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Ersatzneubau Brücke Parkallee Unterlage 7.5.0 über den Stichkanal Velten Landschaftspflegerischer Begleitplan
Anlage 5
Maßnahmenverzeichnis
| Straßenbauverwaltung: Stadt Velten Bezeichnung der Baumaßnahme: Ersatzneubau Brücke Velten über den Stichkanal | MAßNAHMEN- BLATT | V 1 Maßnahmen-Nr.: (Vermeidung) Zum Lageplan der landschaftspfle- gerischen Maßnahmen Unterlagen-Nr.:12.2, Blatt-Nr.: 1-9 Lage der Maßnahme/ Bau-km: gesamter Baubereich | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kurzbezeichnung der Maßnahme: Bauzeitlicher Einzelbaumschutz | |||||||||
| KONFLIKT / BEEINTRÄCHTIGUNG | |||||||||
| Beschreibung Bäume: Baubedingt kommt es zur Gefährdung von Einzelbäumen. Umfang: 10 Stk. | |||||||||
| MAßNAHME | |||||||||
| Begründung/ Zielsetzung: Schutz von Bäumen vor baubedingten mechanischen Beschädigungen im Stamm-, Wurzel- und Kronenbereich. | |||||||||
| Maßnahmenbeschreibung: Während der Bauphase erfolgt ein Schutz von gefährdeten Bäumen vor baubedingten mechanischen Beschädigungen im Stamm- und Wurzelbereich. Die Vermeidungsmaßnahmen werden für die Zeit der Baudurchführung auf der Grundlage der Richtlinien für die Anlage von Straßen (RAS), Teil: Landschaftsgestaltung (RAS - LP), Abschnitt 4: Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen (RAS - LP 4), Ausgabe 1999 und DIN 18 920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen, Ausgabe 2002 durchgeführt. Maßnahmen zum Stammschutz 10 Bäume (vgl. Folgeblatt) werden im Stammbereich durch eine Bohlenummantelung vor Beschädigungen geschützt. Diese soll eine Mindesthöhe von 2,00 m haben und zum Stamm hin abgepolstert sein. Sie ist nicht auf den Stammfuß aufzusetzen. Gefährdete Äste sind vorsichtig und fachgerecht hoch- bzw. seitlich weg zubinden und die Auflageflächen entsprechend abzu- polstern. Textfortsetzung auf Folgeblatt Detail auf Anlageblatt Nr. | |||||||||
| Biotopentwicklungs- und Pflegekonzept/ Kontrollen: -entfällt- | |||||||||
| Zeitpunkt der Durchführung: vor Baubeginn mit Baubeginn während der Bauzeit nach Fertigstellung des Bauvorhabens | |||||||||
| Beeinträchtigung: | vermieden vermindert | ||||||||
| ausgeglichen | ausgeglichen i.V.m. Maßn.-Nr. | nicht ausgleichbar | |||||||
| ersetzt | ersetzt i.V.m. Maßn.-Nr. | nicht ersetzbar | |||||||
| Artenschutz | Vermeidungsmaßnahme mit Bezug zu artenschutzrechtlichen Schädigungs- und Störungsverbo- ten | ||||||||
| Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | |||||||||
| Natura 2000 | Maßnahme zur Kohärenzsicherung | ||||||||
| BETROFFENE GRUNDFLÄCHE UND VORGESEHENE REGELUNG | |||||||||
| Flächen der öffentlichen Hand | ...............ha | Künftiger Eigentümer: wie bisher | |||||||
| Flächen Dritter | ...............ha | ||||||||
| Vorübergehende Flächeninanspruchnahme | ...............ha | ||||||||
| Grunderwerb erforderlich | ...............ha | Künftiger Unterhaltungspflichtiger: wie bisher | |||||||
| Nutzungsbeschränkung mit dinglicher Sicherung | ...............ha | ||||||||
| Flächengröße der Maßnahme | : 10 Stück |
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Ersatzneubau Brücke Parkallee Unterlage 7.5.0 über den Stichkanal Velten Landschaftspflegerischer Begleitplan
Anlage 5
Maßnahmenverzeichnis
| Straßenbauverwaltung: Stadt Velten Bezeichnung der Baumaßnahme: Ersatzneubau Brücke Velten über den Stichkanal | MAßNAHMEN- BLATT | V 1 Maßnahmen-Nr.: (Vermeidung) Zum Lageplan der landschafts- pflegerischen Maßnahmen Unterlagen-Nr.:12.2, Blatt-Nr.: 1- 9 Lage der Maßnahme/ Bau-km: gesamter Baubereich |
|---|---|---|
| Fortsetzung Maßnahmenbeschreibung: | ||
| Tab. 1: Bäume mit Einzelbaumschutz Entsiege- Stamm- Versiegelung Baum- StU Schad- lung in schutz Art Krone(m) in Kronen- Nr. (cm) stufe1 Kronen- traufe traufe 1 Ahorn 57 3 0 x 2 Stiel-Eiche 60 5 0 x 3 Ahorn 61 4 1 x 4 Hainbuche 18 3 1 x 6 Stiel-Eiche 82 6 1 x 9 Stiel-Eiche 86 6 1 x 11 Wald-Kiefer 51 5 0 x 15 Feld-Ahorn 65 6 1 x 16 Feld-Ahorn 80 6 0 x x 18 Eberesche 37 3 1 x x Erläuterungen: StU: Stammumfang, Messung GUP 2023 Höhe: Einschätzung GUP 2023 KrD: Kronendurchmesser, Einschätzung GUP 2023 1Schadstufe: nach FLL 1993 (0-4), Einschätzung GUP 2023 |
| Baum- Nr. | Art | StU (cm) | Krone(m) | Schad- stufe1 | Versiegelung in Kronen- traufe | Entsiege- | Stamm- schutz | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| lung in | |||||||||
| Kronen- | |||||||||
| traufe | |||||||||
| 1 | Ahorn | 57 | 3 | 0 | x | ||||
| 2 | Stiel-Eiche | 60 | 5 | 0 | x | ||||
| 3 | Ahorn | 61 | 4 | 1 | x | ||||
| 4 | Hainbuche | 18 | 3 | 1 | x | ||||
| 6 | Stiel-Eiche | 82 | 6 | 1 | x | ||||
| 9 | Stiel-Eiche | 86 | 6 | 1 | x | ||||
| 11 | Wald-Kiefer | 51 | 5 | 0 | x | ||||
| 15 | Feld-Ahorn | 65 | 6 | 1 | x | ||||
| 16 | Feld-Ahorn | 80 | 6 | 0 | x | x | |||
| 18 | Eberesche | 37 | 3 | 1 | x | x |
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Maßnahmenverzeichnis
