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Ausschreibende Stelle und Auftraggeber: DIHK | Deutsche Industrie – und Handelskammer Breite Straße 29 Vergabeart nach UVgO: 10178 Berlin Öffentliche Ausschreibung
Ende der Angebotsfrist: 06.10.2026, um 10:00 Uhr Ende der Bindefrist: 05.11.2026, um 23:59 Uhr
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Vergabeverfahren: Studie „Resilienzindikator der Deutschen Wirtschaft“ Vergabenummer: 2026-09-11591
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen dieser Ausschreibung möchte ich Sie zur Abgabe eines Angebots einladen. Bitte beachten Sie die in allen weiteren Ausführungen enthaltenen Angaben.
- Unterlagen und Nachweise
1.1. Der Bieter kann sein Angebot frist- und formgerecht wie folgt einreichen:
☒ elektronisch über das Vergabeportal (https://www.vergabe.ihk.de) ☒ mit fortgeschrittener Signatur ☒ mit qualifizierter Signatur ☒ in Textform
Hinweis: Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen. Das Angebot ist mit der geforderten Signatur über die e-Vergabe- Plattform der Vergabestelle zu übermitteln.
1.2. Unterlagen, die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
▪ Bewerbungs- bzw. Teilnahmebedingungen ▪ Informationsschreiben nach DSGVO
1.3. Unterlagen, die Vertragsbestandteil werden:
Die nachfolgend aufgeführten Dokumente sind Vertragsbestandteile und bilden zusammen den Vertrag, der mit Zuschlagserteilung geschlossen wird. Eines zusätzlichen Vertrages bedarf es nicht.
Hinweis: Die Auftraggeberin kann einen gesonderten Vertrag oder/und eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung oder/und eine Verschwiegenheitserklärung den Vergabeunterlagen
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beifügen. In diesem Fall ist die jeweilige Vereinbarung nach Zuschlagserteilung von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen.
Im Auftragsfall gelten, nacheinander die folgenden Vertragsbestandteile. Der jeweils zuerst genannte Vertragsbestandteil geht den nachgenannten im Range vor:
▪ Leistungsbeschreibung, ▪ Aufforderung ▪ Etwaige Konkretisierungen im Rahmen der Bieterfragenbeantwortung ▪ Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ▪ Angebot und Auftragserteilung
1.4. Unterlagen und Nachweise die, soweit erforderlich, mit dem Angebot einzureichen sind:
| Bestandteil der Vergabeunterlagen (vom Bieter auszufüllen) | Zusätzlich vom Bieter dem Angebot beizufügen |
|---|---|
| ☒ Bietererklärungen () ☒ Unternehmensreferenzen () ☒ Angaben zum Schlüsselpersonal () ☒ Preisblatt () ☒ Nachunternehmerklärung und Nachunternehmerverzeichnis ☒ Bietergemeinschaftserklärung ☒ Erklärung zur Eignungsleihe | ☒ separate Angebotskalkulation () ☒ Betriebshaftpflichtversicherung ☒ Studienkonzept () ☒ Arbeitsprobe (*) |
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die mit (*) gekennzeichneten Anlagen Mindestbestandteile bei der Angebotsabgabe sind und daher zwingend (sofern Sie durch das Ankreuzen gefordert wurden) eingereicht werden müssen! Die Mindestbestandteile sind nicht nachreichbar. Nachunternehmererklärung, Nachunternehmerverzeichnis, Bietergemeinschaftserklärung und Erklärung zur Eignungsleihe sind nur bei Inanspruchnahme des Bieters verpflichtend einzureichen.
1.5. Anlagen, die nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle in digitaler Form vorzulegen sind:
☒ Handelsregisterauszug ☒ Steueranmeldung ☒ Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern ☒ Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandlose Beitragsentrichtung ☒ Bonitätsauskunft ☐ Sonstige:
Hinweis: Die Nachweise müssen nur vorgelegt werden, sofern sich der Auftraggeber in der Angebotsauswertung dazu entscheidet, diese von den teilnehmenden Bietern zu fordern. Sie müssen mit Angebotslegung nicht verpflichtend eingereicht werden.
