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Windachspeicher - Umbau HWE und Instandsetzung Dichtungssystem Baubeschreibung
BAUBESCHREIBUNG
Inhaltsverzeichnis Seite
1 Allgemeine Beschreibung über Art und Umfang der Bauleistung......................... 4 1.1 Auszuführende Leistungen ......................................................................... 4 Anlass und Zweck des Vorhabens .................................................. 4 Art und Umfang des Vorhabens ...................................................... 6 Erdarbeiten ..................................................................................... 7 Straßenbau ..................................................................................... 8 Abbrucharbeiten Hochwasserentlastung ......................................... 9 Umbau Hochwasserentlastung ..................................................... 10 Instandsetzung des Dichtungssystems ......................................... 16 Drainageleitung ............................................................................. 17 Oberbodenarbeiten ....................................................................... 18 1.2 Ausgeführte Vorarbeiten .......................................................................... 18 Holzeinschlag (Rodungsarbeiten) ................................................. 18 Verlegte Ver- und Entsorgungsleitungen....................................... 18 1.3 Ausgeführte Vorleistungen ....................................................................... 18 Vermessung ................................................................................. 18 Kampfmittelerkundung .................................................................. 19 1.4 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten ............................................................ 19 1.5 Mindestanforderungen für Nebenangebote (soweit Nebenangebote zugelassen) ....................................................................................................... 19
2 Angaben zur Baustelle ...................................................................................... 21 2.1 Lage der Baustelle ................................................................................... 21 2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege, Zugänge, Zufahrten .................... 21 2.3 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen..................... 22 2.4 Lager- und Arbeitsplätze .......................................................................... 23 2.5 Gewässer (Oberflächenwasser, Hochwasser) .......................................... 23 2.6 Baugrundverhältnisse (Boden- und Untergrundverhältnisse).................... 26 Geologische Verhältnisse - Baugrund ........................................... 26 Grundwasser ................................................................................ 28 Altlasten ........................................................................................ 29 Kampfmittel ................................................................................... 30 2.7 Lagerflächen ............................................................................................ 30 2.8 Zu schützende Bereiche und Objekte ....................................................... 31 2.9 Anlagen im Baugelände ........................................................................... 32 2.10 Öffentlicher Verkehr im Baubereich .......................................................... 33
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3 Angaben zur Ausführung ................................................................................... 34 3.1 Genehmigungen ....................................................................................... 34 3.2 Verkehrsführung, Verkehrssicherung ....................................................... 34 3.3 Bauablauf ................................................................................................. 35 Allgemeines .................................................................................. 35 Termine und Abhängigkeiten, Reihenfolge ................................... 36 Vorbereitende Arbeiten ................................................................. 37 3.3.3.1 Urgeländevermessung, Bestandsvermessung ................................ 37 3.3.3.2 Erkundungssuchschlitz.................................................................... 38 3.3.3.3 Baumschutz .................................................................................... 38 Freimachen des Baugeländes ...................................................... 39 Fangedamm – provisorischer Hochwasserschutz ......................... 40 Oberboden .................................................................................... 41 Teilabbruch der Hochwasserentlastung und Verfüllung Antriebsschacht ........................................................................................ 42 Instandsetzung Dichtungssystem.................................................. 44 Umbau Hochwasserentlastung ..................................................... 47 Drainage ....................................................................................... 49 Sparten Dritter .............................................................................. 49 3.4 Eigenüberwachung .................................................................................. 50 3.5 Havarie- bzw. Hochwasserschutzkonzept ................................................ 51 3.6 Wasserhaltung ......................................................................................... 51 3.7 Baubehelfe ............................................................................................... 51 3.8 Stoffe ....................................................................................................... 52 3.9 Abfälle ...................................................................................................... 53 3.10 Winterbau ................................................................................................. 54 3.11 Beweissicherung ...................................................................................... 54 3.12 Sicherungsmaßnahmen ........................................................................... 55 3.13 Belastungsannahmen............................................................................... 56 3.14 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren .............................................. 56 3.15 Prüfungen ................................................................................................ 57 3.16 Baubesprechungen .................................................................................. 57 3.17 Regiearbeiten/Stundenlohnarbeiten ......................................................... 57
4 Ausführungsunterlagen ..................................................................................... 58 4.1 Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen ......................... 58 4.2 Vom AN zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen .... 58
5 Geltende ZTVs, die Vertragsbestandteil werden ............................................... 60 5.1 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen .......................................... 60 5.2 Sonstige technische Regelwerke ............................................................. 60
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5.3 Änderungen und Ergänzungen der ZTV ................................................... 60 5.4 Sonstige Zusätzliche Vertragsbedingungen der Wasserwirtschaft............ 60
6 Geltende Unterlagen ......................................................................................... 61
7 Anlagen zur Baubeschreibung .......................................................................... 62
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1 Allgemeine Beschreibung über Art und Umfang der Bauleistung
1.1 Auszuführende Leistungen
Anlass und Zweck des Vorhabens
Beim Windachspeicher handelt es sich um einen staatlichen Wasserspeicher im oberbayerischen Alpenvorland, welcher Anfang der 1960er Jahre errichtet wurde. Er dient seitdem primär dem Hochwasserrückhalt. Der Gesamtstauraum beträgt 4,227 Mio. m³. Der bewirtschaftbare Hochwasserschutzraum beläuft sich auf 2,7 Mio. m³, der außergewöhnliche Hochwasserschutzraum auf 1,3 Mio. m³. Im Rahmen des geplanten Bauvorhabens sollen im Wesentlichen zwei Maßnahmen durchgeführt werden: der Umbau der Hochwasserentlastungsanlage sowie eine Reduzierung der vorhandenen Undichtigkeiten des Dammbauwerks im Bereich der orographisch rechten Talflanke und dem Einlaufbauwerk der Hochwasserentlastungsanlage.