| Straßenbauverwaltung: Stadt Velten Bezeichnung der Baumaßnahme: Ersatzneubau Brücke Velten über den Stichkanal | Maßnahmen- blatt | V 2 Maßnahmen-Nr.: (Vermeidung) Zum Lageplan der landschaftspflegeri- schen Maßnahmen Unterlagen-Nr.:7.5.2, Blatt-Nr.: 1/1 Lage der Maßnahme/ Bau-km: Gesamter Baubereich | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kurzbezeichnung der Maßnahme: Schutz von Ameisennestern | |||||||
| KONFLIKT/ BEEINTRÄCHTIGUNG | |||||||
| Beschreibung: Fauna: In unmittelbarer Nachbarschaft zum Baufeld wurde im Rahmen der Bestandserfassungen 3 Nester der Waldameise (Formica spec.) kartiert. Baubedingte Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden. Umfang: 3 Nester | |||||||
| MAßNAHME | |||||||
| Begründung/ Zielsetzung: Schutz der Waldameise (geschützt nach BArtSchVO) | |||||||
| Maßnahmenbeschreibung: Die 3 Nester sind durch Schutzmaßnahmen vor baubedingten Beeinträchtigungen zu schützen: Nr. Bau-km Örtliche Lage Bemerkung 1 Nest am Stammfuß einer Wald-Kie- das Nest kann am Standort verbleiben und ist durch eine Ga- 0+554 fer zehaube / Zäunung vor Beeinträchtigungen zu schützen 2 Nest 1,5 m vor dem Stamm einer Umsetzen des Nestes erforderlich 0+502 Wald-Kiefer 3 Nest vor dem Stammfuß zweier Umsetzen des Nestes erforderlich 0+345 Stieleichen Aufgrund der Lebensweise können Ameisen ihre Lebensstätten verlagern. Vor Baubeginn ist das Baufeld hinsicht- lich des Vorkommens von Ameisennestern zu untersuchen. Insbesondere betrifft das den Bereich, in dem es derzeit Nachweise gibt. Textfortsetzung auf Folgeblatt Detail auf Anlageblatt Nr. | |||||||
| Biotopentwicklungs- und Pflegekonzept/ Kontrollen: -entfällt- | |||||||
| Zeitpunkt der Durchführung: vor Baubeginn mit Baubeginn während der Bauzeit nach Fertigstellung des Bauvorhabens | |||||||
| Beeinträchtigung: | vermieden vermindert | ||||||
| ausgeglichen | ausgeglichen i.V.m. Maßn.-Nr. | nicht ausgleichbar | |||||
| ersetzt | ersetzt i.V.m. Maßn.-Nr. | nicht ersetzbar | |||||
| Artenschutz | Vermeidungsmaßnahme mit Bezug zu artenschutzrechtlichen Schädigungs- und Störungsverboten | ||||||
| Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | |||||||
| Natura 2000 | Maßnahme zur Kohärenzsicherung | ||||||
| BETROFFENE GRUNDFLÄCHE UND VORGESEHENE REGELUNG | |||||||
| Flächen der öffentlichen Hand | ha | Künftiger Eigentümer: wie bisher | |||||
| Flächen Dritter | ha | ||||||
| Vorübergehende Flächeninanspruchnahme | ha | ||||||
| Grunderwerb erforderlich | ha | Künftiger Unterhaltungspflichtiger: wie bisher | |||||
| Nutzungsbeschränkung mit dinglicher Sicherung | ha | ||||||
| Umfang | : 3 Nester |
| Nr. | Bau-km | Örtliche Lage | Bemerkung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 0+554 | Nest am Stammfuß einer Wald-Kie- fer | das Nest kann am Standort verbleiben und ist durch eine Ga- zehaube / Zäunung vor Beeinträchtigungen zu schützen | |||||
| 0+502 | Nest 1,5 m vor dem Stamm einer Wald-Kiefer | Umsetzen des Nestes erforderlich | |||||
| 0+345 | Nest vor dem Stammfuß zweier Stieleichen | Umsetzen des Nestes erforderlich |
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Anlage 5
Maßnahmenverzeichnis
V 2
Maßnahmen-Nr.: (Vermeidung)
MAßNAHMEN-
FOLGEBLATT
Fortsetzung Maßnahmenbeschreibung:
Schutz durch Zäunung/ Drahtgazehaube Zum bauzeitigen Schutz der Ameisennester ist eine pyramidenförmige Drahtgazehaube (Abmaße Länge: 2,00 m x Breite: 2,00 m x Höhe ca. 1,50 m) anzubringen. Das Drahtgeflecht hat eine Maschenweite von 20 x 20 cm. Die Rundhölzer der Konstruktion haben einen Durchmesser von 8 cm. Falls die Ameisennester während der Bauzeit ihr Nest verlegen sollten, ist die Drahtgazehaube ebenfalls zu versetzen. Die Drahtgazehaube ist nach Fertigstel- lung der Baumaßnahme abzubauen. Alternativ kann das Ameisennest durch einen Bauzaun geschützt werden. Ru n d h o l z Ø 80 mm
Dr ah t ge f l e ch t 20 x 20 mm
30 0 mm
Die Umsiedlung ist von einer zertifizierten Fachfirma (Ameisenheger/in) durchzuführen und zu dokumentieren. Diese muss ausreichende Kenntnisse im Umgang mit Ameisen, insbesondere Waldameisen nachweisen. Dies kann z. B. durch eine Zertifizierung oder Ausbildung bei anerkannten Fachstellen wie der Deutschen Ameisen- schutzwarte e. V. erfolgen.
Die Umsiedlung der Ameisennester der Waldameise ist zur Zeit der Sonnung durchzuführen, d.h, vorzugsweise im Zeitraum von Anfang März bis Mitte Mai. Die Sonnung beginnt im März, wenn im Frühjahr die Nestkuppel von den ersten warmen Sonnenstrahlen beschienen wird. Dann kommt das ganze Ameisenvolk an die Oberfläche. Die Sonnungsphase kann mehrere Tage bis zu mehreren Wochen dauern. In dieser Zeit verlässt auch die Köni- gin das Nestinnere. Nach der Sonnung beginnt die Königin mit der Ablage der „Wintereier“.
Bei Umsiedlung von Anfang März bis Mitte/ Ende April sollte die Umsiedlung in der Mittagszeit zwischen 11:00 Uhr und 14:00 Uhr erfolgen, bei Umsiedlungen ab Ende April sollte die Umsiedlung in den frühen Morgenstunden erfolgen.
Im Folgejahr ist der Umsetzungserfolg zu überprüfen.