1.6. Folgende Mindestbedingungen werden für die geforderten Anlagen festgelegt:
a) Mindestanforderungen an Unternehmensreferenzen
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Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter mit Angebotslegung zwei Unternehmensreferenzen einer Studie oder Erhebung im Bereich „Wirtschaftssicherheit“, „Außenhandel“, „Genökonomie“, die mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind, nachzuweisen.
Als vergleichbar gilt ein Auftrag, wenn folgende Parameter (kumulative Mindestanforderungen) erfüllt sind:
(1) Das Thema der Studie oder Erhebung lag in den Bereichen „Wirtschaftssicherheit“, „Außenhandel“, „Genökonomie““ mit den Schwerpunkten wirtschaftliche Abhängigkeiten oder Resilienz und (2) Die Studie oder Erhebung ist nicht älter als 3 Jahre.
Hinweis: Der Bieter hat die Unternehmensreferenzen Nr. 1 und Nr. 2 durch vollständiges Ausfüllen der Beilage „Unternehmensreferenzen“ nachzuweisen.
b) Mindestanforderung Schlüsselpersonal
☒ Projektleiter
Die Auftraggeberin legt besonderen Wert auf enge Zusammenarbeit im direkten Dialog und flexible und zeitnahe Umsetzbarkeit etwaiger sich im Projektverlauf herausstellender organisatorischer Änderungsnotwendigkeiten. Der Auftragnehmer hat deshalb den namhaft gemachten Projektleiter, der für alle Angelegenheiten der Auftragsdurchführung verantwortlich und mit Personalhoheit für seinen Mitarbeiterstab ausgestattet ist, als gesamtverantwortlichen Ansprechpartner für die Auftraggeberin bereit zu stellen.
Der Projektleiter ist für die operative Planung und Steuerung des Gesamtprojekts verantwortlich, einschließlich der Koordination aller Teilleistungen. In diesem Zusammenhang trägt er die Verantwortung für das Erreichen von Sach-, Termin- und Kostenzielen im Rahmen der Projektdurchführung. Im Bereich der Planung legt er Ziele sowie benötigte Ressourcen für deren Erreichung fest. Dazu muss er hinreichend befähigt sein, sämtliche das Projekt betreffende Entscheidungen für den Bieter vorzunehmen. Der Projektleiter übernimmt alle Abstimmungen mit der Auftraggeberin sowie die Abwicklungsmodalitäten.
Der Bieter hat zudem einen Projektleiter-Stellvertreter mit den eben benannten Qualifikationen zu benennen, der den Projektleiter im Falle einer Verhinderung zu jedem beliebigen Zeitpunkt vollumfänglich vertreten kann.
Der Projektleiter muss:
(1) die deutsche Sprache in Wort und Schrift so gut beherrschen, dass eine unbeeinträchtigte Kommunikation mit den Mitarbeitern der Auftraggeberin gewährleistet ist; (2) zumindest drei Jahre Berufserfahrung im Bereich Studien oder Erhebungen aufweisen; (3) nachweisen, dass er bereits erfolgreich an zwei Projekten, die die Anforderungen für Unternehmensreferenzen erfüllen, mitgearbeitet hat.
Hinweis: Der Bieter hat die Qualifikation des Schlüsselpersonals durch das vollständige Ausfüllen der Beilage „Schlüsselpersonal“ nachzuweisen!
☒ Projektleiter-Stellvertreter
Der Bieter hat einen Projektleiter-Stellvertreter zu benennen, der den Projektleiter im Falle einer Verhinderung zu jedem beliebigen Zeitpunkt vollumfänglich vertreten kann.
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Der Projektleiter-Stellvertreter muss:
(1) die deutsche Sprache in Wort und Schrift so gut beherrschen, dass eine unbeeinträchtigte Kommunikation mit den Mitarbeitern der Auftraggeberin gewährleistet ist; (2) zumindest ein Jahr Berufserfahrung im Bereich Studien und Erhebungen aufweisen; (3) nachweisen, dass er bereits erfolgreich an einem Projekt, das die Anforderungen für Unternehmensreferenzen erfüllen, mitgearbeitet hat.
