Technische Betriebsführung des Stromverteilnetzes in Hechingen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
31.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
31.07.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Elektrizität (09310000)
  • Versorgungsunternehmen (65000000)
  • Stromversorgung (65310000)
  • Betrieb von elektrischen Anlagen (65320000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
532858-2026
Verfahrensnummer
ef2d0a0f-9909-4f8d-9bf4-d0d8fa5c9979

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Netze Hechingen GmbH & Co. KG sucht ein fachkundiges Unternehmen für die technische Betriebsführung ihres Stromverteilnetzes der allgemeinen Versorgung in Hechingen. Der bestehende Vertrag läuft am 31. Dezember 2026 aus; für den neuen Auftrag ist eine Dauer von 1.980 Tagen angegeben. Angaben zu einer festen Abnahmemenge oder zu Einzelabrufen liegen nicht vor.

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Leistungsbeschreibung

Ziel: Technische Betriebsführung für das Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Neu - Netze Hechingen GmbH & Co. KG, Vergabeverfahren Techn. Betriebsführung Stromnetz

    Die Netze Hechingen sind Eigentümer und Konzessionsnehmer (i.S.v. § 46 EnWG) des Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung im Gebiet der Stadt Hechingen. Der gegenwärtige Vertrag mit der Netze BW GmbH über die technische Betriebsführung für das Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung läuft zum 31.12.2026 aus. Deshalb wird im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ein geeignetes, zuverlässiges und fachkundiges Unternehmen, gesucht, das die Aufgabe der technischen Betriebsführung ab dem 01.01.2027 (im Folgenden: "Betriebsführer") übernimmt. Weitere Details zur Leistungsbeschreibung kann den Anlagen E01 - E 03 entnommen werden.

