Stromlieferung für 54 Abnahmestellen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 03.09.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Universitätsklinikum Halle (Saale) A.ö.R.
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Nicht offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 04.08.2026
- CPV-Codes
- Elektrizität (09310000)
- Bekanntmachung
- enportal.de
- Bekanntmachungsnummer
- 539446-2026
- Verfahrensnummer
- de687eaa-f8d9-407a-9cdf-aee859ef4813
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Universitätsklinikum Halle (Saale) schreibt die Stromlieferung für 54 Abnahmestellen in Halle (Saale) aus. Der jährliche Verbrauch beträgt voraussichtlich rund 80.217 Kilowattstunden. Als Frist ist der 3. September 2026 angegeben.
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Leistungsbeschreibung
Lieferung von Strom für die Abnahmestellen der ausgeschriebenen Lose
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Los Wohnungen
Ausschreibung für 54 Abnahmestellen. Jährlicher Verbrauch ca. 80.217 kWh.
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die interessierten Unternehmen die vom Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes in Bezug auf aktuell geltende Russland-Sanktionen durch Angabe im Teilnahmeantrag. Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Unterlagen, die nicht mit dem Teilnahmeantrag/Angebot vorzulegen waren, vom Auftraggeber jedoch nach Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes verlangt werden, müssen zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt vorgelegt werden. Eine Nachforderung erfolgt in diesem Fall nicht.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Bei Preisgleichheit entscheidet das Los.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die interessierten Unternehmen die vom Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes in Bezug auf aktuell geltende Russland-Sanktionen durch Angabe im Teilnahmeantrag. Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Unterlagen, die nicht mit dem Teilnahmeantrag/Angebot vorzulegen waren, vom Auftraggeber jedoch nach Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes verlangt werden, müssen zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt vorgelegt werden. Eine Nachforderung erfolgt in diesem Fall nicht.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 29.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 670644-2026
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