Straßenausbau mit Hangsicherungen und gemeinsamem Geh- und Radweg
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 19.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadtverwaltung Nordhausen
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 19.10.2026
- CPV-Codes
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- Straßenbauarbeiten (45233120)
- Stützmauern (45262620)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 722375-2026
- Verfahrensnummer
- a04b8933-9ac1-4b98-b61e-dfb96312d30c
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Stadtverwaltung Nordhausen schreibt den grundhaften Ausbau des zweiten Bauabschnitts der Wallrothstraße von Baukilometer 0+340 bis 0+508 aus. Im Mittelpunkt stehen eine rund 108 Meter lange Bohrpfahlwand, eine etwa 90 Meter lange Winkelstützwand und die Stabilisierung eines weiteren Böschungsabschnitts; außerdem werden die Straße samt Entwässerung, ein gemeinsamer Geh- und Radweg sowie Beleuchtung und weitere Anlagen hergestellt. Die Arbeiten in Nordhausen sind in zeitlich getrennte Abschnitte gegliedert und sollen von Januar 2027 bis Juni 2028 ausgeführt werden.
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Leistungsbeschreibung
Die Stadt Nordhausen baut die Wallrothstraße grundhaft aus. Die Maßnahme wird in mehreren Bauabschnitten durchgeführt. Im 1. Bauabschnitt (Station 0-085 bis 0+340) ist der Ausbau einschließlich eines neuen Regenwasserkanals bereits erfolgt. Mit diesem Verfahren werden die Bauleistungen für den 2. Bauabschnitt von Bau-km 0+340 bis Bau-km 0+508 ausgeschrieben (in dieser Bekanntgabe unter Punkt 5 als LOT-0001 geführt). Die Straße verläuft in diesem Abschnitt in ausgeprägter Hanglage. Die talseitige Böschung ist nicht standsicher; die Standsicherheit wird über drei Ingenieurbauwerke hergestellt, die den Schwerpunkt der Maßnahme bilden: - eine überschnittene Bohrpfahlwand von Station 0+400 bis 0+508, Länge rd. 108 m, abgewickelte Wandfläche rd. 1.350 m², Großbohrpfähle nach DIN EN 1536 mit D = 88 cm, rückverankert mit 29 Mikropfählen nach DIN EN 14199; darauf Kopfbalken und Kappe aus Stahlbeton, - eine Winkelstützwand aus Stahlbetonfertigteilen von Station 0+420 bis 0+508, Länge rd. 90 m, - eine Böschungsstabilisierung in bewehrter Erde mit Geogittern von Station 0+340 bis 0+400. Hinzu kommen der grundhafte Straßenausbau einschließlich Oberflächenentwässerung, ein gemeinsamer Geh- und Radweg, der abschnittsweise über die Kappe der Bohrpfahlwand geführt wird, eine Querungshilfe mit Bodenindikatoren, die Straßenbeleuchtung sowie die Anpassung des bergseitigen Waldweges. Besondere Randbedingungen der Ausführung: - Der Baubereich steht unter Kampfmittelverdacht; vor den Erd- und Bohrarbeiten ist eine Sondierung erforderlich. - Unter der Bestandsfahrbahn befindet sich eine mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen belastete Packlage. Für deren Ausbau gelten der Leitfaden C 316 und die TRGS 551. - Im Baufeld verläuft eine in Betrieb befindliche Mittelspannungstrasse des örtlichen Netzbetreibers, die während der Bauzeit zu sichern ist. - Die Baumfäll- und Rodungsarbeiten unterliegen der Bindung nach § 39 Abs. 5 BNatSchG und sind nur außerhalb der Zeit vom 1. März bis 30. September zulässig. - Die Arbeitsebene für die Bohrpfahlarbeiten ist die vorhandene Fahrbahn mit einer befestigten Breite von rd. 5,65 m. Die Baumaßnahme wird in drei zeitlich getrennten Ausführungsabschnitten ausgeführt: - Abschnitt 1: Baumfäll- und Gehölzarbeiten, 18.01.2027 bis 28.02.2027. - Abschnitt 2.1: Hauptbaumaßnahme, 03/2027 bis 12/2027. - Abschnitt 2.2: Fertigstellung der Hauptbaumaßnahme, 04/2028 bis 06/2028. Zwischen Abschnitt 1 und Abschnitt 2.1 ruhen die Arbeiten. Zwischen Abschnitt 2.1 und Abschnitt 2.2 liegt die Winterunterbrechung ab dem 18.12.2027. Eine Unterteilung der hier ausgeschriebenen Leistung in weitere Lose ist nicht vorgesehen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Grundhafter Ausbau der Wallrothstraße mit statischen Hangsicherungen sowie Neubau eines gemeinsamen Geh-/Radweges in 99734 Nordhausen; 2. Bauabschnitt
