[Seite 1]
Bewerbungsbedingungen
Öffentliche Ausschreibung zur Initiative Klimaschulen
Los 3: T-Shirts
Wichtiger Hinweis: Das Angebot kann entweder elektronisch über die E-Vergabeplattform www.evergabe.sachsen.de oder schriftlich in Papierform eingereicht werden. Die jeweiligen Anforderungen werden farblich wie folgt hervorgehoben:
| Elektronische Angebotsabgabe: | ||
|---|---|---|
| Text Bewerbungsbedingungen hell- | ||
| blau hinterlegt |
| Schriftliche Angebotsabgabe: | ||
|---|---|---|
| Text Bewerbungsbedingungen hell- | ||
| grün hinterlegt | ||
| Die Ausführungen beziehen sich alterna- | ||
| tiv auf die Angebotserstellung: | ||
| • mit Nutzung der Vergabesoftware/des | ||
| AI Bietercockpits | ||
| • ohne Nutzung der | ||
| Vergabesoftware/des AI Bietercockpits |
[Seite 2]
Bewerbungsbedingungen Öffentliche Ausschreibung zur Initiative Klimaschulen Los 3: T-Shirts
- Vergabeunterlagen
Der Auftraggeber stellt die Vergabeunterlagen auf der Webseite www.evergabe.sachsen.de in elektronischer Form den Interessenten zur Verfügung.
Sollten sich Dateien als beschädigt oder nicht zu öffnen erweisen, haben die Interessenten für diesen Auftrag den Auftraggeber hierüber umgehend zu informieren. Die Unterlagen werden dann schnellstmöglich erneut elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Empfänger sind daher aufgefordert, umgehend nach Erhalt der digitalen Vergabeunterlagen zu prüfen, ob sich die Dateien öffnen lassen. Die Interessenten für diesen Auftrag sind darüber hinaus gehalten, die Vergabeunterlagen nach Download auf Vollständigkeit zu prüfen und dem Auftraggeber das Fehlen von Unterlagen/Anlagen unverzüglich und rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist an- zuzeigen.
Wichtiger Hinweis: Die Interessenten sind gehalten, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. Es erfolgt keine automatische Benachrichtigung über Änderungen. Interessenten, die sich auf der E-Vergabeplattform registrieren, werden informiert, sobald Ak- tualisierungen der Webseite www.evergabe.sachsen.de abrufbar sind.
Interessenten müssen im Fall der Registrierung dafür Sorge dafür tragen, dass sie während des Vergabeverfahrens unter den in ihrer Registrierung hinterlegten E-Mail-Adressen auch tatsächlich erreichbar sind.
- Angebotserstellung, Angebotsabgabe
Angebotserstellung
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Korrekturen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
Kosten für die Angebotserstellung werden nicht erstattet.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen, die Kommunikation mit dem Auftraggeber erfolgt in deutscher Sprache.
Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, können sie dem Angebot auf besonderer Anlage beigefügt werden.
Schriftliche Angebotsabgabe:
Erläuterungen können als separates Schriftstück beigefügt werden.
| Elektronische Angebotsabgabe: | ||
|---|---|---|
| Erläuterungen können als PDF-Doku- | ||
| ment beigefügt werden. |
Seite 2 von 23
[Seite 3]
Bewerbungsbedingungen Öffentliche Ausschreibung zur Initiative Klimaschulen Los 3: T-Shirts
Angebotsfrist
Das Angebot mit den geforderten Angaben, Nachweisen und Erklärungen ist bis zum
- September 2026, 10:00 Uhr
entsprechend den Anforderungen der Auftragsbekanntmachung und dieser Bewerbungsbe- dingungen schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch über die E-Vergabeplattform www.evergabe.sachsen.de zu übermitteln (Angebotsfrist).
Nicht rechtzeitig eingegangene Angebote werden ausgeschlossen.
| Elektronische Angebotsabgabe: | ||
|---|---|---|
| Maßgeblich ist der Eingang auf dem E- | ||
| Vergabeserver der E-Vergabeplattform. |
| Schriftliche Angebotsabgabe: | ||
|---|---|---|
| Maßgeblich ist der Eingang beim Auf- | ||
| traggeber. |
Verzögerungen bei der Übermittlung, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, gehen zu Lasten des Bieters.
Berichtigungen oder Änderungen des Angebotes müssen vor Ablauf der Angebotsfrist vorlie- gen. Die jeweiligen Formvorschriften zur Einreichung des Angebots sind auch hier zu beach- ten.
| Elektronische Angebotsabgabe: | ||
|---|---|---|
| Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können | ||
| die Angebote über das Bietercockpit zu- | ||
| rückgezogen werden. |
| Schriftliche Angebotsabgabe: | ||
|---|---|---|
| Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können | ||
| die Angebote schriftlich zurückgezogen | ||
| werden. |
Angebotsabgabe
Das Angebot kann entweder elektronisch über die E-Vergabeplattform www.evergabe.sachsen.de oder schriftlich in Papierform eingereicht werden.
Wichtiger Hinweis: Angebote sind als Gesamtangebote abzugeben. Das heißt, sie können nicht in Teilen ein- gereicht werden. Wird das Angebot schriftlich abgegeben, ist das gesamte Angebot schriftlich abzugeben. Wird das Angebot elektronisch über das Bietercockpit abgegeben, ist das ge- samte Angebot elektronisch über das Bietercockpit einzureichen. Eine Einreichung des Ange- bots in hybrider Form (zum Teil elektronisch und zum Teil schriftlich) kann zum Ausschluss des Angebots führen.
Die Hinweise in den Anlagen A und B zur Angebotsabgabe sind zu beachten. Die Nichtbe- achtung dieser Hinweise kann zum Ausschluss des Angebots führen.
Das Angebot muss alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Es wird aus- drücklich darauf hingewiesen, dass das Fehlen von geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen zum Ausschluss des Angebots führen kann. Der Auftraggeber behält
Seite 3 von 23
[Seite 4]
Bewerbungsbedingungen Öffentliche Ausschreibung zur Initiative Klimaschulen Los 3: T-Shirts
sich vor, ggf. Unterlagen in einer von ihm zu bestimmenden Frist nachzufordern.
2.4. Fragen von Interessenten
Enthalten die Vergabeunterlagen oder die sonstigen im Rahmen des weiteren Verfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen, Auskünfte oder Informationen nach Auffassung der Interes- senten für diesen Auftrag Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, die die Erstellung des An- gebots erschweren oder beeinflussen können, so haben die Interessenten für diesen Auftrag den Auftraggeber unverzüglich und rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist darauf hinzuwei- sen.
Diese Fragen können elektronisch über das Bietercockpit zum AI-Vergabemanager gestellt werden. Diese Fragen können auch schriftlich, mittels Telefax oder per E-Mail – an folgende Anschrift gestellt werden: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Referat 13, Wilhelm-Buck-Straße 2, 01097 Dresden Fax: 0351 451008 8999 E-Mail: auftragswesen@smwa.sachsen.de
Sollten im Rahmen der Angebotserstellung leistungsbezogene oder verfahrensrechtliche Fra- gen entstehen, sollten diese Fragen unverzüglich gestellt werden, damit ausreichend Zeit bleibt, die Antworten bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen.
