QNG-Anforderungskatalog
Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
313 Anhangdokument
Schadstoffvermeidung in Baumaterialien
Inhalt
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Allgmeine Anwendungsregeln, Erklärungen und Einzelverbindungen
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Übergreifende Anforderungen
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Bodenbeläge
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Wandbeläge, Bauplatten und Konstruktionsholz für den Innenbereich
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Oberflächenbeschichtungen auf überwiegend nicht mineralischen Oberflächen (Holz, Metalle, Kunststoffe)
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Oberflächenbeschichtungen auf überwiegend mineralischen Oberflächen
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Kleb- und Dichtstoffe
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Verlegewerkstoffe
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Metallbleche und (Korrosions-)Schutzbeschichtungen für Metalle, Metallprodukte
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Bitumenprodukte zur Abdichtung
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Holzschutzmittel
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PVC-Produkte
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Dämmstoffe und Ortschäume
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Kältemittel
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Betontrennmittel
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Allgmeine Anwendungsregeln, Erklärungen und Einzelverbindungen 0.1 Begriffe: SDB Sicherheitsdatenblatt TM Technisches Merkblatt EPD Environmental Product Declaration - Umweltproduktdeklaration PDB Produktdatenblatt RL Richtlinie Lb lösemittelbasierend Wb wasserbasierend (nur WB = Verwendung ausschließlich wasserbasierender Produkte) Bauprodukte mit Emicode-Kennzeichnungen mit dem Zusatz "R" (EC1-R/ EC1PLUS-R) erfüllen die Anforderungen an die entsprechenden EMICODE Bauproduktgruppen ebenso. SVHC Substances of Very High Concern - Besonders besorgniserregende Stoffe
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VOC Voltaile Organic Compounds - Flüchtige organische Verbindungen POP-VO Verordnung über persistente organisch Stoffe ((EG) Nr. 850/2004) REACH-VO Verordnung zur Registrierung, Bewertung, zulassung und Beschränkung von Chemikalien ((EG) Nr. 1907/2006) ChemVerbV Chemikalienverbotsverordnung Alle Chlorparaffine C10-C>17 (CP): (kurzkettige Chlorparaffine SCCP (C10-C13), mittelkettige Chlorparaffine MCCP (C14-C17), Chlorparaffine und langkettige Chlorparaffine LCCP (> C17))
0.2 Anwendungsregeln: 1. Grundsätzlich sind alle verwendeten Bauprodukte / Erzeugnisse der im Kriterium genannten Kategorien hinsichtlich Produktnahme, Hersteller, Menge und Einsatzort zu dokumentieren. Darüber hinaus gelten die Dokumentationsregeln des in Bezug genommenen registrierten Zertifizierungssystems.
- Im Rahmen der Einführungsphase des QNG sind nur die Produkte / Erzeugnisse / Stoffe zu bewerten, die Vor-Ort verarbeitet oder eingebaut werden.
- Gebäude können nur bewertet werden, wenn der Ausbau auch vollständig erfolgt ist. Selbstausbauklausel reichen für die Nachweisführung nicht aus.
- Ab einer Verarbeitungsmengen von >10 m², 1 Stück oder ab einer Länge von 1 Meter ist im Regelfall eine Bewertung durchzuführen.
- Die Gesamtmenge aller bewerteten Bauprodukte / Erzeugnisse muss mindestens 90 % der in den jeweiligen Kategorien 2 bis 14 erfassten Mengen entsprechen. Die erreichte Abbildungstiefe ist je Kategorie zu ermitteln und darzustellen.
- Ausnahmeregelungen: Ist aus technischen oder funktionalen Gründen (d. h. in Ermangelung eines funktional gleichwertigen Produktes oder einer Konstruktionsalternative, welche die Anforderungen erfüllt), eine der genannten Produktanforderungen nicht umsetzbar, werden Ausnahmen von den Anforderungen zugelassen. Die Abweichung von den Anforderungen muss unter Angabe des Produktes, der technischen Anwendung und der eingesetzten Menge dokumentiert, mit der Zertifizierungsstelle abgestimmt und begründet werden. Produktausnahmen aus rein ästhetischen Gründen fallen nicht unter die Ausnahmeregelung.
0.3 Informationsquelle: Das Kriterium "Risiken für die lokale Umwelt" basiert strukturell im wesentlichen auf dem Systemsteckbrief 1.1.6 des BNB (www.bnb- nachhaltigesbauen.de). Für die Anwendungsstufe QNG PLUS wurden Anpassungen an die geforderten Qualitäten vorgenommen.
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0.4 Fußnoten: a) Der Nachweis kann durch die genannten Dokumente erbracht werden. Weiterhin ist es möglich, die Gleichwertigkeit auf anderem Wege zu belegen, z.B. durch eine begründete Herstellererklärung oder auch eine produktspezifische Umweltproduktdeklaration (EPD), sofern dort die geforderten Informationen gegeben werden. Zudem beantworten manche Nachweisdokumente gleich mehrere Anforderungen. Sind beispielsweise bei einem Produkt mit Umweltzeichen (z. B. Blauer Engel) SVHC ausgeschlossen, muss kein weiterer Nachweis für die Deklaration der SVHC erhoben werden.
