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| Regelplan C I / 5 modifiziert m 004- 004-03-4001 Z m004 Zweistreifige Fahrbahn mit 321 Z L 478 halbseitiger Sperrung und Einmündung m 003- 07-472 Z Verkehrsregelung durch m 002- verkabelte 3-Phasen- 672 Z Lichtzeichenanlage -Typ D- 131 Z 282 negninniV Querabsperrung durch mindestens 3 doppelseitige m 001- Bemerkungen: Z Z 282 Leitbaken 05-472 Z Verziehungsmaß ca. 1: 3 - Standorte der Verkehrszeichen sind örtlich festzulegen. - Standorte der Verkehrszeichen an die Örtlichkeit erfolgt durch 20 Abstand quer max. 0,6 m Anordnung der zuständigen Straßenm./Baubüro/Bauaufsicht. 20 m m mit doppelseitiger gelber Warnleuchte auf jeder Leitbake - Die Beschilderung ist nach RUB und RSA in der zur Zeit aktuellen Fassung auszuführen. - Die Verkehrszeichen müssen in Reflexionsklasse RA 2 Aufbau Längsabsperrung B oder C nach DIN 67520:2013-13 ausgestattet werden, m 02- durch doppelseitige Leitbaken ferner müssen sie mit dem RAL Gütezeichen versehen sein. Abstand max. 6 m 20 ASL )1 Für Zeichen 205 und 250 ist eine weitere Kennzeichnung bestehend aus Kennziffer des autorisierten Verkehrssicherungs- unternehmen, Quartal und Herstellungsjahr zwingend erforderlich. m 0 *) doppelseitige Leitbake mit Auskreuzungen von Verkehrszeichen doppelseitiger gelber Warnleuchte, - Sind Schilder auszukreuzen, hat dies mit mobilen, berührungs- auf jeder zweiten Leitbake freien Auskreuzvorrichtungen gemäß ZTV-SA sowie DIN 67520 gnunhcereB min. 3,25 m Teil 4 zu erfolgen. PS-Winzeln 1) [x] Signalzeitenplan, - Die Breiten der Auskreuzvorrichtungen müssen wie folgt [x] Signallageplan, ausgeführt werden: [x] Phasenfolgeplan - Verkehrszeichen bis Größe 3 = 50 mm ehcsinhcetlangis L 482 als Anlage vom AN beizufügen - Verkehrszeichenflächen bis 3,0 m² = 75 mm - Verkehrszeichenflächen über 3,0 m² = 100 mm verkehrsabhängige - Bei wegweisender Beschilderung sind ggfls. Schaltung Teilauskreuzvorrichtungen zu verwenden. *) m Sämtliche mobilen Auskreuzvorrichtungen müssen mit Folie 52,3 Typ RA3/C und Schutzlaminat versehen sein. eid Eine Verwendung von Klebeband auf stationärer Beschilderung/ rüf Wegweiser ist verboten ! .nim Alle VZ 455 (Umleitung) sind in Größe 2 (900 x 600 mm) und mit 400m egnäL 1) Folientyp RA 2 auszuführen. LSA Alle VZ 458 (Plantafeln) sind in Größe (2000 x 1250 mm) und mit m Baufeld Folientyp RA 2 auszuführen. 031 03 Alle Wegweiser, montiert über den VZ 455 sind mit Folientyp RA 2 auszuführen. Die Darstellung von VZ, Beschilderungen sind unmaßstäblich. Z 1 Die min. Anzahl der Absperrschranken ergibt sich aus 1004-30-400 den Vorgaben der RSA und den örtlichen Gegebenheiten. Z Z -400 Z -300 274-70 -200 Z Z -100 274-50 0 m -20 123 276 131 0 In den Einmündungen und Abzweigungsbereichen der Umleitungs- m m m m m 1) LSA 01 m 100 m streckenführung sind an den entsprechenden Standorten alle VZ 455 hcabnettoB in entsprechender Anzahl zu stellen, wobei je nach Streckenführung, -20 m besonders in Kurvenbereichen, die bestmögliche Position und „Richtungslenkung“ hinsichtlich der Aufstellorte zu wählen ist. Die genauen Standorte der VZ sind mit der Bauüberwachung abzustimmen. m 02 Alle Verkehrszeichen und -einrichtungen müssen stets gut zu erkennen sein, und 200 m ordnungsgemäß befestigt und standfest aufgestellt sein. 282 Z Die Anbringung der Verkehrszeichen und -einrichtungen an bestehender ortsfester Beschilderung, sowie an bestehenden Rückhaltesystemen ist untersagt. Geeignete und zugelassende Aufstellvorrichtungen sind zu verwenden. Die Verwendung von Einschlagfüßen/Einschlagpfosten ist ebenfalls untersagt. 