Steuerliche und beihilferechtliche Beratung für die Universität Hamburg
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.06.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 450.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Universität Hamburg
- Erfüllungsregion
- Hamburg, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 13.05.2025
- CPV-Codes
- Steuerberatung (79221000)
- Bekanntmachung
- fbhh-evergabe.web.hamburg.de
- Bekanntmachungsnummer
- 304983-2025
- Verfahrensnummer
- c881e8e7-0d3a-4e1f-80d7-587b25eee338
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Universität Hamburg beauftragt steuerliche Beratungsleistungen, insbesondere zu Ertragsteuern, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Betriebsprüfungen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren. Zum Leistungsumfang gehören außerdem Unterstützung bei Steuererklärungen sowie in geringerem Umfang Beratung zum EU-Beihilferecht und zur Trennungsrechnung. Der geschätzte Auftragswert beträgt 450.000 Euro; die Laufzeit ist mit 730 Tagen angegeben, der Auftrag betrifft Hamburg und die Angebotsfrist endet am 10. Juni 2025.
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Leistungsbeschreibung
Die Universität Hamburg (im Folgenden „UHH“) ist als Exzellenzuniversität mit mehr als 43.000 Studierenden und ca. 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (davon ca. 2300 Verwaltungspersonal ohne UKE) eine der forschungsstärksten Universitäten Deutschlands und gleichzeitig eine der größten Ausbildungseinrichtungen Norddeutschlands. Mit ihrem Konzept der „Flagship University“ in der Metropolregion Hamburg pflegt sie innovative und kooperative Verbindungen zu wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Partnern. Sie produziert für den Standort – aber auch national und international – die zukunftsgerichteten gesellschaftlichen Güter Bildung, Erkenntnis und Austausch von Wissen unter dem Leitziel der Nachhaltigkeit. Bei der Erbringung der Beratungsleistungen sind die spezifischen Aspekte einer Hochschuleinrichtung zu berücksichtigen. Die zu erbringende Leistung umfasst folgende Bereiche: - Beratung im Zusammenhang mit steuerlichen Fragestellungen im Rahmen von Einzelprojekten und -anfragen der UHH (Ertragsteuern, Umsatzsteuer und ggf. daran angrenzende Rechtsgebiete). - Beratung im Zusammenhang mit Fragestellungen zum EU-Beihilferecht im Rahmen von Einzelprojekten und -anfragen der UHH (insb. zur Trennungsrechnung). Die Beratungsleistungen stehen sowohl im Zusammenhang mit der buchhalterischen Abbildung der Trennungsrechnung oder aber die EU-beihilferechtlichen Fragen ergeben sich nachgelagert aus steuerlichen Fragestellungen. Es ist davon auszugehen, dass die EU-beihilferechtlichen Fragestellungen im Vergleich zu den steuerlichen Frage-stellungen von untergeordneter Bedeutung sein werden. Hierbei handelt es sich um Leistungen gem. § 5 Abs. 1 RDG. - Steuerliche Beratung im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen der UHH sowie im Zusammenhang mit der Führung von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren. - Erstellung und Unterstützung bei der Erstellung von Ertrag- und Umsatzsteuererklärungen der UHH und deren Übermittlung an das Finanzamt in Zusammenarbeit mit dem Referat für Steuern, Beteiligungs- und Vermögensmanagement der UHH. - Steuerliche Beratung im Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Steuerrechtliche Beratung450.000 EUR
Die Universität Hamburg (im Folgenden „UHH“) ist als Exzellenzuniversität mit mehr als 43.000 Studierenden und ca. 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (davon ca. 2300 Verwaltungspersonal ohne UKE) eine der forschungsstärksten Universitäten Deutschlands und gleichzeitig eine der größten Ausbildungseinrichtungen Norddeutschlands. Mit ihrem Konzept der „Flagship University“ in der Metropolregion Hamburg pflegt sie innovative und kooperative Verbindungen zu wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Partnern. Sie produziert für den Standort – aber auch national und international – die zukunftsgerichteten gesellschaftlichen Güter Bildung, Erkenntnis und Austausch von Wissen unter dem Leitziel der Nachhaltigkeit. Bei der Erbringung der Beratungsleistungen sind die spezifischen Aspekte einer Hochschuleinrichtung zu berücksichtigen. Die zu erbringende Leistung umfasst folgende Bereiche: - Beratung im Zusammenhang mit steuerlichen Fragestellungen im Rahmen von Einzelprojekten und -anfragen der UHH (Ertragsteuern, Umsatzsteuer und ggf. daran angrenzende Rechtsgebiete). - Beratung im Zusammenhang mit Fragestellungen zum EU-Beihilferecht im Rahmen von Einzelprojekten und -anfragen der UHH (insb. zur Trennungsrechnung). Die Beratungsleistungen stehen sowohl im Zusammenhang mit der buchhalterischen Abbildung der Trennungsrechnung oder aber die EU-beihilferechtlichen Fragen ergeben sich nachgelagert aus steuerlichen Fragestellungen. Es ist davon auszugehen, dass die EU-beihilferechtlichen Fragestellungen im Vergleich zu den steuerlichen Frage-stellungen von untergeordneter Bedeutung sein werden. Hierbei handelt es sich um Leistungen gem. § 5 Abs. 1 RDG. - Steuerliche Beratung im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen der UHH sowie im Zusammenhang mit der Führung von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren. - Erstellung und Unterstützung bei der Erstellung von Ertrag- und Umsatzsteuererklärungen der UHH und deren Übermittlung an das Finanzamt in Zusammenarbeit mit dem Referat für Steuern, Beteiligungs- und Vermögensmanagement der UHH. - Steuerliche Beratung im Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung.
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 VgV, mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Steuerrechtliche Beratung
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- 30 %
- Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
- 70 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
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Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 12.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 826454-2025
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