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Tägliche Vollverpflegung für Personen in Unterkünften

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 09:26 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung über Verpflegungsleistungen für Gemeinschaftsunterkünfte Vergabenummer: KROF-2026-53.3-01

A. Allgemeines

Gemäß § 3 Abs. 1 AsylbLG erhalten Asylsuchende Sachleistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung. In den Unterkünften, in denen die Untergebrachten aufgrund gesetzlicher Vorgaben einen Anspruch auf Unterbringung mit Vollverpflegung haben, sind hinsichtlich der Verpflegung die nachfolgend genannten Bedingungen zu erfüllen:

B. Objekt / Räumlichkeiten

Die Leistungserbringung erfolgt auf dem Gelände Dornhofstraße 40, 63263 Neu-Isenburg und An der Trift 75, 63303 Dreieich.

Die o.g. Aufnahmeeinrichtungen haben erfahrungsgemäß insgesamt einen Bedarf an Vollverpflegungsleistungen für täglich 300 bis max. 850 Bewohnerinnen und Bewohner.

Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestabnahme.

Die Essensausgabe erfolgt in zwei unterschiedlichen Gebäuden.

Die Gemeinschaftsunterkunft in Dreieich verfügt über keine Küche. Die Mahlzeiten sind dementsprechend auswärts zuzubereiten und dorthin zu liefern. Professionelle Catering- Ausgabenflächen sowie Großküchen-Waschbecken stehen zur Verfügung.

C. Leistungen des Auftragnehmers

  1. Der Auftragnehmer übernimmt die Belieferung und Versorgung der in den beiden o. g. Unterkünften untergebrachten Personen mit Tagesvollverpflegung nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.

  2. Eine etwaige Versorgung von Mitarbeitern, Gästen und Dritten ist nicht Vertragsbestandteil.

  3. Die Verpflegung hat abwechslungsreich, ausgewogen (s. im Einzelnen Ziff. E sowie die beigefügten Beispielbilder) und unter Berücksichtigung kultureller Ernährungsgewohnheiten (insbesondere für Personen aus der Ukraine, Türkei und Syrien) und religiöser Ernährungsvorgaben zu erfolgen, bspw. im Hinblick auf muslimische Ernährungsvorschriften (u.a. „Halal“-Optionen).

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  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Säuglingen ab dem vollendeten 5. Lebensmonat - entsprechend dem individuellen Entwicklungsstand sowie den Vorgaben der Erziehungsberechtigten – täglich frisch zubereiteten Gemüsebrei oder alternativ handelsübliche Beikost in gleichwertiger Qualität bereitzustellen (Beikostversorgung). Die Bereitstellung hat bedarfsgerecht zu erfolgen und umfasst in der Regel bis zu drei Beikostmahlzeiten pro Tag. Die Speisen müssen den jeweils geltenden lebensmittelrechtlichen und ernährungsphysiologischen Anforderungen für Säuglingsbeikost entsprechen.

  2. Ein Informationsblatt (in den gängigen Sprachen) über enthaltene Allergene und Zusatzstoffe ist verpflichtend vorzuhalten und auf Verlangen auszuhändigen.

D. Verpflegungsarten

Normalkost: Eine Tagesverpflegung für Untergebrachte ab dem 2. Lebensjahr (bestehend aus Frühstück, Mittagessen, Abendessen).

Beikost: Bereitstellung von in der Regel bis zu drei Beikostmahlzeiten pro Tag für Säuglinge ab dem vollendeten 5. Lebensmonat (s. oben Ziff. C.4.)

