| Vergabenummer: 26-49368 | ||
| Projekt | : | KN,Uni,(SE), Ersatzneubau Sporthalle, 78464 Konstanz, Mainaustraße 213 |
| Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 1 HOAI (Tragwerksplanung) und Objektplanungsleistungen nach Teil 3, Abschnitt 3 der HOAI (Baugrubenverbau) |
- Aufgabenbeschreibung
Beabsichtigt ist die Beauftragung von Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung nach Teil 4, Abschnitt 1 der HOAI für Gebäude sowie für den Baugrubenverbau als eigenständiges Ingenieurbauwerk.
Zusätzlich sind Objektplanungsleistungen nach Teil 3, Abschnitt 3 der HOAI für den Baugrubenverbau zu erbringen.
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- Aufgabe
- Veranlassung
- Aufgabe
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Konstanz, plant als Eigentümer der landeseigenen Immobilien der Universität Konstanz die Realisierung eines Ersatzneubaus für die universitäre Sporthalle am Standort Konstanz-Egg.
Das bestehende Hauptgebäude (Dreifeldsporthalle), ist nach rund 44 Jahren intensivem Lehr- und Forschungsbetrieb abgängig. Um einen modernen und funktionalen Sportstättenbetrieb für Forschung und Lehre zu gewährleisten, wird ein Ersatzneubau am gleichen Standort mit einer Nutzungsfläche (NUF 1-7) von ca. 2.450 m² angestrebt. Bestehende Anbauten sind zu erhalten und funktional in den Entwurf des Ersatzneubaus einzubinden.
Zudem ist die Planung und Realisierung eines Interims, welches während der Bauzeit auf den benachbarten Sportanlagen errichtet werden soll, integraler Bestandteil des Gesamtauftrags.
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- Beschreibung Bestand
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Historie
Die bestehende Sporthalle der Universität Konstanz geht auf einen Architektenwettbewerb aus dem Jahr 1972 zurück. Nach der Erteilung der Baugenehmigung am 5. September 1974 wurde die Sporthalle im Jahr 1982 an die Universität übergeben.
Lage und umweltrelevante Rahmenbedingungen Die Sportanlagen und die Sporthalle befinden sich außerhalb des eigentlichen Campusgeländes im Konstanzer Stadtteil Egg. Sie liegen auf dem landeseigenen Flurstück 3305/4, welches eine Gesamtgröße von 109.858 m² aufweist. Das Areal ist aufgrund seiner sensiblen Lage zum Großteil als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen und grenzt seeseitig unmittelbar an das Naturschutzgebiet „Bodenseeufer, Obere Güll“.
Topografie, Raumprogramm und bauliche Konstruktion Das als Dreifeldsporthalle mit Tribünen konzipierte Hauptgebäude ist in Hanglage errichtet und harmonisch in das Gelände eingebettet. Das Technikgeschoss (Ebene 01) liegt vollständig im Erdreich und ist als Teilunterkellerung ausgeführt, die etwa ein Drittel der Gebäudegrundfläche umfasst. Darüber befindet sich in offener Bauweise die eigentliche Sportfläche (Ebene 02) mit den angegliederten Funktionsräumen und Laborbereichen. Auf der Haupteingangsebene (Ebene 03) sind die Zuschauertribünen mit rund 700 Sitzplätzen, Büroflächen, ein Commoncenter sowie ein Fitnessbereich untergebracht.
Die im Erdreich befindlichen Bauteile, die Innenwände und die Zwischendecken sind massiv in Stahlbeton ausgeführt. Das geländeebene Eingangsgeschoss und der Hallenluftraum werden von einer weitgespannten Stahlfachwerkkonstruktion überspannt. Die Gebäudehülle des Hauptbaukörpers wird durch eine grüne Metallfassade mit großzügigen Glasflächen geprägt. Das Hauptdach ist als flachgeneigtes Metalldach ausgeführt, während sich über den angrenzenden Büroräumen und dem Commoncenter ein kiesbeschüttetes Flachdach befindet.
Anbauten An der Nordseite ist die Sporthalle mit der historische Gymnastikhalle verbunden. Diese Halle aus dem Baujahr 1879 stand ursprünglich im Stadtgebiet, wurde dort 1984 demontiert und im Jahr 1987 am heutigen Standort wiederaufgebaut. In den Jahren 2010 (Anbau für das Fitnesscenter des Hochschulsports) und 2018 (Erweiterung für neue Sportlabore) wurde der Komplex westseitig ergänzt. Sämtliche Anbauten weisen eine gute Bausubstanz auf und bleiben erhalten.
Technikzentrale / Energieversorgung
Eine weitere Besonderheit betrifft die Haustechnik: Im Technikbereich der Ebene 01 befindet sich eine übergeordnete Energiezentrale. Von hier aus werden neben der Sporthalle selbst auch die Sportanlagen, das Limnologisches Institut (Geb. U der Universität) sowie das Dienstgebäude von Vermögen und Bau Baden-Württemberg (Amt Konstanz) mit Energie versorgt.
Flächen Gebäudebestand
Die Nutzungsfläche (NUF 1-7) des universitären Sporthallenkomplexes beträgt rund 3.150 m². Diese Fläche verteilt sich im Wesentlichen auf vier funktionale Abschnitte:
| NUF (1-7) | TF | VF | NRF | BGF | BRI | |
| Universitätssporthalle (gesamt) | 3.150 m² | 820 m² | 1.090 m² | 5.059 m² | 5.657 m² | 33.020 m³ |
| Dreifeldsporthalle | 2.495 m² | 138 m² | 967 m² | 3.600 m² | 3.914 m² | 25.772 m³ |
| Historische Gymnastikhalle | 233 m² | 0 m² | 0 m² | 233 m² | 272 m² | 1.567 m³ |
| Erweiterungsbau Sportlabore | 422 m² | 35 m² | 106 m² | 562 m² | 765 m² | 3.029 m³ |
| Technikebene 01 (Energieversorgung Geb. S, U, VB-KN) | 0 m² | 647 m² | 17 m² | 634 m² | 706 m² | 2.652 m³ |
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- Planerische Rahmenbedingungen
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Auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie wird die bestehende Dreifeldsporthalle am identischen Standort durch einen Neubau ersetzt. Das Raumprogramm umfasst eine funktionale Dreifeldsporthalle (ohne Zuschauertribünen) sowie integrierte Büro- und Laborflächen für den Lehr- und Forschungsbetrieb der Universität.
Die Maßnahme umfasst im Wesentlichen den geordneten Rückbau des bestehenden Stahltragwerks sowie dem Abbruch der Betonkonstruktion der Ebenen 02 und 03. Auf der verbleibenden, bautechnisch zu sichernden Technikebene (Ebene 01) soll ein moderner Neubau in Holzbauweise errichtet werden.
Die Räumlichkeiten der Ebene 01 mit der Technikzentrale sind zwingend zu erhalten und in die Neuplanung zu integrieren.
Die Technikzentrale beinhaltet die Energieversorgung des gesamten Sporthallenkomplexes sowie der benachbarten Gebäude. Während der Bauphase ist eine entsprechende Interimsenergieversorgung der angebundenen Gebäude unterbrechungsfrei sicherzustellen.
Bestandsanbauten sind während der Baumaßnahme zu sichern, deren Betrieb ist unterbrechungsfrei zu gewährleisten.
Interims-Sporthalle:
Zur Gewährleistung eines lückenlosen Hochschulbetriebs während der Bauphase ist im Bereich der Sportanlagen (Asphaltplatz/ Basketballfeld) die Errichtung einer temporären Sporthalle (vorzugsweise über eine schlüsselfertige Anmietung) vorzusehen. Die Dimensionierung der Interimshalle muss so gewählt werden, dass die Kapazitäten und Nutzungsmöglichkeiten der bestehenden 3-Feldsporthalle weitgehend kompensiert werden. Im Rahmen der Vorplanung sind hierzu auf Basis baurechtlicher, funktionaler sowie wirtschaftlicher Kriterien verschiedene Varianten zu untersuchen, zu bewerten und einander gegenüberzustellen. Im Falle einer Anmietung wird der zukünftige Hallenvermieter für die Detailplanung der Halle, die Lieferung, den schlüsselfertigen Aufbau sowie die Wartung/Instandhaltung während der Standzeit verantwortlich sein.
Flächen PlanungsauftragGegenstand des Planungsauftrages ist der Ersatzneubau der Dreifeldsporthalle (Hauptgebäude) mit einer qualifizierten Flächenvorgabe von ca. 2.450 m² Nutzungsfläche (NUF 1–7 gemäß DIN 277).
Wichtige Randbedingungen & Schnittstellen:
Baurecht und NaturschutzDas Grundstück liegt zum Großteil in einem sensiblen Landschaftsschutzgebiet und grenzt an das Naturschutzgebiet „Bodenseeufer, Obere Güll“. Die Grenze des Landschaftsschutzgebietes verläuft im direkten Bereich des Bestandsgebäudes. Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans ‚Universität‘.
Baufeld Der Ersatzneubau hat den Baukörper der bestehenden Dreifeldsporthalle an identischer Stelle zu ersetzen.
Erhalt von BaubestandDie historische Gymnastikhalle (Baujahr: 1879; Errichtung am jetzigen Standort 1987), der Erweiterungsbau der Sportlabore (Baujahr: 2010/ 2018) sowie die komplette Technikebene 01 (Zentrale Energieversorgung) besitzen eine gute Bausubstanz. Sie müssen zwingend konstruktiv gesichert, geschützt und in den Neubau integriert werden.
Abbruch/ RückbauDie Maßnahme umfasst den geordneten und kontrollierten Rückbau der alten Dreifeldsporthalle. Statische Abfangung sowie der konstruktive Schutz der zu erhaltenden Bestandsanbauten sowie der Technikebene 01 sind zu berücksichtigen. Schadstoffe Aufgrund des Baujahres weist der Gebäudebestand schadstoffbelastete Bauteile auf (z.B. asbesthaltige Baustoffe). Im Rahmen der Abbrucharbeiten sind die gesetzlichen Vorgaben zum Umgang mit Gefahrstoffen zwingend zu berücksichtigen. ErdbebenzoneDas Projektgebiet ist der Erdbebenzone 2 zugeordnet. Die Tragwerksplanung des Hallenbauwerks (Ersatzneubau Sporthalle) sowie des Baugrubenverbaus hat unter zwingender Beachtung der seismischen Einwirkungen gemäß DIN EN 1998-1 (Eurocode 8) sowie den baurechtlichen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg zu erfolgen. Der in Baden-Württemberg baurechtlich noch nicht offiziell eingeführte neue Nationale Anhang der Erdbebennorm (DIN EN 1998-1/NA) sieht eine deutliche Erhöhung der Einwirkungen und Anforderungen an die Tragkonstruktion vor. Um zukünftig statisch aufwendige und kostenintensive Verstärkungsmaßnahmen am Bauwerk auszuschließen, sind die verschärften Parameter dieses neuen Nationalen Anhangs bereits jetzt vollumfänglich in der Planung zu berücksichtigen.
Standortspezifische LastannahmenDie Tragwerksplanung ist auf Basis der am Standort Konstanz geltenden länderspezifischen und geografischen Einwirkungen nach den gültigen Nationalen Anhängen (NA) zu konzipieren: Schneelast nach DIN EN 1991-1-3 / NA: Schneelastzone: Zone 1 Windlast nach DIN EN 1991-1-4 / NA: Windzone: Zone 2 Besonderer Hinweis zur Mikrolage: Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Bodensee (Uferstreifen < 3 km) ist die Windzone 2 maßgebend. Das strömungsmechanische Mischprofil ist entsprechend der Geländekategorie für Uferbereiche/Küste anzusetzen.
