Verfahrens- und Vergabebedingungen - Offenes Verfahren_06-2022.pdf

Technisches Inbetriebnahmemanagement und Monitoring für die Sanierung der Alten Männeranstalt

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 21:46 (Europe/Berlin)

Herkunft: lbb.vergabe.rlp.de

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Verfahrens- und Vergabebedingungen im offenen Verfahren LBB, Zentrale Vergabestelle FbT Seite 1


Verfahrens- und Vergabebedingungen

für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen im Offenen Verfahren

Ausgabe: Juni 2022

Hinweis: Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Verga- beverordnung – VgV).

  1. Hinweis zur Registrierung auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz

Bitte beachten Sie, dass Sie ohne Registrierung auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de und Bestätigung der Teilnahme an dem Verfahren der Vergabestelle keine Nachrich- ten direkt über den Kommunikationsbereich zukommen lassen können und eine elektronische Angebots- abgabe nicht möglich ist.

  1. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Feh- ler, so hat er unverzüglich die Zentrale Vergabestelle FbT vor Ablauf des Einreichungstermins in Textform darauf hinzuweisen.

  1. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter mit anderen Wirtschafts- teilnehmern Vereinbarungen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Dies gilt insbesondere auch für Bietergemeinschaften.

  1. Angebot / Angebotsunterlagen

4.1 Die Angebotsunterlagen (Eignungsbogen inkl. Anlagen und geforderte Nachweise sowie Angebotsblatt inkl. Kalkulationsblätter und Darstellung zu den qualitätsbezogenen Zuschlagskriterien) und der Schrift- verkehr mit der Zentralen Vergabestelle FbT sind in deutscher Sprache abzufassen. Angebote in anderer Sprache werden ausgeschlossen.

4.2 Für das Angebot und den Eignungsbogen inkl. deren Anlagen sind die von der Zentralen Vergabestelle FbT vorgegebenen Vordrucke/Formulare zu verwenden. Die Form der Darstellung zu den qualitätsbezogenen Zuschlagskriterien ist grds. frei wählbar, es ist jedoch auch hier die Textform (s. Ziffer 4.5) erforderlich. Außerdem soll das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Deckblatt vorangestellt werden.

Weitere Unterlagen (mit Ausnahme der geforderten Anlagen und Nachweise) werden nicht berücksich- tigt. Anlagen/Ergänzungen sind in separaten Dokumenten zulässig, sofern diese eindeutig gekennzeich- net und den einzelnen Formularen zweifelsfrei zuzuordnen sind. Insbesondere können Erläuterungen dem Angebot als gesondertes Schreiben beigefügt werden, sofern diese zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen (z.B. zu 0,00 €-Positionen).

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4.3 Die Angebotsunterlagen sind mit allen geforderten Erklärungen und Nachweisen zu dem von der Zent- ralen Vergabestelle FbT in der einschlägigen Auftragsbekanntmachung und der "Aufforderung zur An- gebotsabgabe" angegebenen Einreichungstermin vollständig elektronisch in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz einzureichen. Die Unterlagen sind im jeweiligen Projektraum im Bereich „Angebote“ hochzuladen. Nicht form- und fristgerechte oder in Pa- pierform eingereichte Angebotsunterlagen werden ausgeschlossen. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote in Textform zurückgezogen werden.

4.4 Zum Nachweis der Eignung ist es möglich, die mit der Richtlinie 2014/24/EU eingeführte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu verwenden. Sofern die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise alternativ in Form der EEE eingereicht werden, muss der Bieter sicherstellen, dass die EEE sämtliche im Eignungsbogen abgefragten Erklärungen und Nachweise enthält.

Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Eignungsbogen einschließlich Anlagen vollständig ausgefüllt und eingereicht wird.

4.5 Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Eignungsbogen und dem Angebot sowie auf den weiteren Eigenerklärungen / Anlagen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an der dafür vorgesehenen Stelle der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Eigenerklärung abgibt (Textform gem. § 126b BGB).