b) Für Cadmium gelten gesetzliche Beschränkung gemäß REACH, Anlage XVII, Nr. 23, für Farben und Lacken (keine Verwendung bei der Herstellung bzw. < 0,1% im Lack eines Erzeugnisses) sowie für Kunstoffe (< 0,01% für neu hergestellte Kunststoffe bzw. von ≤ 0,1% für bestimmte Bauprodukte mit Recyklatanteilen), die in jedem Fall eingehalten werden müssen. Aufgrund der hohen Bedeutung dieser Grenzwerte im Bauwesen muss ihre Einhaltung – abweichend von anderen Stoffbeschränkungen – erklärt werden. Die Anforderung bezüglich Blei- und Zinnstabilisatoren bezieht sich zurzeit auf neu hergestellte Kunststoffe / Kunststoffanteile und müssen für diese bestätigt werden. Sofern Hersteller der genannten Bauprodukte darüber hinaus die Abwesenheit von Blei- und Zinnstabilisatoren nicht bestätigen können, da sie Rezyklatkunststoffe einsetzen, müssen sie den stattdessen den Anteil von Rezyklatkunststoff am Bauprodukt angeben.
c) Die Klasse E1 entspricht den Vorschriften der Chemikalienverbotsverordnung und in der Regel wird auf dem Produkt/ im technischen Merkblatt nur die Einhaltung dieser Klasse bestätigt. Die genauen Messwerte liegen jedoch beim Hersteller vor und sollten eine differenziertere Einstufung der Werkstoffe ermöglichen. Dabei kann nach verschiedenen Verfahren gemessen werden, als Emissionsmessverfahren liegen die u.a. die Normen EN 717-1 (z.Zt. das Referenzverfahren), ISO 16000-9, CEN/TS 16516, ASTM E1333, als abgeleitete Verfahren u.a. die Normen EN 120 und EN 717-2. Ungeachtet des konkret angewandten Verfahrens müssen die Hersteller die Korrelation ihres Werkstoffs mit den Werten nach EN 717-1 kennen.
d) Die Nachweisführung bei den einzelnen Stoffen/Stoffgruppen mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften unterscheidet sich, je nachdem ob und welchen rechtlichen Regelungen die Stoffe unterliegen, d.h. ob es sich um beschränkte (verbotene) Stoffe handelt, oder um Stoffe die unter der REACH-VO als SVHC identifiziert und in die Kandidatenliste aufgenommen wurden oder um Stoffe, die bislang keiner Regelung unterliegen. In allen Fällen ist eine Herstellererklärung oder ein Analysenergebnis als Nachweis geeignet, im Fall der SVHC der Kandidatenliste sollte die Information über das (Nicht-)Vorliegen auch der Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung zu entnehmen sein. Weiterhin sind die genannten Stoffe – sofern sie nicht sowieso beschränkt sind – in der Regel bei Umweltzeichen ausgeschlossen.
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0.5 Einzelverbindungsgruppen mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften:
| Regelung | |||
|---|---|---|---|
| Gruppe | Betrachtete Schadstoffe | CAS-Nr. | SVHC, POP-VO, REACH-VO, ChemVerbV d) |
| A | Flammschutzmittel und Weichmacher: Chlorparaffine C10-C>17 (CP) | 85535-84-8 (SCCP) 85535-85-9 (MCCP) 85535-86-0 (LCCP) | Beschränkung nach POP-VO (SCCP); SVHC der REACH-Kandidatenliste (SCCP) |
| B | Flammschutzmittel: Polybromierte Biphenyle (PBB) Polybromierte Diphenylether (PBDE) | PBB (Auswahl): 40088-45-7 (TetraBB), 56307-79-0 (PentaBB), 59080-40-9, 59536-65-1 (HexaBB), 67733-52-2, 6355-01-8 (HeptaBB), 27858-07-7 (OctaBB), 27753-52-2, 69278-62-2, 119264-62-9, 119264-63-0 (NonaBB) 13654-09-6 (DecaBB) PBDE (Auswahl): 40088-47-9 (TetraBDE), 32534-81-9 (PentaBDE), 36483-60-0 (HexaBDE), 68928-80-3 (HeptaBDE), 32536-52-0 (OctaBDE), 63936-56-1 (NonaBDE), 1163-19-5 (DecaBDE) | Beschränkung nach POP-VO (TetraBDE, PentaBDE, HexaBDE, HeptaBDE) Beschränkung nach REACH-VO, Anhang XVII (OctaBDE) SVHC der REACH-Kandidatenliste (DecaBDE) |
| C | Tris(2-chlorethyl)phosphat TCEP | 115-96-8 (TCEP) | SVHC der REACH-Kandidatenliste |
| D | Hexabromcyclododecan (HBCDD) | 25637-99-4, 3194-55-6, (134237-50-6), (134237-51-7), (134237-52-8) | SVHC der REACH-Kandidatenliste Aufnahme in REACH Anhang XIV |
| E | Phthalat-Weichmacher: Diisobutylphthalat (DIBP), Benzylbutylphthalat (BBP), Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Dibutylphthalat (DBP) Diisopentylphthalat (DIPP) Dipentylphthalat (DPP) N-Pentylisopentylphthalat (PIPP) Bis(2-methoxyethyl)phthalat (BMEP) | 84-69-5 (DIBP) 85-68-7 (BBP) 117-81-7 (DEHP) 84-74-2 (DBP) 605-50-5 (DIPP) 131-18-0 (DPP) 776297-69-9 (PIPP) 117-82-8(BMEP) | SVHC der REACH-Kandidatenliste (alle); teilweise Aufnahme in REACH Anhang XIV |
