VZ-Plan 4.3 - L478 - Bottenbach-L482 - Vollsperrung mit Umleitung -BA 3.pdf

Straßenbauarbeiten an der Landesstraße 478 zwischen Bottenbach und der Landesstraße 482

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 13:12 (Europe/Berlin)

Herkunft: lbm.vergabe.rlp.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Lupe L482 1 Landstraßen: Querabsperrungen 14U durch mindestens 3 doppelseitige Leitbaken, Verziehungsmaß ca. 1:10, Abstand quer max. 0,6 m, mit doppelseitiger gelber Warnleuchte auf jeder Leitbake Längsabsperrung durch doppelseitige Leitbaken, Abstand max. 6 m, mit doppelseitiger gelber Warnleuchte auf jeder Leitbake. 50 m Bemerkungen: - Standorte der Verkehrszeichen sind örtlich festzulegen. 1 - Standorte der Verkehrszeichen an die Örtlichkeit erfolgt durch Detail „B“ Anordnung der zuständigen Straßenm./Baubüro/Bauaufsicht. U42 - Die Beschilderung ist nach RUB und RSA in der zur Zeit aktuellen U 24 Fassung auszuführen. 2 - Die Verkehrszeichen müssen in Reflexionsklasse RA 2 Aufbau B oder C nach DIN 67520:2013-13 ausgestattet werden, ferner müssen sie mit dem RAL Gütezeichen versehen sein. 100 m Für Zeichen 205 und 250 ist eine weitere Kennzeichnung bestehend aus Kennziffer des autorisierten Verkehrssicherungs- nbach L478 unternehmen, Quartal und Herstellungsjahr zwingend erforderlich. nach B o t te Auskreuzungen von Verkehrszeichen L 4 7 8 - Sind Schilder auszukreuzen, hat dies mit mobilen, berührungs- CLBM/GeoBasis-DE/BKG/LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0 freien Auskreuzvorrichtungen gemäß ZTV-SA sowie DIN 67520 Teil 4 zu erfolgen. - Die Breiten der Auskreuzvorrichtungen müssen wie folgt ausgeführt werden: - Verkehrszeichen bis Größe 3 = 50 mm 250 m - Verkehrszeichenflächen bis 3,0 m² = 75 mm - Verkehrszeichenflächen über 3,0 m² = 100 mm K4 - Bei wegweisender Beschilderung sind ggfls. Teilauskreuzvorrichtungen zu verwenden. Sämtliche mobilen Auskreuzvorrichtungen müssen mit Folie Typ RA3/C und Schutzlaminat versehen sein. Eine Verwendung von Klebeband auf stationärer Beschilderung/ K81 Wegweiser ist verboten ! Alle VZ 455 (Umleitung) sind in Größe 2 (900 x 600 mm) und mit CLBM/GeoBasis-DE/BKG/LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0 Folientyp RA 2 auszuführen. Alle VZ 458 (Plantafeln) sind in Größe (2000 x 1250 mm) und mit Folientyp RA 2 auszuführen. Lupe Alle Wegweiser, montiert über den VZ 455 sind mit Folientyp RA 2 auszuführen. Die Darstellung von VZ, Beschilderungen sind unmaßstäblich. L478 nach Die min. Anzahl der Absperrschranken ergibt sich aus Bottenbach den Vorgaben der RSA und den örtlichen Gegebenheiten. 2 1250 1080 50 50 In den Einmündungen und Abzweigungsbereichen der Umleitungs- 38 streckenführung sind an den entsprechenden Standorten alle VZ 455 063 in entsprechender Anzahl zu stellen, wobei je nach Streckenführung, besonders in Kurvenbereichen, die bestmögliche Position und 04108041 L478 „Richtungslenkung“ hinsichtlich der Aufstellorte zu wählen ist. Die genauen Standorte der VZ sind mit der Bauüberwachung abzustimmen. U42 0002 Alle Verkehrszeichen und -einrichtungen müssen stets gut zu erkennen sein, und ordnungsgemäß befestigt und standfest aufgestellt sein. U42 041 063 U42 Die Anbringung der Verkehrszeichen und -einrichtungen an bestehender ortsfester Beschilderung, sowie an bestehenden Rückhaltesystemen ist untersagt. 06 K4 Geeignete und zugelassende Aufstellvorrichtungen sind zu verwenden. 063 2 Die Verwendung von Einschlagfüßen/Einschlagpfosten ist ebenfalls untersagt. 2 38 655 Verkehrskonzept 1 K81 Landesbetrieb Mobilität 1 Kaiserslautern CLBM/GeoBasis-DE/BKG/LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0 Anlage: 1 Blatt Nr.: 4.3 Reg. Nr. vergrößerte Darstellung vergrößerte Darstellung Nr. Art der Änderung Dat. Zei. Datum Zeichen VZ 455 „U41" sind mit dem dar- bearbeitet 16.09.2026 M.Henrich gestellten Wegweiser 600 208 54 169 L478 Bottenbach - L482 gezeichnet 16.09.2026 M.Henrich Vollsperrung mit geprüft Zeichnung: 1050 868 U41 U41 U41 zu versehen 1050 767 57 0013457 033 Umleitung - BA 3 A.32-25-0016 78 78 Beispielhafte Darstellung Die nicht mehr zutreffende stationäre Maßstab: ohne 621 053 621 053 VZ 455 „U42" sind mit dem dar- 332 Beschilderung ist außer Kraft zu setzen Aufgestellt: E-Mail-Adresse: Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern Markus.Henrich@LBM-Kaiserslautern.rlp.de Telefon: 0631-3631-4127 78 78 gestellten Wegweiser U42 U42 U42 zu versehen und nach der Baumaßnahme wieder 600 455 herzustellen. geplanter Ausführungszeitraum: 09 033 Die Beschilderung ist mit Auskreuz- Beispielhafte Darstellung vorrichtungen berührungsfrei abzudecken. Wegweiser sind über dem VZ 455 zu montieren. Keine Verwendung von Klebeband.
Verkehrskonzept Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern Anlage: 1 Blatt Nr.: 4.3 Reg. Nr. Nr. Art der Änderung Dat. Zei. Datum Zeichen bearbeitet 16.09.2026 M.Henrich L478 Bottenbach - L482 gezeichnet 16.09.2026 M.Henrich Vollsperrung mit geprüft Zeichnung: Umleitung - BA 3 A.32-25-0016 Maßstab: ohne Aufgestellt: E-Mail-Adresse: Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern Markus.Henrich@LBM-Kaiserslautern.rlp.de Telefon: 0631-3631-4127 geplanter Ausführungszeitraum:
Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern
Anlage: 1 Blatt Nr.: 4.3 Reg. Nr.
Nr. Art der Änderung L478 Bottenbach - L482 Vollsperrung mit Umleitung - BA 3Dat. Zei. Datum Zeichen bearbeitet 16.09.2026 M.Henrich gezeichnet 16.09.2026 M.Henrich geprüft Zeichnung: A.32-25-0016 Maßstab: ohne
Aufgestellt: E-Mail-Adresse: Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern Markus.Henrich@LBM-Kaiserslautern.rlp.de Telefon: 0631-3631-4127 geplanter Ausführungszeitraum:
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung