Transport und Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterialien aus dem Straßenausbau
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 10.12.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadtverwaltung Nordhausen
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 05.11.2026
- CPV-Codes
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- Straßentransport/-beförderung (60100000)
- Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle (90513000)
- Beseitigung von verseuchtem Boden (90522200)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 769427-2026
- Verfahrensnummer
- 282c8667-6dfb-4e7e-9acb-e0c48c8fa5e9
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
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Kurzbeschreibung
Die Stadtverwaltung Nordhausen beauftragt das Aufnehmen, Laden, den Transport und die Verwertung beziehungsweise Beseitigung von rund 5.500 Tonnen Aushub- und Abbruchmaterialien aus dem ersten Bauabschnitt des Ausbaus der Wallrothstraße. Die Materialien, darunter etwa 300 Tonnen bleibelasteter Boden als gefährlicher Abfall, lagern am Beethovenring in Nordhausen. Die Angebotsfrist endet am 10. Dezember 2026.
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Leistungsbeschreibung
Die im Rahmen der Baumaßnahme "Grundhafter Ausbau der Wallrothstraße, 1. BA" entstandenen Aushub- und Abbruchmaterialien sollen fachgerecht entsorgt bzw. einer Verwertung zugeführt werden. Die Abbruchmaterialien sind derzeit auf einem gut erreichbaren innerstädtischen Lagerplatz zwischengelagert. Die Leistung umfasst das Aufnehmen, Laden, den Transport und die Entsorgung (Verwertung bzw. Beseitigung) von ca. 5.500 t zwischengelagerten Aushub- und Abbruchmaterialien (Boden, Asphaltaufbruch, Betonbruch) aus dem 1. Bauabschnitt des grundhaften Ausbaus der Wallrothstraße, Lagerplatz Beethovenring, Nordhausen, davon ca. 300 t bleibelasteter Boden als gefährlicher Abfall (AVV 17 05 03*) mit Nachweisführung im eANV. Es handelt sich dabei um den 3. Teil der Entsorgungsarbeiten für den 1. Bauabschnitt der Baumaßnahme (in dieser Bekanntgabe unter Punkt 5 als LOT-0001 geführt). Eine Unterteilung der hier ausgeschriebenen Leistungen in weitere Lose ist nicht vorgesehen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Entsorgungsarbeiten (Teil 3) zur Baumaßnahme "Grundhafter Ausbau der Wallrothstraße, 1. BA"
Die im Rahmen der Baumaßnahme "Grundhafter Ausbau der Wallrothstraße, 1. BA" entstandenen Aushub- und Abbruchmaterialien sollen fachgerecht entsorgt bzw. einer Verwertung zugeführt werden. Die Abbruchmaterialien sind derzeit auf einem gut erreichbaren innerstädtischen Lagerplatz zwischengelagert. Grobmengen - Entsorgungspaket III: Aushub- und Abbruchmaterialien Wallrothstraße, 1. BA Folgende Mengen sind zu entsorgen: 1) 1.860 t - Boden (Z 1.2), AVV 17 05 04, 2) 330 t - Asphaltaufbruch HW 2 (RuVA Kl. A), AVV 17 03 02, 3) 2.300 t - Boden HW 7a (> Z 2), AVV 17 05 04, 4) 300 t - Boden HW 7b, bleibelastet, AVV 17 05 03*, 5) 710 t - Betonbruch unbewehrt HW 3–6 (Z 1.2), AVV 17 01 01 Gesamtmasse: 5.500 t, davon gefährlicher Abfall (eANV): 300 t
Frist: 10.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
und die sich weiter aus den §§ 123 und 124 GWB ergebenden Ausschlussgründe. Von einem Ausschluss wird abgesehen, wenn ein Unternehmen die Selbstreinigung nach § 125 GWB nachgewiesen hat. Den Nachweis zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB können Unternehmen durch die Vorlage eines Eintragungsnachweises bzw. einer Zertifizierung nach § 48 Absatz 8 VgV führen. Durch Unternehmen, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleiher), die nicht den Nachweis nach § 48 Absatz 8 VgV führen können, ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dazu ist vom Bieter bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Von Nachunternehmen bzw. Unterauftragnehmern deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist die entsprechende Erklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die entsprechenden Formblätter "Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)" sowie "Eigenerklärung zur Eignung (Nachunternehmen / anderes Unternehmen" sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. Der Auftraggeber wird für die Bieter, mit denen ein Vertrag geschlossen werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz - WRegG bei der Registerbehörde (Bundeskartellamt) anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzen. Mittels weiterer Eigenerklärung ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - (EU-Russland-Sanktionen) zu erklären (von allen Bietern / bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft). Das entsprechende Formular ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Die entsprechende Eklärung ist auch Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die Nichtvorlage dieser Erklärungen führt ebenfalls zum Ausschluss. Das ausgefüllte Leistungsverzeichnins ist mit dem Angebot einzureichen. Es kann nicht nachgefordert werden, Nichtvorlage führt daher zum Ausschluss. Ein Ausschluss ist auch zwingend vorgegeben, wenn die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist erfolgt (s. hierzu auch Punkt 5.1.9. "Eignungskriterien"). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen. Weitere Ausschlussgründe ergeben sich aus § 57 VgV im Rahmen der Wertung der Angebote. Nachforderungen sind nur eingeschränkt möglich: Das Leistungsverzeichnis kann als Langtext (.pdf - Format), Kurztext (.pdf - Format) und / oder in GAEB-Format eingereicht werden. Es kann nicht nachgefordert werden.