| F | Borate: Borsäure, Dibortrioxid Tetrabordinatriumheptaoxid, Dinatriumtetraborat | 10043-35-3, 11113-50-1 (Borsäure) 1303-86-2 (Dibortrioxid,) 12267-73-1 (Tetrabordinatriumheptaoxid) 1303-96-4, 1330-43-4, 12179-04-3 (Dinatriumtetraborat) | SVHC der REACH-Kandidatenliste (alle) |
| G | Pentachlorphenol (PCP) | 87-86-5 (PCP) 131-52-2 (PCP-Natriumsalz) | Beschränkung nach ChemVerbV |
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Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien
| Pos. | Betrachtete Schadstoffgruppe | Bauproduktgruppe | Bauprodukttyp | Typische Einsatzbereiche | QNG-Anforderungen an die Schadstoffvermeidung | Mögliche Nachweisdokumente a) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Übergreifende Anforderungen | ||||||
| 1.1 | SVHC | für alle in den Kategorien 2 bis 14 genannten Einsatzbereiche verwendeten Gemische | Deklaration enhaltenener SVHC > 0,1 % | Gemische: SDB, ggf. Herstellererklärung Erzeugnisse: Herstellerauskunft nach REACH, Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung, Produktkennzeichen, die SVHC ausschließen |
- Bodenbeläge
| 2.1 | VOC / gefährliche Stoffe / Biozide | Bodenbeläge | textile Bodenbeläge | Bodenbeläge: Teppiche | RAL-UZ 128 oder GuT-Gütesiegel | PDB oder TM Umweltzeichen (z. B. Blauer Engel, GuT) ggf. Herstellererklärung, |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2.2 | VOC / gefährliche Stoffe / Schwermetalle | Bodenbeläge | Elastische Bodenbeläge – mit und ohne ankaschierte Verlege- oder Dämmunterlage | Elastische Bodenbeläge aus Kautschuk, Polyolefine, Kork, Linoleum und PVC – auch Systeme | Einhaltung AgBB-Schema und für PVC-Bodenbeläge gilt: reproduktionstoxische Phthalate ≤ 0,1 % (Einzelverbindungen Gruppe E) und keine Cadmium- und Bleistabilisatoren c)) | Emissions-Prüfbericht oder PDB oder TM Umweltzeichen (z. B. Blauer Engel BE-UZ 120) ggf. Herstellerklärung, |
| 2.3 | VOC / gefährliche Stoffe | Bodenbeläge | Bodenbeläge aus Holzwerkstoffen – auch Systeme | Bodenbelägen: Laminate Parkette und Holzfußböden, Bambusparkette – auch Systeme (z.B.Bodenbelag auf Trägerplatte aus Holz oder Holzwerkstoffen) | Einhaltung AgBB-Schema für Beschichtungen gilt Pos. 4.2 | Emissions-Prüfbericht oder PDB oder TM Umweltzeichen (z. B. Blauer Engel BE-UZ 176) ggf. Herstellererklärung |
- Wandbeläge, Bauplatten und Konstruktionsholz für den Innenbereich
Holzwerkstoffplatten nach EN 13986 wie Formaldehyd-Ausgleichskonzentration in der Luft eines Span-, Tischler-, Faser-, Konstruktiver Holzbau im Innenbereich und Prüfraumsc) ≤ 0,8 ppm PDB oder TM, VOC / beschichtete und mitteldichte Faser-, Innenausbau (wie z. B. Trockenbau, Emissions-Prüfbericht zu Formaldehyd 3.1 Formaldehyd / unbeschichtete Sperrholz-, Massivholz- und Bekleidungen, Einbaumöbel etc. außer Türen, (0,096 mg/m3), entsprechend Klasse E1PLUS Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel BE-UZ 76) gefährliche Stoffe Holzwerkstoffe OSB-Platten sowie Sanitärtrennwände) Leistungserklärungen zur CE-Kennzeichnung, Furnierschichtholz zusätzlich gilt ggf. Herstellerklärung (beschichtet oder Pos. 3.3 unbeschichtet)
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Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien
| Pos. | Betrachtete Schadstoffgruppe | Bauproduktgruppe | Bauprodukttyp | Typische Einsatzbereiche | QNG-Anforderungen an die Schadstoffvermeidung | Mögliche Nachweisdokumente a) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 3.2 | gefährliche Einzelstoffe | Flammhemmend ausgerüstete Gewebe und Vliese | Glasfasergewebe, Malervlies | Wandbekleidungen und Trockenbauwände | Chlorparaffine, PBB, PBDE, TCEP ≤ 0,1 % (Einzelverbindungen Gruppen, A/B/C) | Herstellererklärung, ggf. zusätzlich Analysenergebnisse |
| 3.3 | gefährliche Einzelstoffe | Biozidhaltige und flammhemmend ausgerüstete Hölzer und Holzwerkstoffe | Holzschutzmittelpräparate, behandeltes Holz und Holzwerkstoffe | Holzkonstruktionen und Bekleidungen im Innen- und Außenbereich | reproduktionstoxische Borverbindungen ≤ 0,1 % (Einzelverbindungen Gruppe F) | Herstellerauskunft nach REACH, Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung, ggf. Anlaysenergebnisse |
- Oberflächenbeschichtungen auf überwiegend nicht mineralischen Oberflächen (Holz, Metalle, Kunststoffe)
