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Systemtests, Testautomatisierung und Qualitätssicherung für Applikationen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 06:54 (Europe/Berlin)

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I.1 Vergabebedingungen

Vergabeverfahren „Testautomatisierung Systemtest und QA-

Komponenten“,

Vergabe-Nr. ECA-2026-065

Vergabestelle:

Bundesdruckerei GmbH Office for EU-Contract awarding (FP ECA) Kommandantenstraße 18 10969 Berlin

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Testautomatisierung Systemtest und QA-Komponenten

Inhaltsverzeichnis

Einleitung .................................................................................................................................3

Auftraggeber ............................................................................................................................3

Leistungsgegenstand.................................................................................................................3

Losaufteilung ............................................................................................................................3

Kommunikation / eVergabe .......................................................................................................3

Vergabeunterlagen ...................................................................................................................4

Fragen zu den Vergabeunterlagen ..............................................................................................4

Angebot ...................................................................................................................................5

Angebotsfrist und Form .............................................................................................5

Preise ......................................................................................................................6

Weiterer Angebotsinhalt ............................................................................................6

Nebenangebote ........................................................................................................................7

Angaben und Nachweise zur Eignung .........................................................................................7

Bietergemeinschaft ................................................................................................................. 10

Unterauftragnehmer ............................................................................................................... 10

Eignungsleihe ......................................................................................................................... 11

Angebotsprüfung und Angebotsbewertung, Zuschlagskriterien ................................................... 12

Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote .................................................................. 18

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen .................................................................................. 18

Zuschlagserteilung .................................................................................................................. 18

Zuschlags-/Bindefrist .............................................................................................................. 18

Datenschutz, Vertraulichkeit, Akteneinsicht im Nachprüfungsverfahren ....................................... 18

Sprache ................................................................................................................................. 19

Zuständige Nachprüfungsstelle gemäß § 159 GWB .................................................................... 19

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Einleitung

Die nachfolgenden allgemeinen Bedingungen sollen den Bietern helfen, ein wertbares Angebot abzugeben. Mit Erhalt der Aufforderung zur Angebotsabgabe nebst Vergabeunterlagen werden Sie gebeten, sich mit einem entsprechenden Angebot zu beteiligen.1

Auftraggeber

Der Auftraggeber,

Bundesdruckerei GmbH, Kommandantenstraße 18, 10969 Berlin

beabsichtigt, die in den Vergabeunterlagen näher definierten Leistungen zu vergeben.

Leistungsgegenstand

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Erbringung von Leistungen in der Testautomatisierung Systemtest und QA-Komponenten für hoheitliche Projekte. Nähere Informationen zum konkreten Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1) entnommen werden.

Losaufteilung

Eine Aufteilung in Lose ist nicht vorgesehen.

Kommunikation / eVergabe

Für alle Schritte des elektronischen Vergabeprozesses im Rahmen des vorliegenden Verfahrens und insbesondere für die Angebotsabgabe nutzen wir das Portal „Deutsches Vergabeportal“ (http://www.dtvp.de). Sie müssen Ihr Angebot und Ihre Fragen in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz DTVP abgeben.

Zur Einsicht und Bearbeitung der im PDF angebotenen Vergabeunterlagen benötigen Sie einen PDF-Viewer wie den Adobe Reader in der jeweils aktuellen Fassung. Derartige Programme stehen im Internet kostenlos zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis: Bei Problemen erhalten Sie Unterstützung über das Service- und Supportcenter der Cosinex GmbH unter http://support.cosinex.de. Technische Fragen zur Vergabeplattform sind nur an die Cosinex GmbH zu stellen und nicht an den Auftraggeber! Achten Sie dabei auf die Geschäftszeiten.

1 Die verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle

Geschlechter. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit "Bewerber“ / „Bieter" sowohl einzelne Unternehmen als auch

Bewerber- / Bietergemeinschaften gemeint - mit „Auftragnehmer“ (AN) sind Bieter oder Bietergemeinschaften gemeint, die den

Zuschlag erhalten haben.

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Vergabeunterlagen

Es dürfen seitens des Bieters keine Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen werden. Die zum Abruf zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind nicht verhandelbar. Änderungen am Text der Vergabeunterlagen oder Zusätze im Angebot und/oder den beizufügenden Unterlagen, welche die Vergabeunterlagen inhaltlich modifizieren, sind unzulässig.

Die Bieter werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Angebote, die derartige Änderungen oder Zusätze enthalten, grundsätzlich ausgeschlossen werden.

Fragen zu den Vergabeunterlagen

Der Bieter hat die Vergabebekanntmachung und die Vergabeunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit zu überprüfen. Insbesondere hat sich der Bieter zu vergewissern, dass ihm sämtliche Unterlagen zur Verfügung stehen. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung eines Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

Fragen zum Verfahren sind rechtzeitig und ausschließlich über die Funktion „Kommunikation“ des Online-Portals Deutsches Vergabeportal (DTVP) in deutscher Sprache an den Auftraggeber zu richten. Der Auftraggeber wird die Fragen sammeln, anonymisieren und zeitnah beantworten. Mit der Übersendung einer Bieterfrage genehmigt der Bieter gleichfalls eine entsprechende Bekanntgabe. Die Beantwortung von Fragen erfolgt gegenüber allen Bietern zeitgleich ebenfalls über das Online-Portal DTVP.

