VVB 211 EU - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU 07-2019.pdf

Trockenbau- und Elementwandarbeiten für den Neubau Gebäude B am Campus Deutz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.09.2026, 20:23 (Europe/Berlin)

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU - Einheitliche Fassung)

Vergabestelle Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln Datum der Versendung 17.09.2026

Domstr. 55-73 50668 Köln

Vergabeart offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft
Ablauf der Angebotsfrist Datum 20.10.2026 Uhrzeit 10:30
Eröffnungstermin Datum 20.10.2026 Uhrzeit 10:30
Ort VMP
Raum
Bindefrist endet am 18.12.2026

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 2 der VOB/A)

Bezeichnung der Bauleistung Maßnahmennummer Baumaßnahme 10-12-2034-18-001 BLB NRW Köln / Technische Hochschule Köln, Campus Deutz, Neubau Gebäude B, Trockenbauarbeiten Vergabenummer Leistung 025-26-00279 Trockenbauarbeiten Anlagen A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind 444 Referenzbescheinigung Ausgabe 2017.docx BLB NRW Hinweise zu Interessenkonflikten.pdf BLB NRW Information gem. Art. 13 und 14 DSGVO Land.docx BLB NRW Wichtige Hinweise für Rechnungen[Land, Bund, LD, Bau].pdf Leitfaden_Anwendung_Bietertool.pdf VVB 212EU - Teilnahmebedingungen 07-2019.docx B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden 214_Besondere und Weitere besondere Vertragsbedingungen Land.pdf 216_Verzeichnis vorzulegender Unterlagen.pdf Anlagen.zip BLB NRW VHB-244_GAEB national und EU Land.docx CAD-CAE-Datenblatt.pdf GAEB_Trockenbauarbeiten_025-26-00279.d83 GAEB_Trockenbauarbeiten_025-26-00279.x83 LV_Trockenbauarbeiten_025-26-00279.pdf VVB 241 - Abfall 12-2017.docx C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind 124_Eigenerklärung zur Eignung.pdf 523 EU 02-2024 - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU.docx 524 EU - Eigenerklaerung Subvention.docx BLB NRW Formblatt Selbstauskunft Einzelunternehmen.docx

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU - Einheitliche Fassung)

BLB NRW Hinweis_Anforderung Auszug aus Wettbewerbsregister (WReg).pdf VVB 213 - Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung 07-2019.pdf VVB 221 - Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation 12-2017.docx VVB 222 - Preisermittlung bei Kalkulation ueber die Endsumme 12-2017.docx VVB 234 - Erklaerung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft 12-2017.docx VVB 235 - Verzeichnis der Leistungen_Kapazitaeten anderer Unternehmen 12-2017.docx D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind 223_Aufgliederung der Einheitspreise.pdf VVB 236 - Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmen 12-2017.docx

1 Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung zu vergeben.

2 Kommunikation Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform VMPConnector: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter

3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise) 3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: Bedingung an die Auftragsausführung • 213 Angebotsschreiben (mittels Eigenerklärung vorzulegen): bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot (Haupt- und Nebenangebot) • 221 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zur Preisermittlung. Bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot • 222 Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zur Preisermittlung. Bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot. Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. • 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (mittels Eigenerklärung vorzulegen) • 524 Eigenerklärung Subvention (mittels Eigenerklärung vorzulegen) • Hinweis_Anforderung Auszug aus Wettbewerbsregister (WReg) (mittels Eigenerklärung vorzulegen) • Leistungsverzeichnis mit den Preisen (Landesbau) (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Als PDF oder als .d84 / .x84-Datei für Hauptangebote bzw. .d85- / .x85-Datei für Nebenangebote. Falls die Abgabe als PDF Datei erfolgt, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, eine GAEB-Datei nachzufordern. • Selbstauskunft Einzelunternehmen - Scheinselbstständigkeit (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nur auszufüllen, wenn Sie keine juristische Person oder Personengesellschaft sind. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit • 124: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (mittels Eigenerklärung vorzulegen): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen; Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU - Einheitliche Fassung)

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit • 124 Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Allgemeine Eignung

Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation ("PQ-Verein") von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft.

Präqualifizierte Unternehmen müssen das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nicht einreichen.

