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Teilerneuerung der öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlage in der Talstraße, Zweibrücken

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.09.2026, 18:59 (Europe/Berlin)

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Projekt - Nr.: Projekt - Bez.: Teilerneuerung der öffentlichen Beleuchtung in der Talstraße LV: Teilerneuerung der Straßenbeleuchtung

L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S

GEWERK: Elektrotechnik

BAUVORHABEN: Teilerneuerung der öffentlichen Beleuchtung in der Talstraße BAUHERR/ AUFTRAGGEBER: Stadt Zweibrücken Herzogstraße 1 66482 Zweibrücken

BIETER / AUFTRAGNEHMER Name: .................................................................. Straße: .................................................................. PLZ / Ort: .................................................................. Tel.: .................................................................. Mail: ..................................................................

LV Summe Netto ........................ EUR

abzügl. Nachlass ................. ........................ EUR

LV Summe inkl. Nachlass ........................ EUR

zzgl. 19% MwSt. ........................ EUR

LV Summe Brutto ........................ EUR

.................................., den .....................

................................................................ Rechtsverbindliche Unterschrift Vorbemerkung

Leistungsbeschreibung

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zum LV 'Teilerneuerung der Straßenbeleuchtung in der Talstraße in der Stadt Zweibrücken'

  1. Gegenstand der Ausschreibung

In Zweibrücken wird die Talstraße teilerneuert. Im Zuge der Maßnahme soll auch die Straßenbeleuchtung überplant und erneuert werden. Die Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf den Teil "Elektro" der Straßenbeleuchtung.

Daher schreibt die Stadt Zweibrücken die Teilerrichtung der Straßenbeleuchtung für den Umfang 'Elektro' in der Talstraße nach VOB/A bzw. VOB/B aus.

Die Leistung umfasst die Lieferung und Montage von Erdkabel, Masten, Kabelübergangskästen, Leuchten, sowie der Herstellung von Mastlöcher bzw. Montagelöcher.

Stellt sich im Nachgang heraus, dass die installierten Leuchten den Vergabekriterien nicht entsprechen, macht sich der Auftragnehmer schadensersatzpflichtig. Der Auftragnehmer haftet für die Einhaltung des mit dem Angebot abzugebenden Zeitplans, soweit die Überschreitung nicht von Dritten zu vertreten ist. Zu dem angegebenen Endtermin sollen die Maßnahmen abgenommen, abgeschlossen und nachvollziehbar dokumentiert werden.

Hinweis:

Die Straßen- und Parkplatzbeleuchtungsanlagen in Zweibrücken werden von den Stadtwerken Zweibrücken GmbH betrieben, instandgehalten und mit Strom versorgt. Jede Erweiterung, Erneuerung oder Änderung muss nach dem System der bestehenden Anlage durchgeführt werden, sowohl im Hinblick auf das verwendete Material, als auch auf die Schaltung, Verdrahtung und Kennzeichnung.

Vor dem Beginn der Arbeiten werden vom Auftraggeber oder dessen fachliche Vertreter gemeinsam mit dem Auftragnehmer am Ort und Stelle die späteren Standorte der Masten und ggf. Poller festgelegt. Der Auftragnehmer hat vor Arbeitsbeginn im Technischen Büro der Stadtwerke GmbH Lagepläne anzufordern aus denen die Lage aller Versorgungsleitungen hervorgeht. Über die Telekommunikationsleitungen hat sich der Auftragnehmer bei der Telekom AG Kaiserslautern und ggf. weiteren Unternehmen (Inexio GmbH, Vodafone, Kabel Deutschland, usw.) zu informieren.

Im folgendem LV ist jede Position vollständig auszufüllen. Dazu gehören auch Angaben über Fabrikat, Typen, technische Daten und Maße.

Die einzelnen Leistungen (Positionen) umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile. Das

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A bladen und Lager auf der Baustelle, sowie die komplette betriebsbereite Montage, einschl. Anschluss- und Verdrahtungsarbeiten ist einzukalkulieren. Auf Abweichungen hiervon wird bei den betreffenden Positionen ausdrücklich hingewiesen.

Werden Apparaturen, Leitungstypen oder Montagearbeiten notwendig, welche nicht im LV enthalten sind, so ist vor der Ausführung die Genehmigung einzuholen und ein Nachtragsangebot auf der Kalkulationsgrundlage des Hauptangebotes einzureichen.