Baugrund & BauwerksabdichtungEin spezifisches, projektbezogenes Baugrundgutachten wird im weiteren Projektverlauf beauftragt und dem Planer zur Verfügung gestellt. Vorab wird auf das bauzeitliche Baugrundgutachten von 1982 verwiesen, das folgende Schichtfolge aufzeigt: Torf/Faulschlamm – Sandschicht – Tonschicht – Geschiebemergel. Aufgrund der Erkenntnisse beim Anbau im Jahr 2017 wird darauf hingewiesen, dass der anstehende Moränenboden extrem feuchtigkeitsempfindlich ist und bei Wasserzutritt sehr schnell aufweicht. Aufgrund der Hanglage des Grundstücks und des zu erwartenden Schichtwassers ist mit drückendem Wasser auf die Konstruktion zu rechnen. Alle erdberührten Bauteile des Untergeschosses und der Fundamente müssen daher zuverlässig gegen Feuchtigkeit und Wassereinwirkung geschützt werden.
Baugrubenverbau Aufgrund der unmittelbaren Lage zu den anschließenden Baukörpern sind Verbauarbeiten erforderlich. Für den Baugrubenverbau ist die Objekt- und Tragwerksplanung als eigenständiges Ingenieurbauwerk zu erbringen. Die Planung hat alle erforderlichen Bauzustände während der Herstellung und Nutzung unter Berücksichtigung der besonderen Randbedingungen sowie die zugehörigen Standsicherheitsnachweise zu umfassen.
Denkmalschutz(nicht relevant) BauweiseDie Umsetzung des Gebäudes erfolgt in ressourcenschonender Holzbauweise bzw. als Holzhybridkonstruktion. Energetischer StandardDas Gebäude wird im Effizienzhaus Plus-Standard realisiert.
Sommerliche Wärmeschutz Der sommerliche Wärmeschutz ist primär durch bauliche und konstruktive Maßnahmen sicherzustellen. Auf den Einsatz maschineller Raumkühlung (Kältemaschinen/Klimaanlagen) ist gemäß den Vorgaben für Landesgebäude grundsätzlich zu verzichten. Schallschutz Konsequenter baulicher Schallschutz zwischen der lärmintensiven Dreifeldsporthalle und den konzentrationsintensiven Büro- und Laborarbeitsplätzen. PV-AnlageEine PV-Anlage ist integraler Bestandteil der Planung.
Aufrechterhaltung der EnergieversorgungDie Technikebene 01 versorgt neben der Sporthalle auch weitere Liegenschaften (das Gebäude U/ Limnologisches Institut, das Dienstgebäude von Vermögen und Bau/ Amt Konstanz sowie weitere kleinere Gebäude innerhalb der Sportanlagen). Die Energieversorgung dieser Gebäude ist während der gesamten Bauzeit über Interimsmaßnahmen unterbrechungsfrei sicherzustellen. Ebenso ist die lückenlose Aufrechterhaltung des Betriebs der angrenzenden Sportlabore sowie der historischen Gymnastikhalle während der Bauzeit zu gewährleisten.
Barrierefreiheit: Die barrierefreie Erschließung aller Ebenen sowie die Bereitstellung barrierefreier Sanitärbereiche gemäß den gesetzlichen Vorgaben und den technischen Baubestimmungen sind zwingend einzuplanen. VersammlungsstätteDas Raumprogramm umfasst eine funktionale Dreifeldsporthalle ohne Zuschauertribünen. Das Gebäude ist jedoch baurechtlich und brandschutztechnisch als Versammlungsstätte (für Sonderveranstaltungen durch die Universität) zu konzipieren.
LüftungsanlageFür den Sport- sowie den Sanitär- und Umkleidebereich ist eine mechanische Lüftungsanlage vorzusehen, deren Zu- und Abluftführung als integraler Bestandteil in die Planung einzubinden ist.