4.6 Der Eignungsbogen und das Angebotsblatt müssen die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärun- gen und Angaben enthalten. Soweit Bescheinigungen und Nachweise gefordert werden, haben auslän- dische Bieter gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes und sofern diese nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Sofern die Anerkennung der geforderten Berufsqualifikation nicht in der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU, geregelt ist, muss eine Bescheinigung einer autorisierten Stelle über die Anerkennung in Deutschland vorgelegt werden.

Sämtliche Angaben sind vollständig, wahrheitsgemäß und widerspruchsfrei zu machen.

Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen und Angaben müssen zweifelsfrei sein.

Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.

4.7 Unvollständige Angebote, insbesondere solche die nicht alle in der einschlägigen Bekanntmachung, in der Angebotsaufforderung, im Eignungsbogen und/oder im Angebotsblatt geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Die Erklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen. Die Möglichkeit der Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bleibt unberührt.

4.8 Erklärungen und Nachweise, die von der Zentralen Vergabestelle FbT nach dem Einreichungstermin verlangt werden, sind zu dem von der Zentralen Vergabestelle FbT bestimmten Zeitpunkt auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz im jeweiligen Projektraum (Menüpunkt „Kommunikation“) einzu- reichen. Werden die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise nicht fristgerecht hochgeladen, wird das Angebot ausgeschlossen.

4.9 Angebote, welche die geforderten Mindeststandards nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.

4.10 Für die Erstellung und Einreichung des Angebots sowie der weiteren Erklärungen und Nachweise / Un- terlagen werden keine Entschädigungen / Vergütungen gezahlt.

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  1. Mehrfachbeteiligungen

Mehrfachbeteiligungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bieter(-gemeinschaften) vom Vergabeverfahren. Gleiches gilt, wenn sich ein Unternehmen einzeln und zusätzlich als Mitglied einer Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zusammen mit einem Nachunternehmer bewirbt.

  1. Bietergemeinschaften

6.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben (s. Anlage 1 zum Eignungsbogen),

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Angebotsabgabe und Durchführung des Vertra- ges bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

6.2 Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Abgabe des Angebots gebildet haben, werden nicht zuge- lassen.

6.3 Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ist darzustellen. Die Funktionen und Zu- ständigkeiten der Mitglieder der Bietergemeinschaft sind ggf. in einem Organigramm, welches dem An- gebot beigefügt wird, anzugeben.

6.4 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot für jedes Mitglied einen eigenen vollständig ausgefüllten und mit dem Namen der bevollmächtigten, natürlichen Person, die für das jeweilige Mitglied die Eigen- erklärung abgegeben hat (Textform gem. § 126b BGB), versehenen Eignungsbogen inkl. der erforder- lichen einschlägigen Anlagen und Nachweise einzureichen.

Es darf jedoch nur ein Angebot (Angebotsblatt, Kalkulationsblätter und Darstellung zu den Zuschlagskriterien) für die Bietergemeinschaft eingereicht werden. Die Eigenerklärung zum Angebot ist vom bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft in Textform abzugeben (s. Ziffern 4.5 und 6.1).

  1. Eignungsnachweis für andere Unternehmen (Eignungsleihe)

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft, bei der Erfüllung eines Auftrages die Kapazitäten an- derer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (vgl. § 47 VgV), so hat er / sie dies im Eignungsbogen anzugeben und durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (s. An- lage 2 zum Eignungsbogen) mit dem Angebot nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten (Mittel, Fähigkeiten) zur Verfügung stehen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfah- rung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

  1. Unteraufträge

Beabsichtig der Bieter / die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen im Eignungsbogen bezeichnen und – soweit bekannt – die vorgesehenen Unterauftragnehmer benennen.

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  1. Wechsel der Identität

Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der Bietergemeinschaft bzw. der Mitglieder der Bietergemein- schaft ist nicht zugelassen.

Eine Änderung der Identität des Nachunternehmers ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Bieter / Die Bietergemeinschaft hat dabei jedenfalls die mindestens gleichwertige Fachkunde und Zuverlässigkeit des Nachunternehmers nachzuweisen.

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