Die erforderliche Baustelleneinrichtung (z.B. Absperrung und Beleuchtung) sind vom Auftragnehmer vorzuhalten und in die Einheitspreise mit einzurechnen. Erforderliche verkehrsrechtliche Anordnungen sind über das Ordnungsamt zu beantragen. Die Kosten gehen hier ebenfalls zu Lasten des Auftragnehmers.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, spätestens bei Bau- beginn die in den Zeichnungen und Leistungsverzeichnissen angegebenen Massen und Angaben zu prüfen und Unstimmigkeiten sofort der Bauleitung zu melden.

Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Massen dienen als Kalkulationsgrundlage. Abgerechnet wird nach tatsächlich verbauten Massen. Mehrleistungen sind grundsätzlich per Nachtragsangebot zur Genehmigung vorzulegen und werden nach den Preisen des Angebotes ermittelt. Der Fortfall von Positionen und die Änderung der im Leistungsverzeichnis genannten Massen in die beliebiger Höhe begründen keine Preisänderung oder Ersatzansprüche des Auftragnehmers.

Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine Abnahme durch die Stadtwerke Zweibrücken und ggf. dem Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken (UBZ).

  1. Umfang der Leistung

Im Rahmen dieses Projektes sollen 25 LED- leuchten an 25 neu zu installierenden Masten montiert werden. Als Leuchttyp sollen, wie bereits im Zuge früherer Sanierungsmaßnahmen erfolgt, Leuchten des Herstellers Siteco Typ SL 11 iQ mini installiert werden.

Der Leistungsumfang umfasst die erforderlichen Tiefbau- und Grubenarbeiten einschließlich Aushub, Herstellung der erforderlichen Gruben und Kabelgräben, Zwischenlagerung bzw. Abfuhr des Aushubmaterials, Verfüllung und Wiederherstellung der Oberfläche, soweit in den Positionen beschrieben.

Auf Wunsch des Trägers der Straßenbeleuchtung sollen die straßenbeleuchtungsrelevanten Umfänge separat ausgeschrieben werden. Es handelt sich hierbei um:

· Lieferung und stellen neuer Masten

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· Lieferung und Installation von neuen technischen LED-Leuchten · erforderliche Anschlussarbeiten incl. Einbau der KÜK · Verlegen des Erdkabels für die Straßenbeleuchtung in bauseits vorverlegte Leerrohre

Die zukünftigen Maststandorte wurden im Vorfeld auf Basis der vorhandenen Pläne im Rahmen einer lichttechnischen Berechnung festgelegt.

Diese Planung dient als Grundlage für die Umsetzung. Ausführungsgrundlage ist ein Lageplan mit Angaben der künftigen Maststandorte.

Eine Excel-Tabelle ist vom Auftragnehmer mit den Errichtungsdaten zu erstellen und nach Abschluss der Maßnahme an die Stadtwerke Zweibrücken als Dokumentation der erbrachten Leistung zu übergeben. Der Ausführungsumfang umfasst die Lieferung und Installation der Leuchten inkl. Zuleitungen, der Kabelübergangskästen, der Masten, des Erdkabels und sonstiger benötigter Materialien incl. aller notwendigen Anschlussarbeiten incl. der Inbetriebnahme der neuen Anlage. Die Abnahme erfolgt in Abstimmung mit den Stadtwerken Zweibrücken als Betriebsführer und Netzbetreiber.

Die angebotenen Leuchten und Masten müssen die im Leistungsverzeichnis genannten Spezifikationen sowie die nachfolgend genannten Anforderungen vollständig erfüllen. Ansonsten werden die diesbezüglichen Angebote von der Wertung ausgeschlossen.

Abweichungen vom Leistungsverzeichnis müssen deutlich kenntlich gemacht und im Detail vollständig beschrieben und ggf. bebildert werden. Auf die Positionsnummern des Leistungsverzeichnissen muss Bezug genommen werden.

weitere Vorgaben bzw. Anforderungen:

Technische Vorgaben

Die Stromversorgung der Leuchten erfolgt über ein Kabel NYY-J 5x10², das in den Mast eingeschleift und am Kabelübergangskasten aufgelegt wird. Braun ist als Vollnachtader (L1), grau als Halbnachtader (L2) benutzt.

Des Weiteren ist mit grüngelber Aderleitung (vom Auftragsnehmer bereitzustellen), eine Verbindung zwischen Schutzleiterklemme und Stahlmast herzustellen.

Die Verbindung Kabelübergangskasten-Leuchte wird mit SYM 5x1,5² rf (hochflexibel, unempfindlich gegen UV-Strahlung) hergestellt. Die Leitungsenden sind mit

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A derendhülsen zu versehen, die Leuchte ist zu Nullen.