E. Ausgabe der Mahlzeiten

  1. Allgemeines a. Die Verpflegung ist zwingend an jedem Kalendertag eines Jahres, unabhängig ob Werktag, Feiertag oder Wochenende, sicherzustellen.

b. Der Auftragnehmer bietet täglich in den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten ein Frühstück, ein Mittagessen und ein Abendessen für die Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkunft an.

c. Der Auftragnehmer hat zu den gewöhnlichen Ausgabezeiten, siehe Punkt 2., mindestens eine sachkundige, deutschsprachige Person pro Gemeinschaftsunterkunft mit umfassenden Entscheidungsbefugnissen bezüglich aller die Vertragserfüllung betreffenden Fragen zu benennen. Überdies ist eine ständige fernmündliche Erreichbarkeit zu gewährleisten. Hier sind mindestens zwei weitere Ansprechpartner zu benennen und die Kontaktdaten an den Auftraggeber zu übermitteln.

  1. Ausgabezeiten und Zusammensetzung der Mahlzeiten Es werden täglich drei Mahlzeiten (Vollverpflegung) ausgegeben.

Die Ausgabezeiten in den vertragsgegenständlichen Unterkünften sind wie folgt festgesetzt:

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Von Montag bis Freitag, Samstag, Sonntag und Feiertage:

• Frühstück von 07:30 bis 09:00 Uhr • Mittagessen von 12:00 Uhr bis 13:30 Uhr • Abendessen von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Bei allen Mahlzeiten muss die Möglichkeit gegeben sein, die Speisen durch vom Auftragnehmer bereitgestelltes Salz, Pfeffer nach dem individuellen Geschmack nachzuwürzen. Dies kann an einem gesonderten Stand / Tisch / Servierwagen angeboten werden.

Zudem muss die Möglichkeit des Nachholens von Verpflegungsbestandteilen (Nachschlag) in angemessenen Mengen bestehen

Frühstück (Normalkost): Das Frühstück ist mit mindestens den folgenden Komponenten anzubieten:

Brötchen, Brot, wie z.B. Misch-, Toast- oder Fladenbrot Butter oder Margarine Wurst- und Käseauswahl Marmelade und Honig Joghurt Abwechslungsreiche Obstauswahl, möglichst saisonales Obst

Mittagessen (Normalkost): Das Mittagessen besteht aus täglich wechselnden warmen Speisen mit verschiedenen Komponenten.

Ein nicht-vegetarisches Gericht besteht aus:

HauptkomponentenFisch
oder Fleisch (z.B. Rind-, Geflügelfleisch, Lamm, Schwein, Rind
VitaminbeilagenGemüse
Beilagensalat (verschiedene Salate; z.B. Blattsalat, Kraut- salat, Karottensalat, Paprika, Tomate, Gurken, Mais)
Reis
oder Kartoffeln / Kartoffelpüree

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oder Teigwaren
oder Bulgur
oder Ebli
oder Couscous
oder Polenta
oder Hülsenfrüchte, etc.
DessertTäglich frisches Obst
und Joghurt
oder Cremes
oder Pudding

Ein vegetarisches Gericht besteht aus:

HauptkomponentenEine nährstoffreiche vegetarische Komponente (z.B. Sojaprodukte, Gemüse, Käse, Hülsenfrüchte)
VitaminbeinlagenGemüse
Beilagensalat (verschiedene Salate; z.B. Blattsalat, Kraut- salat, Karottensalat, Paprika, Tomate, Gurken, Mais)
Mindestens eine SättigungsbeilageReis
oder Kartoffeln
oder Teigwaren
oder Bulgur
oder Couscous
oder Polenta
oder Hülsenfrüchte
DessertTäglich frisches Obst
und Joghurt
oder Cremes
oder Pudding

Das Mittagessen wird in Mehrweggeschirr ausgegeben.

Abendessen (Normalkost):

Das Abendessen besteht aus wechselnden Komponenten:

Brot (mindestens 3 verschiedene Brotsorten, wie z. B. Misch-, Toast- oder Fladenbrot oder Brötchen

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Butter oder Margarine Wurst (wie z. B. Wurstkonserven sowie Frischwurstaufschnitt, aber keine Produkte mit Schwein als Bestandteil) eine leichte warme Komponente (z.B. Suppe)

Milchprodukte (z. B. Käse und Quark), Brotaufstriche (vegetarisch) verschiedene Fischkonserven (z. B. Thunfisch, Hering oder Sardinen/Makrelen) Rohkostbeilage (z.B. Paprika, Tomaten, Karotten oder Gurken) Obst Joghurt