Die Bieter werden gebeten, Fragen, die in einem engen zeitlichen Zusammenhang aufkommen, zu bündeln und von der separaten Einreichung einzelner Fragen abzusehen.

Die interessierten Unternehmen haben die Möglichkeit, sich für fortlaufende Informationen über den Ablauf des Vergabeverfahrens, wie etwa die Beantwortung von Bieterfragen, auf dem Online-Portal DTVP für das hier gegenständliche Vergabeverfahren zu registrieren und erhalten grundsätzlich eine Benachrichtigung über das bei der Registrierung angegebene E-Mail-Postfach.

Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige Benachrichtigung bei neuen Informationen bieten kann. Die Bieter werden daher gebeten, den Posteingang des Online-Portals DTVP eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue Informationen zum Vergabeverfahren zu prüfen. Unternehmen, die keine Registrierung vornehmen, haben sich eigenständig auf dem vorgenannten Portal über ggf. veröffentlichte Informationen zum Vergabeverfahren in Kenntnis zu setzen. Andere Stellen des Auftraggebers werden keine Auskünfte erteilen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ausschließlich durch den Auftraggeber in Textform erteilte Auskünfte sind verbindlich.

Fragen, die nicht rechtzeitig, d.h. bis zum

17.09.2026, 23:59 Uhr

vorliegen, werden ggf. nicht beantwortet. Der Auftraggeber behält sich nach eigenem Ermessen vor, verspätete Fragen dennoch zu beantworten, wenn er diese für sachdienlich hält.

Die Antworten zu Bieterfragen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.

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Die Bieter haben mit den Angebotsunterlagen eine montags bis freitags während der üblichen Geschäftszeiten ständig erreichbare E-Mail-Adresse zu benennen, an welche die Informationen des Auftraggebers gesendet werden können, soweit einer Versendung über das Vergabeportal DTVP technische Probleme entgegenstehen.

Angebot

Auf der Grundlage der Vergabeunterlagen und unter Nutzung der den Vergabeunterlagen beigefügten Vordrucke haben die Bieter ein vollständiges und verbindliches Angebot zu erstellen und abzugeben. Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Verfahrens entstehen, werden nicht erstattet.

Angebotsfrist und Form

Das vollständige Angebot ist unter Verwendung des Angebotsschreibens ausschließlich elektronisch in Textform bis spätestens

28.09.2026, 10:00 Uhr (Ausschlussfrist)

über das Onlineportal DTVP einzureichen.

Nach Ablauf der Angebotsfrist eingegangene Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Maßgeblich für das Einhalten der Angebotsfrist ist der tatsächliche Eingang des Angebots (Upload) über das Onlineportal DTVP, nicht der Zeitpunkt, zu dem mit der Übermittlung begonnen wird. Es wird empfohlen, das Angebot vorsorglich nicht unmittelbar vor Ablauf der Angebotsfrist abzugeben. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote über das Online-Portal DTVP zurückgezogen werden.

Die elektronische Einreichung des Angebots hat zwingend unter Nutzung der technischen Funktion/Reiter „Angebote/Anträge“ auf dem Onlineportal DTVP zu erfolgen (siehe Ziff. 5 der Vergabebedingungen). Eine Abgabe des Angebots unter Nutzung der Kommunikationsfunktion des Online-Portals entspricht nicht den Formvorgaben an das Angebot und führt zum zwingenden Ausschluss des betreffenden Angebots vom weiteren Vergabeverfahren. Schriftliche Angebote und Angebote via Telefax, E-Mail sowie telefonische Angebote sind ebenfalls nicht zugelassen.

Die einzureichenden Unterlagen sind in dem Dateiformat hochzuladen, in dem sie zur Verfügung gestellt wurden. Die Umwandlung der Unterlagen in das PDF-Format ist ebenfalls zulässig. Der Bieter trägt die Verantwortung dafür, dass sein Angebot rechtzeitig und vollständig in den vom Auftraggeber geforderten Dateiformaten eingeht. Eine Übersicht der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen ergibt sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe.

Die Öffnung der Angebote erfolgt voraussichtlich zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist. Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote gemäß § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.

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Preise

Die von dem Bieter angebotenen Preise sind entsprechend der Vorgaben und Ausfüllhinweise im Preisblatt in die dafür vorgesehenen Felder einzutragen und das Preisblatt ist sodann mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Einzelpreise sind in Euro, jeweils ohne die gesetzliche Umsatzsteuer anzugeben. Das Preisblatt ist im Format Excel einzureichen und die Hinweise im Preisblatt sind entsprechend zu berücksichtigen.

Weiterer Angebotsinhalt

Benennung der Fachkräfte - Fachkräfteprofile

Die Bieter haben mit dem Angebot das grundsätzlich für die Erbringung der Leistungen vorgesehene Projektteam, bestehend aus mindestens vier (4) und höchstens acht (8) technischen Fachkräften, welche die aufgestellten Anforderungen und Vorgaben an die Qualifikation und Fachkenntnisse, wie sich diese aus Ziff. 3.1 der Leistungsbeschreibung ergeben, erfüllen, zu benennen.

