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Leistungsbeschreibung
Durchführung einer repräsentativen telefonischen
Unternehmensbefragung (CATI) zum Themenkomplex Datenschutz,
Innovation und Unternehmenswachstum
Az. B 12.31 - 0436/26/VV : 1
Ihre Vergabestelle für das Vergabeverfahren
Beschaffungsamt des BMI
Anschrift Beschaffungsamt des BMI
Referat B12 Brühler Straße 3 53119 Bonn
Ausgabenummer 01 Ausgabedatum 08/2026
Beschaffungsamt des BMI, Vorlagenstand: 25.07.2024
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Inhaltsverzeichnis
Gegenstand der Leistung .................................................................................................................. 2
-
Grundgesamtheit und Stichprobenziehung .......................................................................... 3
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Fragebogen, Pretest und Programmierung .......................................................................... 5
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Durchführung der Interviews ................................................................................................ 6
-
Qualitätssicherung und Feldarbeit ........................................................................................ 6
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Datenaufbereitung und Analyse ........................................................................................... 7
-
Ergebnislieferung und Dokumentation ................................................................................. 8
-
Datenschutz bei der Auftragsverarbeitung ........................................................................... 9
-
Barrierefreiheit .................................................................................................................... 10
-
Abstimmung und Bearbeitungszeit ..................................................................................... 10
Gegenstand der Leistung
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI, im Folgenden „Bedarfsträgerin“) hat gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) den gesetzlichen Auftrag, die Öffentlichkeit über Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu sensibilisieren und aufzuklären.
Datenschutz wird in der öffentlichen und wirtschaftspolitischen Diskussion teilweise einseitig als Hindernis für Unternehmenswachstum und Innovation dargestellt. Der tatsächliche Wirkzusammenhang zwischen Datenschutz, Innovation und Unternehmenswachstum ist jedoch bislang nicht hinreichend empirisch geklärt. Die Bedarfsträgerin beabsichtigt daher, eine unabhängige, unternehmensrepräsentative Befragung nach hohen methodischen Standards durchführen zu lassen.
Die Befragung soll eine belastbare empirische Grundlage für die Einordnung möglicher Zusammenhänge zwischen datenschutzrechtlichen Anforderungen, betrieblicher Innovationsfähigkeit und Unternehmenswachstum schaffen. Sie soll insbesondere Erkenntnisse dazu liefern,
• ob und in welchen Konstellationen datenschutzrechtliche Anforderungen aus Sicht von Unternehmen Innovationsvorhaben beeinflussen, verzögern oder verhindern;
• ob es Fälle gab, in denen ausschließlich datenschutzrechtliche Anforderungen zur vollständigen Aufgabe eines Innovationsvorhabens geführt haben;
• welche konkreten Herausforderungen Unternehmen bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen im Zusammenhang mit Innovationen wahrnehmen;
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• welche Lösungsvorschläge Unternehmen innerhalb des geltenden Datenschutzrechts zur Bewältigung solcher Herausforderungen sehen;
• inwiefern sich die Wahrnehmung datenschutzbezogener Herausforderungen nach Unternehmensmerkmalen unterscheidet, insbesondere nach Branche, Unternehmensgröße, Gründungsjahr, Digitalisierungsgrad und datengetriebenen Geschäftsmodellen;
• welche relative Bedeutung Unternehmen datenschutzrechtlichen Anforderungen im Verhältnis zu weiteren regulatorischen oder unternehmerischen Herausforderungen, insbesondere Finanzierung, Fachkräfteverfügbarkeit, Marktumfeld und Zugang zu Kooperationspartnern, beimessen; sowie
• welche Erwartungen Unternehmen an Datenschutzaufsichtsbehörden und deren Beratungsangebote haben.