Umsetzung von Ameisennestern
- Vorbereiten des neuen Neststandortes: Entfernen der Vegetation, Ausheben Nestgrube, ca. 0,5 x 0,5 x 0,5 m
- Nestentnahme und Transport, manuelles Ausgraben des Nestes, schichtweiser Abtrag und geson- derte Lagerung für den Transport, Bestücken der leeren Nestgruben mit Reisig,
- Aufschichten des Nestes am neuen Standort in umgekehrter Reihenfolge der Entnahme, zusätzli- ches Schaffen von Hohlräumen durch Zwischenlegen von Reisig,
- Zusätzliche Maßnahmen, Deponieren von Zucker in unmittelbare Nähe der Nester (regenge- schützt),
- Umsiedeln der Restbestände, Kontrolle des alten Neststandortes nach 7 Tagen, Entnahme des be- siedelten Nestmaterials und Verbringung zum neuen Standort, Verfüllen der alten Nestgruben mit anstehendem Material
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Anlage 5
Maßnahmenverzeichnis
| Straßenbauverwaltung: Stadt Velten Bezeichnung der Baumaßnahme: Ersatzneubau Brücke Velten über den Stichkanal | Maßnahmen- blatt | V 3 (ASB) Maßnahmen-Nr.: (Vermeidung) Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Unterlagen-Nr.:7.5.2, Blatt-Nr.: 1/1 Lage der Maßnahme/ Bau-km: Gesamter Baubereich | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kurzbezeichnung der Maßnahme: Bauzeitenregelung | ||||||
| KONFLIKT/ BEEINTRÄCHTIGUNG | ||||||
| Beschreibung: Tiere: Baubedingt kommt es zur Gefährdung verschiedener Tierarten. Lebensstätten der Avifauna und von Fischotter/ Biber können baubedingt zerstört/ beeinträchtigt werden, während der Baufeldräumung besteht die Gefahr der Tötung von Ein- zelindividuen. Umfang: nicht quantifizierbar | ||||||
| MAßNAHME | ||||||
| Begründung/ Zielsetzung: Die Erforderlichkeit der Maßnahme ergibt sich aus dem Vermeidungsgebot von Verbotstatbeständen nach § 44 (1) Nr. 1, 2 BNatSchG gemäß dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (vgl. U 7.5.4). | ||||||
| Maßnahmenbeschreibung: Bauzeitenbeschränkung Durch die Einhaltung bestimmter Bauzeiten können verschiedene Tierarten vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Aus diesem Grund wurde folgende Bauzeitenregelung entwickelt, welche jahres- und tageszeitliche Bauzeitenbeschränkung umfasst. zu schützende Le- Art bzw. Bereich / bensstätte/ Funk- Bauzeitenbeschränkung/ Maßnahme Gruppe Bau-km tion Fischotter/ Migrationskorridor, keine Bautätigkeit zur Dämmerungs- und Nachtzeit (Zeitraum Veltener Biber Nahrungshabitat von 1 h nach Sonnenuntergang bis 1 h vor Sonnenaufgang) Stichkanal Nist- und Brutstät- Durchführung der Baumfällungen außerhalb des Zeitraumes gesamte Brutvögel ten vom 01.03. - 30.09. Baustrecke Textfortsetzung auf Folgeblatt Detail auf Anlageblatt Nr. | ||||||
| Biotopentwicklungs- und Pflegekonzept/ Kontrollen: -entfällt- | ||||||
| Zeitpunkt der Durchführung: vor Baubeginn mit Baubeginn während der Bauzeit nach Fertigstellung des Bauvorhabens | ||||||
| Beeinträchti- gung: | vermieden vermindert | |||||
| ausgeglichen | ausgeglichen i.V.m. Maßn.-Nr. | nicht ausgleichbar | ||||
| ersetzt | ersetzt i.V.m. Maßn.-Nr. | nicht ersetzbar | ||||
| Artenschutz | Vermeidungsmaßnahme mit Bezug zu artenschutzrechtlichen Schädigungs- und Störungsverboten | |||||
| Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | ||||||
| Natura 2000 | Maßnahme zur Schadensbegrenzung | |||||
| BETROFFENE GRUNDFLÄCHE UND VORGESEHENE REGELUNG | ||||||
| Flächen der öffentlichen Hand | ...............ha | Künftiger Eigentümer: wie bisher | ||||
| Flächen Dritter | ...............ha | |||||
| Vorübergehende Flächeninanspruchnahme | ...............ha | |||||
| Grunderwerb erforderlich | ...............ha | Künftiger Unterhaltungspflichtiger: wie bisher | ||||
| Nutzungsbeschränkung mit dinglicher Sicherung | ...............ha | |||||
| Flächengröße der Maßnahme: nicht quantifizierbar |
| zu schützende Le- | Bauzeitenbeschränkung/ Maßnahme | Bereich / Bau-km | ||
|---|---|---|---|---|
| bensstätte/ Funk- | ||||
| tion | ||||
| Migrationskorridor, Nahrungshabitat | keine Bautätigkeit zur Dämmerungs- und Nachtzeit (Zeitraum von 1 h nach Sonnenuntergang bis 1 h vor Sonnenaufgang) | Veltener Stichkanal | ||
| Nist- und Brutstät- ten | Durchführung der Baumfällungen außerhalb des Zeitraumes vom 01.03. - 30.09. | gesamte Baustrecke |
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Anlage 5
Maßnahmenverzeichnis
| Maßnahmen- folgeblatt | V 3 (ASB) Maßnahmen-Nr.: (Vermeidung) | |
|---|---|---|
| Kurzbezeichnung der Maßnahme: Bauzeitenregelung | ||
| Fortsetzung Maßnahmenbeschreibung: weiter zu Bauzeitenbeschränkung Die zu fällenden Baumbestände sind vor der Fällung erneut auf ganzjährig geschützte Ruhe- und Fortpflanzungsstätten (hier insbesondere Höhlenbäume als Lebensstätten für Vögel, Fledermäuse) zu kontrollieren, um das Auslösen arten- schutzrechtlicher Verbotstatbestände zu vermeiden. Bei Auffinden ganzjährig geschützter Ruhe- und Fortpflanzungsstätten ist eine Ausnahmegenehmigung für die Fällung einzuholen und sind entsprechend Ersatzkästen aufzuhängen. Vor Abbruch ist die bestehende Brücke von einer sachverständigen Person auf Nist- und Ruhestätten (Vögel, Fleder- mäuse) zu kontrollieren. nächtliche Sicherung von Baugruben Im Zuge des Bauvorhabens sind auch die Anpassung der Parkallee und des Einmündungsbereiches der Veltener Straße sowie die geplanten Geh- und Radwege vorgesehen. Im Zuge dieser Straßenbauarbeiten entstehen ca. 60 cm bis 80 cm tiefe Baugruben für Leitungen. Durch die Anlage von Baugruben besteht eine erhöhte Unfallgefahr für Tiere (z.B. Fischot- ter, Amphibien, Reptilien, Kleinsäuger). Baugruben sind dementsprechend so zu sichern, dass sie keine Gefahrenquellen für Tiere darstellen: - Absicherung von Baugruben zu Zeiten außerhalb der Bautätigkeit (vor allem während der Nacht) - Einbringen von schräg gestellten Brettern, Bohlen o.