VZ-Plan 3.0 - L478 - Bottenbach-L482 - Vollsperrung mit Umleitung -BA 2.pdf

Straßenbauarbeiten an der Landesstraße 478 zwischen Bottenbach und der Landesstraße 482

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 13:12 (Europe/Berlin)

Herkunft: lbm.vergabe.rlp.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Übersichtskarte K10 K13 L600 Detail „F“ siehe Detail „E“ siehe K6 Bemerkungen: VZ-Plan Bl.-Nr. 3.3 VZ-Plan Bl.-Nr. 3.3 - Standorte der Verkehrszeichen sind örtlich festzulegen. K12 - Standorte der Verkehrszeichen an die Örtlichkeit erfolgt durch Anordnung der zuständigen Straßenm./Baubüro/Bauaufsicht. - Die Beschilderung ist nach RUB und RSA in der zur Zeit aktuellen L477 Fassung auszuführen. - Die Verkehrszeichen müssen in Reflexionsklasse RA 2 Aufbau B oder C nach DIN 67520:2013-13 ausgestattet werden, ferner müssen sie mit dem RAL Gütezeichen versehen sein. Detail „D“ siehe Für Zeichen 205 und 250 ist eine weitere Kennzeichnung VZ-Plan Bl.-Nr. 3.3 bestehend aus Kennziffer des autorisierten Verkehrssicherungs- Umleitungsstrecke BA 2 K6 unternehmen, Quartal und Herstellungsjahr zwingend erforderlich. Auskreuzungen von Verkehrszeichen - Sind Schilder auszukreuzen, hat dies mit mobilen, berührungs- Detail „C“ siehe Detail „G“ siehe VZ-Plan Bl.-Nr. 3.3 freien Auskreuzvorrichtungen gemäß ZTV-SA sowie DIN 67520 Teil 4 zu erfolgen. VZ-Plan Bl.-Nr. 3.4 L478 - Die Breiten der Auskreuzvorrichtungen müssen wie folgt ausgeführt werden: - Verkehrszeichen bis Größe 3 = 50 mm - Verkehrszeichenflächen bis 3,0 m² = 75 mm - Verkehrszeichenflächen über 3,0 m² = 100 mm - Bei wegweisender Beschilderung sind ggfls. Teilauskreuzvorrichtungen zu verwenden. Sämtliche mobilen Auskreuzvorrichtungen müssen mit Folie Typ RA3/C und Schutzlaminat versehen sein. Eine Verwendung von Klebeband auf stationärer Beschilderung/ Wegweiser ist verboten ! Alle VZ 455 (Umleitung) sind in Größe 2 (900 x 600 mm) und mit BA 2 L482 Folientyp RA 2 auszuführen. Detail „B“ siehe Alle VZ 458 (Plantafeln) sind in Größe (2000 x 1250 mm) und mit VZ-Plan Bl.-Nr. 3.3 Folientyp RA 2 auszuführen. 1 Detail „A“ siehe Alle Wegweiser, montiert über den VZ 455 sind mit Folientyp RA 2 VZ-Plan Bl.-Nr. 3.2 auszuführen. K81 Die Darstellung von VZ, Beschilderungen sind unmaßstäblich. Die min. Anzahl der Absperrschranken ergibt sich aus den Vorgaben der RSA und den örtlichen Gegebenheiten. In den Einmündungen und Abzweigungsbereichen der Umleitungs- streckenführung sind an den entsprechenden Standorten alle VZ 455 in entsprechender Anzahl zu stellen, wobei je nach Streckenführung, besonders in Kurvenbereichen, die bestmögliche Position und „Richtungslenkung“ hinsichtlich der Aufstellorte zu wählen ist. Die genauen Standorte der VZ sind mit der Bauüberwachung abzustimmen. L478 Alle Verkehrszeichen und -einrichtungen müssen stets gut zu erkennen sein, und ordnungsgemäß befestigt und standfest aufgestellt sein. Die Anbringung der Verkehrszeichen und -einrichtungen an bestehender ortsfester Beschilderung, sowie an bestehenden Rückhaltesystemen ist untersagt. Geeignete und zugelassende Aufstellvorrichtungen sind zu verwenden. L484 Die Verwendung von Einschlagfüßen/Einschlagpfosten ist ebenfalls untersagt. K4 L483 Verkehrskonzept C LBM/GeoBasis-DE/BKG/LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0 Landesbetrieb Mobilität 1 Kaiserslautern 1250 Anlage: 1 512 450 Blatt Nr.: 3.0 Reg. Nr. Nr. Art der Änderung Dat. Zei. Datum Zeichen bearbeitet 16.09.2026 M.Henrich 054 054 L478 Bottenbach - L482 gezeichnet 16.09.2026 M.Henrich Vollsperrung mit geprüft Zeichnung: Die nicht mehr zutreffende stationäre Umleitung - BA 2 A.32-25-0016 Maßstab: ohne 571 0002 Beschilderung ist außer Kraft zu setzen Aufgestellt: E-Mail-Adresse: 571 und nach der Baumaßnahme wieder Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern Markus.Henrich@LBM-Kaiserslautern.rlp.de Telefon: 0631-3631-4127 herzustellen. 571 Die Beschilderung ist mit Auskreuz- geplanter Ausführungszeitraum: vorrichtungen berührungsfrei abzudecken. 571 Keine Verwendung von Klebeband.
Verkehrskonzept Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern Anlage: 1 Blatt Nr.: 3.0 Reg. Nr. Nr. Art der Änderung Dat. Zei. Datum Zeichen bearbeitet 16.09.2026 M.Henrich L478 Bottenbach - L482 gezeichnet 16.09.2026 M.Henrich Vollsperrung mit geprüft Zeichnung: Umleitung - BA 2 A.32-25-0016 Maßstab: ohne Aufgestellt: E-Mail-Adresse: Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern Markus.Henrich@LBM-Kaiserslautern.rlp.de Telefon: 0631-3631-4127 geplanter Ausführungszeitraum:
Übersichtskarte K10 K13 L600 Detail „F“ siehe Detail „E“ siehe K6 VZ-Plan Bl.-Nr. 3.3 VZ-Plan Bl.-Nr. 3.3 K12 L477 Detail „D“ siehe VZ-Plan Bl.-Nr. 3.3 Umleitungsstrecke BA 2 K6 Detail „C“ siehe Detail „G“ siehe VZ-Plan Bl.-Nr. 3.3 VZ-Plan Bl.-Nr. 3.4 L478 BA 2 L482 Detail „B“ siehe VZ-Plan Bl.-Nr. 3.3 1 Detail „A“ siehe VZ-Plan Bl.-Nr. 3.2 K81 L478 L484 K4 L483 C LBM/GeoBasis-DE/BKG/LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0
C LBM/GeoBasis-DE/BKG/LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0
K10
ail „E“ siehe Plan Bl.-Nr. 3.3
Anlage: 1 Blatt Nr.: 3.0 Reg. Nr.
Nr.Art der ÄnderungDat.Zei.DatumZeichen
L478 Bottenbach - L482 Vollsperrung mit Umleitung - BA 2bearbeitet16.09.2026M.Henrich
gezeichnet16.09.2026M.Henrich
geprüft
Zeichnung: A.32-25-0016
Maßstab: ohne
Aufgestellt: Landesbetrieb Mobilität KaiserslauternE-Mail-Adresse: Markus.Henrich@LBM-Kaiserslautern.rlp.de Telefon: 0631-3631-4127
geplanter Ausführungszeitraum:
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung