Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen
Bearbeitungsphasen
Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen:
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Angebotsanforderung
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Angebotsabgabe.
Datenaustausch
- Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen
Die Angebotsabgabe erfolgt in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz des Landes NRW: https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/. Hier werden die zur Ausschreibung gehörenden Unterlagen in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Den Vergabeunterlagen ist eine .d83 / .x83-Datei beigefügt. Diese Datei enthält die Leistungsbeschreibung im GAEB-Format. Zusätzlich wird der Text des Leistungsverzeichnisses als pdf-Dokument zur Verfügung gestellt.
Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemein samen Ausschusses Elektronik im Bauwesen – GAEB, Schnittstelle DA 90 bzw. DA XML.
Für die elektronische Bearbeitung und den Versand stellt der BLB NRW seinen Bietern das Programm WinGAEB zur Verfügung: Angebotssoftware WinGAEB.
- Vom Bieter eingereichte Unterlagen
Bei Angebotseinreichung durch den Bieter ist das bepreiste Leistungsverzeichnis mit den erforderlichen Textergänzungen (z. B. Fabrikatsangaben) abzugeben. Dies ist als PDF oder als .d84 / .x84-Datei für Hauptangebote bzw. .d85- / .x85-Datei für Nebenangebote einzureichen.
Die Dateien sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.
Abweichungen zwischen GAEB- und PDF-Datenaustauschdateien
Bei Abweichungen zwischen der PDF- und der .d84 / .x84-Datei bzw. .d85- / .x85-Datei gelten die Angaben in der .d84 / .x84-Datei bzw. .d85- / .x85-Datei.
4 Nachforderung
Falls die Abgabe des bepreisten Leistungsverzeichnisses als pdf-Datei erfolgt ist, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, das bepreiste Leistungsverzeichnis als GAEB-Datei nachzufordern. In diesem Fall muss die auf die Nachforderung hin eingereichte GAEB-Datei mit der ursprünglich ein-gereichten pdf-Datei inhaltlich identisch sein. Bei inhaltlichen Abweichungen erfolgt der Ausschluss des Angebots.