Masten

Die anzubietenden Stahlmasten müssen die in den entsprechenden LV-Positionen beschriebenen technischen Anforderungen erfüllen:

Darüber hinaus gilt: Bei der Montage ist darauf zu achten, dass die Türaus- schnitte zur Straße hinzeigen und die Strahlmanschette 20cm (+/- 10%) aus der fertigen Oberfläche hervorsteht. Alle Masten sind genau nach Flucht und Senkel aufzustellen.

Die Masten sind fachgerecht einzubauen.

Der abzugebende Einheitspreis muss die Lieferung aller Materialien, einschließlich des zum Stellen erforderlichen Sandes, sowie des Vorhalten aller Werkzeuge, Geräte und Fahrzeuge, die zum Transportieren bzw. Stellen der Masten nötig sind, beinhalten

Leuchten

Die DIN-gerechte Ausleuchtung der Straßen nach DIN EN 13201 ist erforderlich.

Im Rahmen von vorangegangenen Sanierungsmaßnahmen wurde als Ersatz für technische Leuchten Produkte des Herstellers Siteco Typ SL 11 iQ mini installiert.

Aus ortsbildgestalterischen Gründen und zur Vereinfachung des Instandhaltungsaufwandes werden diese Produkte im Rahmen dieser Ausschreibung nach §7 Abs. 2 Nr. 1 VOB/A vorgegeben.

Es muss gewährleistet sein, dass die Grenzwerte für Oberschwingungsströme nach DIN EN 61000-3-2 eingehalten werden.

Der abzugebende Einheitspreis muss die Lieferung der Leuchte, die betriebsfertige Montage sowie das Vorhalten aller zur Installation benötigten Werkzeuge und Geräte beinhalten.

Einbaugeräte/Kabelübergangskasten

Aus Gründen der Einheitlichkeit und Lagerhaltung kommt nur der Kabelübergangskasten Langmatz EK-480-G2S-2d mit ÜSS zum Einsatz, da dieser von den Stadtwerken Zweibrücken als aktueller Standart festgelegt wurde.

Der abzugebende Einheitspreis muss die Lieferung, die betriebsfertige Montage sowie das Auflegen der Beleuchtungskabel und die Herstellung der Verbindung zum Stahlmast mit PVC-Aderleitung beinhalten.

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T iefbauarbeiten

Alle im LV aufgeführten Erdarbeiten für Mast- bzw Montagegruben ab Oberkante der Frostschutz- schicht. Der Aushub ist Seitlich zu lagern und nach der Masterstellung wieder einzubauen und zu verdichtend. Zum Verfüllen nicht verwendeter Aushub geht in Eigentum des Auftraggebers über und wird beseitigt. Es ist darauf zu achten, dass die verdichtete Frostschutzschicht nicht mit Aushub beschmutzt wird Alle Mast- und Montagegruben sowie die Schlitzgräben sind in Handschachtung auszuführen, dies ist bei der Preisbildung zu berücksichtigen.

Kabel

Alle zu verlegenden Kabel ab 3m Länge werden in Schutz- rohre eingezogen. Die Versorgung der neuen Anlage erfolgt aus verschiedenen Schaltschränken bzw. aus den Trafostationen oder vorhandenen Beleuchtungsanlagen. Der Anschluss der Kabel in den Schränken bzw. Stationen wird durch die Stadtwerke GmbH Zweibrücken ausgeführt. Beim Verlegen der Kabel wird vor dem Schaltschrank ein ausreichend langer Ring gelegt. Zum Auflegen und späteren Zuschalten sind die Stadtwerke rechtzeitig zu verständigen.

  1. Geltende Regelungen

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB sind wie die in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten zusätzlichen Vertragsbedingungen Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung und maßgeblich für die Durchführung des Vergabeverfahrens und die Einreichung der Angebote. Weichen die Regelungen der VOB von den in der Leistungsbeschreibung genannten zusätzlichen Vertragsbedingungen voneinander ab, haben die zusätzlichen Vertragsbedingungen den Vorrang. Die Leistungen sind nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und DIN-Normen in neuester Fassung auszuführen. Dabei gelten insbesondere die Vorgaben des Netzbetreibers zur Arbeiten unter Spannung sowie die technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers.