| 4.1 | VOC / gefährliche Stoffe / Schwermetalle (Blei, Cadmium, Chrom-VI) | Vor-Ort verarbeitete Oberflächen- beschichtungen | Lacke, Lasuren, Beizen inkl. Grundbeschichtungen | Beschichtungen auf nicht mineralischen Oberflächen im Innen- und Außenbereich: Metalle, Holz, Kunststoffe (nicht für Bodenbeläge, siehe Pos. 4.2, nicht für Feuerverzinkungen, nicht für Beschichtungen auf Öl- und/oder Wachsbasis, siehe Pos. 4.3) | nur Wb: VOC ≤ 130g/l und keine Pigmente und Sikkative auf Basis von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen b) | PDB oder TM mit Angaben zu Kategorie und Lösemittelgehalt nach Decopaint-RL SDB Umweltzeichen (z. B. Blauer Engel BE-ZU 12a) ggf. Herstellerklärung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 4.2 | VOC / gefährliche Stoffe / Schwermetalle (Blei, Cadmium, Chrom-VI) | Vor-Ort verarbeitete Oberflächen- beschichtungen | Lacke, Lasuren, Beizen inkl. Grundbeschichtungen | Beschichtungen auf nicht mineralischen Bodenbelägen: Parkette und Holzfußböden - auch Treppen (Beschichtungen auf Öl- und/oder Wachsbasis siehe Pos. 4.3) | Einhaltung AgBB-Schema und GISCODE W1, W2+, W1/DD, W2/DD+, W3+, W3/DD+ und Keine Pigmente und Sikkative auf Basis von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen b) | Emissions-Prüfbericht oder abZ der Gruppe Z-157.10 (Oberflächenbehandlungsmittel für Parkette/Holzfußböden) PDB oder TM mit Giscode und Angaben zu Kategorie und Lösemittelgehalt nach Decopaint-RL SDB Umweltzeichen (z. B. Blauer Engel BE-UZ 12a) ggf. Herstellerklärung, |
| 4.3 | VOC / gefährliche Stoffe | Vor-Ort verarbeitete Oberflächenbe- schichtungen | Öle und Wachse | Holzoberflächen von Parkett, Treppen, Holzverkleidungen (innen und außen), Türen etc. | Einhaltung AgBB-Schema und GISCODE Ö10, Ö10+ oder Ö20, Ö20+ | Emissions-Prüfbericht oder abZ der Gruppe Z-157.10 (Oberflächenbehandlungsmittel für Parkette/Holzfußböden) PDB oder TM mit Giscode SDB |
| 4.4 | gefährliche Einzelstoffe | Flammhemmend ausgerüstete, vor-Ort verarbeitete Oberflächen- beschichtungen und Spachtelmassen | Brandschutzspachtel- massen, Brandschutzcoatings für Kabel, Brandschutzsilikone | Spachtelungen, Beschichtungen, Verklebungen bzw. Abdichtungen im Innen- und Außenraum mit Brandschutz- anforderungen | Chlorparaffine, PBB, PBDE, TCEP ≤ 0,1 % (Einzelverbindungen Gruppen A/B/C) | Herstellererklärung, ggf. zusätzlich Analysenergebnisse, SDB |
B2
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Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien
| Pos. | Betrachtete Schadstoffgruppe | Bauproduktgruppe | Bauprodukttyp | Typische Einsatzbereiche | QNG-Anforderungen an die Schadstoffvermeidung | Mögliche Nachweisdokumente a) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 5.1 | VOC / gefährliche Stoffe | Vor-Ort verarbeitete Oberflächen- beschichtungen und Oberflächen- vorbereitungen für Beschichtungen | Spachtelmassen (inkl. Q- Spachteln), staubbindende Beschichtungen/ Grundierungen (entspr.Decopaint-RL Kat. G + H), Beton- schutzbeschichtungen (ölfest, säurefest, wasserfest, etc.); KEINE EP- und/oder PU- Produkte (hierzu siehe POS 5.6 -5.9) | Beschichtungen auf überwiegend mineralischen Oberflächen im Innenbereich: Beton, Mauerwerk, Mörtel, Spachtel (auch Dispersionspachtel), Putze, Vliese, Gipskartonplatten, etc. Nicht betrachtet werdenOberflächen mit speziellen Beständigkeitsanforderungen (wie OS-Systeme) und Verkehrswege wie Tiefgaragen, Durchfahrten, etc. | nur Wb: VOC ≤ 30 g/l | PDB oder TM mit Angaben zu Lösemittelgehalt SDB ggf. Herstellerklärung, |
| 5.2 | VOC / gefährliche Stoffe / Biozide / Schwermetalle | Vor-Ort verarbeitete Oberflächen- beschichtungen | Innenwand-/ -Deckenfarben (entspr.Decopaint-RL Kat. A + B) | Beschichtungen auf überwiegend mineralischen Oberflächen im Innenbereich: Beton, Mauerwerk, Mörtel, Spachtel, Putze sowie auf Gipskartonplatten, Tapeten, Vliese etc. | lösemittelfrei und weichmacherfrei (ELF) gemäß VdL- RL01 | PDB oder TM mit Angaben zu Lösemittelgehalt SDB Umweltzeichen (z. B. Blauer Engel BE-UZ 102) ggf. Herstellerklärung, |
| 5.3 | VOC / Biozide / Schwermetalle | Vor-Ort verarbeitete Oberflächen- beschichtungen | Außenwandfarben inkl. Grundierungen (entspr.Decopaint-RL Kat. C) | Beschichtungen auf überwiegend mineralischen Untergründen im Außenbereich: Beton, Mauerwerk, Mörtel und Spachtel (auch Dispersionsspachtel), Putze sowie auf Fassadentapeten, etc.. | nur Wb: VOC ≤ 30 g/l | PDB oder TM mit Angaben zu Lösemittelgehalt SDB ggf. Herstellerklärung, |