    Frist: 31.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Bewerber/Bieter müssen folgende Erklärungen machen, vgl. Formblatt Anlage C 05 1. Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellen. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren nicht I. gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder II. gemäß § 98c Aufenthaltsgesetz oder III. gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder IV. gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als EUR 2.500 belegt worden bin/sind. Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den § 22 i. V. m. § 24 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorliegen. Sollte einer der oben genannten Ausschlussgründe vorliegen, so ist dies gesondert zu erklären. Ebenso ist bei Selbstreinigungsmaßnahmen gesondert auf diese zu verweisen. 2. Angaben über Selbstreinigung Mein/Unser Unternehmen hat eine erfolgreiche Selbstreinigung durchgeführt. Die Bestätigung(en) werde(n) ich/wir auf Verlangen vorlegen. Außerdem müssen die Bewerber/Bieter folgende Erklärungen abgeben, vgl. Formblatt C06: Eigenerklärung zu Artikel 5K der Verordnung (EU) NR. 833/2014 über die Einhaltung von EU-Sanktionen gegenüber Russland Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Wertbarer Gesamtpreis (netto) für technische Betriebsführung entsprechend der Regelung "Entgelt, Zahlungsmodalitäten" im Betriebsführungsvertrag, einzutragen in die Preisblätter, Anlage D03 Unterkriterium I.1. Preisblatt 1 - Bestandteile der Pauschale DL-Entgelt (netto) Gewichtung: 20 Unterkriterium I.2. Preisblatt 2a- Personalverrechnungssätze (netto) Gewichtung: 25 Unterkriterium I.3. Preisblatt 2b -- Fahrzeuge / Geräte Gewichtung:15 Unterkriterium I.4. Preisblatt 3 - Fallpauschalen / standardisierte Projektpreise Gewichtung: 20 Erläuterung: 1. Unterkriterien I.1. und I.4: Preisblatt 1 Bestandteile der Pauschale DL-Entgelt und Preisblatt 3. Fallpauschalen / standardisierte Projektpreise Wertbarer Gesamtpreis (netto) (maximal jeweils 20 Wertungspunkte) Der Bewerber hat das in der Anlage D03 beigefügte Preisblatt 1 und Preisblatt 3 auszufüllen. Es sind Pauschalen bzw. Fallpauschalen in EUR netto einzutragen. Im Preisblatt 1sind die Einzelpositionen und die Summe aller pauschalen Einzelpositionen auszufüllen. Im Preisblatt 1 wird für die vergaberechtliche Bewertung die Summe aus den drei Summen aller pauschalen Einzelpositionen (DLEntgelt) zusammengerechnet. In Preisblatt 3 wird für die vergaberechtliche Bewertung eine Summe aller Fallpauschalen gebildet. Die jeweilige Summe des Preisblattes 1 und des Preisblattes 3 aller pauschalen Einzelpositionen ist der "wertbare angebotene Gesamtpreis". Das beste Angebot ist dasjenige vom Bieter mit dem niedrigsten "wertbaren angebotene Gesamt-preis" (in EUR netto). Dieses erhält die volle Wertungspunktzahl. Das Angebot des Bieters mit mehr als dem doppelten "wertbaren angebotene Gesamtpreis" (in EUR netto) erhält 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Entgelte erfolgt über eine lineare Interpolation mit zwei Nachkommastellen entsprechend der in Anlage B02 dargelegten Formel. 2. Unterkriterium I.2: Nach Preisblatt 2a wird das durchschnittliche Zeithonorar je Stunde ("Normalzeit") für alle anzugebenden Kategorien (kaufmännische/r Sachbearbeiter/in, technische/r Sachbearbeiter/in, Monteur/in, Obermonteur/in / Spezialmonteur/in, Meister/in, Spezialist/in Sekundärtechnik, Ingenieur/in, Fach- und Spezialingenieur/in***, Projektleiter/in / Baukoordinator/in****) bewertet. Wertbarer Gesamtpreis (netto) (maximal 20 Wertungspunkte) Der Bewerber hat das in der Anlage D03 beigefügte Preisblatt 2a auszufüllen. Es sind die Stundens-ätze in EUR netto für die jeweiligen Kategorien einzutragen. Für die vergaberechtliche Bewertung wird ein durchschnittlicher Preis für diese Stunden bewertet. Das niedrigste wertbare durchschnittliche Zeithonorar erhält die jeweils maximal erreichbare Punktzahl von 25 Punkten. 0 Wertungspunkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten wertbaren Gesamtangebotspreises. Alle Angebote mit darüber liegenden Durchschnittspreisen erhalten ebenfalls 0 Wertungspunkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Entgelte erfolgt über eine lineare Interpolation mit zwei Nachkommastellen entsprechend der in Anlage B02 dargelegten Formel. 3. Unterkriterium I.3. Preisblatt 2b - Fahrzeuge Geräte (verschiedene Kategorien). Wertbarer Gesamtpreis (netto) (maximal 15 Wertungspunkte) Der Bewerber hat das in der Anlage D03 beigefügte Preisblatt 2b auszufüllen. Es sind unter anderem die Stundensätze in EUR netto für die jeweiligen Kategorien einzutragen. Für die vergaberechtliche Bewertung wird der durchschnittliche Preis für diese Stunden bewertet. Das ist der "wertbare angebotener Gesamtpreis" (netto) Der niedrigste "wertbare Gesamtpreis" erhält die jeweils maximal erreichbare Punktzahl von 15 Punkten. 0 Wertungspunkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten wertbaren Gesamtpreises. Alle Angebote mit darüber liegenden Durchschnittspreisen erhalten ebenfalls 0 Wertungspunkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Entgelte erfolgt über eine lineare Interpolation mit zwei Nachkommastellen entsprechend der in Anlage B02 dargelegten Formel.