Vorgaben des Netzbetreibers

  1. die DIN-Vorschriften
  2. die dazugehörige Erläuterung, herausgegeben vom VDE-Verlag in neuster Fassung
  3. die technischen Anschlussbedingungen des zuständigen Energieversorgungsunternehmens
  4. die technischen Vorschriften
  5. Die Arbeitsstättenrichtlinie
  6. die VOB Teil A, B und C
  7. die VgV bzw. UVgO - bei Liefer- und Dienstleistungen
  8. die baufachlichen und baurechtlichen Richtlinien

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9 . ZTVA-Stb, STV Asphalt Stb, ZVTV-Stb, ZTV-SA 10. die allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften UVV 11. die Vorschriften des Landschaftsschutzes und der Bauschutzverordnung, soweit sie durch den Leistungsumfang berührt werden 12. Denkmalschutz- und Pflegegesetz

Diese Vorgaben sind verpflichtend und Teil des Vertrages. Wird diese Regelung nicht beachtet, gilt der Auftrag als nicht ordnungsgemäß erfüllt.

Schadensersatzansprüche wegen sich daraus ergebender Folgen bleiben vorbehalten.

Es ist Sache des Auftragnehmers, sich ausreichend über die Baustelle und über die einschlägigen Vorschriften, die im Zusammenhang mit seiner Arbeit maßgeblich sind, zu unterrichten und sie in jedem Falle anzuwenden, da der AN für Verstöße haftbar gemacht wird.

  1. Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen

  1. Unklarheiten in den Verbindungsunterlagen

Zweifelsfragen sind vor Angebotsabgabe zu klären.

Sollten nach Auffassung des Bieters Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen enthalten sein, die die Preisermittlung beeinflussen könnten, so hat der Bieter die Vergabestelle unverzüglich nach Erhalt dieser Verbindungsunterlagen über die Vergabeplattform auf solche Gesichtspunkte hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form, z.B. telefonisch, gegeben hat. Evtl. Fehler oder Missverständnisse im Text des Leistungsverzeichnisses sind vor Abgabe eines Angebotes mit der Stadt Zweibrücken oder deren beauftragte Vertreter zu klären. Auf Missverständnissen basierende fehlerhafte Angebote dürfen nicht zu Nachforderungen führen. Unklarheiten bezüglich der Ausführung hat der Bieter vor Angebotsabgabe mit dem Auftraggeber bzw. benannten Vertretern zu beseitigen.

Die Bieter haben Gelegenheit Fragen über die Vergabeplattform zu stellen.

Die Beantwortung der gesammelten Fragen erfolgt anonymisiert und gesammelt ebenfalls über die Vergabeplattform. Sämtliche zur Lieferung anstehende Teile sind vor der endgültigen Bestellung nochmals mit dem Auftraggeber bezüglich Ausführung, Farbe sowie Stückzahlen etc. abzustimmen. Der Auftragnehmer hat Aufmaß vor Ort zu nehmen.

  1. Angebotspreis

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Die Angebotspreise sind Festpreise für den Ausführungszeitraum. Die Angebotspreise sind ausschließlich in das anliegende Leistungsverzeichnis einzutragen. Alle Positionen müssen ausgefüllt werden.

Das Angebot muss alle im nachstehenden Leistungsverzeichnis (LV) beschriebenen Lieferungen und Leistungen im betriebsfertigen Zustand und nutzungsgerechter Funktion umfassen. Erforderliche Anträge, Genehmigungen, Prüfungszeugnisse, Abnahme usw. sind vom Auftragnehmer vorzubereiten und in Absprache mit dem Betriebsführer der Straßenbeleuchtung der Stadt Zweibrücken abzustimmen und abzuwickeln. Die anfallenden Kosten sind vom Bieter einzukalkulieren. Sofern zur Leistung im LV keine weitere Präzisierung erfolgt, beinhaltet der angefragte Leistungsumfang (allg. Kalkulationsumfang) immer das Liefern, Montieren/Stellen und Anschließen aller genannten Positionen bis zur betriebsfertigen und vollständigen funktionellen Nutzbarkeit, einschließlich aller Nebenleistungen, sowie erforderliche Befestigungs- und Anschlussmaterialien, einschließlich der Kosten für Inbetriebnahme, Anpassung und Übergabe, fachgerechte Entsorgung, etc.