| 5.4 | VOC / gefährliche Stoffe | Vor-Ort verarbeitete Oberflächen- beschichtungen | nicht filmbildende Imprägnierungen | Beschichtungen auf mineralischen Untergründen im Innenbereich: Natur- und Betonwerksteinbodenbeläge | GISCODE GH 10 (entaromatisiert) | PDB oder TM mit Giscode SDB ggf. Herstellerklärung |
| 5.5 | VOC / gefährliche Stoffe | Vor-Ort verarbeitete Oberflächenbe- schichtungen | Epoxidharz-, PU-, Dispersions- und PMMA- Beschichtungen | Pastöse oder flüssige Abdichtungen und rissüberbrückende Untergrundbehandlung im Innenbereich für Boden- und Wandaufbauten mit Feuchtigkeitsbeanspruchung | GISCODE D1, RE 05, RE 10, RU 0,5, RU 1 oder PU 10, PU 20 oder RMA 10 | PDB oder TM mit Giscode SDB Umweltzeichen (z. B. Emicode ggf. Herstellerklärung |
| 5.6 | VOC / gefährliche Stoffe | Vor-Ort verarbeitete Oberflächenbe- schichtungen | Reaktive PU-Produkte – auch in Systemaufbauten 1K- und 2-K-Systeme | Versiegelungen (Fließbeschichtungen) auf mineralischen Oberflächen – ausgenommen OS-Systeme für Parkhaus, etc. | Einhaltung AgBB-Schema und GISCODE PU10 oder PU20 | Emissions-Prüfbericht oder PDB oder TM mit Giscode SDB |
B3
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Schadstoffvermeidung in Baumaterialien
Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien
| Pos. | Betrachtete Schadstoffgruppe | Bauproduktgruppe | Bauprodukttyp | Typische Einsatzbereiche | QNG-Anforderungen an die Schadstoffvermeidung | Mögliche Nachweisdokumente a) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 5.7 | VOC/ gefährliche Stoffe | Vor-Ort verarbeitete Oberflächenbe- schichtungen | Epoxidharzbeschich-tungen – auch in Systemaufbauten 1K- und 2-K-Systeme | Versiegelungen (Fließbeschichtungen) auf mineralischen Oberflächen - ausgenommen OS-Systeme für Parkhaus, etc. (hierzu siehe Pos. 5.8 - 5.9) | Dokumentationspflicht Einhaltung AgBB-Scheman und GISCODE RE05, RE10, RE20 | Emissions-Prüfbericht oder PDB oder TM mit Giscode SDB EPD |
| 5.8 | VOC/ gefährliche Stoffe | Vor-Ort verarbeitete Oberflächenbe- schichtungen | Epoxidharz- und PU- Beschichtungen (auch in Kombination) mit speziellen Beständigkeits- anforderungen für Boden- und Wandflächen | Versiegelungen und Fließ- Beschichtungen von Industrieböden, Parkflächen (innen und außen) und Tiefgaragenbeschichtungen inkl. Sockelbeschichtungen (OS 8 und 11) mit Ausnahme von Markierungen (nicht geregelt) | Dokumentationspflicht GISCODE PU10, PU 20, PU40, PU60 RE05, RE10, RE20 | PDB oder TM mit Giscode SDB ggf. Herstellerklärung |
| 5.9 | VOC/ gefährliche Stoffe | Vor-Ort verarbeitete Oberflächenbe- schichtungen | PMMA-Flüssigkunststoff- Beschichtungen (auch in Kombination) mit speziellen Beständigkeits- anforderungen für Boden-, Wand- und Dachflächen | Versiegelungen und Fließ- Beschichtungen von Industrieböden, Parkflächen (innen und außen) und Tiefgaragenbeschichtungen (OS 8 und 11) mit Ausnahme von Markierungen (nicht geregelt) sowie Abdichtungen von Dachflächen und aufgehender Bauteile (z. B. Sockel oder einzudichtende Bauteile im Dachbereich) | keine Anforderung | PDB oder TM mit Giscode SDB ggf. Herstellerklärung |
| 5.10 | Biozide | Vor-Ort verarbeitete Oberflächenbe- schichtungen | Fassadenputze | Putze im Außenbereich: Beton, Mauerwerk, Mörtel oder im WDVS | Deklaration biozider Wirkstoffe (sofern eingesetzt) | PDB oder TM und Produktetikett |
- Kleb- und Dichtstoffe
| 6.1 | VOC gefährliche Stoffe | Vor-Ort verarbeitete Klebstoffe | Dispersions- und PU- Klebstoffe | Verklebungen im Außenbereich von geschäumten Dämmstoffen an Fassaden und Flächdächern sowie von Fassadentapeten | VOC ≤ 40 g/l und Chlorparaffine ≤ 0,1 % (Einzelverbindungen Gruppe A) für PU-Klebstoffe gilt zusätzlich: PBB, PBDE, TCEP ≤ 0,1 % (Einzelverbindungen Gruppen B/C) | PDB oder TM SDB ggf. Herstellerklärung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 6.2 | VOC / gefährliche Stoffe / Biozide | Vor-Ort verarbeitete Dichtungsmassen, Fugendichtstoffe, Klebstoffe | Kleb- und Dichtstoffe aus PU, SMP (silanmodifizierte Polymere), Acrylat (einschließlich Dispersionsklebstoffe) oder Silikon | Punkt- und linienförmige Verklebungen und Abdichtungen im Innenraum inkl. TGA Nicht betrachtet werden Bereiche mit sicherheitsrelevanten, bauaufsichtlichen Anforderungen wie z.B. Glasbau, Fassade und Bereiche mit Brandschutzanforderungen | Chlorparaffine ≤ 0,1 % (Einzelverbindungen Gruppe A) für PU-Klebstoffe gilt zusätzlich: GISCODE PU10 oder PU20 Deklaration biozider Wirkstoffe (sofern eingesetzt) | PDB oder TM mit Giscode SDB Umweltzeichen (z. B. Emicode) ggf. Herstellerklärung, |