Fragen von Interessenten sollten so formuliert sein, dass eine Übermittlung an die anderen Interessenten ohne vorherige Überarbeitung möglich ist. Insbesondere sollten die Fragen keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder sonstige datenschutzrelevante Bestandteile enthalten. Sofern eine sensible Datenangabe/Information unvermeidbar ist, haben die Fragesteller auf die Vertraulichkeit hinzuweisen.
Sofern die Antworten Informationen enthalten, die über den Inhalt der Vergabeunterlagen hin- ausgehen bzw. allgemein klarstellenden Charakter haben, werden die Fragen und Antworten allen Interessenten für diesen Auftrag in anonymisierter Form auf der in der Vergabebekannt- machung genannten Webseite zur Verfügung gestellt. Die Interessenten für diesen Auftrag sind gehalten, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
Mit der Übersendung einer Frage gilt eine entsprechende Bekanntgabe der Frage als geneh- migt. Die Fragen und Antworten, die über den Inhalt der Vergabeunterlagen hinausgehen bzw. allgemein klarstellenden Charakter haben, werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind somit verbindlich für die Angebotserstellung sowie die Prüfung und Wertung der Ange- bote. Antworten, die sich auf Vertragsbedingungen oder auf die Leistungsbeschreibung bezie- hen, werden zudem verbindlicher Vertragsbestandteil.
Seite 4 von 23
[Seite 5]
Bewerbungsbedingungen Öffentliche Ausschreibung zur Initiative Klimaschulen Los 3: T-Shirts
Bindefrist
Das Angebot muss eine Gültigkeit bis mindestens 31. Dezember 2026 haben (Bindefrist). Bis zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
- Abgabe des finanziellen Angebotes
Das finanzielle Angebot umfasst einen Festpreis für sämtliche Leistungen entsprechend der Vertragsunterlagen/Leistungsbeschreibung.
Der Preis darf insgesamt den Gesamtwert von 30.000,00 Euro brutto nicht überschreiten. Ein Angebot, dessen Festpreis diesen Betrag überschreitet, wird vom Auftraggeber nicht berück- sichtigt. Zur Berechnung des wertungsfähigen Gesamtpreises wird auf die Ausführungen unter Ziffer 10. dieser Bewerbungsbedingungen verwiesen.
3.1. Verwendung der Formulare Leistungsverzeichnis und Angebotsschreiben
Die Abgabe des finanziellen Angebotes umfasst das Leistungsverzeichnis und das Angebotsschreiben.
Die hierfür zu nutzenden Formulare richten sich nach der Form der Angebotsabgabe. Deren Verwendung wird nachfolgend erläutert.
Elektronische Angebotsabgabe:
Die Formulare Leistungsverzeich- nis.aidf und Angebotsschreiben.ai- form sind im Fall einer elektronischen Angebotsabgabe zwingend im Bieter- cockpit auszufüllen und unmittelbar mit dem Angebot einzureichen. Das den Vergabeunterlagen beigefügte Dokument Angebotsschreiben.pdf ist nicht zu nutzen.
| Schriftliche Angebotsabgabe: | ||
|---|---|---|
| Angebotsabgabe mit Nutzung Vergabe- | ||
| software/Bietercockpit | ||
| Im Fall einer schriftlichen Angebotsabgabe | ||
| wird die Nutzung der Formulare Leistungs- | ||
| verzeichnis.aidf und Angebotsschrei- | ||
| ben.aiform im Bietercockpit empfohlen. | ||
| Nach erfolgtem Ausfüllen können beide Da- | ||
| teien im PDF-Format gespeichert und für das | ||
| schriftliche Angebot ausgedruckt werden. | ||
| Das den Vergabeunterlagen beigefügte An- | ||
| gebotsschreiben.pdf ist bei Erstellung des | ||
| Angebots mittels Bietercockpit nicht zu nut- | ||
| zen. | ||
| Angebotsabgabe ohne Nutzung Vergabe- | ||
| software/ Bietercockpit | ||
| Das auf der E-Vergabeplattform | ||
| www.evergabe.sachsen.de den Vergabeun- | ||
| terlagen beiliegende unausgefüllte und nicht | ||
| elektronisch ausfüllbare Formular Leistungs- | ||
| verzeichnis.pdf ist zu verwenden. | ||
| Dieses Formular bietet keine Funktion, | ||
| Brutto- bzw. Netto-Preise anhand der Um- |
Brutto- bzw. Netto-Preise anhand der Um-
Seite 5 von 23
[Seite 6]
Bewerbungsbedingungen Öffentliche Ausschreibung zur Initiative Klimaschulen Los 3: T-Shirts
| satzsteuersätze oder den wertungsfähi- | ||
|---|---|---|
| gen Gesamtpreis automatisiert zu errech- | ||
| nen. | ||
| Für das Angebotsschreiben ist das ebenfalls | ||
| den Vergabeunterlagen beiliegende Formular | ||
| Angebotsschreiben_ohne_Nutzung_Ver- | ||
| gabesoftware.pdf zu verwenden. |
In das Leistungsverzeichnis ist bei sämtlichen Preispositionen der jeweilige Preis für eine Einheit sowie der Umsatzsteuersatz einzutragen. Der Angebotspreis ist netto bzw. brutto in Euro, Bruchteile in vollen Cent (zwei Stellen nach dem Komma) anzugeben. Der auf die Leistung entfallende Umsatzsteuersatz ist in Prozent anzugeben.
Bieter, die einen Unternehmenssitz außerhalb von Deutschland haben und unter das Reverse- Charge Verfahren fallen[1], haben den Netto-Festpreis und als Umsatzsteuersatz 0 % anzugeben.
Eine Unterzeichnung des Formulars Leistungsverzeichnis ist nicht erforderlich, da die Unterschrift des Angebotsschreibens auch die Zeichnung des Leistungsverzeichnisses umfasst (siehe 3.3).
3.2. Ermittlung Angebotspreis
| Elektronische Angebotsabgabe: | ||
|---|---|---|
| Die Errechnung des Angebotsgesamt- | ||
| preises erfolgt bei der Nutzung des Bie- | ||
| tercockpits automatisiert auf Grund- | ||
| lage der im Formular Leistungsver- | ||
| zeichnis.aidf gemachten Angaben und | ||
| wird in das Formular Angebotsschrei- | ||
| ben.aiform übernommen. |
| Schriftliche Angebotsabgabe: | ||
|---|---|---|
| Angebotsabgabe mit Nutzung Vergabesoft- | ||
| ware/Bietercockpit | ||
| Die Errechnung des Angebotsgesamtpreises | ||
| erfolgt bei der Nutzung des Bietercockpits au- | ||
| tomatisiert auf Grundlage der im Formular | ||
| Leistungsverzeichnis.aidf gemachten Anga- | ||
| ben und wird in das Formular Angebots- | ||
| schreiben.aiform übernommen. |
[1] Hinweise im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge
- Reverse-Charge -
Für im EU-Ausland ansässige Auftragnehmer kommt im Falle eines Zuschlags hinsichtlich der Abführung der Umsatzsteuer das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung. Es wird Bietern aus anderen Drittstaaten empfohlen, zu klären, ob das Reverse-Charge-Verfahren oder ein vergleichbares Verfahren Anwendung findet, um zu verhindern, dass ein nicht ordnungsgemäßes Angebot abgegeben wird. Die Abgabe eines nicht ordnungsgemäßen Angebotes kann zum Ausschluss des Angebots führen. Zur Umsetzung der Mehrwertsteuerrichtlinie der EU (MwStSystRL i.F.d. RL 2008/8/EG) wird in § 13 b) Umsatzsteuergesetz (UStG) das Re- verse-Charge-Verfahren geregelt. Das Reverse-Charge-Verfahren beinhaltet eine Steuerlastumkehr und bedeutet, dass nicht der Leistungs- erbringer, sondern der Leistungsempfänger, hier der Auftraggeber, umsatzsteuerpflichtig ist. Wenn der im EU-Ausland ansässige Unternehmen in Deutschland weder Sitz noch Wohnsitz hat, so geht die Steuerschuld vom Leistungser- bringer auf den deutschen Leistungsempfänger über. Erbringt ein im EU-Ausland ansässiger Unternehmer eine Leistung an einen deutschen Unternehmer oder eine juristische Person, so ist diese Dienstleistung am Sitz des Dienstleistungserbringers weder steuerbar noch steuer- pflichtig. Der Auftraggeber (Freistaat Sachsen) als Leistungsempfänger hat sodann die deutsche Umsatzsteuer (derzeit 19 %) zu berechnen und in seiner deutschen Umsatzsteuer-Voranmeldung auszuweisen. Im Vergabeverfahren wird bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots die vom Auftraggeber zu entrichtende Umsatzsteuersatz (der- zeit 19%) berücksichtigt.
