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GDMcom GmbH | Maximilianallee 4, 04129 Leipzig
WKC Hamburg GmbH Ansprechpartner Vincent Moritz Tammo Denkena Telefon 0341/3504-412 Veritaskai 8 E-Mail leitungsauskunft@gdmcom.de 21079 Hamburg Unser Zeichen PE-Nr.: 13056/24 Reg.-Nr.: 16492/19
PE-Nr. bei weiterem Schriftverkehr bitte unbedingt angeben!
Datum 14.01.2025
Ersatzneubau des Brückenbauwerkes über den Veltener Stichkanal, hier: Nachreichung/Aktualisierung Planunterlagen
Ihre Anfrage/n an: Ihr Zeichen: vom: E-Mail 26.11.2024 GDMCOM
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihre oben genannte/n Anfrage(n), erteilt GDMcom Auskunft zum angefragten Bereich für die folgenden Anlagenbetreiber:
Anlagenbetreiber Hauptsitz Betroffenheit Anhang Erdgasspeicher Peissen GmbH Halle nicht betroffen Auskunft Allgemein Ferngas Netzgesellschaft mbH (Netzgebiet Thüringen- Schwaig b. nicht betroffen Auskunft Allgemein Sachsen) ¹ Nürnberg ONTRAS Gastransport GmbH ² Leipzig betroffen ONTRAS VNG Gasspeicher GmbH ² Leipzig nicht betroffen Auskunft Allgemein
- Die Ferngas Netzgesellschaft mbH („FG“) ist Eigentümer und Betreiber der Anlagen der früheren Ferngas Thüringen-Sachsen GmbH („FGT“), der Erdgasversorgungsgesellschaft Thüringen-Sachsen mbH (EVG) bzw. der Erdgastransportgesellschaft Thüringen- Sachsen mbH (ETG).
- Wir weisen darauf hin, dass die Ihnen ggf. als Eigentümerin von Energieanlagen bekannte VNG – Verbundnetz Gas AG, Leipzig, im Zuge gesetzlicher Vorschriften zur Entflechtung vertikal integrierter Energieversorgungsunternehmen zum 01.03.2012 ihr Eigentum an den dem Geschäftsbereich „Netz“ zuzuordnenden Energieanlagen auf die ONTRAS – VNG Gastransport GmbH (nunmehr firmierend als ONTRAS Gastransport GmbH) und ihr Eigentum an den dem Geschäftsbereich „Speicher“ zuzuordnenden Energieanlagen auf die VNG Gasspeicher GmbH übertragen hat. Die VNG – Verbundnetz Gas AG ist damit nicht mehr Eigentümerin von Energieanlagen.
Diese Auskunft gilt nur für den dargestellten Bereich und nur für die Anlagen der vorgenannten Unternehmen, so dass noch mit Anlagen weiterer Betreiber gerechnet werden muss, bei denen weitere Auskünfte einzuholen sind!
GDMcom GmbH Geschäftsführung Bankverbindung Seite 1 von 2 Maximilianallee 4, 04129 Leipzig Dirk Pohle IBAN DE98 1203 0000 0001 3655 84 Tel.+49 341 3504-0 Amtsgericht Leipzig BIC BYLADEM1001 | Deutsche Kreditbank AG Fax+49 341 3504-100 HRB 15861 Zertifiziert DIN EN ISO 9001 | ISO/IEC 27001 E-Mail info@gdmcom.de USt.-ID-Nr. DE813071383 ISO 45001 | SCCP | DIN 14675 | berufundfamilie gdmcom.de
-Triebes
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PE-Nr. 13056/24 - 14.01.2025 - Seite 2 von 34
Bitte prüfen Sie, ob der dargestellte Bereich den Ihrer Anfrage enthält.
Karte: onmaps ©GeoBasis-DE/BKG/ZSHH
Darstellung angefragter Bereich: 1 WGS84 - Geographisch (EPSG:4326) 52.666182, 13.213341
Mit freundlichen Grüßen GDMcom GmbH
-Dieses Schreiben ist ohne Unterschrift gültig.-
Kostenlos mit BIL - BUNDESWEITES INFORMATIONSSYSTEM ZUR LEITUNGSRECHERCHE https://portal.bil-leitungsauskunft.de/login
Anlagen: Anhang
GDMcom GmbH Geschäftsführung Bankverbindung Seite 2 von 2 Maximilianallee 4, 04129 Leipzig Dirk Pohle IBAN DE98 1203 0000 0001 3655 84 Tel.+49 341 3504-0 Amtsgericht Leipzig BIC BYLADEM1001 | Deutsche Kreditbank AG Fax+49 341 3504-100 HRB 15861 Zertifiziert DIN EN ISO 9001 | ISO/IEC 27001 E-Mail info@gdmcom.de USt.-ID-Nr. DE813071383 ISO 45001 | SCCP | DIN 14675 | berufundfamilie gdmcom.de
-Triebes
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Anhang - Auskunft Allgemein
zum Betreff: Ersatzneubau des Brückenbauwerkes über den Veltener Stichkanal, hier: Nachreichung/Aktualisierung Planunterlagen
PE-Nr.: 13056/24 Reg.-Nr.: 16492/19
Ferngas Netzgesellschaft mbH (Netzgebiet Thüringen-Sachsen) VNG Gasspeicher GmbH Erdgasspeicher Peissen GmbH
Im angefragten Bereich befinden sich keine Anlagen und keine zurzeit laufenden Planungen der/s oben genannten Anlagenbetreiber/s. Wir haben keine Einwände gegen das Vorhaben.
Weitere Anlagenbetreiber
Bitte beachten Sie, dass sich im angefragten Bereich Anlagen Dritter befinden können, für die GDMcom für die Auskunft nicht zuständig ist.
- Dieses Schreiben ist ohne Unterschrift gültig. –
GDMcom GmbH Geschäftsführung Bankverbindung Seite 1 von 1 Maximilianallee 4, 04129 Leipzig Dirk Pohle IBAN DE98 1203 0000 0001 3655 84 Tel.+49 341 3504-0 Amtsgericht Leipzig BIC BYLADEM1001 | Deutsche Kreditbank AG Fax+49 341 3504-100 HRB 15861 Zertifiziert DIN EN ISO 9001 | ISO/IEC 27001 E-Mail info@gdmcom.de USt.-ID-Nr. DE813071383 ISO 45001 | SCCP | DIN 14675 | berufundfamilie gdmcom.de
-Triebes
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PE-Nr. 13056/24 - 14.01.2025 - Seite 4 von 34
im Auftrag der
Anhang – ONTRAS Gastransport GmbH
Stellungnahme zur Planung Dieses Schreiben berechtigt nicht zur Ausführung von Baumaßnahmen!
| zum Betreff: | Ersatzneubau des Brückenbauwerkes über den Veltener Stichkanal, hier: Nachreichung/Aktualisierung Planunterlagen |
|---|---|
| PE-Nr: | 13056/24 |
| Reg.-Nr.: | 16492/19 |
Reg.-Nr.: 16492/19
Die beiliegende Schutzanweisung ist wesentlicher Bestandteil dieser Auskunft und zwingend zu beachten.
Im angefragten Bereich befinden sich die folgenden Anlagen des oben genannten Anlagenbetreibers sowie Anlagen der GasLINE. Die Aussage zu Anlagen der GasLINE erfolgt deshalb seitens der ONTRAS, weil die ONTRAS im Rahmen eines mit der GasLINE abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages insoweit zur Beantwortung von Anfragen verpflichtet ist. Der Geltungsbereich der Schutzanweisung erstreckt sich auch auf solche Anlagen, für die die ONTRAS Dienstleistungen erbringt.
Die Anlagen liegen in der Regel mittig im angegebenen Schutzstreifen (ggf. abweichende Schutzstreifenbreiten sind dem Bestandsplanwerk bzw. den digitalen Daten zu entnehmen):
| Anlagentyp | Anlagen- kenn- zeichen | DN | Schutz- streifen- breite (in m) | Zuständig |
|---|---|---|---|---|
| Ferngasleitung (FGL) | 210 | 600 | 8,00 | ONTRAS Gastransport GmbH | Instandhaltungsbereich Ketzin |
| Ferngasleitung (FGL) | 210.07 | 100 | 4,00 | |
| Kabelschutzrohranlage/n (KSR) mit einliegenden LWL-Kabeln der GasLINE (im Schutzstreifen einer FGL) | BF 8286-05 BF 8287-05 | nicht relevant | 1,00 | GDMcom GmbH|Service KGT Nord | Ketzin |
| Steuerkabel (Stk) | SF 1108A- 05 NN | nicht relevant | 1,00 | |
| Mögliche sonstige Einbauten und Zubehör | Schilderpfahl (SPf), Schilderpfahl mit Messkontakt (SMK), Schilderpfahl mit Fernsprechdose (FS); Gas Merk- oder Messstein (G), Mantelrohr/e (MR) mit Kontrollrohr/en (KR), glasfaserverstärkte FGL-Umhüllung (GFK), Wassertopf (WT), Armaturengruppe/n (S) mit Verbindungsleitung und Ausbläser (A), Isolierstück/e (J), Betonreiter (BR), (Kabel-) Schutzrohr/e (SR), Kabelmuffen (KM), Kabelreserve/n (KR), Kabel-Unterflurbehälter (KUFB), Kabelmarker (M), Kabelgarnituren, Banderder, Gleichrichterschrank |
Die derzeitige ungefähre Lage dieser Anlagen entnehmen Sie bitte anliegender Übersichtskarte. Bestandspläne der o.g. Anlagen liegen Ihnen bereits vor.
