Tragwerksplanung für Erweiterung und Gesamtsanierung der Bernd-Ryke-Grundschule
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 12.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bezirksamt Spandau von Berlin
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Sonstiges mehrstufiges Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 14.10.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 709490-2026
- Verfahrensnummer
- 0cd820c0-54ab-4eac-8986-94d3d483c03e
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Bezirksamt Spandau von Berlin beauftragt Planungsleistungen für die Tragwerksplanung zur Erweiterung und Gesamtsanierung der Bernd-Ryke-Grundschule in Berlin. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 6 sowie zusätzliche besondere Leistungen; die Erweiterung muss bei laufendem Schulbetrieb erfolgen, da kein Ausweichstandort zur Verfügung steht. Die Angebotsfrist endet am 12. November 2026.
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Leistungsbeschreibung
Das Bezirksamt Spandau von Berlin beabsichtigt die Erweiterung und Gesamtsanierung der Schulanlage Bernd-Ryke-Grundschule. Da kein Ausweichstandort zur Verfügung steht, muss die Erweiterung im laufenden Betrieb erfolgen. Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind die Planungsleistungen (Grundleistungen) der Leistungsphasen 1 bis 6 des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerk gemäß HOAI sowie besondere Leistungen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung sowie dem Vertragsentwurf.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Bernd-Ryke-Grundschule Erweiterung und Gesamtsanierung der Schulanlage Fachplanung Tragwerk
Das Bezirksamt Spandau von Berlin beabsichtigt die Erweiterung und Gesamtsanierung der Schulanlage Bernd-Ryke-Grundschule. Da kein Ausweichstandort zur Verfügung steht, muss die Erweiterung im laufenden Betrieb erfolgen. Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind die Planungsleistungen (Grundleistungen) der Leistungsphasen 1 bis 6 des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerk gemäß HOAI sowie besondere Leistungen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung sowie dem Vertragsentwurf.
Anforderungen an deinen Betrieb
Über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mit dem Formblatt 124 folgendes zu erklären: a) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, b) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 19 GWB vorliege, c) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehme Entsendegesetzes vorliegen, d) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 98 c des Aufenthaltsgesetzes vorliegen, e) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 19 des Mindestlohngesetzes vorliegen, f) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vorliegen, g) Ich / Wir erklären, dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern, sofern im jeweiligen Ausland eine derartige gesetzliche Verpflichtung hier für besteht, vorliegt. Sonstiges Ausländische Bieter haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen. Der Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft (einschließlich eventueller Drittunternehmer) dürfen weder einen Eintrag im Wettbewerbsregister noch in den Sanktionslisten der EG -Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Des Weiteren dürfen die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht durch das Land Berlin wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen sein. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Bernd-Ryke-Grundschule Erweiterung und Gesamtsanierung der Schulanlage Fachplanung Tragwerk
- Angebotssumme Grundleistungen netto gemäß Preisblatt
- 30 %
- Angebotssumme besondere Leistungen netto gemäß Preisblatt
- 5 %
- Bürostundensatz gemäß Preisblatt
- 5 %
- Konzept zur Projektumsetzung
- 40 %
- Berufserfahrung des Projektleiters/der Projektleiterin
- 5 %
- Persönliche Referenzen des Projektleiters/der Projektleiterin
- 15 %
Vergabeunterlagen
20 Dateien laut Portal · Stand 14.10.2026| Sonstiges | - | |
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Anforderungen
Über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mit dem Formblatt 124 folgendes zu erklären: a) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, b) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 19 GWB vorliege, c) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehme Entsendegesetzes vorliegen, d) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 98 c des Aufenthaltsgesetzes vorliegen, e) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 19 des Mindestlohngesetzes vorliegen, f) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vorliegen, g) Ich / Wir erklären, dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern, sofern im jeweiligen Ausland eine derartige gesetzliche Verpflichtung hier für besteht, vorliegt. Sonstiges Ausländische Bieter haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen. Der Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft (einschließlich eventueller Drittunternehmer) dürfen weder einen Eintrag im Wettbewerbsregister noch in den Sanktionslisten der EG -Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Des Weiteren dürfen die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht durch das Land Berlin wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen sein. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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