B4
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Schadstoffvermeidung in Baumaterialien
Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien
| Pos. | Betrachtete Schadstoffgruppe | Bauproduktgruppe | Bauprodukttyp | Typische Einsatzbereiche | QNG-Anforderungen an die Schadstoffvermeidung | Mögliche Nachweisdokumente a) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 6.3 | VOC / gefährliche Stoffe | Vor-Ort verarbeitete Kleb- und Fugendichtstoffe | Kleb- und Dichtstoffe für die Herstellung der Luftdichtigkeit an Fassade innen und außen: z. B. PU, PU-Hybrid, MS-Polymer, SMP o. ä. | Punkt- und linienförmige Verklebungen von Bauteilen zur Herstellung der Luftdichtheit an Fassade, Fenstern und Außentüren | Chlorparaffine ≤ 0,1 % (Einzelverbindungen Gruppe A) | PDB oder TM SDB Umweltzeichen (z. B. Emicode) ggf. Herstellerklärung, |
- Verlegewerkstoffe
| 7.1 | VOC / gefährliche Stoffe / Biozide | Vor-Ort verarbeitete Verlegewerkstoffe | Verlegewerkstoffe für keramische Wand- / Bodenfliesen und -platten | Grundierungen, Voranstriche, Spachtelmassen und Klebstoffe unter keramischen Wand- / und Bodenfliesen und - platten | mineralische Fliesenkleber oder EMICODE EC1/ EC1PLUS | PDB oder TM mit Giscode SDB Umweltzeichen (z. B. Emicode, Blauer Engel) ggf. Herstellerklärung, EPD |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 7.2 | VOC / gefährliche Stoffe / Biozide | Vor-Ort verarbeitete Verlegewerkstoffe und werkseitig verarbeitete Hilfsstoffe zur Herstell- ung von Fertigboden- elementen (z. B. Hohlraumböden) | Grundierungen, Voranstriche, Spachtelmassen und Klebstoffe für Wand- und Bodenbeläge | Verlegewerkstoffe für und Hilfsstoffe zur Belegung von Wand- und Bodenbelägen Nicht für Fliesen und Platten (hierzu siehe Pos. 7.1) | Emicode EC 1/ EC1Plus | PDB oder TM SDB Umweltzeichen (z. B. Emicode, Blauer Engel) ggf. Herstellerklärung |
| 7.3 | VOC / gefährliche Stoffe | Vor-Ort verarbeitete Verlegewerkstoffe | Tapetenkleber | Klebstoffe für Tapeten | Pulverprodukte oder Giscode D1 | PDB oder TM mit Giscode SDB ggf. Herstellerklärung |
- Metallbleche und (Korrosions-)Schutzbeschichtungen für Metalle, Metallprodukte
| 8.1 | VOC | Vor-Ort verarbeitete Oberflächenbe- schichtungen | Korrosionsschutz- beschichtungen (max. Korrosivitäts- kategorie C2 hoch) enstprechend Decopaint-RL Kat. I und J | Tragende und nicht-tragende Metallbauteile im Innenbereich (Wandstärke > 3mm) wie z.B. Atriumkonstruktion, Brücken etc. ohne besondere mechanische Beanspruchung | nur Wb ≤ 140 g/l | PDB oder TM mit Angaben zu Kategorie und Lösemittelgehalt nach Decopaint-RL SDB ggf. Herstellerklärung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 8.2 | VOC | Vor-Ort verarbeitete Oberflächenbe- schichtungen | Korrosionsschutz- beschichtungen – werkseitig grundiert und bauseitig endbeschichtet (max. Korrosivitäts-kategorie C3 hoch) | Tragende Metallbauteile (Wandstärke> 3mm) wie z.B. Atriumkonstruktion, Brücken etc. | Beschichtungssystem mit VOC-Gehalt ≤ 90 g/m² (Gesamtsystem) | PDB oder TM SDB Herstellerklärung mit Angaben zu Gesamtgehalte des Systems |
| 8.3 | VOC | Vor-Ort verarbeitete Oberflächenbe- schichtungen | Korrosionsschutz- beschichtungen – werkseitig grundiert und bauseitig endbeschichtet (max. Korrosivitäts-kategorie C4 hoch) | Tragende Metallbauteile (Wandstärke> 3mm) wie z.B. Atriumkonstruktion, Brücken etc. | Beschichtungssystem mit VOC-Gehalt ≤ 120 g/m² (Gesamtsystem) | PDB oder TM SDB Herstellerklärung mit Angaben zu Gesamtgehalte des Systems |
B5
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Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien
| Pos. | Betrachtete Schadstoffgruppe | Bauproduktgruppe | Bauprodukttyp | Typische Einsatzbereiche | QNG-Anforderungen an die Schadstoffvermeidung | Mögliche Nachweisdokumente a) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 8.4 | VOC | Vor-Ort verarbeitete Oberflächenbe- schichtungen | Korrosionsschutz- beschichtungen – werkseitig grundiert und bauseitig endbeschichtet (entsprechend Decopaint- RL Kat. I + J) | Nicht tragende Metallbauteile wie Treppengeländer, Metallunterkonstruktionen, Zargen, Stahltüren, Fassadenelemente etc. | wenn Lb VOC ≤ 300 g/l | PDB oder TM mit Angaben zu Kategorie und Lösemittelgehalt nach Decopaint-RL SDB ggf. Herstellerklärung |
