U 7_5_0_Velten_Brucke_Parkallee_LBP_20254-01-08.pdf

Straßenbauarbeiten in der Parkallee

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Unterlage 7.5.0

Landschaftspflegerischer Begleitplan

Abb. 1: Brücke über den Veltener Stichkanal im Zuge der Parkallee (Blickrichtung Nordwesten)

Ersatzneubau einer Brücke über den

Stichkanal im Zuge der Parkallee

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G U P

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Ersatzneubau einer Brücke über den Unterlage 7.5.0 Stichkanal im Zuge der Parkallee Landschaftspflegerischer Begleitplan

Auftraggeber: WKC Hamburg GmbH PLANUNGEN IM BAUWESEN Veritaskai 8 21079 Hamburg

Niederlassung Rostock Warnowufer 42 18057 Rostock

Auftragnehmer: GUP Dr. Glöss Umweltplanung Ehrlichstraße 10 10318 Berlin

Stand: Januar 2025

Bearbeitung: Cara Gerber Dipl.-Ing. (FH) Roma Hanßen

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Ersatzneubau einer Brücke über den Unterlage 7.5.0 Stichkanal im Zuge der Parkallee Landschaftspflegerischer Begleitplan

Inhaltsverzeichnis

TABELLENVERZEICHNIS ............................................................................................................................................. 4 ABBILDUNGSVERZEICHNIS ........................................................................................................................................ 5 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ....................................................................................................................................... 6 1 EINFÜHRUNG................................................................................................................................... 7 1.1 ANLASS UND ZIELSETZUNG DER PLANUNG ....................................................................................................... 7 1.2 BESCHREIBUNG DES VORHABENS ................................................................................................................... 7 1.3 GRUNDLAGEN DER LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEN BEGLEITPLANUNG ..................................................................... 9 1.3.1 Vorschriften und Planungsgrundlagen .............................................................................................. 9 1.3.2 Ergebnisse des Artenschutzbeitrages .............................................................................................. 11 1.3.3 Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Natura 2000 ............................................................. 11 1.4 UNTERSUCHUNGSGEBIET ............................................................................................................................ 11 2 BESTANDSERFASSUNG UND -BEWERTUNG VON NATUR UND LANDSCHAFT ................................. 14 2.1 SCHUTZAUSWEISUNGEN, AUSSAGEN DER LANDSCHAFTSPLANUNG UND SONSTIGE RAUMWIRKSAME PLANUNGEN ........ 14 2.1.1 Schutzausweisungen ....................................................................................................................... 14 2.1.2 Aussagen der Landschaftsplanung .................................................................................................. 15 2.1.3 Sonstige Raumwirksame Planungen ............................................................................................... 17 2.2 SCHUTZGUT BODEN .................................................................................................................................. 17 2.3 SCHUTZGUT WASSER ................................................................................................................................ 20 2.3.1 Grundwasser ................................................................................................................................... 20 2.3.2 Oberflächengewässer ...................................................................................................................... 22 2.4 SCHUTZGUT KLIMA UND LUFT ..................................................................................................................... 23 2.4.1 Regionalklimatische Einordnung ..................................................................................................... 23 2.4.2 Meso- und Mikroklima .................................................................................................................... 23 2.4.3 Klimatische und lufthygienische Charakterisierung ........................................................................ 24 2.5 SCHUTZGUT PFLANZEN UND TIERE ............................................................................................................... 25 2.5.1 Potentielle natürliche Vegetation .................................................................................................... 25 2.5.2 Biotoptypenkartierung .................................................................................................................... 25 2.5.3 Baumkataster .................................................................................................................................. 35 2.5.4 Tiere ................................................................................................................................................. 37 2.6 SCHUTZGUT LANDSCHAFTSBILD UND ERHOLUNGSWERT DER LANDSCHAFT ........................................................... 48 3 VERMEIDUNG UND VERMINDERUNG VON BEEINTRÄCHTIGUNGEN .............................................. 51 3.1 OPTIMIERUNG DES VORHABENS ZUR MINIMIERUNG / VERMEIDUNG VON BEEINTRÄCHTIGUNGEN ............................ 51 3.1.1 Planungsvarianten und Entwurfsoptimierung ................................................................................ 51 3.1.2 Bautechnische und landschaftspflegerische Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung ..... 51 3.2 ÜBERSICHT VERMEIDUNGSMAßNAHMEN ....................................................................................................... 55 4 KONFLIKTANALYSE ........................................................................................................................ 56 4.1 METHODISCHES VORGEHEN........................................................................................................................ 56 4.2 SCHUTZGUT BODEN .................................................................................................................................. 56 4.3 SCHUTZGUT WASSER ................................................................................................................................ 58 4.4 SCHUTZGUT KLIMA UND LUFT ..................................................................................................................... 59 4.5 SCHUTZGUT TIERE UND PFLANZEN ............................................................................................................... 59 4.6 SCHUTZGUT LANDSCHAFTSBILD UND ERHOLUNGSWERT DER LANDSCHAFT ........................................................... 68 4.7 KONFLIKTSCHWERPUNKTE UND WECHSELWIRKUNGEN ..................................................................................... 69 4.8 ZUSAMMENFASSUNG UNVERMEIDBARER KONFLIKTE ........................................................................................ 70 5 LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE MAßNAHMEN ................................................................................. 71 5.1 METHODIK, KONZEPTION UND ZIELE DER MAßNAHMENPLANUNG ...................................................................... 71 5.2 LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE AUSGLEICHS- UND ERSATZMAßNAHMEN ............................................................... 71 5.2.1 Angaben zur Bestimmung von Art und Umfang der Maßnahmen ............................................... 71 5.2.2 Ausgleichbarkeit unvermeidbarer Beeinträchtigungen, Prüfung nach § 15 BNatSchG ............... 72 5.2.3 Maßnahmenbeschreibung ............................................................................................................. 72 5.2.4 Ersatzzahlungen .............................................................................................................................. 76 5.3 ZEITLICHE REALISIERUNG UND FLÄCHENVERFÜGBARKEIT ................................................................................... 76 5.4 PFLEGE- UND FUNKTIONSKONTROLLEN ......................................................................................................... 77

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6 ZUSAMMENFASSUNG UND BILANZIERUNG ................................................................................... 78 6.1 BESTANDSERFASSUNG ............................................................................................................................... 78 6.2 KONFLIKTANALYSE .................................................................................................................................... 78 6.3 LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE MAßNAHMENPLANUNG ...................................................................................... 79 6.4 WALDBILANZ ........................................................................................................................................... 80 6.5 HINWEISE FÜR BESONDERE NATURSCHUTZRECHTLICHE ENTSCHEIDUNGEN ............................................................ 81 6.5.1 Beeinträchtigungen von geschützten Gebieten und Objekten ........................................................ 81 6.5.2 Beeinträchtigungen von geschützten Biotopen gemäß § 30 BNatSchG .......................................... 81 6.5.3 Beeinträchtigung streng geschützter Arten .................................................................................... 81 6.6 ZUSAMMENFASSENDE GEGENÜBERSTELLUNG/ BILANZIERUNG VON BEEINTRÄCHTIGUNGEN UND MAßNAHMEN .......... 83 7 LITERATURVERZEICHNIS ................................................................................................................ 85 8 VERZEICHNIS DER ANLAGEN ZUR UNTERLAGE 7.5.0 ...................................................................... 89 9 VERZEICHNIS DER UNTERLAGEN .................................................................................................... 89

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Gegenüberstellung Bauwerksdaten .................................................................................... 7 Tab. 2: Zusammenfassende Bewertung des Bodenpotentials ..................................................... 20 Tab. 3: Bewertung der klimatischen Ausgleichsfunktion ............................................................... 24 Tab. 4: Bewertung der lufthygienischen Ausgleichsfunktion......................................................... 24 Tab. 5: Geschützte und gefährdete Pflanzenarten im UG ............................................................ 26 Tab. 6: Erläuterung der Bewertungsstufen der Biotopbewertung ................................................. 33 Tab. 7: Einstufung der naturschutzfachlichen Bedeutung der Biotoptypen .................................. 34 Tab. 8: Baumkataster .................................................................................................................... 36 Tab. 9: Im Planungsraum nachgewiesene Fledermausarten ....................................................... 37 Tab. 10: Im Planungsraum vorhandene bzw. potenziell vorhandene, geschützte und/oder gefährdete Säugetiere (ohne Fledermäuse) ..................................................................... 38 Tab. 11: Im UR nachgewiesene Reptilienarten............................................................................... 41 Tab. 12: Im UG potenziell vorkommende gefährdete und ungefährdete Fischarten ...................... 41 Tab. 13: Potenziell im UR vorkommende geschützte/ gefährdete Schneckenarten (OSIRIS 2023) .......................................................................................................................................... 42 Tab. 14: Potenziell im UR vorkommende geschützte/ gefährdete Spinnenarten (OSIRIS 2023) .. 43 Tab. 15: Vorkommen von Ameisennestern im UR .......................................................................... 44 Tab. 16: Potenziell im UR vorkommende geschützte/ gefährdete Schmetterlingsarten (OSIRIS 2023) ................................................................................................................................. 45 Tab. 17: Potenziell im UR vorkommende geschützte/ gefährdete Libellenarten (OSIRIS 2023) ... 46 Tab. 18: Im Planungsraum nachgewiesene geschützte und / oder gefährdete Brutvögel ............. 47 Tab. 19: Bewertung der Landschaftsbildeinheiten .......................................................................... 50 Tab. 20: Bäume mit Einzelbaumschutz ........................................................................................... 52 Tab. 21: Übersicht Vorkommen von Ameisennestern im Untersuchungsgebiet ............................ 53 Tab. 22: Tierarten- bzw. -gruppenbezogene Maßnahmen der Bauzeitenregelung ........................ 53 Tab. 23: Übersicht zu den Vermeidungsmaßnahmen .................................................................... 55 Tab. 24: Verlust von Böden durch anlagebedingte Neuversiegelung (Konflikt K V) ...................... 57 Tab. 25: Anlagebedingte Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen durch Überformung .............. 58 Tab. 26: Verlust von Straßenbäumen (Konflikt K 1) ...................................................................... 59 Tab. 27: Bau- und anlagebedingte Beeinträchtigung von Bäumen ............................................... 60 Tab. 28: Anlagebedingter Verlust von Biotopen ............................................................................ 61 Tab. 29: Baubedingter Verlust von Biotopen ................................................................................. 63 Tab. 30: Zusammenfassung unvermeidbarer erheblicher Konflikte ............................................... 70 Tab. 31: Entsiegelung nicht mehr benötigter Verkehrsflächen ....................................................... 72 Tab. 32: Kompensationsbedarf für Baumfällungen ......................................................................... 73 Tab. 33: Kompensationsbedarf für die Beeinträchtigung von Bäumen .......................................... 74 Tab. 34: Übersicht Kompensationsbedarf Baumpflanzung ............................................................. 74 Tab. 35: Übersicht Kompensationsbedarf Flächenagentur Brandenburg (Grünlandextensivierung) .......................................................................................................................................... 75 Tab. 36: Übersicht Kompensationsbedarf Heckenpflanzung .......................................................... 76 Tab. 37: Zusammenfassende Übersicht zu den landschaftspflegerischen Maßnahmen ............... 77 Tab. 38: Waldbilanz ......................................................................................................................... 80

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Tab. 39: Übersicht zu den unvermeidbaren Beeinträchtigungen in nach § 26 BbgNatSchAG geschützten Gebieten ....................................................................................................... 81 Tab. 40: Zusammenfassende Gegenüberstellung/ Bilanzierung von Beeinträchtigungen und Maßnahmen ...................................................................................................................... 83

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Brücke über den Veltener Stichkanal im Zuge der Parkallee (Blickrichtung Nordwesten) . 1 Abb. 2: Räumliche Lage des Untersuchungsraumes (nicht maßstäblich) .................................... 13 Abb. 3: Ausschnitt GÜK 25 (Kartenportal LBGR) .......................................................................... 18 Abb. 4: Veltener Stichkanal (Blickrichtung Osten) ........................................................................ 27 Abb. 5: Heidenelken-Grasnelkenflur (§) südlich der Parkallee ..................................................... 29 Abb. 6: Baumreihen nördlich der Brücke (Blickrichtung Nordosten) ............................................. 30 Abb. 7: WLQxM südlich der Parkallee (Blickrichtung Südwesten) ................................................ 32 Abb. 8: Drahtschmielen-Eichenwald (Blickrichtung Osten) ........................................................... 32 Abb. 9: PFPK im Süden der Parkallee, (Blickrichtung Nordwest) ................................................. 32 Abb. 10: PHSG im Norden des UG, (Blickrichtung Norden) ........................................................... 32 Abb. 11: Parkallee westlich der Brücke ........................................................................................... 33 Abb. 12: Bauwerksplan Ersatzneubau Brücke Parkallee Veltener Stichkanal (Ausschnitt U 8 Blatt 1, ohne Maßstab, WKC 2023) .......................................................................................... 54 Abb. 13: Rückbaukonzept Ersatzneubau Brücke Parkallee Veltener Stichkanal (Ausschnitt U 8 Blatt 4, ohne Maßstab, WKC 2023) .................................................................................. 65

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Abkürzungsverzeichnis

BArtSchV Bundesartenschutzverordnung BB Brandenburg BBodSchG Bundesbodenschutzgesetz BfN Bundesamt für Naturschutz BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz BP Brutpaar BSV Biotopschutzverordnung BVWP Bundesverkehrswegeplan BW oberer Betriebswasserstand o D Deutschland E Ersatzmaßnahme EHZ Erhaltungszustand FFH-RL Flora-Fauna-Habitat Richtlinie FLL Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau HN Höhennull L Landstraße LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan LfU Landesamt für Umwelt des Landes Brandenburg (seit 2016) LUA Landesumweltamt (bis 15.07.2010) LUGV Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (15.07.2010- 26.01.2016) LSG Landschaftsschutzgebiet LWaldG Waldgesetz des Landes Brandenburg NSG Naturschutzgebiet PnV Potenziell natürliche Vegetation RASt 06 Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen RAS-LG Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftsgestaltung RL Rote Liste RQ Regelquerschnitt RSM Regelsaatgutmischung RStO 12 Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, Aus- gabe 2012 SPA special protected area, Europäisches Vogelschutzgebiet StU Stammumfang u. a. unter anderem UG Untersuchungsgebiet (synonym zu UR) UNB Untere Naturschutzbehörde UR Untersuchungsraum UVPG Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz V Vermeidungsmaßnahme VSchRL Vogelschutzrichtlinie WRRL Wasserrahmenrichtlinie z. B. zum Beispiel WSG Wasserschutzgebiet

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1 Einführung

1.1 Anlass und Zielsetzung der Planung

Die Stadt Velten beabsichtigt den Ersatzneubau der Brücke im Zuge der Parkallee. Das Bau- werk befindet sich zwischen den Business-Parks I (West) und II (Nordost) im Süden von Velten und bindet sie in Richtung Autobahn A 111 an. Die Brücke überquert den Veltener Stichkanal bei km 0,738.

Aufgrund gravierender Schäden am Bauwerk ist die Brücke seit 2016 für den Fahrzeugverkehr komplett gesperrt. Eine Hauptprüfung im Jahr 2019 ergab weiter, dass die Stand- und Ver- kehrssicherheit erheblich beeinträchtigt bzw. nicht mehr gegeben sind und bewertete die Brü- cke mit der Zustandsnote 4,0 (ungenügender Zustand). Daher ist auch die Querung für Fuß- gänger und Radfahrer im Jahr 2023 nicht mehr möglich. Die Umfahrung der Brücke verursacht derzeit nicht nur eine gesteigerte Verkehrsbelastung für das angrenzende Verkehrsnetz, son- dern verursacht erhebliche Mehrkilometer und damit einhergehende Kosten und Umweltbe- lastung.

Die Stadt Velten beabsichtigt daher einen Ersatzneubau der Brücke an gleicher Stelle, um diese wichtige Verbindung wiederherzustellen.

Der vorliegende landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) dient zur Ermittlung der erhebli- chen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes im Rahmen des Vorhabens sowie der nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Brandenbur- gisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz erforderlichen Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Gemäß § 15 Absatz 2 Satz 1 BNatSchG gilt:

„Der Verursacher ist verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu er- setzen (Ersatzmaßnahmen).“

1.2 Beschreibung des Vorhabens

Das Vorhaben umfasst den Abriss des Brücken-Bestandsbauwerks, den Ersatzneubau einer Brücke über den Veltener Stichkanal im Zuge der Parkallee sowie die Erneuerung eines Teils der Straße „Parkallee“ und des Einmündungsbereichs der Veltener Straße. Die neue Brücke soll an gleicher Stelle errichtet werden und die beiden Businessparks wieder miteinander ver- binden sowie die Landstraßen L 172 und L 177 entlasten. Die Linienführung der alten Brü- ckenüberführung soll beibehalten werden.

Die folgenden Ausführungen basieren auf dem Erläuterungsbericht von WKC HAMBURG GMBH (2023) sowie den nachträglichen Anpassungen im Einmündungsbereich Veltener Straße samt vorübergehend anzulegender Baustraße (WKC 2024).

Erneuerung des Brückenbauwerks

Die bestehende Brücke wurde 1911 als 1-Feld-Bogen errichtet und wird im Zuge der Baumaß- nahmen zurückgebaut und komplett erneuert.

Tab. 1: Gegenüberstellung Bauwerksdaten

ParameterBestandsbauwerkBrückenneubau
Bauart1-Feld-Bogen1-Feld-Bogen
Stützweite21,84 m36,00 m
lichte Weite (Höhe Wasserspiegel)24,14 m34,72 m

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ParameterBestandsbauwerkBrückenneubau
lichte Höhe3,60 m über BW (Rand des zulässi- o gen Fahrbereichs) 5,70 m über BW (im Scheitelbereich) o5,25 m über BW o
Breite zwischen den Geländern8,40 m13,00 m
Fahrbahnbreite4,50 m6,50 m
Kreuzungswinkel82,8 gon82,8 gon

Entwässerung

Zur Entwässerung der Verkehrsanlage wird ein neuer Regenwasserkanal mit einer Reinigung der jeweils westlichen und östlichen Brückenabschnitte mit den Anschlussrampen errichtet. Dafür werden jeweils eigene Einleitpunkte neben der Brücke eingerichtet. Das Regenwasser wird vor der Ableitung in den Veltener Stichkanal jeweils durch eine westlich und östlich der Brücke geplante Reinigungsanlage in einem Schacht DIN 1000 behandelt. Das Regenwasser wird in beiden Zufahrtsrampen über Straßenabläufe gefasst und mittels Regen- entwässerungskanälen DN 300 abgeleitet.

Durch die Baumaßnahme zerstörte Drainagen werden erneuert und wieder an das vorhan- dene Entwässerungssystem angeschlossen.

Gründung

Die bestehenden Unterbauten des Bestandsbauwerkes werden im Zuge der Ersatzneubau- maßnahme bis zur OK Baugrube bzw. bis 0,5 m unter OK Gelände zurückgebaut.

Aufgrund der nicht bekannten Gründungselemente der Bestandsbrücke sind für die Tiefgrün- dung 6 Bohrpfähle je Widerlager vorgesehen. Die Gründung der Widerlager und Flügel erfolgt ohne Fundamentplatte auf die Bohrpfähle.

Abbruch

Für den Rückbau der Brücke wird ein Traggerüst hergestellt. Das Gerüst wird im Gewässer- bereich des Kanals auf Pontons gelagert und soll sowohl den Einsturz des Brückenbauwerks während der Abbrucharbeiten verhindern als auch das abgebrochene Material auffangen, um einen Eintrag in das Gewässer zu verhindern. Zur Vermeidung einer zusätzlichen Belastung des Traggerüsts ist die Arbeit mit Kleinstgeräten vorgesehen.

Nachdem das Traggerüst hergestellt wurde, wird der Druckbogen leicht angehoben, um die Druckkraft in diesem aufzulösen. Anschließend beginnt der Abbruch der Sparbögen, danach folgt für eine symmetrische Belastung des Traggerüsts der Abbau des Druckbogens von der Mitte beginnend. Zur Vermeidung einer zusätzlichen Belastung des Traggerüsts erfolgt dies mittels Kleinstgeräten.

Nach dem Abbruch des Druckbogens wird der Rückbau des Traggerüsts und der Widerlager vom Ufer aus vorgenommen. Die für den Ersatzneubau benötigten offenen Baugruben werden parallel zum Abbruch der Widerlager hergestellt.

Die Dauer für die Herstellung, das Vorhalten und den Rückbau des Traggerüstes und damit die Dauer der Sperrung des Stichkanals für den Wasserverkehr wird auf ca. 4 Wochen ge- schätzt.

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Verkehrsanlage

Im Zuge des Brückenersatzneubaus erfolgt die Erneuerung der Straße „Parkallee“ auf einer Anschlussstrecke von 500 m (Bau-km 0+060 bis Bau-km 0+560) und des Einmündungsbe- reichs der Veltener Straße auf einer Länge von 80 m (Bau-km 0+000 bis Bau-km 0+080).

Der Straßenaufbau wird gemäß RStO 12 hergestellt. Die Trassierungsachse orientiert sich weitestgehend am Verlauf der vorhandenen Straße und deren parallel verlaufenden Baum- und Strauchbewuchs im Bestand. Im nordöstlichen An- schlussbereich ist die Begradigung der Achse vorgesehen, wofür diese um 6,50 m in westliche Richtung verschoben wird. Dies führt zu einer größeren Beeinträchtigung der dort vorhande- nen Vegetation. Aufgrund der erforderlichen Lkw-Längen durch die Sondertransporte aus dem Betonwerk wur- den die Kreuzungsbereiche zur Veltener Straße durch geänderte Schleppkurven angepasst. Der Fahrbahnbereich wird mit Großpflaster im Kurvenbereich erweitert. Gehwege werden ab- schnittsweise mit verstärktem Aufbau befestigt (vgl. U 5.1 WKC 2024). Des Weiteren ist in diesem Bereich auch eine Baustraße (Ausführung mit Schotter und Asphalt auf Geotextil) vor- gesehen, die nach Beendigung des Bauvorhabens vollständig zurückgebaut wird (WKC 2024). Flächen werden sowohl für die Baustraße in Anspruch genommen als auch zwischen Kurve- ninnenbereich und Baustraße aufgrund der Auslage der Sondertransporte und für Baustellen- einrichtung. Der einbahnige Querschnitt mit einer Regelquerschnittbreite von 9,00 m entspricht nach RASt 06 der Entwurfsklasse EKL 4. Daher ist der Regelquerschnitt RQ 9 anzusetzen. Die Regelkro- nenbreite setzt sich wie folgt zusammen:

0,50 m Bankett 3,00 m gemeinsamer Geh- und Radweg 6,50 m Fahrbahn 3,00 m gemeinsamer Geh- und Radweg 0,50 m Bankett 13,50 m Kronenbreite

Die befestigte Hauptfahrbahn ist im Bereich des Brückenbauwerks 3,50 m breit je Fahrstreifen auszubauen. Für alle geplanten Böschungen im Auf- und Abtrag wird eine Böschungsneigung von 1:1,5 entlang der Trasse der Gesamtverkehrsanlage vorgesehen.

Die planerische Geschwindigkeit für die Gewerbestraße wird mit v = 50 km/h angesetzt.

1.3 Grundlagen der landschaftspflegerischen Begleitplanung

1.3.1 Vorschriften und Planungsgrundlagen

Vorschriften

Das geplante Straßenbauvorhaben ist gemäß § 14 BNatSchG ein Eingriff in Natur und Land- schaft. Mit dem vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplan werden gemäß § 17 Abs.4 BNatSchG die erforderlichen Angaben zur Beurteilung des Eingriffs gemacht, um die Recht- folgen gemäß § 15 BNatSchG im Verfahren bestimmen zu können.

Bei der Bearbeitung des vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplanes sind die ein- schlägigen und im Quellenverzeichnis aufgeführten Vorschriften beachtet bzw. berücksichtigt worden.

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Rechtsgrundlagen/ Vorschriften/ Stellungnahmen: − BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz (Gesetz über Naturschutz und Landschafts- pflege) vom 29.07.2009 (BGBI. I S.2542), zuletzt geändert durch Art. 3 d. G. v. 8.12.2022 − BbgNatSchAG Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz vom 21. Januar 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 03], S., ber. (GVBl.I/13 Nr. 21)]), zuletzt geändert durch Art. 1 d. G. v. 25.09.2020 (GVBl.I/20, [Nr. 28]) − Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung im Land Brandenburg vom April 2009. Hrsg. Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz Land Brandenburg − Baumschutzsatzung der Stadt Velten vom 01.01.2011. − FFH-Richtlinie (1992): Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhal- tung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/17/EU (ABl. der EU L 158/19 vom 13.05.2013) − BArtSchV Bundesartenschutzverordnung vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, 896), zuletzt geändert durch Art. 10 d. G. vom 21.1.2013 (BGBl. I S. 95) − Vogelschutz-Richtlinie (2009): Richtlinie 2009/147/EG des europäischen Parlamentes und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelar- ten (kodifizierte Fassung, ABl. der EU, vom 26.1.2010, zuletzt geändert durch die Richt- linie 2013/17/EU (ABl. der EU L 158/19 vom 13.05.2013) − LWaldG Waldgesetz des Landes Brandenburg vom 20.04.2004 vom 20. April 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 06], S.137), zuletzt geändert durch d. G. v. 30. 04. 2019 (GVBl.I/19, [Nr. 15]) − BbgWG Brandenburgisches Wassergesetz - in der Fassung der Bekanntmachung vom 2.3.2012 (GVBl. I/12, [Nr. 20]); zuletzt geändert durch Art. 1 d. G. vom 4.12.2017 (GVBl. I/17, [Nr. 28]) − WHG Wasserhaushaltsgesetz vom 31.7.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 5 d. G. vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) − BBodSchG Bundes-Bodenschutzgesetz (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Boden- veränderungen und zur Sanierung von Altlasten) vom 17.3.1998 (BGBl.I S.502), zuletzt geändert durch Art. 7 d. G. vom 25.02.2021 (BGBl. I S. 306) − BbgDSchG Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz (Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg) vom 24. Mai 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 09], S.215), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28. Juni 2023 (GVBl.I/23, [Nr. 16]) − Richtlinien für die Anlage von Straßen. Teil: Landschaftspflege: Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen: RAS-LP 4. 2005. − Biotopschutzverordnung (Verordnung zu den gesetzlich geschützten Biotopen) vom 07.8.2006 (GVBI.II/06, [Nr. 25], S.438)

Planungsgrundlagen

Der vorliegende Landschaftspflegerische Begleitplan ist auf der Grundlage der Anforderungen gemäß dem „Handbuch für die Landschaftspflegerische Begleitplanung bei Straßenbauvorha- ben im Land Brandenburg“ (LS BB 2021) erarbeitet worden.

Im Zusammenhang mit der Maßnahmenplanung bestimmt § 15 Absatz 2 Satz 2 BNatSchG des Weiteren, dass Landschaftsprogramme, Landschaftsrahmenpläne, Landschaftspläne und Grünordnungspläne zu berücksichtigen sind. Für den Untersuchungsraum sind dies:

  • Landschaftsprogramm Brandenburg (MLUR 2000)
  • Landschaftsrahmenplan Landkreis Oberhavel

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  • Regionalplan Prignitz – Oberhavel
  • Flächennutzungsplan Velten (Stand Februar 2002)
  • Landschaftsplan zum FNP, Velten (Vorentwurf, Fassung Januar 2013)

Bei der Bearbeitung des LBP wurden folgende Datengrundlagen berücksichtigt: • Topographische Karte M 1 : 10.000 & 1 : 25.000 • Geologische Karte Brandenburg M 1: 100.000 (GÜK 100) • Bodengeologische Übersichtskarte Brandenburg M 1 : 300:000 (BÜK 300) • Mittelmaßstäbige landwirtschaftl. Standortkartierung (MMK) Brandenburg 1 :100.000 • Diverse Online-Karten des LGBR Brandenburg in verschiedenen Maßstäben (Link siehe Online-Karten-Verzeichnis) • Diverse Online-Karten des Fachinformationssystems SYNERGIS, FIS BODEN und des Landesbetriebes Forst Brandenburg

Des Weiteren basiert der Landschaftspflegerische Begleitplan auf der Entwurfsplanung und dem Erläuterungsbericht (Stand Juli 2023 und ergänzende Planung Stand September 2024) der WKC Hamburg GmbH und den Erkenntnissen aus Vor-Ort-Begehungen und Kartierungen.

Eine Übersicht zu den verwendeten Unterlagen ist dem Literaturverzeichnis zu entnehmen.

1.3.2 Ergebnisse des Artenschutzbeitrages Für sämtliche Arten des Anhang IV FFH-RL und Vogelarten der VSchRL lassen sich die Zu- griffsverbote des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Nachstellen, Fangen, Verletzen, Töten), Abs.1 Nr. 2 (Störung während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-, Wande- rungszeiten) sowie Abs. 3 Nr. 1 BNatSchG (Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fort- pflanzungs- oder Ruhestätten) unter Berücksichtigung der festgelegten Vermeidungsmaßnah- men ausschließen (vgl. U 7.5.4 (Artenschutzbeitrag) und Kap. 3.2 (Übersicht Vermeidungs- maßnahmen)).

1.3.3 Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Natura 2000 Gebiete mit europäischem Schutzanspruch (EU-Vogelschutzgebiete gemäß Richtlinie 79/409/EWG oder FFH-Gebiete gemäß Richtlinie 92/43/EWG) befinden sich nicht im Untersu- chungsraum. Das nächstgelegene FFH-Gebiet ist:

• „Muhrgraben im Teufelsbruch“ (DE 3345-301), ca. 3 km südwestlich des Untersu- chungsraums Die nächstgelegenen SPA-Gebiet sind:

• „Obere Havelniederung“ (DE 3145-421), nördlich des Untersuchungsraums, größer 10 km Luftlinie entfernt

• „Rhin-Havelluch“ (DE 3242-421), westlich des Untersuchungsraums, ebenfalls weit über 10 km Luftlinie entfernt Erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele und/ oder der für den Schutz- zweck maßgeblichen Bestandteile können aufgrund der Lage und der Entfernung der Natura 2000 – Gebiete zum Vorhaben sowie aufgrund der geringen Eingriffsintensität ausgeschlos- sen werden. 1.4 Untersuchungsgebiet

Die Stadt Velten liegt in Brandenburg, im Landkreis Oberhavel. In unmittelbarer Nähe zu Berlin bildet Velten zusammen mit Oranienburg und Hennigsdorf einen regionalen Wachstumskern,

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der durch wichtige Arbeitsorte und eine stabile Bevölkerungsentwicklung gekennzeichnet ist. Die Fläche des Stadtgebiets beträgt in etwa 23,4 km², die Einwohnerzahl liegt bei 12.000.

Innerhalb der naturräumlichen Gliederung Brandenburgs ist Velten am Westrand der Zehde- nick-Spandauer Havelniederung verortet, die wiederum ein Teil der Großeinheit „Luchland“ ist (Scholz, 1962). Bei der Niederung handelt sich um einen Hauptschmelzwasserweg der letzten Eiszeit, heute fließt hier die Havel. An der Oberfläche finden sich folglich v.a. Talsande und holozäne Flusssande, aus denen sich die heutigen Böden entwickelt haben. Die Geländehöhen im UG schwanken zwischen 32 bis 35 m ü. HN, ist also mit überwiegend eben bis flachwellig zu beschreiben.

Der konkrete Untersuchungsraum führt entlang der Parkallee über den sogenannten Veltener Stichkanal. Er befindet sich nördlich der Gemarkung Hennigsdorf, im Süden der Gemarkung Velten und umfasst einen Korridor von ca. 100 m beidseitig der Parkallee.

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Abb. 2: Räumliche Lage des Untersuchungsraumes (nicht maßstäblich)

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2 Bestandserfassung und -bewertung von Natur und Landschaft

2.1 Schutzausweisungen, Aussagen der Landschaftsplanung und sonstige raumwirksame Planungen 2.1.1 Schutzausweisungen

Natura 2000 – Gebiete

Der Untersuchungsraum befindet sich nicht innerhalb von gemäß der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) oder der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) geschützten Gebieten.

Das nächstgelegene FFH-Gebiet „Muhrgraben mit Teufelsbruch“ (DE 3345-301) liegt süd- westlich des UG in einer Entfernung von ca. 3,1 km.

Naturschutzgebiete (§ 23 BNatSchG)

Das Bauvorhaben findet nicht innerhalb von Naturschutzgebieten statt. Das nächstgelegene NSG „Schwimmhafenwiesen“ (3345-501) liegt ca. 3,7 km südlich in Hennigsdorf.