Hinweis: Der Bieter hat die Qualifikation des Schlüsselpersonals durch das vollständige Ausfüllen der Beilage „Schlüsselpersonal“ nachzuweisen!
c) Betriebshaftpflicht
Der Bieter hat nachzuweisen, dass eine – zum Zeitpunkt des Fristendes - für den Eingang des Angebots – aufrechte Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen besteht, bzw. dass eine solche Betriebshaftpflichtversicherung durch eine Versicherung in Deckung genommen wird:
(1) für Personen- und Sachschäden: mindestens EUR 1.000.000,-- (2) für Vermögensschäden: mindestens EUR 100.000,--,
sofern gesetzlich keine höheren Deckungssummen vorgeschrieben sind.
Die Begrenzung der Gesamtleistungen für alle Versicherungsleistungen eines Versicherungsjahres darf nicht geringer sein als das Doppelte der oben angeführten Deckungssummen.
- Wichtige Informationen zum Verfahren
2.1. Die Beschaffung betrifft:
☒ einen öffentlichen Auftrag. ☐ den Abschluss einer/s Rahmenvereinbarung/Rahmenvertrags.
2.2. Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Korrespondenz zwischen der Auftraggeberin und den Verfahrensteilnehmern während des Vergabeverfahrens hat ausschließlich über die Vergabeplattform zu erfolgen.
Anfragen an: DIHK | Deutsche Industrie – und Handelskammer Vergabestelle z.Hd. von Miriam Franke
Anfragen bis: 30.09.2026 (Eingang bei der Auftraggeberin)
Hinweis: Bieterfragen oder Bieterinformationen sind unverzüglich in oben genannter Form an die Vergabestelle zu richten. Rechtzeitig beantragte Auskünfte werden von der Auftraggeberin so schnell wie möglich nach Ihrem Eingang beantwortet.
Wichtige Hinweise zur Vergabeplattform:
Auskünfte werden ausschließlich von der Vergabestelle erteilt. Sofern die Korrespondenz über die Vergabeplattform zu erfolgen hat, sind Anfragen ausnahmslos über die elektronische Vergabeplattform an
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die Vergabestelle zu richten. Die Anfragen werden seitens der Vergabestelle geprüft und einschließlich der Antworten allen Bewerbern in anonymisierter Form zur Kenntnis übermittelt. Bei technischen Fragen rund um die Vergabeplattform hilft Ihnen die Servicenummer für Bieter vom Vergabeportal https://support.cosinex.de/unternehmen gerne weiter:
| 0900-1-267463 (1,49 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz, | |
|---|---|
| Mobilfunkkosten können abweichen) |
2.3. Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und in Rechnung von folgendem/n Unternehmen zu vergeben:
☒ DIHK | Deutsche Industrie – und Handelskammer, Breite Straße 29, 10178 Berlin DIHK - Deutsche Industrie- und Handelskammer
Hinweis für die Rechnungslegung: Bitte beachten Sie, dass die Rechnungslegung ausschließlich digital an finanzen@dihk.de (unter Benennung des zuständigen Ansprechpartners gemäß Zuschlagserteilung) zu erfolgen hat.
2.4. Ausführungsfristen, Vertragslaufzeiten und Vertragsverlängerungen
Es wird beabsichtigt, einen Vertrag für nachfolgenden Zeitraum abzuschließen:
Vertragsbeginn: mit Zuschlagserteilung Vertragsende: 31.12.2026
Die Ausführungsfrist beginnt unverzüglich nach Zuschlagserteilung. Die Laufzeit endet am 31.12.2026.
Wichtiger Hinweis: Die angegebenen Fristen verlängern sich bei verfahrensbedingten Verzögerungen entsprechend.
2.5. Zusätzliche Kündigungsoption: Über die Regelungen der besonderen und/oder zusätzlichen Vertragsbedingungen hinaus gelten keine gesonderten Vereinbarungen.