1 Legende: L 478 Verkehrskonzept 50 cm Haltlinie, Folie, P6, Typ II Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern Stand: 05.2021 inkl. Korrektur 08.2022 Anlage: 1 Blatt Nr.: 1.0 Reg. Nr. L 478 L 482 Nr. Art der Änderung Dat. Zei. Datum Zeichen bearbeitet 31.08.2026 M.Henrich gezeichnet 31.08.2026 L478 Bottenbach - L482 M.Henrich geprüft Halbseitige Sperrung Zeichnung: Bau Provisorium A.32-25-0016 Maßstab: ohne Die nicht mehr zutreffende stationäre Aufgestellt: E-Mail-Adresse: Beschilderung ist außer Kraft zu setzen Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern Markus.Henrich@LBM-Kaiserslautern.rlp.de und nach der Baumaßnahme wieder Telefon: 0631-3631-4127 herzustellen. geplanter Ausführungszeitraum: Die Beschilderung ist mit Auskreuz- L 478 vorrichtungen berührungsfrei abzudecken. CLBM/GeoBasis-DE/BKG/LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0 Keine Verwendung von Klebeband. | |
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| Verkehrskonzept Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern Anlage: 1 Blatt Nr.: 1.0 Reg. Nr. Nr. Art der Änderung Dat. Zei. Datum Zeichen bearbeitet 31.08.2026 M.Henrich L478 Bottenbach - L482 gezeichnet 31.08.2026 M.Henrich Halbseitige Sperrung geprüft Zeichnung: Bau Provisorium A.32-25-0016 Maßstab: ohne Aufgestellt: E-Mail-Adresse: Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern Markus.Henrich@LBM-Kaiserslautern.rlp.de Telefon: 0631-3631-4127 geplanter Ausführungszeitraum: |
| m 004- 004-03-4001 Z m004 321 Z L 478 m 003- 07-472 Z m 002- 672 Z 131 Z 282 negninniV m 001- Z Z 282 05-472 Z 20 20 m m m 02- 20 ASL )1 m 0 gnunhcereB min. 3,25 m PS-Winzeln ehcsinhcetlangis L 482 *) m 52,3 eid rüf .nim 400m egnäL 1) LSA m Baufeld 031 03 Z 1004-30-400 Z Z -400 Z -300 274-70 -200 Z Z -100 274-50 0 m -20 123 276 131 0 m m m m m 1) LSA 01 m hcabnettoB -20 m m 02 282 Z 1 Legende: L 478 50 cm Haltlinie, Folie, P6, Typ II | Regelplan C I / 5 modifiziert Zweistreifige Fahrbahn mit halbseitiger Sperrung und Einmündung Verkehrsregelung durch verkabelte 3-Phasen- Lichtzeichenanlage -Typ D- |
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| Querabsperrung durch mindestens 3 doppelseitige Leitbaken Verziehungsmaß ca. 1: 3 Abstand quer max. 0,6 m mit doppelseitiger gelber Warnleuchte auf jeder Leitbake Längsabsperrung durch doppelseitige Leitbaken Abstand max. 6 m *) doppelseitige Leitbake mit doppelseitiger gelber Warnleuchte, auf jeder zweiten Leitbake 1) [x] Signalzeitenplan, [x] Signallageplan, [x] Phasenfolgeplan als Anlage vom AN beizufügen verkehrsabhängige Schaltung | |
| 1 100 m 200 m | |
| Stand: 05.2021 inkl. Korrektur 08.2022 |
| Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern | ||||||
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| Anlage: 1 Blatt Nr.: 1.0 Reg. Nr. | ||||||
| Nr. | Art der Änderung | Dat. | Zei. | Datum Zeichen | ||
| L478 Bottenbach - L482 Halbseitige Sperrung Bau Provisorium | bearbeitet | 31.08.2026 | M.Henrich | |||
| gezeichnet | 31.08.2026 | M.Henrich | ||||
| geprüft | ||||||
| Zeichnung: A.32-25-0016 | ||||||
| Maßstab: ohne | ||||||
| Aufgestellt: Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern | E-Mail-Adresse: Markus.Henrich@LBM-Kaiserslautern.rlp.de Telefon: 0631-3631-4127 | |||||
| geplanter Ausführungszeitraum: |