A02_Hinweise zur elektronischen Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen_VgV_07_ 2021.pdf

Tragwerksplanung für den Neubau eines Ballettzentrums an der Semperoper Dresden

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 15:24 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.sachsen-vergabe.de

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Hinweise zur elektronischen Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen

  • In allen Vergabeverfahren sind nur elektronische Angebote/Teilnahmeanträge zugelassen. Die elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist ausschließlich über die Vergabeplattform des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) www.sachsen-vergabe.de in Verbindung mit dem AI Bietercockpit zulässig.

  • Eine Abgabe von Angeboten oder Teilnahmeanträge in folgender Form ist unzulässig: • E-Mail • Fax • Papierangebot • über die Nachrichtenfunktion des AI Bietercockpit Derart eingereichte Angebote/Teilnahmeanträge entsprechen nicht den formalen Anforderungen und müssen ausgeschlossen werden.

  • Im Rahmen der elektronische Angebotsabgabe müssen die Inhalte im PREISBLATT_ZUM_ANGOTSSCHREIBEN und z.B. im Formular 913-AI EU_Angebotsschreiben und weiterer Unterlagen bezüglich der Bieterangaben identisch sein.

Wenn das Angebot mit anderen als in dem PREISBLATT_ZUM_ANGOTSSCHREIBEN.aiform hinterlegten Firmenangaben abgegeben werden soll (z.B. anderer Niederlassungsstandort), dann sind die Vergabeunterlagen mit dem Account der z.B. anderen Niederlassung im AI Bietercockpit zu bearbeiten und abzugeben. Bei den im PREISBLATT_ZUM_ANGOTSSCHREIBEN hinterlegten Firmenangaben handelt es sich um die Registrierungsdaten der Firmen auf der Vergabeplattform www.sachsen-vergabe.de.

  • Wir weisen darauf hin, dass die Kommunikation während des Vergabeverfahrens (insbesondere auch beim Prüfen und Werten der Angebote) auch über die E-Mail- Adresse erfolgt, welche in den Firmendaten der Registrierung auf der Vergabeplattform www.sachsen-vergabe.de hinterlegt ist. Diese E-Mail-Adresse wird auch in das elektronische Angebotsschreiben übernommen. Der Bieter ist selbst verantwortlich, dieses E-Mail-Postfach regelmäßig abzurufen. Die in diesem Zusammenhang abgeforderten Lesebestätigungen sind bitte unbedingt zu erteilen/übermitteln.

  • Dokumente in den Vergabeunterlagen, welche nicht ausfüllbar von der Vergabestelle zur Verfügung gestellt werden, aber vom Bieter mit Angaben zu versehen sind, sind vom Bieter auszudrucken, zu bearbeiten, zu scannen und dem elektronischen Angebot oder dem Teilnahmeantrag beizufügen.

Auf der Vergabeplattform www.sachsen-vergabe.de steht Ihnen zusätzlich eine vergabeunabhängige Testausschreibung für die elektronische Angebotsabgabe zur Verfügung. Diese finden Sie unter dem Suchbegriff: Testvergabe Hinweisblatt SIB_VgV, Stand Juli 2021 Seite 1 von 1

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