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Transport der internen Dienstpost für das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 15:10 (Europe/Berlin)

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Wirt-2145

(BVB Umweltschutzanforderungen – Teil A)

Vergabenummer 26-D1-35-RV- PostMaßnahmenummer 01_FM
Maßnahme Facility Management
Leistung/CPV Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Transport der internen Dienstpost für das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Besondere Vertragsbedingungen (BVB) über Umweltschutzanforderungen (Teil A)

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in der Leistungsbeschreibung oder in den Ausführungsbedingungen vorgegeben Umweltschutzanforderungen zu berücksichtigen.

  1. Leistungskriterien Umweltschutzanforderungen in der Form von Leistungskriterien sind Vorgaben über die Beschaffenheit der Leistung, die Vertragsbestandteil werden.

Hierunter fallen auch: Materialanforderungen, Technische Beschreibungen, Anforderungen an die Verpackung, soweit es sich nicht um eine Nebenleistung handelt, Produktinformationen für die Anwender, Anforderungen an die Garantie, Anforderungen zur Benutzerfreundlichkeit.

  1. Ausführungsbedingungen Umweltschutzanforderungen in der Form von Ausführungsbedingungen sind besondere Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags, sofern diese mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen, jedoch nicht die Beschaffenheit der Leistung beschreiben.

Im Einzelnen werden die in den Anlagen aufgeführten Ausführungsbedingungen vereinbart.

Wirt-2145 BVB Umweltschutzanforderungen – Teil A, Stand Juli 2026 Seite 1 von 2

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Wirt-2145

(BVB Umweltschutzanforderungen – Teil A)

  1. Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette

3.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden 2. zu verpflichten.

3.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern eine Vereinbarung nach 3.1. zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte Unterauftragnehmerkette sichergestellt ist.

3.3. Ein Unterauftragnehmer ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn

3.3.1. der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei ist im Sinne der §§ 107, 109, 116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen,

3.3.2. der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die Vertragsbedingungen des Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die Leistung erfüllen zu können,

3.3.3. der betreffende Unterauftrag im Fall einer Liefer- oder Dienstleistung den Wert von 75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder im Fall einer Bauleistung den Wert von 500.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) unterschreitet.

3.4. Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 3.1. und 3.2. bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach 3.3 auf Anforderung einen Nachweis zu erbringen.

3.5. Verstößt ein Unterauftragnehmer des Auftragnehmers gegen seine nach 3.1 und 3.2. vereinbarten Verpflichtungen nach 2., so werden diese dem Auftragnehmer zugerechnet.

(Hinweis: Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes sowie ein Link zum Muster für die Übertragung der Verpflichtungen an den Unterauftragnehmer ergeben sich aus Teil B - Wirt-2144.)

Wirt-2145 BVB Umweltschutzanforderungen – Teil A, Stand Juli 2026 Seite 2 von 2

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