Seite 6 von 23
[Seite 7]
Bewerbungsbedingungen Öffentliche Ausschreibung zur Initiative Klimaschulen Los 3: T-Shirts
| Angebotsabgabe ohne Nutzung Vergabe- | ||
|---|---|---|
| software/ Bietercockpit | ||
| Der Angebotsgesamtpreis (Bruttosumme) ist | ||
| selbständig zu ermitteln. An dieser Stelle | ||
| wird darauf hingewiesen, dass Rechen- und | ||
| Übertragungsfehler sowie Rundungsabwei- | ||
| chungen möglicherweise zum Angebots- | ||
| ausschluss führen können. Ein separates Er- | ||
| stellen des Leistungsverzeichnisses unabhän- | ||
| gig vom Bietercockpit ist daher nicht zu emp- | ||
| fehlen. | ||
| Für den Fall, dass nicht das Bietercockpit ge- | ||
| nutzt wird: | ||
| Der wertungsfähige Gesamtpreis ist selbstän- | ||
| dig zu ermitteln und in das Angebotsschrei- | ||
| ben zu übernehmen. An dieser Stelle wird da- | ||
| rauf hingewiesen, dass Rechen- und Über- | ||
| tragungsfehler sowie Rundungsabweichun- | ||
| gen möglicherweise zum Angebotsaus- | ||
| schluss führen können. Ein separates Erstel- | ||
| len des Leistungsverzeichnisses unabhängig | ||
| vom Bietercockpit ist daher nicht zu empfehlen. |
Die Berechnung der ggf. zu entrichtenden der Umsatzsteuer im Fall der Anwendung des Re- verse-Charge-Verfahrens sowie deren Berücksichtigung im wertungsfähigen Gesamtpreis er- folgt gesondert durch den Auftraggeber (siehe Ziffer 10 dieser Bewerbungsbedingun- gen).
3.3. Unterzeichnung Angebotsschreiben
Die Unterzeichnung des Angebotsschreibens umfasst auch die Zeichnung der Erklärung für das Formular Leistungsverzeichnis. Damit ist eine separate zusätzliche Unterzeichnung des Formulars Leistungsverzeichnis entbehrlich.
| Elektronische Angebotsabgabe: | ||
|---|---|---|
| Das Angebotsschreiben.aiform ist bei elektronischer Angebotsabgabe zu zeich- nen. Dafür ist im Unterschriftsfeld der Name des Erklärenden einzutragen. Hinweis: Der Namenseintrag ist zusätz- lich neben der elektronischen Signatur erforderlich, die im letzten Bearbei- tungsschritt des Bietercockpits vor dem Versand des Gesamtangebots eingefügt wird. Fehlt der Namenseintrag, wird das Ange- bot ausgeschlossen. | Das Angebotsschreiben.aiform ist bei | |
| elektronischer Angebotsabgabe zu zeich- | ||
| nen. Dafür ist im Unterschriftsfeld der | ||
| Name des Erklärenden einzutragen. | ||
| Hinweis: Der Namenseintrag ist zusätz- | ||
| lich neben der elektronischen Signatur | ||
| erforderlich, die im letzten Bearbei- | ||
| tungsschritt des Bietercockpits vor dem | ||
| Versand des Gesamtangebots eingefügt | ||
| wird. | ||
| Fehlt der Namenseintrag, wird das Ange- | ||
| bot ausgeschlossen. |
| Schriftliche Angebotsabgabe: | ||
|---|---|---|
| Bitte bei schriftlicher Angebotsabgabe un- | ||
| bedingt beachten, dass auf dem Angebots- | ||
| anschreiben eine eigenhändige Unterschrift | ||
| erforderlich ist – ein Fehlen führt zum Aus- | ||
| schluss des Angebotes. | ||
| Angebotsabgabe mit Nutzung Vergabesoft- | ||
| ware/Bietercockpit | ||
| Die Erstellung der Angebotsunterlagen im Bie- | ||
| tercockpit erfordert für eine vollständige Bear- | ||
| beitung im Dokument Angebotsschreiben.ai- | ||
| form im Feld „Unterschrift“ die Eintragung ei- | ||
| nes Namens in Textform. Für eine gültige | ||
| schriftliche Angebotsabgabe ist es zwingend | ||
| erforderlich, auf dem Ausdruck an dieser Stelle |
Seite 7 von 23
[Seite 8]
Bewerbungsbedingungen Öffentliche Ausschreibung zur Initiative Klimaschulen Los 3: T-Shirts
Ist ein elektronisches Angebot nicht wie vorgegeben signiert, wird das Angebot ausgeschlossen.
| eine Unterschrift im Original eigenhändig zu er- | ||
|---|---|---|
| gänzen. | ||
| Beim Exportieren (oder Drucken) des Ange- | ||
| bots wird die Datei Angebotsschreiben.pdf | ||
| erstellt dieses ist eigenhändig vom Bieter zu | ||
| unterschreiben und im Original vorzulegen. | ||
| Angebotsabgabe ohne Nutzung Vergabe- | ||
| software/ Bietercockpit | ||
| Für das Angebot ist das Formblatt Angebots- | ||
| schreiben_ohne_Nutzung_Vergabesoft- | ||
| ware.pdf in Papierform zu verwenden. Das An- | ||
| schreiben ist eigenhändig vom Bieter zu unter- | ||
| schreiben und im Original vorzulegen. |
- Vereinbarung zusätzlicher Vertragsbedingungen
Mit dem Angebot ist eine Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten sowie zur Vereinbarung zusätzlicher Vertragsbedingungen entsprechend der Vorlage Erklärung_Mindestentgelt und eine Erklärung zur Beachtung der VwV Informationssicherheit des SMWA entsprechend der Vorlage Erklärung_Informationssicherheit vorzulegen.
Im Fall der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft sind diese Erklärungen von jedem an der Bietergemeinschaft beteiligten Mitglied mit dem Angebot vorzulegen.