In die Montagepreise sind folgende Positionen einzurechnen:

· Baustelleneinrichtung · Einholung von verkehrsrechtlichen Anordnungen · Arbeitstägliche Einholung einer Freigabe beim Betriebsführer des Auftraggebers · Baustellenabsicherung · Führen von Bautagesberichten/Feldbüchern · Betriebsfertige Montage an Ort und Stelle · Klein- und Befestigungsmaterial · Einführen und Anschließen der ankommenden und abgehenden Leitungen bis zum Kabelübergangskasten · Einstellung der Leuchtenneigung vor Ort nach den endgültigen Erfordernissen der jeweiligen Position wo erforderlich · Dokumentation · Koordination mit anderen Gewerken · Isolationsmessung des Schleifenwiderstandes · fachgerechte Abfallentsorgung von z.B. Arbeitsabfällen, Verpackungsmaterial, Materialresten usw inkl. Entsorgungsnachweis

Erforderliche Werkzeuge, Hubsteiger, sonstige Fahrzeuge und Leitern sind vom Auftragnehmer zu stellen. Stundenlohn- bzw. Regiearbeiten dürfen nur auf ausdrücklichen Anweisung des Auftraggebers ausgeführt werden. Aufsichts-, Bauführer- und Meisterstunden werden nicht anerkannt. Nicht bezahlt werden Wegegelder, Fern- und Nahauslösungen, Überstundenzuschläge, Transportkosten sowie Zuschläge für sonstige Stoffe. Berechnet werden nur fertig montierte Materialien gemäß Angebot.

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Der Bieter hat davon auszugehen, dass die Arbeit in Teilabschnitten realisiert werden. Es ist ein wechselseitiges Arbeiten in den Bauabschnitten möglich. Es können Parallelarbeiten im Bereich Straßen-und Wegebau sowie Erschließungen durchgeführt werden. Auf sich daraus ergebende Abhängigkeiten muss sich der Auftragnehmer einstellen. Weiterhin ist davon auszugehen, dass der Straßenverkehr im gesamten Bereich durch die Arbeiten in keiner Weise behindert werden darf.

  1. Kautionen und Sicherheiten

siehe Vergabeunterlagen

  1. Zahlungsbedingungen

siehe Vergabeunterlagen

Die Zahlung erfolgt nach förmlicher Abnahme der Leistung und Zugang einer prüffähigen Rechnung. Abschlagszahlung werden gemäß §16 VOB/B entsprechend dem Leistungsfortschritt gewährt. Die Schlusszahlung erfolgt nach den Bestimmungen der VOB/B.

  1. Anforderungen an das Angebot

Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Mit der Abgabe des Angebotes erklärt sich der Bieter bereit, nach Beendigung der Arbeit eine Erklärung abzugeben, aus der hervorgeht, dass sämtliche Arbeiten, in allen Teilen entsprechend den neusten Vorschriften der VDE, des zuständigen Netzbetreibers sowie den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt worden sind (Errichterbescheinigung). Prospektmaterial/Produktbeschreibung, technische Daten und ggf. eigene technische Zeichnungen des Aufbaus sind den Angebotsunterlagen für die Positionen beizufügen, für die Alternativprodukte angegeben werden, um eine objektive und umfassende Beurteilung von Funktion, Aussehen und technischen Parametern zu ermöglichen.

Für die Angebotserarbeitung steht dem Bieter keine Entschädigung zu. Dies gilt auch im Falle einer Aufhebung des Vergabeverfahrens.

Einreichen der Angebotsunterlagen:

siehe Vergabeunterlagen

Angebotsfrist:

siehe Vergabeunterlagen

  1. Zuschlagserteilung

Der Zuschlag enthält das insgesamt wirtschaftlichste Angebot (vgl. §16 (6) VOB/A). Als einziges Wertungs-

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k riterium wird der Preis herangezogen.

Die technische und gestalterische Vergleichbarkeit muss gewährleistet sein. 11. Zuschlags- und Bindefrist (§10 VOB/A;§19 VOB/A)

Der Bieter hat in seinem abschließenden verbindlichen Angebotsschreiben zu erklären, dass er sich bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot bindet.

Nicht berücksichtigte Bieter werden entsprechend den VOB-Regelungen informiert.

  1. Feststellung der Wirtschaftlichkeit der Angebote/ Bewertung

In die Angebotswertung geht nur der Preis ein.

Bewertung

Der Preis geht mit 100 von 100 Punkten in die Bewertung ein. Bei der Bewertung des Preises erhält der Bestbieter jeweils die maximal zu erreichende Punktzahl. Bei der Ermittlung der Punkte erfolgt eine kaufmännische Rundung hin auf die erste Nachkommastelle. Die Punktevergabe an die im Ranking nachfolgenden Bieter erfolgt im prozentualen Verhältnis hierzu.

