BLB NRW VHB-244_GAEB national und EU Land.docx

Trockenbau- und Elementwandarbeiten für den Neubau Gebäude B am Campus Deutz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.09.2026, 20:23 (Europe/Berlin)

Herkunft: evergabe.blb.nrw.de

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Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen

Bearbeitungsphasen

Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen:

  • Angebotsanforderung

  • Angebotsabgabe.

Datenaustausch

  1. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen

Die Angebotsabgabe erfolgt in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz des Landes NRW: https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/. Hier werden die zur Ausschreibung gehörenden Unterlagen in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

Den Vergabeunterlagen ist eine .d83 / .x83-Datei beigefügt. Diese Datei enthält die Leistungsbeschreibung im GAEB-Format. Zusätzlich wird der Text des Leistungsverzeichnisses als pdf-Dokument zur Verfügung gestellt.

Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemein­ samen Ausschusses Elektronik im Bauwesen – GAEB, Schnittstelle DA 90 bzw. DA XML.

Für die elektronische Bearbeitung und den Versand stellt der BLB NRW seinen Bietern das Programm WinGAEB zur Verfügung: Angebotssoftware WinGAEB.

  1. Vom Bieter eingereichte Unterlagen

Bei Angebotseinreichung durch den Bieter ist das bepreiste Leistungsverzeichnis mit den erforderlichen Textergänzungen (z. B. Fabrikatsangaben) abzugeben. Dies ist als PDF oder als .d84 / .x84-Datei für Hauptangebote bzw. .d85- / .x85-Datei für Nebenangebote einzureichen.

Die Dateien sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.

Abweichungen zwischen GAEB- und PDF-Datenaustauschdateien

Bei Abweichungen zwischen der PDF- und der .d84 / .x84-Datei bzw. .d85- / .x85-Datei gelten die Angaben in der .d84 / .x84-Datei bzw. .d85- / .x85-Datei.

4 Nachforderung

Falls die Abgabe des bepreisten Leistungsverzeichnisses als pdf-Datei erfolgt ist, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, das bepreiste Leistungsverzeichnis als GAEB-Datei nachzufordern. In diesem Fall muss die auf die Nachforderung hin eingereichte GAEB-Datei mit der ursprünglich ein-gereichten pdf-Datei inhaltlich identisch sein. Bei inhaltlichen Abweichungen erfolgt der Ausschluss des Angebots.

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