Gegenstand des Auftrags ist die vollständige Durchführung einer telefonischen Unternehmensbefragung mittels Computer Assisted Telephone Interviewing (CATI). Die Leistung umfasst sämtliche für die Durchführung der Befragung erforderlichen Arbeitsschritte, insbesondere die Stichprobenziehung, die Prüfung und Programmierung des Fragebogens einschließlich Screening- und Filterführung, die Durchführung eines Pretests, die Durchführung der Interviews, die Codierung offener Angaben, die Datenaufbereitung und -gewichtung, die statistische Auswertung einschließlich multivariater Regressionsanalysen sowie die Erstellung und Bereitstellung der vereinbarten Ergebnis- und Dokumentationsunterlagen.
Der Auftragnehmer benennt der Bedarfsträgerin eine kompetente, fließend deutschsprachige Ansprechperson, die während der gesamten Vertragslaufzeit für die Koordination der Leistungserbringung und die Abstimmung mit der Bedarfsträgerin verantwortlich ist. Die Ansprechperson ist an Werktagen zu üblichen Bürozeiten (9:00 bis 17:00 Uhr) telefonisch und per E-Mail erreichbar. Bei Ausfall der benannten Ansprechperson stellt der Auftragnehmer unverzüglich eine mindestens gleichwertig qualifizierte Vertretung sicher und informiert die Bedarfsträgerin hierüber.
- Grundgesamtheit und Stichprobenziehung
Grundgesamtheit der Untersuchung sind alle privatwirtschaftlichen Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mindestens 10 Beschäftigten, die über die Verwaltung eigener Beschäftigter hinaus personenbezogene Daten verarbeiten. Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten sowie Unternehmen, die keine personenbezogenen Daten außerhalb der Verwaltung eigener Beschäftigter verarbeiten oder hierzu keine Angabe machen können, sind im Rahmen eines vorgeschalteten Screenings aus der Befragung auszuschließen.
Der Auftragnehmer führt mindestens 1.000 vollständige telefonische Interviews mit Mitgliedern der Geschäftsleitung durch. In begründeten Einzelfällen kann die Bedarfsträgerin vor Durchführung des Interviews einer Befragung einer anderen, hinreichend auskunftsfähigen Person zustimmen; solche Abweichungen sind gesondert zu dokumentieren. Die Nettostichprobe
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umfasst mindestens 1.000 auswertbare Fälle. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Nettostichprobe mindestens 100 Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten umfasst. Die übrige Stichprobe ist auf die Beschäftigtengrößenklassen 10 bis 49 und 50 bis 249 Beschäftigte so zu verteilen, dass nach Gewichtung belastbare Aussagen für die Grundgesamtheit möglich sind.
Der Auftragnehmer dimensioniert die Bruttostichprobe unter Berücksichtigung des Screenings, der zu erwartende Ausfälle und des vorgesehenen Oversamplings so, dass die geforderte Nettostichprobengröße innerhalb der vorgesehenen Feldzeit erreicht wird.
Die Stichprobenziehung erfolgt nach einem systematischen Zufallsverfahren auf Grundlage einer geeigneten, aktuellen und für die Grundgesamtheit hinreichend vollständigen Unternehmensstichprobe bzw. eines Unternehmensregisters. Der Auftragnehmer legt im Angebot die verwendete Stichprobenbasis und deren Quelle, die Abdeckung der Grundgesamtheit, das Auswahlverfahren, die Identifikation der Zielperson sowie Maßnahmen zur Vermeidung mehrfacher Auswahl desselben Unternehmens dar.
Bei Unternehmen, die Teil einer Unternehmensgruppe sind, beziehen sich sämtliche Angaben auf die gezogene rechtlich eigenständige Unternehmenseinheit mit Sitz in Deutschland. Beschäftigte, Umsätze und Aktivitäten anderer rechtlich eigenständiger Gesellschaften derselben Unternehmensgruppe sind nicht einzubeziehen.