- Angaben zum Bieter
In der Vorlage Erklärung_Angaben_zum_Bieter hat der Bieter unternehmensbezogene An- gaben zu tätigen.
- Eignung des Bieters
Ein Bieter ist geeignet, wenn er die notwendige Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverläs- sigkeit aufweist.
Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bieters muss das Angebot sämtliche unter den Ziffern 6.1 und 6.2 geforderten Angaben, Erklärungen und Nach- weise enthalten.
| Elektronische Angebotsabgabe: | ||
|---|---|---|
| Die Erklärungen sind dem elektronischen | ||
| Angebot jeweils in Form einer Datei bei- | ||
| zufügen. |
| Schriftliche Angebotsabgabe: | ||
|---|---|---|
| Die Erklärungen sind dem elektronischen | ||
| Angebot jeweils in Papierform beizufü- | ||
| gen. |
Durch die Aufnahme eines Unternehmens in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unter- nehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder den Nachweis der erfolgrei-
Seite 8 von 23
[Seite 9]
Bewerbungsbedingungen Öffentliche Ausschreibung zur Initiative Klimaschulen Los 3: T-Shirts
chen Durchführung eines vergleichbaren Präqualifizierungsverfahrens, gelten in den Bewer- bungsbedingungen geforderte Eignungsnachweise über die unternehmensbezogene Zuver- lässigkeit für die Dauer der Eintragung als erbracht. In diesem Fall kann die Bescheinigung der Eintragung in das AVPQ beziehungsweise über die erfolgreiche Durchführung eines ver- gleichbaren Präqualifizierungsverfahrens dem Angebot beigefügt werden. Auf die Vorlage der unter Ziffer 6.2. genannten Eignungsnachweise, mit Ausnahme der Vorlage Erklärung_A- EntG_MiLoG_AufenthG_SchwarzArbG_LkSG kann dann verzichtet werden.
6.1. Nachweis der Fachkunde
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mit dem Angebot mindestens drei Referenzen von in den letzten 36 Monaten vor dem Termin zur An- gebotsabgabe abgeschlossenen Aufträgen bzw. abgeschlossenen wesentlichen Teilen von Aufträgen als Referenzliste vorzulegen.
Die Aufträge, die als Referenz herangezogen werden können, betreffen die Lieferung von mit Aufdruck versehenen T-Shirts.
Die Referenzen sind jeweils in das Formblatt Vorlage Erklärung_Referenzen einzutragen. Pro Referenz ist jeweils ein Formblatt auszufüllen.
Die Referenzliste muss folgende Angaben enthalten: Auftraggeber bzw. Projektgeber kurze Beschreibung des Gegenstandes des Auftrages/Projektes mit Bezug zu den o. g. fachlich-inhaltlichen Anforderungen Umsetzungszeitraum des Auftrages/Projektes.
6.2. Nachweis der Zuverlässigkeit
Von der Teilnahme am Wettbewerb können Unternehmen ausgeschlossen werden, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, die sich in Liquidation befinden, die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, die ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben sowie die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens der genannten Tatbestände sind folgende Nachweise ent- sprechend der beigefügten Mustererklärungen zu erbringen: Abgabe einer Erklärung, dass der Bieter seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Sozialbeiträge nachkommt (Vorlage Erklärung_Unbedenklichkeit), Abgabe einer Erklärung über die Verhältnisse nach § 6 Abs. 5 VOL/A (Vorlage Erklärung_Ausschlusskriterien)
Seite 9 von 23
[Seite 10]
Bewerbungsbedingungen Öffentliche Ausschreibung zur Initiative Klimaschulen Los 3: T-Shirts
Abgabe einer Erklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von der Vergabeöffentlicher Aufträge nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 24 des Lieferkettensorgfaltspflichten- gesetzes (Vorlage Erklärung_AEntG_MiLoG_AufenthG_SchwarzArbG_LkSG)
Es wird darauf hingewiesen, dass von dem Bieter, welcher den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister an- gefordert wird. 7. Änderung oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen
Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenom- men worden sind, werden im Regelfall ausgeschlossen. Als unzulässige Ergänzung kann auch die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters gelten. Von der Einbe- ziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist bereits dann auszugehen, wenn diese dem Angebot beigefügt oder auf der Rückseite des Briefpapiers abgedruckt sind.
- Bietergemeinschaften
Teilnehmer am Vergabeverfahren können auch Bietergemeinschaften sein. Es gibt keine Vor- gaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft.
Mit der Abgabe des Angebots benennt die Bietergemeinschaft sämtliche Mitglieder und be- zeichnet eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durch- führung des Vertrags. Bei der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung Bie- tergemeinschaft (Vorlage Erklärung_Bietergemeinschaft) von allen an der Bietergemein- schaft beteiligten Unternehmen, Institutionen bzw. Einzelpersonen eigenhändig zu unter- schreiben.
Schriftliche Angebotsabgabe:
Die unterzeichnete Erklärung ist dem An- gebot im Original beizufügen.
Hierbei ist es ausreichend, wenn von den einzelnen Mitgliedern der Bietergemein- schaft vollständig ausgefüllte, gleichlau- tende und eigenhändig unterzeichnete Erklärungen abgegeben werden.
| Elektronische Angebotsabgabe: | ||
|---|---|---|
| Der Bevollmächtigte Vertreter scannt die | ||
| von allen Mitgliedern eigenhändig unter- | ||
| zeichnete Erklärung ein und fügt sie dem | ||
| Angebot bei. | ||
| Hierbei ist es ausreichend, wenn von den | ||
| einzelnen Mitgliedern der Bietergemein- | ||
| schaft vollständig ausgefüllte, gleichlau- | ||
| tende und eigenhändig unterzeichnete | ||
| Erklärungen abgegeben werden. |
Zum Nachweis der notwendigen Eignung sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sämtliche Angaben und Erklärungen zu den unter Ziffer 6.2. genannten Nachweisen der Zu- verlässigkeit erforderlich und dem Angebot beizufügen.
Hinsichtlich der Angaben und Erklärungen zur Fachkunde (Ziffer 6.1.) genügt es, wenn die Bietergemeinschaft die Anforderungen insgesamt durch ihre Mitglieder erfüllt.
Seite 10 von 23
[Seite 11]
Bewerbungsbedingungen Öffentliche Ausschreibung zur Initiative Klimaschulen Los 3: T-Shirts
Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe sowie der nach- trägliche Eintritt in eine Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat, sind nicht erlaubt.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldne- risch (§ 421 BGB) für die Leistungserbringung. Fällt ein Mitglied der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die vollständige Leistungserbringung durch die verbleibende Bietergemeinschaft sichergestellt sein. Dies erklärt jedes Mitglied einer Bieter- gemeinschaft im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe ausdrücklich.
- Nachunternehmer
9.1. Hinzuziehung eines Nachunternehmers
Sollen Dritte zur Erfüllung des Auftrags hinzugezogen werden, sind die relevanten Auftrags- bestandteile (Art und Umfang der durch den Nachunternehmer auszuführenden Leistung) be- reits im Angebot zu benennen. Die zu beauftragenden Nachunternehmer können im Angebot namentlich benannt werden.