§§ 24– 25 BNatSchG geschützte Gebiete

Im Untersuchungsraum befinden sich keine gemäß § 24 bzw. § 25 geschützten Gebiete.

Landschaftsschutzgebiete (§ 26 BNatSchG)

Südlich an den Untersuchungsraum angrenzend liegt das Landschaftsschutzgebiet „Stolpe“ (3345-601). Es verläuft entlang des Stichkanals und umfasst den nordöstlichen Teilbereich des UG. Es besitzt eine Gesamtgröße von 2.788 ha und ist mit der Verordnung vom 20.02.1998 in Kraft getreten. Das Gebiet stellt eine weitgehend unbebaute und unzersiedelte Landschaftseinheit dar. Es zeichnet sich u.a. durch eine vielfältige Naturausstattung mit Nie- dermooren und naturnahen, zusammenhängenden Wäldern aus. Weiter umfasst es die viel- gegliederte Havelniederung mit Quellbereichen, Altarmen und Altwassern.

Gemäß § 4 (1) der VO über das LSG „Stolpe“ sind im Landschaftsschutzgebiet gemäß § 22 Abs. 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes folgende Handlungen verboten:

  • Trockenrasen und offene Dünenstandorte nachteilig zu verändern, zu beschädigen oder zu zerstören;
  • Niedermoorstandorte umzubrechen oder in anderer Weise zu beeinträchtigen;
  • Bäume außerhalb des Waldes, Hecken, Feld- oder Ufergehölze, Ufervegetation, Schwimmblattgesellschaften oder ähnlichen Bewuchs sowie Findlinge oder Lesestein- haufen zu verändern, zu beschädigen oder zu beseitigen.

Der Genehmigung bedarf gemäß § 4 (2) der VO über das LSG „Stolpe“ insbesondere, wer u.a. beabsichtigt,

  • bauliche Anlagen, die einer öffentlich-rechtlichen Zulassung oder Anzeige bedürfen, zu errichten oder wesentlich zu verändern;
  • die Bodengestalt zu verändern, die Böden zu verfestigen, zu versiegeln oder zu verun- reinigen;

Die Genehmigung nach Absatz 2 wird unbeschadet anderer Rechtsvorschriften auf Antrag von der unteren Naturschutzbehörde erteilt, wenn die beabsichtigte Handlung den Charakter des Gebietes nicht verändert und dem besonderen Schutzzweck nicht oder nur unerheblich zuwi- derläuft. Die Genehmigung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden.

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§§ 27– 28 BNatSchG geschützte Gebiete

Im Untersuchungsraum befinden sich keine gemäß §§ 27-28 geschützten Gebiete bzw. Land- schaftsbestandteile (Landkreis Oberhavel 2022).

Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) gemäß § 29 BNatSchG

Die im Untersuchungsgebiet erfassten Straßenbäume fallen nicht unter die Baumschutzsat- zung der Stadt Velten, da diese im Außenbereich keine Anwendung findet. Die Zuständigkeit für Bäume im Außenbereich (19 der 33 Straßenbäume) liegt bei der unteren Naturschutzbe- hörde.

Geschützte Alleen gemäß § 17 BbgNatSchAG / § 29 BNatSchG

Im Untersuchungsraum befinden sich keine gemäß § 29 BNatSchG geschützten Alleen.

Geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG

Im Untersuchungsraum befinden sich ein Heidenelken-Grasnelkenflur (GTSAD), die gemäß § 30 BNatSchG geschützt ist. Eine detaillierte Beschreibung dieser Flächen findet sich in Kap. 2.5.2. Sie befindet sich außerhalb des Baubereiches und ist vom Bauvorhaben nicht betroffen.

Geschützter Wald gemäß § 12 LWaldG

Im Untersuchungsraum befindet sich kein gemäß § 12 LWaldG geschützter Wald. Die Forst- flächen im Nordwesten des UG gelten als lokaler Immissionsschutzwald. Sie sind auch als Erholungswald der Stufe 2 dargestellt, jedoch ohne Rechtsbindung nach § 12 LWaldG. (Geo- portal Forst BB 2023)

Wasserschutzgebiete

Der Untersuchungsraum liegt innerhalb der Zone III der beiden Wasserschutzgebiete (WSG) „Hennigsdorf/Marwitz“ (ID 3013) und „Stolpe“ (ID 7401). In Richtung Stolpe schließt die Was- serschutzzone II des gleichnamigen WSG an. Die Festsetzung der WSG erfolgte am 19.04.1973.

Bodenschutz

Im Untersuchungsraum befinden sich weder Bodenschutzgebiete noch Bodendenkmäler. Nordwestlich des UGs in ca. 380 m Entfernung liegt inmitten des Businessparks I eine Boden- denkmalfläche mit der Nummer 70038 (Geoportal BLDAM 2023).

2.1.2 Aussagen der Landschaftsplanung

Die hier formulierten Leitbilder und Ziele sind bei der Planung zu berücksichtigen.

Raumordnung und Regionalplanung

Die übergeordneten Ziele und Grundsätze der Raumordnung werden im Landesentwicklungs- plan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) definiert. Demnach befindet sich das Ge- biet des Vorhabens innerhalb des Gestaltungsraums Siedlung. Mit Hennigsdorf und Oranien- burg liegen zwei Mittelzentren in unmittelbarer Nähe. Der Hafen der Stadt Velten ist als öffent- licher Binnenhafen festgehalten, ansonsten zeichnet sich das Gebiet durch das enge Neben- einander von den Entwicklungsräumen Siedlung und Freiraum aus.

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Landschaftsplanung

Hinsichtlich der Landschaftsplanung ist zunächst auf die Vorgaben des Landschaftspro- gramms zu verweisen. Nach den Angaben des Landschaftsprogramms zählt der Untersu- chungsbereich zur naturräumlichen Region „Rhin-Havelland“. Schwerpunkt in dieser Region bilden der Schutz und die Entwicklung großräumiger Niede- rungsgebiete zur Stabilisierung des Landschaftswasserhaushalts. Weiter sind lineare Gehölz- strukturen entlang der Kanäle und Hauptgräben zu sichern und zu verdichten. Daneben wird großer Wert auf den Schutz charakteristischer Landschaftsbilder gelegt, wie anhand des Luchlandes dargestellt ist. Hier soll das Nebeneinander von linearen Elementen der Niederungen, punktuelle Strukturen herausragender Moränenplatten (sog. Ländchen) und deren Übergänge bewahrt und somit die Eigenart dieses Gebiets gesichert werden.

Hinzu kommen die Aussagen aus dem Entwurf für den Biotopverbund (2016), welche zu den innerhalb des UG vorkommenden Habitatkomplexen getroffen werden.

• Naturnahe Wälder: Ziel ist, in allen verbliebenen Kernflächen die alten, reifen biotopty- pischen Wälder zu erhalten und das fragile Netz durch Entwicklung neuer Wälder, die diesem Typus entsprechen, zu stützen. o In den Verbindungsflächen sind alle Individuen alter Laubbäume im Bestand und kleine naturnahe Waldparzellen zu erhalten, weil sie wichtige Trittsteine darstellen. Weitere Flächen sollen so entwickelt werden, dass die Kernräume ökologisch wieder zusammenwachsen können. Der landesweit angestrebte Umbau hin zu naturnahen Wäldern soll in den Verbindungsflächen vordringlich vorangetrieben werden. • Fließgewässer: Ziel ist es, die Fließgewässer einschließlich ihrer Randstreifen, Uferzo- nen und Auen als Lebensstätten und Biotope für Tier- und Pflanzenarten so weiterzu- entwickeln, dass sie ihre großräumige Vernetzungsfunktion auf Dauer erfüllen können.

Der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Oberhavel gibt in der Region den inhaltlichen Rahmen vor und wird durch lokale und kommunale Planungen konkretisiert. Die Entwicklung von Wohn- und Gewerbestandorten sowie des Fremdenverkehrs erfordern eine ausgewogene Bilanz zwischen den baulichen Aktivitäten und dem Schutz von Natur und Landschaft mit ihren empfindlichen Ressourcen wie Boden, Luft, Wasser, Flora und Fauna. Für den Altkreis Oranienburg und für den Altkreis Gransee liegen genehmigte Landschafts- rahmenpläne vor. Beide Planwerke sind gedruckt und können bei der Unteren Naturschutzbe- hörde (UNB), oder beim Fachdienst Naturschutz, Umweltschutz und Abfallwirtschaft, erwor- ben werden. Ergänzend wurde 2006 ein informelles Biotopverbundkonzept für den Landkreis Oberhavel in Text und Karte (M 1:100.000) erarbeitet. Die Nutzung dieser Daten kann bei der unteren Naturschutzbehörde beantragt werden (Landkreis Oberhavel 2019).

Ein Landschaftsplan liegt für das UG als Vorentwurf vor. Die Fassung ist vom 29. Januar 2013. Darin heißt es u. a., dass es die „Aufgabenstellung der Fortschreibung des Landschaftsplanes ist insbesondere, eingetretene Änderungen in Natur und Landschaft und die geänderten Pla- nungsziele der Gemeinde, welche in der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zum Ausdruck kommen, zu berücksichtigen“.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Velten weist die Fläche des UG als Flächen für Wald, Gewerbe und Grünflächen aus. Er ist seit Februar 2002 wirksam (Stadt Velten 2002).

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2.1.3 Sonstige Raumwirksame Planungen

Regionaler Entwicklungsplan

Im Regionalen Entwicklungsplan (REP) Prignitz-Oberhavel vom 30.04.2019 inkl. der Ergän- zungen des REP um sachliche Teile zur „Windenergienutzung“ und „Grundfunktionale Schwerpunkte“ (beide vom 08.10.2020) sind folgende Planungsvorgaben festgeschrieben:

• Die Stadt Velten zählt zu den Grundfunktionalen Schwerpunkten (GSP), d. h. zu den am besten ausgestatteten Ortsteilen in einer Region, in denen durch planerische An- reize Einrichtungen des täglichen Bedarfs, die über die örtliche Nahversorgung hinaus- gehen, gesichert werden sollen. Den GSP werden hierfür zusätzliche Entwicklungs- möglichkeiten für Wohnbauflächen und großflächige Einzelhandelseinrichtungen be- reitgestellt. • Das UG befindet sich nicht in einem Vorranggebiet „Freiraum“ oder einem Eignungs- gebiet für die Windenergienutzung. • Das UG ist nicht Teil eines Vorranggebietes oder Vorbehaltsgebietes zur Sicherung oberflächennaher Rohstoffe.

Weitere sonstige raumwirksame Planungen bestehen im Untersuchungsraum nicht.

2.2 Schutzgut Boden

Unter Boden versteht man die oberste belebte Verwitterungskruste der Erde. In Abhängigkeit vom Ausgangsgestein sowie von Klima, Wasser, Vegetation, Tierwelt, Nutzung und der Zeit (bodenbildende Faktoren) haben verschiedene Bodenbildungsprozesse zur Entwicklung ganz unterschiedlicher Böden mit ihren jeweils spezifischen Eigenschaften geführt (BLUME 2004). Innerhalb des komplexen Wirkungsgefüges des Naturhaushaltes nimmt der Boden eine zent- rale Stellung ein und erfüllt dementsprechend sehr vielfältige ökologische Funktionen. Gemäß § 1 BBodSchG (Bundes-Bodenschutzgesetz) sind die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturge- schichte so weit wie möglich vermieden werden.

Die Beschreibung des Bestandes basiert auf der Auswertung:

• der Geologischen Karte 1:25.000 (GÜK 25), • der Bodenübersichtskarte des Landes Brandenburg (BÜK 300) und • der Standortsdaten des Landesbetriebs Forst Brandenburg.

Topografische und geologische Entstehung

Innerhalb der naturräumlichen Gliederung Brandenburgs ist Velten am Westrand der Zehde- nick-Spandauer Havelniederung, die wiederum ein Teil der Großeinheit „Luchland“ ist (Scholz 1962), bzw. dem Rhin-Havelland (nach dem Landschaftsprogramm) verortet. Entscheidend für die heutige Oberflächengestalt waren die elster- und saalekaltzeitliche In- landeismassen, die das gesamte brandenburgische Territorium bedeckten. In der Weichsel- Kaltzeit wurde der Untersuchungsraum erneut von Eis bedeckt. (LBGR 2010). Nach dessen Rückzug verblieb eine Jungmoränenlandschaft mit breiten Talungen, die im Untersuchungs- raum Ablagerungen der Urstromtäler einschließlich ihrer Nebentäler hinterließen. So finden sich im UG verschiedenkörnige Talsande, die z.T. schwach und kiesig, in den oberen Profil- abschnitten meist fein- und mittelkörnig sind (Abb. 3). (GÜK 25).

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Nach dem Rückzug des Inlandeises vor ca. 10.000 – 15.000 Jahren waren die Böden geo- morphologischen, klimatischen, hydrologischen und biotischen Faktoren sowie dem Einfluss des Menschen ausgesetzt. In diesem Prozess haben sich Aufbau und Eigenschaften der Bö- den verändert. Die Geländehöhen im UG liegen bei 31 m ü. HN am Stichkanal und steigen auf ca. 34 m ü. HN in den Forstflächen und Grasfluren neben der Straße. Im Bereich der Parkallee steigen die Werte von 34-35 m ü. HN auf 37 m ü. NH an der Brücke.

Abb. 3: Ausschnitt GÜK 25 (Kartenportal LBGR)

Böden

Die Beschreibung des Bodeninventars basiert auf den Ergebnissen der Bodenübersichtskarte des Landes Brandenburg (BÜK 300) sowie den Ergebnissen der Standortskartierung des Lan- desbetriebs Forst Brandenburg, der Bewertung der Regelungsfunktionen unter Forst (MLUK o.J.) und der Legende zur Forstlichen Standortskarte (Landesbetrieb Forst Brandenburg 2009). Auch die Ergebnisse eines Baugrundgutachtens, zusammengefasst im Erläuterungs- bericht der Löber IGV (2020), wurden berücksichtigt.

Als bodenbildende Ausgangssubstrate sind im unmittelbaren UG fluviatile oder periglazial-flu- viatile Sande anzutreffen, die teilweise von Flugsanden überlagert sind (BÜK 300, 2021). Im Ergebnis der Bodenbildung findet sich im Untersuchungsgebiet die Finowtaler Sand-Braun- erde, bestehend aus Normalsand.

Es ist außerdem davon auszugehen, dass neben den relativ naturnahen Böden des UGs im unmittelbaren Brückenbereich sowie in den Bereichen der Straße und der Gewerbegebiete eine starke Störung der dortigen Böden stattfand und sich auf den anthropogenen Auffüllungen junge, flachgründige Rohbodenstandorte entwickelt haben.

Produktionsfunktion/Natürliches Ertragspotenzial

Das natürliche Ertragspotenzial beschreibt die stets erneuerbare Fähigkeit des Bodens zur Biomasseproduktion. Im Untersuchungsraum sind teils Forstwirtschaftsflächen (nördlich der Brücke), teils Gewerbeflächen (südlich der Brücke) und Verkehrsflächen anzutreffen.

Die mittel- und feinsandigen Böden besitzen aufgrund ihres fehlenden bzw. schlechten Nähr- stoffspeicher- und -nachlieferungsvermögens eine geringe Bedeutung für die Biomasse-

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produktion. Aufgrund der geringen Wasser- und Nährstoffspeicherfähigkeit der Böden ist die Ertragsfähigkeit der dortigen Böden gering.

Speicher-, Puffer- und Filtervermögen der Böden

Die Regelungsfunktion des Bodens beruht u.a. auf seiner Fähigkeit, Schadstoffe aufzuneh- men, zu binden, umzuwandeln oder abzubauen. Je nach Art der Schadstoffe und je nach Ei- genschaften der Böden vermag der Boden diese Einträge in mehr oder weniger hohem Maße aus dem Stoffkreislauf der Ökosphäre zu entziehen. Er stellt somit ein natürliches Reinigungs- system dar. Während im Bereich der versiegelten Böden nahezu alle Bodenfunktionen stark eingeschränkt bzw. gänzlich verloren sind, verfügen die unversiegelten Böden des Plangebietes hinsichtlich der Pufferung organischer und anorganischer Schadstoffe sowie der Säurepufferung über ein sehr geringes Regelungsvermögen. Das begründet sich u.a. in den fehlenden Tonmineralen und den geringen pH-Werte. Die Humusform ist mäßig nährstoffhaltiger Moder bis sehr armer Magerrohhumus. Hinsichtlich der Nährstoffversorgung werden die Böden im Untersuchungs- gebiet als arm klassifiziert.

Lebensraumfunktion (biotisches Standortpotential)

Mit diesem Kriterium wird das Potential der Böden bewertet, als Standort für Vegetationsfor- men zu dienen. Ein hohes Potential ist Böden eigen, die durch extreme Verhältnisse gekenn- zeichnet sind und somit einen insgesamt geringen Flächenanteil einnehmen. Dazu zählen z. B. extrem trockene, sehr saure bzw. sehr alkalische Böden, extrem staunasse Böden oder Böden der Überschwemmungsgebiete. Die Böden des Untersuchungsraumes zählen nicht zu den seltenen Böden. Bodenschutzwäl- der (Geoportal Forst Brandenburg, 2021), schutzwürdige oder seltene Böden (Geoportal BLDAM, 2021) sind im Untersuchungsraum nicht anzutreffen. Lediglich eine Bodendenkmal- fläche (Nr.70038) befindet sich westlich des UGs in ca. 500 m Entfernung.

Archivfunktion

Die Archivfunktion beschreibt die Tatsache, dass Böden wie auch Geologie und Relief in ihrer spezifischen Ausprägung besondere und unwiederbringliche Zeugnisse der langen Entwick- lungsgeschichte der Landschaft sind.

Im Untersuchungsraum sind keine Böden mit besonderer Bedeutung für die Archivfunktion bekannt. Die Bodendenkmalfläche (Nr. 70038) befindet sich außerhalb des UG und ist vom Vorhaben nicht betroffen.

Vorbelastungen Infolge der Nutzung der Kulturlandschaft unterliegen die Böden des Untersuchungsraums ver- schiedenen Vorbelastungen. Diese bestehen durch die Bodenveränderungen im Bereich der Brücke, etwa durch Überprägung des natürlichen Bodenaufbaus und (Teil-)Versiegelung durch die Straße und deren Randbereichen. Insbesondere die Versiegelung ist gleichbedeu- tend mit dem Totalverlust der natürlich gewachsenen Böden inklusive aller ökologischen Bo- denfunktionen. Weiter befindet sich das Brückenbauwerk in einem Gebiet, in dem eine Kampfmittelbelastung bekannt ist (WKC Hamburg GmbH 2023).

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Zusammenfassende Bewertung

In der nachfolgenden Tabelle werden die Böden des Untersuchungsraumes zusammenfas- send bewertet.

Tab. 2: Zusammenfassende Bewertung des Bodenpotentials

Bodentypnatürliche ErtragsfunktionSpeicher-, Filter- und PuffervermögenLebensraum- funktionArchivfunktion
Finowtaler Sand-Braunerdegeringgeringgeringgering

Die Böden im Plangebiet sind größtenteils sorptionsschwache, sandige Braunerden, zumeist unter Kiefernforst und Laubholzbeständen (siehe Kap 2.5). In Abhängigkeit vom Mikrolief ist lokal Grundwasser für tiefwurzelnde Bäume erschließbar. Der Bodenaufbau ist dort weitge- hend natürlich und ungestört. Anders im Bereich des Gewerbegebietes, wo die Bodenfunktio- nen aufgrund der Teil- und Vollversiegelung gestört oder verloren sind.

In der Summe haben die Böden des UGs in vielerlei Hinsicht ein geringes Potential (Tab. 2) und besitzen keine hervorzuhebende Stellung.

2.3 Schutzgut Wasser

Nach § 1 WHG sind Gewässer als Lebensgrundlage für Mensch, Lebensraum für Tiere und Pflanzen und als kostbares Gut zu schützen. Gewässer sind nachhaltig zu bewirtschaften. Somit sind die Gewässer schutzgutübergreifend sowohl in ihrer Bedeutung für den Naturhaus- halt zu betrachten als auch unter wasserwirtschaftlichen Aspekten. Die Beschreibung des Schutzgutes Wasser erfolgt getrennt nach Grund- und Oberflächen- wasser. Die Bewertung wird in einem zusammenfassenden Kapitel abgehandelt.

2.3.1 Grundwasser

Die Beschreibung der Grundwasserverhältnisse basiert im Wesentlichen auf der Auswertung vorhandener Unterlagen, insbesondere

• Digitale Online-Karten der Auskunftsplattform Wasser des LfU o Chemischer und mengenmäßiger Zustand der Grundwasserkörper o Schutzgebiete o Grundwasserisolinien, Grundwasserflurabstand • Kartenanwendung Hydrologie: Grundwasserneubildung (1991-2015) • Digitale Online-Karte: Umweltgeologische Karte 1 : 300.000 (LBGR-Karten) • dem Landschaftsprogramm Brandenburg (MLUR 2000) Das UG befindet sich über dem Grundwasserkörper „Oranienburg“ (DEGB_DEBB_HAV_OH_1), der zum Bearbeitungsgebiet „Havel“ gehört. Der Grundwasser- körper hat einen guten chemischen und mengenmäßigen Zustand und weist bis auf die Ent- nahme zur Wasserversorgung keine signifikanten Belastungen auf (LfU 2021a). Berücksichtigung fanden ferner Erkenntnisse eigener Ortsbegehungen und Kartierungen (ins- besondere der Biotopkartierung), den Vermessungsplänen im Rahmen des Vorhabens sowie Daten aus der Bestandserhebung zur Wasserrahmenrichtlinie.

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Bestand Der Untersuchungsraum gehört zum hydrogeologischen Teilraum 1302 (Brandenburgische Urstrom- und Nebentäler). Grundwasserneubildung Die Grundwasserneubildungsrate beschreibt die Menge des Zuflusses von infiltriertem Was- ser in das Grundwasser. Sie ist abhängig von der durchschnittlichen Niederschlagsmenge, der Verdunstungsrate, dem Bewuchs, den hydrogeologischen Verhältnissen des Bodens (Ab- fluss/Versickerung) und wird mitbestimmt durch die Flächennutzung und die Versiegelung. Die Grundwasserneubildung wird für den Bereich beidseitig des Kanals und westlich der Parkallee mit -37 mm/a angegeben, die sich v.a. durch die hohe Evaporation der im Gebiet vorkommenden Nadelhölzer ergeben kann. In den Gebieten südlich der Parkallee steigt sie auf 27 mm/a. Grundwasserschutzfunktion Die Grundwasserschutzfunktion umschreibt die Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Verschmutzungen und Schadstoffeinträgen. Sie ergibt sich vorrangig aus dem Grundwasser- flurabstand und der Wasserdurchlässigkeit der Deckschichten. Bei geringen Grundwasserflur- abständen und bei wasserdurchlässigen, sorptionsschwachen Deckschichten (Sande, Kiese) muss von einer besonders hohen Empfindlichkeit des Grundwassers ausgegangen werden. Entsprechend geringer ist die Empfindlichkeit des Grundwassers bei hohen Grundwasserflur- abständen und bei Deckschichten mit geringer Wasserdurchlässigkeit (Lehm, Ton). Gemäß der Auskunftsplattform Wasser (LfU) liegt die Isohypse des obersten Grundwasserlei- ters zwischen 30 und 31 m ü.HN. Es ist anzunehmen, dass die Grundwassseroberfläche mit dem Wasserspiegel des Stichkanals korrespondiert. Dieser lag zum Zeitpunkt der Vermes- sung bei 31,4 m. Bei Geländehöhen von ca. 33,2 bis ca. 35,0 m ergeben sich Flurabstände von 1,8 bis 3,6 m. Weiter wurden im Rahmen der Baugrunderkundung (GGU 2023) Flurab- stände von 5,75 m und 5,93 m gelotet. Die Bohrpunkte befinden sich jedoch auf dem Stra- ßendamm, wodurch sich der Flurabstand in diesen Bereichen erhöht. Aufgrund des geringen Anteils bindiger Bildungen an der Versickerungszone und des Flurab- stands von überwiegend < 5 m, ist der Schutz vor flächendeckenden Schadstoffbelastungen als gering zu bewerten. Lebensraumfunktion Die Grundwasserverhältnisse, insbesondere die Beschaffenheit und Verfügbarkeit von Grund- wasser im oberflächennahen Bereich, bilden wesentliche Aspekte der Standortbedingungen für Tiere und Pflanzen. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Gebiete mit Grundwasser- flurabständen von weniger als 2 m (grundwassergeprägte Standorte). Im Rahmen der Biotopkartierung konnten keine grundwasserabhängigen Biotope oder Ext- remstandorte festgestellt werden.

Vorbelastungen Vorbelastungen für das Grundwasser ergeben sich durch die anthropogen überformten Flä- chen (Versiegelung) im Bereich der Verkehrs- und Gewerbeflächen. Vor der Sperrung der Brücke für den Straßenverkehr war entlang der Parkallee mit erhöhten Schadstoffeinträgen durch diesen zu rechnen.

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2.3.2 Oberflächengewässer

Bestand Oberflächengewässer besitzen über die wasserwirtschaftliche Nutzung hinausgehende ökolo- gische Funktionen im Naturhaushalt. Außerdem sind sie ein landschaftsbildprägendes Ele- ment, vernetzen Biotope und beeinflussen das Klima. Sie bieten einschließlich ihrer Uferbe- reiche Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Der Veltener Stichkanal ist ein künstlich angelegter Kanal. Die ca. 3 km lange Bundeswasser- straße zweigt von der Havel ab und endet im Veltener Hafen. Die Wasserstraße ist der Aus- bauklasse IV zugeordnet. Der Kanal wird auch als Muhrgraben bezeichnet und bildet gemäß der Klassifikation des LfU den südlichen Teil des Fließgewässersystems „Muhrgraben-331“ (DERW_DEBB58194_331). Vor dem Ausbau des Stichkanals befand sich an dieser Stelle kein Gewässer. Durch die Anbindung des nördlich Velten verlaufenden Muhrgrabens an den Stich- kanal (abschnittsweise verrohrt) ist dieser hydrologisch mit dem Stichkanal verbunden. Eine ökologische Verbindung, wie zur Havel, besteht jedoch praktisch nicht. Neben dem Veltener Stichkanal existieren im Planungsraum keine weiteren Fließgewässer. Gewässerdynamik Die Dynamik eines Gewässers hängt stark von den strukturellen und morphologischen Bedin- gungen des Gewässers sowie von seinem Retentionsvermögen ab. Kanäle sind i. d. R. stark anthropogen durch Unterhaltungsmaßnahmen beeinflusst, weshalb die Gewässerdynamik für diese künstlich angelegte Wasserstraße im Untersuchungsgebiet eine untergeordnete Bedeutung hat. Gewässergüte / Ökologischer Zustand / Potenzial Der Muhrgraben (DERW_DEBB58194_331) ist gemäß WRRL berichtspflichtig (LfU 2021b). Er befindet sich im Koordinierungsraum Havel bzw. Planungsraum Obere Havel und ist teil- weise als Bundeswasserstraße ausgewiesen, so u. a. im Planungsraum. Entsprechend der Gewässertypen nach LAWA zählt er zu den organisch geprägten Bächen und wird als natürlich eingestuft. Aufgrund seines Ausbaus als Bundeswasserstraße bis zum Veltener Hafen ist da- von auszugehen, dass diese Einstufung im Bereich des Untersuchungsgebietes bzw. bis zum Hafen nicht zutreffend ist und er als künstliches Gewässer einzustufen ist. Der ökologische Gesamtzustand des Muhrgraben wird als „schlecht“ bewertet und auch der chemische Zustand ist „nicht gut“. Für Quecksilber und Verbindungen sowie bromierte Diphe- nylether liegen Überschreitungen der Umweltqualitätsnormen vor. Signifikante Belastungen bestehen durch diffuse Quellen aus der Landwirtschaft und atmosphärische Ablagerungen so- wie physikalische, hydrologische und hydromorphologische Veränderungen. Diese wirken sich in Form von chemischen Verunreinigungen, veränderten Lebensräumen aufgrund hydrologi- scher und morphologischer Veränderungen (inkl. Konnektivität) sowie Nährstoffbelastungen aus. Das Erreichen des guten ökologischen Zustands bzw. Potenzials sowie guten chemi- schen Zustands wird für nach 2045 angesetzt. Gründe hierfür sind Verzögerungszeiten bei der Wiederherstellung der Wasserqualität. Zur Erreichung der Umweltziele sind u. a. folgende Maßnahmen festgelegt:

• Reduzierung der Nährstoffeinträge durch Anlage von Gewässerschutzstreifen (LAWA- Nr. 30), • Ermöglichung gewässertypischen Abflussverhaltens (LAWA-Nr. 63), • Initiierung Gewässerentwicklung (LAWA-Nr. 70), • Einbau von Strukturelementen (LAWA-Nr. 71) und • Umgestaltung des Gewässerlaufs einschließlich Sohle und Ufer (LAWA-Nr. 72).

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Naturnähe und Bedeutung für die Lebensraumfunktion Oberflächengewässer stellen einen wichtigen ökologischen Trittstein dar. Sie bieten insbeson- dere für kleinere Wirbeltiere wie Amphibien, Brutvögel und Reptilien, aber auch für Wirbellose wichtige Habitatfunktionen. Die Lebensraumfunktion eines Gewässers lässt sich aus seinem ökomorphologischen Zustand ableiten. Die Bewertung des ökologischen Zustands/Potenzials der Fließgewässer erfolgt anhand von biologischen Qualitätskomponenten über die Organismengruppen Makrophyten und Phyto- benthos, Phytoplankton, Makrozoobenthos und der Fischfauna. Für den Kanal liegen Angaben zum ökologischen Potenzial in Form des WRRL-Steckbriefs des Muhrgrabens vor (LfU 2021b). Demnach sind die biologischen Qualitätskomponenten Phytoplankton, Makrophyten und die Fischfauna nicht klassifiziert. Der Zustand des Phytobenthos und anderer aquatischer Flora werden als mäßig und der Zustand der benthischen wirbellosen Fauna als schlecht ein- gestuft. Der Kanal ist stark ausgebaut und durch seine Nutzung als Bundeswasserstraße geprägt. Jahreszeitliche Dynamiken sind durch den Verbau nicht bzw. kaum vorhanden. Seine Natur- nähe und Bedeutung für die Lebensraumfunktionen wird daher als mittel bewertet. Vorbelastungen Vorbelastungen der Oberflächengewässer des Planungsraums ergeben sich aus verschiede- nen nutzungsbedingten Eingriffen und Veränderungen. Der Kanal ist eine künstlich ausge- baute und stark begradigte Wasserstraße. Die Uferbereiche sind befestigt. Zusätzlich wird die Wasserqualität durch Stoffeinträge aus der Schifffahrt belastet.

2.4 Schutzgut Klima und Luft 2.4.1 Regionalklimatische Einordnung Das Bundesland Brandenburg ist dem Übergangsbereich vom subatlantisch beeinflussten Binnentieflandklima hin zum subkontinental geprägten Binnenklima zu zuordnen. Der Natur- raum Zehdenicker-Spandauer Havelniederung ist im Jahresmittel (1961-1990) etwas wärmer als der Norden Brandenburgs (~1° C), hinsichtlich der jährlichen Niederschlagshöhe im mitt- leren Bereich und wiederum etwas sonniger als das nordwestliche Brandenburg. Konkrete, langjährige Klimadaten zu Velten sind nicht abrufbar gewesen, daher wurden Werte der Mess- telle Neuruppin-Alt Ruppin verwendet (Zeitraum 1961-1991, DWD 2021), um ein grobes Bild für den Standort anzudeuten. Die Jahresmitteltemperatur liegt durchschnittlichen bei 8,5° C, wobei die Durchschnittstemperatur im Januar bei -0,8° C und im Juli bei 17,5° C liegt. Der durchschnittliche Jahresniederschlag erreicht 585,5 mm, mit einem Maximum im Juni (67,4 mm) und einem Minimum in Februar (34,9 mm). In anderen Quellen (Karte „Hydrologie und Wasserhaushalt im Land Brandenburg“, LfU, 2021) wird sogar die 600 m – Jahresgrenze über- schritten. Die recht hohen Sommertemperaturen und die sinkende Jahressumme des Nieder- schlags verdeutlichen die zunehmende Kontinentalität. Die durchschnittliche Jahressumme an Sonnenstunden beträgt 1583 Stunden.