Wichtiger Hinweis: Die Regelungen finden nur Anwendung soweit die besonderen und/oder zusätzlichen Vereinbarungen den Vergabeunterlagen beigefügt sind.
2.6. Die beigefügte Leistungsbeschreibung enthält optionale Leistungen:
☒ nein ☐ ja:
2.7. Die Aufteilung nach Losen ist vorgesehen
☒ nein ☐ ja, Angebote sind möglich für:
☐ ein Los ☐ mehrere Lose ☐ alle Lose ☐ Eine getrennte losweise Vergabe bleibt vorbehalten. ☐ Die Auftraggeberin behält sich eine Gesamtvergabe vor.
2.8. Nebenangebote
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☒ Teil- und Nebenangebote sind unzulässig. ☐ Teil- und Nebenangebote sind zulässig. ☐ Teil- und Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zulässig.
- Verfahrensablauf
Das Angebot ist bis Ende der Angebotsfrist abzugeben. Die Öffnung der Angebote erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist. Die Teilnahme der Bieter an der Öffnung ist nicht gestattet.
Die auf Grundlage dieser Vergabeunterlagen fristgerecht eingereichten Angebote der Bieter werden auf Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (u.a. Vollständigkeit der Angebote und Einhaltung aller Muss- Vorgaben der Leistungsbeschreibung) und die Erfüllung der Eignungskriterien geprüft.
Die Auftraggeberin wird schließlich dem Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot gemäß Punkt 4 gelegt hat, den Zuschlag erteilen.
- Bewertung des Angebotes
Der Zuschlag soll dem Bieter erteilt werden,
☐ der den niedrigsten Preis gelegt hat (Alleiniges Zuschlagskriterium). ☒ der das wirtschaftlichste Angebot gelegt hat.
4.1. Nachstehende Zuschlagskriterien werden zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes herangezogen und sind wie folgt gewichtet:
| Kriterienhauptgruppe (1. Ebene) | Gewichtung | Unterkriterium (2. Ebene) | Gewichtung | Anteil am Gesamtgewicht | max. | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| erreichbare | |||||||||||||
| Punkte | |||||||||||||
| 1. Preis | 30% | 30 | |||||||||||
| 2. Qualität Studienkonzept | 50% | ||||||||||||
| Die 2. Kriterienhauptgruppe wird wie folgt aufgeteilt: | 2.1 Aufbau und Methodik | 40% | 20% | 20 | |||||||||
| 2.2 Thematisch- fachliche Anwendung der Expertise | 60% | 30% | 30 | ||||||||||
| 3. Qualität Arbeitsprobe | 20% | 20 | |||||||||||
| Summe | 100% | 100 % | 100 |
Hinweis: Bei jedem Verteilungsschritt wird für die tiefer liegende Ebene wieder von 100% ausgegangen. Dementsprechend stellen die Prozentwerte für die Kriteriengruppen und nachfolgenden Kriterien in Bezug auf das Gesamtgewicht lediglich relative Werte dar.
- Der tatsächliche Anteil eines Kriteriums am Gesamtwert berechnet sich wie folgt: 100* Prozent Kriterienhauptgruppe (1. Ebene) * Prozent Unterkriterium (2. Ebene)
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4.2. Bewertung nach dem Zuschlagskriterium „Preis“
| Die Bewertung im Zuschlagskriterium „Preis“ erfolgt anhand des „Pauschalpreises in EUR (netto)“ gemäß | |
|---|---|
| Preisblatt. |
Die Berechnung der durch das jeweilige Angebot erreichten Gesamtpunktzahl erfolgt unter Bestimmung des Preispunktwertes (PPW) und des Qualitätspunktwertes (QPW). Auf Grundlage der jeweils errechneten Punktwerte wird die Gesamtpunktzahl gemäß der Gewichtung von Preis und Qualität bestimmt.
