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Bezeichnung der Bauleistung:
| A32-25-0016 | L478, Bottenbach-L482 |
|---|---|
| 32-2239 | L 478, Bottenbach-L 482 |
(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Besondere Vertragsbedingungen
1 Vertragsfristen(§ 5 VOB/B)
1.1 Beginn der Ausführung
Spätestens 12 Werktage nach Aufforderung; Späteste Aufforderung am20.10.202 6 (Datum)
Frühestens , Spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung
Frühestens am , Spätestens am (Datum)
Als zeitlicher Beginn der Ausführung wird folgende Tätigkeit festgelegt:
Wird vorstehendkeine ausdrückliche Aussage zur Tätigkeit getroffen, ist davon auszugehen, dass
mit Beginn der Ausführung die Aufnahme der Tätigkeit des Auftragnehmers auf der Baustelle ge-
meint ist; dies ist im Regelfall die Baustelleneinrichtung.
1.2 Vollendung der Ausführung in Werktagen nach Aufforderung, Zuschlagserteilung, etc.:
Spätestens Werktage nach
Einzelfristen für
1.2.1 = spätestens Werktage nach
1.2.2 = spätestens Werktage nach
1.2.3 = spätestens Werktage nach
1.2.4 = spätestens Werktage nach
1.2.5 = spätestens Werktage nach
1.3 Vollendung der Ausführung nach Datum
Spätestens am 30.11.2026 (Datum)
Einzelfristen für
1.3.1 = spätestens (Datum)
1.3.2 = spätestens (Datum)
1.3.3 = spätestens (Datum)
1.3.4 = spätestens (Datum)
1.3.5 = spätestens (Datum)
RP 131 HVA-B Vorlage Besondere Vertragsbedingungen 03-23 Seite 1
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1.4 Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen
1.4.1 = Kalendertage
1.4.2 = Kalendertage
1.4.3 = Kalendertage
1.4.4 von bis (Datum)
1.4.5 von bis (Datum)
2 Vertragsstrafen(§ 11 VOB/B)
Vertragsstrafen werden vereinbart.
Bei vom Auftragnehmer zu vertretenderÜberschreitung der Vertragsfristen hat diesergemäß
§ 11 VOB/B für jeden Werk- bzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Ver-
tragsstrafe(n) zu zahlen:
2.1 Bei Überschreitung der Frist für die Vollendung der Ausführung
0,2 % je Werktag der Abrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe (netto)
0,2 % je Kalendertag der Abrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe (netto)
2.2 Vertragsstrafe jeWerktag in % der Abrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe der zuge- hörigen baulichen Leistung (netto) bei Überschreitung der Einzelfristen für die Vollendung:
% nach 1.2.1 % nach 1.2.2 % nach 1.2.3
% nach 1.2.4 % nach 1.2.5
Vertragsstrafe je Kalendertag in %der Abrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe der zu-
gehörigen baulichen Leistung (netto) bei Überschreitung der Einzelfristen für die Vollendung:
% nach 1.3.1 % nach 1.3.2 % nach 1.3.3
% nach 1.3.4 % nach 1.3.5
2.3 Vertragsstrafe jeKalendertag in % der Abrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe der zu- gehörigen baulichen Leistung (netto) bei Überschreitung der Einzelfristen für Verkehrsbeschrän- kungen
% nach 1.4.1 % nach 1.4.2 % nach 1.4.3
% nach 1.4.4 % nach 1.4.5
2.4 Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafen wird auf insgesamt 5 % der Netto-Abrechnungs- summein ihrer objektiv richtigen Höhe begrenzt (bei Einzelfristen auf max. 5 % der Netto-Abrech- nungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe der zugehörigen baulichen Leistung). Die Bezugs- größe zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der Teil der Netto-Abrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe, der den bis zu diesem Zeitpunkt ver- traglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
RP 131 HVA-B Vorlage Besondere Vertragsbedingungen 03-23 Seite 2
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2.5 Verwirkte Vertragsstrafen für die Überschreitung wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbar- ter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollen- dung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
3 Zahlung(§ 16 VOB/B)
Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung
gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzugs gemäß§ 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B auf 30 Kalendertage festgelegt.
4 Sicherheit für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet.
Es ist eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatz-
steuer ohne Nachträge) zu leisten.
5 Sicherheitfür Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)
Auf Sicherheit für Mängelansprüche wird verzichtet.
Nach erfolgter Abnahme istbis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche Sicherheitfür
Mängelansprüche zu leisten.Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Abrechnungs-
summe inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme.
6 Bürgschaften
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist die Bürgschaft über die online-
einzureichen (https://trustlog.de/de/ ).
7 Technische Spezifikationen
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen eu-
ropäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische
Spezifikationen,internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen
8 Frei
RP 131 HVA-B Vorlage Besondere Vertragsbedingungen 03-23 Seite 3
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9 Beschleunigungsvergütung
Die Geltung einer Beschleunigungsvergütung gemäß - wird
vereinbart (siehe Anlage)
9.1 Höhe der Beschleunigungsvergütung bei Unterschreitung der Einzelfristen für
Verkehrsbeschränkungen
nach 1.4.1 EUR (netto)/Kalendertag
nach 1.4.2 EUR (netto)/Kalendertag
nach 1.4.3 EUR (netto)/Kalendertag
nach 1.4.4 EUR (netto)/Kalendertag
nach 1.4.5 EUR (netto)/Kalendertag
9.2 Die Höchstsumme der Beschleunigungsvergütung wird auf insgesamt EUR (netto) begrenzt.
10 Preisgleitklauseln
Die Geltung folgender Preisgleitklausel(n) wird vereinbart:
Stoffpreisgleitklausel gemäß - Anlage)
11 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Keine
Siehe beigefügte Unterlage
12 Sanktionierung Nichterfüllung Technischer Wert
Die Geltung der Sanktionierung für die Nichterfüllung von Bieterangaben zum Zuschlagskriterium
-StB Sanktionierung Nichterfül-
)
13 Implementierung eines Verfügbarkeitsmodells
Die Geltung einer bauvertraglichen Implementierung eines Verfügbarkeitsmodells -
lage)
Anlagen: HVA B-StB Weitere Besondere Vertragsbedingungen
HVA B-StB Stoffpreisgleitklausel
HVA B-StBBeschleunigungsvergütung
HVA B-StB Sanktionierung Nichterfüllung Technischer Wert
HVA B-StB Besondere Bestimmungen Implementierung Verfügbarkeitsmodell
RP 131 HVA-B Vorlage Besondere Vertragsbedingungen 03-23 Seite 4