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Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus
ausbeuterischer Kinderarbeit
- Von ausbeuterischer Kinderarbeit sind insbesondere folgende Produkte betroffen: -Sportbekleidung, Sportartikel, insbesondere Bälle; -Spielwaren; -Teppiche; -Textilien; -Lederprodukte; -Billigprodukte aus Holz; -Natursteine; -Agrarprodukte wie z.B. Kaffee, Kakao, Orangen- oder Tomatensaft.
Enthält die Leistung oder Lieferung derartige Produkte, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika herge- stellt bzw. bearbeitet werden oder wurden? Ja Nein
- Falls ja, ist eine der beiden folgenden Erklärungen erforderlich. Bitte die entsprechende Erklärung an- kreuzen! a) Ich/Wir sichere/n zu, dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte ohne aus- beuterische Kinderarbeit im Sinn des IAO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens oder aus anderen nationalen oder internationalen Vorschriften zur Bekämpfung von ausbeuterischer Kinderarbeit ergeben. Ja
Kann die Erklärung unter a) nicht abgegeben werden, ist folgende Erklärung notwendig:
b) Ich/Wir sichere/n zu, dass mein/unser Unternehmen meine/unsere Lieferanten und deren Nachun- ternehmer aktive und zielführende Maßnahmen ergriffen haben, um ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des IAO-Übereinkommens Nr. 182 bei Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte auszuschließen. Ja
- Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich oder vorwerfbar falsche Abgabe der vorstehen- den Erklärung meinen/unseren Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat bzw. - nach Vertragsschluss - den Auftraggeber gegebenenfalls zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhal- tung einer Frist berechtigt.
Ort, Datum
Firmenstempel Rechtsverbindliche Unterschrift
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