| 8.5 | Schwermetalle (Chrom-VI) | Oberflächenveredlung | eloxierte Aluminium- und passivierte Edelstahloberflächen | Aluminium- und Edelstahlbleche und -profile für Oberflächenbekleidungen (Fassade, Dach, Fenster, Türen, Tore, Sonnen-schutzsysteme, etc.) | keine Anforderung | PDB oder TM ggf. Herstellerklärung |
| 8.6 | Schwermetalle (Kupfer, Zink) | Metallbleche | Unbeschichtete Kupfer- und Zinkbleche | Dacheindeckung und Dachrinnen, Fassade bezgl. direkt bewitterte Bauteile, für die eine Regenwasserreinigung technisch möglich ist | Regenwasserreinigungsanlagen bei Metallflächen von insgesamt > 50 m² bzw. Nachweis Abtrag gemäß Leitfaden UBA 17/05 | Auszüge aus LVs, Konstuktionsplänen- und -beschreibungen |
- Bitumenprodukte zur Abdichtung
| 9.1 | VOC / gefährliche Stoffe | Vor-Ort verarbeitete Oberflächenbe- schichtungen | kalt verarbeitete Bitumen- beschichtungen inkl. Voranstriche, -kleber und -versiegel-ungen (außer Bitumenvoranstriche für Umkehrdächer, siehe hierzu Pos 9.2) | Dachabdichtungen, Bauwerksabdichtungen gegen Erdreich / Wasser / Feuchte, Bitumen- dickbeschichtungen und Dämmstoffmontage | GISCODE BBP 10 oder BBP 20 | PDB oder TM mit Giscode SDB ggf. Herstellerklärung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 9.2 | VOC / gefährliche Stoffe | Vor-Ort verarbeitete Oberflächenbe- schichtungen | Bitumenvoranstrich | Bituminöse Verbundabdichtungen beim Umkehrdach | GISCODE BBP 10, BBP 20 oder BBP 30 | PDB oder TM mit Giscode SDB ggf. Herstellerklärung |
| 9.3 | Biozide | Abdichtungsbahnen | Polymerbitumenbahnen | Dachabdichtungen (nicht für Gründächer) | kein Zusatz von durchwurzelungshemmenden Wirkstoffen wie z.B. Mecoprop | PDB oder TM Herstellerklärung |
- Holzschutzmittel
GK 0 und 1: Holzschutz nur konstruktiv nach Auszüge aus LVs, Konstuktionsplänen- und DIN 68800-2 -beschreibungen, tragende Holzbauteile in Holzschutz nach DIN 68800- PDB oder TM feuchtigkeitsrelevanten Innenräumen (z. B. GK 2 - 3: Zugelassenes Biozidprodukt durch BAUA oder 10.1 Biozide Holzschutzmittel 2 und 3 SDB (GK 1 - 3) ungeheizten Atrien, Schwimmhallen) nebst DIBT
- Begleitdokument gemäß DIN 68800-3 Auskragungen nach außen Zulassung des Biozidprodukts durch BAUA oder zusätzlich gilt DIBT Pos. 10.4
B6
QNG-Anforderungskatalog
Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
313 Anhangdokument
Schadstoffvermeidung in Baumaterialien
Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien
| Pos. | Betrachtete Schadstoffgruppe | Bauproduktgruppe | Bauprodukttyp | Typische Einsatzbereiche | QNG-Anforderungen an die Schadstoffvermeidung | Mögliche Nachweisdokumente a) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 10.2 | Biozide | Holzschutzmittel | Holzschutz nach DIN 68800- 2 und 3 | Außenliegende tragende Holzbauteile | GK 1 : Holzschutz nur konstruktiv nach DIN 68800-2 GK 2: Holzschutz nur konstruktiv nach DIN 68800-3 und/oder natürliche Dauerhaftigkeit nach DIN EN 350 GK 3 und 4: Zugelassenes Biozidprodukt durch BAUA oder DIBT zusätzlich gilt Pos. 10.4 | Auszüge aus LVs, Konstuktionsplänen- und -beschreibungen PDB oder TM SDB (GK 2 - 4) Begleitpapiere nach DIN 68800-3, Kap. 7 Zulassung des Biozidprodukts durch BAUA oder DIBT |
| 10.3 | Biozide | Holzschutzmittel | Chemische Imprägnierung nichttragender Bauteile | Holzfenster und nichttragende Holzbauteile außen | Nur BAUA-zugelassenes Biozidprodukt für Fenster und außenliegende nichttragende Holzbauteile zusätzlich gilt Pos. 10.4 | Auszüge aus LVs, Konstuktionsplänen- und -beschreibungen, Begleitpapiere nach DIN 68800-3, Kap. 7 Zulassung des Biozidprodukts durch BAUA |
| 10.4 | gefährliche Einzelstoffe | Biozidhaltige und flammhemmend ausgerüstete Hölzer und Holzwerkstoffe | Holzschutzmittelpräparate, behandeltes Holz und Holzwerkstoffe | Holzkonstruktionen und Bekleidungen im Innen- und Außenbereich | reproduktionstoxische Borverbindungen ≤ 0,1 % (Einzelverbindungen Gruppe F) | Herstellerauskunft nach REACH, Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung, ggf. Anlaysenergebnisse |
- PVC-Produkte