  1. Hinweispflicht

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber auf technische Mängel bei den Leuchtstellen unverzüglich hinzuweisen, die Ihm im Zuge der Leistungserbringung bekannt werden (z.B. sicherheitstechnische Mängel, die die fachgerechte Ausführung der Montagetätigkeiten beeinträchtigen oder verhindern). In diesen Fällen hat sich der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber sowohl über den Zeitpunkt der Leistungserbringung als auch über Abhilfemassnahmen unverzüglich abzustimmen. Ein Anspruch auf zusätzlichen Anfahrt und der erst zu einem späteren Zeitpunkt möglichen Leistungserbringung besteht für den Auftragnehmer nur dann, wenn die Tätigkeit vom AG als Nachtrag genehmigt wurde.

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1 8.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 11 von 21 Talstraße Talstraße LV durch DANIEL.WOJC

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

1 Beleuchtungsanlage

1 Beleuchtungsanlage xxxxxxxxxxxx

1.1 Tragwerk Beleuchtung

1.1.1 Stahlrohrmasten LPH 6m liefern und fachgerecht einbauen

Stahlrohrmast konisch rund Stahlmindestqualität S235 JR, Feuerverzinkt nach DIN EN ISO 1461, LPH 6m Zopfdurchmesser 76mm, Mastendurchmesster unten Größer / gleich 150mm Wandstänkre größer / gleich 3mm, Eingrabtiefe: 1,00m, Türausschnitt größer / gleich 85x400mm, mit eingelegter Stahltür mit Dreikantverschluss aus V2A (12mm), C-Schine für Kabelübergangskasten, Stahlmanschette feuerverzinkt, h = 400mm (davon 200mm über EOK), oben und unten verschweißt, 2 gegenüberliegende Öffnungen im Erdstück, weitere Angaben un den Vorbemerkungen beschrieben, liefern und in vorhandene Rohrhülsenfundamente fachgerecht einbauen.

Hersteller/Typ:

.............................................. vom Bieter einzutragen 25 .................... ....................

1.1 Tragwerk Beleuchtung ....................

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1 8.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 12 von 21 Talstraße Talstraße LV durch DANIEL.WOJC

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

1.2 Leuchten

1.2.1 Lieferung und Montage Leuchten

1.2.1.1 LED-Mastaufsatzleuchte liefern und montieren

Im Rahmen von vorangegangenen Sanierungsmaßnahmen wurde als Ersatz für technische Leuchten Produkte des Herstellers Siteco, SL 11 iQ mini installiert.

Aus ortsbildgestalterischen Gründen und zur Vereinfachung des Instandhaltungsaufwandes werden diese Produkte im Rahmen dieser Ausschreibung nach §7 Abs. 2 Nr.1 VOB/A vorgegeben.

Hersteller: Siteco

Fabrikat: SL 11 iQ mini Typ: 5XC2M51F08GE Optik: S100001 - direkt asymmetrisch breit strahlend

Lichtfarbe 3000k

mit werksseitiger Reduzierung auf Leistungs-/Lichtstromstufe 60 %

mittlere Systemleistung: 22,7W mit 3460lm

Konstantlichtstrom (CLO2.0) Steuerung: iQ Street-Remote St0ßspannungsfestigkeit: 10kV

Lichttechnik: Lichtlenkung mit 3-Facettenreflektor Farbwiedergabe: CRI > 70

Gehäuse/Montage: Leuchtgehäuse aus Aluminium Druckguss, pulverbeschichtet, Farbe DB 702S Montageart: Aufsatz Zopfmaß: 76mm Leuchte werkzeuglos zu öffnen Neigung werkzeuglos einstellbar 0°-+15°

Mastarretierschrauben aus rostfreiem Stahl, alle erforderlichen Befestigungsmaterialien sind in den Preis einzukalkulieren Schutzart (gesamt): IP66 Schutzklasse (gesamt): SKII (schutzisoliert) Prüfzeichen: CE, ENEC, VDE Schlagfestigkeit: IK10

Lichtmanagement:

Einfaches und schnelles Identifizieren der Leuchte mittels QR-Code.

Auslesen und Übertragen sämtlicher leuchtenspezifischer Parameter ohne

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1 8.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 13 von 21 Talstraße Talstraße LV durch DANIEL.WOJC 1.2 Leuchten 1.2.1 Lieferung und Montage Leuchten

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Werkzeug und ohne Kabelverbindung über eine stabile Bluetooth-Verbindung mittels Street-Remote.

Garantieleistungen sind in separater Erklärung anzugeben (gewünscht wird eine möglichst lange Vollgarantie, d. h. kostenfreier Austausch von Leuchten bei De- fekt).

Weitere Angaben sind in den Vorbemerkungen beschrieben. 25 st .................... ....................