Für die Stichprobenziehung und das Oversampling ist zunächst die in der Stichprobenbasis hinterlegte Beschäftigtenzahl maßgeblich. Für die endgültige Zuordnung zu Beschäftigtengrößenklassen, die Prüfung der erreichten Oversamplingquote und die Gewichtung ist grundsätzlich die im Interview erhobene Beschäftigtenzahl maßgeblich. Weicht diese von der in der Stichprobenbasis hinterlegten Größe ab, dokumentiert der Auftragnehmer die Abweichung und verwendet die im Interview bestätigte Angabe.
Der Auftragnehmer gewichtet die Daten so, dass Ergebnisse für die definierte Grundgesamtheit ausgewiesen werden können. Als Gewichtungsmerkmale sind mindestens Beschäftigtengrößenklasse und Branche heranzuziehen. Soweit geeignete Referenzdaten vorliegen, sind außerdem Region und weitere relevante Unternehmensmerkmale zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer legt die verwendeten Referenzdaten, die Soll- und Ist- Verteilungen, Gewichtungsfaktoren und Gewichtungseffekte im Methoden- und Feldbericht offen.
Der Auftragnehmer dokumentiert ferner die Screeningquote nach Beschäftigtengrößenklasse und Branche. Soweit Merkmale der im Screening ausgeschlossenen Unternehmen hierfür vorliegen, berücksichtigt er unterschiedliche Screeningwahrscheinlichkeiten bei der Gewichtung und erläutert das Vorgehen im Methoden- und Feldbericht.
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- Fragebogen, Pretest und Programmierung
Der Bedarfsträgerin liegt ein weit fortgeschrittener, für eine telefonische Befragung geeigneter Fragebogenentwurf vor. Er umfasst insbesondere Module zu Screening, Unternehmenskennzahlen, Datenverarbeitung, Innovation, Datenschutz und Aufsicht. Die durchschnittliche Interviewdauer beträgt schätzungsweise 15 Minuten.
Der Fragebogen umfasst insgesamt 33 Fragen einschließlich Screening- und Filterfragen. Soweit dies erforderlich ist, um die vorgesehene durchschnittliche Befragungsdauer von ca. 15 Minuten zu erreichen, schlägt der Auftragnehmer der Bedarfsträgerin eine Reduzierung von Fragen, Items oder Antwortoptionen vor. Die Anpassungen dürfen die Erreichung der Untersuchungsziele nicht wesentlich beeinträchtigen und bedürfen der vorherigen Zustimmung der Bedarfsträgerin.
Davon entfallen:
• 20 geschlossene Einzelfragen, davon 6 Ja/Nein-Fragen, 12 kategoriale Einzelauswahlfragen und 2 Rating-Einzelfragen;
• 2 strukturierte numerische bzw. alphanumerische Eingabefragen;
• 4 geschlossene Mehrfachantwortfragen mit jeweils 5 bis 9 inhaltlichen Antwortoptionen und gegebenenfalls einer offenen Restkategorie;
• 4 Item-Batterien, davon 1 bedingte kategorielle Kurz-Batterie mit bis zu 2 Items, 2 mittelumfangreiche Bewertungs- bzw. Zustimmungsskalen mit jeweils 6 Items sowie 1 weitere geschlossene mittelumfangreiche Item-Batterie zu gewünschten Beratungsangeboten der Datenschutzaufsicht mit voraussichtlich etwa 5 Items; sowie
• 3 regulär zu codierende offene Fragen:
o eine offene Frage zur umsatzstärksten Produktgruppe beziehungsweise Dienstleistung für Unternehmen, die keine Wirtschaftszweig-Kennzahl angeben können; sowie
o zwei offene Fragen zu einem durch datenschutzrechtliche Regelungen maßgeblich verhinderten Innovationsvorhaben und dessen Hauptgrund. Diese Fragen werden aufgrund der Filterführung nur Unternehmen gestellt, die angeben, dass datenschutzrechtliche Regelungen die Einführung eines Produkts beziehungsweise einer Dienstleistung maßgeblich verhindert haben.