Wandbeläge, Fassadenelemente, keine Zinn-, Cadmium- und Bleistabilisatorenb) Schwermetalle (Blei, Lichtkuppeln, Fensterprofile, Rinnen, Rohre, PDB oder TM Cadmium, Zinn), gefährliche Bauprodukte aus Kanäle und Kabel aus PVC 11.1 Einzelstoffe Kunststoff Bauprodukte aus PVC sowie für Weich-PVC gilt: reproduktions- ggf. Herstellerklärung PVC-Folien zur Abdichtung an Dach und toxische Phthalat-Weichmacher Außenwänden UG ≤ 0,1 % (Einzelverbindungen Gruppe E)
- Dämmstoffe und Ortschäume
EPS/XPS/PUR/PIR- Dämmprodukte, Melamin- Frei von halogenierten Treibmitteln PDB oder TM und Phenolharzschäume, EPD Halogenierte Treibmittel / Kunstschaum- für den Innen- und 12.1 Wand-, Decken-, Bodendämmung, flexible und für HBCDD und TCEP auch: Herstellererklärung gefährliche Einzelstoffe Dämmstoffe für Gebäude Außenbereich TGA-Dämmung HBCDD in EPS/XPS, TCEP in PUR/PIR gemäß REACH, Leistungserklärung zur CE- und Haustechnik ≤ 0,1 % (Einzelverbindungen Gruppen C/D) Kennzeichnung für Dämmstoffe in WDVS gilt zusätzlich Pos. 12.4
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QNG-Anforderungskatalog
Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
313 Anhangdokument
Schadstoffvermeidung in Baumaterialien
Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien
| Pos. | Betrachtete Schadstoffgruppe | Bauproduktgruppe | Bauprodukttyp | Typische Einsatzbereiche | QNG-Anforderungen an die Schadstoffvermeidung | Mögliche Nachweisdokumente a) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 12.2 | Gefährliche Einzelstoffe | Kunstschaum- Dämmstoffe für Gebäude und Haustechnik | gummiartige Dämmprodukte auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis im Innenbereich | Bodendämmung, flexible TGA-Dämmung | Frei von halogenierten Treibmitteln und von Altreifengranulat und Chlorparaffine (SCCP, MCCP), PBB, PBDE ≤ 0,1 % (Einzelverbindungen Gruppen A/B) | Herstellerklärung |
| 12.3 | Halogenierte Treibmittel / gefährliche Einzelstoffe (Formaldehyd) | Ortschaum | Spritz- und Montageschäume | Spritz- und Montageschäume im Innen- und Außenbereich z.B. für die Montage von Türen und Fenstern sowie von Fassadendämmungen (inkl. WDVS), Perimeter-, Kellerdecken- und Flachdachdämmungen oder zur Füllung von Fugen | Frei von halogenierten Treibmitteln und keine UF-Schäume für PU-Montageschäume gilt zusätzlich: EMICODE EC1PLUS und TCEP, Chlorparaffine ≤ 0,1 % (Einzelverbindungen Gruppe C) | PDB oder TM SDB ggf. Herstellererklärung (Treibmittel, Formaldehyd) |
| 12.4 | Biozide / gefährliche Stoffe / halogenierte Treibmittel | Dämmstoffe | Mineralische und nicht mineralische Außen- wanddämmungen | Wärmedämmverbundsysteme | für Kunstschaum-Dämmstoffe gelten Anforderungen in Pos. 12.1, für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen gilt Pos. 12.6 | PDB oder TM SDB Umweltzeichen (z. B. Blauer Engel) Leistungserklärungen zur CE-Kennzeichnung ggf. Herstellerklärung |
| 12.5 | VOC / Biozide / gefährliche Stoffe / gefährliche Einzelstoffe (Formaldehyd) halogenierte Treibmittel | Dämmstoffe | mineralische und nicht mineralische Innendämmungen | Innendämmung von Aufenthaltsräumen an Wand, Decke, Bodenplatte, Raumtrennwänden, bei Holzrahmen- und Holztafelbauweise | für Kunstschaum-Dämmstoffe gelten Anforderungen in Pos. 12.1 und 12.2, für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen gilt Pos. 12.6 | PDB oder TM SDB Umweltzeichen (z. B. Blauer Engel) Leistungserklärungen zur CE-Kennzeichnung ggf. Herstellerklärung |
| 12.6 | gefährliche Einzelstoffe | Biozidhaltige und flammhemmend ausgerüstete Dämmstoffe | Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen (z. B. Zellulose, Holzfaserplatten, Holz- wolle, Schafwolle, etc.) | Dämmstoffplatten und -matten sowie Einblasdämmungen, Schüttungen oder Stopfmassen | reproduktionstoxische Borverbindungen ≤ 0,1 % (Einzelverbindungen Gruppe F) | Herstellerauskunft nach REACH, Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung, ggf. Anlaysenergebnisse |
- Kältemittel Es ist nur der Einsatz natürlicher Kältemittel gemäß AMEV Kälte 2017 Tab. 4 sowie als zukunftsicher bis PDB oder TM 13.1 Halogenierte Kältemittel Kältemittel Kältemittel RLT-Anlagen mit Kältetechnik 2030 eingestufte Kältemittel gemäß AMEV Kälte 2017 Herstellererklärung (Kältemittel) Tab. 3 zulässig
- Betontrennmittel
14.1 gefährliche Stoffe Betontrennmittel Schalöle und Trennmittel Betonieren GISCODE BTM 01, 05,10,15 PDB oder TM
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