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Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Zentrale Vergabestelle
Zuständige Sachbearbeiterin: Frau Laacke ZVS D1, 030 90296 7924 E-Mail: vergabestelle.dll@lichtenberg.berlin.de
Vergabeunterlagen
zur Ausschreibung
26-D1-35-RV-Post
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den
Transport der internen Dienstpost für das
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
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Anlagenverzeichnis
TEIL A - VERFAHRENSBESCHREIBUNG ............................................................................................................ A
A.1 - AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN – UMWELTANFORDERUNGEN A.2 – AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN - MINDESTSTUNDENENTGELT
TEIL B - ZUSCHLAGSKRITERIEN ....................................................................................................................... B
TEIL C - EIGNUNGSKRITERIEN ......................................................................................................................... C
C.1 - EIGENERKLÄRUNG ZU AUSSCHLUSSGRÜNDEN C.2 – SPEZIELLE EIGENERKLÄRUNG ZUM EINSATZ VON FAHRZEUGEN
TEIL D - LEISTUNGSBESCHREIBUNG ............................................................................................................... D
D.1 – ZUSÄTZLICHE UND BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN D.2 – VERTRAGSBEDINGUNGEN POSTDEINSTLEISTUNGEN
TEIL E - LEISTUNGSVERZEICHNIS ..................................................................................................................... E
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Teil A Verfahrensbeschreibung 26-D1-35-RV-Post
1 Vergabeart und Rechtsgrundlagen
Das Vergabeverfahren wird als Öffentliche Ausschreibung gemäß §§ 8 ff. UVgO durchgeführt.
Maßgeblich sind insbesondere die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (UVgO) sowie die einschlägigen landesrechtlichen Vorgaben (u.a. BerlAVG).
2 Allgemeine Verfahrensbestimmungen
Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt nach den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und der bereitgestellten Vergabeunterlagen.
Unter Setzung einer angemessenen Frist ist die auftraggebende Stelle im Rahmen des § 41 UVgO berechtigt, die bietenden Unternehmen zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur von unternehmens-bezogenen bzw. leistungsbezogenen Unterlagen aufzufordern. Ausgeschlossen ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen dann, wenn sie die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen oder es sich um wesentliche Preisangaben handelt. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist vorgelegt, erfolgt der obligatorische Ausschluss des Angebotes von der Wertung.
Im Rahmen der Eignungsprüfung behält sich die Auftrag gebende Stelle vor, eigene Erfahrungen aus vergleichbaren Aufträgen in angemessenem Umfang zu berücksichtigen. Folgender Hinweis in Bezug auf die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Wirt 124): Sollten die beschriebenen Bedingungen auf dem Formblatt Wirt 124 nicht uneingeschränkt erfüllt werden können, müssen aussagefähige Unterlagen über Maßnahmen zur Selbstreinigung mit dem Angebot beigefügt werden – eine Nachforderung findet hierzu nicht statt – siehe hierzu auch Wirt 124 LD i.V.m. Anlage C1.
Sämtliche Eignungskriterien im Sinne des § 33 UVgO entnehmen Sie bitte der Anlage Wirt 124 LD i.V.m. Anlage C1.
3 Auftraggebende Stelle
Die auftraggebende Stelle ist das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin; Serviceeinheit Facility Management , Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin.
4 Losvergabe
Eine Teilung der Vergabe in Lose ist nicht vorgesehen.
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Teil A Verfahrensbeschreibung 26-D1-35-RV-Post
5 Leistungsorte und Objektbesichtigungen
Leistungsorte sind neben dem Serviceeinheit Facility Management, Infrastrukturelles Management
- Post- u. Kopierservice, Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin andere Fachämter, Abteilungen, Einrichtungen und Schulen des Bezirksamtes mit ihren Dienstgebäuden.
Die derzeitigen Anfahrtstellenpläne können dem Punkt 1.7 entnommen werden.
Im Rahmen der Vergabe werden Objektbesichtigungen in den Gebäuden Egon- Erwin-Kisch-Str. 106, Große-Leege-Str. 103 und Ruschestr. 104 empfohlen. Sollten weitere Objektbesichtigungen seitens der bietenden Unternehmen gewünscht sein, können Anfragen zu den Standorten über die Bieterkommunikation der E-Vergabeplattform übermittelt werden. Bitte nennen Sie uns hierzu Wunschtermine, nach denen wir uns, falls möglich, richten können.
Eine Nachweispflicht über durchgeführte Objektbesichtigungen besteht gegenüber der auftragge- benden Stelle nicht. Die Einhaltung der Sorgfaltspflicht obliegt stets der auftragnehmenden Stelle.
6 Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Ber- lin. Auskünfte über Vergabeunterlagen, Anforderungen zusätzlicher Unterlagen u.ä. erfolgen daher seitens der ausschreibenden Stelle ausschließlich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf dem Bieterportal iTWO tender zur Vergabeplattform des Landes Berlin. Antworten werden allen Bietern in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.