Falls die im PQ-Verein hinterlegten Dokumente die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können, müssen die präqualifizierten Unternehmen Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abgeben und diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen. Ebenso steht es den präqualifizierten Unternehmen frei, alternativ oder ergänzend Unterlagen zu den geforderten Eignungskriterien vorzulegen. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.

Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.

Nachunternehmen/andere Unternehmen:

Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde. • 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Wenn sich der Bieter der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen bedient. Bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot, in dem sich der Bieter der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen bedient. • Angabe der PQ-Nummer (mittels Eigenerklärung vorzulegen): im Angebotsschreiben (213) oder VMS-Konto • CAD/CAE-Datenblatt zum Bauvertrag (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vom Bieter ausgefüllt und unterschrieben Sonstige Unterlagen • 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (mittels Eigenerklärung vorzulegen): - wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird

  • bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft

3.2 - frei - 3.3 Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert 3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen Bedingung an die Auftragsausführung • 223 Aufgliederung der Einheitspreise (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU - Einheitliche Fassung)

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung • 124: Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (mittels Dritterklärung vorzulegen): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124; soweit jeweils eintragungspflichtig; Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können. • 124: Gewerbeanmeldung (mittels Eigenerklärung vorzulegen): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124; soweit anmeldungspflichtig; Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können. • 124: Handelsregisterauszug (mittels Dritterklärung vorzulegen): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124; soweit eintragungspflichtig; Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit • 124: Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz (mittels Dritterklärung vorzulegen): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124; Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können. • 124: Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (mittels Dritterklärung vorzulegen): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, mit Angabe der Lohnsummen; Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können. • 124: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (mittels Dritterklärung vorzulegen): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, soweit das Unternehmen zur Sozialversicherung beitragspflichtig ist, sonst Negativbescheinigung als Dritterklärung; Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können. • 124: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (mittels Dritterklärung vorzulegen): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt; Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können. • Urkalkulation (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Urkalkulation ist in einer unverschlüsselten Datei zusenden.

Sämtliche Leistungen des Angebotes sind in einer zusammenhängenden, einheitlichen Urkalkulation darzustellen. Die Urkalkulation ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.

Aus der Urkalkulation müssen für die im Angebot enthaltenen Einheitspreise folgende Preisbestandteile unmittelbar ersichtlich sein:

  • Einzelkosten der Teilleistungen mit Leistungsansätzen (Menge/ Zeit) aufgegliedert in alle Kostenarten (insbesondere Lohn und Gehalt, Baustoffe und Bauteile, Rüst-, Schal- und Verbaumaterial, Hilfs- und Betriebsstoffe, Baugeräte und Sonderkosten)

  • Gemeinkostenanteil mit den dazugehörigen Umlagefaktoren, aufgeschlüsselt nach Baustellengemeinkosten (BGK), allgemeinen Geschäftskosten (AGK), Wagnis und Gewinn (W+G) bezogen auf die einzelnen Kostenarten.

Weiterhin ist anzugeben:

  • Ermittlung der Kalkulationslöhne
  • Ermittlung der Gemeinkosten der Baustelle

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU - Einheitliche Fassung)

Die Kalkulationen der Nachunternehmer/ anderen Unternehmer sind der Urkalkulation beizufügen, spätestens bei Bedarf/ auf Aufforderung detailliert vorzulegen. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit • 124: Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (mittels Eigenerklärung vorzulegen): gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal; Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können. • 124: Referenznachweise (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124; auch für präqualifizierte Unternehme relevant, sollten die im PQ-Verein hinterlegten Referenzen von der Art und vom Umfang her nicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sein; Drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben:

  1. Ansprechpartner, 2) Art der ausgeführten Leistung, 3) Auftragssumme, 4) Ausführungszeitraum, 5) stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen, 6) Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, 7) stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung, 8) Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal), 9) Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer), 10) ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden, 11) Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung (Erklärung eines Dritten als Anlage zur Eigenerklärung); Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können. • 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Wenn sich der Bieter der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen bedient. • Produktdatenblätter benannter Fabrikate (mittels Eigenerklärung vorzulegen)

4 Losweise Vergabe nein

ja, Angebote sind möglich

nur für ein Los

für eine maximale Anzahl an Losen: siehe Bekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbestätigung nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann

Höchstzahl: siehe Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen

5 Mehrere Hauptangebote Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen.

Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 EU Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot.

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nicht zugelassen.