Die Angaben zur Lage der Anlagen sind so lange als unverbindlich zu betrachten, bis die tatsächliche Lage in der Örtlichkeit unter Aufsicht des zuständigen Betreibers/ Dienstleisters festgestellt wurde. Erforderliche Suchschachtungen sind durch den Antragsteller/ das Bauunternehmen in Handschachtung auf eigene Kosten durchzuführen.
GDMcom GmbH Geschäftsführung Bankverbindung Seite 1 von 3 Maximilianallee 4, 04129 Leipzig Dirk Pohle IBAN DE98 1203 0000 0001 3655 84 Tel.+49 341 3504-0 Amtsgericht Leipzig BIC BYLADEM1001 | Deutsche Kreditbank AG Fax+49 341 3504-100 HRB 15861 Zertifiziert DIN EN ISO 9001 | ISO/IEC 27001 E-Mail info@gdmcom.de USt.-ID-Nr. DE813071383 ISO 45001 | SCCP | DIN 14675 | berufundfamilie gdmcom.de
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PE-Nr. 13056/24 - 14.01.2025 - Seite 5 von 34
im Auftrag der
Zur übermittelten angepassten Planung nehmen wir wie folgt Stellung. Zu beachten sind folgende Auflagen und Hinweise:
-
Im Schutzstreifen dürfen für die Dauer des Bestehens der Anlage/n keine baulichen Anlagen errichtet oder sonstigen Einwirkungen vorgenommen werden, die den Bestand oder Betrieb der Anlage/n vorübergehend oder dauerhaft beeinträchtigen/gefährden können.
-
Grundsätzlich bedürfen jegliche Bauaktivitäten in der Nähe unserer Gasleitungen eine Einweisung vor Ort.
-
Insbesondere verweisen wir bei der weiteren Planung auf die Beachtung der beigefügten Schutzanweisung.
-
Unterkrezung RW1.6 – RW1.7 gemäß Höhenplan Unerlage 6.3:
- Wir stimmen der hier geplanten Unterkreuzung der FGL 210.07 zu.
- Überkreuzung RW1.1 – RW1.2 gemäß Höhenplan 6.4.:
-
Wir stimmen der angepassten Planung nicht zu. Die Anhebung des Kanals um 20 cm ist unzureichend.
-
Die Überkreuzung ist so zu planen, dass ein Mindestabstand von 0,5 Meter zur FGL 210.07 gewahrt wird.
-
Im Kreuzungsbereich mit erdfühligen, durchgängig elektrisch leitenden Materialien sind Ferngasleitungen über eine Länge von mindestens 3 m rechts und links der gekreuzten Rohraußenkanten mit einer zusätzlichen Isolierung (doppelte Umhüllung) gemäß ONTRAS- Vorgabe zu Lasten des Verursachers zu versehen (siehe Abschnitt III/3 Schutzanweisung).
- Unter Bezugnahme des dazugehörigen Brückenbaus mit der PE-Nr.: 14136/23 (Ersatzneubau des Brückenbauwerkes über den Veltener Stichkanal) sind folgende Informationen ausstehend und einzureichen.
- Pläne zum Straßenaufbau der Umfahrung der Zufahrt 1. BA (Überbauung der FGL 210.07):
o Pläne mit eingezeichneter FGL 210.07 o Angaben zur eingesetzten Technologie für die Straßenherstellung (Walzen, Rüttler etc.) o Pläne zum Wegeaufbau (Höhenangaben, Schichtenaufbau)
- Angaben zur eingesetzten Technologie für die Straßenherstellung über die FGL 210 im Bereich der Parkallee
-
Sollte der Geltungsbereich bzw. die Planung erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Planungs- bzw. Zustimmungsgrenzen überschreiten, so ist es notwendig, eine erneute Anfrage zu stellen. Sofern im Zuge des o.g. Vorhabens Baumaßnahmen vorgesehen sind, hat durch den Bauausführenden zeitnah vor Baubeginn eine aktuelle Anfrage über das BIL-Portal zu erfolgen.
-
Damit die öffentliche Sicherheit und die Versorgungsaufgaben nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden, sind jegliche Planungen (einschl. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) im Bereich der Anlagen rechtzeitig abzustimmen.
-
Die Abstimmung zur Ausführung jeglicher Arbeiten hat so zu erfolgen, dass durch den Bauausführenden über das BIL-Portal die verschiedenen Arbeiten rechtzeitig - also mindestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Baubeginn - mit den Ausführungsunterlagen zur Stellungnahme einzureichen sind.
GDMcom GmbH Geschäftsführung Bankverbindung Seite 2 von 3 Maximilianallee 4, 04129 Leipzig Dirk Pohle IBAN DE98 1203 0000 0001 3655 84 Tel.+49 341 3504-0 Amtsgericht Leipzig BIC BYLADEM1001 | Deutsche Kreditbank AG Fax+49 341 3504-100 HRB 15861 Zertifiziert DIN EN ISO 9001 | ISO/IEC 27001 E-Mail info@gdmcom.de USt.-ID-Nr. DE813071383 ISO 45001 | SCCP | DIN 14675 | berufundfamilie gdmcom.de
-Triebes
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PE-Nr. 13056/24 - 14.01.2025 - Seite 6 von 34
im Auftrag der
-
Der Bauherr/ das ausführende Unternehmen ist auf diese Regelungen und Auflagen hinzuweisen.
-
Der oben genannte Anlagenbetreiber ist weiter an der Planung/ dem Verfahren zu beteiligen.
Bitte beachten Sie, dass GDMcom nur für einen Teil der Anlagen der GasLINE für eine Auskunft zuständig ist. Im angefragten Bereich muss ggf. mit weiteren Anlagen/ Planungen der GasLINE bzw. anderer Anlagenbetreiber gerechnet werden. Sofern nicht bereits erfolgt, verweisen wir an dieser Stelle zur Einholung weiterer Auskünfte auf:
GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbh & Co. KG über BIL - BUNDESWEITES INFORMATIONSSYSTEM ZUR LEITUNGSRECHERCHE https://portal.bil-leitungsauskunft.de/login
Mit freundlichen Grüßen GDMcom GmbH -Dieses Schreiben ist ohne Unterschrift gültig.-
Anlagen/ mitgeltende Unterlagen: Leitungsschutzanweisung
Anlagen/ Pläne: Übersichtskarte
Verteiler: Herr Tammo Denkena WKC Hamburg GmbH
Päßler ONTRAS Gastransport GmbH
Voigt ONTRAS Gastransport GmbH
Schenk ONTRAS Gastransport GmbH
Röse ONTRAS Gastransport GmbH
Döring GDMcom GmbH
GDMcom GmbH Geschäftsführung Bankverbindung Seite 3 von 3 Maximilianallee 4, 04129 Leipzig Dirk Pohle IBAN DE98 1203 0000 0001 3655 84 Tel.+49 341 3504-0 Amtsgericht Leipzig BIC BYLADEM1001 | Deutsche Kreditbank AG Fax+49 341 3504-100 HRB 15861 Zertifiziert DIN EN ISO 9001 | ISO/IEC 27001 E-Mail info@gdmcom.de USt.-ID-Nr. DE813071383 ISO 45001 | SCCP | DIN 14675 | berufundfamilie gdmcom.de
-Triebes
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PE-Nr. 13056/24 - 14.01.2025 - Seite 7 von 34
| PE-Nr. 13056/24 - 14.01.2025 - Seite 7 von 34 im Auftrag der Reg.-Nr.: 16492/19 Maßstab: 1 : 5000 PE-Nr.: 13056/24 Bearbeiter: Moritz, Vincent gedruckt am: 14.01.2025 Karte: onmaps ©GeoBasis-DE/BKG/ZSHH Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet! Diese Karte ist nicht zur Maßentnahme geeignet. | ||||
|---|---|---|---|---|
| im Auftrag der | ||||
| Reg.-Nr.: 16492/19 PE-Nr.: 13056/24 Bearbeiter: Moritz, Vincent | Maßstab: 1 : 5000 gedruckt am: 14.01.2025 | |||
| Karte: onmaps ©GeoBasis-DE/BKG/ZSHH Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet! Diese Karte ist nicht zur Maßentnahme geeignet. |
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PE-Nr. 13056/24 - 14.01.2025 - Seite 8 von 34
Verhaltensregeln
und Vorschriften
zum Schutz von
ONTRAS-Anlagen
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PE-Nr. 13056/24 - 14.01.2025 - Seite 9 von 34
Inhalt
I. Einleitung 3
- Zur Bedeutung dieser Broschüre 3
- Die Anlagen von ONTRAS 3
II. Erkundigungspflicht und Zustimmungsverfahren 6
- Grundlegendes 6 Freizeichnungshinweise zum ONTRAS-Planwerk 8 Ablaufschema zur Einbeziehung von ONTRAS 9
- Planungsanfrage/Bestandsauskunft 9
- Anfrage des Bauausführenden 9
- Örtliche Einweisung/Bautätigkeit 10
- Abnahme/Dokumentation Endzustand 11
III. Technologische Schutzbestimmungen 12
- Allgemeines 12
- Bauzeitliche und dauerhafte Überfahrungen 14
- Kreuzungen beim Leitungs-/Kabeltiefbau 14
- Parallelführungen beim Leitungs-/Kabeltiefbau 16
- Erschütterungen 17
- Pflanzungen 18
- Elektrische Beeinflussung 18
- Windenergieanlagen 21
- Folgemaßnahmen an ONTRAS-Anlagen 21
IV. Verhaltensregeln im Schadensfall/Notrufnummer 22
V. Im Zustimmungsverfahren häufig 23
verwendete Abkürzungen
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PE-Nr. 13056/24 - 14.01.2025 - Seite 10 von 34
I. Einleitung
1. Zur Bedeutung dieser Broschüre
Um die öffentliche Sicherheit jederzeit zu gewährleisten und eine Beein- trächtigung/Gefährdung der Versorgungsaufgaben auszuschließen, gelten im Bereich/Umfeld von ONTRAS-Anlagen erhöhte Sicherheitsanforderun- gen.