Zertifizierung: Gefordert ist eine nachhaltige Planung basierend auf Kriterien wie Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft und CO₂-Optimierung gemäß BNB/DGNB-Standards. Eine BNB-Zertifizierung ist für das Projekt jedoch nicht vorgesehen
WirtschaftlichkeitDer Gesamtwirtschaftlichkeit bei Errichtung, Bauunterhalt und Betrieb des Gebäudes kommt eine besondere Bedeutung zu. Die funktionale Umsetzung des Raumprogramms sowie eine nachhaltige und wirtschaftliche Planung auch hinsichtlich der Lebenszykluskosten bilden wichtige Schwerpunkte der Entwurfsaufgabe.
Variantenuntersuchung
In der Vorplanung (LP 2) sind mehrere Varianten zu untersuchen, zu bewerten und einander gegenüberzustellen, um eine fundierte und nachvollziehbare Empfehlung für die optimale Umsetzungsvariante zu erarbeiten.
Planungsbesprechungen
Während der Planungsphase werden in regelmäßigen Abständen Planungsbesprechungen am Dienstsitz von Vermögen und Bau in Konstanz oder online abgehalten werden. Die Erforderlichkeit der Besprechungen, abhängig vom Planungsfortschritt und ausgehend von einem wöchentlichen Besprechungsturnus, legt der Auftraggeber fest.
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- Leistungen
1.2.1
Zur Umsetzung der Aufgabe Ersatzneubau Dreifeldsporthalle ist beabsichtigt, die in den Anlagen 1 zum Vertrag gekennzeichneten Leistungen stufenweise zu übertragen.
1.2.2
Zusätzlich sind für die Interimssporthalle weitere besondere Leistungen der Tragwerksplanung zu erbringen, welche die Objektplanung des Architekten ergänzen. Die Erstellung der Interims-Sporthalle erfolgt vorzugsweise im Mietmodell.
- Variantenuntersuchung
Erarbeitung, Bewertung und Gegenüberstellung verschiedener temporärer Aufstell- und Realisierungsvarianten (3 bis 4 Varianten) auf dem bestehenden Areal.
- Prüfung der Bestandsflächen (Asphalt/Basketballfeld) auf Tragfähigkeit.
- Tragwerkstechnische Beratung zu Aufstell- und Realisierungsvarianten.
- Statische Bewertungsmatrix zu Wirtschaftlichkeit und Rückbaubarkeit möglicher Gründungstypen (z. B. Lastverteilungsplatten vs. Streifenfundamente vs. Erdschrauben).
- Entwurfsplanung
Nach Auswahl der optimalen Variante durch den Auftraggeber erfolgt die Überführung in eine vollständige Entwurfsplanung. Diese umfasst:
- Erstellen der prüffähigen statischen Berechnung und der Positionspläne für alle bauseitigen Tragwerksteile (Fundamente, Bodenplatten, Verankerungen).
- Zusammenstellung aller statischen Unterlagen für den Bauantrag der temporären Anlage (unter Berücksichtigung erleichterter Bedingungen für Behelfsbauten / Fliegende Bauten).
- Schnittstellenmanagement Schnittstellendefinition zwischen den bauseitigen Leistungen und den Leistungen des Hallenvermieters.
- Rechnerischer Nachweis der Kraftübertragung zwischen Interims-Halle (Mietmodell) und bauseitigem Untergrund.
- Abgreifen der Fußpunktlasten (Zug-, Druck- und Querkräfte) aus der statischen Typenberechnung des Hallenherstellers. Dimensionierung der bauseitigen Anschlüsse, zur sicheren Lasteinleitung in die temporären Fundamente.
- Konzepterarbeitung für schadensfreien Rückbau
- Statisch-konstruktive Planung einer rückbaubaren Gründung zum Schutz der vorhandenen Sportflächen.