• Zusätzlich enthält der Fragebogen gegebenenfalls nicht zu codierende offene Restkategorien.
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Die Item-Batterien, Mehrfachantwortfragen und offenen Restkategorien sind einschließlich der jeweiligen Filterführungen, Randomisierungen und Plausibilitätsprüfungen zu programmieren.
Für retrospektive Angaben gilt grundsätzlich der Referenzzeitraum 2023 bis 2025. Der Auftragnehmer berät die Bedarfsträgerin bei der Finalisierung des Fragebogens insbesondere zu Verständlichkeit, Antwortskalen, Vollständigkeit der Antwortmöglichkeiten, möglichen Frageeffekten, Befragungsdauer, Screening- und Filterführung sowie der Eignung für die vorgesehenen Auswertungen.
Die inhaltliche Verantwortung für den finalen Fragebogen liegt bei der Bedarfsträgerin. Änderungen bedürfen ihrer vorherigen Zustimmung.
Vor Beginn der Hauptfeldarbeit führt der Auftragnehmer einen Standard-Pretest, d. h. keinen kognitiven Pre-Test, mit 20 bis 30 Unternehmen aus der Grundgesamtheit durch. Dieser dient der Prüfung von Fragenverständlichkeit, Filterführung und Interviewdauer. Die Ergebnisse sind auf bis zu fünf DIN-A4-Seiten zu dokumentieren. Notwendige und von der Bedarfsträgerin freigegebene Anpassungen nimmt der Auftragnehmer vor. Die im Pretest realisierten Interviews werden nicht auf die geforderte Nettostichprobe von mindestens 1.000 vollständigen Interviews angerechnet und sind getrennt vom Hauptfeld zu dokumentieren.
Der Auftragnehmer programmiert den final abgestimmten Fragebogen einschließlich Screening, Filterführung, Randomisierungen und Plausibilitätsprüfungen im CATI-System. Vor Feldbeginn legt er der Bedarfsträgerin eine testbare Fassung zur Freigabe vor.
- Durchführung der Interviews
Die Befragung ist als telefonische Befragung mittels CATI durchzuführen. Die Interviews erfolgen in deutscher Sprache.
Zielperson innerhalb des Unternehmens ist ein Mitglied der Geschäftsleitung. Soweit die kontaktierte Person nicht selbst auskunftsfähig ist, kann nach Maßgabe einer mit der Bedarfsträgerin abgestimmten Kontaktstrategie um Weiterleitung an ein anderes Mitglied der Geschäftsleitung gebeten werden. Eine Befragung anderer Beschäftigter ist nur mit vorheriger Zustimmung der Bedarfsträgerin zulässig.
Vor Feldbeginn erstellt der Auftragnehmer eine Interviewerunterweisung zu Untersuchungsziel, Zielperson, Ansprache der Unternehmen, Fragebogen einschließlich Screening und Filterlogik, Neutralität der Interviewführung, Umgang mit Rückfragen und Datenschutz. Die Interviewer sind entsprechend zu schulen.
- Qualitätssicherung und Feldarbeit
Der Auftragnehmer gewährleistet eine methodisch und technisch hochwertige Feldarbeit. Dies umfasst insbesondere Supervision und Interviewkontrolle, technische Kontrollen des CATI-
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Systems einschließlich Screening-, Filter- und Randomisierungslogik, ausreichende Interviewerkapazitäten, Terminverwaltung und Maßnahmen zur Reduzierung von Non-Response.
Kontaktversuche, Terminvereinbarungen, Verweigerungen, Screening-Ausfälle, Abbrüche und Nichterreichbarkeit sind zu dokumentieren. Vor Einstufung eines Unternehmens als nicht erreichbar sind mindestens vier Kontaktversuche zu unterschiedlichen Zeiten und Wochentagen vorzunehmen.