Diese Broschüre wendet sich in erster Linie an alle Verantwortlichen, deren Planungen und Bauvorhaben die Interessen von ONTRAS berühren – Bau- herren, Planer, Ausführende, Behörden, Privatpersonen und andere. Sie enthält eine Reihe verbindlicher Regelungen und Informationen, die eine reibungslose Vorbereitung und Durchführung solcher Vorhaben ermög- lichen sollen. Deren rechtzeitige Beachtung erleichtert die erforderliche Zusammenarbeit und vermeidet sowohl Stillstände als auch unnötige Kosten in allen Phasen der Abwicklung.
Die Broschüre ersetzt weder das Zustimmungsverfahren gemäß Abschnitt II noch die vor Baubeginn obligatorische örtliche Einweisung. Als integraler Bestandteil des zugehörigen Schriftwechsels und ggf. zu führender Bera- tungen ist sie von grundlegender Bedeutung. Inhaltlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit, gilt sie in der Regel in Verbindung mit ergänzenden fall- bezogenen Bestandsauskünften/Stellungnahmen.
Soweit nicht anders geregelt, erstreckt sich der Geltungsbereich dieser Bro- schüre auch auf Anlagen anderer Unternehmen, für welche die ONTRAS- Gruppe Dienstleistungen erbringt.
2. Die Anlagen von ONTRAS
ONTRAS ist ein Fernleitungsnetzbetreiber im europäischen Gastransport- system mit Sitz in Leipzig.
Das Fernleitungsnetz von ONTRAS befindet sich überwiegend im Ge- biet der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Dazu gehören im Wesentlichen
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PE-Nr. 13056/24 - 14.01.2025 - Seite 11 von 34
folgende ober- und unterirdische Anlagenarten:
• Gashochdruckleitungen 16 bis 100 bar (i. d. R. bezeichnet als Ferngas- leitungen) • Gasdruckregel-, Verdichter- und Biogaseinspeiseanlagen • ein- oder mehrzügige Kabelschutzrohranlagen • Steuer-/Elektrokabel • Korrosionsschutzanlagen mit Anodenanlage (horizontal oder vertikal) und Kabel(-n) • Erderanlagen • Mess- und Regelanlagen, Kabelschränke • sonstiges Zubehör
Hinzu kommen Grundstücke, die sich im Eigentum von ONTRAS befinden.
Die ONTRAS-Anlagen befinden sich in der Regel auf fremden Grund- stücken, zu deren Mitbenutzung ONTRAS und von ihr beauftragte Dritte aufgrund von Vereinbarungen mit den Grundstückseigentümern bzw. im Grundbuch eingetragener dinglicher Rechte berechtigt sind.
Die Anlagen von ONTRAS verlaufen überwiegend unterirdisch. Nicht alle Anlagen und Trassenabschnitte sind in der Örtlichkeit durch Hinweis- objekte (Markierungen, Schilderpfähle, Messsäulen und Festpunktzeichen) gekennzeichnet. Das Nichtvorhandensein derartiger Hinweise allein lässt also keinesfalls auf bestehende Baufreiheit schließen.
Die Anlagen von ONTRAS liegen in der Regel mittig in einer dinglich gesicherten Schutzfläche, welche in ihrer Breite wie folgt variiert:
• Ferngasleitungen: 2 bis 10 m • Kabelschutzrohranlagen: 1 m • Steuer-/Elektrokabel: 1 m • Horizontalanodenanlagen: 4 m • Vertikalanodenanlagen (auch Tiefenanoden genannt): 10 m
Darüber hinaus bestehen bei einigen Anlagen Sicherheitsabstände zu be- stimmten Objekten und Maßnahmen, die bei der Planung und Realisierung entsprechender Vorhaben zu berücksichtigen sind.
Die Erddeckung beträgt in der Regel bei Ferngasleitungen und bei Hori- zontal-/Vertikalanodenanlagen ca. 0,80 bis 1,00 m sowie bei Kabeln ca. 0,60 bis 1,00 m. Die Deckung kann auch geringer oder größer sein, da sich die
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Angaben und Pläne auf den Verlegezeitraum beziehen und nachträglich entstandene, unbekannte Niveauänderungen (die u. U. auch Minder- deckungen von ≤ 0,30 m zur Folge haben können) nicht berücksichtigen.
Dem Betriebszustand nach sind aktive (in und außer Betrieb befindliche) und stillgelegte Anlagen zu unterscheiden. Da bei einer Außerbetrieb- nahme von Ferngasleitungen ein sogenannter Betriebsüberdruck von mindestens 1 bar bis maximal 2 bar aufrechterhalten wird, sind sie als aktive gasführende Anlagen zu betrachten; die angeschlossenen aktiven Korrosionsschutzanlagen bleiben in Betrieb.
Bei stillgelegten Anlagen sind in Abstimmung mit ONTRAS Abweichungen von den Regelungen und Vorschriften dieser Broschüre möglich.
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II. Erkundigungspflicht und
Zustimmungsverfahren
1. Grundlegendes
Dem Bauherrn/Planer/Ausführenden obliegt es, sich im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht, rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme bei allen in Frage kom- menden Unternehmen nach unterirdischen Anlagen und den zu ihrem Schutz erforderlichen Maßnahmen zu erkundigen. Zu beachten sind ne- ben den gesetzlichen Bestimmungen vor allem die anerkannten Regeln der Technik und berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung, insbesondere:
• DVGW-Regelwerk GW 315: Hinweise für Maßnahmen zum Schutz von Versorgungsanlagen bei Bauarbeiten • DIN 4124: Baugruben und Gräben – Böschungen, Verbau, Arbeitsraum- breiten • DIN 18300 – VOB, Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Erdarbeiten • DGUV-Vorschrift 38 „Bauarbeiten“
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass behördliche Ge- nehmigungen für ein Bauvorhaben unbeschadet der Rechte Dritter erteilt werden. Sie ersetzen also nicht das Zustimmungsverfahren bzw. die Zu- stimmung von ONTRAS.
Bei der Vorbereitung und Durchführung jeglicher Bauvorhaben ist ONTRAS rechtzeitig zu beteiligen, so dass alle erforderlichen Abstim- mungen und ggf. festzulegende Diagnose-/Änderungs-/Sicherungsmaß- nahmen rechtzeitig durchgeführt werden können. Diese Forderung gilt u. a. auch für geplante Baustelleneinrichtungen, Erkundungsmaßnahmen, Massen- und Schwertransporte sowie bei Pflanzungen, Natur-/Landschafts- pflege und landwirtschaftlichen Sonderkulturen.
Von Bedeutung sind neben direkten Anlagenbetroffenheiten auch mittel- bare Interessenberührungen, etwa durch Arbeiten im Nahbereich oder aufgrund von Erschütterungen. Weitere Beispiele sind Hochspannungs- beeinflussung und mögliche Einwirkungen von Windenergieanlagen. So
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kann sich der Betrachtungsbereich auch weit über den Schutzstreifen der betreffenden Anlage hinaus erstrecken.
ONTRAS ist neben vielen weiteren Netzbetreibern Mitglied des Bundes- weiten Informationssystems zur Leitungsrecherche – BIL.