Art und Umfang der Leistungen: ----------------------------------------------------------------------------------------- Abschnitt 1 — Baufeldfreimachung . Baumfällung und Rodung, Stammumfang bis 2,00 m 55 St, . Heckengehölz roden 405 m², ................................................ Abschnitt 2 — Oberflächenentwässerungskanal . Stahlbetonrohr DN 400 verlegen 143 m, . Rohrgraben ausheben bis 1,80 m, mit Verbau 400 m³ / 208 m², . Fertigteilschächte DN 1200 2 St, ................................................ Abschnitt 3 — Straßenbau Fahrbahn . Asphaltbefestigung aufnehmen, Bitumen fräsen 950 m², . Boden lösen, Straßenkoffer herstellen 752 m³, . Hydraulisch gebundene Tragschicht HGT 0/32, d = 15 cm 155 m³, . Frostschutzschicht 0/45 360 m³, . Asphalttragschicht d = 16 cm und Asphaltdeckschicht d = 4 cm je rd. 1.090 m², . Bordanlagen Hochbord 153 m, ................................................ Abschnitt 4 — Gemeinsamer Geh-/Radweg 0+340 bis 0+400 . Betonsteinpflaster d = 8 cm auf Frostschutzschicht 160 m² / 70 m³, . Bordanlagen Hoch- und Tiefbord 100 m, ................................................ Abschnitt 5 — Straßenbeleuchtung . Lichtmasten LPH 8,00 m mit Leuchten 4 bzw. 5 St, . Kabel NYY-J und Kabelschutzrohr verlegen je 200 m, ................................................ Abschnitt 6 — Stützwände Gehegeseite 0+420 bis 0+508 . Winkelstützen h = 1,30 m, LF 3A, mit Fundament 90 m / 110 m², . Absturzsicherung 90 m, . Anti-Graffiti-System 108 m², ................................................ Abschnitt 7 — Anpassung Waldweg Gehegeseite . Wassergebundene Decke, Trag- und Deckschicht je 100 m², ................................................ Abschnitt 8 — Böschungsstabilisierung 0+340 bis 0+400 . Hang abtragen und Boden lagenweise wieder einbauen 1.350 / 1.215 m³, . Geogitter für bewehrte Erde 1.800 m², . Absturzsicherung mit Einzelfundamenten 50 m / 22 St, ................................................ Abschnitt 9 — Überschnittene Bohrpfahlwand 0+400 bis 0+508 . Bohrpfahlwand, Großbohrpfähle d = 0,88 m, Achsabstand 0,78 m 1.350 m² Wandfläche, . Bewehrungsstahl für Bohrpfähle 105 t, . Rückverankerung, Mikropfähle 52/29 geneigt, DIN EN 14199 480 m, . Kernlochbohrungen für Rückverankerungen siehe Vergabeunterlagen, . Kopfbalken und Kappe aus Stahlbeton, RiZ-ING KAP 7 132 m³ / 27 t Betonstahl, . Verzinktes Füllstabgeländer h = 1,30 m 110 m.
Frist: 19.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
(§129 des Strafgesetzbuches - StGB) und die sich weiter aus § 6e EU VOB/A - EU ergebenden Ausschlussgründe. Von einem Ausschluss wird abgesehen, wenn ein Unternehmen die Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A - EU nachgewiesen hat. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A - EU können präqualifizierte Unternehmen durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises nach § 6b EU VOB/A-EU führen. Durch nicht präqualifizierte Unternehmen, jedes nicht präqualifizierte Mitglied einer Bietergemeinschaft, jeden nichtpräqualifizierten Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleiher) ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A - EU zu erklären. Dazu ist vom Bieter bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Von Nachunternehmen bzw. Unterauftragnehmern deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist die entsprechende Erklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die entsprechenden Formblätter "Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)" sowie "Eigenerklärung zur Eignung (Nachunternehmen / anderes Unternehmen" sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen des § 6e EU VOB/A - EU ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. Der Auftraggeber wird für die Bieter, mit denen ein Vertrag geschlossen werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz - WRegG bei der Registerbehörde (Bundeskartellamt) anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzen. Mittels weiterer Eigenerklärung ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - (EU-Russland-Sanktionen) zu erklären (von allen Bietern / bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft). Das entsprechende Formular ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Die entsprechende Eklärung ist auch Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die Nichtvorlage dieser Erklärungen führt ebenfalls zum Ausschluss. Das ausgefüllte Leistungsverzeichnins ist mit dem Angebot einzureichen. Es kann nicht nachgefordert werden, Nichtvorlage führt daher zum Ausschluss. Ein Ausschluss ist auch zwingend vorgegeben, wenn die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist erfolgt (s. hierzu auch Punkt 5.1.9. "Eignungskriterien"). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen. Weitere Ausschlussgründe ergeben sich aus § 15 EU ff VOB/A EU im Rahmen der Wertung der Angebote. Nachforderungen sind nur eingeschränkt möglich: Das Leistungsverzeichnis kann als Langtext (.pdf - Format), Kurztext (.pdf - Format) und / oder in GAEB-Format eingereicht werden. Es kann nicht nachgefordert werden. Nachforderungen hinsichtlich fehlender Angaben im Leistungsverzeichnis können nur gemäß § 16a EU VOB/A - EU erfolgen.