Der Auftragnehmer führt fortlaufende Plausibilitäts-, Konsistenz- und Vollständigkeitsprüfungen durch, stimmt Kontaktstrategie und Feldzeit vor Feldbeginn mit der Bedarfsträgerin ab und weist die Ausschöpfungsquote im Methoden- und Feldbericht aus. Der Auftragnehmer überwacht den Feldverlauf fortlaufend nach mindestens Beschäftigtengrößenklasse und Branche. Er informiert die Bedarfsträgerin unverzüglich, wenn die Erreichung der vereinbarten Nettostichprobe oder des Oversamplings gefährdet ist, und schlägt geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Stichprobenziele vor.
- Datenaufbereitung und Analyse
Der Auftragnehmer bereinigt den Datensatz und dokumentiert Plausibilitäts- und Konsistenzprüfungen, Recodierungen, abgeleitete Variablen und den Umgang mit fehlenden Werten. Ausgeschlossene oder nachträglich bereinigte Fälle sind einschließlich Ausschluss- bzw. Bereinigungsgrund im Methoden- und Feldbericht in aggregierter Form auszuweisen. Änderungen an Originalangaben dürfen nur auf Grundlage nachvollziehbarer Prüfregeln oder einer bestätigten Korrektur durch die befragte Person erfolgen.
Der Auftragnehmer prüft die im Interview erhobenen Angaben zur Wirtschaftszweig-Kennzahl anhand der vor Feldbeginn abgestimmten Wirtschaftszweig-Klassifikation auf formale Gültigkeit und Plausibilität. Kann keine Wirtschaftszweig-Kennzahl angegeben werden, codiert er die offen erhobene umsatzstärkste Produktgruppe beziehungsweise Dienstleistung auf 4-Steller-Ebene. Die zu verwendende Fassung der Wirtschaftszweig-Klassifikation wird vor Feldbeginn abgestimmt. Darüber hinaus codiert er die offenen Angaben zu verhinderten Innovationsvorhaben und Verhinderungsgründen. Der Auftragnehmer erstellt hierfür Codepläne, stimmt sie vor der Codierung mit der Bedarfsträgerin ab und dokumentiert Codierregeln und -variablen im Codebuch sowie im Methoden- und Feldbericht.
Der Auftragnehmer setzt das in Abschnitt 1.1 beschriebene Gewichtungsverfahren um und dokumentiert dessen Durchführung im Methoden- und Feldbericht.
Der Auftragnehmer führt fünf multivariate Regressionsanalysen in Abstimmung mit der Bedarfsträgerin durch. Er berät bei der Auswahl geeigneter Modelle, abhängiger und unabhängiger Variablen sowie Kontrollvariablen. Die Analysen sind einschließlich Modellspezifikation, Fallzahlen, Koeffizienten, statistischer Unsicherheiten und zentraler Befunde nachvollziehbar zu dokumentieren.
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- Ergebnislieferung und Dokumentation
Der Auftragnehmer stellt sämtliche Ergebnisse und Unterlagen in deutscher Sprache, vollständig, nachvollziehbar und zur eigenständigen Weiterverwendung durch die Bedarfsträgerin bereit. Der Auftragnehmer tritt durch die Beauftragung zur Durchführung der Unternehmensbefragung sämtliche Ergebnisse und Unterlagen exklusiv an die Bedarfsträgerin für die Veröffentlichung ab.
Sämtliche PDF-Liefergegenstände werden von der Bedarfsträgerin in der Veröffentlichungsreihe „BfDI-Datenbarometer Dokumentation“ auf ihrer Website veröffentlicht. Der Auftragnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung, der Verwendung eines von der Bedarfsträgerin bereitgestellten einheitlichen Umschlags bzw. Titelblatts sowie der Verwendung des Logos der Bedarfsträgerin neben dem Logo des Auftragnehmers auf diesem Umschlag bzw. Titelblatt einverstanden.