Ä. (Befestigung jeweils auf dem Boden der Baugrube und an der Oberkante der Baugrube) in regelmäßigen Abständen im Bereich der Baugrube Somit bestehen für nachts möglicherweise in die Baugrube hineinfallende Kleintiere Ausstiegshilfen. Die für den Ersatzneubau benötigten offenen Baugruben werden parallel zum Abbruch der Widerlager hergestellt und stel- len für die Tiere keine Gefahrenquelle dar. Textfortsetzung auf Folgeblatt Detail auf Anlageblatt Nr. |
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Anlage 5
Maßnahmenverzeichnis
| Straßenbauverwaltung: Stadt Velten Bezeichnung der Baumaßnahme: Ersatzneubau Brücke Velten über den Stichkanal | Maßnahmen- blatt | V 4 (ASB) Maßnahmen-Nr.: (Vermeidung) Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Unterlagen-Nr.:7.5.2, Blatt-Nr.: 1/1 8, Blatt 1 Lage der Maßnahme/ Bau-km: Gesamter Baubereich | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kurzbezeichnung der Maßnahme: Fischottergerechte Gestaltung des Brückenbauwerkes | |||||||||
| KONFLIKT/ BEEINTRÄCHTIGUNG | |||||||||
| Beschreibung: Fauna: Aufgrund des Ersatzneubaus der Brücke im Zuge der Parkallee über den Veltener Stichkanal besteht die Gefahr der Verringerung der ökologischen Durchgängigkeit. Umfang: 1 Brücke | |||||||||
| MAßNAHME | |||||||||
| Begründung/ Zielsetzung: Die Erforderlichkeit der Maßnahme ergibt sich aus dem Vermeidungsgebot der Eingriffsregelung sowie dem Artenschutz- recht mit dem Ziel der Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 (1) Nr. 1, 2 BNatSchG (ASB) für den Fischotter und auch den Biber. Die Maßnahme dient der Vermeidung und Verminderung anlagebedingter Zerschneidungen für Fischotter und Biber und der Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit. | |||||||||
| Maßnahmenbeschreibung: Es ist der Bau einer einfeldrigen Stahlverbundrahmenbrücke in Fertigteilverbundbauweise vorgesehen. Die Unterführungs- länge beträgt 13,50 m. Die Lichte Weite beträgt ca. 34,72 m, die Lichte Höhe umfasst 5,25 m über oberen Betriebswasser- stand von 31,65 m NHN (OK Lichtraum = 36,90 m NHN). Die geplante Brücke über den Veltener Stichkanal weist zwei tro- ckene Bermen bei 32,50 m NHN auf. Der höchste jemals gemessene Wasserstand (HHW) ist mit 31,92 m NHN angegeben und liegt somit noch unter den trockenen Bermen. Das Bauwerk entspricht den Anforderungen der Richtlinie „Planung von Maßnahmen zum Schutz des Fischotters und Bibers an Straßen im Land Brandenburg“ (Regelfall 2.1). Die Ufersicherung erfolgt im Böschungsbereich des Bauwerkes mit Wasserbausteinen LMB5/40, verklammert auf Geotextil. Die Lauffläche zwischen Widerlager und Böschungsoberkante beträgt jeweils ca. 2,00 m. Die trockene Durchwanderbarkeit des Bauwerkes und damit die ökologische Durchgängigkeit für Biber und Otter ist gewährleistet. Textfortsetzung auf Folgeblatt Detail auf Anlageblatt Nr. | |||||||||
| Biotopentwicklungs- und Pflegekonzept/ Kontrollen: -entfällt- | |||||||||
| Zeitpunkt der Durchführung: vor Baubeginn mit Baubeginn während der Bauzeit nach Fertigstellung des Bauvorhabens | |||||||||
| Beeinträchtigung: | vermieden vermindert | ||||||||
| ausgeglichen | ausgeglichen i.V.m. Maßn.-Nr. | nicht ausgleichbar | |||||||
| ersetzt | ersetzt i.V.m. Maßn.-Nr. | nicht ersetzbar | |||||||
| Artenschutz | Vermeidungsmaßnahme mit Bezug zu artenschutzrechtlichen Schädigungs- und Störungsver- boten | ||||||||
| Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | |||||||||
| Natura 2000 | Maßnahme zur Schadensbegrenzung | ||||||||
| BETROFFENE GRUNDFLÄCHE UND VORGESEHENE REGELUNG | |||||||||
| Flächen der öffentlichen Hand | ha | Künftiger Eigentümer: wie bisher | |||||||
| Flächen Dritter | ha | ||||||||
| Vorübergehende Flächeninanspruchnahme | ha | ||||||||
| Grunderwerb erforderlich | ha | Künftiger Unterhaltungspflichtiger: wie bisher | |||||||
| Nutzungsbeschränkung mit dinglicher Sicherung | ha | ||||||||
| Umfang | : | 1 Brücke |
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Maßnahmenverzeichnis
| MAßNAHMEN- FOLGEBLATT | Maßnahmen-Nr.: V 4 (ASB) (Vermeidung) | |
|---|---|---|
| Fortsetzung Maßnahmenbeschreibung: | ||
| Zur ottergerechten Gestaltung des Brückenbauwerkes sind zudem • die unbefestigten Laufflächen zwischen Widerlager und Böschungsoberkante des Kanals mit einem Kies-Sand- Gemisch zu gestalten und • am Brückenein- und -ausgangsbereich außerhalb des Brückenkörpers jeweils ein bis zwei einzelne größere Natur- steine (jede Seite) vorzusehen, um Markierungssteine zu etablieren und trockene Bereiche für Otter und Biber auch bei Extremwetterlagen sicherstellen zu können. Sie sind so einzubinden und zu fixieren, dass diese mindestens 15 cm über die Ebene des Laufweges herausragen. Entlang des Gewässers wandernde Tierarten können somit nach Fertigstellung der Brücke die Uferbereiche des Veltener Stichkanals für eine gefahrlose Unterquerung der Straße nutzen. |