2.4.2 Meso- und Mikroklima Das Plangebiet liegt teils innerhalb eines Wald-/Forstgebietes (Nordseite des Kanals), an wel- ches im Osten die weitgehend offene Havelniederung anschließt. Wasserflächen stehender Gewässer sind nicht vorhanden. Südlich der Brücke schließt ein Gewerbegebiet an, das neben den bebauten und versiegelten Flächen einen hohen Grünflächenanteil aufweist. Messdaten zum Lokal- bzw. Geländeklima liegen nicht vor. Die klimatische und lufthygienische Charakte- risierung erfolgt auf der Grundlage der Topographie und der Biotopausstattung.

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2.4.3 Klimatische und lufthygienische Charakterisierung klimameliorative Ausgleichsfunktion Die klimameliorative Funktion basiert auf der Kaltluftproduktion offener Agrarflächen. Da der- artige Offenbereiche im Plangebiet nicht unmittelbar angrenzen, ist die klimameliorative posi- tive Wirkung gering. Die Waldflächen tragen wenig und das Gewerbegebiet trotz hohem Grün- anteils noch weniger zur Kaltluftproduktion vor Ort bei. Als Wasserfläche bewirkt der Kanal nicht nur eine Minderung von Temperaturextremen, son- dern besitzt eine ausgleichende Wirkung und gilt als Klimadämpfungsgebiet. Da er jedoch nur eine geringe Breite und weniger offene Bereiche aufweist, finden diese klimatisch ausgleichen- den Prozesse nur in geringem Umfang statt. Im Gegensatz zum Boden üben Wasserflächen nur eine geringe Bremswirkung auf die Luftbewegung aus (HEYER 1988).

Tab. 3: Bewertung der klimatischen Ausgleichsfunktion

GebietBeschreibungLokalisationBewertung
WasserflächeVeltener Stichkanalzentrales UGmittel
nördliches Plangebietgeschlossene Kieferforst- und lockere Waldge- biete, geringe Kaltluftproduktion, geringe klimame- liorative Wirkungangrenzend an Ge- werbegebietegering-mittel
südliches Plangebietlocker bebautes Gewerbegebiet, viel Grünanteil, geringe klimameliorative WirkungGewerbegebietgering

lufthygienische Ausgleichsfunktion Die Waldflächen im Plangebiet besitzen einen eigenen Wärme- und Wasserhaushalt. Sie die- nen als Frischluftproduzenten. Der Wald verringert durch seine Filterwirkung die Staub- und Schadstoffkonzentration und erhöht die Duftkonzentration. Das Klima der unmittelbaren Um- gebung des Waldes wird durch das Waldklima mitgeprägt. Als Folge der Hinderniswirkung des Waldes entstehen Schutzzonen gegen Strahlung, Wind, Niederschlag sowie Staub. Die Breite dieser Schutzzonen unterscheidet sich in ihrem Übergang je nach dem Nutzungstyp der an- grenzenden Flächen. Waldgebiete nehmen das nördliche Plangebiet ein, so dass sie das Lokalklima entscheidend mitbestimmen. Die Luftfilterung ist als hoch einzustufen und bedeutsam angesichts der Nähe zum Gewerbegebiet, einer potenziellen Luftschadstoffquelle. Lufthygienisch ausgleichend wirken die Waldflächen aufgrund der Filterwirkung für Staub- und Schadstoffe und der Sauerstoffanreicherung. Auch hier steigt die Bedeutung der Funktion, sobald direkt Siedlungsflächen betroffen werden. Das westlich der Parkallee gelegene Waldgebiet ist gemäß dem Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Velten als Waldfläche ausgewiesen, der östliche Part liegt größtenteils außerhalb der Zuständigkeit der Stadt. Beide Waldgebiete besitzen jedoch laut Forst Brandenburg (2021) den Status als lokale Immissionsschutzwälder.

Tab. 4: Bewertung der lufthygienischen Ausgleichsfunktion

GebietBeschreibungSiedlungsbezugBewertung
nördliches Plangebietausgedehnte Waldflächen mit hohem Nadel- holzanteil sowie Laubholzanteilen und ausge- prägtem Waldklima, Immissionsschutzwald gemäß Forst Brandenburgmittelmittel

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Bebaute Gebiete Bebaute Gebiete wie das Gewerbegebiet südlich der Brücke und die Verkehrsflächen stellen grundsätzlich Flächen mit höherer Wärmespeicherung dar. Durch die Bremswirkung von Bau- werken wird die Windgeschwindigkeit herabgesetzt und somit der Luftaustausch merklich ver- ringert. Die Versiegelung führt zur Zunahme fühlbarer Wärme auf Kosten der latenten Wärme. Dies führt zu einer starken Belastung des menschlichen Organismus an strahlungsintensiven, windarmen Sommertagen. Besonders verstärkt wird dieser Effekt überall dort, wo Strukturen ohne schattenspendenden Baumbestand existieren und die in den Mittagsstunden voll be- sonnt sind. Vorbelastung Lufthygienische Vorbelastungen im Gebiet sind nicht bekannt. Es kann davon ausgegangen werden, dass durch den Siedlungsraum und die Hauptwindrichtung Luftbelastung im Pla- nungsraum zwar auftreten, aber maximal mittel auffallen dürften (kleiner Siedlungsraum, Art der Gewerbe) und einigermaßen kompensiert werden können (hoher Grünanteil, großer Baumbestand).

2.5 Schutzgut Pflanzen und Tiere 2.5.1 Potentielle natürliche Vegetation Unter der Potenziell natürlichen Vegetation (PnV) wird die Vegetation verstanden, wie sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufgrund der aktuellen Standortverhältnisse (Boden, Wasser, Klima u. a.) einschließlich der durch bisherige menschliche Tätigkeit erfolgten Standort- und Floren- veränderungen bei Ausschluss jeglicher bisheriger und zukünftiger direkter menschlicher Ein- flussnahme auf die Vegetation zu erwarten wäre (Hofmann et al. 2005). Für die Landschaftsanalyse und die Entwicklung des Untersuchungsraumes ist die Kenntnis der potenziell natürlichen Vegetation bedeutungsvoll, da sie Hinweise

• zur Einschätzung von Natürlichkeitsgrad und Hemerobie, • als Bezugsbasis für Ersatzgesellschaften, die an die gleichen Standortbedingungen gebunden sind, • zur Gliederung des Naturraumes auf der Grundlage entsprechender Vegetationskar- ten, • für den Naturschutz sowie eine ökologisch begründete Landnutzung und Landschafts- pflege, sowie • zur Ausweisung von naturraumbezogenen Ausgleichsmaßnahmen bei Eingriffen in Natur und Landschaft

liefert. Mit Ausnahme des Siedlungsbereiches Velten (Z01) würde sich im UG laut thematischer Karte zur PnV des Landes Brandenburg (Hofmann et al. 2005) v.a. Straußgras-Traubeneichen-Bu- chenwald (L30) ausbreiten, teils im Komplex mit Weißmoos-Buchenwald (L31). Zur Havel hin käme es zur Entwicklung von Eschenwälder des Tieflandes, spezieller des Subtyps Trauben- kirschen-Eschenwald im Komplex mit Schwarzerlen-Sumpf und -Bruchwald (E11). Gen Westen würde ein Mosaik aus einem weiteren Subtyp der Tiefland-Eschenwälder (E13), eines Subtyps der Grundfeuchten Stieleichen-Hainbuchenwälder (F24) und ein Hainbuchen- Buchenwälder-Areal anschließen.

2.5.2 Biotoptypenkartierung Methodik Im Juni 2023 wurde im Untersuchungsraum eine Biotoptypenkartierung auf der Grundlage des aktuellen Kartierungsschlüssels „Biotopkartierung Brandenburg – Band 1 Kartierungsanleitung

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und Anlagen“ (LUA, 2007), „Band 2 – Beschreibung der Biotoptypen“ (LUA, 2007) und der Liste der Biotoptypen im Land Brandenburg (LUGV 2011) durchgeführt. Die Biotoptypenkar- tierung wurde in einem Korridor von beidseitig ca. 100 m zum Vorhaben durchgeführt. Das ermittelte floristische Arteninventar (Artbezeichnung gemäß Exkursionsflora, Band 2 und 3 von ROTHMALER (2000, 2005)) wird in der Biotopbeschreibung dargestellt. Geschützte Biotope und Pflanzen Mit dem BNatSchG wird der Schutz von Alleen und Biotopen in den §§ 29 und 30 bundesein- heitlich und strikt geregelt. Die Länder ermächtigen weitere Biotope den bundesrechtlich ge- schützten gleichzustellen. Sie können allerdings keine der bundesrechtlichen Biotope vom grundsätzlichen Schutz ausnehmen. In Brandenburg ist der gesetzliche Biotopschutz in den §§ 17 und 18 BbgNatSchAG geregelt. Kurzdefinitionen der geschützten Biotope sind in der „Verordnung zu den gesetzlich geschütz- ten Biotopen“ (Biotopschutzverordnung Brandenburg 2006) zu finden. Der Schutzstatus sowie die Gefährdung der Biotope entspricht der Liste der Biotoptypen des Landes Brandenburg mit Angaben zum gesetzlichen Schutz, zur Gefährdung und Regenerie- rung (nach LUA 2007 und LUGV 2011) bzw. dem § 30 BNatSchG und sind in der Biotopbe- schreibung gekennzeichnet. Im Untersuchungsgebiet wurden folgende geschützte bzw. gefährdete Pflanzenarten nachge- wiesen:

Tab. 5: Geschützte und gefährdete Pflanzenarten im UG

ArtRL BBRL DBNatSchGFFH
Sandstrohblume (Helichrysum arenarium)*3b-
Gewöhnliche Grasnelke (Armeria maritima)VVb-
Heidenelke (Dianthus deltoides)3Vb-

Erläuterungen: RL BB: Ristow et al. (2006), RL D: Metzing et al. (2018) Vertretene Gefährdungskategorien: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, 4 = potenziell gefährdet, V = Vorwarnliste, D = Daten unzureichend; * = ungefährdet BNatSchG = Schutzstatus gemäß § 7 BNatSchG: b = besonders geschützt, s =streng geschützt FFH = Arten der Anhänge IV bzw. V der FFH-Richtlinie Ein geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG bzw. § 18 BbgNatSchAG in Form einer Heidenel- ken-Grasnelkenflur (GTSAD) befindet sich zwischen den Gehölzbeständen südlich der Parkallee. Ergebnisse der Biotoptypenkartierung - Biotopbeschreibung Im Untersuchungsraum lassen sich folgende Biotopklassen vorfinden (Bezeichnung und Num- merierung nach LUA 2007): Biotopklasse 01: Fließgewässer Biotopklasse 03: Anthropogene Rohbodenstandorte und Ruderalfluren Biotopklasse 05: Gras- und Staudenfluren Biotopklasse 07: Laubgebüsche, Feldgehölze, Alleen, Baumreihen und Baumgruppen Biotopklasse 08: Wälder und Forste Biotopklasse 10: Biotope der Grün- und Freiflächen Biotopklasse 12: Bebaute Gebiete, Verkehrsanlagen und Sonderflächen

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Die dazugehörige Darstellung der Biotoptypen in kartografischer Form ist in Unterlage 7.5.1 enthalten. Im Folgenden werden die einzelnen Biotope beschrieben.

Biotopklasse 01 – Fließgewässer:

BiotopcodeBiotoptextSchutz nach
§ 30§ 18BSV
BNatSchGBbgNatSchAg

FKT (01143) Kanal, teilweise beschattet

Der Veltener Stichkanal ist ein künstliches Fließgewässer (FKT) der Wasserstraßenklasse IV, der im Süden in die Havel mündet. Sie stellt eine wichtige Verbindung zwischen Berlin und Velten dar. Die Ufer sind überwiegend durch hölzerne Pfahlreihen befestigt und durch den angrenzenden Baumbestand teils verschattet. Im Uferbereich hat sich eine gewässerbeglei- tende Hochstaudenflur entwickelt.

Abb. 4: Veltener Stichkanal (Blickrichtung Osten)

Biotopklasse 03 – Anthropogene Rohbodenstandorte und Ruderalfluren: RSBX (03249) sonstige ruderale Staudenfluren

Im Norden des UG wird die Parkallee beidseitig durch ruderale Staudenfluren (RSBX), beste- hend aus Großer Brennnessel (Urtica dioica), Beifuß (Artemisia vulgaris), Gewöhnlicher Lö- wenzahn (Taraxacum officinale), Spitzwegerich (Plantago lanceolata) und vereinzelt Wald- ziest (Stachys sylvatica) begleitet.

Biotopklasse 05 – Gras- und Staudenfluren: GMRA ruderale Wiese, verarmte Ausprägung (05113) GTSAD Heidenelken-Grasnelkenflur § § § (0512122) GSFF gewässerbegleitende Hochstaudenflur (§) (§) (051411) GZA (05162) artenarmer Zier-/Parkrasen

Die Bereiche beidseitig der Parkallee südlich der Brücke sind durch Arten ruderaler Wiesen (GMRA) geprägt. Dies sind u. a. Gewöhnlicher Löwenzahn (Taraxacum officinale), Große

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Brennnessel (Urtica dioica), Einjähriges Berufkraut (Erigeron annuus), Kanadische Goldrute (Solidago canadensis), Stinkender Storchenschnabel (Geranium robertianum), Landreitgras (Calamagrostis epigejos), Rotstraußgras (Agrostis capillaris) und Hainrispengras (Poa nemo- ralis) geprägt. Am südlichen Ende des UG liegt zwischen dem Gehweg und den Forstflächen ein ruderale Wiese, die v.a. durch Kanadischen Goldrute, Große Fetthenne (Hylotelephium telephium), Sauerampfer (Rumex acetosa) und Hasenklee (Trifolium arvense) geprägt ist. Ebenfalls kommen Rotstraußgras, einzelne Exemplare der Gewöhnlichen Nachtkerze (Oe- nothera biennis), Hundsrose (Rosa canina) und Aufwuchs der Baumarten aus den angrenzen- den Forstfläche, wie Kiefer (Pinus sylvestris) und vereinzelt Eberesche (Sorbus aucuparia) vor. Östlich des Veltener Stichkanals hat sich zwischen den Gehölzbeständen südlich der Parkallee eine Heidenelken-Grasnelkenflur (GTSAD) entwickelt. Diese grenzt nördlich an die die Straße begleitende Baumreihe aus Stiel-Eichen an. Typische Arten im UG sind Gewöhnli- che Grasnelke (Armeria maritima), Heidenelke (Dianthus deltoides), Berg-Sandglöckchen (Ja- sione montana) und Kleines Habichtskraut (Pilosella officinarum). Weiter kommen auch Ech- tes Johanniskraut (Hypericum perforatum), Kleine Wiesensauerampfer (Rumex acetosella) und Zypressen-Wolfsmilch (Euphorbia cyparissias) vor. In den westlichen Randbereichen fin- det sich Platterbse (Lythyrus spec.) und im Süden wächst die Kleinblütige Königskerze (Ver- bascum thapsus). Eine zweite Fläche dieses Biotoptyps befindet sich inmitten des nördlichen Kiefenforstes. Sie ist deutlich ruderalisierter. In ihr finden sich neben Flockenblume (Centaurea spec.), Kleines Habichtskraut (Pilosella officinarum), Kleine Wiesensauerampfer (Rumex acetosella), Ha- senklee (Trifolium arvense) auch Kanadische Goldrute (Solidago canadensis), Landreitgras (Calamagrostis epigejos), Einjähriges Berufkraut (Erigeron annuus), Wilde Möhre (Daucus ca- rota subsp. Carota), Graukresse (Berteroa incana). Weiter stehen im Süden des Biotops Exemplare der Sandstrohblume (Helichrysum arenarium). Sandtrockenrasen sind gemäß § 30 BNatSchG bzw. § 18 BbgNatSchAG unabhängig von ih- rem Entwicklungsstadium ab einer Fläche von 250 m2 geschützt, sofern der Anteil an beson- ders typischen Arten an der Gesamtartenzahl oder Vegetationsbedeckung mindestens 25 % ausmacht. Demnach ist nur die südliche Fläche des Biotoptyps geschützt. Am Uferbereich des Veltener Stichkanals haben sich gewässerbegleitende Hochstaudenfluren feuchter Standorte (GSFF) entwickelt. Dort kommen Arten wie Ufer-Segge (Carex riparia), Gewöhnlicher Wasserdost (Eupatorium cannabinum), Breitblättriger Merk (Sium latifolium), Gewöhnliche Pestwurz (Petasites hybridus), Schwarzfrüchtiger Zweizahn (Bidens frondosa), Hecken-Windenknöterich (Fallopia dumetorum) und Hopfen (Humulus lupus) vor. Stellen- weise wachsen Erlen (Alnus glutinosa) auf und sind als junge Sträucher vorhanden. Nach § 30 BNatSchG bzw. § 18 BbgNatSchAG existiert für gewässerbegleitende Hochstau- denfluren ein Schutzstatus, sofern es sich um „uferbegleitende natürliche oder naturnahe Ve- getation“ an „natürlichen oder naturnahen Bereichen fließender und stehender Binnengewäs- ser einschließlich ihrer Ufer“ handelt. Der Veltener Stichkanal ist ein künstlich gestaltetes Fließgewässer. Da die begleitende Hochstaudenflur insgesamt als artenarm zu bezeichnen ist, unterliegt das Biotop im Planungsraum keinem Schutzstatus. Artenarmer Zier- und Parkrasen (GZA) findet sich straßenbegleitend im Norden und Süden des UG sowie in der Grünfläche des Kongresssaals. Auftretende Arten sind Spitzwegerich (Plantago lanceolata), Sauerampfer (Rumex acetosella), Graukresse (Berteroa incana), Nat- ternkopf (Echium vulgare), Schafgarbe (Achillea millefolium), Mäusegerste (Hordeum muri- num) und Gewöhnlicher Löwenzahn (Taraxacum officinale).

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Abb. 5: Heidenelken-Grasnelkenflur (§) südlich der Parkallee

Biotopklasse 07 – Laubgebüsche, Feldgehölze, Alleen, Baumreihen und Baumgruppen: BLMH (071021) Laubgebüsche frischer Standorte, überwiegend heimische Arten BRRG (071421) Baumreihe, mehr oder weniger geschlossen, überwiegend heimische Baumarten BEG (07153) einschichtige oder kleine Baumgruppe

Zur Begrünung wurden in den Außenbereichen des Kongresssaals zur Straße hin Laubgebü- sche gepflanzt, die mit Bäumen durchsetzt sind (BLMH). Auftretende Arten sind Hainbuche (Carpinus betulus), Stiel-Eiche (Quercus robur), Hänge-Birke (Betula pendula), Winter-Linde (Tilia cordata) und Gemeine Hasel (Corylus avellana). Der Gemeine Efeu (Hedera helix) tritt im gesamten Bereich der Laubgebüsche als Bodendecker auf. Die Parkallee begleitend befinden sich nördlich und südlich der Brücke Baumreihen aus Stiel- Eichen (Quercus robur) (BRRG). Die Baumschicht ist fast ausschließlich durch Stiel-Eiche geprägt. Nordöstlich der Brücke sind Wald-Kiefer (Pinus sylvestris), Zitterpappel (Populus tre- mula) und Feld-Ahorn (Acer campestre) beigemischt. Im Unterwuchs befinden sich westlich des Kanals Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina) und Feld-Ahorn. In der Kraut- und Staudenschicht kommen u.a. Giersch (Aegopodium podagraria), Beifuß (Artemisia vulgaris), Kanadische Goldrute (Solidago canadensis), Gemeine Schafgarbe (Achillea millefolium), Brombeere (Bromus spec.), Taube Trespe (Bromus sterilis) und Gewöhnliches Knäuelgras (Dactylis glomerata) vor. Baumgruppen (BEG) befinden sich einerseits in der Grünfläche des Kongresssaals im Norden des UG sowie an der Veltener Straße. Sie bestehen primär aus Wald-Kiefern (Pinus sylvestris) und sind mit diversen Laubbaumarten durchsetzt.

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Abb. 6: Baumreihen nördlich der Brücke (Blickrichtung Nordosten)

Biotopklasse 08 – Wälder und Forste: WQMS (081925) Drahtschmielen-Eichenwald § § - WVMS (082828) sonstiger Vorwälder frischer Standorte (Kiefer) WLQxR (083104) Eichenforst, mit Nebenbaumart (10-30%) Robinie WLQxM (083109) Eichenforst, mit mehreren Laubholzarten in etwa gleichen Anteilen WNK (08480) Kiefernforst WFQxK (085108) Eichenforst, mit Nebenbaumart (10-30%) Kiefer WFPK (08558) Pappelforst, mit Nebenbaumart (> 30%) Kiefer WAKxM (086809) Nadelholzforst mit Laubholzarten: Haupt- baumart Kiefer, Nebenbaumart (10-30%) mehrere Laubholzarten in etwa gleichen Anteilen (Birke, Robinie) WAKxQ (086801) Nadelholzforst mit Laubholzarten: Haupt- baumart Kiefer, Nebenbaumart (10-30%) Eiche (Stieleiche, Traubeneiche)

Östlich des Veltener Stichkanals und südlich der Parkallee schließt an die Stiel-Eichen-Baum- reihe ein Drahtschmielen-Eichenwald (WQMS) an. In der Baumschicht wächst die Stiel-Eiche (Quercus robur) und in der Krautschicht steht neben der Drahtschmiele (Deschampsia fle- xuosa) auch Hain-Rispengras (Poa nemoralis) und Wiesen-Wachtelweizen (Melampyrum pra- tense) Wälder trockener Standorte sind nach gemäß § 30 BNatSchG bzw. § 18 BbgNatSchAG als naturnahe Bestände gesetzlich geschützt, wenn sie mehr als 1.000 m2 groß sind und ihre Baumartenzusammensetzung zu mind. 90 % einer natürlichen Waldgesellschaft entspricht und der Anteil nicht eingebürgerter Arten nicht mehr als 5 % beträgt. Da der Bestand im UG eine Flächengröße von ca. 830 m2 aufweist, sind die Anforderungen für einen gesetzlichen Schutz nach § 32 BbgNatSchAG nicht erfüllt. Östlich des Kanals haben sich zu beiden Seiten der Parkallee Vorwälder frischer Standorte (WVMS) entwickelt. Die Baumschicht wird von Wald-Kiefern (Pinus sylvestris) gebildet.

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Darunter wächst in der Fläche südlich des Pumpwerks (OTX) Spitz-Ahorn (Acer pseudoplata- nus). Die westlich der Parkallee anschließende Fläche zeichnet sich durch Kiefernjungwuchs aus, der vereinzelt mit Stiel-Eiche und Eberesche (Sorbus aucuparia) durchsetzt ist. In der Krautschicht wächst Landreitgras, Kanadische Goldrute, Brombeere, Beifuß, Hasenklee und vereinzelt Königskerze. An die südlich der Parkallee liegende Baumreihe schließt ein weiterer Vorwald an. Dieser ist im Gegensatz zu den beiden anderen Flächen durch Stiel-Eiche und Pappel geprägt, die in Richtung Nordosten zunehmend auch mit Wald-Kiefern durchsetzt wird. Innerhalb des Bestandes wächst Spätblühende Traubenkirsche. Weiter finden sich Adlerfarn (Pteridium aquilinum), Amerikanische Goldrute und Gewöhnliche Goldrute (Solidago virgau- rea), Schneebeere (Symphoricarpos spec.), Brombeere, Maiglöckchen, Kälberkropf (Chaero- phyllum spec.) und Drahtschmiele. Entlang der Parkallee hat sich auf der Südseite ein Eichenforst aus Stiel-Eiche (Quercus robur) mit Robinie (WLQxR) im Unterwuchs entwickelt. Vereinzelt wachsen dort auch Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina) und Feld-Ahorn (Acer campestre) auf. In der Kraut- und Staudenschicht finden sich Kanadische Goldrute (Solidago canadensis), Zypressen-Wolfs- milch (Euphorbia cyparissias) und Landreitgras (Calamagrostis epigejos). Östlich der Veltener Straße setzt sich der Eichenforst aus mehreren Laubholzarten in etwa gleichen Anteilen (WLQxM) zusammen. So bildet Stiel-Eiche den Überwuchs, während Spätblühende Trauben- kirsche, Spitz-Ahorn (Acer platanoides) und Robinie (Robinia pseudoacacia) im Unterwuchs stehen. Vereinzelt sind Kiefern (Pinus sylvestris) beigemischt. Neben Kanadischer Goldrute und Gewöhnlichem Seifenkraut (Saponaria officinalis) finden sich auch Echtes Labkraut (Ga- lium verum) und Liguster (Ligustrum vulgare) sowie Rotstraußgras (Agrostis capillaris) und Gewöhnliches Knäuelgras (Dactylis glomerata) in der Krautschicht. Kiefernforste (WNK) befinden sich im Nordosten des UG, wo der Bestand durch Wald-Kiefer (Pinus sylvestris) geprägt ist und im Unterwuchs Spätblühende Traubenkirsche und Stein- weichsel (Prunus mahaleb) stehen. In der Krautschicht kommen das Kleine Springkraut (Im- patiens parviflora), Rotstraußgras (Agrostis capillaris), Goldrute (Solidago canadensis) und Landreitgras (Calamagrostis epigejos) vor. Im Südwesten des UG wurde ein kleinerer Kiefern- forst kartiert. In historischen Luftbildern ist zu erkennen, dass dieser Teil ebenso wie die Kie- fern-Bestände nördlich des Kanals bereits in den 1950ern bestanden. Im Zuge der Errichtung der Straße und des Gewerbegebietes wurde dieser Teil vom übrigen Forstbestand abgeschnit- ten. Ein weiterer Kiefernforst stockt im Nordwesten des UG. Dieser ist jedoch mit Hänge-Birke, Spätblühender Traubenkirsche und Robinie durchsetzt (WAKxQ). Gegenüber des kleinflächigen Kiefernforstes, auf der Nordseite der Parkallee, steht ein Pap- pelforst mit Wald-Kiefern als Nebenbaumart (WFPK). In der Baumschicht findet sich zusätzlich Eschen-Ahorn (Acer negundo). Der Unterwuchs ist geprägt durch Feld-Ahorn (Acer cam- peste), Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina) und Wald-Kiefer. An den Pappelforst schließt sich östlich Kiefernforst an, der gleichermaßen mit Hänge-Birke (Betula pendula) und Robinie (Robinia pseudoacacia) durchsetzt ist (WAKxM). Im Unterwuchs wird geprägt durch Gewöhnliche und Spätblühende Traubenkirsche, Spitz-Ahorn und Berg- Ahorn. Weiter kommen Echte Goldrute (Solidago virgaurea), Brombeere (Bromus spec.) und Weiche Trespe (Bromus hordeaceus) vor. Im Westen des UG steht entlang des Kanals ein Stiel-Eichenforst mit der Mischbaumart Wald- Kiefer (WFQxK). Zum Kanal ist der Bestand mit Hänge-Birken durchsetzt. Weiter wachsen Robinien und Späte Traubenkirsche auf. Die Krautschicht ist durch Rotstraußgras, Landreit- gras und Springkraut geprägt.

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Abb. 7: WLQxM südlich der Parkallee (Blick- Abb. 8: Drahtschmielen-Eichenwald (Blick- richtung Südwesten) richtung Osten)

Biotopklasse 10 – Biotope der Grün- und Freiflächen: PFPK (101011) Grünanlagen unter 2 ha PHSG (102722) Anpflanzung von Sträuchern (> 1m Höhe)

Im südlichen Planungsraum befinden sich straßenbegleitend Grünflächen (PFPK), die mit ar- tenarmen ruderalen Wiesen aus Wiesen-Sauerampfer (Rumex acetosa), Graukresse (Ber- teroa incana), Kleinköpfigem Pippau (Crepis capillaris),vereinzelten Flockenblumen (Centau- rea spec.), Mauerpfeffer (Sedum acre) und Grüner Borstenhirse (Setaria viridis) bestanden ist. Auf diesen Flächen sind Wald-Kiefern (Pinus sylvestris) und einzelne Laubbaumarten, wie Feld-Ahorn (Acer campestre) und Stiel-Eiche (Quercus robur) gepflanzt. Im Norden sind neben dem Fuß- und Radweg zum Kongressaal Sträucher gepflanzt, die mit einzelnen Bäumen durchsetzt sind (PHSG). Hier stehen u. a. Roter Hartriegel (Cornus sangu- inea) mit Efeu (Hedera helix) im Unterwuchs, Weißdorn (Crataegus spec.), Wild-Apfel (Malus sylvestris) und Kanadische Felsenbirne (Amelanchier canadensis) mit Spitz-Ahorn (Acer pla- tanoides) als Überhälter.

Abb. 9: PFPK im Süden der Parkallee, Abb. 10: PHSG im Norden des UG, (Blick- (Blickrichtung Nordwest) richtung Norden)

Biotopklasse 12 – Bebaute Gebiete, Verkehrsanlagen und Sonderflächen: OGGG (12311) Industrie-, Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsflächen (in Betrieb), mit hohem Grünflächenanteil OGGV (12312) Industrie-, Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsflächen (in Betrieb), mit geringem Grünflächenanteil OTX (12550) Sonstige Ver- und Entsorgungsanlage OVSB (12612) Asphaltstraße

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OVPT (12642) Parkplatz, teilversiegelt OVPV (12643) Parkplatz, versiegelt OVWT (12653) Weg, teilversiegelt (inkl. Pflaster) OVGAxG Gleisanlagen außerhalb der Bahnhöfe, mit Begleitgrün (12661x1)

Das Plangebiet liegt im Stadtgebiet Velten und verbindet die Veltener Businessparks I und II. Die Dienstleistungsflächen sind locker bebaut. Während das Firmengelände im Süden einen hohen Versiegelungsgrad aufweist (OGGV), ist die Fläche des im Norden angrenzenden Kon- gressaals durchgrünt und verfügt über einen großen Baumbestand und eine Rasenfläche (OGGG). Südlich an den Rasenbereich schließt ein Pumpwerk (OTX) an. Die Verkehrswege besitzen kaum eine Teillebensraumfunktion für Flora und Fauna. Die Parkallee (OVSB) führt durch den gesamten Planungsraum und ist Bestandteil des Bauvorha- bens. Sie wird beidseitig von einem gepflasterten Rad- und Gehweg (OVWT) begleitet. Das Gewerbegebiet im Süden und der Kongresssaal im Norden verfügen beide über teilver- siegelte Parkflächen (OVPT), die mit Pflaster bzw. Rasengittersteinen befestigt sind. Westlich der Brücke befinden sich darüber hinaus straßenbegleitend Bereiche, die mit Betonplatten be- festigt (OVPV) sind. Südlich der Parkallee, abgegrenzt durch einen Zaun, befinden sich Gleisanlagen mit Lagerflä- chen (OVGAxG), die über Gras- und Staudenfluren sowie Gehölzbestände verfügt.

Abb. 11: Parkallee westlich der Brücke

Gesamtbewertung der Biotope Die Flächen des Untersuchungsraums besitzen aufgrund der vorgefundenen Biotope unter- schiedliche Wertigkeiten. Bei der Ermittlung der Wertigkeiten werden in Anlehnung an die Bi- otopkartierung Brandenburg (LUA 2007 UND LUGV 2011) folgende Kriterien berücksichtigt:

Tab. 6: Erläuterung der Bewertungsstufen der Biotopbewertung

Bewer-Erläuterung
tungsstufe
I"außerordentlich hohe Wertigkeit" (geschützte bzw. besonders gefährdete Biotope lt. BbgNatSchAG bzw. "Liste der ge- fährdeten Biotope in Brandenburg"; Standort- und Artenpotential entsprechen einander weitgehend)

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Ersatzneubau einer Brücke über den Unterlage 7.5.0 Stichkanal im Zuge der Parkallee Landschaftspflegerischer Begleitplan

Bewer- tungsstufeErläuterung
II"hohe Wertigkeit" (geschützte und naturnahe Biotope; gefährdete oder bedingt gefährdete Biotope lt. BbgNatSchAG; Standort- oder Artenpotential reichhaltig, aber Defizite vorhanden;)
III"mittlere Wertigkeit" (Nutzflächen sowie beanspruchte Abstandsflächen, in denen nur wenig standortspezifi- sche Arten vorkommen. Die Bewirtschaftungsintensität überlagert die natürlichen Stan- dorteigenschaften)
IV"geringe Wertigkeit" (eingeschränktes Standortpotential, Artenausstattung gering)
V" sehr geringe Wertigkeit" (stark anthropogen überprägte Standorte mit auffälligen Defiziten in Artenausstattung und Potentialen; überwiegend hoher Versiegelungsgrad)

Die nachfolgende Übersicht listet die kartierten Biotoptypen mit ihrer entsprechenden Gesamt- bewertung.