Zum Nachweis der Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Qualifikationen der jeweiligen Fachkräfte ist für die für die Leistungserbringung vorgesehenen und im Angebot zu benennenden Fachkräfte mit den Angebotsunterlagen jeweils ein Fachkräfteprofil bestehend aus

➢ zwei (2) personenbezogenen Referenzprojekten aus den letzten drei (3) Jahren über mit dem Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen

zu erstellen und mit dem Angebot als separate Anlage einzureichen. Die Referenzprojekte sind unter Nutzung des Formblatts II.10 „Referenzerklärung technische Fachkraft“ einzureichen (Formblatt bitte mehrfach verwenden).

Die Projektbeschreibungen haben dabei mindestens Angaben zum Auftraggeber, zum Durchführungszeitraum des Projektes in Monaten und insbesondere zum konkreten Projektinhalt sowie den erbrachten Tätigkeiten der jeweiligen Fachkraft zu enthalten. Aus der Beschreibung des Projektinhaltes und der erbrachten Tätigkeiten sollen sich für die Bundesdruckerei nähere Angaben zu den konkreten Qualifikationen und Fachkenntnissen der für die Auftragsausführung vorgesehenen Fachkräfte des jeweiligen Bieters ergeben. Diese Angaben sind maßgeblich für die Angebotswertung. Aus diesem Grund sind Referenzprojekte vorzulegen, bei denen die für die Leistungserbringung vorgesehenen Fachkräfte jeweils eigenständig tätig gewesen sind.

Bitte beachten Sie insofern, dass mit den Kurzprofilen der Fachkräfte geeignete und mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Projekte einzureichen sind und keine vollständige Auflistung aller Projekte der jeweiligen Fachkraft. Es sollten vielmehr Projekte der angebotenen Fachkräfte gewählt werden, welche die Erfüllung der aufgestellten Qualifikationsanforderungen besonders gut abdecken. Der Schwerpunkt der Projektbeschreibungen soll auf die inhaltliche Darstellung des Projektes und die Ausführungen zu den konkret erbrachten Tätigkeiten der jeweiligen Fachkraft gelegt werden. Aus diesen Angaben muss sich für den Auftraggeber maßgeblich ergeben, dass die angebotenen Fachkräfte zur ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Erfahrungen haben.

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Hinsichtlich der Einzelheiten der geforderten Angaben wird auf die Leistungsbeschreibung sowie dem den Vergabeunterlagen beigefügten Dokument „I.9 Wertungsmatrix zur Angebotswertung“ verwiesen, aus welchen weitere Informationen zu den Erwartungshorizonten und damit zur Art und Weise der Leistungserbringung sowie zu den Mindestbedingungen und den Folgen bei Nichterfüllung entnommen werden können.

Erklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs

Der Auftraggeber wird von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Formblatt) fordern. Die bietenden Unternehmen können diese Eigenerklärung bereits mit der Abgabe des Angebotes einreichen. Sollte die Erklärung nicht bereits dem Angebot beigefügt sein, wird der Auftraggeber sie vor Zuschlagserteilung vom Zuschlagsaspiranten innerhalb einer angemessenen Nachfrist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Angaben und Nachweise zur Eignung

Bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der Leistung die erforderliche Eignung, d.h. Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzen und nachweisen. Die Eignungsprüfung wird auf Basis der folgenden vom Bieter zu erstellenden bzw. auszufüllenden und mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen und Nachweise vorgenommen:

hinsichtlich des Vorliegens von Ausschlussgründen und der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

(1) ausgefüllte „Bieterselbstauskunft“, unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur;

(2) Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als drei Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist) ist;

(3) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Formblatt;

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(4) Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewerbezentralregister (nicht vom Bieter vorzulegen)

Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen.

hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit

(5) ausgefüllte „Bieterselbstauskunft“, unter zwingenden Angaben insbesondere zu

a) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;

b) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;

Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und insbesondere die unter Ziff. 2.1 der Leistungsbeschreibung dargestellten Aufgabefelder beinhalten.

Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.

hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit

(6) ausgefüllte „Bieterselbstauskunft“, unter zwingenden Angaben insbesondere zu

a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer;

b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen;

Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und insbesondere die unter Ziff. 2.1 der Leistungsbeschreibung dargestellten Aufgabefelder beinhalten.

Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.

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(7) Nachweis gemäß „Referenzerklärung“ von Referenzprojekten aus den letzten drei (3) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt der Angebotsfrist2, welche mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe:

❖ der Bezeichnung und Beschreibung der erbrachten Leistung(en) (Aufgabenstellung, Leistungsinhalte und Tätigkeiten), ❖ des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz), ❖ des Leistungszeitraums, ❖ des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument „Formblatt Referenzerklärung“) und ❖ des Leistungserbringers.

Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und insbesondere die unter Ziff. 2.1 der Leistungsbeschreibung dargestellten Aufgabefelder beinhalten. Eine Referenz, welche die Aufgabenfelder nicht vollumfänglich abbildet, kann nicht als vergleichbar eingestuft werden.

Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Nutzung des Formblattes „Referenzerklärung“ und unter Benennung der geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bieters gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht.

Mindestanforderungen im Rahmen der Eignungsprüfung:

In Bezug auf die vorstehend unter (7) geforderten Erklärungen zu vergleichbaren Referenzleistungen werden die folgenden Mindestanforderungen festgelegt:

➢ Es sind mindestens zwei (2) mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte einzureichen.