  1. Mindestanforderungen an die Getränke

a. Für jeden Untergebrachten sind täglich ca. 1,5 – 2 Liter Trinkwasser anzubieten. Sofern geboten, ist die Wassermenge im Sommer anzupassen.

b. Zudem sind 1 - 1,5 Tassen Kaffee täglich pro Untergebrachtem bereitzustellen. Hierfür stellte der Auftragnehmer je nach Anzahl der Untergebrachten entsprechend viele Kaffeemaschinen auf. Pro 70 Personen ist mit einer Kaffeemaschine zu rechnen. Zudem werden Teestationen in ausreichender Menge mit verschiedenen Teesorten zur Verfügung gestellt.

c. Zur Zubereitung von Säuglingsnahrung und Tee für Schwangere/stillende Frauen (auch in der Nacht) stellt der Auftragnehmer abgekochtes heißes Wasser in entsprechenden Wärmebehältern sowie eine Mikrowelle für Babygläschen und (Anzahl) Sterilisatoren für Babyflaschen zur Verfügung.

  1. Ausgabeort und Ablauf der Ausgabe

a. Die Ausgabe der Mahlzeiten hat stets in den für die Essensverpflegung zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zu erfolgen. Durch den Auftragnehmer sind die Ausgabestellen anhand einer Beschilderung entsprechend mindestens in den Sprachen Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch, Türkisch und Arabisch zu kennzeichnen.

  1. Sonstige Regelungen

a. Die Normalkost wird den Bewohnerinnen und Bewohnern ab dem 2. Lebensjahr als Tagesverpflegung angeboten.

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b. Täglich ist eine ausreichende Anzahl vegetarischer Hauptgerichte als Alternative zum nicht-vegetarischen Hauptgericht anzubieten. Erfahrungsgemäß bevorzugen regelmäßig rund 10 % der Untergebrachten die vegetarische Variante.

c. Untergebrachte, die während des laufenden Tages aufgenommen werden, nehmen grundsätzlich ebenfalls zu den regulären Ausgabezeiten an den Mahlzeiten teil.

d. Der Auftragnehmer stellt sämtliche Materialien sowie Geschirr und Geschirrwagen, erforderliche Geräte sowie alle Einrichtungsgegenstände, die zur Ausgabe der Verpflegung und hygienerechtlich erforderlich sind, zur Verfügung und reinigt diese. Hierzu zählen z. B., Leermodule, fahrbare Kühl- und Thermoboxen mit permanenter Temperaturanzeige, Kühlschränke, ggf. Absperrbänder zur Trennung der Laufwege, bei Bedarf in doppelter Ausführung, um auch bei erhöhten Personenzahlen zeitgleich ausgeben zu können. Darüber hinaus sind Geschirrspülgeräte zu stellen und zu betreiben; ebenso Verbrauchsmittel / Desinfektionsmittel / Einmalhandtücher / Einmalhandschuhe.

e. Von dem Auftragnehmer gestellte Geräte sind von diesem auf eigene Kosten zu warten und betriebsbereit zu halten.

f. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu sparsamem Verbrauch von Strom, Kalt-/ Warmwasser und Heizung sowie zur Mülltrennung und -vermeidung.

G. Qualität der Lebensmittel nach EU-Richtlinien

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung aller einschlägigen deutschen und EU- Lebensmittel-, Hygiene- und Sicherheitsrichtlinien (LMHV, HACCP, VO (EG) 852/2004 etc.) sowie aller gesetzlichen Vorgaben zu Transport, Lagerung und Temperaturführung von Speisen.

Die angebotenen Speisen müssen in Aussehen, Geruch, Geschmack und Konsistenz einwandfrei sowie für die Zielgruppe ernährungsphysiologisch ausgewogen und verzehrfertig zubereitet sein. Das Speisenangebot ist abwechslungsreich zu gestalten.

Es können Lebensmittel aus eigener Herstellung oder gekaufte Lebensmittel verwendet werden. Verarbeitete Lebensmittel müssen am Tag der Ausgabe noch mindestens 5 Tage haltbar sein.

H. Art der Zubereitung

Die warmen Mahlzeiten sind durch den Auftragnehmer täglich frisch durch fachkundige Personen zuzubereiten und nach dem „Cook and Hold“-Verfahren rechtzeitig und frei Ausgabestelle in die Einrichtung zu liefern und (bis auf kalte Beilagen, z.B. Beilagensalat und das Dessert) über Warmhaltewagen aus Großbehältnissen GN-Größe sowie aus der Warm- und Kühlhaltetheke auszugeben.

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I. Bestellung und Lieferung

Der Auftraggeber bzw. der von ihm beauftragte Betreiber übermittelt dem Auftragnehmer einmal wöchentlich die tatsächlichen Ist-Zahlen. Grundlage der wöchentlichen Abrechnung sind ausschließlich die jeweils übermittelten Ist-Zahlen. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber diese Leistungen auf Basis der übermittelten Ist-Zahlen wöchentlich in Rechnung.

J. Räumlichkeiten

Die Essensausgabe und -einnahme erfolgt in den vorhandenen Kantinen, sowohl in der Dornhofstraße 40 als auch an der Trift 75. Die Bewohnerinnen und Bewohner essen in den Gemeinschaftsräumen der Unterkunft. Zur Essenserwärmung stehen mindestens vier Anschlüsse 230 V in den Essensausgaben zur Verfügung. Des Weiteren ist ein Lagerraum vorhanden.

Alle übrigen für die Leistungserbringung notwendigen Ausstattungsgegenstände sind vom Auftragnehmer zu stellen (vgl. Ziff. E. 5. d)). Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Dementsprechend sind etwaige hierfür anfallende Kosten in die Angebotspreise einzukalkulieren.

K. Weitere Pflichten des Auftragnehmers

  1. Der Auftragnehmer übernimmt insbesondere:

• das Vorbereiten der Essenausgabe, von Geschirr, Besteck, Tabletts, Küchenhilfsmitteln etc., • die Übernahme der Lieferchargen sowie Prüfung auf Vollständigkeit, • das Austeilen der Speisen, • das Abspülen und Einräumen des Geschirrs und der Besteckteile, zuzüglich der gebrauchten Trinkbecher/ Tassen pro Tag, • zum Vertragsende eine Grundreinigung der ihm zur alleinigen Nutzung überlassenen Räumlichkeiten incl. Fenster, • Bereitstellung von Einmalhandtüchern sowie Verbrauchsmittel, wie z. B. Reinigungsmittel, Seife, Reiniger und Salze für Geschirrspüler, Hygieneartikel für Personal-WC, Servietten und Desinfektionsmittel

Ergänzende Leistungen

Soweit einzelne Leistungen in der vorstehenden Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich aufgeführt sind, jedoch nach Art und Zweck der ausgeschriebenen Leistung zur vollständigen, fachgerechten und vertragsgemäßen Ausführung erforderlich sind, gelten diese als Bestandteil des geschuldeten Leistungsumfangs und sind ohne gesonderte Vergütung mit zu erbringen.

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Müllentsorgung

Der anfallende Abfall ist in den vom Kreis Offenbach bereitgestellten Containern zu entsorgen. Hierzu sind verschlossene schwarze XL-Müllsäcke zu verwenden, die mittels Kabelbindern sicher zu verschließen sind. Die Entleerung bzw. Abholung der Container erfolgt mehrmals wöchentlich. Die hierfür anfallenden Entsorgungskosten trägt der Auftraggeber.

  1. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten jederzeit, auch unangekündigt, die Möglichkeit zu geben, stichprobenhaft, insbesondere durch Inaugenscheinnahme und Probenentnahme, im Produktionsbetrieb und in den Ausgabeküchen die Einhaltung der vertraglich definierten Leistungsanforderungen zu prüfen.
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