Richten Sie Ihre Anfragen zu Leitungsauskünften direkt und bequem an das BIL-Online-Portal unter: https://portal.bil-leitungsauskunft.de/
Einzureichen sind stets vollständige, eindeutige und aussagekräftige Unterlagen / Informationen, entsprechend dem aktuellen Planungsstand in elektronischer Form. Dazu gehören im Wesentlichen:
• Absender mit Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse • Bauherr/Auftraggeber bzw. Bauausführender • genaue Bezeichnung des Vorhabens/Betreff • Planungsstand/geplante Bauzeit • Vorhabenfläche (lagerichtiger Karteneintrag) • Übersichts-/Detaillagepläne und Schnitte (maßstäblich!) • Beschreibung des Vorhabens/der Bauweise
Beim Planwerk werden Eignung und Angabe des Maßstabs sowie Nordpfeil vorausgesetzt. Wenn möglich, ist in den Detaillageplänen ein Koordinaten- raster darzustellen (System ETRS 89).
Mangelhafte Anfragen führen zur Aussetzung der Bearbeitung und zur Nachforderung von Unterlagen/Informationen.
Im üblichen Rahmen erfolgt die Bearbeitung von Anfragen kostenfrei. ONTRAS behält sich vor, dem Bauherrn/Planer/Ausführenden darüber- hinausgehende bzw. weiterführende Aufwendungen (z. B. für Bauaufsicht, Ortung, Tiefbauleistungen, Messungen, Ergebnisauswertungen, Gutachter- einsatz, Änderungen von Anlagen usw.) in Rechnung zu stellen.
Auskünfte und Stellungnahmen gelten nur für den jeweils angefragten räumlichen Bereich und nur für die Anlagen, für die ONTRAS die Betriebs-
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führung übernimmt. Mit Anlagen anderer Netz- und Speicherbetreiber, die ebenfalls zu beteiligen sind, muss gerechnet werden.
Die den Auskünften/Stellungnahmen beigefügten Pläne sind Eigentum von ONTRAS. Diese Unterlagen dürfen ohne vorherige schriftliche Ein- willigung von ONTRAS nicht vervielfältigt und keinem Dritten über- geben bzw. sonst wie zugänglich gemacht werden. Die Weitergabe an die mit der Planung und Ausführung beauftragten Unternehmen ist gestattet.
Freizeichnungshinweise zum ONTRAS-Planwerk
Hiermit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in den analogen/ digitalen Plänen enthaltenen Angaben und Maßzahlen hinsichtlich Lage und Legetiefe unverbindlich sind; mit Abweichungen muss gerechnet werden. Dabei ist zu beachten, dass unterirdische Anlagen nicht zwingend geradlinig und auf dem kürzesten Weg verlaufen. Den Angaben zur Über- deckung darf insbesondere aufgrund von Niveauänderungen, auf welche ONTRAS keinen Einfluss hat, nicht vertraut werden.
Die tatsächliche Lage/Legetiefe der ONTRAS-Anlagen ist in jedem Fall durch fachgerechte Erkundungsmaßnahmen (Ortung, Querschläge, Suchschlitze, Handschachtung o. a.) festzustellen. Dies erfolgt im Rahmen einer ört- lichen Einweisung unter Aufsicht eines Mitarbeitenden oder Beauftragten von ONTRAS. Erforderliche Suchschachtungen sind durch den Antrag- steller/das ausführende Unternehmen in Handschachtung auf eigene Kosten durchzuführen.
Die übergebenen Pläne geben den dokumentierten Bestand zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung wieder. Es ist darauf zu achten, dass zu Beginn der Bauphase immer aktuelle Pläne vor Ort vorliegen.
Die Entnahme von Maßen durch Abgreifen aus den Plänen ist nicht zulässig. Stillgelegte Anlagen sind in den Plänen unter Umständen nicht dargestellt, können in der Örtlichkeit jedoch vorhanden sein.
Für die Lagerichtigkeit und Vollständigkeit der in den Plänen dargestellten Flurstücksgrenzen und -bezeichnungen sowie Fremdanlagen übernimmt ONTRAS keine Gewähr.
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Ablaufschema zur Einbeziehung von ONTRAS
Planungsanfrage/ Anfrage des Bestandsauskunft Bauausführenden
mind. 6 Wochen vor Bauabsicht
Einweisungstermin Einweisung Baubeginn vereinbaren vor Ort
14 Tage vor Baubeginn
2. Planungsanfrage/Bestandsauskunft
Um die Interessen von ONTRAS frühzeitig berücksichtigen zu können, ist bereits zu Beginn der Planungstätigkeit eine Bestandsauskunft einzu- holen. Im Fall einer Berührung/ Näherung beinhaltet diese u. a. Aussagen zu den im angefragten Bereich vorhandenen/ geplanten Anlagen, entspre- chende Planunterlagen sowie Auflagen und Hinweise zum weiteren Ablauf.
Auf dieser Grundlage sind im Zuge der Planung jederzeit weitere Abstim- mungen möglich, z. B. zur Nachreichung detaillierter Unterlagen/Informa- tionen oder zur Klärung offener Fragen. Die Notwendigkeit einer erneuten Kontaktaufnahme ergibt sich zudem bei Planungsänderungen.
3. Anfrage des Bauausführenden
Die Abstimmung zur Ausführung jeglicher Arbeiten ist rechtzeitig – also mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Beginn – durch das jeweils beauftragte Unternehmen zu veranlassen; einzureichen sind die Ausführungsunterlagen. Sofern der Anfrage nicht zu widersprechen ist, erhält der Antragsteller dazu eine Stellungnahme zur Bauausführung. Diese ist Voraussetzung für die obligatorische örtliche Einweisung.
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Die Gültigkeit der Stellungnahme zur Bauausführung ist befristet auf sechs Monate.
Alle am Bauvorhaben beteiligten Personen (insbesondere der Bauherr/der Planer/das ausführende Unternehmen) sind vom Antragsteller über die Ver- haltensregeln und Vorschriften der vorliegenden Broschüre zu informieren. Die im Schriftwechsel erteilten Auflagen und Hinweise von ONTRAS sind an diese weiterzuleiten. Den Bauherrn trifft die Gesamtverantwortung für sein Vorhaben. Er hat insbesondere sicherzustellen, dass das ausführende Unternehmen bzw. die ausführenden Mitarbeitenden über die Verhaltens- regeln und Vorschriften im Bereich von ONTRAS-Anlagen unterwiesen werden. Die entsprechende Unterweisung ist schriftlich zu dokumentieren.
4. Örtliche Einweisung/Bautätigkeit
Auskünfte und Stellungnahmen, die bezüglich der ONTRAS-Anlagen einge- holt werden, berechtigen nicht zur Ausführung geplanter Maßnahmen. Die Genehmigung für Bau-/Schachtarbeiten im Berührungs- und Nahbereich dieser Anlagen wird erst im Rahmen einer örtlichen Einweisung durch ONTRAS und/oder durch Beauftragte von ONTRAS erteilt. Diese Einwei- sung hat vor Beginn jeglicher Arbeiten zu erfolgen.
Die Terminvereinbarung muss unter Angabe der zugehörigen PE-Nr. min- destens 14 Tage vor dem beabsichtigten Beginn der Arbeiten erfolgen. Für die Terminvereinbarung ist ein entsprechender Kontakt in der Stellung- nahme zur Bauausführung benannt.
Zur örtlichen Einweisung müssen folgende Unterlagen vorliegen: • gültige Stellungnahme zur Bauausführung (mit Anlagen) • damit ggf. angeforderte Unterlagen/Informationen • unterschriebene Empfangsbestätigung des Bauherrn (Anmerkung: Die- se ist vor der Einweisung per Mail an den auf der Empfangsbestätigung angegebenen Kontakt zurückzusenden und muss spätestens zur Einwei- sung vorliegen)
Falls erforderlich und möglich, wird im Rahmen der Einweisung eine Ortung/Kennzeichnung der ONTRAS-Anlagen durchgeführt.
Die Einweisung wird seitens ONTRAS protokolliert.
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Bei der Ausführung jeglicher Arbeiten sind die für ONTRAS-Anlagen geltenden sicherheitstechnischen Bestimmungen und Regeln einzuhalten.
Arbeiten, die die Sicherheit der ONTRAS-Anlagen gefährden können, dürfen ausschließlich unter Aufsicht von ONTRAS und/oder eines Beauftragten von ONTRAS durchgeführt werden. Den sicherheits- relevanten Anordnungen ist Folge zu leisten.
Bei Arbeiten im Schutzstreifen unter Druck stehender Ferngasleitun- gen wird durch ONTRAS immer eine Aufsicht gestellt. Die Aufsicht ist weisungsbefugt hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen an die An- lagensicherheit, zum Schutz Dritter und/oder zum Arbeitsschutz und kann aus diesen Gründen die Arbeiten einstellen lassen. Daraus dem Bauherrn und/oder seinen Beauftragten evtl. entstehende Kosten trägt ONTRAS nicht. Je nach Umfang und Dauer der Bauarbeiten behält sich ONTRAS vor, dem Bauherrn die Kosten der Aufsicht in Rechnung zu stellen. Für diesen Fall wird ONTRAS vor Beginn der Arbeiten eine vertragliche Regelung mit dem Bauherrn vereinbaren.
