04 Erklärung Mindestentgelt (V1).docx

Technische Systemadministration und Softwareentwicklungsleistungen für SAP und Risk/Cont

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 14:51 (Europe/Berlin)

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Erklärung Mindestentgelt

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere

  • den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, und
  • gemäß § 7 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, § 3 Abs. 1 des Entgelttransparenzgesetzes und § 2 Nr. 7 AEntG gleiches Entgelt für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit zu bezahlen.

Der Auftragnehmer hat alle gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 23 Abs. 2 AEntG und § 21 Abs. 2 MiLoG, zur Gewährleistung von Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben in ihrer jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis genommen, was er mit dieser Erklärung bestätig, und erklärt hierzu:

Ich/Wir verpflichte/n mich/uns hiermit,

  1. Für die Leistungserbringung die geltenden Bestimmungen des Mindestlohngesetz (MiLoG) einzuhalten.
  2. Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere deren Angebote daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis des zu zahlenden Mindestentgelts kalkuliert sein können,
  3. im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer oder Beschäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des beauftragten Nachunternehmers alle gesetzlichen Verpflichtungen, insbesondere § 23 Abs. 2 AEntG und § 21 Abs. 2 MiLoG, sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber die Mindestentgelterklärung der Nachunternehmer und der Verleiher vorzulegen;
  4. vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten, diese dem Auftraggeber auf dessen Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen.
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Name des erklärenden Unternehmens bzw. des bevollmächtigten Vertreters der Bewerber-/Bietergemeinschaft (1. Mitglied)
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OrtDatumName des Verantwortlichen in Druckbuchstaben (bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften des bevollmächtigten Vertreters)
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