➢ Mindestens ein Referenzprojekt muss einen inhaltlichen Zusammenhang mit einem Auftrag der öffentlichen Verwaltung aufweisen.

➢ Mindestens ein Referenzprojekt muss Tätigkeiten im Zusammenhang mit hochfrequenten Produktionssystemen aufweisen.

➢ Jedes Referenzprojekt muss eine Mindestdauer von 6 Monaten aufweisen.

Eine Nichterfüllung von einem der aufgeführten Mindestkriterien führt zur Nichtberücksichtigung der betroffenen Referenz. Soweit die wertbaren und vergleichbaren Referenzen die Mindestanzahl von zwei (2) Referenzen unterschreiten führt dieser Umstand zum Ausschluss des betroffenen Angebots vom weiteren Vergabeverfahren.

2 Hierbei ist es ausreichend, wenn der Abschlusszeitpunkt der Referenz innerhalb der letzten drei Jahre liegt.

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Eigenerklärungen sind in Textform einzureichen. Soweit möglich sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Vordrucke zu verwenden.

Alle vorzulegenden Nachweise müssen den aktuellen Gegebenheiten und Verhältnissen entsprechen. Der Auftraggeber kann für Informationen, welche in den Eigenerklärungen zur Eignungsprüfung enthalten sind, die Einreichung von Nachweisen in Kopie und zur näheren Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen.

Für den Fall, dass Zweifel an den Eigenerklärungen der Bieter bestehen, behält sich der Auftraggeber insoweit vor, von dem Bieter amtliche/behördliche Bestätigungen durch die zuständigen Stellen zu fordern.

Bieter aus Ländern, in denen oben genannte Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine Übersetzung beizufügen.

Bietergemeinschaft

Schließen sich mehrere Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammen, hat diese mit ihrem Angebot eine entsprechende Angabe im Angebotsschreiben zu tätigen und eine vollständig ausgefüllte Erklärung (gemäß beigefügtem Formblatt „Erklärung Bietergemeinschaft“) abzugeben.

In der Erklärung sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen; außerdem ist der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter (geschäftsführendes Mitglied) zu bezeichnen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften als Gesamtschuldner; diese Haftung bleibt auch nach Auflösung der Bietergemeinschaft bestehen.

Die Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft darf im und nach dem Vergabewettbewerb grundsätzlich nicht verändert werden. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich, sofern die Eignung der Bietergemeinschaft nicht berührt wird und keine Wettbewerbsbeeinträchtigung gegeben ist.

Unterauftragnehmer

Sofern der Bieter den Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, hat er mit dem Angebot eine Erklärung über die Art und den Umfang der Weitergabe von Leistungsbestandteilen (gemäß Formblatt „Erklärung Unterauftragnehmereinsatz/Eignungsleihe“) abzugeben.

Als Unterauftragnehmer gelten neben selbstständigen, von dem Bieter rechtlich verschiedenen Unternehmen auch (konzern-) verbundene Unternehmen wie bspw. Mutter- / Tochter- / Schwestergesellschaften und sonstige Dritte, soweit sie Teile der ausgeschriebenen Leistungen ausführen sollen.

Der Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, hat auf Verlangen des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung mittels einer entsprechenden Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer (gemäß beigefügtem Formblatt „Verpflichtungserklärung Drittunternehmen“) nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen sowie zum Nachweis der Eignung der Unterauftragnehmer die ausgefüllte

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Bieterselbstauskunft und die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (jeweils gem. den beigefügten Formblättern) für diese fristgebunden (ggf. innerhalb weniger Tage) beizubringen.

Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung überprüfen, ob bei den benannten Unter- auftragnehmern des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB vorliegen. Im Falle des Vorliegens zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB hat der Bieter den betroffenen Unterauftragnehmer zu ersetzen. Liegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vor, kann der Auftraggeber verlangen, dass der Bieter den betroffenen Unterauftragnehmer ersetzt. Hierüber entscheidet der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen.

Eignungsleihe

Bieter/Bietergemeinschaften können sich ferner zum Nachweis der Eignung der Ressourcen/Mittel anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der mit dem Dritten bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe).

Soweit eine Eignungsleihe beabsichtigt ist, hat der Bieter mit dem Angebot eine Erklärung gemäß dem Formblatt „Erklärung Unterauftragnehmereinsatz/Eignungsleihe“ abzugeben und die im Wege der Eignungsleihe einzubeziehenden Drittunternehmen zu benennen.

Ferner muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mittels einer entsprechenden Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer (gemäß beigefügtem Formblatt) nachweisen, dass er/sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann. Weiterhin sind für diesen Dritten zum Nachweis der Eignung die ausgefüllte Bieterselbstauskunft nebst Anlagen sowie die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (jeweils gem. den beigefügten Formblättern) einzureichen. Weitere Unterlagen sind einzureichen, soweit sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten dieser Unternehmen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft.

Erfüllt das jeweils für die Eignungsleihe vorgesehene Drittunternehmen das benannte Eignungskriterium / die benannten Eignungskriterien nicht oder besteht ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB, so hat der Bieter dieses Unternehmen zu ersetzen. Besteht bei dem jeweils für die Eignungsleihe vorgesehenen Drittunternehmen ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB, entscheidet der Auftraggeber über den Ersatz des betroffenen Unternehmens durch den Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen.