Tab. 7: Einstufung der naturschutzfachlichen Bedeutung der Biotoptypen

CodeBiotopbezeichnungSchutzGesamtbewertung
§ 30§ 18BSV
Fließgewässer
FKT01143Kanal, teilweise beschattetIIImittel
Anthropogene Rohbodenstandorte und Ruderalfluren
RSBX03249sonstige ruderale StaudenflurenIIImittel
Gras- und Staudenfluren
GMRA051132ruderale Wiese, verarmte AusprägungIIImittel
GTSAD0512122Heidenelken-Grasnelkenflur§ §IIhoch
GSFF051411gewässerbegleitende Hochstaudenflur(§) (§)IIhoch
GZA05162artenarmer Zier-/ParkrasenIVgering
Laubgebüsche, Feldgehölze, Alleen, Baumreihen und Baumgruppen
BLMH071021Laubgebüsche frischer Standorte, überwiegend heimische ArtenIIImittel
BRRG071421Baumreihe, mehr oder weniger geschlossen, überwiegend heimische BaumartenIIImittel
BEG07153einschichtige oder kleine BaumgruppeIIImittel
Wälder und Forste
WQMS081925Drahtschmielen-Eichenwald§ §IIhoch
WVMS082828sonstiger Vorwälder frischer Standorte (Kiefer)IIhoch
WLQxR083104Eichenforst, Nebenbaumart (10-30%) RobinieIIhoch
WLQxM083109Eichenforst, mit mehreren Laubholzarten in etwa gleichen AnteilenIIhoch
WNK08480Nadelholzforst: KiefernforstIIImittel
WFPK08558Pappelforst, mit Nebenbaumart (> 30%) KieferIIhoch

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Ersatzneubau einer Brücke über den Unterlage 7.5.0 Stichkanal im Zuge der Parkallee Landschaftspflegerischer Begleitplan

CodeBiotopbezeichnungSchutzGesamtbewertung
§ 30§ 18BSV
WFQxK08518Eichenforst, mit Mischbaumart (> 30%) KieferIIhoch
WAKxM086809Nadelholzforst mit Laubholzarten: Hauptbaumart Kiefer, Nebenbaumart (10-30%) mehrere Laubholz- arten in etwa gleichen Anteilen (Birke, Robinie)IIImittel
WAKxQ086801Nadelholzforst mit Laubholzarten: Hauptbaumart Kiefer, Nebenbaumart (10-30%) Eiche (Stieleiche, Traubeneiche)IIImittel
Biotope der Grün- und Freiflächen
PFPK101011Grünanlagen unter 2 haIIImittel
PHSG102722Anpflanzung von Sträuchern (> 1m Höhe)IIImittel
Bebaute Gebiete, Verkehrsanlagen und Sonderflächen
OGGG12311Industrie-, Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungs- flächen (in Betrieb), mit hohem GrünflächenanteilIVgering
OGGV12312Industrie-, Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungs- flächen (in Betrieb), mit geringem GrünflächenanteilIVgering
OTX12550sonstige Ver- und EntsorgungsanlageIVgering
OVSB12612AsphaltstraßeVsehr gering
OVPT12642Parkplatz, teilversiegeltVsehr gering
OVPV12643Parkplätze, versiegeltVsehr gering
OVWT12653Weg, teilversiegelt (inkl. Pflaster)IVsehr gering
OVWV12654Weg, versiegeltVsehr gering
OVGAxG12661x1Gleisanlagen außerhalb der Bahnhöfe, mit BegleitgrünIVgering

Erläuterung: Schutz: § - geschützt gemäß § 30 BNatSchG, § 18 BbgNatSchAG & BVV - Biotopschutzverordnung Brandenburg (2006) (§) – in bestimmten Ausbildungen oder Teilbereichen geschützt gemäß § 30 BNatSchG, § 18 BbgNatSchAG & BSV - Bio- topschutzverordnung Brandenburg (2006)

2.5.3 Baumkataster Im Untersuchungsraum wurden 33 Straßenbäume einzeln erfasst. Das Baumkataster ist in der nachfolgenden Tabelle (Tab. 8) aufgeführt. Vor Ort wurde der Stammumfang gemessen sowie die Baumhöhe und der Kronendurchmesser geschätzt. Die Einstufung der Schadstufe der Einzelbäume wurde vor Ort gemäß FLL-Richtlinie 1993 vorgenommen. Die FLL-Richtline „Empfehlungen zur Schadstufenbestimmung für Bäume an Straßen und in der Stadt“ entspricht den Empfehlungen zur Schadstufenbestimmung für Bäume im Handbuch LBP 2021. Erkennbare bzw. deutliche Schäden im Wurzel-, Stamm-, Starkast- oder Kronenbereich sind in die Beurteilung der Baumschadstufe mit eingeflossen. Die Schadstufenbeurteilung erfasst somit auch das Entwicklungspotenzial des jeweiligen Bau- mes. Gemäß Baumschutzsatzung Velten sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm als geschützte Landschaftsbestandteile geschützt. Dazu gehören 19 der im UR kartier- ten Straßenbäume. Die Baumschutzsatzung findet jedoch gem. § 2 keine Anwendung auf Bäume, die aufgrund eines Eingriffs gemäß § 14 des Brandenburgischen Naturschutzgeset- zes gefällt werden, der nach § 17 des Bundesnaturschutzgesetzes zugelassen worden ist. Die im Untersuchungsgebiet erfassten Straßenbäume fallen ohnehin nicht unter die Baumschutz- satzung der Stadt Velten, da diese im Außenbereich keine Anwendung findet. Die

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Zuständigkeit für die 19 der 33 Straßenbäume im Außenbereich liegt demnach bei der unteren Naturschutzbehörde. Als Alleebäume, die laut § 17 BbgNatSchAG einen gesonderten Schutzstatus besitzen, gelten der Kartierung nach keine Bäume entlang der Strecke.

Tab. 8: Baumkataster

Baum- NrBaumartSTU [cm]Höhe [m]KrD [m]Schadstufe nach FLL (0-4)BemerkungSchutz- status 1)vom Vor-
haben be-
troffen
1Ahorn57630(X)
2Stiel-Eiche60650x(X)
3Ahorn61441x(X)
4Hainbuche18431(X)
5Wald-Kiefer37320
6Stiel-Eiche82761x(X)
7Wald-Kiefer62730x
8Wald-Kiefer47730
9Stiel-Eiche86761x(X)
10Wald-Kiefer42730
11Wald-Kiefer51950(X)
12Stiel-Eiche63651x
13Spitz-Ahorn31641
14Feld-Ahorn34651mehrstämmig
15Feld-Ahorn65761x(X)
16Feld-Ahorn80760Zwieselx(X)
17Wald-Kiefer70750xX
18Eberesche37531(X)
19Feld-Ahorn50651
20Wald-Kiefer801071x
21Feld-Ahorn59652
22Wald-Kiefer631061x
23Wald-Kiefer591041
24Stiel-Eiche691031x
25Feld-Ahorn68 / 7110812-stämmigx
26Wald-Kiefer601061x
27Wald-Kiefer60941x
28Wald-Kiefer951281x
29Feld-Ahorn43561
30Wald-Kiefer741061x
31Wald-Kiefer85951x
32Stiel-Eiche70972x
33Wald-Kiefer401041

Erläuterung: StU: Stammumfang, Messung GUP 2023; Höhe: Einschätzung GUP 2023 KrD: Kronendurchmesser, Einschätzung GUP 2023

  1. Straßenbäume im Außenbereich, Zuständigkeit uNB vorhabenbedingte Betroffenheit: X – direkt betroffen (Fällung), (X) - indirekt betroffen (Gefährdung, Beeinträchtigung), vgl. Kap. 3.1.2 u. 4.5

Die UNB ist für 19 Straßenbäume zuständig. Von diesen 19 im UR kartierten Straßenbäumen werden insgesamt 7 Bäume vom Bauvorhaben betroffen: 1 Baum (Nr. 17) wird gefällt, die übrigen 6 Bäume (Nr. 2, 3, 6, 9, 15 und 16) werden bau- und/ oder anlagebedingt durch das Vorhaben im Stamm-/ Kronen-/ Wurzelbereich beeinträchtigt (siehe Kapitel 3.1.2 und 4.5).

Die restlichen 14 Bäume des Baumkatasters fallen aufgrund des geringen Stammumfanges nicht in die Zuständigkeit der UNB, werden als Straßenbäume aber dennoch im Baumkataster geführt. 4 von diesen Bäumen (Bäume Nr. 1, 4, 11 und 18) werden bau- und/ oder anlagebe- dingt durch das Vorhaben im Stamm-/ Kronen-/ Wurzelbereich beeinträchtigt.

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Alle übrigen Bäume, die nicht im Baumkataster (Straßenbäume) geführt sind, sind den flächi- gen Biotoptypen (Wälder und Forsten, Laubgebüsche, Baumgruppen, Baumreihen) zuzuord- nen und werden im Weiteren nicht als Einzelbäume betrachtet.

Die Darstellung der zu fällenden Bäume im Fällplan (U5 Bl.5 Stand 2023) ist lediglich vorbe- reitend für die Ausschreibung für die Bauausführung und beinhaltet keine Zuordnung der Bäume nach naturschutzfachlichen oder forstlichen Belangen.

2.5.4 Tiere 2.5.4.1 Bestandserfassung Säugetiere Fledermäuse Das Vorkommen von Fledermäusen im UG wurde zwischen Dezember 2022 und Juli 2023 gesondert untersucht (vgl. U 7.5.0 Anl. 2). Die Erfassung erfolgte mittels Fledermausdetektor sowie durch die Kontrolle der Brücke und allen im Eingriffsbereich vorhandenen Bäumen auf Höhlen und Spalten. Es wurden 3 Arten im UR bei gelegentlichen Jagd- und/ oder Transfer- flügen nachgewiesen, die die Brücke mehr oder weniger häufig unterflogen. Die Arten sind in Tab. 9 dargestellt. Im Eingriffsraum konnten keine Bäume mit potenziellen Fledermausquartieren festgestellt wer- den. Gemäß Fledermausgutachten (Unterlage 7.5.0 Anlage 2) konnten keine Ausflüge von Fleder- mäusen aus dem Baukörper (Brückenbauwerk) beobachtet werden, auch ein Schwärmverhal- ten wurde nicht festgestellt. Weiterhin konnten keine direkten oder indirekten Nachweise für die Nutzung der Brücke als Quartier erbracht werden. Die Kontrolle des Baukörpers der Brücke ergab, dass offensichtlich für Fledermäuse kein nutzbares Spaltenpotential vorhanden ist. Im Untersuchungsbereich wurden weder Wochenstuben noch Winterquartiere festgestellt. Winterquartiere sind im weiteren Umfeld (ca. 5 km) nicht bekannt (TEUBNER & TEUBNER 2008).

Tab. 9: Im Planungsraum nachgewiesene Fledermausarten

FledermausartRL DRL BBSchutzstatus
FFHBNatSchG
Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)V3IVs
Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)*3IVs
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)*4IVs

Erläuterung: RL D - Rote Liste der Säugetiere Deutschlands MEINIG ET AL. (2020) RL BB - Rote Liste der Säugetiere Brandenburgs DOLCH ET AL. (1992) Vertretene Gefährdungskategorien: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, 4 = potenziell gefährdet, V = Vorwarnliste, D = Daten unzureichend; * = ungefährdet BNatSchG = Schutzstatus gemäß § 7 BNatSchG: b = besonders geschützt, s =streng geschützt FFH = Arten der Anhänge II bzw. IV der FFH-Richtlinie Wolf In der Umgebung von Velten befinden sich für 2022/ 2023 keine bestätigten Vorkommen von Wolfsrudeln oder -paaren (LFU 2023). Das nächste nachgewiesene Wolfsrudel (68, Krämer) befindet sich ca. 6 km westlich des Vorhabens. Zwischen Vorhaben und nachgewiesenem Wolfsrudel befinden sich die Siedlungsgebiete von Bötzow, Marwitz und Velten. Das Vorhaben befindet sich vorgelagert zu Berlin zwischen den Siedlungsgebieten von Velten, Hennigsdorf

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und Hohen-Neuendorf. Vorkommen des Wolfes sind im Untersuchungsraum allenfalls spora- disch während des Durchzuges anzunehmen. Fischotter und Biber Im Untersuchungsraum befindet sich der Veltener Stichkanal. Sowohl für den Biber als auch für den Fischotter sind Vorkommen bekannt (vgl. LfU, Stellungnahme vom 21.11.2019). Die Havel ist in der Umgebung des Vorhabens flächendeckend durch den Biber besiedelt. Eine Ansiedlung bzw. ein Biberrevier befindet sich auch im Veltener Stichkanal. Es beinhaltet den gesamten Veltener Stichkanal nördlich der Parkallee bis zum Veltener Hafen einschließlich des nordostwärts abzweigenden Kanalstumpfes. Darüber hinaus sind in der Umgebung Tot- funde belegt, die Wechselbeziehungen zu anderen Gewässern nahe legen. Bibertotfunde sind von der A 111 (AS 2a Hennigsdorf) ca. 1,6 km nordöstlich des Vorhabens und vom AD Kreuz Oranienburg ca. 4,8 km nördlich des Vorhabens belegt (ebd). Im Zuge der Begehungen zur Biberkartierung im UR (vgl. U 7.5.0 Anl. 4) konnten keine Biberburgen oder -röhren festgestellt werden. Es ließen sich lediglich Hinweise auf Bibervorkommen zur Nahrungsaufnahme durch Sichtung von Fraßspuren und zwei Biberrutschen im Uferbereich des Veltener Stichkanals vorfinden. Für den Fischotter liegen sowohl positive Fischotterkontrollpunkte als auch Totfunde ebenfalls von der A 111 (AS 2a Hennigsdorf) ca. 1,5 km nordöstlich des Vorhabens von der Havel und vom AD Kreuz Oranienburg ca. 4,6 km nördlich des Vorhabens direkt vom Muhrgraben vor (vgl. LfU, Stellungnahme vom 21.11.2019). Von einer Nutzung des Veltener Stichkanals als Leitlinie bzw. Migrationskorridor sowie zur Nahrungssuche ist für beide Arten auszugehen. Weitere Säugetierarten Ein Vorkommen weiterer gemäß Anhang IV der FFH-RL geschützter Säugetierarten kann auf- grund von deren Verbreitung und Habitatansprüchen ausgeschlossen werden (vgl. U 7.5.0 Anhang 1). Das Vorhandensein weiterer Säugetiere ist anzunehmen. Insbesondere ist mit dem Vorkom- men von Wild (insbesondere Reh- und Schwarzwild) in den angrenzenden Gehölzflächen und diversen Kleinsäugern (Marder, Waschbär, Rotfuchs, Dachs, Eichhörnchen, Maulwurf, Igel, Spitzmäuse, Echte Mäuse etc.) zu rechnen. Gemäß den Naturschutzfachdaten des Landes Brandenburg (LfU „Osiris-Artendaten“ 2023) liegen für diverse Kleinsäuger in dem Raster, in welchem der UR liegt, Nachweise vor.

Tab. 10: Im Planungsraum vorhandene bzw. potenziell vorhandene, geschützte und/oder gefähr- dete Säugetiere (ohne Fledermäuse)

ArtRL DRL BBSchutzstatusVorkommen im UR
FFHBNatSchG
Fischotter (Lutra lutra)31II, IVb, sim näheren Umfeld nachgewiesen
Biber (Castor fiber)V1II, IVb, snachgewiesen
Brandmaus (Apodemus agrarius)Dbpotenziell möglich
Gelbhalsmaus (Apodemus flavicollis)bpotenziell möglich
Waldmaus (Apodemus sylvaticus)bpotenziell möglich
Gartenspitzmaus (Crocidura suaveolens)3bVorkommen aufgrund der Habitatan- sprüche auszuschließen (waldfreie, ex- tensiv genutzte und warme Offenle- bensräume in Siedlungsnähe)
Baumschläfer (Dryomys nitedula)Rspotenziell im UR möglich, außer in Kie- fernforsten
Igel (Erinaceus europaeus)VPbpotenziell möglich
Feldhase (Lepus europaeus)32Vorkommen aufgrund der Habitatan- sprüche auszuschließen (offene und halboffene Landschaft)

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ArtRL DRL BBSchutzstatusVorkommen im UR
FFHBNatSchG
Baummarder (Martes martes)V3potenziell möglich
Dachs (Meles meles)PVorkommen aufgrund der Siedlungs- nähe auszuschließen
Zwergmaus (Micromys minutus)VPbVorkommen aufgrund der Habitatan- sprüche nicht anzunehmen (Hochstau- denfluren, Hochgrasfluren, Schilf- und Röhrichtbestände, Getreidefelder)
Nordische Wühlmaus (Microtus oeconomus)2bpotenziell möglich
Hermelin (Mustela erminea)DPpotenziell möglich
Mauswiesel (Mustela nivalis)D3Vorkommen aufgrund der Habitatan- sprüche nicht anzunehmen (Grünland, Weinbergsbrachen, Wald- und Feld- ränder, Altgrasstreifen, ungenutzte Ge- wässerstreifen, Hecken)
Waldiltis (Mustela putorius)33potenziell möglich
Wasserspitzmaus (Neomys fodiens)V3bVorkommen aufgrund der Habitatan- sprüche nicht anzunehmen (naturnahe Uferbereiche)
Hausratte (Rattus rattus)12Vorkommen aufgrund der Habitatan- sprüche nicht anzunehmen (Siedlun- gen)
Eichhörnchen (Sciurus vulgaris)bpotenziell möglich
Waldspitzmaus (Sorex araneus)bpotenziell möglich
Zwergspitzmaus (Sorex minutus)bpotenziell möglich
Maulwurf (Talpa europaea)bpotenziell möglich

Erläuterung: RL D - Rote Liste der Säugetiere Deutschlands MEINIG ET AL. (2020) RL BB - Rote Liste der Säugetiere Brandenburgs DOLCH ET AL. (1992) Vertretene Gefährdungskategorien: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, 4 = potenziell gefähr- det, V = Vorwarnliste, D = Daten unzureichend; * = ungefährdet, P = Potenziell gefährdet, R = extrem selten BNatSchG = Schutzstatus gemäß § 7 BNatSchG: b = besonders geschützt, s =streng geschützt FFH = Arten der Anhänge II bzw. IV der FFH-Richtlinie

Amphibien Mit mehreren Gutachtern erfolgten innerhalb des URs Begehungen zur Biotopkartierung, Er- fassung des Baumbestandes, zur Brutvogel-, Fledermaus-, Reptilien- und Biberkartierung. Diese Begehungen fanden von Dezember 2022 bis September 2023 bei unterschiedlichen Witterungen statt. Im Untersuchungsraum ist als Gewässer der Veltener Stichkanal vorhanden. Er eignet sich nicht als Laichgewässer für Amphibien. Der Veltener Stichkanal ist ein künstlich angelegtes Gewässer, dessen Ufer begradigt und mit Faschinen verbaut sind. Er verfügt über keine beru- higten, besonnten Flachwasserzonen, Ausbuchtungen oder Altarme. Die Ufervegetation ist für Amphibien zur Laichanhaftung suboptimal ausgebildet. Sie besteht aus geringem Uferbe- wuchs (u.a. Wasserdost, Ufersegge) auf. Als Unterwasservegetation wurde Aufrechter Merk vorgefunden. Zudem weist der Veltener Stichkanal eine reiche Fischfauna auf. Im Zuge der Geländebegehungen wurde auf Vorkommen von Amphibien und deren Entwick- lungsformen geachtet (Laich, Kaulquappen). Es konnten keine Amphibien im UR festgestellt werden. Einwanderungen in den UR als Landlebensraum sind nicht zu erwarten. Als nächst gelegene, für Amphibien geeignete Lebensraumstrukturen wurde die Niederung der Havel mindestens ca. 430 m östlich des Vorhabens ermittelt. Zwischen dem Eingriffsraum und der Havelniede- rung befinden sich eine Bahntrasse mit begleitender Straße und neben Laubwaldbeständen auch großflächige Kiefernforsten als ungeeignete Habitatstrukturen. Migrationskorridore

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bestehen nicht. Von der Nutzung des UR als Landlebensraum für Amphibien ist nicht auszu- gehen. Gemäß den Naturschutzfachdaten des Landes Brandenburg (LfU „Osiris-Artendaten“ 2023) liegen für Kammmolch, Knoblauchkröte und Moorfrosch sowie für Erdkröte, Teichmolch, Teichfrosch und Seefrosch aus der Artengruppe der Amphibien für das Raster, in welchem der UR sich befindet, Nachweise vor. Moorfrösche bevorzugen besonnte, strukturreiche Teiche, gerne fischfrei und pflanzenreich, als Laichgewässer. Ihre Landlebensräume fallen oftmals mit den Laichhabitaten zusammen. Als wichtigste Lebensräume sind Feucht- und Nasswiesen, Bruch- und Auenwälder sowie Moorlandschaften relevant. Kammmolche besiedeln fast alle Feuchtbiotope und sind nahezu ganzjährig an Gewässer ge- bunden. Sie bevorzugen fischfreie Stillgewässer mit reichem Unterwasserbewuchs und als Landlebensraum kleine, strukturreiche Laubgehölzbestände. Die Knoblauchkröte findet ideale Lebensräume in der offenen Agrarlandschaft und Heidege- bieten mit grabfähigen Böden und einem guten Angebot an krautreichen, nährstoffreichen Weihern und Teichen. Als Landlebensraum besiedelt die Erdkröte ein breites Spektrum von Biotopen. Sie bewohnt auch halboffene Landschaften aus Wiesen, Weiden, Hecken, Kleingärtneranlagen, Parks, Ru- inen, Friedhöfen und naturnahen Gärten im Siedlungsbereich bis hin zu geschlossenen Wäl- dern. Gemieden werden dagegen intensiv genutzte Ackerflächen ohne Strukturen, großflä- chige Nadelholz-Monokulturen sowie Bereiche in denen keine geeigneten Laichgewässer (mit- telgroße bis größere Weiher, Teiche, Fischteiche, Seen, vereinzelt auch Kleinstgewässer, sel- ten ruhig fließende Bachabschnitte) vorhanden sind. Die Erdkröte ist eine Landkröte, die nur zur Laichzeit Gewässer aufsucht. Sie überwintert oft gemeinschaftlich in Erdverstecken (Stre- semann 1995, Internetquellen NABU Artdaten, Abruf 2023, UNB Bodenseekreis Abruf 2023). Der Teichmolch besiedelt verschiedenste Landhabitate (Hecken, Waldränder, Grünland, na- turnahe Parks und Gärten). Sie befinden sich bis in 400 m Entfernung vom Laichgewässer (alle Arten von stehenden Kleingewässern sowie langsam fließende Gräben) (Stresemann 1995, Internetquellen NABU Artdaten, Abruf 2023). Die Überwinterung erfolgt in der Regel terrestrisch in der Streuschicht von Laubwäldern, unter Steinen, in Steinhaufen, in hohlen Baumstubben, in Bahndämmen, Trockenmauern, im Freien abgelagerte Materialstapel oder sogar in unterirdischen Kabelgräben oder in Kellerschächten (Feldherpetologie, Abruf 2023). Teichfrösche bewohnen stehende Gewässer aller Art. Sonnige Plätze und reiche Vegetation werden bevorzugt ((Internetquellen NABU Artdaten, Abruf 2023). Seefrösche verbringen in der Regel ihr gesamtes Leben am und im Wasser. Sie bevorzugen große, nährstoff- und vegetationsreiche Weiher, Seen und Fluss-Altarme. Der Seefrosch ist eine typische Art der Flußauen. Seine Ruf- und Ablaichplätze befinden sich zumeist in pflan- zenreichen Überschwemmungsflächen und Altarmen. Er kommt aber auch in großen und tie- fen Baggerseen vor. Seefrösche sind eine große Konkurrenz für die anderen Amphibienarten (der Seefrosch frisst alle kleineren Amphibien inklusive seiner eigenen Jungtiere). Fast alle Seefroschpopulationen sind mit dem Hybrid (Mischling) Teichfrosch vergesellschaftet. Aufgrund der Habitatansprüche sind Vorkommen von Amphibien im UR nicht anzunehmen.

Reptilien Gemäß den Naturschutzfachdaten des Landes Brandenburg (LfU „Osiris-Artendaten“ 2023) liegen für Blindschleiche, Zauneidechse, Ringelnatter und Waldeidechse aus der Artengruppe der Reptilien für das Raster, in welchem der UR sich befindet, Nachweise vor. Reptilien wurden im Rahmen einer gesonderten Untersuchung zwischen Mai und September 2023 durch 7 Begehungen erfasst (vgl. Unterlage 7.5.0, Anlage 3). Dabei wurden zunächst

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geeignete Habitatstrukturen identifiziert, um daraufhin den Reptilienbestand durch mehrere Begehungen zu ermitteln. Folgende Methoden kamen dabei zum Einsatz: • Kontrolle von Flächen (Sichtnachweise) • Kontrolle von potenziellen Verstecken (Sichtnachweise) Im Ergebnis der Kartierung aus dem Jahr 2023 wurde im UR als einzige Reptilienart die Zau- neidechse nachgewiesen. Hinweise insbesondere auch auf Vorkommen von Schlingnattern ergaben sich nicht. In folgender Tabelle werden die im Untersuchungsraum nachgewiesenen Reptilienarten auf- gelistet.

Tab. 11: Im UR nachgewiesene Reptilienarten

Art (wiss.)Art (deutsch)RL D (2009)RL BB (2004)BNatSchGFFH- RLBestand und Betroffenheit
im UG
Lacerta agilis1ZauneidechseV3sIVNachweis im UR

Erläuterung: RL = Rote Liste, D = Deutschland (KÜHNEL ET AL. 2008), BB = Brandenburg (SCHNEEWEIß ET AL. 2004), BNatSchG = Bundesna- turschutzgesetz Gefährdungskategorien: 0 = Bestand ausgestorben, 1 = Bestand vom Aussterben bedroht, 2 = Bestand stark gefährdet, 3 = Bestand gefährdet, 4 = Bestand potenziell gefährdet (BB), G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, V = Art der Vorwarnliste, * = ungefährdet, D = Daten unzureichend, BNatSchG: Schutzstatus gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG s = streng geschützt, b = besonders geschützt FFH-RL: Schutzstatus gemäß FFH-RL (92/43/EWG): IV = Anhang IV EHZ = Erhaltungszustand, FV = günstig, U1 = ungünstig-unzureichend, U 2 = ungünstig – schlecht, D = Daten defizitär (nach BFN 2019) Quellen 1 Reptiliengutachten 2023 (U 7.5.0 Anlage 3) Fische und Rundmäuler Der Veltener Stichkanal gilt als beliebtes Angelgewässer. Infolge der Anbindung an die Havel liegt eine reiche Fischfauna vor.

Tab. 12: Im UG potenziell vorkommende gefährdete und ungefährdete Fischarten

ArtQuelleRL D (2009,RL BB (2011)
*2013)
Aal (Anguilla anguilla)1, 2, 3, 42*n. b.
Aland (Leuciscus idus)1, 2, 4
Graskarpfen/ Amurkarpfen (Ctenopharyngodon idella)2, 4
Blei, Brasse (Abramis brama)2, 3, 4
Döbel (Squalius cephalus)1, 2, 3, 4
Flussbarsch (Perca fluviatilis)1, 2, 3, 4
Güster (Blicca bjoerkna)2, 4
Hecht (Esox lucius)1, 2, 3, 4
Karpfen (Cyprinus carpio)1,2, 4
Plötze/ Rotauge (Rutilus rutilus)2, 4
Quappe (Lota lota)2, 4VV
Rapfen (Aspius aspius)1, 2, 3, 4
Rotfeder (Scardinius erythrophthalmus)2, 3, 4
Schlei (Tinca tinca)2, 3, 4
Ukelei (Alburnus alburnus)2, 3, 4
Wels (Silurus glanis)1, 2, 4

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Zander (Sander lucioperca) 1, 2, 3, 4 Erläuterung: RL D 2009: Rote Liste Deutschland Meeresfische und -neunaugen (THIEL et al. 2013) RL D 2013: Rote Liste Deutschland Süßwasserfische und -neunaugen (FREYHOF et al. 2009) RL BB: Rote Liste Brandenburg (SCHARF et al. 2011) Gefährdungskategorien: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, 4 = potenziell gefährdet, V = Vorwarnliste, n. b.= nicht bewertet Quellen 1 https://www.fisch-hitparade.de/gewaesser/veltener-stichkanal/ 2 https://www.monsterfisch.de/gewaesser/veltener-stichkanal-velten/ 3 https://www.anglermap.de/angeln/steckbrief-gewaesser.php?id=veltener-stichkanal-velten 4 https://www.google.com/maps/d/embed?mid=1r5sX6H5sZhaPsfZzH0EYuXos- CUo&ll=52.67449995619734%2C13.19120962579149&z=14

Weichtiere Muscheln Gemäß Naturschutzfachdaten des Landes Brandenburg (LfU „Osiris-Artendaten“ 2023) liegen für die Fluss-Kugelmuschel (Sphaerium rivicola, RL BB 2, RL D 1) und auch die Malermuschel (Unio pictorum, besonders geschützt nach BNatSchG, RL D V, RL BB regional gefährdet) Nachweise für das Raster vor, in welchem der UR sich befindet. In der Havel bei Hohen-Neuendorf sind Vorkommen der Großmuschelart Malermuschel (Unio pictorum) generell bekannt. Im UR wurden im Zuge der Geländebegehungen zur Biberkartie- rung Muscheln im Veltener Stichkanal nachgewiesen. So wurden Muschelschalen der Drei- kantmuscheln (Dreissenidae), der Gemeinen Teichmuschel (Anodonta anatina, besonders ge- schützt nach BNatSchG, RL D V) und der Großen Flussmuschel (Unio tumidus, besonders geschützt nach BNatSchG, RL D 2, RL BB regional gefährdet) vorgefunden. Die Kleine Flussmuschel (Unio crassus) als Art des Anhang IV der FFH-RL ist an saubere Fließgewässer mit strukturiertem Substrat und abwechslungsreicher Ufergestaltung gebun- den. Sie benötigt schnell bis mäßig fließende Bäche und Flüsse mit kiesig-sandigem Unter- grund und wenig Schlammanteil. Im Untersuchungsraum sind keine geeigneten Habitate vor- handen. Der Veltener Stichkanal erfüllt die Habitatanforderungen der Kleinen Flussmuschel nicht. Vorkommen werden ausgeschlossen. Die Hauptvorkommen (ca. 90% der Fundorte) von S. rivicola liegen in Flüssen und Kanälen. Die Muschel bevorzugt langsame bis gute Strömungsverhältnisse und benötigt schlickige Sande als Siedlungssubstrat (ZETTLER & GLOER 2006). Vorkommen im UR sind nicht auszu- schließen. Schnecken Die Zierliche Tellerschnecke (Anisus vorticulus) als Art des Anhang IV der FFH-RL besiedelt klare, saubere und sauerstoffreiche, meist kalkreiche stehende Gewässer und Gräben mit üp- piger Wasservegetation. Sie bevorzugt Flachwasserzonen, die sich rasch erwärmen und mei- det stärker beschattete Bereiche. Die Schnecke kommt gern auf Pflanzen vor und bevorzugt kleine Tümpel mit Wasserlinsendeckung (Lemna spec.) sind. Der Veltener Stichkanal erfüllt die Habitatanforderungen der Zierlichen Tellerschnecke nicht. Vorkommen werden nicht an- genommen. Gemäß Naturschutzfachdaten des Landes Brandenburg (LfU „Osiris-Artendaten“ 2023) liegen für folgende Schneckenarten Nachweise für das Raster vor, in welchem der UR sich befindet:

Tab. 13: Potenziell im UR vorkommende geschützte/ gefährdete Schneckenarten (OSIRIS 2023)

ArtBNatSchGRL BBFFH-Vorkommen im UR
deutschwissenschaftlichRL,
Anh.
Weißmündige TellerschneckeAnisus leucostoma3potenziell

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ArtBNatSchGRL BBFFH-Vorkommen im UR
deutschwissenschaftlichRL,
Anh.
Gelippte TellerschneckeAnisus spirorbis2potenziell
Ohrförmige GlasschneckeEucobresia diaphana1potenziell
Leberegelschnecke/ Kleine SumpfschneckeGalba truncatula3potenziell
Glattes PosthörnchenGyraulus laevis1potenziell
WeinbergschneckeHelix pomatiabVpotenziell
Schöne ZwergdeckelschneckeMarstoniopsis scholtzi1potenziell
Gemeine KahnschneckeTheodoxus fluviatilisPpotenziell
Gemeine FederkiemenschneckeValvata piscinalisPpotenziell
Bauchige WindelschneckeVertigo moulinsiana3IIpotenziell
Nordische WindelschneckeVertigo ronnebyensis1potenziell

Erläuterung: BNatSchG = Schutzstatus gemäß § 7 BNatSchG: b = besonders geschützt, s =streng geschützt RL BB - Rote Liste der Säugetiere Brandenburgs DOLCH ET AL. (1992) Vertretene Gefährdungskategorien: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, 4 = potenziell gefährdet, V = Vorwarnliste, D = Daten unzureichend; * = ungefährdet, P = Potenziell gefährdet, R = extrem selten FFH-RL = Arten der Anhänge II bzw. V der FFH-Richtlinie

Spinnen Gemäß Naturschutzfachdaten des Landes Brandenburg (LfU „Osiris-Artendaten“ 2023) liegen für folgende Spinnenarten Nachweise für das Raster vor, in welchem der UR sich befindet:

Tab. 14: Potenziell im UR vorkommende geschützte/ gefährdete Spinnenarten (OSIRIS 2023)

ArtLebensraum1, 2BNatSchGRLFFH-Vorkommen im UR
BBRL
Antistea elegansVorkommen auf Grünland, bevorzugt in ver- schiedenen feuchten Lebensräumen wie Röh- richt an Gewässern, auf Sand und Niedermoor- torfen, am Rand von Moorgewässern, auf Feuchtwiesen, nur vereinzelt im Erlenbruch und auf feuchten Äckern.3Vorkommen im UR nicht voll- ständig auszuschließen
Aphileta miserain feuchtem Moos, gerne in Hochmooren in Torf- moos, insbesondere in nassem Torfmoos3Vorkommen im UR aufgrund von Habitatansprüchen aus- zuschließen
Centromerus se- miaterin sehr feuchtem Moos, meist in der Schilfregion von Gewässern, typisch an Ufern von Seen und Mooren3Vorkommen im UR potenziell möglich
Crustulina stictain Mooren und Sümpfen, auch unter Steinen, auf Sandtrockenrasen2Vorkommen im UR aufgrund von Habitatansprüchen aus- zuschließen
Haplodrassus mo- deratusin Feuchtwiesen, Mooren und Bruchwäldern mit Erlen- und Birkenbestand3Vorkommen im UR potenziell möglich
Hygrolycosa rubrofasciatabevorzugt nasse, naturnahe Habitate wie Moore, Sumpf-, Nass- und Feuchtwiesen oder in feuch- ten (Schlucht-)Wäldern3Vorkommen im UR aufgrund von Habitatansprüchen aus- zuschließen
Notioscopus sar- cinatusin Hochmooren: besiedelt feuchte, torfmoosrei- che Stadien, z.B. Schlenken und alte Handtorf- stiche3Vorkommen im UR aufgrund von Habitatansprüchen aus- zuschließen
Pellenes nigrocili- atuswärmeliebende Art, bevorzugt Sandböden und Trockenrasen2Vorkommen im UR aufgrund von Habitatansprüchen aus- zuschließen
Pellenes tri- punctatussonnige Gebiete mit sandigem oder steinigem Untergrund und niedriger Vegetation, auch auf Sandheiden3Vorkommen im UR aufgrund von Habitatansprüchen aus- zuschließen

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ArtLebensraum1, 2BNatSchGRLFFH-Vorkommen im UR
BBRL
Taranucnus seto- susan niedrigen Pflanzen in Mooren, vor allem im Hochmoor und in den Randbereichen, Weiden- bruch und Grünlandbrache vorkommend, verein- zelt im Feuchtgrünland und Erlenwald3Vorkommen im UR aufgrund von Habitatansprüchen aus- zuschließen
Thanatus arena- riusauf Trockenweiden, in Steppengebieten, in offe- nen Sandflächen und Salzgebieten, in Küsten- nähe und an entsprechenden Stellen im Binnen- land3Vorkommen im UR aufgrund von Habitatansprüchen aus- zuschließen

Erläuterung: 1 https://wiki.arages.de/index.php?title=Antistea_elegans 2 https://www.smnk.de/fr/forschung/zoologie/wissenswertes/spinne-des-jahres-2022/ BNatSchG = Schutzstatus gemäß § 7 BNatSchG: b = besonders geschützt, s =streng geschützt RL BB - Rote Liste der Säugetiere Brandenburgs DOLCH ET AL. (1992) Vertretene Gefährdungskategorien: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, 4 = potenziell gefährdet, V = Vorwarnliste, D = Daten unzureichend; * = ungefährdet, P = Potenziell gefährdet, R = extrem selten FFH-RL = Arten der Anhänge II bzw. V der FFH-Richtlinie

Insekten

Käfer Dem Landkreis Oberhavel liegen keine Daten über das Vorkommen geschützter Arten im Un- tersuchungsraum vor (E-Mail, Frau Ackermann, 12.09.2023). Gemäß der Naturschutzfachdaten des Landes Brandenburg (LfU „Osiris-Artendaten“ 2023) liegen für das Raster, in welchem der UR sich befindet, Nachweise zum Hirschkäfer (Lucanus cervus, FFH Anhang II, besonders geschützt nach BNatSchG, RL BB 2, RL D 2) und Dunklen Uferläufer (Elaphrus uliginosus, RL BB 2 RL D 2) vor. Im Zuge der Baumerfassung der Straßenbäume für das Baumkataster, der Brutvogelkartie- rung und der Fledermauskartierung wurden die Bäume auch auf Hinweise auf xylobionte Käfer untersucht (z.B. Bohrlöcher, mit Mulm gefüllte Baumhöhlen, Kotpillen am Stammfuß, Chitin- reste, Larven). Es ergaben sich keine Hinweise auf das Vorkommen von xylobionten Käfern. Mit dem Vorkommen des Hirschkäfers im UR ist nicht zu rechnen. Der Dunkle Uferläufer lebt in eutropher Verlandungsvegetation und in Binnensalzstellen (SCHEFFLER ET AL. 1999). Vorkommen im UR sind aufgrund der Habitatansprüche nicht anzu- nehmen. Ein Vorkommen von Wasserkäferarten, welche gemäß Anhang IV FFH-Richtlinie geschützt sind, wird aufgrund von deren Verbreitung und Habitatansprüchen (vgl. Relevanzprüfung U 7.5.4 Anh. 1) ausgeschlossen. Ameisen Im Zuge der Geländebegehungen im Zuge der Kartierungen von 2023 wurden im UR 3 Amei- sennester der Waldameise (Formica spec.) vorgefunden.

Tab. 15: Vorkommen von Ameisennestern im UR

Nest Nr.ArtnameRL DBArtSchV Anh. IBNatSchGBau-kmBemerkung
deutschwissenschaftlich
1WaldameiseFormica spec.V+b0+554Nest am Stammfuß einer Wald-Kiefer
2WaldameiseFormica spec.V+b0+502Nest 1,5 m vor dem Stamm einer Wald-Kiefer
3WaldameiseFormica spec.V+b0+345Nest vor dem Stammfuß zweier Stieleichen

Erläuterung: Rote Liste Gefährdungskategorien:

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1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, 4 = potenziell gefährdet, V = Vorwarnliste BArtSchV = Bundesartenschutzverordnung, Anhang I BNatSchG = Schutzstatus gemäß § 7 BNatSchG b= besonders geschützt; s= streng geschützt

Schmetterlinge Gemäß Naturschutzfachdaten des Landes Brandenburg (LfU „Osiris-Artendaten“ 2023) liegen für den Großen Feuerfalter für das Raster, in welchem der UR sich befindet, Nachweise vor. Für den Nachtkerzenschwärmer liegen zwar keine Nachweise vor, aber die Art scheint von der Klimaerwärmung zu profitieren und breitet sich weiter aus. Als Bewohner von Ruderal- und Hochstaudenfluren ist ein Vorkommen im UR daher nicht generell auszuschließen. Im Zuge der Biotopkartierung 2023 zum LBP (vgl. U 7.5.0) konnten im UR keine nicht-sauren Ampferarten (Fraßpflanzen des Großen Feuerfalters) und auch keine Weidenröschen (Fraß- pflanzendes Nachtkerzenschwärmers) nachgewiesen werden. Allerdings kommen im UR ver- einzelt Nachtkerzen (Oenothera biennis) vor, welche dem Nachtkerzenschwärmer als Rau- penfraßpflanze dienen. Die Nachtkerzen wachsen am Südende des Bauvorhabens im Innen- kurvenbereich der Parkallee im kleinflächig ausgebildeten Biotoptyp GMRA bei Baum Nr. 16. Die Standorte der Pflanzen befinden sich eher am Rand zu den angrenzenden Waldbeständen (WFPK, WAKxM) außerhalb des Baubereiches. Vorkommen des Großen Feuerfalters (Lycaena dispar) können im UR ausgeschlossen wer- den. Vorkommen des Nachtkerzenschwärmers (Proserpinus proserpina) sind im UR dagegen nicht auszuschließen. Das Vorkommen weiterer nach Anhang IV der FFH-RL geschützten Fal- ter wird aufgrund von Habitatansprüchen und Verbreitung ausgeschlossen. Gemäß Naturschutzfachdaten des Landes Brandenburg (LfU „Osiris-Artendaten“ 2023) liegen für weitere geschützte/ gefährdete Schmetterlingsarten Nachweise im Raster, in welchem der UR liegt, vor.

Tab. 16: Potenziell im UR vorkommende geschützte/ gefährdete Schmetterlingsarten (OSIRIS 2023)

ArtBNatSchGRL BBFFH- RLVorkommen im UR
deutschwissenschaftlich
Brauner BärArctia cajabVpotenziell
Magerrasen-PerlmutterfalterBoloria diabpotenziell
Kleines WiesenvögelchenCoenonympha pamphilusbpotenziell
Rotbraune UlmeneuleCosmia affinis3potenziell
Feldbeifuß-MönchCucullia artemisiaebpotenziell
Schatten-MönchCucullia umbraticabpotenziell
Dunkelstirniges FlechtenbärchenEilema lutarellaVpotenziell
Dottergelbes FlechtenbärchenEilema sororcula2potenziell
WolfsmilchschwärmerHyles euphorbiaebVpotenziell
Vierpunkt-FlechtenbärchenLithosia quadraGpotenziell
Kleiner FeuerfalterLycaena phlaeasbpotenziell
Dukaten-FeuerfalterLycaena virgaureaebpotenziell
Rosen-FlechtenbärchenMiltochrista miniataVpotenziell
Spitzflügel-GraseuleMythimna stramineaVpotenziell
Hauhechel-BläulingPolyommatus icarusbpotenziell
Rotklee-BläulingPolyommatus semiargusbpotenziell
NachtkerzenschwärmerProserpinus proserpinasVIVpotenziell
PurpurbärRhyparia purpuratab3potenziell
Ried-WeißstriemeneuleSimyra albovenosa3potenziell
Silberfleck-ZahnspinnerSpatalia argentina3potenziell

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ArtBNatSchGRL BBFFH- RLVorkommen im UR
deutschwissenschaftlich
Rundflügel-FlechtenbärchenThumatha senexVpotenziell
Sechsfleck-WidderchenZygaena filipendulaebpotenziell
Kleines Fünffleck-WidderchenZygaena viciaebVpotenziell

Erläuterung: BNatSchG = Schutzstatus gemäß § 7 BNatSchG: b = besonders geschützt, s =streng geschützt RL BB - Rote Liste der Schmetterlinge des Landes Brandenburgs GELBRECHT ET AL. (2001) Gefährdungskategorien: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, 4 = potenziell gefährdet, G = Gefähr- dung unbekannt, V = Vorwarnliste, D = Daten unzureichend; * = ungefährdet FFH = Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie

Libellen

Vorkommen von Libellenarten gem. Anhang IV der FFH-RL sind im UR aufgrund von Habi- tatansprüchen und Verbreitung nicht anzunehmen (vgl. U 7.5.4 Anhang 1). Alle heimischen Libellenarten sind nach Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) besonders geschützt. Gemäß Naturschutzfachdaten des Landes Brandenburg (LfU „Osiris-Artendaten“ 2023) liegen für geschützte/ gefährdete Libellenarten Nachweise im Raster, in welchem der UR liegt, vor.

Tab. 17: Potenziell im UR vorkommende geschützte/ gefährdete Libellenarten (OSIRIS 2023)

ArtBNatSchGRL BBFFH- RLVorkommen im UR
deutschwissenschaftlich
Südliche MosaikjungferAeshna affinisbpotenziell
Blaugrüne MosaikjungferAeshna cyaneabpotenziell
Braune MosaikjungferAeshna grandisbpotenziell
Keilfleck-MosaikjungferAeshna isocelesbpotenziell
Herbst-MosaikjungferAeshna mixtabpotenziell
Große KönigslibelleAnax imperatorbpotenziell
Früher SchilfjägerBrachytron pratensebpotenziell
Gebänderte PrachtlibelleCalopteryx splendensbpotenziell
Speer-AzurjungferCoenagrion hastulatumbpotenziell
Hufeisen-AzurjungferCoenagrion puellabpotenziell
Fledermaus-AzurjungferCoenagrion pulchellumbpotenziell
FalkenlibelleCordulia aeneabpotenziell
FeuerlibelleCrocothemis erythraeabpotenziell
Gemeine BecherjungferEnallagma cyathigerumbpotenziell
Großes GranataugeErythromma najasbpotenziell
Kleines GranataugeErythromma viridulumbpotenziell
Gemeine KeiljungferGomphus vulgatissimusbpotenziell
Große PechlibelleIschnura elegansbpotenziell
Kleine PechlibelleIschnura pumiliobpotenziell
Südliche BinsenjungferLestes barbarusbpotenziell
Glänzende BinsenjungferLestes dryasbpotenziell
Gemeine BinsenjungferLestes sponsabpotenziell
Kleine BinsenjungferLestes virensbpotenziell

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ArtBNatSchGRL BBFFH- RLVorkommen im UR
deutschwissenschaftlich
PlattbauchLibellula depressabpotenziell
SpitzenfleckLibellula fulvabpotenziell
VierfleckLibellula quadrimaculatabpotenziell
Großer BlaupfeilOrthetrum cancellatumbpotenziell
Blaue FederlibellePlatycnemis pennipesbpotenziell
Frühe AdonislibellePyrrhosoma nymphulabpotenziell
Gefleckte SmaragdlibelleSomatochlora flavomaculatabpotenziell
Glänzende SmaragdlibelleSomatochlora metallicabpotenziell
Gemeine WinterlibelleSympecma fuscabpotenziell
Blutrote HeidelibelleSympetrum sanguineumbpotenziell
Große HeidelibelleSympetrum striolatumbpotenziell
Gemeine HeidelibelleSympetrum vulgatumbpotenziell

Erläuterung: BNatSchG: s streng geschützt, b besonders geschützt

Avifauna Brutvögel Die Brutvogelfauna wurde flächendeckend an 7 Begehungen von März bis Ende Juli 2023 untersucht (U 7.5.0 Anlage 1). Dabei wurden alle anwesenden Arten registriert. Insbesondere wurde auf revieranzeigende Merkmale (singende Männchen, Bettelrufe von Jungvögeln, Re- vierkämpfe, nistmaterial- oder futtertragende sowie warnende Altvögel) und auf Brutplätze ge- achtet. Die nachfolgende Tabelle liefert eine Übersicht über die im Planungsraum nachgewiesenen Brutvögel. Die Brutplätze sind in der Unterlage 7.5.1 kartografisch dargestellt.

Tab. 18: Im Planungsraum nachgewiesene geschützte und / oder gefährdete Brutvögel

ArtnameRote ListeEU- VSRLBNat- SchGVerant- wortlich- keit.BP gesamtBrutgilde
EU-
deutschwissenschaftlichBBDVSRL
AmselTurdus merulab4Buschbrüter
BlaumeiseCyanistes caeruleusb2Höhlenbrüter
BuchfinkFringilla coelebsb9Kronen-/ Baum- brüter
BuntspechtDendrocopos majorb2Höhlenbrüter
EichelhäherGarrulus glandariusb1Kronen-/ Baum- brüter
FitisPhylloscopos trochilusb3Bodenbrüter
GartenbaumläuferCerthia brachydactylab3Höhlenbrüter
GartenrotschwanzPhoenicurus phoeni- curusb2Höhlenbrüter
GirlitzSerinus serinusVb2Kronen-/ Baum- brüter
GrauschnäpperMuscicapa striataVVb1Höhlenbrüter
GrünspechtPicus viridiss1Höhlenbrüter
HaubenmeiseLophophanes cristatusb2Höhlenbrüter
HausrotschwanzPhoenicurus ochrurusb1Gebäudebrüter
KlappergrasmückeSylvia currucab!1Buschbrüter
KleiberSitta europaeab2Höhlenbrüter
KohlmeiseParus majorb2Höhlenbrüter

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ArtnameRote ListeEU- VSRLBNat- SchGVerant- wortlich- keit.BP gesamtBrutgilde
deutschwissenschaftlichBBD
MönchsgrasmückeSylvia atricapillab12Buschbrüter
NebelkräheCorvus cornixb!!1Kronen-/ Baum- brüter
RotkehlchenErithacus rubeculab4Bodenbrüter
RingeltaubeColumba palumbusb1Kronen-/ Baum- brüter
SingdrosselTurdus philomelosb1Buschbrüter
StieglitzCarduelis carduelisb2Kronen-/ Baum- brüter
SumpfmeisePoecile montanusb2Höhlenbrüter
ZaunkönigTroglodytes troglody- tesb2Bodenbrüter
ZilpzalpPhylloscopos collybitab3Bodenbrüter
Summe:66

Erläuterungen: RL D: Rote Liste Deutschland: RYSLAVY et al. (2020) RL BB: Rote Liste Brandenburg: RYSLAVY et al. (2019) Gefährdungskategorien: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, 4 = potenziell gefährdet, V = Vorwarnliste, G = Gefährdung unklar VS-RL: + = Anhang I-Arten der Vogelschutzrichtlinie der EU BNatSchG: s streng geschützt, b besonders geschützt Verantwortlichkeit Brandenburgs (RYSLAVY et al. 2019): !!! sehr hohe Verantwortung, !! hohe Verantwortung, ! mittlere Verantwortung

Zug- und Rastvögel im Planungsraum

Ein Vorkommen von Rastvögeln wird aufgrund der innerörtlichen Lage, der Bewaldung, Be- bauung und Verkehrsbelastung ausgeschlossen.

2.6 Schutzgut Landschaftsbild und Erholungswert der Landschaft

Neben landschaftsökologischen Zielen im engeren Sinne spielen in Naturschutz und Land- schaftspflege auch landschaftsästhetische Gesichtspunkte eine wichtige Rolle. So heißt es z.B. in §1 Abs. 1 des BNatSchG: „Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebens- grundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwi- ckeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass ... die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer ge- sichert sind.“ Methodik Wie jeder Gegenstand besitzt auch die Landschaft einen ästhetischen Eigenwert. Über geeig- nete Bewertungskriterien und deren Anwendung zur Beurteilung auf der Basis der Daten der Bestandserfassung muss für jede landschaftsästhetische Raumeinheit deren zugehöriger äs- thetischer Eigenwert ermittelt werden. Landschaftsästhetische Raumeinheiten sind gegenüber eingriffsbedingten Veränderungen umso empfindlicher, je höher ihr ästhetischer Eigenwert ist (Nohl 2007). Als Bewertungskriterien werden die Parameter Vielfalt, Eigenart und Naturnähe herangezogen. Laut Nohl (2007) sind menschliche Bedürfnisse als Antrieb für das ästhetische Erleben von Landschaft anzusehen. Diese Bedürfnisse finden ihre Erfüllung vorzugsweise in Landschaften, die

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• vielfältig strukturiert sind (Relief-, Nutzungs-, Vegetationsvielfalt, Vorhandensein von Gewässern),

• sich durch Naturnähe auszeichnen sowie

• geringe Eigenartsverluste aufweisen. Unter dem Landschaftsbild versteht man die sinnlich wahrnehmbare äußere Erscheinungs- form von Natur und Landschaft. Die Wahrnehmung der Landschaft durch den Menschen er- folgt in erster Linie visuell, wird aber auch durch andere Sinnesreize (Lärm, Geruch) beein- flusst. Eine als ästhetisch empfundene Landschaft (Schönheit) besitzt für den Menschen nicht zuletzt einen erhöhten Erlebnis- und Erholungswert. Landschaftsbildbestimmende Ausstattung des Untersuchungsraumes Die Landschaft des Untersuchungsraumes ist maßgeblich durch den Veltener Stichkanal, die angrenzenden Wald- und Forstflächen sowie die Gewerbeflächen geprägt. Das Relief fällt von der Parkallee und der Veltener Straße aufgrund der künstlich angelegten Böschungen in Rich- tung des Kanals ab. Beschreibung und Bewertung der Landschaftsbildeinheiten Für die Bewertung des Landschaftsbildes wird der Untersuchungsraum zunächst in land- schaftsästhetische Raumeinheiten unterteilt. Dabei werden Landschaftsräume mit ähnlicher Ausstattung an charakteristischen und gliedernden Grundelementen zusammengefasst. Die ermittelten Landschaftsbildräume werden dann anhand der Kriterien Vielfalt, Naturnähe und Eigenart beurteilt und in fünf Wertstufen von sehr hohem bis sehr geringen ästhetischen Eigenwert eingeteilt. Die drei Kriterien fließen gleichwertig in die Beurteilung ein. Die aus der Erfassung von Strukturen hervorgehende Qualitätsbewertung kann nur in einem subjektiven Rahmen bleiben. Die folgende Bewertung der Landschaftsbildeinheiten erfolgt daher zunächst verbal-argumentativ.

  1. Fließgewässer Der Veltener Stichkanal stellt das zentrale Landschaftsbildelement des UG dar. Er ist stark begradigt, bietet jedoch v.a. im Bereich der Brücke weite Blickbeziehungen nach Osten und Westen. Seine Ufer sind durch Palisadenwände verbaut und werden im UG und dessen Um- feld durch Wald- bzw. Forstflächen begleitet, deren Gehölze die Wasserfläche teilweise vers- chatten. Stellenweise findet sich eine gewässerbegleitende Hochstaudenflur, die jedoch ar- tenarm ausgeprägt ist. Aufgrund der intensiven Nutzung ist die Naturnähe, ebenso wie die Vegetationsvielfalt, als gering einzustufen. Die Eigenart des Kanals ist ebenfalls mit gering zu bewerten.
  2. Forst- und Waldflächen Diese Landschaftsbildeinheit dominiert große Teile des Untersuchungsgebietes. Sie ist auf- grund der Beimischung und das Vorkommen verschiedener Laubbaumarten durch eine ge- ringe bis mittlere Strukturvielfalt gekennzeichnet. Die Vegetationsvielfalt und die Naturnähe werden aufgrund des Vorhandenseins heimischer Laubbäume als mittel bewertet.
  3. Gewerbegebiet Die Gewerbegebiete befinden sich nördlich und südlich an das Plangebiet anschließend. Vor allem das südliche Gebiet zeichnet sich durch einen hohen Anteil an Grünflächen zwischen den Gebäuden und auf den Parkflächen auf. Straßenbegleitend sind im Süden hauptsächlich Kiefern, im Norden zusätzlich noch verschiedene Laubbaumarten, wie Ahorn und Birke, ge- pflanzt. Aufgrund der intensiven Nutzung sind die Vielfalt, Eigenart und Naturnähe dieser Gebiete je- doch als gering einzustufen.

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Tab. 19: Bewertung der Landschaftsbildeinheiten

Name der Land- schaftsbildeinheitLokalisierungReliefvielfaltNaturnäheEigenartGesamt- bewertung
Nutzungsvielfalt
Vorhandensein v.
Gewässern
Vegetationsvielfalt
Fließgewässerzentrales UG, süd- westlich von Veltengering mittel hoch mittelgering- mittelmittel- hochmittel
Forst- und Waldflächendie Parkallee umge- bendgering mittel mittel mittelmittelmittelmittel
Gewerbegebietnördlich und südlich des UGgering gering gering geringgeringgering- mittelgering

Erholungswert der Landschaft Die im Norden und Süden liegenden Gewerbegebiete besitzen aufgrund ihrer geringen land- schaftlichen Attraktivität einen geringen Erholungswert. Ähnlich verhält es sich mit den mono- tonen Forstbeständen. Die etwas artenreicheren Mischbestände besitzen einen mittleren Er- holungswert. Der Veltener Stichkanal ist dagegen u.a. für Wassersportler, wie z. B. Stand Up Paddler, oder Angler attraktiv und unterliegt besonders in den Sommermonaten einer intensi- ven Nutzung. Sein Erholungswert wird trotz der eher naturfernen Gestaltung und fehlenden Wasserführung als hoch eingestuft. Zur Erholung nutzbare Infrastruktureinrichtungen sind in den Gewerbegebieten und entlang der Parkallee in Form von Radwegen vorhanden. Gegen- wärtig ist die Brücke jedoch gesperrt, wodurch die Verbindung der beiden Gewerbegebiete nicht genutzt werden kann.

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3 Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen

3.1 Optimierung des Vorhabens zur Minimierung / Vermeidung von Beein- trächtigungen

Nach § 15 (1) BNatSchG besteht die Pflicht, vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft zu unterlassen. Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung sind Vorkehrungen, durch die mögliche Eingriffe in Natur und Landschaft dauerhaft vermieden oder teilweise gemindert werden können. Be- einträchtigungen können vermieden werden durch:

• Optimierung der technischen Ausführung (Entwurfsoptimierung, Änderung der Tras- sierung / Linienfindung) sowie • entsprechende technische Vorkehrungen im Rahmen der Bauausführung (Bautechni- sche Maßnahmen zur Vermeidung), • entsprechende landschaftspflegerische Vorkehrungen im Rahmen der Bauausführung (landschaftspflegerische Maßnahmen zur Vermeidung).

Soweit die einzelnen Eingriffsfolgen nur teilweise vermeidbar sind, handelt es sich um eine sog. Minderungsmaßnahme.

3.1.1 Planungsvarianten und Entwurfsoptimierung

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie (Dr. Löber Ingenieurgesellschaft für Verkehrsbauwesen mbH 2020) wurden 5 Linienvarianten untersucht:

Variante S0: Neubau Brücke in IST-Lage Variante S1: Neubau Brücke in IST-Lage mit Anschluss an die Business-Parks Variante S2: Querung senkrecht über den Veltener Stichkanal Variante S3: Neubau Brücke westlich neben dem Bestandsbauwerk Variante S4: Neubau Brücke östlich neben dem Bestandsbauwerk

Die insgesamt 5 Varianten wurden in einer Bewertungsmatrix bezüglich der folgenden Punkte verglichen:

  1. Verbesserung des Verkehrszustands
  2. Naturhaushalt und Landschaft
  3. Auswirkungen auf bestehende Leitungen
  4. Wirtschaftlichkeit

Im Ergebnis wurde die Variante S1 als Vorzugsvariante gewählt. Sie stellt den Komplettausbau zwischen den beiden Business-Parks dar und bietet die meisten Vorteile im Hinblick auf die Verkehrssicherheit.

3.1.2 Bautechnische und landschaftspflegerische Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung Mit einer umweltschonenden Baudurchführung können Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vermieden oder vermindert werden. Die Pflicht zur Vermeidung ergibt sich aus § 15 (1) BNatSchG. Der Begriff der Vermeidung schließt dabei auch eine teilweise Vermeidung (Verminderung) ein.

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Beachtung vorhandener Gesetze, Richtlinien, Regelwerke, Sicherheitsvorschriften Vorhabenbedingt besteht insbesondere mit der Baudurchführung die Gefahr der Beeinträchti- gung der Schutzgüter Boden und Wasser, beispielsweise durch Kontamination, Verdichtung, Vermischung und Verlust des Oberbodens. Zur Vermeidung derartiger Beeinträchtigungen wird auf die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz von Boden und Wasser verwiesen. Von einem sachgerechten Umgang mit Betriebsstoffen, der ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen und Baustoffen und der fachgerechten Lagerung von boden- und wassergefährden- den Stoffen im Rahmen der Bauausführung wird daher ausgegangen. Insbesondere sind fol- gende Vorschriften zu beachten:

  • DIN 18915
  • ZTVE-StB 94/04 Gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG ist für die Ansaat von Banketten, Böschungen und Mulden ausschließlich Saatgut innerhalb seines Vorkommensgebietes (Regiosaatgut) auszubringen. Insofern ist für die Ansaat
  • zertifiziertes Regiosaatgut (innerhalb seines Vorkommensgebietes) zu verwenden (z. B. Mischung nach FLL RSM Ragio). V 1 Bauzeitlicher Einzelbaumschutz Baubedingte Gefährdungen von Bäumen sind durch den Einzelbaumschutz mit Baubeginn bzw. während der Bauphase zu vermindern. Die Maßnahme gliedert sich in folgende Einzelmaßnahmen: Stammschutz durch Bohlenummantelung Zur Vermeidung der baubedingten Beeinträchtigung von Bäumen sind für die oberirdischen Teile Schutzmaßnahmen vorzunehmen. Eine besondere Gefährdung gegenüber mechani- schen Verletzungen im Stammbereich besteht für Bäume im unmittelbaren Umfeld der Baustelleneinrichtungsflächen. Die Bäume werden im Stammbereich durch Bohlenummante- lungen vor Beschädigungen geschützt. Diese sollen eine Mindesthöhe von 2,00 m haben und zum Stamm hin abgepolstert sein. Sie sind nicht auf den Stammfuß aufzusetzen. 10 Bäume sind durch eine Bohlenummantelung zu schützen (vgl. Anlage 5 Maßnahmenblätter V 1). Bäume, bei denen die jeweiligen Maßnahmen zum Baumschutz durchgeführt werden, sind im Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen (Unterlage 7.5.3) dargestellt.

Tab. 20: Bäume mit Einzelbaumschutz

Baum- Nr.ArtStU (cm)Krone (m)Schad- stufe1VersiegelungEntsiegelungStamm- schutz
in Kronen-in Kronen-
traufetraufe
1Ahorn5730x
2Stiel-Eiche6050x
3Ahorn6141x
4Hainbuche1831x
6Stiel-Eiche8261x
9Stiel-Eiche8661x
11Wald-Kiefer5150x
15Feld-Ahorn6561x
16Feld-Ahorn8060xx
18Eberesche3731xx

Mit der Vermeidungsmaßnahme V 1 können erhebliche Beeinträchtigungen von Einzelbäu- men vollständig vermieden werden. Die Bäume, in deren Kronentraufbereich eine Anpassung

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der Asphaltdecke durchgeführt wird, sind bereits im Bestand versiegelt, so dass sich keine über den IST-Zustand hinausgehende Beeinträchtigung ergibt. V 2 Schutz / Umsetzen von Ameisennestern Während der Biotopkartierung wurden drei Ameisennester erfasst. Eine baubedingte Gefähr- dung der Nester ist zu vermeiden. Aufgrund der Lebensweise können Ameisen ihre Lebensstätten verlagern. Vor Baubeginn ist das Baufeld hinsichtlich des Vorkommens von Ameisennestern zu untersuchen. Insbesondere betrifft das den Bereich, in dem es derzeit einen Nachweis gibt.

Tab. 21: Übersicht Vorkommen von Ameisennestern im Untersuchungsgebiet

Nr.Bau-kmÖrtliche LageBemerkung
10+554Nest am Stammfuß einer Wald-Kie- ferdas Nest im Rahmen der Baumschutzmaß- nahmen gesondert zu schützen (Gagezaun)
20+502Nest 1,5 m vor dem Stamm einer Wald-KieferUmsetzen des Nestes erforderlich
30+345Nest vor dem Stammfuß zweier StieleichenUmsetzen des Nestes erforderlich

Nest 1 befindet sich außerhalb des Baufelds innerhalb des angrenzenden Forstes. Eine anla- gebedingte Beeinträchtigung durch die Baumaßnahme ist nicht zu erwarten. Das Umsetzen des Nestes ist nicht erforderlich. Es genügt ein vorübergehender Schutz durch eine Abzäu- nung, um baubedingte Beeinträchtigungen (mechanische Beschädigung durch Bauverkehr, Baubetrieb, Ablagerungen usw.) zu vermeiden. Die Nester 2 und 3 liegen im Bereich des geplanten Gehwegs und müssen umgesetzt werden. Die Erforderlichkeit der Maßnahme ergibt sich aus dem Vermeidungsgebot der Eingriffsrege- lung sowie dem Artenschutzrecht mit dem Ziel der Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 (1) Nr. 1, 2 BNatSchG (ASB). V 3 (ASB) Bauzeitenregelung Ökologisch günstige Terminierung

Durch die Einhaltung bestimmter jahres- und tageszeitlicher Bauzeitenbeschränkungen kön- nen verschiedene Tierarten vor erheblichen Beeinträchtigungen geschützt werden.

Tab. 22: Tierarten- bzw. -gruppenbezogene Maßnahmen der Bauzeitenregelung

Art bzw. Gruppezu schüt-Bauzeitenbeschränkung/ MaßnahmeBereich / Bau-km
zende Le-
bensstätte/
Funktion
Fischotter, BiberMigrations- korridor, Nahrungs- raumkeine Bautätigkeit zur Dämmerungs- und Nachtzeit (Zeitraum von 1 h nach Sonnenuntergang bis 1 h vor Sonnenaufgang) einschl. Baugrubensicherunggesamter Bau- bereich
BrutvögelNist- und BrutstättenDurchführung der Baumfällungen außerhalb des Zeitraumes vom 01.03. – 30.09. einschl. Kontrolle HöhlenbäumeGehölzbiotope im Baubereich

Die zu fällenden Baumbestände sind vor der Fällung erneut auf ganzjährig geschützte Ruhe- und Fortpflanzungsstätten (hier insbesondere Höhlenbäume als Lebensstätten für Vögel, Fle- dermäuse) zu kontrollieren, um das Auslösen artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände zu vermeiden. Bei Auffinden ganzjährig geschützter Ruhe- und Fortpflanzungsstätten ist eine Ausnahmegenehmigung für die Fällung einzuholen und sind entsprechend Ersatzkästen auf- zuhängen.

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Vor Abbruch ist die bestehende Brücke von einer sachverständigen Person auf Nist- und Ru- hestätten (Vögel, Fledermäuse) zu kontrollieren.

nächtliche Sicherung von Baugruben

Im Zuge des Bauvorhabens sind auch die Anpassung der Parkallee und des Einmündungsbe- reiches der Veltener Straße sowie die geplanten Geh- und Radwege vorgesehen. Im Zuge dieser Straßenbauarbeiten entstehen ca. 60 cm bis 80 cm tiefe Baugruben für Leitungen. Durch die Anlage von Baugruben besteht eine erhöhte Unfallgefahr für Tiere (z.B. Fischotter, Amphibien, Reptilien, Kleinsäuger). Baugruben sind dementsprechend so zu sichern, dass sie keine Gefahrenquellen für Tiere darstellen. Die Absicherung von Baugruben hat zu Zeiten au- ßerhalb der Bautätigkeit (vor allem während der Nacht) zu erfolgen. Dazu sind aufgrund der geringen Höhe der Baugruben schräg gestellte Bretter, Bohlen o.Ä. jeweils auf dem Boden der Baugrube und an der Oberkante der Baugrube in regelmäßigen Abständen anzubringen, da- mit für nachts möglicherweise in die Baugrube hineinfallende Kleintiere Ausstiegshilfen beste- hen.

Die für den Ersatzneubau benötigten offenen Baugruben werden parallel zum Abbruch der Widerlager hergestellt und stellen für die Tiere keine Gefahrenquelle dar.

V 4 (ASB) Fischottergerechte Gestaltung des Brückenbauwerks Die Erforderlichkeit der Maßnahme ergibt sich aus dem Vermeidungsgebot der Eingriffsrege- lung sowie dem Artenschutzrecht mit dem Ziel der Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 (1) Nr. 1, 2 BNatSchG (ASB) für den Fischotter. Es ist der Bau einer einfeldrigen Stahlverbundrahmenbrücke in Fertigteilverbundbauweise vor- gesehen. Die Lichte Weite beträgt ca. 34,72 m, die Lichte Höhe umfasst 5,25 m über oberen Betriebswasserstand von 31,65 m NHN (OK Lichtraum = 36,90 m NHN). Die geplante Brücke über den Veltener Stichkanal weist zwei trockene Bermen bei 32,50 m NHN auf. Der höchste jemals gemessene Wasserstand (HHW) ist mit 31,92 m NHN angegeben und liegt somit noch unter den trockenen Bermen.

Abb. 12: Bauwerksplan Ersatzneubau Brücke Parkallee Veltener Stichkanal (Ausschnitt U 8 Blatt 1, ohne Maßstab, WKC 2023) Die Ufersicherung erfolgt im Böschungsbereich des Bauwerkes mit Wasserbausteinen LMB5/40, verklammert auf Geotextil. Die Lauffläche zwischen Widerlager und Böschungs- oberkante beträgt jeweils ca. 2,00 m. Zur ottergerechten Gestaltung

• ist die Lauffläche mit einem Kies-Sand-Gemisch unbefestigt zu gestalten. In seiner Stellungnahme vom 21.11.2019 attestierte das LfU Brandenburg dem Veltener Stich- kanal ein mittleres naturschutzfachliches Anforderungsniveau nach dem Runderlass MIL 2015 (Planungshinweise für Maßnahmen zum Schutz des Fischotters und Bibers an Straßen im

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Land Brandenburg). Daraus ergibt sich für den Brückenersatzneubau ein Anforderungsniveau nach Regelfall 2.1 des Runderlasses (ebd). Dementsprechend sollte die Brücke bei einer Un- terführungslänge von 13,50 m eine Lichte Höhe von mindestens 1,5 m über HW , beide Ufer- 10 streifen mindestens 1,0 m breit und 1 Uferstreifen auf mindestens 1,0 m Breite über HW 10 bemessen. Der geplante Ersatzneubau entspricht den Anforderungen des Fischottererlasses. Die tro- ckene Durchwanderbarkeit des Bauwerkes und damit die ökologische Durchgängigkeit für Bi- ber und Otter ist gewährleistet. Die Lauffläche zwischen Widerlager und Böschungsoberkante des Veltener Stichkanals liegt über dem jemals am höchsten gemessenen Wasserstand. Ihre unbefestigte, naturnahe Gestaltung eignet sich für Landwechsel für Fischotter und Biber. Die mit Wasserbausteinen befestigten Böschungen eignen sich ebenfalls für den Uferein- und - ausstieg für Fischotter und Biber. Zur ottergerechten Gestaltung sind

• am Brückenein- und -ausgangsbereich außerhalb des Brückenkörpers jeweils ein bis zwei einzelne größere Natursteine (jede Seite) vorzusehen, um Markierungssteine zu etablieren und trockene Bereiche für Otter und Biber auch bei Extremwetterlagen si- cherstellen zu können. Sie sind so einzubinden und zu fixieren, dass diese mindestens 15 cm über die Ebene des Laufweges herausragen.

V 5 (ASB) Errichtung eines temporären Reptilienschutzzaunes Die Erforderlichkeit der Maßnahme ergibt sich aus dem Vermeidungsgebot der Eingriffsrege- lung sowie dem Artenschutzrecht mit dem Ziel der Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG (ASB) für die Zauneidechse. Südöstlich der Brücke wurde die Zauneidechse ca. 60 m südlich der Parkallee außerhalb des Baubereiches einmalig nachgewiesen. Ausbreitungshabitate werden südlich des Vorkom- mens in ca. 110 m Entfernung zur Parkalleebrücke mit der Eisenbahntrasse als linearem Ver- bundkorridor angenommen. Vorsorglich ist das Plangebiet in Richtung des Zauneidechsenhabitates während der aktiven Bauphase durch einen temporären Reptilienschutzzaun abzuschirmen. Potenzielle Einwande- rungen in den Baubereich werden somit vermieden.

3.2 Übersicht Vermeidungsmaßnahmen

Nachfolgend sind die für den Brückenersatzneubau mit abschnittsweiser Erneuerung der Parkallee und der Veltener Straße vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen im Überblick dar- gestellt (Tab. 23).

Tab. 23: Übersicht zu den Vermeidungsmaßnahmen

Maßnah-Kurzbeschreibung der MaßnahmeUmfangZeitpunkt
men-Nr.
V 1Bauzeitlicher Einzelbaumschutz10 Stückwährend der Baudurchführung
V 2Schutz / Umsetzen von Ameisennestern3 Nesterwährend der Baudurchführung
V 3 (ASB)Bauzeitenregelung (einschl. Baugrubensicherung und erneute Höhlenbaumkontrolle)nicht quantifi-während der Baudurchführung
zierbar
V 4 (ASB)Fischottergerechte Gestaltung des Brückenbau- werks1 Brückenbau- werkwährend der Baudurchführung
V 5 (ASB)Errichtung eines temporären Reptilienschutzzaunes60 mwährend der Baudurchführung

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4 Konfliktanalyse

4.1 Methodisches Vorgehen

Unter Berücksichtigung der vorgenommenen Optimierung des Vorhabens (Kap. 3.1) und der vorgesehenen bautechnischen und landschaftspflegerischen Maßnahmen zur Vermeidung (Kap. 3.2) führt die geplante Baumaßnahme zu erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigun- gen von Natur und Landschaft, die im Wesentlichen auf anlagebedingte Versiegelungen und Überformungen, einhergehend mit Biotopflächenverlusten zurückzuführen sind. Betroffen sind alle Funktionsbereiche des Naturhaushaltes, insbesondere Boden, Wasser und Biotope. Nach der Feststellung der Erheblichkeit der Konflikte/ Beeinträchtigungen in Anlehnung an BNatSchG, § 14 folgt die stufenweise Prüfung und Ableitung von Ausgleichs- und Ersatzmaß- nahmen nach BNatSchG, § 13 in Verbindung mit § 15 Abs. 2.

4.2 Schutzgut Boden K B Baubedingte Beeinträchtigung von Boden Im Einmündungsbereich Veltener Straße besteht aufgrund der erforderlichen Lkw-Längen durch die Sondertransporte aus dem Betonwerk die Notwendigkeit einer Baustraße (1.134 m²). Diese wird auf Geotextil hergestellt und mit Schotter und Asphalt befestigt. Dadurch ist auf diesen Flächen mit Bodenstruktur- bzw. -gefügeschädigungen, Verdichtun- gen, bauzeitlichen (Teil-)Versiegelungen, Veränderungen der natürlichen Schichtung des Bodens und Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen (biotische u. hydrogeologische Funk- tion, Puffervermögen) zu rechnen. Die Beeinträchtigungen werden als erheblich angese- hen.

K V Anlagebedingte Beeinträchtigung von Boden durch Neuversiegelung Die anlagebedingte Neuversiegelung bildet den wesentlichsten Konflikt für das Schutzgut Bo- den. Sie bedeutet die Zerstörung des Bodens als Naturkörper und den irreversiblen Verlust sämtlicher ökologischer Bodenfunktionen. Bei Vollversiegelung ist von einem vollständigen Funktionsverlust auszugehen. Dies betrifft im Wesentlichen die Flächen, auf denen die Straße erweitert wird und neue Geh- und Radwege angelegt werden, aber auch die Flächen an der Brücke, die mithilfe von Wasserbausteinen befestigt werden. Darüber hinaus ist auf weiteren Flächen von einer Teilversiegelung auszugehen. Die Flächen, auf denen Bankette angelegt werden sollen, werden in der Bilanzierung des Eingriffs zu 50% angerechnet. Da es sich bei dem Vorhaben um den Ersatzneubau einer bestehenden Brücke handelt, wird für einen Teil der Fläche eine Vorbelastung konstatiert. Diese ergibt sich aus der Vollversiegelung der Straße und des Gehwegs. Für bereits vollversiegelte Flächen (Asphalt- straße OVSB, versiegelter Weg OVWV sowie die als versiegelte Parkplätze kartierten Flächen westlich der Brücke) erfolgt die Anrechnung der Vorbelastung mit 100 %. Weiter werden im Rahmen der Planung u.a. im Norden nicht mehr benötige Verkehrsflächen (asphaltierte Straße, gepflasterter Gehweg) zwischen geplanter Fahrbahn und geplantem Gehweg entsiegelt (siehe Tab. 24).

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Tab. 24: Verlust von Böden durch anlagebedingte Neuversiegelung (Konflikt K V)

BestandPlanunganrechen- bare Ver- siegelung Planung (in m²)
Art der BodennutzungFlächen- größe (in m²)Versiegelung (100%) Fahrbahn (in m²)Versiegelung (100%) Gehwege / Pflaster (in m²)Teilversiegelung (50%) Bankette (in m²)Entsiegelung (in m²)
NutzungsartVorbelas- tung [%]gesamtanrechenbargesamtanrechenbargesamtanrechenbargesamtanrechenbar
versiegelte (asphaltierte) Verkehrs- flächen1004.1363.2170375036-18507-507-525
versiegelte (gepflasterte) Verkehrs- flächen100612660448085-4313-13-56
teilversiegelte (geschotterte) Verkehrs- flächen509972001005522761150130-65311
nicht vorbelastete Böden02.4578768761.2771.277304152002.305
gesamt8.2024.3609762.6521.55354091650-5852.035

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Die anrechenbare Versieglung von 2.035 m² (nach Berücksichtigung der Entsiegelung nicht mehr benötigter Verkehrsflächen) wird als erheblich betrachtet und ist zu kompensieren. K Ü Anlagebedingte Beeinträchtigung von Bodenfunktionen durch Überprägung Über die Versiegelung hinaus bedeutet auf weiteren Flächen auch die Überformung gewach- sener Böden durch Abtrag oder Aufschüttung eine erhebliche Beeinträchtigung. Dies betrifft sämtliche Mulden und Dammböschungen entlang der Trasse. Die Überformung von Böden bedeutet zwar keinen vollständigen Verlust, wohl aber eine Be- einträchtigung wesentlicher ökologischer Funktionen des Bodens. Es kommt zur Zerstörung des Oberbodens hinsichtlich seiner gewachsenen Struktur- und Gefügemerkmale mit entspre- chenden Veränderungen der Standort- und Lebensbedingungen für Bodenorganismen, Ver- änderungen des Wasser-, Nährstoff- und Lufthaushaltes sowie der Puffer- und Filtereigen- schaften des Bodens. Im Gegensatz zur Versiegelung bleiben aber auch wesentliche Teil- funktionen des Bodens als Lebensraum oder hinsichtlich des Speicher- und Reglervermögens (bei weiterhin stattfindender Versickerung) erhalten oder sind mittelfristig wiederherstellbar. Der überwiegende Teil des Untersuchungsgebietes ist infolge der Anlage der Straße und de- ren Böschung sowie der Errichtung der Brücke samt ihren Fundamenten bzw. Gründung über- prägt. Konflikte ergeben sich daher ausschließlich in den Bereichen, in denen im Zuge der Erneuerung der Straße die Straßenböschung verbreitert wird.

Tab. 25: Anlagebedingte Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen durch Überformung

EingriffBetroffene BödenUmfang
Überformung im Bereich von Böschungen und MuldenBöden besonderer Bedeutung0 m²
Böden allgemeiner Bedeutung542 m²
Gesamtfläche542 m²

Die zu kompensierende Überformung von Böden allgemeiner Bedeutung beträgt 542 m². weitere bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen Im Untersuchungsgebiet ergeben sich keine weiteren erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden, die über die Konflikte K B, K V und K Ü hinausgehen. betriebsbedingte Beeinträchtigungen Bei dem Vorhaben handelt es sich um den Ersatzneubau und Ausbau einer bereits bestehen- den Brücke und Straße. Durch die Wiederherstellung der Verbindung zwischen den beiden Businessparks wird mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen gerechnet (Dr. Löber Ingenieur- gesellschaft für Verkehrsbauwesen mbH 2020). Von einer erheblichen Zunahme der Schad- stoffeinträge ist nicht auszugehen.

4.3 Schutzgut Wasser Grundwasser Beeinträchtigungen der Grundwasserqualität durch Schadstoffeinträge während der Bau- phase sind bei sachgerechtem Umgang mit Betriebsstoffen und Einhaltung der geltenden Vor- schriften zum Schutz des Grundwassers vermeidbar und werden daher nicht als erheblich bewertet (vgl. V 1, Kap. 3.1.2). Die Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung wird aufgrund der geringflächigen Versie- gelung (KV) und der geplanten Entwässerung über die Bankette/ Mulden als nicht erheblich beurteilt.

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Oberflächenwasser Unmittelbare bauliche Eingriffe in den Veltener Stichkanal beschränken sich auf den Bereich unterhalb der Brücke, wo die bestehenden Unterbauten zurückgebaut werden. Um den Eintrag von Stoffen während des Rückbaus bzw. Abbruchs des Brückenbauwerks in den Kanal zu verhindern, ist die Herstellung eines Traggerüstes vorgesehen, das im Bereich des Kanals auf Pontons gelagert wird. Zur Entwässerung der Verkehrsanlagen ist ein neuer Regenwasserkanal mit einer Reinigung der jeweils westlichen und östlichen Brückenabschnitte und entsprechenden Anschlussram- pen vorgesehen. Hierfür werden eigene Einleitpunkte neben der Brücke hergerichtet. Bevor das Regenwasser in den Veltener Stichkanal geleitet wird, erfolgt eine Reinigung durch eine westlich und östlich der Brücke geplante Reinigungsanlage in einem Schacht DN 1000. Das Regenwasser wird in beiden Zufahrtsrampen über Straßenabläufe gefasst und mittels Regen- entwässerungskanälen DN 300 abgeleitet. Die in den Reinigungsanlagen anfallenden Sedi- mente sind durch qualifizierte Unternehmen regelmäßig abzusaugen. Mögliche Beeinträchtigungen der Gewässerqualität durch Schadstoffeinträge während der Bauphase oder die Einleitung des anfallenden Regenwassers sind bei sachgerechtem Um- gang mit Betriebsstoffen, Einhaltung der geltenden Vorschriften zum Schutz des Gewässers sowie der vorgesehenen Reinigung des Niederschlagswassers vermeidbar und werden daher nicht als erheblich beeinträchtigt.

4.4 Schutzgut Klima und Luft Bei dem Vorhaben handelt es sich um den Ersatzneubau einer Brücke. Die Trasse ist im Be- stand bereits zu großen Teilen versiegelt. Durch das Bauvorhaben werden Anteile von Wald dauerhaft in Anspruch genommen. Im Vergleich zur verbleibenden Waldfläche sind diese je- doch gering. Die Beeinträchtigung des Klimas durch die Inanspruchnahme der Waldgebiete wird als nicht erheblich beurteilt. Die Veränderung des Mikroklimas ist vernachlässigbar gering. Erhebliche Beeinträchtigungen der klimaökologischen und lufthygienischen Ausgleichswir- kung sind anlage-, bau- und betriebsbedingt nicht zu erwarten. Eine durch das Vorhaben be- dingte Erhöhung des Verkehrs wird nicht erwartet.

4.5 Schutzgut Tiere und Pflanzen Die in den nachfolgenden Konflikten angesetzten Kompensationsfaktoren sind aus fachgut- achterlicher Sicht zur hinreichenden Kompensation der beeinträchtigten, in Kap. 2.4 darge- stellten ökologischen Werte und Funktionen der betroffenen Pflanzen/Biotope erforderlich. Bäume K 1 Anlagebedingter Verlust von Straßenbäumen Unter dem Konflikt K 1 werden die anlagebedingten Verluste von Straßenbäumen ermittelt. Die Schadstufen der Bäume wurden gemäß Handbuch LBP 2021 Teil II Arbeitshilfe Abb. 9: Empfehlungen zur Schadstufenbestimmung ermittelt.

Tab. 26: Verlust von Straßenbäumen (Konflikt K 1)

Baum -Nr.ArtStU (cm)Höhe (m)Krone (m)Schad- stufe1BemerkungBäume im Außen- bereich
17Wald-Kiefer70750x

Erläuterung: StU: Stammumfang, Messung GUP 2023 Höhe: Einschätzung GUP 2023 KrD: Kronendurchmesser, Einschätzung GUP 2023

  1. Einstufung gemäß FLL-Richtlinie 1993

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Gemäß den Planungsunterlagen ist die Fällung eines Straßenbaums vorgesehen. Grund da- für ist die Verbreiterung der Parkallee im Bereich der Kurve im südlichen Teil des Untersu- chungsgebietes bei Bau-km 0+074,000. Die zu fällende Wald-Kiefer gilt aufgrund ihres Stammumfangs als geschützter Landschafts- bestandteil. An der Kiefer wurden keine Höhlen festgestellt. Die Baumschutzsatzung der Stadt Velten findet im Außenbereich keine Anwendung. Die Zuständigkeit für Bäume im Außenbe- reich liegt bei der unteren Naturschutzbehörde. Baumfällungen stellen eine erhebliche Beeinträchtigung dar, die kompensiert werden muss (gemäß Handbuch LBP (LS BB 2021)). Alle übrigen Baumfällungen sind der Inanspruchnahme der flächigen Biotoptypen zuzuordnen (vgl. K3, K4 und K5) und nicht als Einzelbäume zu betrachten. Sie sind in Anlehnung an die HVE (MLUV 2009) zu kompensieren. K 2 Bau- und anlagebedingte Beeinträchtigung von Straßenbäumen Der Straßenausbau erfolgt teils im Kronentraufbereich der Straßenbäume. Die Straße ist be- reits versiegelt, der Großteil der Bäume unterliegt bereits einer Vorbelastung. Bei der Erneu- rung wird die Straße verbreitert. Im Kronentraufbereich einiger Bäume erfolgt aufgrund der Verbreiterung und der Herstellung der Bankette z.T. bis an den Stammfuß heran eine zusätz- liche Versieglung. Infolge der Ausbaumaßnahme ist daher davon auszugehen, dass es zu einer Verschlechterung der Wachstumsbedingungen kommt (Durchlüftung, Wassernachliefe- rung), die langfristig Wuchsdepressionen auslöst. Im gesamten Bauabschnitt ist ein Ausbau im Regelquerschnitt RQ 9, mit einer Regelquer- schnittbreite von 9,00 m vorgesehen. Als Befestigung, die an den Geh- und Radweg an- schließt, ist ein 0,50 m breites Bankett vorgesehen. Es ist ein Fahrbahnaufbau mit 4 cm, As- phaltdeckschicht, 6 cm Asphaltbinder, 10 cm Asphalttragschicht und 15 cm Schottertrag- schicht sowie 25 cm Frostschutzschicht geplant. Von dem Konflikt K 2 sind zwei Bäume betroffen. Bei einem Baum reicht dabei die Bautätigkeit / zusätzliche (Teil-)Versiegelung näher als 1 m an den Stamm (Tab. 27).

Tab. 27: Bau- und anlagebedingte Beeinträchtigung von Bäumen

Baum -Nr.ArtStU (cm)Höhe (m)Krone (m)Schad- stufe1zusätzliche Beeinträchtigung im
Wurzelraum Abstand zum Stamm
< 1 m> 1 m
16Feld-Ahorn80760x
18Eberesche37531x

Erläuterung: StU: Stammumfang, Messung GUP 2023 Höhe: Einschätzung GUP 2023 KrD: Kronendurchmesser, Einschätzung GUP 2023

  1. Einstufung gemäß FLL-Richtlinie 1993

Anlagebedingte Inanspruchnahme von Biotopen Der Ersatzneubau der Brücke und die Erneuerung der Parkallee finden größtenteils in einer bestehenden Trasse statt. Infolge des Brückenneubaus sowie der abschnittsweisen Verschie- bung der Straßenachse um ca. 6,5 m im nordöstlichen Anschlussbereich und der Errichtung eines neuen Geh- und Radwegs auf der Nordseite der Parkallee werden folgende Vegeta- tionsflächen in Anspruch genommen:

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Tab. 28: Anlagebedingter Verlust von Biotopen

BiotoptypBewertungFlächenverlust in m²
BiotopcodeKurzbezeichnung
03249RSBXIII203
051132GMRAIII795
05162GZAIV138
071421BRRGIII2.396
082828WVMSII556
083104WLQxRII511
083109WLQxMII332
08480WNKIII276
086809WAKxMIII54
101011PFPKIII50
10272PHSGIII14
12643OVPVV59
12612OVSBV4.065
12653OVWTIV610
12654OVWVV6
12661x1OVGAxGIV5
gesamt10.070

Gras-, Stauden- und Ruderalfluren: Das Bauvorhaben führt durch die Teil- und Vollversiegelung für Fahrbahn, Geh- und Radweg und Bankett zum Totalverlust von 795 m2 der ruderalen Wiesen (GMRA) und 203 m2 der ru- deralen Staudenfluren (RSBX), die sich in den Randbereichen der Straßen entwickelt haben. Weiter werden 138 m2 der auf den straßenbegleitenden Grünflächen angepflanzten Zierrasen (GZA) durch die Anlage von Banketten und des Geh- und Radwegs im Norden überprägt. Insgesamt werden 1.123 m² Gras-, Stauden- und Ruderalfluren vorhabenbedingt beansprucht. Verluste dieser Flächen werden allerdings in relativ kurzer Zeit aufgrund des Regenerations- vermögens wieder ausgeglichen. Die Böschungen und Bankette beanspruchen eine Fläche von ca. 2.742 m². Sie werden nach Beendigung der Bauarbeiten mit einer standortgerechten Saatgutmischung angesät und können die beeinträchtigten Funktionen als Lebensraum wie- deraufnehmen. Da der Verlust der Gras- und Staudenfluren 1 : 1 durch die Neuansaat von Böschungen und Banketten ausgeglichen wird, sind erhebliche Beeinträchtigung nicht zu er- warten. Grün- und Freiflächen Durch die Baumaßnahme werden 50 m2 der im südlichen Teil der Parkallee liegenden stra- ßenbegleitenden Grünflächen (PFPK) sowie 14 m2 der im Norden den Geh- und Radweg be- gleitenden Sträucher (PHS) beansprucht. Das entspricht insgesamt 64 m2 an Grünflächen. Hierbei sind nur die ruderalen Wiesenfläche der Grünflächen betroffen. Rodungen der ge- pflanzten Sträucher sind entsprechend der Straßenplanung nicht vorgesehen. Ruderale Wie- senflächen besitzen eine kurze Regenerationsdauer. Der Verlust der Grünflächen kann durch die Ansaat standortgerechter Saatgutmischungen auf den neu anzulegenden Böschungen

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und Banketten (insgesamt 2.742 m2) ausgeglichen werden. Die Beeinträchtigung wird daher nicht als erheblich eingestuft. Straße, unbefestigter und versiegelter Weg, Gleisanlagen Als bereits zu 100% vorbelastete Fläche kommt es bei der Fahrbahn (OVSB), versiegelten Wegen (OVWV) und den versiegelten Parkflächen (OVPV) zu keinem weiteren Flächenver- lust. Weiter werden 610 m2 bislang teilversiegelter Wege beansprucht. Aufgrund des geringen Bi- otopwertes wird diese Inanspruchnahme jedoch nicht als erheblich eingestuft. Der Komplex aus Gleisanlagen, Lagerflächen, Gras- und Staudenfluren und Gehölzen (OVGAxG) wird mit 5 m ² tangiert. Aufgrund des geringen Biotopwertes wird diese Inanspruch- nahme jedoch nicht als erheblich eingestuft. K 3 Anlagebedingter Verlust von Gehölzbiotopen Durch den Straßenausbau und die damit einhergehende Verbreiterung der Straßenböschung werden 2.598 m2 der Baumreihen heimischer Baumarten (BRRG) zwischen Bau-km 0+120.000 und 0+480.000 und des Laubholzforstes (WLQxR) südlich der Parkallee westlich der Veltener Straße beansprucht. Der Laubholzforst gilt nach Forstgrundkartenabgleich (Lan- desbetrieb Forst Brandenburg, e-mail 12.09.2024) nicht als Wald im Sinne des LWaldG. Der bau- und anlagebedingte Verlust der Gehölzbiotope stellt eine erhebliche Beeinträchti- gung des Schutzgutes dar und ist zu kompensieren. K 4 Anlagebedingter Verlust von Wäldern und Forsten Beidseitig der Parkallee stocken Laub- und Nadelholzforste. Durch die Verschiebung der Trasse im Nordosten und die Verbreiterungen der Böschungen nördlich und südlich der Brü- cke werden Randflächen dieser als Forste / Wald kartierten Flächen im Umfang von 878 m2 in Anspruch genommen. Der Verlust der Forst- und Waldflächen ist als erheblicher Eingriff zu bewerten und im Rahmen der Waldumwandlung zu kompensieren (vgl. Kap. 5.2.3 Maßnahme E 3 und Kap. 6.3). Betriebsbedingte Beeinträchtigung von Biotopen Da es sich bei dem Vorhaben um die Sanierung einer bereits bestehenden Brücke handelt, unterliegen die Flächen im Untersuchungsraum einer Vorbelastung. Durch das Vorhaben er- geben sich nur leichte Änderungen des IST-Zustandes in Form neuer Geh- und Radwege und der Verschiebung und Begradigung der Fahrbahn im Norden des UG. Durch das Vorhaben wird nicht mit einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens gerechnet. Erhebliche Betriebsbe- dingte Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten. K 5 Anlagebedingter Verlust von Gehölzbiotopen auf Verkehrsnebenflächen Im Bereich westlich des Stichkanals sind beidseitig der Parkallee die Böschungen auf einer Fläche von 649 m2 mit Bäumen bestockt. Durch den Brückenneubau und die Erneuerung der Straße werden diese Flächen beansprucht. Gemäß der Biotopkartierung sind die Flächen als Wald erfasst. Da es sich bei den Böschun- gen jedoch um Straßennebenflächen handelt, stellen sie kein Wald im Sinne des LWaldG dar, da sich die beiden Nutzungen ausschließen. Diese Beanspruchung der Biotope stellt einen erheblichen Eingriff dar, den es zu kompensie- ren gilt. K 6 Baubedingter Biotopverlust Aufgrund der erforderlichen Lkw-Längen durch die Sondertransporte aus dem Betonwerk ergibt sich die Notwendigkeit einer Baustraße im Bereich der Einmündung zur Veltener Straße. Flächen werden für die Baustraße in Anspruch genommen, gleichzeitig werden die Flächen

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zwischen Kurveninnenbereich und Baustraße aufgrund der Auslage der Sondertransporte und für Baustelleneinrichtung beansprucht. Für die bauzeitig benötigte Fläche werden folgende Vegetationsflächen baubedingt in Anspruch genommen:

Tab. 29: Baubedingter Verlust von Biotopen

BiotoptypBewertungFlächenverlust in m²
BiotopcodeKurzbezeichnung
051132GMRAIII36
083104WLQxRII1.066
12661x1OVGAxGIV32
gesamt:1.134

Gras-, Stauden- und Ruderalfluren: Das Bauvorhaben führt durch die vorübergehend anzulegende Baustraße zum Verlust von 36 m2 der ruderalen Wiesen (GMRA), die sich in den Randbereichen der Straßen entwickelt haben. Verluste dieser Flächen werden in relativ kurzer Zeit aufgrund des Regenerationsvermögens wieder ausgeglichen. Nach Rückbau der Baustraße werden sich entsprechend den Vorgaben der Maßnahme A 2 wieder vergleichbare Gras- und Staudenfluren auf der bauzeitig bean- spruchten Fläche entwickeln und die beeinträchtigten Funktionen als Lebensraum wiederauf- nehmen. Wald- und Forstflächen Westlich neben dem Einmündungsbereich der Veltener Straße südlich der Parkallee hat sich ein Eichenforst aus Stiel-Eiche (Quercus robur) mit Robinie (Robinia pseudoacacia) mit Un- terwuchs (Spätblühende Traubenkirsche, Feldahorn) entwickelt. Der Laubholzforst entwickelte sich offensichtlich seit den 50er Jahren durch Sukzession. Für die Baustraße werden 1.066 m² in Anspruch genommen. Nach Forstgrundkartenabgleich (e-mail Landesbetrieb Forst Brandenburg, Herr Kaesche, 12.09.2024) handelt es sich nicht um Wald i.S.d. § 2 LWaldG Brandenburg. Verluste von Gehölzflächen können aufgrund des Regenerationsvermögens nur mittel- bis langfristig kompensiert werden. Die baubedingte Flächeninanspruchnahme stellt einen erheb- lichen Eingriff dar, den es zu kompensieren gilt. Gleisanlagen außerhalb der Bahnhöfe, mit Begleitgrün Randlich betroffen ist zudem ein Komplex aus Gleisanlagen, Lagerflächen, Gras- und Stau- denfluren und Gehölzbeständen. Der Bereich ist stark anthropogen geprägt. Nach Rückbau der Baustraße werden sich entsprechend den Vorgaben der Maßnahme A 2 wieder vergleich- bare Biotopstrukturen auf der bauzeitig beanspruchten Fläche entwickeln und die beeinträch- tigten Funktionen als Lebensraum wiederaufnehmen. Fauna Fischotter und Biber, Wolf Vorkommen des Wolfes sind im Untersuchungsraum allenfalls sporadisch während des Durch- zuges anzunehmen. Aufgrund des großen Aktionsradius können die Tiere in störungsarme Zonen ausweichen. Durch das Vorhaben verursachte Beeinträchtigungen für die Art werden ausgeschlossen.

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Bau- und anlagebedingte Beeinträchtigung Der Abriss der Parkalleebrücke erfolgt nach Einfahren eines Pontons mit Trag- bzw. Schutz- gerüst. Durch das Schutzgerüst und das Ponton wird verhindert, dass abgebrochenes Material u.Ä. in das Gewässer gelangen. Während der Bauzeit ist das Passieren der Baustelle im Zuge des Veltener Stichkanals für die Arten möglich. Auch über den Zeitraum des eingeschobenen Pontons mit Traggerüst kann die Vorrichtung unterschwommen werden oder mittels der im Randbereich zwischen Ufer und Ponton an der Wasseroberfläche eingebrachten Rohre (Durchmesser ca. 1,50 m und 0,80 m) durchschwommen werden. Das geplante Vorhaben sieht den Ersatzneubau einer bereits bestehenden, baufälligen Brü- cke im Zuge der Parkallee über den Veltener Stichkanal vor. Die neu geplante Brücke weist eine größere lichte Breite auf und gestaltet die Uferbereiche auch gemäß V 4 (ASB) (fischot- tergerechte Gestaltung des Brückenbauwerks) unter dem Brückenkörper durch die Errichtung von Böschungen mit Wasserbetonsteinen, einer unbefestigten Lauffläche zwischen Widerla- ger und Böschungsoberkante mit großen Natursteinen in den Eingangsbereichen naturnäher und für Fischotter und Biber deutlich attraktiver. Die ökologische Durchgängigkeit insbeson- dere für Fischotter und Biber wird somit verbessert. Durch die Umsetzung der Maßnahmen V 3 (ASB) Bauzeitenregelung und V 4 (ASB) fisch- ottergerechte Gestaltung des Brückenbauwerks können bau- und anlagebedingte Beein- trächtigungen (Störung, Trennung von Migrationskorridoren und Nahrungshabitaten) ausge- schlossen werden. Betriebsbedingte Beeinträchtigung Der Ersatzneubau der Brücke im Zuge der Parkallee befindet sich im besiedelten Bereich zwi- schen Gewerbe- und Industriegebieten und geschlossenen Gehölzbeständen. Am Veltener Stichkanal herrscht reger Angelbetrieb und Wassertourismus, die Anwesenheit von Menschen ist also allgegenwärtig. Die Brücke wird für zivile Verkehrslasten mit normaler Belastung einer Gewerbestraße ausge- legt. Die Planungsgeschwindigkeit der Gewerbestraße entspricht der zulässigen Höchstge- schwindigkeit von 50 km/h. Durch den Ausbau der Gewerbestraße werden keine Änderungen im Wegenetz vorgenommen. Jedoch ist nach Fertigstellung die Nutzung der Brücke und damit die kürzere innerörtliche Wegeverbindung für alle Verkehrsteilnehmer wieder möglich. Das anfallende Niederschlagswasser des neuen Brückenbauwerkes wird an das Entwässe- rungssystem der Straße angeschlossen, welches das Wasser über eine Reinigungsanlage in den Veltener Stichkanal einleitet. Betriebsbedingte Risiken sind nicht zu erwarten. Fledermäuse Bau- und anlagebedingte Beeinträchtigung Gemäß Fledermausgutachten (vgl. Anlage 2) wurden im Eingriffsraum keine Bäume mit po- tenziellen Fledermausquartieren festgestellt. Weiterhin konnten keine direkten oder indirekten Nachweise für die Nutzung der Brücke als Quartier erbracht werden. Die Kontrolle des Bau- körpers der Brücke ergab, dass offensichtlich für Fledermäuse kein nutzbares Spaltenpotential vorhanden ist. Der UR wird als Jagdgebiet und Transferlinie genutzt. Der Abriss der Parkalleebrücke erfolgt nach Einfahren eines Pontons mit Trag- bzw. Schutzgerüst über einen Zeitraum von ca. 4 Wochen (WKC Bauwerksentwurf Erläuterungsbericht U 1, 2023).

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Abb. 13: Rückbaukonzept Ersatzneubau Brücke Parkallee Veltener Stichkanal (Ausschnitt U 8 Blatt 4, ohne Maßstab, WKC 2023) Das Gerüst auf den Pontons ist keine vollständig geschlossene Fläche und somit durchflieg- bar. Abgesehen davon können die nachgewiesenen Fledermausarten der Brücke problemlos ausweichen. Große Abendsegler fliegen nicht strukturgebunden in Höhen über 15 m. Ein Überfliegen der Brücke ist problemlos möglich. Die strukturgebunden fliegenden Wasserfle- dermäuse (1-5 m Höhe) und Zwergfledermäuse (2-6 m Höhe) können das Bauwerk durchflie- gen oder in die Randbereiche ausweichen und das Bauwerk dort umfliegen. Nach Fertigstellung des Ersatzneubaus weist dieser eine größere lichte Breite auf und kann bei einer Lichten Höhe von 5,25 m über oberen Betriebswasserstand von 31,65 m NHN (OK Lichtraum = 36,90 m NHN) wie bereits vorher problemlos durchflogen werden. Der Veltener Stichkanal bleibt als für die Jagd nutzbare lineare Leitstruktur erhalten. Vorhabenbedingte Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten. Betriebsbedingte Beeinträchtigung Der Ersatzneubau der Brücke im Zuge der Parkallee über den Veltener Stichkanal befindet sich im besiedelten Bereich zwischen Gewerbe- und Industriegebieten und geschlossenen Gehölzbeständen. Die Brücke wird für zivile Verkehrslasten mit normaler Belastung einer Ge- werbestraße ausgelegt. Die Planungsgeschwindigkeit der Gewerbestraße entspricht der zu- lässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Durch den Ausbau der Gewerbestraße werden keine Änderungen im Wegenetz vorgenommen. Jedoch ist nach Fertigstellung die Nutzung der Brücke und damit die kürzere innerörtliche Wegeverbindung für alle Verkehrsteilnehmer wieder möglich. Große Abendsegler weisen geringe Kollisionsgefährdungen auf und fliegen hoch im Luftraum in Höhen über 15 m. Wasserfledermäuse und Zwergfledermäuse fliegen eher strukturgebun- den bis 6 m Höhe. Die Brücke kann von Fledermäusen problemlos unter- oder überflogen werden. Betriebsbedingte Risiken für Fledermäuse sind nicht zu erwarten. weitere Säugetierarten Im UR ist mit dem Vorkommen von Wild (insbesondere Reh- und Schwarzwild) in den angren- zenden Gehölzflächen und diversen Kleinsäugern (Marder, Waschbär, Rotfuchs, Dachs, Eich- hörnchen, Maulwurf, Igel, Spitzmäuse, Echte Mäuse etc.) zu rechnen. Erhebliche Beeinträchtigungen durch das Vorhaben können ausgeschlossen werden. Der Baubereich beschränkt sich auf die vorhandene Verkehrstrasse mit dem Brückenbauwerk.

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Das neue Brückenbauwerk stellt hinsichtlich der ökologischen Durchgängigkeit insbesondere aufgrund der Herstellung von Böschungsbereichen und einer unbefestigten Lauffläche zwi- schen Böschung und Widerlager (vgl. auch V 4 (ASB) fischottergerechte Gestaltung des Brü- ckenbauwerkes) eine Aufwertung dar. Die Gesamtflächen der betroffenen Lebensräume der Fauna sind wesentlich größer als die (vorübergehend) verlorengehenden Teilbereiche, so dass genügend große Rückzugsräume verbleiben. Die Arten können relativ unproblematisch auf Ersatzlebensräume ausweichen. Die Gesamtpopulationen können jeweils in ausreichend großen Lebensräumen fortexistieren. Brutvögel Bau- und anlagebedingte Beeinträchtigung Im Rahmen des Vorhabens erfolgt die Fällung von Straßenbäumen und die Rodung von flä- chigen Gehölzbeständen/ Forsten. Eine Nutzung der zu fällenden Bäume durch Brutvögel kann nicht ausgeschlossen werden. Durch § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten, Gehölze außerhalb des Waldes im Zeitraum vom 01.03. bis 30.09. zu fällen (vgl. Maßnahme V 3 (ASB) Bauzeitenregelung). Die baubedingten Störungen sind temporär auf eine Brutperiode beschränkt und lösen keine erheblichen Störungen aus, die die Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten dauerhaft zerstören. Betriebsbedingte Beeinträchtigung Der Ersatzneubau der Brücke im Zuge der Parkallee befindet sich im besiedelten Bereich zwi- schen Gewerbe- und Industriegebieten und geschlossenen Gehölzbeständen. Am Veltener Stichkanal herrscht reger Angelbetrieb und Wassertourismus, die Anwesenheit von Menschen ist also allgegenwärtig. Die Brücke wird für zivile Verkehrslasten mit normaler Belastung einer Gewerbestraße ausge- legt. Die Planungsgeschwindigkeit der Gewerbestraße entspricht der zulässigen Höchstge- schwindigkeit von 50 km/h. Durch den Ausbau der Gewerbestraße werden keine Änderungen im Wegenetz vorgenommen. Jedoch ist nach Fertigstellung die Nutzung der Brücke und damit die kürzere innerörtliche Wegeverbindung für alle Verkehrsteilnehmer wieder möglich. Betriebsbedingte Risiken sind nicht zu erwarten. Reptilien Im Untersuchungsraum wurden im Rahmen der Reptilienkartierung (vgl. Anlage 3) Zau- neidechsen vorgefunden. Die Nachweise erfolgten ca. 60 m südlich der Parkallee außerhalb des Baubereiches in der Heidenelken-Grasnelkenflur (GTSAD, vgl. U 7.5.1). Da nur an einem Begehungstermin Zauneidechsen beobachtet wurden, ist von wandernden Individuen auszu- gehen. Ausbreitungshabitate werden südlich des Vorkommens in ca. 110 m Entfernung zur Parkalleebrücke vermutet (vgl. Anlage 3). Hier verläuft die Eisenbahntrasse als linearer Ver- bundkorridor. Die Zauneidechse ist eine ausgesprochen standorttreue Art, die meist nur kleine Reviere mit einer Flächengröße bis zu 100 m² nutzt. Innerhalb des Lebensraumes können bei Adulten Ortsveränderungen von > 100 m beobachtet werden. Maximale Wanderdistanzen liegen bei

300 m bzw. bei bis zu 1.200 m (ELBING ET AL. 1996). Laut SCHNEEWEIß ET AL. (2014) entfer- nen sich 70 % der Zauneidechsen lebenslang nicht weiter als 30 m vom Schlupfort. Der UR an der Parkallee ist von Gehölzbiotopen geprägt, die einen zusammenhängend be- stockten Untersuchungsraum ergeben. Zwischen dem Nachweishabitat der Zauneidechse und der Parkallee befindet sich eine breite Baumreihe mit Gehölzaufwuchs und nitrophilen Staudenfluren und Ruderalarten in der Krautschicht. Es handelt sich um suboptimale Habitate für die Zauneidechse. Ein Einwandern in den UR ist nicht anzunehmen.

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Vorsorglich wird in der Bauphase ein temporärer Reptilienschutzzaun (V 5 (ASB) Errichtung eines temporären Reptilienschutzzaunes) vorgesehen, um potenzielle Einwanderungen in den Baubereich auszuschließen. Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben sind nicht anzunehmen. Im Zuge der neuen Bö- schungsgestaltung werden im Gegenteil besser als gegenwärtig geeignete Habitate für die Zauneidechse im Zuge des Brückenbauwerkes geschaffen. Ameisen Im Untersuchungsraum wurden 3 Ameisennester vorgefunden. Beeinträchtigungen der Amei- sennester durch Bauaktivitäten und den Ersatzneubau der Brücke Parkallee können durch die vorgesehene Vermeidungsmaßnahme (vgl. Maßnahme V 2 Schutz von Ameisennestern) ausgeschlossen werden. Weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich. Nach Beendigung der Baumaßnahme steht den Ameisen der Lebensraum wie zuvor zur Verfügung. Schmetterlinge Im UR wurde die Nachtkerze im Rahmen der Biotopkartierung 2023 vorgefunden. Sie könnten potenziell vorkommenden Nachtkerzenschwärmern als Raupenfraßpflanze dienen. Nachtker- zenschwärmer sind im UR nicht nachgewiesen. Da die Art von der Klimaerwärmung zu profi- tieren scheint und sich weiter ausbreitet, ist ein Vorkommen im UR nicht generell auszuschlie- ßen. Die Nachtkerzen wachsen am Südende des Bauvorhabens im Innenkurvenbereich der Parkallee im kleinflächig ausgebildeten Biotoptyp GMRA bei Baum Nr. 16. Die Standorte der Pflanzen befinden sich eher am Rand zu den angrenzenden Waldbeständen (WFPK, WAKxM) außerhalb des Baubereiches. Eine bau- oder anlagebedingte Flächeninanspruchnahme der Pflanzstandorte ist nicht vorgesehen. Beeinträchtigungen potenziell vorkommender Nachtker- zenschwärmer werden ausgeschlossen. Im UR kommen potenziell weitere gefährdete und geschützte Schmetterlingsarten vor. Bau- und anlagebedingte Beeinträchtigung Im Rahmen des Vorhabens erfolgt die Fällung von Straßenbäumen und die Rodung von flä- chigen Gehölzbeständen/ Forsten. Der UR setzt sich aus Gehölzbeständen mit eingestreuten Gewerbegebieten zusammen. In ihrer Gesamtheit ergeben die Biotopstrukturen eine zusam- menhängend mit Gehölzen bestandene Fläche. Die bauzeitige und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme beschränkt sich auf die vorhan- dene Verkehrstrasse der Parkallee mit Brücke und die daran angrenzenden Flächen. Vom Gehölzverlust sind lediglich Randbereiche vorhandener Biotopstrukturen betroffen. Die Ge- samtflächen der betroffenen Lebensräume der Fauna sind wesentlich größer als die verloren- gehenden Teilbereiche, so dass genügend große Rückzugsräume verbleiben. Die Schmetter- lingsarten können relativ unproblematisch auf Ersatzlebensräume ausweichen. Die Gesamt- populationen können jeweils in ausreichend großen Lebensräumen fortexistieren. Betriebsbedingte Beeinträchtigung Das Vorhaben beinhaltet eine Ersatzneubau einer vorhandenen Brücke innerhalb des besie- delten Bereiches zwischen Gewerbegebieten innerhalb von Gehölz-/ Forstbeständen. Die Brü- cke wird für zivile Verkehrslasten mit normaler Belastung einer Gewerbestraße ausgelegt. Die Planungsgeschwindigkeit der Gewerbestraße entspricht der zulässigen Höchstgeschwindig- keit von 50 km/h. Betriebsbedingte Risiken, die über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehen, sind nicht zu erwarten.

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Weitere Tierarten Im UR kommen verschiedene Fischarten vor. Auch das Vorkommen von verschiedenen Mu- schelarten ist im Veltener Stichkanal nachgewiesen bzw. nicht auszuschließen. Der Veltener Stichkanal dient potenziell als Lebensraum für häufige geschützte Libellenarten. Neben po- tenziell vorkommenden Wasserschnecken ist im Uferbereich das Vorkommen von Landschne- cken nicht auszuschließen. Auch gefährdete Spinnenarten sind in den Uferbereichen nicht auszuschließen. Bau- und anlagebedingte Beeinträchtigung Der Abriss der Parkalleebrücke erfolgt nach Einfahren eines Pontons mit Trag- bzw. Schutz- gerüst. Durch das Schutzgerüst und das Ponton wird verhindert, dass abgebrochenes Material u.Ä. in das Gewässer gelangen. Während der Bauzeit ist das Passieren der Baustelle im Zuge des Veltener Stichkanals problemlos möglich. Auch über den Zeitraum des eingeschobenen Pontons mit Traggerüst kann die Vorrichtung unterschwommen werden oder mittels der im Randbereich zwischen Ufer und Ponto n an der Wasseroberfläche eingebrachten Rohre (Durchmesser ca. 1,50 m und 0,80 m) durchschwommen werden. Das geplante Vorhaben sieht den Ersatzneubau einer bereits bestehenden, baufälligen Brü- cke im Zuge der Parkallee über den Veltener Stichkanal vor. Die neu geplante Brücke weist eine größere lichte Breite auf und gestaltet die Uferbereiche unter dem Brückenkörper durch die Errichtung von Böschungen mit Wasserbetonsteinen und einer unbefestigten Lauffläche zwischen Widerlager und Böschungsoberkante mit großen Natursteinen in den Eingangsbe- reichen naturnäher (vgl. auch V 4 (ASB) fischotteregerechte Gestaltung des Brückenbauwer- kes). Die ökologische Durchgängigkeit insbesondere im Uferbereich wird somit verbessert. Durch die in den Bau integrierten Schutzmaßnahmen und die weitlumige Gestaltung der neuen Brücke mit Uferbereichen unter dem Brückenbauwerk können bau- und anlagebedingte Be- einträchtigungen ausgeschlossen werden. Betriebsbedingte Beeinträchtigung Das Vorhaben beinhaltet eine Ersatzneubau einer vorhandenen Brücke über den Veltener Stichkanal innerhalb des besiedelten Bereiches zwischen Gewerbegebieten innerhalb von Ge- hölz-/ Forstbeständen. Am Veltener Stichkanal herrscht neben dem Schiffsverkehr auch reger Angelbetrieb und Wassertourismus. Die Brücke wird für zivile Verkehrslasten mit normaler Be- lastung einer Gewerbestraße ausgelegt. Die Planungsgeschwindigkeit der Gewerbestraße entspricht der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Das anfallende Niederschlagswasser des neuen Brückenbauwerkes wird an das Entwässe- rungssystem der Straße angeschlossen, welches das Wasser über eine Reinigungsanlage in den Veltener Stichkanal einleitet. Betriebsbedingte Risiken durch das Vorhaben sind unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schutzmaßnahmen nicht zu erwarten. Erhebliche Beeinträchtigungen weiterer Tierarten können ausgeschlossen werden. Die Gesamtflächen der betroffenen Lebensräume der Fauna sind wesentlich größer als die verlorengehenden Teilbereiche, so dass genügend große Rückzugsräume verbleiben. Die Ar- ten können relativ unproblematisch in Ersatzlebensräume ausweichen. Die Gesamtpopulatio- nen können jeweils in ausreichend großen Lebensräumen fortexistieren. Zudem werden nach Fertigstellung der Baumaßnahme im Zuge von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Lebens- räume neu geschaffen. 4.6 Schutzgut Landschaftsbild und Erholungswert der Landschaft Der Ersatzneubau der Brücke und der Ausbau der Straße erfolgt bis auf den nördlichen Ab- schnitt in der vorhandenen Trassierung. Im Zuge der Verschiebung der Straßenachse um 6,5 m im nordöstlichen Anschlussbereich und der Errichtung eines Geh- und Radwegs geht

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Vorwald bestehend aus Kiefern und ein Teil der im Süden daran anschließenden Baumreihe aus Eichen, Pappeln und vereinzelten Kiefern verloren. Da unmittelbar hinter diesen Gehölzbeständen Forst- und Waldflächen anschließen, kommt es nur zu geringen Änderungen des Landschaftsbildes, die sich nur punktuell bzw. lokal im UG bemerkbar machen und nicht als erheblich eingestuft werden. Insgesamt kommt es nur zu sehr geringen Veränderungen der bestehenden Situation.

4.7 Konfliktschwerpunkte und Wechselwirkungen Konfliktschwerpunkte Konfliktschwerpunkte sind Bereiche, in denen schwerwiegende Einzelkonflikte oder eine Häu- fung von Einzelkonflikten auftreten. Vorhabenbedingte Beeinträchtigungen können infolge von Wechselwirkungen zwischen Naturhaushaltsfunktionen sowie zwischen unterschiedlichen Be- standteilen des Landschaftshaushaltes verstärkt werden, indem „Wirkfaktor- Beeinträchti- gungsketten“ ausgelöst werden. Folgende Konfliktschwerpunkte ergeben sich durch das Vorhaben: Schutzgut Boden

• Baubedingte Beeinträchtigung von Boden (KB)

• Anlagebedingte Beeinträchtigung von Boden durch Neuversiegelung (KV)

• Anlagebedingte Beeinträchtigung von Boden durch Überprägung (KÜ) Schutzgut Biotope/ Pflanzen und Tiere

• Anlagebedingter Verlust von Straßenbäumen (K 1)

• Bau- und anlagebedingte Beeinträchtigung von Straßenbäumen (K 2)

• Anlagebedingter Verlust von Gehölzbiotopen (K 3)

• Anlagebedingter Verlust von Wäldern und Forsten (K 4)

• Anlagebedingter Verlust von Gehölzbiotopen auf Verkehrsnebenflächen (K 5)

• Baubedingter Biotopverlust (K 6) Wechselwirkungen Bei der Beurteilung der Umweltauswirkungen eines Vorhabens sind auch die Wechselwirkun- gen zwischen den Gütern des Naturhaushaltes zu berücksichtigen. Im Rahmen der Erarbeitung des LBP sind Wechselwirkungen bei der Beurteilung sowie der Ermittlung der Beeinträchtigungsrisiken für die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Natur- haushaltes und des Landschaftsbildes weitestgehend mit eingeflossen. So werden in dem hier gewählten Untersuchungsansatz letztlich nicht strikt voneinander getrennte Schutzgüter be- trachtet, sondern bestimmte Funktionen des Naturhaushaltes, die sich einzelnen Schutzgütern zuordnen lassen, deren konkrete Ausprägung aber übergreifend zu bestimmen ist. Für das zu betrachtende Vorhaben besteht eine Wirkungskette zwischen der durch die Ver- breiterung der Straße verursachten Neuversiegelung und der damit verbundenen Beeinträch- tigung des Wurzelraumes von Bäumen.

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4.8 Zusammenfassung unvermeidbarer Konflikte Durch den Ersatzneubau der Brücke und den Ausbau der Parkallee ergeben sich unvermeid- bare erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. Diese betreffen die Schutzgü- ter Boden und Biotope/ Pflanzen (Einzelbäume). Es ergeben sich folgende Konflikte:

Tab. 30: Zusammenfassung unvermeidbarer erheblicher Konflikte

KonfliktUmfang
Schutzgut Boden
KBBaubedingte Beeinträchtigung von Boden1.134 m²
KVAnlagebedingte Beeinträchtigung von Boden durch Neuversiegelung2.035* m²
Anlagebedingte Beeinträchtigung von Bodenfunktionen durch Über- prägung542 m²
Schutzgut Biotope/ Tiere und Pflanzen
K 1Anlagebedingter Verlust von Straßenbäumen1 Stück
K 2Anlagebedingte Beeinträchtigung von Straßenbäumen2 Stück
K 3Anlagebedingter Verlust von Gehölzbiotopen2.598 m²
K 4Anlagebedingter Verlust von Wäldern und Forsten878 m²
K 5Anlagebedingter Verlust von Gehölzbeständen auf Verkehrsflächen649 m²
K 6Baubedingter Biotopverlust1.134 m²

*nach Berücksichtigung der Entsiegelung nicht mehr benötigter Verkehrsflächen Durch die folgenden landschaftspflegerischen Maßnahmen können die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ausgeglichen/ersetzt bzw. kompensiert werden.

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5 Landschaftspflegerische Maßnahmen

5.1 Methodik, Konzeption und Ziele der Maßnahmenplanung Die konzeptionelle Grundlage für die Planung der Einzelmaßnahmen bilden die Vorgaben der Landschaftsplanung (vgl. Kap. 2) für den betrachteten Raum in Verbindung mit den Ergebnis- sen der Bestandserfassung (ebenso Kap. 2) sowie der Vermeidung/ Entwurfsoptimierung/ (Kap. 3) und der Konfliktanalyse (Kap. 4). Hieraus ergeben sich folgende Ziele der Maßnah- menplanung:

• Vermeidung und Minderung anlage-/bauzeitlicher Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Tiere und Pflanzen/ Biotope (siehe Kap. 3)

• Kompensation der Versiegelung durch Ersatzzahlung

• Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände

• Pflanzung von Hochstämmen zur Kompensation erheblichen Beeinträchtigung von Bäumen Sofern keine Maßnahmen möglich sind, die die Versiegelung von Boden (vollständig) kom- pensieren, erfolgt die Festlegung einer Ersatzzahlung zur Kompensation der Neuversiegelung. 5.2 Landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Gemäß § 15 BNatSchG sind erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vom Verursacher vorrangig zu vermeiden. Diese Vermeidungsmaßnahmen werden im Kap. 3 be- schrieben. Eine Zusammenfassung findet sich in Kap. 3.2. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnah- men oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz in Geld zu kompensieren. Sind die Beeinträchtigungen nicht ausgleichbar, so ist der Eingriff unzulässig, es sei denn, bei der Abwägung aller Anforderungen an Natur und Landschaft gehen andere Belange der All- gemeinheit vor. In diesem Fall ist der Eingriff zulässig und der Verursacher hat die nicht aus- gleichbaren Beeinträchtigungen zu ersetzen. 5.2.1 Angaben zur Bestimmung von Art und Umfang der Maßnahmen Es verbleiben unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, die zu kompen- sieren sind. Die in Kap. 4 beschriebenen Konflikte KV, KÜ und K 1 sind erheblich. Die Eingriffe und Beeinträchtigungen sind, dass sie nicht vollständig vermieden werden können, durch Maßnahmen zu kompensieren. Zur Bestimmung des Umfanges der Kompensationsmaßnahmen dienen folgende Kriterien:

• die quantitativen und qualitativen Dimensionen der ermittelten unvermeidbaren er- heblichen Beeinträchtigungen (vollständiger oder nur teilweiser Funktionsverlust),

• die räumlich-funktionalen Zusammenhänge im betroffenen Raum, insbesondere bei betroffenen Tierarten und deren Lebensraumansprüche (Sicherstellung der Lebens- raumansprüche der vom Straßenbaueingriff betroffenen Tierarten, welche nicht aus- schließlich an einzelne Biotoptypen gebunden sind),

• die Entwicklungszeit von Kompensationsmaßnahmen (Erreichung des Ausgleichs nach spätestens 25 Jahren, Berücksichtigung der zeitlichen Wiederherstellbarkeit und ggf. Kompensation des Zeitfaktors),

• der Zustand bzw. Vorwert der Kompensationsflächen (Berücksichtigung der Wertigkeit des aktuellen Zustandes hinsichtlich der Bedeutung für die Leistungsfähigkeit des Na- turhaushaltes und das Landschaftsbild und dementsprechende Flächenanrechnung der Kompensationsmaßnahme),

• bestehende Vorbelastungen und

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• die mögliche Mehrfachfunktionalität der Kompensationsmaßnahmen (durch eine ge- plante Kompensationsmaßnahme können zugleich andere beeinträchtigte Funktionen auf derselben Fläche wiederhergestellt werden – z.B. Bepflanzungsmaßnahmen kön- nen für Schutzgüter Pflanzen/ Tiere, Landschaftsbild, Klima bedeutsam sein, multifunk- tionale Maßnahmen sind gegenüber monofunktionalen Maßnahmen zu bevorzugen). Die Angaben zu den Kompensationsfaktoren sind schutzgutbezogen in der zusammenfassen- den Bilanz (vgl. Kap. 6) ersichtlich. 5.2.2 Ausgleichbarkeit unvermeidbarer Beeinträchtigungen, Prüfung nach § 15 BNatSchG

Für Ausgleichsmaßnahmen gilt die Maßgabe, dass ein Eingriff ausgeglichen ist, „wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederher- gestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neugestaltet ist“ (§ 15 Abs. 2 BNatSchG). Die Verbesserung einer anderen, gleichwertigen Funktion schafft für den Naturhaushalt keinen Ausgleich. Ersatzmaßnahmen beseitigen Beeinträchtigungen nicht, sondern kompensieren diese nur durch verbessernde Maßnahmen an anderer Stelle. Art und Umfang der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen orientieren sich an folgenden Grunds- ätzen:

• Der Umfang der Kompensationsmaßnahmen richtet sich nach dem Grad der Beein- trächtigung, der Eingriffsfläche und dem Grad der Aufwertung der Kompensationsflä- che. Die Aufwertung der Kompensationsfläche muss der Beeinträchtigung der Ein- griffsfläche entsprechen.

• Durch ein und dieselbe Kompensationsmaßnahme können mehrere unterschiedliche Werte und Funktionen wiederhergestellt werden.

• Die Versiegelung von Flächen kann i. d. R. nicht vollständig durch Entsiegelungsmaß- nahmen ausgeglichen werden, da großflächiges Entsiegelungspotenzial selten verfüg- bar ist. Der Ersatz erfolgt durch Regenerationsmaßnahmen des Bodenpotenziales (Funktionsaufwertung) auf bisher beeinträchtigten Flächen. 5.2.3 Maßnahmenbeschreibung A 1 Entsiegelung nicht mehr benötigter Verkehrsflächen Konfliktbezug zu KV Die Neuversiegelung von Böden ist gemäß Handbuch LBP (LS 2021) vorrangig durch Entsie- gelungen in mindestens gleichem Umfang auszugleichen. Für Böden allgemeiner Bedeutung gilt ein Kompensationsverhältnis von 1:1. Es werden die Voraussetzungen für eine natürliche Bodenentwicklung und die Wiederherstellung ökologischer Bodenfunktionen geschaffen.

Tab. 31: Entsiegelung nicht mehr benötigter Verkehrsflächen

Versiegelungsgrad der EntsiegelungEntsiege-KompensationsfaktorKompensation
lungsfläche
versiegelte (asphaltierte) Verkehrsflächen507 m²1:1507 m²
versiegelte (gepflasterte) Verkehrsflächen13 m²1:113 m²
teilversiegelte (geschotterte) Verkehrsflächen130 m²1:0,565 m²
Summe:650 m²585 m²

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A 2 Rekultivierung/ Sukzession auf bauzeitig benötigten Flächen Konfliktbezug zu K B Durch die vorübergehend anzulegende Baustraße werden auf 1.134 m² Böden bauzeitig (teil- )versiegelt, überprägt und verdichtet. Davon sind vorrangig sukzessiv entstandene Laubholz- flächen sowie kleinräumig ruderale Wiese und ein Komplex aus Gleisanlagen, Lagerflächen, Gras- und Staudenfluren und Gehölzflächen betroffen. Aufgrund der mittelfristigen Regenerierbarkeit der Gehölzflächen ist in Anlehnung an die HVE (2009) ein Kompensationsverhältnis von 1: 1,5 vorgesehen. Die Bodenfunktionen können nach Beendigung der Baumaßnahme durch fachgerechte Rekultivierung vor Ort wiederherge- stellt werden. Die für die Baustraße in Anspruch zu nehmende Fläche wird nach Beendigung der Baumaß- nahme

• entsiegelt, • beräumt, • tiefgründig gelockert (30 bis 50 cm) und • mit Oberboden angedeckt, • geeggt und • im Anschluss daran der natürlichen Sukzession überlassen (Zielbiotoptyp: Feldgehölz).

E 1 Pflanzung von Hochstämmen Konfliktbezug zu K 1, K 2, K 3, K 5 Konfliktbezug zu K 1 (Anlagebedingter Verlust von Straßenbäumen) Durch die Baumaßnahme wird 1 Straßenbaum gefällt. Der Ersatz des Baums richtet sich ent- sprechend seiner Schadstufe und des Stammumfangs nach dem Handbuch LBP (LS BB 2021).

Tab. 32: Kompensationsbedarf für Baumfällungen

Baum -Nr.ArtStU (cm)Höhe (m)Krone (m)Schad- stufe1Kompensation gem. Handbuch LBP (StU 16-18 cm)
17Wald-Kiefer707502
Gesamt:2

Es sind insgesamt 2 Hochstämme (Stammumfang 16-18 cm) zu pflanzen.

Konfliktbezug zu K 2 (Anlagebedingte Beeinträchtigung von Straßenbäumen) Die zusätzliche Versiegelung führt zur Beeinträchtigung von 2 Straßenbäumen im Randbe- reich der Parkallee. Bei einem Bäumen reicht die Bautätigkeit / zusätzliche Versiegelung näher als 1 m an den Stamm und bei einem Baum beträgt der Abstand der Bautätigkeit / Versiege- lung mehr als 1 m (Tab. 27). Zur Kompensation von anlagebedingten Beeinträchtigungen von Straßenbäumen werden für je 10 beeinträchtigte Bäume (Abstand der Versiegelung >1 m) bzw. je 4 beeinträchtigte Bäume (Abstand der Versiegelung <1 m) ein Hochstamm gepflanzt. (vgl. Lageplan der landschafts- pflegerischen Maßnahmen, Unterlage 7.5.2).