Besteht aus Sicht des Bauherrn die Notwendigkeit einer Bauaufsicht, kann er eine solche beantragen. Die eigene Verantwortlichkeit des Bauherrn und/ oder seiner Beauftragten wird durch baubeaufsichtigende Maßnahmen von ONTRAS nicht eingeschränkt.
5. Abnahme/Dokumentation Endzustand
Mit Beendigung der Baumaßnahmen hat – noch vor dem Verfüllen ggf. freigelegter ONTRAS-Anlagen – eine Abnahme durch ONTRAS und/oder durch deren Beauftragte zu erfolgen. Die Terminvereinbarung ist rechtzei- tig zu veranlassen.
Die Abnahme wird seitens ONTRAS protokolliert. Neben einer Einmessskiz- ze sind Auffälligkeiten und/oder noch zu erledigende Restarbeiten festzu- halten.
ONTRAS behält sich vor, alle an ihren Anlagen entstandenen Schäden zu Lasten des Bauherrn zu beseitigen. Dies gilt auch für die nach der Abnahme an ihren Anlagen festgestellten Schäden (z. B. Isolationsschäden durch die nachfolgende Verfüllung).
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Zur internen Verwendung sind ONTRAS innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Baumaßnahmen angefertigte Lagepläne und Längs- schnitte der im Berührungs bzw. Nahbereich von ONTRAS-Anlagen errichteten Anlagen/Bauten unentgeltlich zu übergeben:
• digital im Vektorformat SHAPE oder DXF • Lage- und Höhenbezugssystem muss angegeben sein (vorzugsweise ETRS89/UTM (Zone 33)) • Übergabe per E-Mail an geodaten@ontras.com unter Angabe der PE-Nr.
III. Technologische Schutz-
bestimmungen
1. Allgemeines
Voraussetzung für jegliche Arbeiten im Bereich der ONTRAS-Anlagen ist neben der schriftlichen Zustimmung (Stellungnahme zur Bauausführung) eine örtliche Einweisung des Ausführenden. Siehe Abschnitt II/4.
Im Schutzstreifen dürfen für die Dauer des Bestehens der ONTRAS-Anlagen keine baulichen Anlagen errichtet oder sonstige Einwirkungen vorgenom- men werden, die den Bestand oder Betrieb dieser Anlagen beeinträchtigen/ gefährden können.
Die Schutzstreifen sind jederzeit begehbar, befahrbar und sichtfrei zu halten; die ONTRAS-Anlagen müssen auch während der Bauphase unge- hindert erreichbar sein. Die Schutzstreifen dürfen weder überbaut noch eingefriedet werden. Eine Nutzung als Stell- und Lagerfläche (z. B. für Bau- stelleneinrichtung, Gerätschaften, Material, Aushub, usw.) ist ebenfalls aus- geschlossen.
Niveauänderungen und Flächenbefestigungen im Schutzstreifen der ONTRAS-Anlagen sind grundsätzlich nicht zulässig.
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Im Schutzstreifen unter Druck stehender Ferngasleitungen dürfen keine Arbeiten wie Tiefbau, Bohren, Fräsen oder Rammen durchgeführt werden, außer wenn die Leitung im Arbeitsbereich sichtbar freigelegt wurde. Bei Parallellage ist eine sichtbare Freilegung der Leitung im Abstand von maxi- mal 20 m ausreichend.
Die Anlagen von ONTRAS dürfen nur in Handschachtung freigelegt wer- den. Maschinenschachtung an ONTRAS-Anlagen (in und außer Betrieb) ist ausschließlich nach Feststellung der örtlichen Lage/Legetiefe mittels Hand- schachtung zulässig. Dabei ist der Einsatz von Baumaschinen, etwa zum Freilegen dieser Anlagen, nur bis zu einer Annäherung von 0,50 m zulässig. Bei einer Annäherung von ≤ 0,50 m sind die Arbeiten ausschließlich in Handschachtung auszuführen.
Baumaschinen dürfen nur so eingesetzt werden, dass eine Gefährdung der Anlagen ausgeschlossen ist. Maschinenführer und Aufsichtspersonen müssen eine Ausbildung nach DVGW-Regelwerk GW 129 oder gleichwertig nachweisen können. Maschinenführer im Sinne der DGUV Regel 100-500 sind für Schachtarbeiten nur einzusetzen, wenn sie eine Ausbildung an einer zugelassenen Baggerschadendemonstrationsanlage haben.
Die ONTRAS-Anlagen sind so zu sichern, dass eine Lageänderung von Rohren und Nebenanlagen verhindert und die Isolierung vor mechanischer Beschädigung geschützt wird. Leitungen, Kabelschutzrohranlagen und Kabel sind gegen Durchhang zu sichern. ONTRAS-Armaturen, die bis an bzw. über die Erdoberfläche reichen, sind zu schützen und durch Ab- sperrungen zu sichern.
Ist ein Verbau von Baugruben/Gräben erforderlich, dürfen ONTRAS- Leitungen nicht als Widerlager benutzt werden.
Die Entfernung oder Freilegung von Fundamenten der ONTRAS-Anlagen ist nicht zulässig. Bei der Verfüllung von Baugruben/Gräben sind die ONTRAS-Anlagen mindestens 0,20 m mit steinfreiem neutralen Boden (Körnung nach DIN 18196) zu umhüllen. Zur weiteren Verfüllung dürfen keine Steine, kein schwer entfernbares Material und kein Bauschutt ver- wendet werden. Die Verdichtung hat lagenweise zu erfolgen.
Hinweisobjekte (Markierungen, Schilderpfähle, Messsäulen, Festpunkt- zeichen etc.) dürfen ohne Zustimmung nicht entfernt oder versetzt wer- den. ONTRAS behält sich vor, nach Abschluss der Arbeiten das Wiederein- setzen der Hinweisobjekte und das Einmessen zu Lasten des Bauausfüh-
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renden vorzunehmen. Für die in der Örtlichkeit durch die vorgenannten Einrichtungen gekennzeichneten Punkte hat der Bauausführende die Ver- antwortung zu übernehmen und diese auf seine Kosten zu sichern.
Unterirdisch zu errichtende Kanäle und zugehörige Schächte sind in Sonderfällen (z. B. im Bereich von Flüssiggasanlagen) gasdicht auszuführen.
2. Bauzeitliche und dauerhafte Überfahrungen
Bauzeitliche und dauerhafte Überfahrungen von ONTRAS-Anlagen sind grundsätzlich so vorzusehen, dass:
• eine nahezu rechtwinklige Kreuzung entsteht (mindestens 75°). • ausschließlich linear verlaufende Leitungsabschnitte betroffen sind. • Mantel-/Schutzrohrenden nicht überbaut werden. • im Endzustand eine Mindestüberdeckung von 1,00 m eingehalten wird.
Das Befahren von Schutzstreifen mit schweren Bau-/Transport- und Ketten- fahrzeugen ist nur nach erfolgter Zustimmung/Einweisung und unter Ein- haltung besonderer Sicherheitsvorkehrungen gestattet.
Bauzeitliche Anlagenüberfahrungen in unzureichend befestigten Berei- chen mit schweren Fahrzeugen sind ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen (z. B. Aufschotterung, Auslegen lastverteilender Stahl-/Betonplatten) unzu- lässig. ONTRAS behält sich darüber hinaus die Durchführung von Diagnose- /Sicherungsmaßnahmen vor.
Die Verkehrsführung entlang von ONTRAS-Anlagen hat außerhalb der Schutzstreifen zu erfolgen; Anlagenüberfahrungen in Längsrichtung sind grundsätzlich zu vermeiden. Wende-/Rangierbereiche und Ausweich- buchten sind außerhalb der Schutzstreifen anzuordnen.
3. Kreuzungen beim Leitungs-/Kabeltiefbau
Kreuzungen von ONTRAS-Anlagen mit geplanten Leitungen/Kabeln sind grundsätzlich rechtwinklig, als Unterkreuzung sowie im Bereich von linea- ren Leitungsabschnitten auszuführen. Dabei sind Richtungsänderungen der Fremdleitung außerhalb der Schutzstreifen anzuordnen.