1.2.1 Lieferung und Montage Leuchten ....................

1.2 Leuchten ....................

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1 8.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 14 von 21 Talstraße Talstraße LV durch DANIEL.WOJC

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

1.3 Zubehör Beleuchtungsanlage

1.3.1 Kabelübergangskasten liefern und montieren

Kabelübergangskasten mit integriertem Überspannungsschutz, mit 2 Sicherungen 6A, für 2 Verbindungskabel zur Leuchte, Material: Polyamid, Schutzklasse II, Schutzart: IP54 Bauart: DIN 43628 und VDE 0660 Teil 505, Farbe Körper: grau Farbe Deckel: transparent Schiebeklemmtechnik bzw. Federklemmtechnik, Überspannungsschutz SPD nach DIN EN 61 643-11, Typ 2 mit Defektanzeige und Unterbrechung Laststromkreis, zusätzlich sind 2 Hilfsklemmen für eine DALI-Anbindung einzubauen, sowie 2 Erdkabel 5x10 mm² o.ö. auflegen, den Mast mit PVC Aderleitung 1x10mm² Nullen,

weitere Angaben in den Vorbemerkungen beschrieben, liefern und montieren.

Fabrikat: Langmatz Typ: EK-480-G2S-2d mit ÜSS

oder ein technisch gleichwertiges Produkt

Hersteller/Typ:

.................................................... vom Bieter einzutragen

25 st .................... ....................

1.3.2 Leuchtenzuleitung 6m zum Anschluss an den Kabelübergangskasten

Qualität: SYM-J K110 5x1,5mm2 6m lang

liefern,

beide Leitungsenden mit Aderendhülsen versehen, liefern und an der Leuchte sowie am Kabelübergangskasten anschließen

Übertrag: ....................

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1 8.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 15 von 21 Talstraße Talstraße LV durch DANIEL.WOJC 1.3 Zubehör Beleuchtungsanlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... Hersteller/Typ:

.................................................... vom Bieter einzutragen 25 st .................... ....................

1.3 Zubehör Beleuchtungsanlage ....................

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1 8.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 16 von 21 Talstraße Talstraße LV durch DANIEL.WOJC

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

1.4 Versorgungsleitungen Beleuchtung

1.4.1 Erdkabel für die Straßenbeleuchtung liefern

Qualität: NYY-J 5x10mm2

und in vorhandenes Schutzrohr einziehen und im Rohrhülsenfundament schlaufen

Hersteller/Typ:

................................................ vom Bieter einzutragen 1000 m .................... ....................

1.4.2 Lichtpunkt/Brennstelle mit 2 Kabelenden vorbereiten

Brenstellen für den Anschluss vorbereiten, wie in den Vorbemerkungen beschrieben, sowie das Kabel in den Mast einführen.

Der Einheitspreis für diese Position umfasst das Einführen des Erdkabels in den Mast und die vorbereitenden Anschlussarbeiten bei 2 oder 3 Kabelenden zum Anschluss an den KÜK. 25 st .................... ....................

1.4.3 Schrumpfverbindungsmuffe aus dickwandigem Polyolefin-Schrumpfschläuchen, längswasser- und spannungsfest bis 1kV, für Kabelquerschnitte von 2,5 bis 16mm2, 5 Adern, für Kunstoffkabel,

einschließlich Absetzen von 2 Kabelenden des Erdkabels, (überwiegend 10mm2), liefern und montieren.

Fabrikat: Sigmaform Typ: SVM 2,5 -16/5

oder ein technisch gleichwertiges Produkt

Hersteller/Typ:

................................................. vom Bieter einzutragen 2 st .................... ....................

1.4 Versorgungsleitungen Beleuchtung ....................

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1 8.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 17 von 21 Talstraße Talstraße LV durch DANIEL.WOJC

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

1.5 Demontage

1.5.1 Demontage von Leuchten, Masten und Kabelübergangskästen

1.5.1.1 Leuchten demontieren und entsorgen bis 9m Lichtpunkthöhe

Bestehende Außenleuchte mit Seilanbau einschl. Leuchtmittel demontieren Lichtpunkthöhe bis 9m; einschl. Zuleitung zum Hausanschlusskasten im Dachstuhl des angrenzenden Häuser.

Das demontierte Material ist fachgerecht zu entsorgen, einschl. anfallender Gebühren.

Ein entsprechender Entsorgungsnachweis ist dem Auftraggeber als Dokumentation zu liefern. 8 st .................... ....................

1.5.1.2 Leuchten demontieren und entsorgen LPH bis 9m Lichtpunkthöhe

Bestehende Außenleuchte auf Lichtmast einschl. Leuchtmittel demontieren Lichtpunkthöhe bis 9m; einschl. Zuleitung zum Hausanschlusskastenkasten im Dachstuhl des angrenzenden Häuser.