Nimmt der Bieter/die Bietergemeinschaft die Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch, haften diese gemeinsam für die Auftragsausführung. In diesem Fall ist von dem Bieter/der Bietergemeinschaft, dessen/deren Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, eine entsprechende gemeinsame Haftungserklärung des Bieters/die Bietergemeinschaft und des betroffenen Drittunternehmens auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.

Der Bieter/die Bietergemeinschaft kann hinsichtlich der Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit und Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese anderen Unternehmen die Leistung, für welche die Kapazitäten benötigt werden, erbringen.

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Angebotsprüfung und Angebotsbewertung, Zuschlagskriterien

Das nach der Bewertung wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag, wenn keine Ausschlussgründe vorliegen, der Bieter geeignet ist und die angebotenen Preise nicht in einem unangemessenen Verhältnis zur Leistung stehen.

Formale Prüfung

Das Angebot muss vollständig sein und alle in der Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Unterlagen umfassen. Unvollständige Angebote können unberücksichtigt bleiben.

Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt wurden, können nach dem Ermessen des Auftraggebers nachgefordert werden. Werden die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Nachfrist eingereicht, muss das Angebot des betreffenden Bieters ausgeschlossen werden. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch der Bieter auf Nachforderung fehlender Unterlagen. Es wird daher dringend empfohlen, bereits bei Angebotserstellung auf Vollständigkeit zu achten.

Eine Nachforderung von wertungsrelevanten Unterlagen, welche die Wirtschaftlichkeits- bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, erfolgt nicht. Werden die geforderten wertungsrelevanten Unterlagen nicht rechtzeitig bis zum Ablauf der Angebotsfrist mit den Angebotsunterlagen vorgelegt, wird das betroffene Angebot zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Eignungsprüfung

Anhand der mit dem Angebot vorgelegten Nachweise und Erklärungen wird die Eignung der Bieter geprüft. Eine Auftragsvergabe an einen ungeeigneten Bieter kommt nicht in Betracht.

Im Rahmen der Eignungsprüfung wird insbesondere die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzerklärungen zur ausgeschriebenen Leistung und die Erfüllung der unter Ziff. 10 dieser Vergabebedingungen aufgeführten Mindestkriterien geprüft. Eine Nichterfüllung von einem der benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Angebots vom weiteren Vergabeverfahren.

Die Auskunft aus dem Wettbewerbsregister sowie ggf. die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister werden insbesondere auf Eintragungen hinsichtlich § 19 Abs. 1 MiLoG geprüft. Sofern ein Eintrag vorhanden ist, der einen Ausschluss rechtfertigen würde, wird der Bieter gem. § 19 Abs. 5 MiLoG vor einer Entscheidung über den Ausschluss angehört.

Angemessenheit der Preise

Der Auftraggeber prüft die vom Bieter mit dem Angebot eingereichten Preise auf deren Angemessenheit. Auf ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Preis darf der Zuschlag nicht erteilt werden.

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Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt.

Für die Wirtschaftlichkeit ist nicht allein der Preis maßgeblich, sondern das beste Preis-Leistungs- Verhältnis unter Berücksichtigung folgender Zuschlagskriterien:

➢ Preis (Gewichtung: 60 %)

und

➢ Qualität der angebotenen Leistung (Gewichtung: 40 %)

Im Rahmen der Angebotswertung wird zur finalen Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes für jedes wertungsfähige Angebot die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) wie folgt ermittelt:

Z = (L * 0,4) + (P * 0,6) (Angebot) (Angebot) (Angebot)

wobei

der Kennzahl für Preis-Leistungs-Bewertung des zu bewertenden Z = (Angebot) Angebots,

L = der Leistungspunktzahl des zu bewertenden Angebots und (Angebot)

P = der ermittelten Punktzahl für den Angebotswertungspreis (Angebot)

entspricht.

Auf der Grundlage dieser Formel wird eine Reihenfolge der Angebote anhand der höchsten Z- Werte erstellt.

Das Angebot mit der höchsten Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) stellt das wirtschaftlichste Angebot dar und erhält den Zuschlag. Bei identischer Punktzahl entscheidet zunächst die höhere Leistungspunktzahl über das zu bezuschlagende Angebot. Soweit auch diese identisch ist und es mithin an Unterscheidungskriterien fehlt, entscheidet das Los.

Die Bewertung der Angebote zur Ermittlung der wirtschaftlichsten Angebote erfolgt auf der Basis der nachfolgend im Einzelnen dargestellten Bewertungsmethode.

(1) Ermittlung der Leistungspunktzahl (L ) (Angebot)

Zur Ermittlung der Leistungspunktzahl des zu bewertenden Angebots erfolgt eine qualitativ- fachliche Bewertung der Qualifikation und Erfahrung der für das Projektteam angebotenen Fachkräfte anhand der für die benannten Fachkräfte einzureichenden Referenzprojekte und auf Grundlage der in der Wertungsmatrix zur Angebotswertung (Dokument I.9 der Vergabeunterlagen) aufgeführten Kriterien.

