase 4 - Abbrucharbeiten Trockenbau

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

Kugelleuchten (Flure und Raum 05)

1,000 psch .........................

1.2.90. Abbruch Rolladenkästen Innen Abbruch und Entsorgung von Rolladenkästen Innen, einschließlich Beläge, Verbindungsmittel, Behang, Führungsschienen etc Behang: Rolladenpanzer aus PVC

Abmessungen: Rolladenkasten ca. 1,60 x 0,20 x 0,20 m Schienenlänge ca. 3,00 m

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 27 von 37

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 412-05 GS am Harrl LV: 41205429 Phase 4 - Abbrucharbeiten Trockenbau

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

10,000 Stck ......................... .........................

1.2.100. Abbruch Wandtafeln Abbruch Wandtafeln (grün) unterschiedlicher Größe von 0,80 m x 0,80 m bis 0,80 m x 2,00 m mit Metalleinfassung, einschließlich Halterungen (Die weissen Magnetwände werden bauseits demontiert und wiederverwendet).

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 28 von 37

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 412-05 GS am Harrl LV: 41205429 Phase 4 - Abbrucharbeiten Trockenbau

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

26,000 Stck ......................... .........................

1.2.110. Abbruch Trockenestrich mit Oberbelag Abbruch des Trockenestriches einschließlich Bodenbelag, aus PVC, Laminat, o.ä, Dicke Bodenbelag bis 10 mm, teilweise zweilagig, Trockenestrich bestehend aus zweilagigen Gipsfaserplatten und loser Schüttung (ca. 6-8 cm) Gesamtfußbodenaufbau ca. 8-12 cm Ausführung innerhalb des Bauwerks. Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Abbruch von Hand/ mit handgeführten Kleingeräten, ohne Untergrundbeschädigungen, (Untergrund größtenteils Holzdielen, in wenigen Bereich Beton) aufgenommene Stoffe sammeln und entsorgen. Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet.

Ausbauort: 2.OG

Hinweis: Transportwege für die anfallenden Stoffe und Bauteile,

  • insgesamt 20 m Vertikal und ca. 50 m Horizontal, sind ebensfalls in dieser Position einzukalkulieren.

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 29 von 37

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 412-05 GS am Harrl LV: 41205429 Phase 4 - Abbrucharbeiten Trockenbau

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

660,000 m² ......................... .........................

1.2.120. Demontage Holzunterkonstruktion Bereich Thermosdecke Demontage Fußboden Bereich Thermosdecke: Ausbau von Span-Verlegeplatten/Rauhspund auf gesamter Fläche, Traghölzer (Größe ca. 12 / 8 cm, Abstand ca. 60- 70 cm) und Schüttung (Höhe ca. 5 cm) Abtransport über bauseitigen Bauaufzug Bereich: 2.OG (Achse 2-4/ A-D)

Beispielfoto Holzunterkonstruktion mit Schüttung

Es liegt ein Untersuchungsbericht vom 18.11.2024 vor, bei der Schüttung handelt es sich nicht um gefährlichen Abfall. Vorschlag Abfallschlüssel 170604 Dämmmaterial bzw 170904 gemischte Bauabfälle.

250,000 m2 ......................... .........................

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 30 von 37

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 412-05 GS am Harrl LV: 41205429 Phase 4 - Abbrucharbeiten Trockenbau

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

1.2.130. Abbruch Trockenbauwand Abbruch Nichttragende innere Trennwand als Montagewand, raumtrennend, in Ständerbauart, beidseitig bekleidet/beplankt, Dicke: 150 mm Höhe: 3,50 m

  • 2 x 12,5 mm Gipskarton-Bauplatten je Seite
  • 80 mm Mineralfaserdämmung
  • Metall-Einfachständerwand, Profil CW/UW 100x06

Bereich: EG Aula

31,000 m2 ......................... .........................

1.2.140. Abbruch Falttrennwand EG Abbruch Falttrennwand EG Länge: 6,50 m + 6,30 m (=12,80 m) Höhe: 3,50 m einschließlich Schienen, Beschläge, etc

1,000 Stck ......................... .........................

Summe 1.2. Abbrucharbeiten- und Demontagea.. .........................

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 31 von 37

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 412-05 GS am Harrl LV: 41205429 Phase 4 - Abbrucharbeiten Trockenbau

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

1.3. Abbrucharbeiten- und Demontagearbeiten 2027

Die Abbruch- und Demontagearbeiten des Trockenestriches im EG und 1OG, der Holzunterkonstruktion im 1.OG und der Abbruch der WC-Trennwände im 1.OG können erst nach den Putzarbeiten erfolgen Die Ausführung ist für ca. Mai/Juni 2027 zu kalkulieren.

1.3.40. Abbruch WC-Trennwände Rückbau und Entsorgung von WC-Trennwänden, einschließlich Beläge, Verbindungsmittel etc

Abmessungen: Länge 2,60 m Zwischenwände: 3 Stck Länge 1,50 Höhe Anlage: ca. 2,00m

Ort: 1.OG Raum 106

Hinweis: Transportwege für die anfallenden Stoffe und Bauteile,

  • insgesamt 20 m Vertikal und ca. 50 m Horizontal, sind ebensfalls in dieser Position einzukalkulieren.

1,000 psch .........................