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Anlage 5
Maßnahmenverzeichnis
| Straßenbauverwaltung: Stadt Velten Bezeichnung der Baumaßnahme: Ersatzneubau Brücke Velten über den Stichkanal | Maßnahmen- blatt | V 5 (ASB) Maßnahmen-Nr.: (Vermeidung) Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Unterlagen-Nr.:7.5.2, Blatt-Nr.: 1/1 Lage der Maßnahme/ Bau-km: Gesamter Baubereich | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kurzbezeichnung der Maßnahme: Errichtung eines temporären Reptilienschutzzaunes | |||||||||
| KONFLIKT/ BEEINTRÄCHTIGUNG | |||||||||
| Beschreibung: Fauna: Aufgrund der Bauarbeiten im Zuge des Ersatzneubaus der Brücke über den Veltener Stichkanal (Parkallee) ist die Gefahr der Einwanderung von Reptilien und die daraus resultierede Gefahr der Tötung/ Verletzung nicht vollständig auszu- schließen. Umfang: Zauneidechsenhabitat südöstlich außerhalb des Baubereiches | |||||||||
| MAßNAHME | |||||||||
| Begründung/ Zielsetzung: Die Erforderlichkeit der Maßnahme ergibt sich aus dem Vermeidungsgebot der Eingriffsregelung sowie dem Artenschutz- recht mit dem Ziel der Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG (ASB) für Reptilien (Zau- neidechse). Die Maßnahme dient der Vermeidung des Einwanderns von Reptilien in den Baubereich. | |||||||||
| Maßnahmenbeschreibung: Entlang der südlichen Außengrenze des Baubereiches sind von Bau-km 0+330 bis Bau-km 0+390 Reptiliensperreinrichtun- gen vorgesehen. Gesamtlänge: ca. 60 m Der Zaun sollte undurchsichtig, UV-stabil, 50 cm hoch sein und 10 cm tief eingegraben werden. Textfortsetzung auf Folgeblatt Detail auf Anlageblatt Nr. | |||||||||
| Biotopentwicklungs- und Pflegekonzept/ Kontrollen: Der Reptilienschutzzaun ist während der Bauzeit zu unterhalten und zu kontrollieren, um seine Funktionstüchtigkeit während der gesamten Bauzeit zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist der temporäre Zaun rückzubauen. | |||||||||
| Zeitpunkt der Durchführung: vor Baubeginn mit Baubeginn während der Bauzeit nach Fertigstellung des Bauvorhabens | |||||||||
| Beeinträchtigung: | vermieden vermindert | ||||||||
| ausgeglichen | ausgeglichen i.V.m. Maßn.-Nr. | nicht ausgleichbar | |||||||
| ersetzt | ersetzt i.V.m. Maßn.-Nr. | nicht ersetzbar | |||||||
| Artenschutz | Vermeidungsmaßnahme mit Bezug zu artenschutzrechtlichen Schädigungs- und Störungsver- boten | ||||||||
| Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | |||||||||
| Natura 2000 | Maßnahme zur Schadensbegrenzung | ||||||||
| BETROFFENE GRUNDFLÄCHE UND VORGESEHENE REGELUNG | |||||||||
| Flächen der öffentlichen Hand | ha | Künftiger Eigentümer: wie bisher | |||||||
| Flächen Dritter | ha | ||||||||
| Vorübergehende Flächeninanspruchnahme | ha | ||||||||
| Grunderwerb erforderlich | ha | Künftiger Unterhaltungspflichtiger: wie bisher | |||||||
| Nutzungsbeschränkung mit dinglicher Sicherung | ha | ||||||||
| Umfang | : | 60 m |
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Anlage 5
Maßnahmenverzeichnis
| Straßenbauverwaltung: Stadt Velten Bezeichnung der Baumaßnahme: Ersatzneubau Brücke Velten über den Stichkanal | Maßnahmen- blatt | A 1 Maßnahmen-Nr.: (Ausgleich) Zum Lageplan der landschaftspflegeri- schen Maßnahmen Unterlagen-Nr.:7.5.2, Blatt-Nr.: 1/1 Lage der Maßnahme/ Bau-km: Gesamter Baubereich | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kurzbezeichnung der Maßnahme: Entsiegelung nicht mehr benötigter Verkehrsflächen | |||||||
| KONFLIKT/ BEEINTRÄCHTIGUNG Nr. K V | |||||||
| Beschreibung: Boden: Mit dem Ersatzneubau des Brückenbauwerkes und Anpassung der Parkallee bzw. der Einmündung in die Veltener Straße sowie der Geh- und Radwege erfolgt eine Beeinträchtigung von Boden durch Versiegelung. Umfang: 2.620 m² (Versiegelung) | |||||||
| MAßNAHME | |||||||
| Begründung/ Zielsetzung: Die Maßnahme dient dem Ausgleich der Verluste von Böden durch Neuversiegelung. Boden- und Grundwasserfunktionen bisher versiegelter Bereich werden wieder hergestellt. | |||||||
| Maßnahmenbeschreibung: Im Bereich der Trasse werden nicht mehr benötigte Flächen zurückgebaut und entsiegelt und somit die Voraussetzungen einer Bodenentwicklung auf versiegelten/ teilversiegelten Standorten geschaffen. Insgesamt ergibt sich eine anrechenbare Entsiegelungsfläche von 585 m². Die Deckschichten sind fachgerecht zu entsorgen (Berücksichtigung Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz KfW/ AbfG). Nach Entsiegelung erfolgt eine tiefgründige Lockerung. Textfortsetzung auf Folgeblatt Detail auf Anlageblatt Nr. | |||||||
| Biotopentwicklungs- und Pflegekonzept/ Kontrollen: -entfällt - | |||||||
| Zeitpunkt der Durchführung: vor Baubeginn mit Baubeginn während der Bauzeit nach Fertigstellung des Bauvorhabens | |||||||
| Beeinträchti- gung: | vermieden vermindert | ||||||
| ausgeglichen | ausgeglichen i.V.m. Maßn.-Nr. | nicht ausgleichbar | |||||
| ersetzt | ersetzt i.V.m. Maßn.-Nr. | nicht ersetzbar | |||||
| Artenschutz | Vermeidungsmaßnahme mit Bezug zu artenschutzrechtlichen Schädigungs- und Störungsverboten | ||||||
| Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | |||||||
| Natura 2000 | Maßnahme zur Schadensbegrenzung | ||||||
| BETROFFENE GRUNDFLÄCHE UND VORGESEHENE REGELUNG | |||||||
| Flächen der öffentlichen Hand | ...............ha | Künftiger Eigentümer: Eigentümer des jeweiligen Flurstücks | |||||
