Erklärung_Angaben_zum_Bieter.docx

T-Shirts für die Initiative Klimaschulen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 15:19 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.sachsen.de

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Name und Anschrift des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Referat 13

Wilhelm-Buck-Straße 2

01097 Dresden

Öffentliche Ausschreibung zur Initiative Klimaschulen

Los 3: T-Shirts

Sonstige Angaben zum Unternehmen:

Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) muss die Vergabestelle zwingend für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. In diesem Fall werden die hier gemachten Angaben zur Anforderung der Registerauskunft beim Bundesamt für Justiz verwendet. Soll die Zuschlagserteilung bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) an eine Bietergemeinschaft erteilt werden, ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern.

Bitte tragen Sie die für Sie zutreffenden Daten (juristische Person oder natürliche Person) in die folgenden Felder ein:

Angaben zur juristischen Person bzw. Personenvereinigung

1) Rechtsform:
2) Registerart:
3) Nummer der Eintragung:
4) Registergericht:
5) Genehmigungsnummer:
6) Genehmigungsbehörde: (Nr. 5+6 nur eintragungspflichtig, wenn Nr. 1 = „Ausländische Rechtsform“)
7) Name (Firma):
8) Sitz der Firma: Straße, Hausnr.: PLZ, Ort: Land:
9) Anschrift der Firma: (sofern von Nr. 8 abweichend) Straße, Hausnr.: PLZ, Ort: Land:
10)Das erklärende Unternehmen ist ein KMU [1]:[ ]ja
[ ]nein

Angaben zur natürlichen Person

1) Geburtsname:
2) Familienname:
3) Vorname:
4) Geburtsdatum:
5) Geburtsort:
6) Staatsangehörigkeit(en):
  1. Vgl. Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36), abrufbar unter http://eurlex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003H0361&from=DE. Kleinstunternehmen: Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz und/oder Jahresbilanzsumme 2 Mio. EUR nicht übersteigt. Kleine Unternehmen: Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz und/oder Jahresbilanzsumme 10 Mio. EUR nicht übersteigt. Mittlere Unternehmen: Unternehmen, bei denen es sich weder um Kleinstunternehmen noch um kleine Unternehmen handelt, die weniger als 250 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz 50 Mio. EUR nicht übersteigt und/oder deren Jahresbilanzsumme 43 Mio. EUR nicht übersteigt.
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