Schriftliche Angebotsabgabe:
Der Bieter bzw. der bevollmächtigte Ver- treter fügt die von den Nachunterneh- mer(n) eigenhändig unterzeichnete(n) Er- klärung(en) dem Angebot bei.
| Elektronische Angebotsabgabe: | ||
|---|---|---|
| Der Bieter bzw. der bevollmächtigte Ver- | ||
| treter scannt die vom (von den) Nachun- | ||
| ternehmer(n) eigenhändig unterzeich- | ||
| nete(n) Erklärung(en) ein und fügt sie | ||
| dem Angebot bei. |
9.2. Nachweis der Zuverlässigkeit des Nachunternehmers
Auf Verlangen des Auftraggebers sind vor Zuschlagserteilung für jeden vorgesehenen Nachunternehmer zum Nachweis der Zuverlässigkeit sämtliche Angaben und Erklärungen nach Ziffer 6.2. vorzulegen.
9.3. Nachweis von Fachkunde/Leistungsfähigkeit vom Nachunternehmer
Hinsichtlich der Angaben und Erklärungen zur Fachkunde nach Nr. 6.1. kann sich der Bieter der Fähigkeiten eines beauftragten Nachunternehmers bedienen. In diesem Fall sind unter Nennung des Nachunternehmers die unter den Ziffern 6.1. genannten Nachweise und Er- klärungen mit dem Angebot vorzulegen.
9.4. Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
Auf Verlangen des Auftraggebers ist vor Zuschlagserteilung die Vorlage Erklärung_Nach- unternehmer vorzulegen.
9.5. Anforderungen des Sächsischen Vergabegesetzes
Bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer hat der Auftragnehmer die Anforderun- gen von § 6 des Sächsischen Vergabegesetzes zu beachten.
Seite 11 von 23
[Seite 12]
Bewerbungsbedingungen Öffentliche Ausschreibung zur Initiative Klimaschulen Los 3: T-Shirts
- Auswahlverfahren, Zuschlagskriterien
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Auswahlprüfung, die die Voraussetzungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand des Preises ermittelt.
Liegen mehrere Angebote mit dem gleichen, niedrigsten Angebotsgesamtpreis vor, wird per Los entschieden.
Im Falle, dass für einen Bieter das Reverse-Charge Verfahren zur Anwendung kommt, wird bei der Ermittlung des wertungsfähigen Gesamtpreises durch den Auftraggeber die von die- sem zu entrichtende Umsatzsteuer berücksichtigt.
Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots. Die Vergabestelle gibt die Informa- tion in Textform spätestens zehn Kalendertage vor dem Vertragsabschluss (Zuschlagsertei- lung) ab (§ 8 Abs. 1 Sächsisches Vergabegesetz).
Die Zuschlagserteilung erfolgt in Textform.
- Hinweise zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahren
Jeder Bieter kann innerhalb von zehn Kalendertagen nach Information des Auftraggebers ent- sprechend Ziffer 10. dieser Bewerbungsbedingungen, mithin bis zur Zuschlagserteilung schriftlich beim Auftraggeber die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften beanstanden. Hilft der Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, richtet sich das weitere Verfahren nach § 8 Abs. 2 und 4 des Sächsischen Vergabegesetzes.
Nähere Auskünfte erteilt: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Referat 13, Wilhelm-Buck-Straße 2, 01097 Dresden Fax: 0351 451008 8999 E-Mail: auftragswesen@smwa.sachsen.de
- Datenschutzrechtliche Hinweise im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge
Informationspflichten gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäisch- en Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhe- bung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
Mit den nachfolgenden Datenschutzhinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Rechte nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Seite 12 von 23
[Seite 13]
Bewerbungsbedingungen Öffentliche Ausschreibung zur Initiative Klimaschulen Los 3: T-Shirts
Mit dem Angebot ist die Vorlage Erklärung_Datenschutz, Bestätigung über die Einhaltung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Daten- schutz-Grundverordnung) einzureichen.
Schriftliche Angebotsabgabe:
Die Erklärung ist dem Angebot in Papier- form beizufügen.
| Elektronische Angebotsabgabe: | ||
|---|---|---|
| Die Erklärung ist dem elektronischen An- | ||
| gebot in Form einer Datei beizufügen. |
12.1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) Wilhelm-Buck-Straße 2, 01097 Dresden E-Mail: Poststelle@smwa.sachsen.de Telefon: 0351-564-0
12.2. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Datenschutzbeauftragter des SMWA Wilhelm-Buck-Straße 2, 01097 Dresden E-Mail: datenschutz@smwa.sachsen.de Telefon: 0351-564-0
12.3. Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung der personenbezogenen Daten
Die Verarbeitung erfolgt zu folgenden Zwecken: Durchführung von Vergabeverfahren Beantwortung von Fragen der Interessenten Abfrage und Überprüfung der Eignung der Bieter Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen Dokumenten- und Vertragsmanagement
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung: Datenschutz-Grundverordnung zur Erfüllung eines Vertrages (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) DSGVO) zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) DSGVO) für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) DSGVO) § 3 Absatz 1 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/679 des Euro- päischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Ver- arbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz – SächsDSDG)
Seite 13 von 23
[Seite 14]
Bewerbungsbedingungen Öffentliche Ausschreibung zur Initiative Klimaschulen Los 3: T-Shirts
12.4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Personenbezogenen Daten des Bieters werden – soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben er- forderlich ist – weitergegeben an: Bundeskartellamt: Einholung Auszug aus dem Wettbewerbsregister Bundeszollverwaltung: Einholung von Auskünften betreffend Eignung/Vorliegen von Ausschlussgründen Beim Auftraggeber an diejenigen Beschäftigten, die diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen des Vergabeverfahrens benötigen ggf. Nachprüfungsbehörden zur Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens ggf. frühere Auftraggeber im Rahmen der Referenzüberprüfung andere Auftragnehmer des Auftraggebers, sofern es für die Auftragsausführung erforderlich ist
Der Auftraggeber bedient sich ggf. externer Dienstleister und wird diesen zur Erfüllung ihrer Tätigkeiten, falls erforderlich, auch personenbezogene Daten zugänglich machen. Externe Dienstleister werden eingesetzt: zum Betrieb der elektronischen Vergabeplattform (Staatsbetrieb Sächsische Informationsdienste), zur Fehleranalyse und -beseitigung in der Vergabesoftware (eVergabe.de GmbH und Administration Intelligence AG) und als rechtliche Berater/Verfahrensbevollmächtigte, insbesondere zur Unterstützung bei etwaigen Rügen, Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren. Die Dienstleister dürfen die personenbezogenen Daten ausschließlich im Auftrag des Auftrag- gebers und nicht zu eigenen Zwecken verarbeiten und müssen die Daten vertraulich behan- deln.
Außerdem erfolgt die Weitergabe von personenbezogenen Daten: zum Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens ggü. dem Sächsischen Rechnungshof oder anderen prüfberechtigten Dritten (z. B. zentrale Prüfgruppe der europäischen Strukturfonds).
Diese Stellen dürfen die personenbezogenen Daten ausschließlich zu den genannten Zwe- cken verwenden und müssen die Daten vertraulich behandeln.
Informationen, mit denen eine natürliche Person direkt oder indirekt – insbesondere durch die Verwendung ihres Namens in der Firmenbezeichnung – identifiziert werden kann, erhalten auch die nicht berücksichtigten Bieter in einem Vergabeverfahren.
12.5.Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, wie dies für die Erfüllung der ver- traglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Vergabeunterlagen sind bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages aufzubewahren, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags. Sind die Daten für die Erfüllung der vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten nicht mehr erforderlich, werden sie regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren – befristete – Weiter- verarbeitung ist erforderlich zur Erfüllung längerer Aufbewahrungsfristen. Die Aufbewahrung erfolgt mindestens im Rahmen der in den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften,
Seite 14 von 23
[Seite 15]
Bewerbungsbedingungen Öffentliche Ausschreibung zur Initiative Klimaschulen Los 3: T-Shirts
insbesondere die in Ziff. VIII. der VwV Aktenführung vom 31. Mai 2013 (SächsABl. S. 624), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 25. November 2025 (SächsABl.SDr. S. S 212), geregelten Aufbewahrungszeiten, die im Regelfall zehn Jahre beträgt. Die Aufbe- wahrungsfristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Akten oder Vorgänge geschlossen wurden.
12.6. Rechte der Betroffenen
Jede betroffene Person, deren personenbezogene Daten vom Auftraggeber verarbeitet wer- den, hat nach Maßgabe der nachfolgend benannten Vorschriften folgende Rechte: Recht auf Auskunft, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden (Artikel 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Artikel 16 DSGVO) Recht auf Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten (Artikel 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO) Recht auf Datenübertragbarkeit (Recht des Betroffenen, die eigenen personenbezoge- nen Daten, die einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, zu erhalten und einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln) (Artikel 20 DSGVO) Recht, aus Gründen, die sich aus der jeweiligen besonderen Situation ergeben, Wider- spruch gegen die Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten einzule- gen (Artikel 21 DSGVO)
12.7.Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn in die Verarbeitung von personenbezogenen Daten mit einer entsprechenden Erklärung eingewilligt wurde, kann diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt.
12.8. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für den Vertragsschluss erforderlich. Bei Nichtbereitstellung dieser Daten kann möglicherweise das Vergabeverfahren nicht erfolgreich durchgeführt und/oder der Vertrag nicht aus- bzw. fortgeführt werden.
12.9. Beschwerderecht
Wenn die Ansicht besteht, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gegen Da- tenschutzvorschriften verstößt, besteht gemäß Artikel 77 Absatz 1 DSGVO ein Recht auf Be- schwerde bei der Aufsichtsbehörde.
Die für den Auftraggeber zuständige Aufsichtsbehörde ist Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Postfach 110132, 01330 Dresden Telefon: 0351 85471 101 Telefax: 0351 85471 109 E-Mail: post@sdtb.sachsen.de
Seite 15 von 23
[Seite 16]
Bewerbungsbedingungen Öffentliche Ausschreibung zur Initiative Klimaschulen Los 3: T-Shirts
(Kein Zugang für elektronisch signierte Dokumente!)
- Verschwiegenheitspflicht
Der Bieter hat über die Inhalte des Vergabeverfahrens sowie die ihm bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten des Auftraggebers (insbesondere in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, unter das Bankgeheimnis fallende Informationen und Projektinformatio- nen) Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu die mit der Erstellung des Angebotes be- fassten eigenen und gegebenenfalls sonstigen Mitarbeiter schriftlich zu verpflichten und dies auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen.
- Sonstige Hinweise
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Sofern es zu einer Aufhebung des Vergabeverfahrens (ganz oder teilweise) kommt, wird dies den Bietern in Textform mitgeteilt.
Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebots verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht statthaft.
Anlagen
Anlage A: Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe:
Anlage B: Hinweise zur schriftlichen Angebotsabgabe (Einreichung in Papierform)
Anlage C: Auflistung der vorzulegenden Unterlagen
Seite 16 von 23
[Seite 17]
Bewerbungsbedingungen Öffentliche Ausschreibung zur Initiative Klimaschulen Los 3: T-Shirts
Anlage A: Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe:
A.A. Allgemeines
Für die elektronische Angebotsabgabe ist eine kostenlose Registrierung auf dem Vergabeportal www.evergabe.sachsen.de erforderlich. Zur Angebotseinreichung ist das Bietertool „Bietercockpit zum AI-Vergabemanager“ zu verwenden. Dieses wird auf dem Vergabeportal kostenlos zur Verfü- gung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass die juristische Person, die sich auf dem Vergabeportal registriert hat und damit einen Account zur Bedienung des Bietercockpits besitzt, und die juristische Person, die das Angebot abgibt, identisch sind. Gleiches gilt für das vertretungsberechtigte Mitglied einer Bieterge- meinschaft. Auch hier muss das angebotsabgebende Mitglied der Bietergemeinschaft, sich selbst auf der Vergabeplattform kostenlos registriert haben und damit Inhaber des genannten Accounts sein. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist eine Neuregistrierung auf der Vergabeplattform vorzu- nehmen.
So kann es beispielsweise vorkommen, dass ein konzernverbundenes Unternehmen sich erst nach Registrierung auf der Vergabeplattform entschließt, dass ein anderes Unternehmen des Konzerns das Angebot abgibt. Auch ist es denkbar, dass während der laufenden Angebotsfrist eine Umfir- mierung oder Umstrukturierung eines Unternehmens stattfindet. Auch kann es vorkommen, dass erst nach Registrierung eines interessierten Unternehmens auf der Vergabeplattform die Entschei- dung getroffen wird, eine Bietergemeinschaft zu gründen. und ein von dem registrierten Unterneh- men abweichendes Mitglied der Bietergemeinschaft zur Vertretung bestimmt wird.
Sofern die juristische Person, die das Angebot abgegeben hat, nicht mit der juristischen Person, die sich auf der Vergabeplattform registriert hat, identisch ist, kann das Angebot ausgeschlossen werden.
Sofern das Angebot elektronisch eingereicht wird, hat dies mit Hilfe der fortgeschrittenen oder qualifizierten digitalen Signatur zu erfolgen. Die einfache digitale Signatur (Abgabe des Ange- bots in Textform) ist in diesem Fall nicht ausreichend.
Zugelassen für die elektronische Angebotsabgabe sind die fortgeschrittene Signatur nach dem Signaturgesetz, wenn die fortgeschrittenen Signa- turzertifikate von einem Zertifizierungsdienstanbieter, der bei der Bundesnetzagentur gelis- tet ist, stammen und alle qualifizierten bzw. akkreditierten Signaturkarten nach dem Signaturgesetz. Für einen qualifizierten elektronischen Signaturvorgang benötigen Sie ein von der Bundesnetzagen- tur zertifiziertes Kartenlesegerät der Klassen 2/3.
Darüber hinaus verlangt der Auftraggeber in zahlreichen, mit dem Angebot vorzulegenden Formu- laren die Nennung der natürlichen Person, die die konkrete Erklärung abgibt durch Angabe des Vor- und Nachnamens in Textform. Mit Textform ist jede lesbare, dauerhafte Erklärung gemeint, in der die Person des Erklärenden genannt ist und erkennbar ist, dass die Erklärung abgegeben wurde. Dies erfolgt durch die Eintragung des Namens des Erklärenden.
Hier ist darauf zu achten, dass bei natürlichen Personen der bürgerliche Name im Sinne des Bür- gerlichen Gesetzbuches (BGB), bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften der Firmen- name (§ 17 des Handelsgesetzbuches (HGB) ) grundsätzlich ohne Zusatz des natürlichen Namens genannt werden kann. Seite 17 von 23
[Seite 18]
Bewerbungsbedingungen Öffentliche Ausschreibung zur Initiative Klimaschulen Los 3: T-Shirts
Das Hochladen, die Verschlüsselung des Angebotes und die Weiterleitung über die E-Vergabe- plattform www.evergabe.sachsen.de erfolgt mit dem zur Verfügung gestellten Bietertool „Bieter- cockpit zum AI-Vergabemanager“. Das Hochladen ist nur bis zum Ablauf der in der Auftragsbe- kanntmachung genannten Angebotsfrist möglich.
Informationen zu den zu verwendenden elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung elektronischer Angebote sowie zu Verschlüsselungsverfahren können den auf der E- Vergabeplattform hinterlegten Nutzungsbedingungen entnommen werden.
Weitere Informationen zum Bietertool „Bietercockpit zum AI-Vergabemanager“ und zum techni- schen Betrieb stehen unter der E-Vergabeplattform www.evergabe.sachsen.de zur Verfügung.
Für das Angebot ist das im Bietertool vorhandene Angebotsschreiben (Angebotsschreiben.ai- form) zu verwenden. Ein zusätzliches Anschreiben des Bieters ist nicht erforderlich.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können elektronische Angebote elektronisch über das Bietercock- pit zurückgezogen werden.
A.B. Ausfüllhinweise zu den im Bietertool zur Verfügung gestellten Formularen
Angabe des Namens des Bieters und der erklärenden Person
Soweit in den vorgegebenen Formularen Eintragungsmöglichkeiten für den Namen des Bieters oder den Namen der erklärenden natürlichen Person bestehen, ist hier in Textform nach § 126 b BGB elektronisch der jeweilige Name, einzutragen.
Formulare „Angebotsschreiben.aiform“ und „Leistungsverzeichnis.aidf“:
Soweit im Formular „Angebotsschreiben.aiform“ die Eintragungsmöglichkeiten für den Na- men des Bieters besteht, ist hier der Name des Bieters als juristische Person oder natürliche Person einzutragen.
Soweit im Formular „Angebotsschreiben.aiform“ die Eintragungsmöglichkeiten für eine Un- terschrift besteht, ist hier in Textform nach § 126 b BGB elektronisch der Vor- und Nach- name der erklärenden natürlichen Person, einzutragen.
Fehlen diese Angaben, gilt das Angebot als nicht abgegeben.
Die Erklärung in Textform (Nennung des Namens des Bieters) in dem im Bietercockpit zur Verfügung gestellten Formular „Angebotsschreiben.aiform“ umfasst auch die Erklärungen im Formular „Leistungsverzeichnis“ mit den darin enthaltenen Preisangaben. Damit ist eine gesonderte „Unterschrift“ durch Nennung des Namens des Bieters auf dem Formular „Leistungsverzeichnis.aidf“ nicht erforderlich.
Preisangaben
Im Formular „Angebotsschreiben.aiform“ ist im Bietercockpit keine Preisangabe möglich. Hier werden vom Vergabemanagementsystem automatisch die entsprechenden Angaben aus dem For- mular „Leistungsverzeichnis.aidf“ übernommen.
Seite 18 von 23
[Seite 19]
Bewerbungsbedingungen Öffentliche Ausschreibung zur Initiative Klimaschulen Los 3: T-Shirts
Im Bietercockpit ist das Formular „Angebotsschreiben.aiform“ und nicht das Formular „Ange- botsschreiben.pdf“ zur Angebotsabgabe zu verwenden. Das letztgenannte Formular ist system- bedingt in den Vergabeunterlagen enthalten.
A.C. Hinweise zu den Erklärungen Bietergemeinschaft, Verpflichtung Nachunternehmer und weitere Erklärungen Dritter
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist die Vorlage Erklärung_Bietergemeinschaft (siehe Ziff. 9 dieser Bewerbungsbedingungen) auszudrucken, auszufüllen und von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eigenhändig zu unterzeichnen. Dieses Dokument ist einzuscannen und als PDF-Dokument dem elektronischen Angebot beizufügen.
Hierbei ist es ausreichend, wenn von den einzelnen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vollständig ausgefüllte, gleichlautende und eigenhändig unterzeichnete Erklärungen abgegeben werden.
Etwaige Erklärungen Dritter (bspw. Vorlage Erklärung_Nachunternehmer) sind auszudrucken, auszufüllen und eigenhändig zu unterzeichnen. Das jeweilige Dokument ist einzuscannen und dem elektronischen Angebot beizufügen.
Die Dokumente, die einzuscannen sind, sind zunächst lokal zu speichern und zur Angebotsabgabe hochzuladen. Erklärungen, die mehrfach abgegeben werden, sind unter gesonderten Dateinamen zu speichern. Unterschiedliche Erklärungen mit demselben Dateinamen können elektronisch nicht verarbeitet werden.
Seite 19 von 23
[Seite 20]
Bewerbungsbedingungen Öffentliche Ausschreibung zur Initiative Klimaschulen Los 3: T-Shirts
Anlage B: Hinweise zur schriftlichen Angebotsabgabe (Angebotsabgabe in Papierform)
Bitte bei schriftlicher Angebotsabgabe unbedingt beachten, dass auf dem Angebotsan- schreiben eine eigenhändige Unterschrift erforderlich ist – ein Fehlen führt zum Ausschluss des Angebotes.
Angebotsabgabe mit Nutzung Vergabesoftware/Bietercockpit
Die Erstellung der Angebotsunterlagen im Bietercockpit erfordert für eine vollständige Bearbei- tung im Dokument Angebotsschreiben.aiform im Feld „Unterschrift“ die Eintragung eines Na- mens in Textform. Für eine gültige schriftliche Angebotsabgabe ist es zwingend erforderlich, auf dem Ausdruck an dieser Stelle eine Unterschrift im Original eigenhändig zu ergänzen. Bei feh- lender Unterschrift im Original gilt das Angebot als nicht abgegeben und wird von der Wertung ausgeschlossen. Beim Exportieren (oder Drucken) des Angebots wird die Datei Angebotsschreiben.pdf erstellt dieses ist eigenhändig vom Bieter zu unterschreiben und im Original vorzulegen.
Angebotsabgabe ohne Nutzung Vergabesoftware/Bietercockpit
Für das Angebot ist das Formblatt Angebotsschreiben_ohne_Nutzung_Vergabesoft- ware.pdf in Papierform zu verwenden. Das Anschreiben ist eigenhändig vom Bieter zu unter- schreiben und im Original vorzulegen.
Ein zusätzliches Anschreiben des Bieters ist nicht erforderlich. Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, können sie dem Angebot auf besonderer Anlage beigefügt werden.
Änderungen an den Vertragsunterlagen sind unzulässig. Korrekturen des Bieters an seinen Ein- tragungen müssen zweifelsfrei sein.
Das Angebot, einschließlich aller erforderlichen Angaben, Erklärungen und Nachweise, ist in Pa- pierform in einem gebundenen Exemplar zuzüglich einer als Kopie ausreichenden ungebundenen Kopiervorlage einzureichen. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.
Das Angebot muss als solches gekennzeichnet sein. Es ist in einem verschlossenen, fensterlosen Umschlag unter Berücksichtigung der folgenden Angaben einzureichen:
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden
Angebotsunterlagen – Bitte nicht öffnen!
Referat 13 Öffentliche Ausschreibung zur Initiative Klimaschulen Los 3: T-Shirts
Seite 20 von 23
[Seite 21]
Bewerbungsbedingungen Öffentliche Ausschreibung zur Initiative Klimaschulen Los 3: T-Shirts
Angebote können auch persönlich durch Abgabe im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA), Wilhelm-Buck-Str. 2, 01097 Dresden eingereicht wer- den. Bitte beachten Sie, dass das SMWA Ihr Angebot nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten persönlich entgegennehmen kann: Montag bis Freitag 09:30 Uhr bis 10:30 Uhr dass ein fristwahrender Eingang durch die Nutzung des gemeinsamen Hausbriefkastens des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), des Staatsministeriums des Innern (SMI) und des SMWA, vor dem Gebäude des SMI, nicht sichergestellt werden kann.
Das Angebot mit den geforderten Angaben, Nachweisen und Erklärungen muss bis zum Termin zur Angebotsabgabe im SMWA vorliegen (Angebotsfrist).
Nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete oder nicht ordnungsgemäß verschlossene oder nicht rechtzeitig eingegangene Angebote werden ausgeschlossen.
Berichtigungen oder Änderungen des Angebots müssen vor Ablauf der Angebotsfrist in der glei- chen Form wie das Angebot im SMWA vorliegen. Auf der Vorderseite des Umschlags ist deutlich erkennbar der Hinweis „Angebotsberichtigung“ anzubringen. Ausgeschlossen werden Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können schriftliche Angebote schriftlich zurückgezogen werden.
Seite 21 von 23
[Seite 22]
Bewerbungsbedingungen Öffentliche Ausschreibung zur Initiative Klimaschulen Los 3: T-Shirts
Anlage C.: Auflistung der vorzulegenden Unterlagen (§ 8 Abs. 3 VOL/A)
| Mit dem Angebot sind vorzulegen | Dateiname | Von wem ist das Dokument zu unter- zeichnen? | Formale Anforderungen an die Angebotsabgabe: | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| -hcämlloveb -eiB -egreteiB red tfahcsniemegret retertreV nrefos :tfahcsniem reteiB redo retgit | -eiB red tfahcsniemegret deilgtiM medej | remhenretnuhcaN | Elektronisches Angebot | Schriftliches Angebot / Papierform | |||||
| 1. | Abgabe des Angebots über das Bietercockpit Gesamtangebot ist mit einer fortgeschrittenen oder einer qualifizierten digitalen Signatur zu versehen. (siehe Bewerbungsbedingungen, Anlage A) | Abgabe eines gebundenen | |||||||
| Exemplars und eines ungebun- | |||||||||
| denen Exemplars als Kopiervor- | |||||||||
| lage. | |||||||||
| Verschlossener, fensterloser Um- | |||||||||
| schlag mit | |||||||||
| Angebotskennzeichnung | |||||||||
| (siehe Bewerbungsbedingungen, | |||||||||
| Anlage B) | |||||||||
| 2. | Finanzielles Ange- bot | Angebotsschreiben | X | Unterzeichnung elektronisch in Text- form Eintragung in Dokument: Angebots- schreiben.aiform | Angebotsabgabe mit Bietercockpit: | ||||
| Eintragung in Dokument: Angebots- | |||||||||
| schreiben.aiform | |||||||||
| Ausdruck mit Originalunterschrift | |||||||||
| Angebotsabgabe ohne Bietercockpit: | |||||||||
| Eintragung in Dokument: An- | |||||||||
| gebotsschrei- | |||||||||
| ben_ohne_Nutzung_Verga- | |||||||||
| besoftware.pdf | |||||||||
| Ausdruck mit Originalunterschrift | |||||||||
| 3. | Leistungsverzeichnis | X | Ohne Unterschrift beizufügen Eintragung in Dokument: Leistungs- verzeichnis.aidf | Ausdruck ohne Originalunterschrift | |||||
| Angebotsabgabe mit Bietercockpit: | |||||||||
| Eintragung in Dokument Leistungs- | |||||||||
| verzeichnis.aidf | |||||||||
| Angebotsabgabe ohne Bietercockpit: | |||||||||
| händische Eintragung in den Ausdruck | |||||||||
| des Dokuments Leistungsverzeich- | |||||||||
| nis.pdf |
Seite 22 von 23
[Seite 23]
Bewerbungsbedingungen Öffentliche Ausschreibung zur Initiative Klimaschulen Los 3: T-Shirts
| Mit dem Angebot sind vorzulegen | Dateiname | Von wem ist das Dokument zu unter- zeichnen? | Formale Anforderungen an die Angebotsabgabe: | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| -hcämlloveb -eiB -egreteiB red tfahcsniemegret retertreV nrefos :tfahcsniem reteiB redo retgit | -eiB red tfahcsniemegret deilgtiM medej | remhenretnuhcaN | Elektronisches Angebot | Schriftliches Angebot / Papierform | |||||
| 4. | Vereinbarung zu- sätzlicher Vertrags- bedingungen | Erklärung_Mindestentgelt Erklärung_Informations- sicherheit | X | X | Unterzeichnung elektronisch in Text- form** | Ausdruck mit Originalunterschrift. | |||
| 5. | Angaben zum Bieter | Erklärung_Angaben_zum_Bie- ter | X | X | Ohne Unterschrift beizufügen | Ohne Unterschrift beizufügen | |||
| 6. | Nachweis der Fach- kunde | Erklärung_Referenzen | Der Nachweis ist insgesamt zu erbrin- gen. | Ohne Unterschrift beizufügen | Ohne Unterschrift beizufügen | ||||
| 7. | Nachweis der Zuver- lässigkeit | Unbedenklichkeitserklä- rung Erklärung_Ausschluss- kriterien Erklärung_AentG_Mi- LoG_AufenthG_Schwarz- ArbG | X | X | -edrofnA gnur fua | Unterzeichnung elektronisch in Text- form** | Ausdruck mit Originalunterschrift. | ||
| 8. | Erklärung zur Bieter- gemeinschaft * | Erklärung_Bietergemeinschaft | von jedem Mitglied der Bie- tergemeinschaft im Original zu unterschreiben | (falls keine Bietergemeinschaft, sys- tembedingt unausgefüllt abzugeben) Bevollmächtigter Vertreter scannt Do- kument mit Originalunterschriften ein und fügt es dem Angebot bei. | Ausdruck mit Originalunterschrift aller Mitglieder | ||||
| 9. | Nachunternehmer, Verpflichtungserklä- rung * | Erklärung_Nachunternehmer | -edrofnA gnur fua | (falls keine Nachunternehmer system- bedingt unausgefüllt abzugeben) Bieter bzw. bevollmächtigter Vertreter scannt Dokument mit Originalunter- schrift ein | Ausdruck mit Originalunterschrift des Nachunternehmers | ||||
| 10. | Erklärung Daten- schutz | Erklärung_Datenschutz | X | Unterzeichnung elektronisch in Text- | Ausdruck mit Originalunterschrift. | ||||
| form |
- (soweit erforderlich) ** Erklärungen für weitere Mitglieder der Bietergemeinschaft sind in eingescannter Form beizufügen.
Seite 23 von 23