1.3.70. Demontieren und entsorgen von Waschbecken/WC Demontieren und entsorgen von Waschbecken aus Sanitärporzellan, wandhängend und WC bodenstehend mit Spülkastenaufsatz mit Montageelement, einschl. Ablaufstutzen und TW- Anschluss.

Hinweis: Transportwege für die anfallenden Stoffe und Bauteile,

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 32 von 37

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 412-05 GS am Harrl LV: 41205429 Phase 4 - Abbrucharbeiten Trockenbau

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

  • insgesamt 20 m Vertikal und ca. 50 m Horizontal, sind ebensfalls in dieser Position einzukalkulieren.

4,000 St ......................... .........................

1.3.110. Abbruch Trockenestrich mit Oberbelag Abbruch des Trockenestriches einschließlich Bodenbelag, aus PVC, Laminat, o.ä, Dicke Bodenbelag bis 10 mm, teilweise zweilagig, Trockenestrich bestehend aus zweilagigen Gipsfaserplatten und loser Schüttung (ca. 6-8 cm) Gesamtfußbodenaufbau ca. 8-12 cm Ausführung innerhalb des Bauwerks. Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Abbruch von Hand/ mit handgeführten Kleingeräten, ohne Untergrundbeschädigungen, (Untergrund größtenteils Holzdielen, in wenigen Bereich Beton) aufgenommene Stoffe sammeln und entsorgen. Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet.

Ausbauort: 1.OG + EG

Hinweis: Transportwege für die anfallenden Stoffe und Bauteile,

  • insgesamt 20 m Vertikal und ca. 50 m Horizontal, sind ebensfalls in dieser Position einzukalkulieren.

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 33 von 37

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 412-05 GS am Harrl LV: 41205429 Phase 4 - Abbrucharbeiten Trockenbau

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

1.320,000 m² ......................... .........................

1.3.120. Demontage Holzunterkonstruktion Bereich Thermosdecke Demontage Fußboden Bereich Thermosdecke: Ausbau von Span-Verlegeplatten/Rauhspund auf gesamter Fläche, Traghölzer (Größe ca. 12 / 8 cm, Abstand ca. 60- 70 cm) und Schüttung (Höhe ca. 5 cm) Abtransport über bauseitigen Bauaufzug Bereich: 1.OG (Achse 2-4/ A-D)

Beispielfoto Holzunterkonstruktion mit Schüttung

Es liegt ein Untersuchungsbericht vom 18.11.2024 vor, bei der Schüttung handelt es sich nicht um gefährlichen Abfall. Vorschlag Abfallschlüssel 170604 Dämmmaterial bzw 170904 gemischte Bauabfälle.

250,000 m2 ......................... .........................

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 34 von 37

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 412-05 GS am Harrl LV: 41205429 Phase 4 - Abbrucharbeiten Trockenbau

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

Summe 1.3. Abbrucharbeiten- und Demontagea.. .........................

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 35 von 37

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 412-05 GS am Harrl LV: 41205429 Phase 4 - Abbrucharbeiten Trockenbau

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

1.4. Stundenlohnarbeiten und Allgemeines

1.4.10. Stundenlohnarbeiten Baufacharbeiter Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft auf der Baustelle, umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschliesslich vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten (Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und dgl.), sowie Lohn- bzw. Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.

Der tatsächliche Materialverbrauch wird nach den nachgewiesenen Beschaffungkosten incl. aller gewährten Nachlässe, zzgl. der in VHB 221/222 aufgeführten Zuschläge abgerechnet.

8,000 Std ......................... .........................

1.4.20. Stundenlohnarbeiten Helfer/in Stundenlohnarbeiten durch Helfer/in auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft auf der Baustelle, umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschliesslich vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten (Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und dgl.), sowie Lohn- bzw. Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.

Der tatsächliche Materialverbrauch wird nach den nachgewiesenen Beschaffungkosten incl. aller gewährten Nachlässe, zzgl. der in VHB 221/222 aufgeführten Zuschläge abgerechnet.

8,000 Std ......................... .........................

1.4.30. Gerüststellung Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten, Arbeitsplattformen, Hub- und Fahrbühnen, sowie alle erforderlichen PSA gem. den gesetzlichen Arbeitssicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften für eigene Leistungen, für die zu bearbeitende Fläche höher als 3,50 m über der Standfläche

1,000 psch .........................

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 36 von 37

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 412-05 GS am Harrl LV: 41205429 Phase 4 - Abbrucharbeiten Trockenbau

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

1.4.40. Bauschutt, nicht recylefähig gemischter Bau- und Abbruchabfall aus Pos. 1.2.120 und 1.3.120 Abfallschlüssel: 170904 verpacken, transportieren, entsorgen

20,200 t ......................... .........................

1.4.50. BEHG Zuschlag für Entsorgung BEHG Zuschlag für Entsorgung aus Pos. 1.2.120 und 1.3.120 Der Zuschlag im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) für Abfallart: gemischter Bau- und Abbruchabfall Abfallschlüssel: 170904

20,200 t ......................... .........................

Summe 1.4. Stundenlohnarbeiten und Allgeme.. .........................

Summe 1. Abbrucharbeiten Trockenbau .........................

Summe LV 41205429 Phase 4 - Abbrucharbei.. .........................

Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus ......................... EUR

in Höhe von 19,00 % ......................... EUR

......................... EUR

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 37 von 37

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung