VZ-Plan 4.2 - L478 - Bottenbach-L482 - Vollsperrung mit Umleitung -BA 3.pdf

Straßenbauarbeiten an der Landesstraße 478 zwischen Bottenbach und der Landesstraße 482

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 13:12 (Europe/Berlin)

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Detail „A“ 1 P irm a ß e a Str Bottenbach se n er se s r S s e n tra a m ß e Pir 2 CLBM/GeoBasis-DE/BKG/LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0 1 2 In den Einmündungen und Abzweigungsbereichen der Umleitungs- 1250 streckenführung sind an den entsprechenden Standorten alle VZ 455 in entsprechender Anzahl zu stellen, wobei je nach Streckenführung, 053 Standort örtlich festlegen besonders in Kurvenbereichen, die bestmögliche Position und 2762127621 „Richtungslenkung“ hinsichtlich der Aufstellorte zu wählen ist. Die 2762127 genauen Standorte der VZ sind mit der Bauüberwachung abzustimmen. 0002 Standort örtlich festlegen 053 Alle Verkehrszeichen und -einrichtungen müssen stets gut zu erkennen sein, und ordnungsgemäß befestigt und standfest aufgestellt sein. 62127 Die Anbringung der Verkehrszeichen und -einrichtungen an bestehender ortsfester 621 Beschilderung, sowie an bestehenden Rückhaltesystemen ist untersagt. Geeignete und zugelassende Aufstellvorrichtungen sind zu verwenden. Die Verwendung von Einschlagfüßen/Einschlagpfosten ist ebenfalls untersagt. Die nicht mehr zutreffende stationäre Beschilderung ist außer Kraft zu setzen Verkehrskonzept und nach der Baumaßnahme wieder herzustellen. Die Beschilderung ist mit Auskreuz- Landesbetrieb Mobilität vorrichtungen berührungsfrei abzudecken. Kaiserslautern Keine Verwendung von Klebeband. Anlage: 1 Blatt Nr.: 4.2 Innerörtliche Straßen: Bemerkungen: Reg. Nr. Auskreuzungen von Verkehrszeichen Sämtliche mobilen Auskreuzvorrichtungen müssen mit Querabsperrungen - Standorte der Verkehrszeichen sind örtlich festzulegen. Nr. Art der Änderung Dat. Zei. Datum Zeichen - Sind Schilder auszukreuzen, hat dies mit mobilen, berührungs- Folie Typ RA3/C und Schutzlaminat versehen sein. durch doppelseitige Leitbaken, Verschwenkungsmaß 1:10 - Standorte der Verkehrszeichen an die Örtlichkeit erfolgt durch bearbeitet 16.09.2026 M.Henrich freien Auskreuzvorrichtungen gemäß ZTV-SA sowie DIN 67520 Eine Verwendung von Klebeband auf stationärer Querabstand 0,5 m Anordnung der zuständigen Straßenm./Baubüro/Bauaufsicht. L478 Bottenbach - L482 gezeichnet 16.09.2026 M.Henrich Teil 4 zu erfolgen. Beschilderung/Wegweiser ist verboten ! doppelseitige gelbe Warnleuchten auf jeder Leitbake - Die Beschilderung ist nach RUB und RSA in der zur Zeit aktuellen Vollsperrung mit geprüft - Die Breiten der Auskreuzvorrichtungen müssen wie folgt Alle VZ 455 (Umleitung) sind in Größe 2 (900 x 600 mm) Längsabsperrung zur Fahrbahn Fassung auszuführen. Zeichnung: ausgeführt werden: und mit Folientyp RA 2 auszuführen. durch doppelseitige Leitbaken, Abstand max. 6 m, - Die Verkehrszeichen müssen in Reflexionsklasse RA 2 Aufbau Umleitung - BA 3 A.32-25-0016 - Verkehrszeichen bis Größe 3 = 50 mm Alle VZ 458 (Plantafeln) sind in Größe (2000 x 1250 mm) mit doppelseitiger gelber Warnleuchte auf jeder zweiten Leitbake. Maßstab: ohne B oder C nach DIN 67520:2013-13 ausgestattet werden, - Verkehrszeichenflächen bis 3,0 m² = 75 mm und mit Folientyp RA 2 auszuführen. ferner müssen sie mit dem RAL Gütezeichen versehen sein. A La u n fg d e e s s t b e e llt t : r ieb Mobilität Kaiserslautern E M - a M rk a u il s -A .H d e re n s ri s c e h : @LBM-Kaiserslautern.rlp.de - Verkehrszeichenflächen über 3,0 m² = 100 mm Alle Wegweiser, montiert über den VZ 455 sind mit Für Zeichen 205 und 250 ist eine weitere Kennzeichnung - Bei wegweisender Beschilderung sind ggfls. Telefon: 0631-3631-4127 Folientyp RA 2 auszuführen. bestehend aus Kennziffer des autorisierten Verkehrssicherungs- Teilauskreuzvorrichtungen zu verwenden. Die Darstellung von VZ, Beschilderungen sind unmaß- geplanter Ausführungszeitraum: unternehmen, Quartal und Herstellungsjahr zwingend erforderlich. stäblich.Die min. Anzahl der Absperrschranken ergibt sich aus den Vorgaben der RSA und den örtlichen Gegebenheiten.
Verkehrskonzept Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern Anlage: 1 Blatt Nr.: 4.2 Reg. Nr. Nr. Art der Änderung Dat. Zei. Datum Zeichen bearbeitet 16.09.2026 M.Henrich L478 Bottenbach - L482 gezeichnet 16.09.2026 M.Henrich Vollsperrung mit geprüft Zeichnung: Umleitung - BA 3 A.32-25-0016 Maßstab: ohne Aufgestellt: E-Mail-Adresse: Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern Markus.Henrich@LBM-Kaiserslautern.rlp.de Telefon: 0631-3631-4127 geplanter Ausführungszeitraum:
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Anlage: 1 Blatt Nr.: 4.2 Reg. Nr.
Nr.Art der ÄnderungDat.Zei.Datum Zeichen
L478 Bottenbach - L482 Vollsperrung mit Umleitung - BA 3bearbeitet16.09.2026M.Henrich
gezeichnet16.09.2026M.Henrich
geprüft
Zeichnung: A.32-25-0016
Maßstab: ohne
Aufgestellt: Landesbetrieb Mobilität KaiserslauternE-Mail-Adresse: Markus.Henrich@LBM-Kaiserslautern.rlp.de Telefon: 0631-3631-4127
geplanter Ausführungszeitraum:
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