| Flächen Dritter | ...............ha | ||||||
| Vorübergehende Flächeninanspruchnahme | ...............ha | ||||||
| Grunderwerb erforderlich | ...............ha | Künftiger Unterhaltungspflichtiger: wie bisher | |||||
| Nutzungsbeschränkung mit dinglicher Sicherung | ...............ha | ||||||
| Flächengröße der Maßnahme: 650 m² |
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Anlage 5
Maßnahmenverzeichnis
| Straßenbauverwaltung: Stadt Velten Bezeichnung der Baumaßnahme: Ersatzneubau Brücke Velten über den Stichkanal | Maßnahmen- blatt | A 2 Maßnahmen-Nr.: (Ausgleich) Zum Lageplan der landschaftspflegeri- schen Maßnahmen Unterlagen-Nr.:7.5.2, Blatt-Nr.: 1/1 Lage der Maßnahme/ Bau-km: Einmündung Veltener Straße | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kurzbezeichnung der Maßnahme: Rekultivierung/ Sukzession auf bauzeitig benötigten Flächen | |||||||
| KONFLIKT/ BEEINTRÄCHTIGUNG Nr. K B, K 6 | |||||||
| Beschreibung: Boden: Böden werden vorübergehend versiegelt und überprägt. Es ist mit Bodenstruktur- bzw. -gefügeschädigungen, Ver- dichtungen, Veränderungen der natürlichen Schichtung des Bodens und Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen (biotische u. hydrogeologische Funktion, Puffervermögen) zu rechnen. Umfang: 1.134 m² | |||||||
| MAßNAHME | |||||||
| Begründung/ Zielsetzung: Ziel der Maßnahme ist es, die bauzeitlich beanspruchten Böden einschließlich der beeinträchtigten Bodenfunktionen nach Abschluss der Baumaßnahme zu rekultivieren und in vergleichbarer Funktion an Ort und Stelle wiederherzustellen. | |||||||
| Maßnahmenbeschreibung: Wiederherstellung der bauzeitlich beanspruchten Böden/ Wiederandeckung des Oberbodens/ Sukzession Die bauzeitlich versiegelten bzw. teilversiegelten Flächen sind zunächst - zu entsiegeln bzw. zu beräumen. Anschließend sind alle bauzeitlich beanspruchten Flächen, d.h. sowohl die bauzeitlich versiegelten als auch die verdichte- ten Flächen vollständig zu rekultivieren. Die entsiegelten und verdichteten Flächen sind dazu einer - ausreichend tiefen Bodenlockerung (50 cm) zu unterziehen. Auf den bauzeitlich beanspruchten und anschließend wieder zu rekultivierenden Freiflächen ist - der bauzeitlich fachgerecht zwischengelagerte Oberboden entsprechend ZTVLa StB wieder anzudecken. Nach Abschluss der Bauarbeiten und nach der Entsiegelung/ Beräumung, Tiefenlockerung und Andeckung mit Oberboden werden die Flächen - geeggt und anschließend - der natürlichen Sukzession (Zielbiotoptyp Feldgehölz) überlassen. Textfortsetzung auf Folgeblatt Detail auf Anlageblatt Nr. | |||||||
| Biotopentwicklungs- und Pflegekonzept/ Kontrollen: -entfällt- | |||||||
| Zeitpunkt der Durchführung: vor Baubeginn mit Baubeginn während der Bauzeit nach Fertigstellung des Bauvorhabens | |||||||
| Beeinträchti- gung: | vermieden vermindert | ||||||
| ausgeglichen | ausgeglichen i.V.m. Maßn.-Nr. | nicht ausgleichbar | |||||
| ersetzt | ersetzt i.V.m. Maßn.-Nr. | nicht ersetzbar | |||||
| Artenschutz | Vermeidungsmaßnahme mit Bezug zu artenschutzrechtlichen Schädigungs- und Störungsverboten | ||||||
| Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | |||||||
| Natura 2000 | Maßnahme zur Schadensbegrenzung | ||||||
| BETROFFENE GRUNDFLÄCHE UND VORGESEHENE REGELUNG | |||||||
| Flächen der öffentlichen Hand | ...............ha | Künftiger Eigentümer: Eigentümer des jeweiligen Flurstücks | |||||
| Flächen Dritter | ...............ha | ||||||
| Vorübergehende Flächeninanspruchnahme | ...............ha | ||||||
| Grunderwerb erforderlich | ...............ha | Künftiger Unterhaltungspflichtiger: Eigentümer des jeweiligen Flurstücks | |||||
| Nutzungsbeschränkung mit dinglicher Sicherung | ...............ha | ||||||
| Flächengröße der Maßnahme: 1.134 m² |
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Ersatzneubau Brücke Parkallee Unterlage 7.5.0 über den Stichkanal Velten Landschaftspflegerischer Begleitplan
Anlage 5
Maßnahmenverzeichnis
| Straßenbauverwaltung: Stadt Velten Bezeichnung der Baumaßnahme: Ersatzneubau Brücke Velten über den Stichkanal | Maßnahmen- blatt | E 1 Maßnahmen-Nr.: (Ersatz) Zum Lageplan der landschaftspflegeri- schen Maßnahmen Unterlagen-Nr.:7.5.2, Blatt-Nr.: 1/1 Lage der Maßnahme/ Bau-km: Gesamter Baubereich | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kurzbezeichnung der Maßnahme: Pflanzung von Hochstämmen | |||||||
| KONFLIKT/ BEEINTRÄCHTIGUNG Nr. K 1, K 2, K 3 und K 5 | |||||||
| Beschreibung: Bäume: Mit dem Ersatzneubau des Brückenbauwerkes und Anpassung der Parkallee wird ein Einzelbaum gefällt, 2 Bäume werden beeinträchtigt. Weiter werden flächige Gehölzbestände in Anspruch genommen. Umfang: 10 Bäume | |||||||
| MAßNAHME | |||||||
| Begründung/ Zielsetzung: Ersatz der Baumverluste durch Neupflanzung von Hochstämmen. Die Maßnahme ist als Ersatzmaßnahme zu werten. | |||||||