7 Vergabeunterlage
Auf dem Bieterportal iTWO tender zur Vergabeplattform des Landes Berlin stehen die Vergabeun- terlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf dem Bieterportal iTWO tender zur Vergabeplattform des Landes Berlin abrufbar. Informationen und Hilfen finden Sie im Internet auf dem Veröffentli- chungs- und Bieterportal iTWO tender zur Vergabeplattform des Landes Berlin:
https://myorder.rib.de/public/informations
Sollten sich aus den Vergabeunterlagen Fragen ergeben, sind diese bis spätestens 3 Tage vor Ende der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform Berlin an die Vergabestelle des Auftraggebers zu richten. Die Beantwortung späterer Anfragen liegt im Ermessen der ausschreiben- den Stelle. Die Fragen werden generell zeitnah durch die ZVS, in Zusammenarbeit mit dem Fach- amt, beantwortet. Die ZVS informiert die Unternehmen über eingegangene Fragen, dazu abgege- bene Erklärungen und über Änderungen an den Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform Berlin. Sämtliche Änderungen sowie Antworten werden Bestandteil des zu schließenden Vertrages.
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Teil A Verfahrensbeschreibung 26-D1-35-RV-Post
8 Form der Angebotsabgabe / Fristen
Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist – Siehe Wirt 211 - einschließlich aller geforderten Nachweise und/oder Erklärungen, bedingungs- und vorbehaltsfrei, in deutscher Sprache und in elektronischer Form auf dem Bieterportal iTWO tender zur Vergabeplattform des Landes Berlin hochzuladen.
Nicht rechtzeitig bzw. formfehlerhafte abgegebene Angebote werden ausgeschlossen.
Der Bieter ist verpflichtet, alle verlangten Erklärungen und Nachweise vorzulegen sowie alle ver- langten Angaben zu machen. Mit der Abgabe des Angebots versichert der Bieter zugleich, die Be- dingungen anzuerkennen.
Die Unterlagen, die zwingend, ggf. auch ausgefüllt, dem Angebot beizufügen sind, sind dem Wirt 211 „Angebotsaufforderung“ zu entnehmen. Die ausschreibende Stelle kann die Bieter unter Ein- haltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvoll- ständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, sofern diese nicht die Zuschlagskriterien betreffen.
Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Aus- schluss vom Vergabeverfahren. Liefer-, Zahlungs-, Auftrags- und Geschäftsbedingungen der auf- tragnehmenden Stelle werden nicht Vertragsbestandteil. Sie haben auch dann keine Gültigkeit, wenn sie Teil des Angebots des Bieters sind oder im Angebot auf sie Bezug genommen wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass Ihr Angebot nicht berücksichtigt worden ist, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde.
Die Angebotssprache ist Deutsch.
9 Unterauftragnehmer / Bietergemeinschaften
Gemäß § 4 Abs. 4 VOL/B ist der Einsatz von Unterauftragnehmer*innen für die Leistungserbringung gestattet. Jedoch sind die unterbeauftragten Teilleistungen in Wirt-235 und Wirt-236 (siehe Anla- gen) explizit zu benennen. Die geforderten Eigenerklärungen und Nachweise aus Wirt-211 sowie die Bedingungen der vorliegenden Ausschreibung sind durch die unterbeauftragten Unternehmen ebenfalls mit Angebotsabgabe garantiert. Gleichwohl gelten diese Bedingungen bei der Bildung von Bietergemeinschaften. Der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft stellt sicher, dass alle vertragsgegenständlichen Bedingungen des Vergabeverfahrens durch alle Mitglieder der Bie- tergemeinschaft eingehalten werden. Für jedes Mitglied sind zudem die ausgefüllten und unter- schriebenen Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen und zur Eignung (Wirt 124, Wirt 124 LD und Anlage C.1) einzureichen.
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Teil A Verfahrensbeschreibung 26-D1-35-RV-Post
10 Sicherstellung der Leistungserbringung bei Ausfall der auftrag-
nehmenden Stelle
(1) Sicherstellungsfall
Für den Fall, dass der Vertrag mit der auftragnehmenden Stelle während der Vertragslaufzeit:
• aufgrund Insolvenz,
• oder aufgrund einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund endet oder die ordnungs- gemäße Leistungserbringung nicht mehr gewährleistet ist, ist die auftraggebende Stelle berechtigt, Maßnahmen zur unterbrechungsfreien Sicherstellung der Leistungen zu ergrei- fen.
(2) Antragung an den Zweitplatzierten
Die auftraggebende Stelle ist berechtigt, dem im ursprünglichen Vergabeverfahren zweitplatzier- ten Bieter die Fortführung der Leistungen anzutragen, sofern dieser
• im ursprünglichen Vergabeverfahren wertungsfähig war,
• die Eignungsvoraussetzungen weiterhin erfüllt,
• und keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
(3) Vertragsgrundlage
Die Fortführung der Leistungen erfolgt ausschließlich zu den Bedingungen des ursprünglichen Vergabeverfahrens, insbesondere:
• zum gleichen Leistungsumfang,
• zu den angebotenen Einheitspreisen,
• unter Anwendung der identischen Vertragsbedingungen.
Eine Anpassung der Vertragsinhalte oder Preise findet nicht statt.
(4) Keine Verpflichtung des Zweitplatzierten
Der Zweitplatzierte ist nicht verpflichtet, das Leistungsangebot anzunehmen.
Lehnt er ab oder ist er nicht leistungsfähig, ist die auftraggebende Stelle berechtigt, weitere ge- eignete Maßnahmen zur Sicherstellung der Leistungserbringung zu ergreifen.
Die vorstehende Regelung stellt eine zulässige Vertragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB dar. Ein neuer Wechsel der auftragnehmenden Stelle erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser klaren, eindeutigen und vorab bekannt gemachten Überprüfungsklausel.
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