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Bei Kreuzungen in offener Bauweise gilt:
• Einzuhalten ist ein lichter vertikaler Mindestabstand von 0,50 m. Bei der Kreuzung von Ferngasleitungen mit E-Kabeln der Spannung ≥ 110 kV gilt ein Mindestabstand von 1,00 m; zudem sind hier isolierende Zwi- schenlagen erforderlich. • E-Kabel > 1 kV im Kreuzungsbereich von Ferngasleitungen sind zusätz- lich in einem Schutzrohr (z. B. PE-HD, Stahl) zu verlegen. Die Schutz- rohrlänge muss jeweils der Breite des Schutzstreifens entsprechen, min- destens aber 6 m betragen. • Ist eine Unterkreuzung aufgrund einer zu großen Legetiefe nicht zu- mutbar, besteht – nach schriftlicher Genehmigung durch ONTRAS – die Möglichkeit einer Überkreuzung. • Bei der Überkreuzung von Ferngasleitungen sind alle geplanten Kabel im Kreuzungsbereich zusätzlich in einem Schutzrohr zu verlegen (Län- ge = Schutzstreifenbreite, mindestens aber 6 m); im Bereich vorhande- ner Mantelrohre ist kein Schutzrohr erforderlich. • Hinsichtlich der Maßnahmen zum Schutz von Gashochdruckleitungen bei Bauarbeiten wird auf den DVGW-Hinweis GW 315 und die Werknorm VN 263-011 verwiesen. Seitens ONTRAS wird empfohlen nur Unterneh- men für diese Arbeiten einzusetzen, welche nach dem DVGW Arbeits- blatt GW 301 Gruppe G1 oder DVGW Arbeitsblatt GW 381 zertifiziert sind. Eine aktuelle Liste der nach diesen DVGW Arbeitsblättern zertifizierten Fachunternehmen kann unter nachfolgendem Link abgerufen werden: https://www.dvgw-cert.com/verzeichnisse/fachunternehmen
Bei Kreuzungen in geschlossener Bauweise gilt:
• Einzuhalten ist ein lichter vertikaler Mindestabstand von 2,00 m, sofern nicht die anstehenden Baugrundverhältnisse und projektspezifischen Randbedingungen einen größeren Mindestabstand erfordern.
• Es sind nur steuerbare Verfahren anzuwenden.
• Hinsichtlich der Anforderungen, Gütesicherung und Prüfung an das steuerbare horizontale Spülbohrverfahren (HDD) wird auf das DVGW Arbeitsblatt GW 321 verwiesen. Seitens ONTRAS wird empfohlen nur Unternehmen für diese Arbeiten einzusetzen, welche nach dem DVGW Arbeitsblatt GW 302 Gruppe GN2 zertifiziert sind. Eine aktuelle Liste der nach dem DVGW Arbeitsblatt GW 302 Gruppe GN2 zertifizierten Fachunternehmen kann unter nachfolgendem Link abgerufen werden: https://www.dvgw-cert.com/verzeichnisse/fachunternehmen
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• Vor Beginn der Arbeiten ist die Gashochdruckleitung entsprechend DVGW Arbeitsblatt GW 316 zu orten und der Trassenverlauf im ange- messenen Umfang zu kennzeichnen. Im unmittelbaren Unterkreu- zungsbereich ist die Gashochdruckleitung vor Beginn der Arbeiten bis zum Rohrscheitel freizulegen. Die Ortung und die Freilegung erfolgt im Auftrag von ONTRAS. Die festgestellte Rohrlage und -deckung sind mit den Planungsunterlagen zu verifizieren. Weiterhin sind ONTRAS die Ergebnisse der Baugrunderkundung (u. a. qualifiziertes Bodengut- achten) für den Bereich der Unterkreuzung vor Beginn der Arbeiten zu übergeben.
• ONTRAS ist das Bohrprotokoll unverzüglich zu übergeben (per E-Mail an geodaten@ontras.com).
Im Kreuzungsbereich mit erdfühligen, durchgängig elektrisch leitenden Materialien sind Ferngasleitungen über eine Länge von mindestens 3 m rechts und links der gekreuzten Rohraußenkanten mit einer zusätzlichen Isolierung (doppelte Umhüllung) gemäß ONTRAS-Vorgabe zu Lasten des Verursachers zu versehen.
Bei Verlegearbeiten mit Kabelpflug oder Grabenfräse sind im Kreu- zungsbereich von ONTRAS-Anlagen deutlich sichtbare Markierungen an- zubringen, damit die maschinelle Verlegung 3 m vor der Kreuzungsstelle endet und 3 m nach der Kreuzungsstelle wieder begonnen werden kann.
Horizontal- und Vertikalanodenanlagen dürfen nicht mit Fremdanlagen gekreuzt bzw. durchquert werden.
4. Parallelführungen beim Leitungs-/Kabeltiefbau
In Parallellage geplante Leitungen/Kabel sind grundsätzlich außerhalb von ONTRAS-Schutzstreifen zu verlegen. Eine Überschneidung mit dem neu hinzukommenden Schutzstreifen ist zu vermeiden.
Soweit erforderlich, sind bei Parallelführungen im Bereich öffentlicher Ver- kehrswege und -flächen (in Abhängigkeit von der Nennweite der Ferngas- leitung) folgende lichte Mindestabstände zulässig:
≤ DN 600 = 1,00 m
DN 600 = 1,50 m
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5. Erschütterungen
Mit Erschütterungen einhergehende Arbeiten dürfen keine unzulässigen Schwingungen an den Gasanlagen von ONTRAS verursachen. Im Zustim- mungsverfahren besteht hierzu besonderer Abstimmungsbedarf; auf Anforderung sind detaillierte Angaben zur geplanten Technologie und zum Technikeinsatz nachzureichen (unter Verwendung des im Zustim- mungsverfahren (Abschnitt II) bereitgestellten Meldebogens per E-Mail an TechnischeDiagnose@ontras.com). Die Auflagen zur Bauausführung können Schwingungsmessungen und/oder andere Sicherungsmaßnahmen beinhalten.
Baubegleitende Schwingungsmessungen kommen bei maschinellen Ramm- , Meißel und Bodenverdichtungsarbeiten in einem Abstand von ≤ 30 m zu den Gasanlagen von ONTRAS in Betracht. Die daraus resultieren- den Forderungen sind einzuhalten.
Rammarbeiten über bestehenden ONTRAS-Anlagen sind ausnahmslos untersagt!
In Abhängigkeit von der Leitungsüberdeckung können Vibrationsplatten zur Bodenverdichtung eingesetzt werden, deren Erregerkraft pro Auf- standsfläche (N/cm2) folgende Werte nicht überschreiten darf: • ab 0,30 m Leitungsüberdeckung 8,5 N/cm2 • ab 0,60 m Leitungsüberdeckung 13,5 N/cm2
Bei Einhaltung dieser Vorgaben sind Schwingungsmessungen nicht erforderlich.
Befinden sich Gasanlagen von ONTRAS innerhalb des Sprengbereiches nach der Technischen Regel „SprengTR310“, ist ONTRAS im Zustimmungs- verfahren die geplante Technologie zur gutachterlichen Prüfung (i. d. R. Prognoseberechnungen der zu erwartenden Erschütterungseinträge) vor- zulegen. Im Ergebnis dieser Prüfung werden die notwendigen Sicherungs- und Überwachungsmaßnahmen festgelegt.
Alle mit der Vorbereitung/Umsetzung von Sicherungs- und Überwachungs- maßnahmen in Zusammenhang stehenden Aufwendungen sind ONTRAS zu erstatten. Dies betrifft insbesondere anfallende Kosten für den Gutachter- einsatz, die Messstelleneinrichtung einschließlich Tiefbau, die Messdurch- führung und -auswertung sowie die Baustellenaufsicht.
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6. Pflanzungen
Bei Pflanzungen sind grundsätzlich folgende lichte Mindestabstände einzuhalten:
• flachwurzelnde Sträucher und Hecken außerhalb des Schutzstreifens, jedoch nicht näher als 2,50 m zur Ferngasleitung • kleinkronige Bäume und tiefwurzelnde Hecken außerhalb des Schutz- streifens, jedoch nicht näher als 5 m zur Ferngasleitung • großkronige Bäume, nicht näher als 10 m zur Ferngasleitung • Für stillgelegte Ferngasleitungen gilt bei jeglicher Bepflanzung ein lichter Mindestabstand von 1,50 m zur Ferngasleitung.
Zu Kabelschutzrohranlagen und Kabeln ist bei Pflanzungen ein lichter Mindestabstand von 2,50 m einzuhalten.
Bei Horizontal- und Vertikalanodenanlagen ist der entsprechende Schutz- streifen zu beachten. Bei landwirtschaftlichen Sonderkulturen (z. B. Hopfen, Spargel, Weihnachts- bäume, Kurzumtriebshölzer, usw.) werden im Zustimmungsverfahren fall- bezogene Mindestabstände und ergänzende Auflagen festgelegt.
Mit den Pflanzarbeiten darf erst nach Kennzeichnung der Schutzstreifen bzw. der Mindestabstände im Zuge der obligatorischen örtlichen Einwei- sung begonnen werden.
7. Elektrische Beeinflussung
Die Anlagen von ONTRAS werden durch Beschichtungen und Umhüllun- gen sowie zusätzlich durch kathodischen Korrosionsschutz vor Korrosion geschützt.