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Die Beurteilung richtet sich hierbei nach dem nachgewiesenen Qualifikationsniveau der benannten Fachkräfte in der Gesamtschau. Insofern ist auch eine vergleichende Bewertung der Angebote möglich. Bei der Bewertung spiegeln die vergebenen Punkte den Zielerfüllungsgrad wider, wie dieser im Dokument „I.9 – Wertungsmatrix zur Angebotswertung“ zu jedem Kriterium bzw. Unterkriterium dargelegt ist. Die Punktevergabe erfolgt in den in der Wertungsmatrix dargestellten Stufen. Eine weitere Differenzierung ist nicht vorgesehen. Pro Bewertungskriterium/Anforderung wird somit die Punktzahl vergeben, die in ihrer Leistungsbewertung zu der formulierten „Bewertung“ korrespondiert. Der bei jedem Kriterium erreichte Punktewert wird dann mit den Gewichtungspunkten des konkreten Kriteriums multipliziert. Das Ergebnis ist der gewichtete Punktewert des jeweiligen Unterkriteriums. Die so erzielten gewichteten Punktewerte werden addiert und ergeben die Summe der Leistungspunkte. Es können insgesamt 3.600 Leistungspunkte erreicht werden.

Prüfung der Mindestkriterien:

Vor der eigentlichen Bewertung der Qualifikation des Projektteams erfolgt eine Prüfung der Erfüllung der nachfolgend benannten Mindestkriterien:

  1. Das Projektteam besteht aus mindestens vier (4) und höchsten acht (8) Personen.
  2. Das Projektteam erfüllt insgesamt alle Qualifikationsanforderungen.
  3. Mindestens eine technische Fachkraft des Projektteams kann praktische Kenntnisse über die Integration von Fertigungsanlagen via WebService-Schnittstellen an eine Produktionssteuerung mit Einsatz von SOAP1.1 und 1.2 und der spezifischen Anlagen-Schnittstelle MES-API in den Versionen V1, V2 und V3 nachweisen.
  4. Mindestens eine technische Fachkraft des Projektteams kann praktische Kenntnisse in der Verarbeitung der zur Personalisierung von ID-Dokumenten eingesetzten Dateiformate und Datenstrukturen für biometrische Merkmale nachweisen. Dazu gehören unter anderem das Dateiformat *.wsq für die Fingerab-drücke, JPG2000 und die Struktur Biometric-Header-Template für die Gesichtsbilder, sowie die definierten Regeln für die Personalisierung von ID-Dokumenten nach ICAO.
  5. Mindestens eine technische Fachkraft des Projektteams kann praktische Kenntnisse in der Umsetzung von Schnittstellenprotokollen und Dateiformaten im ID- Dokumenten-Umfeld für hoheitliche Dokumente nachweisen. Dazu gehören OSCI und die Formate der TRxHD in der Version 1.8 oder höher mit den zugehörigen Reglungsdokumenten zur Kommunikation mit Behörden und dem Globalen Sperrdienst.

Wird eine der vorgenannten Mindestvorgaben nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des betroffenen Angebots und es erfolgt keine qualitative Bewertung.

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Qualitative Bewertung

Die Bewertung der Qualifikation und Erfahrung des Projektteams erfolgt sodann insgesamt über alle im Angebot benannten und für die Leistungserbringung vorgesehenen Fachkräfte, wobei die eingereichten Projektreferenzen aller Fachkräfte in der Gesamtschau anhand der Unterkriterien:

(1) Praktische Erfahrung in der Implementierung von Software in der Programmiersprache Java. (2) Praktische Kenntnisse über die Funktionen einer Produktionssteuerung in einer Fertigung insbesondere bei der Herstellung und Personalisierung verschiedener ID- Dokumente oder vergleichbarer Aufgaben. (3) Praktische Kenntnisse in der Umsetzung von Schnittstellenprotokollen und Dateiformaten im ID-Dokumenten-Umfeld für hoheitliche Dokumente. Dazu gehören OSCI und die Formate der TRxHD in der Version 1.8 oder höher mit den zugehörigen Reglungsdokumenten zur Kommunikation mit Behörden und dem Globalen Sperrdienst. (4) Praktische Kenntnisse über die Schnittstellen- und Dateiformate im ID-Dokumenten- Umfeld für Führerscheine. Dazu gehören die Formate: XFS, UNC sowie die BQR- Datenstrukturen zur Registrierung beim KBA. (5) Praktische Erfahrungen mit den Schnittstellen- und Dateiformaten im ID-Dokumenten- Umfeld für andere Ausweisdokumente. Dazu gehören die Formate: xeDA, xOrder, XOBP, XOBS. (6) Praktische Kenntnisse über die Integration von Fertigungsanlagen via WebService- Schnittstellen an eine Produktionssteuerung mittels SOAP1.1 und 1.2 mit der spezifischen Anlagen-Schnittstelle MES-API V1, V2 und V3. (7) Praktische Erfahrungen mit der automatisierten Verarbeitung und Erzeugung von Rückmeldungen aus einem ID-Fertigungssystem. Hierbei handelt es sich um konkrete Meldungen von einem Dokumenten-Produzenten an die Bestellbehörden (AI, LI, RI, QI, FI, ZI). (8) Praktische Kenntnisse über die Verfahrensweise eines Intermediärs im OSCI Umfeld bei der Erzeugung und Übermittlung von Sperrdaten an einen Globalen Sperrdienst. (9) Praktische Erfahrungen im Umgang und Einsatz von JMS-Queues zur Kommunikation zwischen verschiedenen Subsystemen und in der Implementierung einer Kommunikation via RMI zwischen Applikationen die in unterschiedlichen Applikationsservern betrieben werden. Hier handelt es sich konkret um die Kommunikation zwischen Weblogic und Wildfly. (10) Entwicklung und Betrieb von Applikationen in folgenden Datenbanksystemen: Oracle, Postgres, MySQL und H2. (11) Praktische Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Multi-Threading in der SW-Entwicklung zur Parallelisierung von Abläufen in Softwareprozessen. (12) Praktische Kenntnisse mit der Signierung, Inhalts- und Transportverschlüsselung von Datenstrukturen für eine sichere Übertragung zwischen Systemen und im Einsatz von Kryptographie zur Entschlüsselung von verschlüsselten Daten innerhalb einer Applikation. (13) Praktische Erfahrungen in der Erzeugung und an die besonderen Anforderungen von Testdaten in unterschiedlichen Ausprägungen, Mengen, Varianz und Dateiformaten, für den Einsatz im Systemtest für ID-Dokument Produktionssysteme. (14) Praktische Erfahrungen in der Testautomatisierung von C++ GUIs in verschiedenen Laufzeitumgebungen, wie lokales Windows, Remote WTS und Citrix.