80 %
1. Störungsbehebungskonzept ausgehend von 2.7. der Leistungsbeschreibung: Es wird ein fachliches Konzept über die Art und Weise der Behebung von Netzstörungen bewertet. Das Konzept soll folgende Punkte beinhalten: - Veranschlagte Zeiträume von durchschnittlichen Versorgungsunterbrechung unterschiedlicher Art und Weise. - Darstellung, wie Störungen unterschiedlicher Formen behoben werden. Dabei sollen die durchschnittlichen Reaktionszeiten, die technische Leistungsfähigkeit und die IT-Sicherheit dargestellt werden. Der Inhalt des Konzepts wird bewertet. Der Bewerber ist aufgefordert, jeweils in einem kurzen Konzept darzulegen, wie die genannten Punkte umgesetzt werden sollen. Das Konzept ist auf jeweils maximal 5 DIN A4-Seiten (Schriftart: Arial, 12 pt) darzustellen und auf gesonderten Blättern dem Angebot beizufügen. Alle über den zugelassenen Umfang hinausgehenden Ausführungen werden im Rahmen der Wertung nicht berücksichtigt. 2. Bewertung des Konzepts Erzielt werden können maximal 20 Wertungspunkte für das Konzept. Die Bewertung erfolgt nach einem modifiziertem Schulnotensystem, bei welchem 4 Wertungspunkte die beste Bewertung und 0 Wertungspunkte die schlechteste Bewertung darstellen: BEWERTUNGSTABELLE 0 Wertungspunkte Das fachliche Konzept ist nicht beschrieben oder wird nicht vor-gelegt. 1 Wertungspunkte Das fachliche Konzept ist ungenügend oder nur lückenhaft beschrieben. Wesentliche Aspekte der Aufgabenstellung werden nicht berücksichtigt, das Konzept lässt deshalb höchstens eine unter-durchschnittliche Umsetzung der erwarteten Aufgabenerledigung erwarten. 2 Wertungspunkte Das fachliche Konzept ist allgemein beschrieben und berücksichtigt alle wesentlichen Aspekte der Aufgabenstellung. Es lässt deshalb eine durchschnittliche Umsetzung erwarten. 3 Wertungspunkte Das fachliche Konzept ist konkret beschrieben und berücksichtig alle Aspekte der Aufgabenstellung. Es ist ein hohes Verständnis für die Sektorenauftraggeberin und die Komplexität des Projekts erkennbar, das Konzept lässt deshalb eine gute Umsetzung erwarten. 4 Wertungspunkte Das fachliche Konzept ist konkret beschrieben und berücksichtigt alle Aspekte der Aufgabenstellung. Es ist ein hohes Verständnis für die Sektorenauftraggeberin und die Komplexität des Projekts erkennbar, das Konzept lässt deshalb eine gute Umsetzung erwarten. Zusätzlich lässt das beschriebene Konzept im unmittelbaren Bieter-vergleich die beste Umsetzung der Aufgabe in ihrer vollen Komplexität erwarten. Die für dieses Kriterium erzielten Wertungspunkte werden durch Multiplikation der erreichten Punktzahl im Verhältnis zur erreichbaren Punktzahl (mit zwei Nachkommastellen) ermittelt. Formel/Beispiele dazu: Der Bieter bekommt 3 von 4 Punkten bei der Wertung. Die maximal erreichbaren Wertungspunkte betragen 4 Wertungspunkte. Der Bieter erreicht somit eine Wertungspunktzahl von 15 (berechnet aus 20 Wertungspunkten für dieses Unterkriterium = (3 / 4 Punkte * 20 Wertungspunkte = 15).
20 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Die Bewerber/Bieter müssen folgende Erklärungen machen, vgl. Formblatt Anlage C 05 1. Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellen. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren nicht I. gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder II. gemäß § 98c Aufenthaltsgesetz oder III. gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder IV. gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als EUR 2.500 belegt worden bin/sind. Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den § 22 i. V. m. § 24 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorliegen. Sollte einer der oben genannten Ausschlussgründe vorliegen, so ist dies gesondert zu erklären. Ebenso ist bei Selbstreinigungsmaßnahmen gesondert auf diese zu verweisen. 2. Angaben über Selbstreinigung Mein/Unser Unternehmen hat eine erfolgreiche Selbstreinigung durchgeführt. Die Bestätigung(en) werde(n) ich/wir auf Verlangen vorlegen. Außerdem müssen die Bewerber/Bieter folgende Erklärungen abgeben, vgl. Formblatt C06: Eigenerklärung zu Artikel 5K der Verordnung (EU) NR. 833/2014 über die Einhaltung von EU-Sanktionen gegenüber Russland Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 21.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 726750-2026

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