Der kathodische Korrosionsschutz ist ein elektrochemisches Verfahren, bei dem über einen Elektrolyten (z. B. Erdboden) ein elektrischer Gleichstrom zwischen einer Anodenanlage und einer zu schützenden Metallstruktur (z. B. Leitungen) fließt. Durch diesen Schutzstrom erfolgt an der Metallober- fläche im Elektrolyten eine kathodische Polarisation. Dadurch wird verhin- dert, dass Metallionen aus der Metalloberfläche gelöst werden.
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Korrosionsschutzanlagen bestehen aus:
• Gleichrichter • Anodenanlage (horizontal oder vertikal) • Kabel
Schutzanlagenschrank
Stromanschluss Anodenkabel (+) Kathodenkabel (-)
Koksbettung Rohrleitung
Bezugselektrode Anoden
Generell sind Maßnahmen unter Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik so auszuführen, dass eine Beeinflussung ausgeschlossen ist. Andernfalls muss eine Veränderung der Korrosionsschutzanlage oder des Schutzobjektes von ONTRAS erfolgen. Die hierfür erforderlichen Kosten sind durch den Bauherrn zu tragen.
Bei einer neu hinzukommenden Anlage im Kreuzungs-/Nahbereich von ONTRAS-Anlagen muss in Abstimmung mit ONTRAS die Errichtung einer Potentialmessstelle (ONTRAS- und Fremdleitung messbar aufgelegt) zur Überwachung der Beeinflussung geprüft werden.
Es ist eine Nachumhüllung gemäß Abschnitt III/3 im Kreuzungs-/Nah- bereich vorzunehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Nahbereich von ONTRAS-Anlagen (z.B. Rohrleitungen, Anodenanlagen) Beeinflussungen durch Streuströme von Gleichstromanlagen an erdfühligen metallischen längsleitfähigen Objek- ten (z. B. Rohrleitungen, Leitplanken usw.) auftreten können. Zur Vermei- dung dieser Beeinflussungen können zusätzliche Maßnahmen notwendig sein. Die Modalitäten und technischen Sachverhalte zu eventuell not- wendigen Maßnahmen, messtechnischen Untersuchungen usw. sind mit ONTRAS abzustimmen.
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Zur Vermeidung von Hochspannungsbeeinflussungen von ONTRAS- Anlagen sind Maßnahmen gemäß den gültigen Normen und Technischen Empfehlungen, z. B DVGW Arbeitsblatt GW 22 (textgleich mit der AfK-Emp- fehlung Nr. 3 und der TE 7 der SfB), DVGW Arbeitsblatt GW 28 (textgleich mit der AfK-Empfehlung Nr. 11), durch den Bauherrn vorzusehen.
Sind laut den Kriterien der anzuwendenden Regelwerke Beeinflussungen zu erwarten, ist ein Gutachten zur Beurteilung der Hochspannungs- beeinflussung zu erstellen.
• Das Gutachten ist ONTRAS umgehend und rechtzeitig vor Baubeginn zur Prüfung und Beurteilung der Beeinflussung zu übergeben (unter Verwendung des im Zustimmungsverfahren (Abschnitt II) bereitgestell- ten Meldebogens per E-Mail an hsb@ontras.com). • Evtl. bereits vorhandene Beeinflussungen sind in dem Gutachten zu berücksichtigen. • Evtl. notwendige Schutzmaßnahmen an den Anlagen sind zu benennen. Diese werden nach Auftragserteilung durch den Bauherrn von ONTRAS zu dessen Lasten in eigener Regie durchgeführt. • Nach Inbetriebnahme des Vorhabens können weitere Maßnahmen zur Vermeidung der Gefahr von Wechselstromkorrosion notwendig werden (z. B. messtechnische Untersuchungen, Einbau zusätzlicher Messtech- nik, Errichtung von Erdungsanlagen mit Abgrenzeinheiten), die durch ONTRAS nach Auftragserteilung des Bauherrn durchgeführt werden.
Sind laut den Kriterien der anzuwendenden Regelwerke keine Beeinflus- sungen zu erwarten, kann auf ein Gutachten zur Beurteilung der Hoch- spannungsbeeinflussung verzichtet werden. In diesem Fall sind die ent- sprechendenen Parameter des Vorhabens mit den zutreffendenen Kriterien der Regelwerke in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüberzustellen, zu begründen und ONTRAS umgehend und rechtzeitig vor Baubeginn zu übergeben (unter Verwendung des im Zustimmungsverfahren (Abschnitt II) bereitgestellten Meldebogens per E-Mail an hsb@ontras.com).
Die Modalitäten und technischen Sachverhalte zum Gutachten, zu even- tuell notwendigen Sicherungsmaßnahmen, messtechnischen Unter- suchungen usw. stimmt der Bauherr mit ONTRAS ab.
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8. Windenergieanlagen
Planung und Errichtung von Windnergieanlagen unterhalb eines Mindest- abstandes von 995 m zu gastechnischen Anlagen von ONTRAS bedürfen der Zustimmung durch ONTRAS.
9. Folgemaßnahmen an ONTRAS-Anlagen
Planungen und Bauvorhaben Dritter können Diagnose-/Änderungs-/ Sicherungsmaßnahmen an ONTRAS-Anlagen erforderlich machen. Diese sogenannten Folgemaßnahmen sind nur in einfachen Fällen operativ im Rahmen des Baugeschehens realisierbar. In der Regel erfordern sie sowohl zeit- als auch kostenintensive Planungs- und Bauleistungen.
Mit Blick auf mögliche Folgemaßnahmen an ONTRAS-Anlagen ist das im Abschnitt II dieser Broschüre beschriebene Zustimmungsverfahren bereits sehr frühzeitig in Gang zu setzen. Bei Erfordernis erhält der Antrag- steller Informationen zur weiteren Vorgehensweise sowie einen Kontakt zur Antragstellung. Nach Antragstellung kann die Planung und Realisie- rung von Folgemaßnahmen einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren in An- spruch nehmen.
Erfordert das verursachende Vorhaben ein Planfeststellungs-/Plangeneh- migungs-/ Bebauungsplanverfahren oder dergleichen, müssen die Folge- maßnahmen in die Verfahrensunterlagen (Erläuterungsbericht, Lagepläne, Bauwerksverzeichnis, Grunderwerbsunterlagen usw.) eingearbeitet und die dazu erforderlichen Anträge gleichfalls genehmigt werden. Dies setzt zwingend voraus, dass ein ONTRAS-Fachplaner diese Folgemaßnahmen geplant hat.
ONTRAS kann erst dann mit der Realisierung der Folgemaßnahmen begin- nen, wenn alle erforderlichen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Genehmigungen, Gestattungen, Befreiungen, Erlaubnisse usw. sowie die Kostenübernahmevereinbarung und die Freigabe des Bauherrn vorliegen.
Maßnahmen an ONTRAS-Anlagen erfolgen in eigener Regie unter Berücksich- tigung versorgungstechnischer und witterungsbedingter Einschränkungen.
Mit der geplanten Bautätigkeit im Bereich der Folgemaßnahmen darf grundsätzlich erst begonnen werden, wenn diese abgeschlossen sind.
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IV. Verhaltensregeln im Schadens-
fall/Notrufnummer
Sollten während der Arbeiten ONTRAS-Anlagen beschädigt werden, so ist unverzüglich unter der gebührenfreien Notrufnummer — 0800 4434430 — die Störungshotline zu benachrichtigen.
Die Störungshotline stellt eine direkte Verbindung zum diensthabenden Dispatcher von ONTRAS her bzw. leitet die Informationen umgehend weiter.
Die Schadensstelle ist bis zum Eintreffen der Mitarbeitenden bzw. eines Be- auftragten von ONTRAS zu beaufsichtigen und es sind sofort Vorkehrungen zur Verringerung von Gefahren zu treffen:
Bei ausströmendem Gas besteht Explosionsgefahr – daher Funkenbildung vermeiden, nicht rauchen, kein offenes Feuer anzünden. Angrenzende Gebäude auf Gaseintritt prüfen, falls Gas eingetreten ist, Türen und Fenster öffnen. Keine elektrischen Anlagen einschalten.
• Sofort alle Baumaschinen- und Fahrzeugmotoren abstellen. • Gefahrenbereich räumen und weiträumig absichern. • Schadensstelle absperren und Zutritt unbefugter Personen verhindern. • Polizei und/oder Feuerwehr benachrichtigen.