Das demontierte Material ist fachgerecht zu entsorgen, einschl. anfallender Gebühren.

Ein entsprechender Entsorgungsnachweis ist dem Auftraggeber als Dokumentation zu liefern. 3 st .................... ....................

1.5.2.1 Seilabspannung mit Dachbefestigung demontieren

Stahlseil, Länge bis 15m Rückbau Dachbefestigung, das demontierte Material wird Eigentum des AN und ist von diesem zu fachgerecht zu entsorgen einschl. anfallender Deponiegebühren.

Ein entsprechender Entsorgungsnachweis ist als Dokumentation an den AG zu liefern.

Stahlseil befestigte Bauteile (z.B. Verkehrszeichen oder Schilder der Wasserversorgung) sind lichtpunktbezogen zu dokumentieren. Eine Weiterverwendung und ggf. erforderliche Montage an einem anderen Mast sind mit dem AG abzustimmen.

Anfallende Leistunden für Demontage und Montage von Beschilderungen werden gesondert vergütet. 8 st .................... ....................

1.5.2.2 Beleuchtungsmast LPH 7m demontieren

Übertrag: ....................

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1 8.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 18 von 21 Talstraße Talstraße LV durch DANIEL.WOJC 1.5 Demontage 1.5.1 Demontage von Leuchten, Masten und Kabelübergangskästen

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... Beleuchtungsmast aus Stahl, LPH 7m Erdstück 1,5m demontieren einschl. Fundament, das demontierte Material wird Eigentum des AN und ist von diesem zu fachgerecht zu entsorgen einschl. anfallender Deponiegebühren.

Ein entsprechender Entsorgungsnachweis ist als Dokumentation an den AG zu liefern.

Am Mast befestigte Bauteile (z.B. Verkehrszeichen oder Schilder der Wasserversorgung) sind lichtpunktbezogen zu dokumentieren. Eine Weiterverwendung und ggf. erforderliche Montage an einem anderen Mast sind mit dem AG abzustimmen.

Anfallende Leistunden für Demontage und Montage von Beschilderungen werden gesondert vergütet. 3 st .................... ....................

1.5.1 Demontage von Leuchten, Masten und Kabelübergangskästen ....................

1.5 Demontage ....................

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1 8.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 19 von 21 Talstraße Talstraße LV durch DANIEL.WOJC

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

1.6 Tiefbau

1.6.1 Montagegrube herstellen

1.6.1.1 Montagelöcher 2,0x1,0x1,20m tief, Bodenklasse 3-5, herstellen. Die Oberfläche aus Betonverbundsteinpflaster einschl. Schottertragschicht ausbauen und seitlich lagern. Nach der Masterstellung wieder verfüllen, wie in den Vorbemerkungen beschrieben und die Oberfläche aus Betonverbundsteinpflaster mit Schottertragschicht wiederherstellen.

Material:

................................................. vom Bieter einzutragen 25 st .................... ....................

1.6.1 Montagegrube herstellen ....................

1.6 Tiefbau ....................

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1 8.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 20 von 21 Talstraße Talstraße LV durch DANIEL.WOJC

Zusammenstellung

1 Beleuchtungsanlage xxxxxxxxxxxx

1.1 Tragwerk Beleuchtung ....................

1.2.1 Lieferung und Montage Leuchten .................... 1.2 Leuchten ....................

1.3 Zubehör Beleuchtungsanlage ....................

1.4 Versorgungsleitungen Beleuchtung ....................

1.5.1 Demontage von Leuchten, Masten und Kabelübergangskäs- .................... ten 1.5 Demontage ....................

1.6.1 Montagegrube herstellen .................... 1.6 Tiefbau ....................

Summe ....................

zzgl. MwSt ......... % ....................

Gesamtsumme ....................

[Seite 21]

Inhaltsverzeichnis

1 Beleuchtungsanlage.............................................................................. 11

1.1 Tragwerk Beleuchtung........................................................................... 11

1.2 Leuchten................................................................................................. 12

1.2.1 Lieferung und Montage Leuchten......................................................... 12

1.3 Zubehör Beleuchtungsanlage............................................................... 14

1.4 Versorgungsleitungen Beleuchtung..................................................... 16

1.5 Demontage.............................................................................................. 17

1.5.1 Demontage von Leuchten, Masten und Kabelübergangskästen....... 17

1.6 Tiefbau..................................................................................................... 19

1.6.1 Montagegrube herstellen....................................................................... 19

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