| Maßnahmenbeschreibung: Ziel: Pflanzung von Einzelbäumen und Baumgruppen aus heimischen Arten Pflanzung von 10 Hochstämmen in Gruppen, Pflanzqualität H. 3x v. m.B., 16 - 18. Die Pflanzung erfolgt gem. DIN 18916 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Pflanzen und Pflanzarbeiten. Es sind landschaftstypische Laubbäume zu verwenden. Die Festlegung der Arten sowie des genauen Pflanzstandortes erfolgt im Rahmen der Ausführungsplanung und in Abstimmung mit der Stadt Velten. Die Kosten der Pflanzung und der Wertminderung der in Anspruch genommenen Fläche trägt die Stadt Velten. Etwaige Leitungstrassen werden von den Pflanzungen freigehalten. Nach Ablauf von 3 Jahren obliegt die weitere Pflege für die auf den Straßen/ Wegen angepflanzten und damit zum Straßen- körper/ Weg gehörenden Bäume dem Baulastträger der jeweiligen Straße/ des jeweiligen Weges. Die Eigentümer und die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Straßen haben die unvermeidbaren Einwirkungen von Pflanzungen und die Maß- nahmen zu ihrer Erhaltung und Ergänzung nach § 27 Abs. 2 BbgStrG zu dulden. Textfortsetzung auf Folgeblatt Detail auf Anlageblatt Nr. | |||||||
| Biotopentwicklungs- und Pflegekonzept/ Kontrollen: 3 Jahre Fertigstellungs- und Entwicklungspflege | |||||||
| Zeitpunkt der Durchführung: vor Baubeginn mit Baubeginn während der Bauzeit nach Fertigstellung des Bauvorhabens | |||||||
| Beeinträchti- gung: | vermieden vermindert | ||||||
| ausgeglichen | ausgeglichen i.V.m. Maßn.-Nr. | nicht ausgleichbar | |||||
| ersetzt | ersetzt i.V.m. Maßn.-Nr. | nicht ersetzbar | |||||
| Artenschutz | Vermeidungsmaßnahme mit Bezug zu artenschutzrechtlichen Schädigungs- und Störungsverboten | ||||||
| Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | |||||||
| Natura 2000 | Maßnahme zur Schadensbegrenzung | ||||||
| BETROFFENE GRUNDFLÄCHE UND VORGESEHENE REGELUNG | |||||||
| Flächen der öffentlichen Hand | ...............ha | Künftiger Eigentümer: Eigentümer des jeweiligen Flurstücks | |||||
| Flächen Dritter | ...............ha | ||||||
| Vorübergehende Flächeninanspruchnahme | ...............ha | ||||||
| Grunderwerb erforderlich | ...............ha | Künftiger Unterhaltungspflichtiger: wie bisher | |||||
| Nutzungsbeschränkung mit dinglicher Sicherung | ...............ha | ||||||
| Flächengröße der Maßnahme: 10 Bäume |
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Ersatzneubau Brücke Parkallee Unterlage 7.5.0 über den Stichkanal Velten Landschaftspflegerischer Begleitplan
Anlage 5
Maßnahmenverzeichnis
| Straßenbauverwaltung: Stadt Velten Bezeichnung der Baumaßnahme: Ersatzneubau Brücke Velten über den Stichkanal | Maßnahmen- blatt | E 2 Maßnahmen-Nr.: (Ersatz) Zum Lageplan der landschaftspflegeri- schen Maßnahmen Unterlagen-Nr.: - Blatt-Nr.: - Lage der Maßnahme/ Bau-km: | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kurzbezeichnung der Maßnahme: Kompensationsmaßnahme Flächenagentur Brandenburg | |||||||
| KONFLIKT/ BEEINTRÄCHTIGUNG Nr. K V, K Ü | |||||||
| Beschreibung: Biotope: Im Zuge des Ersatzneubaus der Brücke Velten über den Stichkanal werden Böden versiegelt und durch Abgra- bung/ Auftrag überprägt. Umfang: 2.035 m² (KV, nach Anrechnung A1), 542 m² (KÜ) | |||||||
| MAßNAHME | |||||||
| Begründung/ Zielsetzung: Ersatz von Versiegelung und Überprägung von Boden. Die Maßnahme ist als Ersatzmaßnahme zu werten. | |||||||
| Maßnahmenbeschreibung: Zum Ausgleich der Beeinträchtigung des Bodens durch Neuversiegelung (K V) und Überprägung (K Ü) werden die fehlen- den Kompensationsflächen durch die Flächenagentur Brandenburg zur Verfügung gestellt. Flächenpool Kremmen („Kremmener Luch“): Umwandlung von Intensiv- in Extensivgrünland Textfortsetzung auf Folgeblatt Detail auf Anlageblatt Nr. | |||||||
| Biotopentwicklungs- und Pflegekonzept/ Kontrollen: - entfällt - | |||||||
| Zeitpunkt der Durchführung: vor Baubeginn mit Baubeginn während der Bauzeit nach Fertigstellung des Bauvorhabens | |||||||
| Beeinträchti- gung: | vermieden vermindert | ||||||
| ausgeglichen | ausgeglichen i.V.m. Maßn.-Nr. | nicht ausgleichbar | |||||
| ersetzt | ersetzt i.V.m. Maßn.-Nr. | nicht ersetzbar | |||||
| Artenschutz | Vermeidungsmaßnahme mit Bezug zu artenschutzrechtlichen Schädigungs- und Störungsverboten | ||||||
| Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | |||||||
| Natura 2000 | Maßnahme zur Schadensbegrenzung | ||||||
| BETROFFENE GRUNDFLÄCHE UND VORGESEHENE REGELUNG | |||||||
| Flächen der öffentlichen Hand | ...............ha | Künftiger Eigentümer: | |||||
| Flächen Dritter | ...............ha | ||||||
| Vorübergehende Flächeninanspruchnahme | ...............ha | ||||||
| Grunderwerb erforderlich | ...............ha | Künftiger Unterhaltungspflichtiger: | |||||
| Nutzungsbeschränkung mit dinglicher Sicherung | ...............ha | ||||||
| Flächengröße der Maßnahme: 6.511,5 m² |
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Ersatzneubau Brücke Parkallee Unterlage 7.5.0 über den Stichkanal Velten Landschaftspflegerischer Begleitplan
Anlage 5
Maßnahmenverzeichnis
| Straßenbauverwaltung: Stadt Velten Bezeichnung der Baumaßnahme: Ersatzneubau Brücke Velten über den Stichkanal | Maßnahmen- blatt | E 3 Maßnahmen-Nr.: (Ersatz) Zum Lageplan der landschaftspflegeri- schen Maßnahmen Unterlagen-Nr.:7.5.2, Blatt-Nr.: 1/1 Lage der Maßnahme/ Bau-km: | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kurzbezeichnung der Maßnahme: Erstaufforstung | |||||||
| KONFLIKT/ BEEINTRÄCHTIGUNG Nr. K 4, K 6 | |||||||
| Beschreibung: Biotope: Zur Kompensation der dauerhaften Waldinanspruchnahme (K4, 2.853 m²) ist eine Erstaufforstung vorgesehen. Zur Kompensation der für die Baustraße zu beanspruchenden Biotopflächen (hauptsächlich Eichenforst, K 6, 1.134 m²) ist eine Erstaufforstung geplant. Umfang: 3.987 m² | |||||||
| MAßNAHME | |||||||
