VZ-Plan 2.2 - L478 - Bottenbach-L482 - Vollsperrung mit Umleitung -BA 1.pdf

Straßenbauarbeiten an der Landesstraße 478 zwischen Bottenbach und der Landesstraße 482

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 13:12 (Europe/Berlin)

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621 0002 1250

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62127 3

ca. 80m Gelbmarkierung Postion der Gelbmarkierung erfolgt in Abstimmung mit der Bauüberwachung Fahrbahnbreite min. 3m 05327621276210002

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1

1080

Lupe

U41

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38 0002 Landstraßen: 2 Querabsperrungen durch mindestens 3 doppelseitige Leitbaken, Verziehungsmaß ca. 1:10, Abstand quer max. 0,6 m, mit doppelseitiger gelber Warnleuchte auf jeder Leitbake Längsabsperrung durch doppelseitige Leitbaken, Abstand max. 6 m, mit doppelseitiger gelber Warnleuchte auf jeder Leitbake. Bemerkungen:

  • Standorte der Verkehrszeichen sind örtlich festzulegen.
  • Standorte der Verkehrszeichen an die Örtlichkeit erfolgt durch Anordnung der zuständigen Straßenm./Baubüro/Bauaufsicht. U 41 - Die Beschilderung ist nach RUB und RSA in der zur Zeit aktuellen Fassung auszuführen.
  • Die Verkehrszeichen müssen in Reflexionsklasse RA 2 Aufbau B oder C nach DIN 67520:2013-13 ausgestattet werden, ferner müssen sie mit dem RAL Gütezeichen versehen sein. Für Zeichen 205 und 250 ist eine weitere Kennzeichnung U41 bestehend aus Kennziffer des autorisierten Verkehrssicherungs- unternehmen, Quartal und Herstellungsjahr zwingend erforderlich. Auskreuzungen von Verkehrszeichen
  • Sind Schilder auszukreuzen, hat dies mit mobilen, berührungs- freien Auskreuzvorrichtungen gemäß ZTV-SA sowie DIN 67520 Teil 4 zu erfolgen.
  • Die Breiten der Auskreuzvorrichtungen müssen wie folgt ausgeführt werden:
  • Verkehrszeichen bis Größe 3 = 50 mm
  • Verkehrszeichenflächen bis 3,0 m² = 75 mm
  • Verkehrszeichenflächen über 3,0 m² = 100 mm
  • Bei wegweisender Beschilderung sind ggfls. Teilauskreuzvorrichtungen zu verwenden. Sämtliche mobilen Auskreuzvorrichtungen müssen mit Folie Typ RA3/C und Schutzlaminat versehen sein. Eine Verwendung von Klebeband auf stationärer Beschilderung/ Wegweiser ist verboten ! Alle VZ 455 (Umleitung) sind in Größe 2 (900 x 600 mm) und mit Folientyp RA 2 auszuführen. Alle VZ 458 (Plantafeln) sind in Größe (2000 x 1250 mm) und mit Folientyp RA 2 auszuführen. Alle Wegweiser, montiert über den VZ 455 sind mit Folientyp RA 2 auszuführen. Die Darstellung von VZ, Beschilderungen sind unmaßstäblich. Die min. Anzahl der Absperrschranken ergibt sich aus den Vorgaben der RSA und den örtlichen Gegebenheiten.

vergrößerte Darstellung vergrößerte Darstellung

In den Einmündungen und Abzweigungsbereichen der Umleitungs- streckenführung sind an den entsprechenden Standorten alle VZ 455 in entsprechender Anzahl zu stellen, wobei je nach Streckenführung, besonders in Kurvenbereichen, die bestmögliche Position und „Richtungslenkung“ hinsichtlich der Aufstellorte zu wählen ist. Die genauen Standorte der VZ sind mit der Bauüberwachung abzustimmen.

Alle Verkehrszeichen und -einrichtungen müssen stets gut zu erkennen sein, und ordnungsgemäß befestigt und standfest aufgestellt sein. Die Anbringung der Verkehrszeichen und -einrichtungen an bestehender ortsfester Beschilderung, sowie an bestehenden Rückhaltesystemen ist untersagt. Geeignete und zugelassende Aufstellvorrichtungen sind zu verwenden. Die Verwendung von Einschlagfüßen/Einschlagpfosten ist ebenfalls untersagt.

Verkehrskonzept

1250 50 50 Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern

Anlage: 1

Blatt Nr.: 2.2

Reg. Nr.

Nr. Art der Änderung Dat. Zei. Datum Zeichen bearbeitet 16.09.2026 M.Henrich L478 Bottenbach - L482 gezeichnet 16.09.2026 M.Henrich

Vollsperrung mit geprüft

Zeichnung:

Umleitung - BA 1 A.32-25-0016

Maßstab: ohne Aufgestellt: E-Mail-Adresse: Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern Markus.Henrich@LBM-Kaiserslautern.rlp.de Telefon: 0631-3631-4127

geplanter Ausführungszeitraum: 78 621

78 053 1050 868

78 621

78 053 1050 767

VZ 455 „U41" sind mit dem dar- gestellten Wegweiser U41 U41 U41 zu versehen

Beispielhafte Darstellung

VZ 455 „U42" sind mit dem dar- gestellten Wegweiser U42 U42 U42 zu versehen

Beispielhafte Darstellung

Wegweiser sind über dem VZ 455 zu montieren. 57 0013457 033 600 208 54 169

332

09 033

Detail „A“

3 L478 nach Bottenbach

100 m

14U 3

200 m

L482

K81

300 m

K4

400m 400 m

U 14

CLBM/GeoBasis-DE/BKG/LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0

600 455

Die nicht mehr zutreffende stationäre Beschilderung ist außer Kraft zu setzen und nach der Baumaßnahme wieder herzustellen. Die Beschilderung ist mit Auskreuz- Legende: vorrichtungen berührungsfrei abzudecken. 12 cm Längsmark., Keine Verwendung von Klebeband. Folie, P6, Typ II CLBM/GeoBasis-DE/BKG/LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0

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