6 Nebenangebote 6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Teilnahmebedingungen EU gilt nicht.

6.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Teilnahmebedingungen EU) - ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung

nur für nachfolgend genannte Bereiche:

mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:

unter folgenden weiteren Bedingungen:

nur in Verbindung mit einem Hauptangebot

7 Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis

Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien

8 Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform.

elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel.

elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel.

schriftlich.

Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.

Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben: siehe Briefkopf

Stelle:

9 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer (§ 156 GWB, § 21 EU VOB/A): Name Vergabekammer Westfalen Anschrift vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster Tel. +49 0 Fax +49 2514112165

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E-Mail vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de

10 Weitere Angaben Sonstiges Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account und den für dieses Vergabeverfahren angelegten Projektraum im Modul "Kommunikation". Nur das Unternehmen hat Zugriff auf die über den Unternehmensaccount im Modul "Kommunikation" des Projektraums eingegangenen und ausgehenden Nachrichten. Dem Unternehmen werden hierüber auch rechtserhebliche Erklärungen im Vergabeverfahren zugestellt.

Innerhalb des Unternehmensaccounts können mehrere Nutzerkonten angelegt werden. Bei der Anlage wird die Verwendung funktionsbezogener E-Mail-Adressen empfohlen. Weitere Informationen und Hilfestellungen zum VMP NRW sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008.


Sollte es im Rahmen des Vergabeverfahrens durch Mehrfachangaben im Preisblatt einerseits und im Bietertool andererseits zu widersprüchlichen Angaben über Preisnachlässe durch den Bieter kommen, werden die Angaben im Preisblatt als vorrangig angesehen und der Bewertung des Angebots zugrunde gelegt.


Nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30. August 2001 (BGBl. 1 S. 2267) ist der BLB NRW verpflichtet, ab dem 01.01.2002, bei Verträgen über Bauleistungen 15% von jedem Auftragnehmer in Rechnung gestellten Entgelt an das für ihr Unternehmen zuständige Finanzamt abzuführen, wenn der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Gegenleistung (Zahlung) keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamtes vorlegt. Von der Bagatellgrenze im Sinne des § 48 Abs.2 EStG macht der BLB NRW keinen Gebrauch. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wenn bei der Auszahlung eines Rechnungsbetrages keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, wird von der an Sie zu leistenden Zahlung 15% abgezogen und an das für Ihr Unternehmen zuständige Finanzamt abgeführt. Die Höhe des Steuerabzuges wird Ihnen mitgeteilt.


Information zur Neuorganisation der Vergabekammern in Nordrhein-Westfalen:

Zuständigkeit Vergabekammer Westfalen:

  • ab 01.07.2026 bis 31.12.2026 für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein Westfalen

Zuständigkeit Vergabekammer Nordrhein-Westfalen:

  • ab 01.01.2027 für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein Westfalen sowie für alle vor der Vergabekammer Westfalen oder der Vergabekammer Rheinland anhängigen Nachprüfungsverfahren.

Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: https://www.blb.nrw.de/compliance. Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.


Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU - Einheitliche Fassung)

Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes.


Hinweis - Wettbewerbsregister Ab erreichen der maßgeblichen Wertgrenze nach § 6 Abs. 1 Satz 1 WRegG wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 S. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einholen.


Zuständigkeit bei Meinungsverschiedenheiten nach § 18 (2) VOB/B (Streitigkeiten) Entsprechend dem § 18 (2) VOB/B und dem Transparenzgebot hat der BLB NRW die zuständige Stelle eingerichtet und gibt sie hiermit bekannt: BLB NRW Zentrale Justiziariat Mercedesstr.12 40470 Düsseldorf


Wenn in den Vergabeunterlagen die Abgabe von mehreren Hauptangeboten nicht ausgeschlossen wurde (siehe Formblatt 211 - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots), dann muss jedes einzelne Hauptangebot im Vergabemarktplatz als ein eigenständiges Angebot - mit allen dazugehörenden Unterlagen - erzeugt und über den Abgabeprozess einzeln eingereicht werden. Angebote von Bietern, die sich nicht an diese Formvorgaben halten, werden ausgeschlossen. Die Abgabe von technisch identischen Doppelangeboten ist nur insoweit zulässig, solange keine belastbaren Anhaltspunkte für missbräuchliches Bieterverhalten vorliegen. Insbesondere das selektive Bedienen von Nachforderungsaufforderungen führt zum Ausschluss des selektiv vervollständigten Hauptangebots.


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