Punkteberechnung des Preispunktwertes (PPW):
P1 (Preis des günstigsten Angebotes) x 100 = Preispunktwert (PPW) P2 (Preis des zu bewertenden Angebotes)
Wichtiger Hinweis: Das Angebot des Bieters darf die maximale Kostenobergrenze für die maximale Leistungsdauer, von 42.000,- € netto, nicht überschreiten (Muss-Anforderung). Angebote, die diese Obergrenze überschreiten, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Punkteberechnung des Qualitätspunktwertes (QPW):
∑ Punkte aller Unterkriterien = Qualitätspunktwert (QPW)
Gesamtpunktzahl:
(PPW x Gewichtung) + (QPW x Gewichtung) = Gesamtpunktzahl
4.3. Bewertung nach dem Zuschlagskriterium „Qualität Studienkonzept“
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Studienkonzept inkl. Angebotskalkulation für die Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin auszuarbeiten, welche/es konkret auf die Bedürfnisse der Auftraggeberin abgestimmt ist.
Die einzureichenden Unterlagen haben folgenden Mindestinhalt aufzuweisen:
a. Separate Angebotskalkulation mit Einzelschritten
b. Dazugehöriges Studienkonzept mit folgendem Mindestinhalt:
- Motivation und Verständnis des Studienziels
- Einordnung der geplanten Studie in die bisherige Forschungslandschaft
- Grobe inhaltliche Gliederung
- Logische und inhaltliche Abfolge der Arbeitsschritte
- Zeitplan inkl. Rücksprachen, Abstimmungsrunden, Workshops und Präsentationen
- Projektteam mit Zuständigkeit und Aufgaben
- Methodenkonzept, Berechnungsmodell
- Einbeziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse, Analysen, eigene bzw. vorhandene Berechnungsmodelle
Die Angebotskalkulation und das Angebotskonzept können als ein Dokument (Word, PDF) eingereicht werden. Der Text inkl. Grafiken sollte dabei insgesamt den Umfang von 10 Seiten nicht überschreiten.
Die Bewertung des schriftlichen Konzepts erfolgt durch die Bewertungskommission der Auftraggeberin. Das Konzept wird von Jurymitgliedern nach einer Punkteskala bewertet, wobei 50 Punkte der bestmöglichen und 0 Punkte der schlechtmöglichsten Bewertung entsprechen. Jede Bewertung wird von den
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Jurymitgliedern verbal begründet. Die vom Bieter erreichte Punktezahl im einzelnen Unterkriterium ergibt sich aus dem arithmetischen Mittelwert der Bewertungen der Jurymitglieder.
Das Studienkonzept wird von einer Jury der Auftraggeberin nach den folgenden (gleich gewichteten) Unterkriterien bewertet:
4.3.1 Bewertung nach dem Unterkriterium „Aufbau und Methodik“
Mit diesem Unterkriterium wird beurteilt, wie stringent der Aufbau des Angebots hinsichtlich der thematischen Darstellung, der Abfolge der Arbeitsschritte sowie deren Verknüpfung untereinander auch mit Blick auf den Zeitplan ist. Zudem wird das vorgeschlagene Methodenkonzept geprüft. Besonders positiv bewertet wird eine Methodik, die eine Einbindung der Arbeit des Netzwerks der IHKs und AHKs vorsieht. Positiv wird auch bewertet, wenn eine klare thematische Stringenz erkennbar ist, die einzelnen Arbeits- und Methodenschritte logisch aufeinander aufbauen und dem geplanten Untersuchungsgegenstand angemessen sind. Gleiches gilt für einen nachvollziehbaren und effizienten Zeit- und Arbeitsplan. Sehr positiv wird eine Methodik gewertet, die langfristig weiterentwickelt und als Indikator angewendet werden kann.
Mangelnde Stringenz in der Darstellung, im Methodenkonzept sowie der Zeit- und Arbeitsplanung führen zu einer schlechteren Bewertung.
