VV-2026-0135 Eigenerklärung zur Sicherheitsüberprüfung eigener Beschäftigter_PW.docx

Technische Gebäudeausrüstung für Medienversorgung und Sicherheit einer Botschaft in Bujumbura

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 09:44 (Europe/Berlin)

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Eigenerklärung zur Sicherheitsüberprüfung eigener Beschäftigter
Die für die Leistungserbringung vorgesehenen Beschäftigten meines Unternehmens sind nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) wie folgt überprüft worden:
[ ]Ü1 Einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 SÜG. XXX Beschäftige
[ ]Ü2 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 SÜG. XXX Beschäftigte
[ ]Ü3 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen gem. § 10 SÜG. XXX Beschäftige
[ ] Falls eine Sicherheitsüberprüfung nicht vorhanden ist, erklären wir uns bereit, die von uns vorübergehend eingesetzten Beschäftigten meines Unternehmens der erforderlichen Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) zu unterziehen.
Im Falle der Zuschlagserteilung erklären wir uns bereit, für die von uns im Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten vorübergehend eingesetzten Mitarbeiter/-innen auf Verlangen des Auftraggebers ein einfaches Führungszeugnis nach § 30 Abs. 1 BZRG innerhalb von 6 Wochen vorzulegen. Die Kosten trägt der Auftragnehmer.
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