Vergabeunterlagen
27 Dateien laut Portal · Stand 05.11.2026| Sonstiges | 1 KB | |
| Anschreiben | 7,4 MB | |
| Vertragsbedingungen | 1,5 MB | |
| Anschreiben | 711 KB | |
| Formular | 577 KB | |
| Formular | 47 KB | |
| Formular | 120 KB | |
| Formular | 1,2 MB | |
| Formular | 165 KB | |
| Sonstiges | 120 KB | |
| Formular | 44 KB | |
| Formular | 61 KB | |
| Formular | 45 KB | |
| Formular | 120 KB | |
| Sonstiges | 74 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 25 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 23 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 20 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 26 KB | |
| Sonstiges | 596 KB | |
| Sonstiges | 594 KB | |
| Sonstiges | 573 KB | |
| Sonstiges | 559 KB | |
| Sonstiges | 559 KB | |
| Sonstiges | 559 KB | |
| Sonstiges | 526 KB | |
| Sonstiges | 1,2 MB |
Anforderungen
und die sich weiter aus den §§ 123 und 124 GWB ergebenden Ausschlussgründe. Von einem Ausschluss wird abgesehen, wenn ein Unternehmen die Selbstreinigung nach § 125 GWB nachgewiesen hat. Den Nachweis zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB können Unternehmen durch die Vorlage eines Eintragungsnachweises bzw. einer Zertifizierung nach § 48 Absatz 8 VgV führen. Durch Unternehmen, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleiher), die nicht den Nachweis nach § 48 Absatz 8 VgV führen können, ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dazu ist vom Bieter bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Von Nachunternehmen bzw. Unterauftragnehmern deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist die entsprechende Erklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die entsprechenden Formblätter "Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)" sowie "Eigenerklärung zur Eignung (Nachunternehmen / anderes Unternehmen" sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. Der Auftraggeber wird für die Bieter, mit denen ein Vertrag geschlossen werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz - WRegG bei der Registerbehörde (Bundeskartellamt) anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzen. Mittels weiterer Eigenerklärung ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - (EU-Russland-Sanktionen) zu erklären (von allen Bietern / bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft). Das entsprechende Formular ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Die entsprechende Eklärung ist auch Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die Nichtvorlage dieser Erklärungen führt ebenfalls zum Ausschluss. Das ausgefüllte Leistungsverzeichnins ist mit dem Angebot einzureichen. Es kann nicht nachgefordert werden, Nichtvorlage führt daher zum Ausschluss. Ein Ausschluss ist auch zwingend vorgegeben, wenn die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist erfolgt (s. hierzu auch Punkt 5.1.9. "Eignungskriterien"). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen. Weitere Ausschlussgründe ergeben sich aus § 57 VgV im Rahmen der Wertung der Angebote. Nachforderungen sind nur eingeschränkt möglich: Das Leistungsverzeichnis kann als Langtext (.pdf - Format), Kurztext (.pdf - Format) und / oder in GAEB-Format eingereicht werden. Es kann nicht nachgefordert werden.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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