4.3.2 Bewertung nach dem Unterkriterium „Thematisch-fachliche Anwendung der Expertise“
Mit diesem Unterkriterium wird beurteilt, ob der Bieter eine umfassende thematisch-fachliche Expertise anwendet, um die in der Studie zu behandelnden Fragestellungen umfassend und fundiert zu bearbeiten. Positiv bewertet wird eine überzeugende Einbeziehung vorhandener wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie deren kritische Analyse und die Potenziale eigener Berechnungsmöglichkeiten. Fehlende Aspekte im Themenspektrum, fehlende Zusammenhänge sowie unvollständige Schlussfolgerungen führen zu einer schlechteren Bewertung.
4.4. Bewertung nach dem Zuschlagskriterium „Arbeitsprobe“
Der Bieter reicht mit dem Angebot eine Arbeitsprobe für die Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin ein (Datei oder Link). Die Arbeitsprobe enthält den Abschlussbericht einer bereits durchgeführten Studie oder Erhebung und kann mit einer der angegebenen Unternehmensreferenzen identisch sein.
Die Arbeitsprobe hat folgenden Mindestinhalt aufzuweisen:
- Thema ist die Erstellung eines (Resilienz)Indikators,
- Teil der Studie ist eine qualitative oder quantitative Datenerhebung zum Thema,
- die Studie beinhaltet die Diskussion von Problemstellungen und eine Darlegung von Lösungsvorschlägen.
Überzeugt der Bieter mit einer gut formulierten und strukturierten Arbeitsprobe und zeigt damit, dass ein umfassendes und fachbezogenes Verständnis der Anforderungen vorliegt, führt dies zu einer guten Bewertung. Insbesondere bewertet die Auftraggeberin die Anschaulichkeit der vermittelten Informationen in Bezug auf eine verständliche Sprache und auch Visualisierungen. Eine eingeschränkte Anschaulichkeit der Informationen und Schlussfolgerungen führen zu einer schlechteren Bewertung. Handelt es sich bei der Arbeitsprobe um einen Resilienzindikator, wird dies ebenfalls positiv gewertet.
Die Bewertung der Arbeitsprobe erfolgt durch das Bewertungsteam der Auftraggeberin. Die eingereichten Unterlagen werden von Teammitgliedern gesichtet und gemeinsam nach einer Punkteskala bewertet, wobei 20 Punkte (gewichtet) der bestmöglichen und 0 Punkte der schlechtmöglichsten Bewertung
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entsprechen. Die Bewertung wird schriftlich begründet. Die vom Bieter erreichte Punktezahl im einzelnen Unterkriterium ergibt sich aus dem arithmetischen Mittelwert der Bewertungen.
4.5. Im Falle eines Punktegleichstandes wird der Zuschlag jenem Bieter erteilt, dessen Angebot im Kriterium „Qualität Studienkonzept“ die höhere Punktezahl erreicht hat.
5 Nachforderungen
Das Angebot muss, um vollständig zu sein, alle in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vorgaben abdecken. Die Auftraggeberin legt fest, dass beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen die Vergabestelle nachfordern kann. Angebote die nach Ablauf der gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht nachgereicht haben, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
6 Vergütung
Die Kosten für die Ausarbeitung der Angebote, samt den erforderlichen Vorleistungen und Kalkulationen, für die Erstellung einer etwaigen Angebotspräsentation sowie für die Anfertigung sonstiger in diesen Unterlagen angeführten Beilagen und Nachweise, werden nicht erstattet.
Falls Sie wegen Auslastung Ihres Betriebes oder aus sonstigen Gründen kein Angebot abgeben wollen, wird um eine entsprechende kurze Mitteilung gebeten. Hieraus werden Ihnen hinsichtlich künftiger Vergabeverfahren keine Nachteile entstehen.
Weitergehende Erklärungen und Ausführungen entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen.
Mit freundlichen Grüßen
Miriam Franke Referentin Vergabestelle
Wichtiger Hinweis: Verweise auf abweichende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers oder Nebenangebote (die in technischer, wirtschaftlicher, rechtlicher oder anderer Hinsicht von den Vorgaben abweichen) können zum Ausschluss des betreffenden Angebots führen.