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Tab. 33: Kompensationsbedarf für die Beeinträchtigung von Bäumen

Beeinträchtigung der BäumeAnzahl beeinträch- tigter Bäume (vgl. Tab. 27)Kompensations- faktorKompensation
Abstand Stamm Straße: > 1 m110:11 Hochstamm
Abstand Stamm Straße: < 1 m14:11 Hochstamm
SUMME22 Hochstämme

Es sind 2 Hochstämme (Stammumfang 16-18 cm) als Kompensation für die anlagebedingte Beeinträchtigung zu pflanzen.

Tab. 34: Übersicht Kompensationsbedarf Baumpflanzung

KonfliktUmfangKompensationsfaktorKompensation
K 1Anlagebedingte Beeinträchti- gung von Straßenbäumen1 Stück 1 Stück10 : 1 = 1 Stück 4 : 1 = 1 Stück2 Hochstämme
2 Hochstämme

Für die Kompensation der Konflikte K 1 und K 2 4 Hochstämme zu pflanzen. Konfliktbezug zu K 3 (Anlagebedingter Verlust von Gehölzbiotopen) & K 5 (Anlagebedingter Verlust von Gehölzbeständen auf Verkehrsflächen) Zum Ausgleich der Beeinträchtigung flächiger Gehölzbiotope werden weitere 6 Hochstämme gepflanzt. Die Anrechnung erfolgt im weiteren Verfahren. Insgesamt umfasst die Maßnahme E 1 die Pflanzung von 10 Hochstämmen. Die Pflanzung erfolgt entlang der Baustrecke (genaue Verortung siehe Lageplan der land- schaftspflegerischen Maßnahmen, Unterlage 7.5.2). Folgende Hinweise sind zu beachten:

• Es sind Hochstämme (3x verpflanzt, mit Ballen, Stammumfang 16-18 cm) zu pflanzen. • Es sind heimische Baumarten zu verwenden. • Die Pflanzungen sind entsprechend DIN 18916 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Pflanzen und Pflanzarbeiten durchzuführen. • Die Bäume sind zu pfählen. • Bei den Pflanzungen sind Bodenverbesserungsmaßnahmen durchzuführen. • Sichtfelder, Abstände zu Leitungen, Grenzen, Großschilder, Zu-/ Überfahrten sind zu berücksichtigen. Mit Umsetzung der Maßnahme wird

• Lebensraum für verschiedene Tiergruppen (Amphibien, Vögel, Fledermäuse, Wild, Wirbellose) aufgewertet und neugestaltet, • das Mikroklima verbessert und damit die bodenbiologische Aktivität erhöht, • ein verbesserter Aufschluss des Bodens durch ein tiefreichendes Wurzelsystem er- reicht, • eine Vernetzung der bestehenden Biotopstrukturen sowie • eine Gliederung des Landschaftsbildes erreicht.

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E 2 Kompensationsmaßnahme Flächenagentur Brandenburg Konfliktbezug zu K V, K Ü Zum Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigung des Bodens durch Neuversiegelung (K V) und Überprägung (K Ü) werden die fehlenden Kompensationsflächen durch die Flächenagen- tur Brandenburg zur Verfügung gestellt.

Über den Flächenpool „Kremmener Luch“ werden Flächen mit der Umwandlung von Intensiv- grünland zu Extensivgrünland bereitgestellt.

Tab. 35: Übersicht Kompensationsbedarf Flächenagentur Brandenburg (Grünlandextensivierung)

KonfliktUmfangKompensationsfaktorKompensation
K VVersiegelung (anteilig nach Anrechnung A 1)2.035 m²1:36.105 m²
K ÜÜberprägung542 m²1:0,75406,5 m²
Gesamt:6.511,50 m²

E 3 Erstaufforstung Konfliktbezug zu K 4 Zur Kompensation des Verlustes von Wald- und Forstflächen ist ein Ausgleich nach Lan- deswaldgesetz erforderlich.

In Abstimmung mit dem Forstamt Oberhavel ist die dauerhafte Umwandlung von 878 m² Wald- fläche zur Nutzung als Radweg durch eine Erstaufforstung auszugleichen.

Die Maßnahme dient dem Ausgleich nachteiliger Wirkungen für die Schutz- und Erholungs- funktion des Waldes durch die Waldumwandlung. Der Ausgleich wird mit einem Verhältnis von 1 : 3,25 vorgenommen. Dieser Wert beinhaltet die Grundkompensation (1:1) sowie die Kom- pensation der Waldfunktionen Erholungswald Stufe 2 (1:0,75), lokaler Immissionsschutzwald (1:1) und Wald im Wasserschutzgebiet (1:0,5). Damit ergibt sich für die Erstaufforstung für K 5 eine Flächengröße von 2.853 m². Konfliktbezug zu K 6 Aufgrund der Notwendigkeit einer Baustraße werden vorübergehend insgesamt 1.134 m² Bio- tope beansprucht. Es handelt sich hauptsächlich (1.066 m²) um sukzessiv entstandenen Ei- chenforst (Stiel-Eiche, Robinie, Spätblühende Traubenkirsche, Feldahorn) und kleinräumig um Straßensäume (36 m²) und dem Rand eines Komplexes aus Gleisanlagen, Lagerflächen, Gras- und Staudenfluren und Gehölzbeständen (32 m²). Nach Forstgrundkartenabgleich (e- mail Landesbetrieb Forst Brandenburg, Herr Kaesche, 12.09.2024) handelt es sich nicht um Wald i.S.d. § 2 LWaldG Brandenburg. Dennoch besitzen die flächigen Gehölzbestände Wald- charakter und sind in vergleichbarer Form durch Erstaufforstung im Verhältnis 1:1 zu kompen- sieren. Damit ergibt sich für die Erstaufforstung für K 6 eine Flächengröße von 1.134 m².

Maßnahmenbeschreibung Die Maßnahme erfolgt auf dem stadteigenen Flurstück 271, Flur 15 in der Gemarkung Velten. Im Rahmen der Maßnahme E 3 sind insgesamt 3.987 m² aufzuforsten.

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E 4 Heckenpflanzung Konfliktbezug zu K 3, K 5 Die Kompensation des Verlusts von flächigen Gehölzbiotopen (K 3) und Gehölzbeständen (K 5) nach Anrechnung von E 1 werden auf stadteigenen Flächen umgesetzt.

Tab. 36: Übersicht Kompensationsbedarf Heckenpflanzung

KonfliktUmfangKompensationsfaktorKompensation
K 3Anlagebedingter Verlust von Gehölzbiotopen2.598 m²1:37.794 m²
K 5Anlagebedingter Verlust von Gehölzbeständen auf Ver- kehrsflächen (anteilig nach Anrechnung E 1)49 m²1:3147 m²
Gesamt:7.941 m²

Auf Ackerflächen der Gemarkung Velten, Flur 10, Flurstücke 100 und 352 ist die Neuanlage von Hecken vorgesehen. Ziel ist die Anlage von artenreichen, vielfältig strukturierten Feldhe- cken auf intensiv bewirtschafteten Nutzflächen.

Folgende Hinweise sind zu beachten:

• Die Hecken sind mindestens 3reihig bzw. mindestens 5 m breit anzulegen.

• Es sind Heister (Höhe 150 bis 250 cm) und Sträucher (60-150 cm, 2x v.) zu pflanzen. • Es sind standortgerechte, heimische Gehölzarten zu verwenden. • Die Pflanzungen sind entsprechend DIN 18916 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Pflanzen und Pflanzarbeiten durchzuführen.

Mit Umsetzung der Maßnahme werden/ wird

• Lebensräume für verschiedene Tiergruppen geschaffen/ aufgewertet, • das Mikroklima verbessert, • die bodenbiologische Aktivität erhöht, • der Bodenaufschluss verbessert, • Ackerflächen vor Erosion geschützt, • die Landschaft gegliedert und • der Biotopverbund durch Schaffung linearer Verbundstrukturen verbessert.

5.2.4 Ersatzzahlungen

Ersatzzahlungen sind nicht vorgesehen.

5.3 Zeitliche Realisierung und Flächenverfügbarkeit

Nachfolgende Übersicht enthält Angaben über den Zeitpunkt der Realisierung der Maßnah- men. Die erarbeiteten Vorgaben sind im Weiteren bei der Baudurchführung im Bauzeitenplan zu spezifizieren. Angaben zur Flächenverfügbarkeit sind in den Maßnahmenblättern (vgl. Anlage 5) enthalten.

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Tab. 37: Zusammenfassende Übersicht zu den landschaftspflegerischen Maßnahmen

Maßnah-Kurzbeschreibung der MaßnahmeUmfangZeitpunkt
men-Nr.
Vermeidungsmaßnahmen
V 1Bauzeitlicher Einzelbaumschutz10 Stückwährend der Baudurch- führung
V 2Schutz / Umsetzen von Ameisennestern3 Stückwährend der Baumaß- nahme
V 3 (ASB)Bauzeitenregelung (einschließlich Baugru- bensicherung und Kontrolle der Höhlen- bäume)nicht quantifizierbarvor der Baumaßnahme (Baufeldräumung) so- wie während der Bau- maßnahme
V 4 (ASB)Fischottergerechte Gestaltung des Brückenbauwerks1 Brückenbauwerkwährend und nach der Baumaßnahme
V 5 (ASB)Errichtung eines temporären Reptilien- schutzzaunes60 mwährend der Baumaß- nahme
Ersatzmaßnahmen
A 1Entsiegelung nicht mehr benötigter Ver- kehrsflächen585 m²während der Baudurch- führung
A 2Rekultivierung/ Sukzession auf bauzeitig benötigten Flächen1.134 m²nach Fertigstellung der Baumaßnahme
E 1Pflanzung von Hochstämmen10 Stücknach Abschluss der Baumaßnahme
E 2Kompensationsmaßnahme Flächenagentur Brandenburg (Grünlandextensivierung)6.511,5 m²nach Fertigstellung der Baumaßnahme
E 3Erstaufforstung3.987 m²nach Abschluss der Baumaßnahme
E 4Heckenpflanzung7.941 m²nach Fertigstellung der Baumaßnahme

5.4 Pflege- und Funktionskontrollen

Angaben zu Pflegedauer und erforderlichen Funktionskontrollen enthalten die jeweiligen Maß- nahmenbeschreibungen (Anlage 5). Grundsätzlich ist sicherzustellen, dass durch Pflegemaßnahmen und Funktionskontrollen das Maßnahmenziel erreicht wird. Die Durchführung der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege Rasenansaaten richtet sich nach den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschafts- bauarbeiten im Straßenbau“ (ZTV La-StB 05). Für die geplante Begrünung von Banketten, Mulden und Grünflächen ist zertifiziertes Regiosaatgut zu verwenden (z.B. Mischungen nach FLL RSM Regio). Die dauerhafte Pflege und Unterhaltung ist dem Maßnahmenziel entsprechend durchzuführen. Sie ist in Art und Intensität abhängig vom angestrebten Biotoptyp.

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6 Zusammenfassung und Bilanzierung

6.1 Bestandserfassung

Der Planungsraum gehört zur naturräumlichen Einheit ‘Zehdenick-Spandauer Havelniede- rung’, die sich als formenreiche, weite Talung mit feuchten und trockenen Standorten und viel- fältiger Landnutzung darstellt. Sie ist Teil der Großeinheit ‘Luchland’.

Im Untersuchungsgebiet herrschen Ablagerungen der Urstromtäler und ihrer Nebentäler vor. So sind als bodenbildende Ausgangssubstrate fluviatile oder periglazial-fluviatile Sande anzu- treffen, die teilweise von Flugsanden überlagert sind. Als Ergebnis der Bodenbildung ist die Finowtaler Sand-Braunerde bestehend aus Normalsand anzutreffen. Sie besitzen eine allge- meine bzw. geringe Bedeutung.

Der Planungsraum befindet sich innerhalb der Zone III der beiden Wasserschutzgebiete (WSG) „Hennigsdorf/Marwitz“ (ID 3013) und „Stolpe“ (ID 7401). In Richtung Stolpe schließt die Wasserschutzzone II des gleichnamigen WSG an. Das Grundwasser ist aufgrund des gerin- gen Anteils bindiger Bildungen an der Versickerungszone und des Flurabstands von überwie- gend < 5 m nicht vor flächendeckenden Schadstoffbelastungen geschützt.

Der Veltener Stichkanal ist ein künstlich angelegter Kanal. Der Kanal bildet gemäß der Klassi- fikation des LfU den südlichen Teil des Fließgewässersystems „Muhrgraben-331“. Entspre- chend der Gewässertypen nach LAWA zählt er zu den organisch geprägten Bächen und wird als natürlich eingestuft. Durch den Ausbau als Bundeswasserstraße bis zum Veltener Hafen ist davon auszugehen, dass diese Einstufung im Bereich des Untersuchungsgebietes bzw. bis zum Hafen nicht zutreffend und er als künstliches Gewässer einzustufen ist

Die Biotope im Planungsraum sind im Bereich der Straße und der Brücke überwiegend stark anthropogen geprägt. An den Straßendamm anschließend befinden sich sowohl nördlich als auch südlich der Brücke Nadel- und Laubholzforste.

Nach § 30 BNatSchG bzw. § 18 BbgNatSchAG geschützte Biotope sind die Heidenelken- Grasnelkenfluren, in denen geschützte Pflanzenarten vorkommen.

Das Plangebiet ist durch die Berliner Straße verkehrsbedingten Störungen ausgesetzt. Zu den geschützten nachgewiesenen Tierarten gehören Brutvögel, darunter nach BNatSchG streng geschützte Arten und Arten der Vorwarnliste der Roten Listen Brandenburgs und Deutsch- lands. Zu den geschützten Tierarten, die das Gebiet als (Teil-)habitat nutzen, gehören Fleder- mäuse, Zauneidechse, Waldameise, Spinnen, Fischotter, Biber, Fische und Weichtiere.

Durch das Untersuchungsgebiet verläuft das Landschaftsschutzgebiet „Stolpe“.

Gebiete mit europäischem Schutzanspruch ((EU-Vogelschutzgebiete gemäß Richtlinie 79/409/EWG oder FFH-Gebiete gemäß Richtlinie 92/43/EWG) sind durch das Vorhaben nicht betroffen.

Das Baufeld befindet sich in einem Bereich, in dem eine Kampfmittelbelastung bekannt ist.

6.2 Konfliktanalyse

Folgende durch das Vorhaben verursachte Konflikte ergeben sich:

K B Baubedingte Beeinträchtigung von Boden K V Anlagebedingte Beeinträchtigung von Boden durch Neuversiegelung

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K Ü Anlagebedingte Beeinträchtigung von Boden durch Überprägung K 1 Anlagebedingter Verlust von Straßenbäumen K 2 Anlagebedingte Beeinträchtigung von Straßenbäumen K 3 Anlagebedingter Verlust von Gehölzbiotopen K 4 Anlagebedingter Verlust von Wäldern und Forsten K 5 Anlagebedingter Verlust von Gehölzbeständen auf Verkehrsflächen K 6 Baubedingter Biotopverlust

Mit dem Ersatzneubau der Brücke und der Erneuerung der Parkallee in Teilbereichen sind unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft verbunden. Auf- grund der Flächeninanspruchnahme sind der Verlust von Boden durch Neuversiegelung und Überprägung sowie der Verlust und die Beeinträchtigung von Straßenbäumen unvermeidbar. Erhebliche betriebsbedingte Beeinträchtigungen ergeben sich nicht. Die entstehenden bau- und anlagebedingten Eingriffe wurden bilanziert und landschaftspfle- gerische Maßnahmen abgeleitet. Das im LBP dargestellte Maßnahmenkonzept wurde konfliktbezogen erstellt. Für erhebliche Eingriffe, die nicht vollständig trassennah ausgeglichen werden können (K B, K V, K 3, K 4, K 5, K 6), sind trassenferne Maßnahmen vorgesehen. Diese werden im weiteren Verfahren noch ergänzt. Der Verlust und die Beeinträchtigung von Straßenbäumen wird durch die Neupflanzung von 10 Hochstämmen entlang der Parkallee kompensiert. Nach Umsetzung der geplanten Maßnahmen verbleiben keine erheblichen Beeinträchtigun- gen von Natur und Landschaft. Die Eingriffe werden vollständig kompensiert. 6.3 Landschaftspflegerische Maßnahmenplanung

Ziel der Landschaftspflegerischen Maßnahmenplanung ist der räumliche/ funktionale Aus- gleich und, wenn dies nicht möglich ist, der gleichwertige Ersatz der oben beschriebenen Ein- griffe in Natur und Landschaft. Die verlustigen Funktionen des Naturhaushaltes sollen in an- gemessenem Umfang beispielsweise durch Aufwertung von Biotopen und des Landschafts- bildes kompensiert werden.

Zielkonzeption

Die konzeptionelle Grundlage für die Planung der Einzelmaßnahmen bilden die Vorgaben der Landschaftsplanung (vgl. ausführlich Kap. 2.1) für den betrachteten Raum in Verbindung mit den Ergebnissen der Bestandserfassung (Kap. 2.2) sowie der Konfliktanalyse und Ent- wurfsoptimierung (Kap. 3). Hieraus ergeben sich folgende Ziele der Maßnahmenplanung:

• Vermeidung und Minderung anlage-/bauzeitlicher Beeinträchtigungen der Schutzgü- ter Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen/ Biotope

• Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände

• Pflanzung von Hochstämmen zur Kompensation von Baumverlusten bzw. der Beein- trächtigung von Bäumen

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Wesentliche Ergebnisse der Maßnahmenplanung Vermeidungsmaßnahmen V 1 Bauzeitlicher Einzelbaumschutz V 2 Schutz / Umsetzen von Ameisennestern V 3 (ASB) Bauzeitenregelung (einschl. Baugrubensicherung und Kontrolle der Höhlenbäume) V 4 (ASB) Fischottergerechte Gestaltung des Brückenbauwerks V 5 (ASB) Errichtung eines temporären Reptilienschutzzaunes Wesentliche Ergebnisse der Maßnahmenplanung

Ausgleichsmaßnahmen
A 1Entsiegelung nicht mehr benötigter Verkehrsflächen
A 2Rekultivierung/ Sukzession auf bauzeitig benötigten Flächen
Ersatzmaßnahmen

E 1 Pflanzung von Hochstämmen E 2 Kompensationsmaßnahme Flächenagentur Brandenburg E 3 Erstaufforstung E 4 Heckenpflanzung

6.4 Waldbilanz

Durch das Bauvorhaben werden Waldflächen im Sinne des Landeswaldgesetzes (LWaldG) in Anspruch genommen. Sie befinden sich in der Gemarkung Falkenhagen Forst (V), Flur 005 im Flurstück 31/3 und in der Flur 012 in den Flurstücken 6/2, 12, 26 und 29. Es erfolgt eine dauerhafte Flächeninanspruchnahme auf insgesamt 878 m². Der Wald gehört zur Hoheitsoberförsterei Neuendorf, zum Revier Oberkrämer und zu der Ab- teilung 2298. Waldfunktionen sind für alle Flurstücke und deren jeweils insgesamt betroffene Waldfläche ausgewiesen. Die Flächen liegen innerhalb der Wasserschutzgebiete „Stolpe“ und „Hennigsdorf/Marwitz“ und erfüllen darüber hinaus Funktionen als lokaler Immissionsschutz- wald und sind als Erholungswald der Stufe 2 dargestellt.

Tab. 38: Waldbilanz

Eingriff - Waldumwandlung (dauerhaft)
.r N .lfK -g n u k r a m e Gr u lFk c ü ts r u lFe n e ffo r te b)a h ( e h c ä lFWaldfunktionen1
G d la W L 2 1 §G S Wn e d o Ba m ilKd la w z tu h c Sz tu h c Se te ib e g z tu h c Sg n u h c s r o Fg n u lo h r Eg n u z tu N
4Falkenhagen Forst (V)531/30,0049xxx
4Falkenhagen Forst (V)126/20,0009xxx
4Falkenhagen Forst (V)12120,0102xxx
4Falkenhagen Forst (V)12260,0019xxx
4Falkenhagen Forst (V)12290,0699xxx
Summe0,0878

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Kompensationsfaktor je Funktion1:0,51:11:0,75
Kompensationsbedarf gesamt0,04390,08780,06585
Grundkompensation (Erstauffors- tung)0,0878
Kompensationsbedarf (Verbesse- rung des Waldzustandes)
Walderhaltungsabgabe

1 Waldfunktionen nach Geoportal Landesbetrieb Forst Brandenburg (Abruf 2023)

Gemäß forstrechtlicher Genehmigung zur Waldumwandlung (Landesbetrieb Forst Branden- burg 2024) ist als Kompensation eine Erstaufforstung mit dem Kompensationsfaktor 1: 3,25 auf insgesamt 2.853 m² vorzunehmen.

6.5 Hinweise für besondere naturschutzrechtliche Entscheidungen

6.5.1 Beeinträchtigungen von geschützten Gebieten und Objekten

Die Baumaßnahme findet teilweise im LSG „Stolpe“ statt. Durch das Bauvorhaben werden Teilflächen innerhalb des LSG „Stolpe“ im Zuge der Böschungsanpassung in Anspruch ge- nommen.

Tab. 39: Übersicht zu den unvermeidbaren Beeinträchtigungen in nach § 26 BbgNatSchAG ge- schützten Gebieten

Schutz-GrößeGesetzes-Name/Schutz-Beeinträchtigte Flächen
gebietgrundlageBezeichnunggebietsVO
(ggf. Lokali-vom
sierung)
Konflikt-KurzbeschreibungGröße
Nr.
LSG2.788 haBbgNatSchAGStolpe20.02.1998K 3Anlagebedingte Beeinträchti- gung von Gehölzbiotopen (BRRG/ GMRA)93 m2
K 5Anlagebedingter Verlust von Gehölzbeständen auf Verkehrs- flächen (WLQxM)32 m2

6.5.2 Beeinträchtigungen von geschützten Biotopen gemäß § 30 BNatSchG

Geschützte Biotope werden durch das Vorhaben nicht betroffen.

6.5.3 Beeinträchtigung streng geschützter Arten Für alle vom Vorhaben betroffenen Arten des Anhang IV FFH-RL und Vogelarten der VSRL des Untersuchungsraums lassen sich die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 1 (Nachstellen, Fangen, Verletzen, Töten), Abs. 1 Nr. 2 (Störung während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-, Wanderungszeiten) sowie Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Ent- nahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten) generell oder unter Berücksichtigung artspezifischer Schutzmaßnahmen ausschließen. Zu den näher zu betrachtenden Arten/ Gilden zählen • Fischotter • Biber • Zwergfledermaus • Großer Abendsegler • Wasserfledermaus

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• Zauneidechse • Girlitz • Grauschnäpper • ungefährdete gehölzbewohnende Nischen- und Höhlenbrüter • ungefährdete gehölzbewohnende Frei- und Bodenbrüter.

Unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen • V3 (ASB) Bauzeitenregelung • V4 (ASB) fischottergerechte Gestaltung des Brückenbauwerks • V5 (ASB) Errichtung eines temporären Reptilienschutzzaunes können Beeinträchtigungen von geschützten Tierarten ausgeschlossen werden (vgl. U.7.5.4)

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6.6 Zusammenfassende Gegenüberstellung/ Bilanzierung von Beeinträchtigungen und Maßnahmen

Tab. 40: Zusammenfassende Gegenüberstellung/ Bilanzierung von Beeinträchtigungen und Maßnahmen

Eingriff (nach Entwurfsoptimierung)Kompensa- tionsbedarfLandschaftspflegerische Maßnahmen
Konfl.-. Nr.Bau-km BW-Nr.Beeinträchtigung/Konfliktsituation(unter Angabe desArt der MaßnahmeUmfang (Fläche, Länge, Anzahl etc.)Ziel der MaßnahmeErreichen des
Art und Intensität (einschl. Beginn, Dauer u. ä.)Umfang (Fläche, Länge, Anzahl etc.)Bez./Nr. derBeschreibungVermeidungs- und Kompensa-
Kompensationsfak- tors)
bau- bedingtanlage- bedingtbetriebsbedingt Zone A Zone ...Maßnahmetionsziels
12345678910
Schutzgut Boden
K BBaubedingte Beeinträchtigung von Bo- den1.134 m²1:1A 2Rekultivierung/ Sukzession auf bau- zeitig benötigten Flächen1.134 m²Ausgleichausgeglichen
K VAnlagebedingte Beeinträchtigung von Boden durch Neuversiegelung-2.620 m2--1:1A 1Entsiegelung nicht mehr benötigter Verkehrsflächen585 m²Ausgleichausgeglichen
1:3E 2Kompensationsmaßnahme Flächenagentur Brandenburg6.105 m² von insgesamt 6.511,5 m²Ersatzausgeglichen/ ersetzt
K ÜAnlagebedingte Beeinträchtigung von Bodenfunktionen durch Überprägung542 m21:0,75E 2Kompensationsmaßnahme Flächenagentur Brandenburg406,5 m² von insgesamt 6.511,5 m²Ersatzausgeglichen/ ersetzt
Schutzgut Wasser
-------------
Schutzgut Klima und Luft
-------------

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Eingriff (nach Entwurfsoptimierung)Kompensa- tionsbedarfLandschaftspflegerische Maßnahmen
Konfl.-. Nr.Bau-km BW-Nr.Beeinträchtigung/Konfliktsituation(unter Angabe des Kompensationsfak- tors)Art der MaßnahmeUmfang (Fläche, Länge, Anzahl etc.)Ziel der Maß- nahmeErreichen des Vermeidungs- und Kompen- sationsziels
Art und Intensität (einschl. Beginn, Dauer u. ä.)Umfang (Fläche, Länge, Anzahl etc.)Bez./Nr. der MaßnahmeBeschreibung
bau- bedingtanlage- bedingtbetriebsbedingt
Zone AZone ...
12345678910
Schutzgut Biotope/ Pflanzen
V 1Bauzeitlicher Einzelbaumschutz10 StückVermeidung/ Schutzvermieden
K 1Anlagebedingter Verlust von Straßen- bäumen-1 Stk.--gem. Handbuch LBPE 1Pflanzung von Hochstämmen2 von 10 StückErsatzersetzt
K 2Anlagebedingte Beeinträchtigung von Straßenbäumen-2 Stk.--gem. Handbuch LBPE 1Pflanzung von Hochstämmen2 von 10 StückErsatzersetzt
K 3Anlagebedingter Verlust von Gehölzbiotopen2.598 m21:3E 4Heckenpflanzung7.794 m² von insgesamt 7.941 m²Ersatzausgeglichen/ ersetzt
K 4Anlagebedingter Verlust von Wäldern und Forsten878 m21:3,25E 3Erstaufforstung2.853 m² von insgesamt 3.987 m²Ersatzausgeglichen/ ersetzt
K 5Anlagebedingter Verlust von Gehölz- beständen auf Verkehrsflächen649 m2100 m²/ HstE 1Pflanzung von Hochstämmen6 von 10 StückErsatzersetzt
1:3E 4Heckenpflanzung147 m² von ins- gesamt 7.941 m²Ersatzausgeglichen/ ersetzt
K 6Baubedingter Biotopverlust1.134 m²1:1E 3Erstaufforstung1.134 m² von insgesamt 3.987 m²Ersatzausgeglichen/ ersetzt
Schutzgut Fauna
Baubedingte Gefährdung von TierenV 2Schutz / Umsetzen von Ameisennestern3 StückVermeidung / Schutzvermieden
V 3 (ASB)Bauzeitenregelung (einschl. Baugruben- sicherung und Höhlenbaumkontrolle)nicht quantifizierbarVermeidung / Schutzvermieden
V 4 (ASB)Fischottergerechte Gestaltung des Brückenbauwerks1 StückVermeidung / Schutzvermieden
V 5 (ASB)Errichtung eines temporären Reptilien- schutzzaunes60 mVermeidungvermieden
Schutzgut Landschaftsbild und Erholungswert der Landschaft
------------
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
-------------

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Ersatzneubau einer Brücke über den Unterlage 7.5.0 Stichkanal im Zuge der Parkallee Landschaftspflegerischer Begleitplan

7 Literaturverzeichnis

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Geoportale: Auskunftsplattform Wasser (LfU) https://apw.brandenburg.de/ Brandenburg Viewer https://bb-viewer.geobasis-bb.de/ Feldherpetologie (Artensteckbriefe Amphibien), Abruf 2023 https://feldherpetologie.de/lurch-reptil-des-jahres/erdkroete-2012/leben-der-erdkro- ete-im-jahresverlauf/ https://feldherpetologie.de/lurch-reptil-des-jahres/amphib-des-jahres-2010-der-teich- molch/teichmolchjahr/ Geoportal BLDAM https://gis-bldam-brandenburg.de/kvwmap/index.php Geoportal Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) https://www.brandenburg-forst.de/LFB/client/ Geoportal OSIRIS https://wo-hosting.vertigis.com/ARC-WebOffice/synserver?project=OSIRIS&langu- age=de&user=os_standard&password=osiris Kartenanwendung Hydrologie https://maps.brandenburg.de/WebOffice/?project=Hydrologie_www_CORE Karten des LGBR (Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe)

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https://geo.brandenburg.de/?page=Geologische-Karten NABU Artdaten Amphibien, Abruf 2023 http://www.amphibienschutz.de/amphib/ekr.htm https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/amphibien-und-reptilien/amphibien/arten- portraets/10688.html https://www.nabu-koenig.de/tiergruppen/amphibien/seefrosch/ UNB Bodenseekreis (2023): https://www.bodenseekreis.de/umwelt-landnutzung/natur-landschaftsschutz/amphi- bien/amphibienarten/erdkroete/

Mitteilungen: Landesbetrieb Forst Brandenburg – untere Forstbehörde – Forstamt Oberhavel (2024): Forst- rechtliche Genehmigung zur dauerhaften Umwandlung von Wald in eine andere Nut- zungsart gemäß § 8 LWaldG und zur Neuanlage von Wald gemäß § 9 LWaldG. – 02.07.2024 Landesbetrieb Forst Brandenburg – Funktionsförster Hoheit – Forstamt Oberhavel (2024): Ein- schätzung zu Wald gem. § 2 LWaldgesetz (Baustraße). – Herr Kaesche. - e-mail - 12.09.2024 Landkreis Oberhavel, FD Landwirtschaft und Naturschutz, Frau Ackermann (2023): Stellung- nahme zum Vorkommen geschützter Arten. – E-Mail vom 12. September 2023 LfU Brandenburg, Frau Schuster (2019): Velten, Brückenbau Parkallee – Machbarkeitsstudie, Projekt-Nr. 20B37/19/2. - Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange.- 21. Novem- ber 2019

Gesetze / Erlasse / Vorschriften: Biotopschutzverordnung - Verordnung zu den gesetzlich geschützten Biotopen vom 07. August 2006. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II – Nr. 25 vom 26. Oktober 2006. Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) - Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten Bundesartenschutzverordnung vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, 896), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) geändert worden ist. Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenverände- rungen und zur Sanierung von Altlasten vom 17.März 1998 (BGBl.I S.502), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306) geändert worden ist. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) - Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S.2542), zuletzt geändert durch Artikel 3 d. G. v. 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240). Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG) - Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg vom 24. Mai 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 09], S.215), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28. Juni 2023 (GVBl.I/23, [Nr. 16]) Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) - Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz vom 21. Januar 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 03], S., ber. (GVBl.I/13 Nr. 21)]), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. September 2020 (GVBl.I/20, [Nr. 28]) Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) - Richtlinie 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. - Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft Nr. L 206/7. EU-Vogelschutzrichtlinie (VSchRL) - Richtlinie 79/409/EWG vom 2. Mai 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Amtsblatt Nr. L 103, 22. Jahrgang. Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Stolpe“ vom 06. Januar 1998 (GVBl.II/98, [Nr. 05], S.98), zuletzt geändert durch Art. 10 der Verordnung vom 29. Januar 2014 (GVBl.II/14, [Nr. 05])

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8 Verzeichnis der Anlagen zur Unterlage 7.5.0

Anlage-Nr.Inhalt
Anlage 1Brutvogelgutachten 2023
Anlage 2Fledermausgutachten 2023
Anlage 3Reptiliengutachten 2023
Anlage 4Bibergutachten 2023
Anlage 5Maßnahmenblätter
Anlage 6Kostenschätzung

9 Verzeichnis der Unterlagen

Unterlage-Nr./InhaltMaßstab
Karten Nr.
Unterlage 7.5.1Bestands- und Konfliktplan1 : 500
Unterlage 7.5.2Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen (trassennah)1 : 500
Unterlage 7.5.3Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen (trassenfern) wird im weiteren Verfahren ergänzt1 : 500
Unterlage 7.5.4Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

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