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Testautomatisierung Systemtest und QA-Komponenten

(15) Praktische Kenntnisse in der Verarbeitung der zur Personalisierung von ID- Dokumenten eingesetzten Dateiformate und Datenstrukturen für biometrische Merkmale. Dazu gehören unter anderem das Dateiformat *.wsq für die Fingerabdrücke, JPG2000 und die Struktur Biometric-Header-Template für die Gesichtsbilder, sowie der definierten Regeln für die Personalisierung von ID- Dokumenten nach ICAO. (16) Praktische Kenntnisse in der Anwendung und Prüfung von Datenstrukturen nach BSI- TRs im ID-Umfeld (einschließlich TR-03121). (17) Praktische Erfahrungen in der Anwendung und Verarbeitung unterschiedlicher spezifischer Zeichensätze. Hier sind im Besonderen Kenntnisse in den definierten Zeichensätzen XÖV und StringLatin1.2 nachzuweisen. (18) Praktische Kenntnisse im Aufbau und Struktur von PDFs und in der automatisierten Validierung von Daten innerhalb generierter PDF-Dokumente gegen übergebene Eingangsdaten. Dazu gehören die Prüfung auf syntaktische Korrektheit von PDF- Dokumenten nach ISO32000-1:2008, die Validierung der Metadaten und Inhaltsdaten gegenüber von Soll-Werten, die Extraktion von Signaturen zur Übergabe an eine Prüfinstanz, die Prüfung des PDFs auf Barrierefreiheit (ISO 14289-1:2014) und die Validierung des Layouts gegenüber von Soll-Werten prüfen (Seitenformat, Seitenränder, Position von Objekten, Schriftfonts und -größen, Abstände / Einhalten von Frames).[FP ECA1.1][VH1.2] (19) Praktische Erfahrung im Umgang und dem Einsatz von Fingerabdruckscannern, Unterschriftentabletts, der Anbindung von Flachbettscannern und Kameras zur Aufnahme und Verarbeitung von biometrischen Merkmalen. (20) Praktische Erfahrungen in der Anbindung von Personalisierungssoftware zum Personalisieren, Auslesen und Ändern von Daten in RFID-Chips im Kontext von ID- Dokumenten. (21) Kenntnisse in der Erstellung und Anwendung von Applikationen für den Einsatz im Last- und Performancetest. Der Einsatz ist die automatisierte und zeitgesteuerte Einlastung von Testdaten in ein Produktionssystem. (22) Kenntnisse über die generellen Anforderungen an einen Testreport für ein Fertigungssystem ID-Dokumente und die automatisierte Erzeugung von Exceldateien aus einer Test-Software. (23) Kenntnisse in der Bereitstellung und Integration von Software als OpenShift Container mit Kubernetes. (24) Praktische Erfahrungen an die Anforderungen und Besonderheiten beim Generieren von Dokument-Seriennummern und dem Umgang mit Behördenkennzahlen.

Die vorstehenden Kriterien werden mit Blick auf die sich daraus ergebende Projekterfahrung der Fachkräfte insgesamt und die auf dieser Basis zu erwartende Güte der Leistungserbringung bewertet.

Die zur Bewertung anhand der vorgenannten Unterkriterien maßgebliche Erwartungshaltung des Auftraggebers ergibt sich im Einzelnen aus dem Dokument „I.9 – Wertungsmatrix zur Angebotswertung“ in Verbindung mit den Ausführungen in Ziff. 3 der Leistungsbeschreibung. Insofern gilt, je umfassender die Fachkräfte in der Gesamtheit die Erfahrungen und Kenntnisse zu jedem der vorstehend benannten Kriterien abdecken, umso höherwertiger wird die Qualifikation und Erfahrung des Projektteams in Bezug auf die konkrete Auftragsausführung bewertet.

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Testautomatisierung Systemtest und QA-Komponenten

Es ist zu beachten, dass die eingereichten Projektreferenzen im Rahmen der qualitativen Bewertung nur berücksichtigt werden können, wenn die

❖ jeweilige Referenzleistung innerhalb der letzten drei (3) Jahre bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist entweder erfolgreich abgeschlossen oder bereits mindestens 50% der Leistung (ausgenommen reine Nebentätigkeiten) erbracht wurde.

Soweit auf den Schwerpunkt der Leistung abgestellt wird, hat die Referenzbeschreibung entsprechende Angaben zur Begründung zu enthalten.

Hinweis: Soweit die Anzahl der eingereichten und wertbaren Referenzprojekte oberhalb der zu wertenden Anzahl an Referenzen (jeweils zwei Referenzen je Fachkraft) liegt, werden je Fachkraft nur die jeweils zwei besten Referenzprojekte im Rahmen der qualitativen Angebotswertung berücksichtigt.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass im Rahmen der qualitativen Angebotswertung nur Fachkräfteprofile berücksichtigt werden, die aus den geforderten zwei (2) wertbaren Referenzprojekten bestehen. Soweit ein Fachkräfteprofil diese Anforderung nicht erfüllt, wird dieses nicht bewertet. Unterschreitet ein Angebot aufgrund dieses Umstands die geforderte Mindestpersonenanzahl für das Projektteam, führt dies zum Ausschluss des betroffenen Angebots.

(2) Ermittlung der Preispunkte (P ) (Angebot)

Die Ermittlung der Preispunkte (P ) erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden (Angebot) Ausführungen.

Für die Preiswertung wird der im Preisblatt vom Bieter einzutragenden Stundensatz herangezogen, welcher zugleich als Angebotswertungspreis gilt. Die Einzelheiten der Methode zur Ermittlung des Angebotswertungspreises sind dem Preisblatt zu entnehmen.

Die Bewertung der Angebotswertungspreise und damit die Ermittlung der Punktzahlen für P erfolgt sodann nach der einfachen Interpolationsmethode. Für die (Angebot) Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 3.600 Punkte festgelegt. 3.600 Punkte erhält hierbei das Angebot mit dem niedrigsten Angebotswertungspreis nach der Ermittlung aus den Angaben des mit den Angebotsunterlagen eingereichten Preisblatts. Die Punktzahl der Angebote mit den nächsthöheren Angebotswertungspreisen wird jeweils nach der Formel

Niedrigster Angebotswertungspreis P = 3.600,00 x ( ) (Angebot) Angebotswertungspreis des zu wertenden Angebots

ermittelt und das Ergebnis auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.

Der auf diesem Wege ermittelte Wert der Preispunkte (P ) ist die Grundlage zur (Angebot) Ermittlung des Preis-Leistungsverhältnisses (Z) für das jeweilige Angebot.

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Testautomatisierung Systemtest und QA-Komponenten

Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote

Der Auftraggeber informiert gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss des Angebotes. Werden diese erst nach Zuschlagserteilung bekannt, berechtigen Sie den Auftraggeber zur Kündigung des Vertrages.

Zuschlagserteilung

Die Zuschlagserteilung erfolgt per Nachricht über die Kommunikationsfunktion das Vergabeportal DTVP. Soweit einer Versendung über das Vergabeportal DTVP technische Probleme entgegenstehen, ist eine Versendung per E-Mail an den in der Bieterselbstauskunft benannten Ansprechpartner des entsprechenden Bieters zulässig.

Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung einen Nachweis über die im Vertrag geforderten Versicherungen mit entsprechenden Deckungssummen abzufordern.

Zuschlags-/Bindefrist

Der Zuschlag erfolgt innerhalb der Bindefrist, die zwei Monate nach Ablauf der Angebotsfrist endet. Bis zum Ablauf der Frist ist der Bieter an sein Angebot gebunden.

Datenschutz, Vertraulichkeit, Akteneinsicht im Nachprüfungsverfahren

Der Bieter erklärt seine Einwilligung, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und genutzt werden können. Weitere Hinweise sind dem Formblatt „Datenschutzinformation“ zu entnehmen.

Der Bieter / Die Bietergemeinschaft verpflichtet sich, die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die ihm/ihr im Rahmen des Vergabeverfahrens sowie im Rahmen der Leistungserbringung über die Verhältnisse des Auftraggebers bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung (non-disclosure agreement / NDA) liegt den Vergabeunterlagen bei und gilt mit Abgabe des Angebotes in diesem Vergabeverfahren als verbindlicher Bestandteil des Angebots.

Soweit eine Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft erfolgt, gilt die Vertraulichkeitsvereinbarung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft als verbindlicher Angebotsbestandteil.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Beteiligten in einem etwaigen Nachprüfungsverfahren Einsicht in die Vergabeakten nehmen können. Die Bieter werden daher aufgefordert, diejenigen Teile ihres Angebots, die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten, entsprechend zu kennzeichnen.

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Testautomatisierung Systemtest und QA-Komponenten

Sprache

Die Angebote, sämtliche beizubringenden Erklärungen und weitergehende Korrespondenz sind in deutscher Sprache abzufassen. Einem Schriftstück, das in einer fremden Sprache eingereicht wird, ist eine Übersetzung beizufügen.

Zuständige Nachprüfungsstelle gemäß § 159 GWB

Anträge zur Nachprüfung von behaupteten Vergabeverstößen sind an das

Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn

Telefon: +49 (0) 228 94 99-0 Telefax: +49 (0) 228 94 99-163

zu richten.

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