Der Ergebnisbericht ist als unabhängige, objektive und ergebnisoffene wissenschaftliche Ergebnislieferung zu erstellen. Die Bedarfsträgerin nimmt keinen Einfluss auf die Darstellung, Interpretation oder Gewichtung der empirischen Befunde, soweit diese sich im Rahmen des abgestimmten Fragebogens, der vereinbarten Auswertungen und wissenschaftlich anerkannter Methoden bewegen. Unberührt bleiben die Abstimmung über Fragebogen und Auswertungen sowie die Prüfung der sachlichen Richtigkeit vor Veröffentlichung.
Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung des ICC/ESOMAR Internationalen Kodex zur Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie zur Datenanalytik einschließlich der für Deutschland geltenden Erklärung, der DIN ISO 20252:2019 sowie der Richtlinie des Rates der Deutschen Markt- und Sozialforschung für die Veröffentlichung von Ergebnissen. Der Ergebnisbericht muss methodisch transparent, sachlich ausgewogen und frei von unbelegten Kausalinterpretationen sein. Er muss insbesondere Angaben zu Grundgesamtheit, Stichprobe, Erhebungsmethode, Erhebungszeitraum, Gewichtung und wesentlichen Einschränkungen der Aussagekraft enthalten.
Die Leistung umfasst mindestens folgende Liefergegenstände:
• einen vollständig gelabelten, bereinigten und gewichteten Datensatz in den Formaten .sav (SPSS oder gleichwertig), .csv und .json; • einen Tabellenband mit univariaten Ergebnissen und abgestimmten Kreuztabellen in den Formaten .xlsx, .pdf, .csv und .json, mindestens nach Beschäftigtengröße, Branche und Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten; • einen Ergebnisbericht in den Formaten .pdf und .json als allgemeinverständliches Fließtextdokument. Der Bericht enthält eine Zusammenfassung der wesentlichen Befunde von höchstens zwei DIN-A4-Seiten sowie eine Darstellung der Ergebnisse nach den zentralen Fragestellungen einschließlich geeigneter Kreuztabellen und/oder Abbildungen. Der Ergebnisbericht soll, ohne Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Anhang und Tabellenband, etwa 20 DIN-A4-Seiten umfassen; • ein Codebuch in den Formaten .pdf und .json; sowie • einen Methoden- und Feldbericht in den Formaten .pdf und .json.
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Der Methoden- und Feldbericht muss mindestens enthalten:
• allgemeine Angaben zur Studie, insbesondere Titel, Bedarfsträgerin, durchführendes Institut, Erhebungsmethode und Erhebungszeitraum;
• die Stichprobenanlage und das Ziehungsverfahren, insbesondere Stichprobendesign, Grundgesamtheit, Stichprobenbasis, Auswahlverfahren, Brutto- und Nettostichprobe, Screening-Ausfälle sowie Ausschöpfungsquote;
• eine gesonderte Darstellung des Oversamplings großer Unternehmen und dessen Berücksichtigung in der Gewichtung;
• die Feldorganisation und den Feldverlauf, insbesondere Interviewerunterweisung, Feldsteuerung, Kontaktstrategie, Anzahl der Kontaktversuche, Terminvereinbarungen, Gründe für Ausfälle und Interviewabbrüche sowie die Funktion bzw. Hierarchieebene der befragten Auskunftspersonen. Abweichungen von der vorgesehenen Zielperson, einem Mitglied der Geschäftsleitung, sind gesondert auszuweisen und hinsichtlich ihres Umfangs und ihrer Gründe zu dokumentieren;
• eine Darstellung des durchgeführten Pretests einschließlich etwaiger Anpassungen des Erhebungsinstruments;
• den finalen Fragebogen als Anhang einschließlich einer Darstellung der Screening- und Filterführung;
• das Codierverfahren für offene Angaben einschließlich Codeplan und verwendeter Klassifikation (WZ);
• eine Beschreibung des Gewichtungsverfahrens einschließlich Gewichtungsvariablen, Referenzdaten und Gewichtungsfaktoren;
• die durchgeführten Qualitäts-, Plausibilitäts- und Datenaufbereitungsmaßnahmen, insbesondere Kontrollmaßnahmen im Feld, Datenbereinigung, Recodierungen, abgeleitete Variablen und den Umgang mit fehlenden Werten; sowie
• eine Dokumentation der durchgeführten multivariaten Analysen.
Vor der Veröffentlichung von Publikationen der Bedarfsträgerin auf Grundlage der Befragungsergebnisse prüft der Auftragnehmer auf Anforderung der Bedarfsträgerin die sachliche Richtigkeit der Ergebnisdarstellung. Die Prüfung erfolgt entsprechend den Anforderungen des ICC/ESOMAR Internationalen Kodex zur Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie zur Datenanalytik und der einschlägigen deutschen Standesregeln.
- Datenschutz bei der Auftragsverarbeitung
Da im Rahmen der Befragung personenbezogene Daten von Mitgliedern der Geschäftsleitung sowie Unternehmensangaben erhoben und verarbeitet werden, schließen Bedarfsträgerin und Auftragnehmer vor Feldbeginn einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO gemäß dem in der Anlage zum Vertrag befindlichen Muster. Der Auftragnehmer trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der erhobenen Daten, insbesondere
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bei Übermittlung, Speicherung und Löschung. Adress- und Kontaktdaten werden ausschließlich für die Zwecke dieser Befragung verwendet und nach Abschluss des Projekts gemäß den vereinbarten Löschfristen vernichtet.
- Barrierefreiheit
Als Bundesbehörde ist die Bedarfsträgerin verpflichtet, die in der Veröffentlichungsreihe „BfDI- Datenbarometer Dokumentation“ auf ihrer Website bereitgestellten PDF-Dokumente barrierefrei zu gestalten. Der Auftragnehmer erstellt daher den Fragebogen, den Ergebnisbericht, den Methoden- und Feldbericht sowie den Tabellenband nach DIN ISO 14289-1 (PDF/UA) unter Berücksichtigung der EN 301 549.
Der Auftragnehmer prüft sämtliche PDF-Liefergegenstände vor der endgültigen Übergabe mit dem PDF Accessibility Checker (PAC) in der jeweils aktuellen Version oder einem gleichwertigen Prüfwerkzeug auf PDF/UA-Konformität. Er übergibt zu jedem PDF-Liefergegenstand den vollständigen Prüfbericht und behebt technisch festgestellte Mängel vor endgültiger Übergabe.
- Abstimmung und Bearbeitungszeit
Der Auftragnehmer stimmt sich während der gesamten Leistungserbringung regelmäßig mit der Bedarfsträgerin per Telefon und E-Mail ab. Er nimmt an den hierfür erforderlichen Besprechungen teil und informiert die Bedarfsträgerin proaktiv über den Stand der Leistungserbringung.
Die vollständige Leistungserbringung einschließlich der Übergabe sämtlicher vereinbarter Liefergegenstände ist vom Auftragnehmer im Angebot verbindlich auszuweisen, gerechnet ab Zuschlagserteilung.
Die Arbeits- und Zeitplanung ist detailliert und nachvollziehbar zu gestalten sowie auf eine zügige Leistungserbringung auszurichten. Dabei ist insbesondere einzugehen auf: die Finalisierung und Programmierung des Fragebogens (inkl. Screening/Filter), die Stichprobenziehung, den Pretest, die Interviewerunterweisung, die Feldzeit, die Datenprüfung, die Codierung, die Gewichtung, die Auswertung und Erstellung der Liefergegenstände und die Barrierefreiheitsprüfung sowie die Gesamtdauer bis zur vollständigen Ergebnislieferung. Diese Merkmale werden innerhalb des Leistungskriteriums Nr. 4: Arbeits- und Zeitplan bewertet.
Verzögerungen, die durch eine erforderliche Mitwirkung oder Freigabe der Bedarfsträgerin verursacht werden, verlängern die Bearbeitungsfrist angemessen.
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