Notrufnummer: 0800 – 4434430
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V. Im Zustimmungsverfahren häufig
verwendete Abkürzungen
a. B. - außer Betrieb AfK - Arbeitsgemeinschaft DVGW/VDE für Korrosionsfragen BE - Baustelleneinrichtung BIL - Bundesweites Informationssystem zur Leitungsrecherche DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. DIN - Deutsches Institut für Normung DN - Nennweite (diameter nominal) DP - Auslegungsdruck (design pressure), [Bar] DVGW - Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. FGL - Ferngasleitung GIS - Geografisches Informationssystem IHB - Instandhaltungsbereich (von ONTRAS) IHK - Instandhaltungskoordinator (von ONTRAS) i. P. - in Planung KKS - kathodischer Korrosionsschutz KSA - Korrosionsschutzanlage KSR - Kabelschutzrohranlage MOP - maximal zulässiger Betriebdruck (maximum operating pressure), [Bar] MR - Mantelrohr (aus Stahl/ bei Ferngasleitungen) OP - Betriebsdruck (operating pressure), [Bar] PE-HD - Polyethylen mit hoher Dichte (high density) SfB - Schiedsstelle für Beeinflussungsfragen SMK - Schilderpfahl mit Messkontakt (auch Messsäule) SPf - Schilderpfahl SR - Schutzrohr (aus PE-HD / bei Kabeln) Stk - Steuerkabel TGL - Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen (der DDR) TS - Tangentenschnittpunkt (Knickpunkt einer Ferngasleitung im La- geplan) VDE - Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. VNG - Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft VOB - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
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Herausgeber:
ONTRAS Gastransport GmbH
Fachbereich: Technisches Sicherheits- und Prozessmanagement Pierre Scheller, Leiter QHSEE arbeitssicherheit@ontras.com
ONTRAS Gastransport GmbH Maximilianallee 4, 04129 Leipzig info@ontras.com, www.ontras.com
Stand 06/2023, Öffentliches Dokument, Version 3.0
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Unterstützende Fachverbände:
eG ARGUMENTE, DIE Die Leitungsauskunft Deutsche Deutscher Mineralöl- Verband der Zentralverband Wissenschaftliche Verein des wirtschaftsverband Chemischen des Deutschen FÜR BIL SPRECHEN Gesellschaft für Gas- und e.V. Industrie e.V. Baugewerbes Erdöl, Erdgas und Wasserfaches e.V. Kohle e.V. e.V.
Teilnehmende Unternehmen am BIL-Portal „Die kostenfreie Anfrage und der digitale Workflow ermöglichen uns als Trassenplaner eine konzentrierte und zielgerichtete Erledigung der Leitungsanfrage und erhöhen die innerbetriebliche Optimie- rung. Auch die umgehenden Rück- beantwortungen von Fehlanzeigen erleichtern die sicheren Planungs - arbeiten in hohem Maße.“ Dipl.-Ing. Christian Kellers, BLANK Vermessungs- und Ingenieurbüro GmbH
„Der ZDB vertritt die Interessen von inhaberge- führten, mittelständischen Unternehmen auch in technischer Hinsicht. Insofern begrüßen wir die Initiative BIL, die eine kostenfreie Infra- struktur zum Erhalt von Leitungsauskünften bietet. Ziel sollte die möglichst vollstän- dige Beteiligung aller Leitungsbetreiber bei BIL sein, umso umfassender wird die Auskunft im Baugewerbe. Das genossenschaftliche Prinzip von BIL Heute erreicht schon jetzt eine sehr gute Abdeckung.“
schon
Dipl.-Ing. Sebastian Geruschka, Zentralverband des Deutschen Baugewerbes
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„Mit BIL erhalte ich online eine Informa- tion über zuständige und nicht zustän- dige Leitungsbetreiber. Toll wäre die Mitwirkung aller deutschen Versorger und Betreiber bei BIL, sodass ich alle Anfragen und Antworten im BIL-System verwalten kann.“ Status: 1. April 2018 Kostenfreie Leitungsauskunft Barbara Cordes, FRIEDRICH VORWERK KG (GmbH & Co.) BIL eG für die Bauindustrie Josef-Wirmer Straße 1-3 info@bil-leitungsauskunft.de 53123 Bonn www.bil-leitungsauskunft.de www.bil-leitungsauskunft.de
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BIL -- NUTZEN IM ÜBERBLICK BIL -- DER NEUE
STANDARD
Minimaler Aufwand – Maximaler Nutzen
E inmalige Formulierung der Bauanfrage zur Adressierung eG Einfache Erstellung sämtlicher Leitungsbetreiber in Deutschland der Anfrage A nfrage- und Dokumentationssystem für den gesamten Die Erstellung und Absendung eG Workflow der Bauanfrage einer Bauanfrage ist in BIL denkbar einfach und innerhalb O nline-Zuständigkeitsprüfung und Auflistung zuständiger eG weniger Minuten von selbst IT- sowie nicht zuständiger Leitungsbetreiber oder Internetungeübten zu be- werkstelligen. Eine intuitive und Effizient, übersichtlich und modern stringente Menüführung leitet den Z entrale Kommunikation der Anfragen und Antworten Anfragenden durch den Erstel- eG LEITUNGSAUSKUNFT über das BIL-Portal lungsprozess. Fehler sind ausge- schlossen. Die Vollständigkeit der NEU GEDACHT E inf e a G che Formulierung der Bauanfrage über standardi- Anfrage ist gewährleistet. sierte Anfrageinhalte zur Reduktion von Nachfragen Kostenfreie Nutzung Lokalisierung und Z ügige Bearbeitung und schneller Response BIL – Kostenfreie Bauanfrage und Leitungs- eG Klassifizierung des BIL hat die Rechtsform einer A mtlicher Kartenhintergrund und Luftbilder zur exakten Bauvorhabens eingetragenen Genossen- auskunft in digitalem Prozess – rechts sicher, eG Lokalisierung des Bauvorhabens Durch die geographische Lokali- schaft (eG) gewählt, um die schnell, zuverlässig. M oderne und attraktive GUI sierung unter Nutzung von Luft- gemeinschaftliche Strategie eG bildern und amtlichen Karten des ohne Gewinnerzielungsabsicht Flexibel, rechtssicher und Bundesamtes für Kartographie zu betonen. Dieses Solidar- L eitungsauskünfte Auskünfte zu erhalten und flächendeckend und Geodäsie und die Spezifizie- prinzip ermöglicht es, die einzuholen bedeu- verarbeiten zu können. rung mittels des Baustellenklassi- Nutzung für die Bauwirtschaft tete bis dato für die Dies hat sich mit BIL – dem D urchgehend digitaler Workflow fizierungkataloges ist gewährleis- kostenfrei anzubieten. eG Bauwirtschaft oft ersten bundesweiten Informati- und damit Vermeidung von tet, dass sämtliche zuständigen großen Aufwand. Neben den onssystem zur Leitungsrecher- Fehlein gaben oder Fehlinterpretation Leitungsbetreiber unmittelbar die Unterstützung der Problemen, alle tatsächlich che – geändert. BIL setzt neue konkrete Betroffenheit von dem Fachverbände zuständigen und betroffenen Standards in der Leitungsan- Bauvorhaben ermitteln können. Leitungsbetreiber zu erreichen, frage. Damit erhält der Anfragende eine Bereits seit der Gründung von Zuständigkeitsprüfung waren es vor allem oft intrans- Vollständig digitale Arbeitspro- garantierte qualitativ hochwertige BIL in 2015 unterstützen die parente Kommunikationswege zesse auf einer zeitgemäßen BIL prüft über die unsichtbaren, vom Leitungsbetreiber hinterlegten und vollständige Leitungsauskunft wichtigsten Fachverbände die und fehlende Standards, die es und aktuellen Internetplattform Flächen die Schnittmenge mit der Bauanfragefläche. Das Ergebnis der aller betroffenen Betreiber, die Aktivitäten. Darunter auch der für die Bauwirtschaft erschwer- sind die Merkmale der neuen Analyse wird online und als Download mitgeteilt. Die als zuständig iden- über BIL erreicht werden. Zentralverband des deutschen ten, qualifizierte und detaillierte Leitungsauskunft mit BIL. tifizierten Unternehmen erhalten automatisch die formulierte Anfrage. Baugewerbes (ZDB) e.V. Zentrale Informations- Betroffenheitsprüfung und Auskunftsplattform Rechtssicherheit Die Betroffenheitsprüfung und ggf. Planauskunft erfolgt in Sämtliche Leitungsauskünfte Eigenverantwortung durch den Betreiber über BIL. BIL kennt und Informationen werden über BIL bietet für Nutzer durch die keine Leitungsdaten und fungiert als Mittler zwischen Anfrage das BIL-Portal dem Anfragenden automatisierte Archivierung und Leitungsbetreiber. bereitgestellt. Der Anfragende und die Historienaufzeichnung muss keine weiteren Kommunika- den rechtssicheren Nachweis Alle Leitungsbetreiber erreichbar tionswege zu einzelnen Leitungs- über die pflichtgemäße Einho- BIL ermöglicht die Adressierung aller bekannten Leitungsbetreiber, betreibern mehr eröffnen. Dies lung von Leitungsauskünften. die derzeit nicht in BIL organisiert sind, mit der formulierten Bauan- vermeidet Redundanzen, schafft Im Rahmen der gesetzlichen frage. Eine Zuständigkeitsprüfung erfolgt in diesem Fall nicht. Die Transparenz und Übersichtlichkeit Verpflichtungen dokumentiert Anfrage erreicht sofort den angesprochenen Leitungsbetreiber. und spart Zeit und Ressourcen. BIL alle Vorgänge lückenlos.