Vergabeunterlagen
32 Dateien laut Portal · Stand 19.10.2026| Sonstiges | 1 KB | |
| Anschreiben | 8,2 MB | |
| Vertragsbedingungen | 2 MB | |
| Anschreiben | 1.020 KB | |
| Sonstiges | 679 KB | |
| Sonstiges | 605 KB | |
| Formular | 577 KB | |
| Sonstiges | 573 KB | |
| Formular | 74 KB | |
| Formular | 165 KB | |
| Formular | 1,2 MB | |
| Sonstiges | 120 KB | |
| Sonstiges | 60 KB | |
| Formular | 573 KB | |
| Formular | 45 KB | |
| Sonstiges | 75 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 940 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 1 MB | |
| Leistungsverzeichnis | 843 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 583 KB | |
| Sonstiges | 31 KB | |
| Sonstiges | 3 MB | |
| Sonstiges | 339 KB | |
| Sonstiges | 8,9 MB | |
| Sonstiges | 3,8 MB | |
| Sonstiges | 13 MB | |
| Sonstiges | 3,3 MB | |
| Sonstiges | 9,1 MB | |
| Sonstiges | 11,9 MB | |
| Sonstiges | 9,6 MB | |
| Sonstiges | 14,3 MB | |
| Sonstiges | 1,2 MB |
Anforderungen
(§129 des Strafgesetzbuches - StGB) und die sich weiter aus § 6e EU VOB/A - EU ergebenden Ausschlussgründe. Von einem Ausschluss wird abgesehen, wenn ein Unternehmen die Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A - EU nachgewiesen hat. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A - EU können präqualifizierte Unternehmen durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises nach § 6b EU VOB/A-EU führen. Durch nicht präqualifizierte Unternehmen, jedes nicht präqualifizierte Mitglied einer Bietergemeinschaft, jeden nichtpräqualifizierten Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleiher) ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A - EU zu erklären. Dazu ist vom Bieter bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Von Nachunternehmen bzw. Unterauftragnehmern deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist die entsprechende Erklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die entsprechenden Formblätter "Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)" sowie "Eigenerklärung zur Eignung (Nachunternehmen / anderes Unternehmen" sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen des § 6e EU VOB/A - EU ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. Der Auftraggeber wird für die Bieter, mit denen ein Vertrag geschlossen werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz - WRegG bei der Registerbehörde (Bundeskartellamt) anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzen. Mittels weiterer Eigenerklärung ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - (EU-Russland-Sanktionen) zu erklären (von allen Bietern / bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft). Das entsprechende Formular ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Die entsprechende Eklärung ist auch Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die Nichtvorlage dieser Erklärungen führt ebenfalls zum Ausschluss. Das ausgefüllte Leistungsverzeichnins ist mit dem Angebot einzureichen. Es kann nicht nachgefordert werden, Nichtvorlage führt daher zum Ausschluss. Ein Ausschluss ist auch zwingend vorgegeben, wenn die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist erfolgt (s. hierzu auch Punkt 5.1.9. "Eignungskriterien"). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen. Weitere Ausschlussgründe ergeben sich aus § 15 EU ff VOB/A EU im Rahmen der Wertung der Angebote. Nachforderungen sind nur eingeschränkt möglich: Das Leistungsverzeichnis kann als Langtext (.pdf - Format), Kurztext (.pdf - Format) und / oder in GAEB-Format eingereicht werden. Es kann nicht nachgefordert werden. Nachforderungen hinsichtlich fehlender Angaben im Leistungsverzeichnis können nur gemäß § 16a EU VOB/A - EU erfolgen.
Änderungen und Bieterfragen
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