- Dimensionierung temporärer Lastverteilungsplatten oder Berechnung von rückbaufähigen Schraubfundamenten.
- Fachliche Mitwirkung/ Zuarbeit bei der Ausschreibung und Vergabe
- Formulierung der tragwerkstechnischen Mindestanforderungen für die Vermieter-Ausschreibung.
- Festlegung der anzusetzenden Lasten (Wind-/Schneelast Konstanz) und Verformungsbegrenzungen.
- Technische Prüfung und Bewertung der statischen Konzepte der eingehenden Bieterangebote.
- Prüfung Werk- und Detailplanung Systemhersteller
- Tragwerkstechnische Prüfung und Freigabe der Herstellerplanung.
- Prüfung der herstellerseitigen Ausführungsstatik/ Werkstattzeichnungen auf Übereinstimmung mit den bauseitigen Fundamenten.
- Tragwerkstechnische Oberbauleitung (Bauleitung)
- Kontrolle der Fundamentherstellung, Abnahme der Bewehrung bzw. Freigabe der gesetzten Schraubanker.
- Stichprobenartige Überwachung der tragwerksrelevanten Bauteile vor Ort.
- Visuelle Prüfung der ordnungsgemäßen Kraftschlüsse zwischen Hallenfußpunkt und Fundament bei der Montage.
Ergänzende Informationen:
Alle baulichen Maßnahmen zur Herrichtung des Grundstücks und der Fundamentierung müssen zwingend so konzipiert werden, dass nach Ablauf der Standzeit ein schadensfreier und wirtschaftlicher Rückbau der Flächen in den Originalzustand gewährleistet ist.
1.3 Kosten
Ersatzbau Sporthalle:
Geschätzte Bauwerkskosten[1]: ca. 17.873.000 Euro brutto
Aufschlüsselung nach / der relevantenKostengruppen entsprechend DIN 276-1:2018-12:
Gebäude:
| KG 300 | ca. 11.709.000 Euro brutto |
| KG 400 | ca. 5.564.000 Euro brutto |
Baugrubenverbau:
| KG 300 | ca. 600.000 Euro brutto |
Dieser Betrag wird der Bemessung der vertraglich zu vereinbarenden Kostenobergrenze zugrunde gelegt
Interims-Sporthalle:
Für die Interims-Sporthalle wird von zusätzlichen geschätzten Kosten in Höhe von ca. 1.160.000 Euro brutto ausgegangen. Die Schätzung für die Errichtung (ohne laufenden Betrieb) basiert exemplarisch auf dem Szenario „Anmietung einer Traglufthalle“ und gliedert sich wie folgt:
| KG 300 Vorarbeiten Gründung/ Baukonstruktion | ca. 100.000 Euro Brutto |
| KG 400 Schaffung technische Infrastruktur (Medien) | ca. 150.000 Euro Brutto |
| Kosten Interim (Anmietung) | ca. 910.000 Euro Brutto |
- Termine
| Startgespräch mit den Planungsbeteiligten: | Mitte November 2026 |
| Vorlage Vorplanung LPH 2: | Mitte Februar 2027 |
| Vorlage Entwurfsplanung LPH 3/ Zuarbeit zur Bauunterlage: | Ende April 2027 |
| Abgabe Bauunterlage in der Betriebsleitung | Ende Mai 2027 |
| Vorlage Genehmigungsplanung, inkl. Bauantrag: | Juli 2027 |
| Ausführungsplanung + LV-Erstellung (mind.70% bepreiste LVs): | Januar 2028 |
| Baubeginn: | Juni 2028 |
| Fertigstellung | September 2030 |
| Übergabe Nutzer: | Dezember 2030 |
| Abrechnung: | März 2031 |
- Zuschlagskriterien
Die Entscheidung über die Auftragserteilung basiert projektbezogen auf den im beigefügten Muster M130_2 genannten Zuschlagskriterien.
- Kostengruppe 300 - 400 nach DIN 276-1: 2018-12 ↑