| Begründung/ Zielsetzung: Ersatz des Verlusts von Wald- und Forstflächen. Die Maßnahme ist als Ersatzmaßnahme zu werten. | |||||||
| Maßnahmenbeschreibung: Die Maßnahmenfläche befindet sich im Flurstück 271, Flur 15 der Gemarkung Velten. Die Maßnahme umfasst: ▪ Ersatzaufforstung auf einer Fläche von insgesamt 3.987 m². ▪ Erstellung eines vereinfachten Standortgutachtens gemäß der Standorterkundungsanweisung (SEA 95) vor Be- ginn der Pflanzarbeiten. ▪ Verwendung von mindestens drei verschiedenen standortgerechten, gebietsheimischen Baumarten entspre- chend der Baumartenmischungstabelle Brandenburg im Zusammenhang mit der vorher erfolgten Standortkartie- rung Textfortsetzung auf Folgeblatt Detail auf Anlageblatt Nr. | |||||||
| Biotopentwicklungs- und Pflegekonzept/ Kontrollen: 5 Jahre Fertigstellungs- und Entwicklungspflege als gesicherte Kultur | |||||||
| Zeitpunkt der Durchführung: vor Baubeginn mit Baubeginn während der Bauzeit nach Fertigstellung des Bauvorhabens | |||||||
| Beeinträchti- gung: | vermieden vermindert | ||||||
| ausgeglichen | ausgeglichen i.V.m. Maßn.-Nr. | nicht ausgleichbar | |||||
| ersetzt | ersetzt i.V.m. Maßn.-Nr. | nicht ersetzbar | |||||
| Artenschutz | Vermeidungsmaßnahme mit Bezug zu artenschutzrechtlichen Schädigungs- und Störungsverboten | ||||||
| Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | |||||||
| Natura 2000 | Maßnahme zur Schadensbegrenzung | ||||||
| BETROFFENE GRUNDFLÄCHE UND VORGESEHENE REGELUNG | |||||||
| Flächen der öffentlichen Hand | ...............ha | Künftiger Eigentümer: Eigentümer des jeweiligen Flurstücks | |||||
| Flächen Dritter | ...............ha | ||||||
| Vorübergehende Flächeninanspruchnahme | ...............ha | ||||||
| Grunderwerb erforderlich | ...............ha | Künftiger Unterhaltungspflichtiger: wie vorher | |||||
| Nutzungsbeschränkung mit dinglicher Sicherung | ...............ha | ||||||
| Flächengröße der Maßnahme: 3.987 m² |
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Ersatzneubau Brücke Parkallee Unterlage 7.5.0 über den Stichkanal Velten Landschaftspflegerischer Begleitplan
Anlage 5
Maßnahmenverzeichnis
| Straßenbauverwaltung: Stadt Velten Bezeichnung der Baumaßnahme: Ersatzneubau Brücke Velten über den Stichkanal | Maßnahmen- blatt | E 4 Maßnahmen-Nr.: (Ersatz) Zum Lageplan der landschaftspflegeri- schen Maßnahmen Unterlagen-Nr.: - Blatt-Nr.: - Lage der Maßnahme/ Bau-km: | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kurzbezeichnung der Maßnahme: Heckenpflanzung | |||||||
| KONFLIKT/ BEEINTRÄCHTIGUNG Nr. K 3, K 5 | |||||||
| Beschreibung: Biotope: Im Zuge des Ersatzneubaus der Brücke Velten über den Stichkanal werden Gehölzbiotope beansprucht. Umfang: K3: 2.598 m², K5: 649 m² (anteilig 49 m²) | |||||||
| MAßNAHME | |||||||
| Begründung/ Zielsetzung: Ersatz des Verlusts flächiger Gehölzbiotope. Durch die Neuanlage von Hecken erfolgt die Aufwertung/ Neuschaffung von Lebensräumen für verschiedene Tiergruppen, eine Verbesserung des Mikroklimas, eine Erhöhung bodenbiologischer Akti- vität und eine Verbesserung des Bodenaufschlusses, Erosionsschutz, die Gliederung der Landschaft und Verbesserung des Biotopverbundes. Die Maßnahme ist als Ersatzmaßnahme zu werten. | |||||||
| Maßnahmenbeschreibung: Die Kompensation des Verlusts von Gehölzbiotopen (K 3, K 5) werden auf stadteigenen Flächen (Gemarkung Velten, Flur 10, Flurstücke 100 und 352) durch Heckenpflanzungen umgesetzt. Ziel ist die Anlage von artenreichen, vielfältig strukturier- ten Feldhecken auf intensiv bewirtschafteten Nutzflächen. Hinweise: - Verwendung von Heister (Höhe 150 bis 250 cm) und Sträucher (60-150 cm, 2x v.) - mindestens 3reihig oder 5 m breit - Baum-Strauch-Pflanzung, heckenartig gestuft, aus Bäumen (Überhältern) sowie Heckengehölzen - zusätzliche Stufung in der Längsrichtung (flache Bepflanzung, Säume) zur Erhöhung der Strukturvielfalt - seitliche Saumstreifen mit Sukzession Verwendung standortgerechter, einheimischer Arten Pflanzung gem. DIN 18916 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Pflanzen und Pflanzarbeiten Textfortsetzung auf Folgeblatt Detail auf Anlageblatt Nr. | |||||||
| Biotopentwicklungs- und Pflegekonzept/ Kontrollen: 3 Jahre Fertigstellungs- und Entwicklungspflege | |||||||
| Zeitpunkt der Durchführung: vor Baubeginn mit Baubeginn während der Bauzeit nach Fertigstellung des Bauvorhabens | |||||||
| Beeinträchti- gung: | vermieden vermindert | ||||||
| ausgeglichen | ausgeglichen i.V.m. Maßn.-Nr. | nicht ausgleichbar | |||||
| ersetzt | ersetzt i.V.m. Maßn.-Nr. | nicht ersetzbar | |||||
| Artenschutz | Vermeidungsmaßnahme mit Bezug zu artenschutzrechtlichen Schädigungs- und Störungsverboten | ||||||
| Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | |||||||
| Natura 2000 | Maßnahme zur Schadensbegrenzung | ||||||
| BETROFFENE GRUNDFLÄCHE UND VORGESEHENE REGELUNG | |||||||
| Flächen der öffentlichen Hand | ...............ha | Künftiger Eigentümer: wie vor | |||||
| Flächen Dritter | ...............ha | ||||||
| Vorübergehende Flächeninanspruchnahme | ...............ha | ||||||
| Grunderwerb erforderlich | ...............ha | Künftiger Unterhaltungspflichtiger: wie vor | |||||
| Nutzungsbeschränkung mit dinglicher Sicherung | ...............ha | ||||||
| Flächengröße der Maßnahme: 7.941 m² |
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