Unterauftragsnehmerverpflichtungserklärung
einschließlich
Eigenerklärung zu den gesetzlichen Ausschlussgründen
Hinweis: Diese Erklärung ist nur abzugeben, sofern zum Nachweis der Eignung des Bewerbers auf die
Eignung eines Dritten verwiesen werden soll. Weitere Informationen zum Thema
Unterauftragnehmer finden sich in den Allgemeinen Bewerbungsbedingungen des BSI.
Wir,
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(Firmenname des Unterauftragnehmers)
verpflichten uns gegenüber dem Bieter
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(Firmenname des Bieters/der Bietergemeinschaft)
für den Fall, dass der Zuschlag in dem Vergabeverfahren für das Projekt
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diesem Bieter erteilt wird, für diesen Bewerber folgende Leistungen zu erbringen bzw. diesem
folgende technischen, personelle und/oder finanzielle Mittel für die Auftragsdurchführung
bereitzustellen:
Wir erklären, dass uns die vorgenannten technischen, personellen und/oder finanziellen Mittel zur
vertragsgerechten Erbringung der vorgenannten Leistungen zur Verfügung stehen.
Unterauftragsnehmerverpflichtungserklärung einschließlich Eigenerklärung zu den gesetzlichen Ausschlussgründen - Version 1.2, Stand 07.01.2019 Seite 1 von 2
| Gesetzliche Ausschlussgründe | ||
|---|---|---|
| Öffentliche Aufträge werden nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die | ||
| nicht nach den §§ 123 oder 124 ausgeschlossen worden sind (§ 122 Abs. 1 GWB, § 31 Abs. 1 UVgO). | ||
| Die zwingenden Ausschlussgründe (§ 123 GWB) und die fakultativen Ausschlussgründe (§ 124 GWB) können | ||
| unter den folgenden Quellen nachgelesen werden: | ||
| https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html | ||
| https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html |
Eigenerklärung des Unterauftragnehmers zu den gesetzlichen Ausschlussgründen:
Ist im Angebot die Anlage "Angaben zum Vorliegen von Ausschlussgründen und zur Selbstreinigung"
nicht enthalten, so ist dies darin begründet, dass für den Unterauftragnehmer keiner der in den
§§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt.
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ORT, DATUM
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NAME DES UNTERZEICHNERS IN BLOCKBUCHSTABEN FIRMENSTEMPEL, UNTERSCHRIFT UNTERAUFTRAGNEHMER
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