Die Hochwasserentlastungsanlage (HWE) besteht aus einem Einlaufbauwerk, einem geschlossenen Transportgerinne sowie einem Tosbecken, in welches ebenfalls der Grundablass mündet. Das Einlaufbauwerk der HWE besteht aus einem festen Wehr- höcker mit beweglicher Fischbauchklappe, die ursprünglich als Regelorgan diente. Anfang der 1990er Jahre wurde die Stauanlage um einen Betriebsauslass erweitert. Seit der Inbetriebnahme des Betriebsauslasses ist die vorhandene Fischbauchklappe der HWE hydraulisch nicht mehr erforderlich. Aufgrund des unzuverlässigen Antriebs stellt die Klappe im Versagensfall sogar ein Sicherheitsrisiko dar. Deshalb wird die bewegliche Klappe durch eine feste Überlaufschwelle ersetzt. Im Zuge des Umbaus wird die vorhandene Decke über der Einlaufschwelle entfernt sowie die Seitenwände und die Rückwand der bestehenden HWE erhöht, vgl. Abb. 1.
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Abb. 1: Konzeptionelle 3D-Darstellung des umgebauten Einlaufbauwerks der Hochwasserentlastung
Unterhalb des Einlaufbauwerks sowie unterhalb der Schussrinne der HWE wurden, anhand von im Jahr 2021 durchgeführten Tracer-Versuchen, lokale Unterströmungen der HWE bzw. Durchströmungen des Staudammes nachgewiesen. Außerdem waren am orographisch rechtsseitigen Dammfuß zeitweise Vernässungen zu beobachten, die derzeit durch eine nachgerüstete Fächerdrainage gefasst werden.
Im Jahr 2022 wurde ein geotechnisches Untersuchungsprogramm durchgeführt, um die Grundwasser- und Baugrundverhältnisse insbesondere im Bereich der rechten Dammflanke näher zu untersuchen. Im Rahmen dieser Maßnahme wurden 13 zusätz- liche Grundwassermessstellen hergestellt. Die Ganglinien der Grundwassermess- stellen zeigen im Bereich der rechten Dammflanke großräumige Durchströmungen. Es ist zu vermuten, dass dies darauf zurückzuführen ist, dass die nur abschnittsweise vor- handene Untergrundabdichtung des Dammes nicht ausreichend weit in den natürlichen Untergrund der rechten Talflanke geführt wurde. Aus den Bodenerkundungen von 2022 geht hervor, dass im Dammstützkörper Materialien mit einem höheren Grobkornanteil und folglich einer höheren Durchlässigkeit vorkommen. Diese Bereiche könnten am Übergang vom rechten Talhang zum Damm durchgehend ausgebildet sein. Die Korre- lation der dort installierten Grundwasserpegel und dem Wasserstand des Windach- speichers zeigen eine Beeinflussung des Grundwassers durch den Speicherpegel.
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Aus den Messreihen aller Grundwasserpegel lassen sich verschiedene Abhängigkeiten für unterschiedliche, teilweise jedoch nah beieinander liegende Pegel, feststellen. Ein Großteil der Pegel reagiert schnell und gleichförmig auf Änderungen des Speicher- wasserstandes. Zum Teil wird dessen Druckhöhenniveau nahezu ohne Reduzierung abgebildet, obgleich die entsprechenden Pegel mehrere Meter luftseitig der Damm- achse liegen. Folglich ist von einer direkten, hydraulisch wirksamen Verbindung des Windachspeichers und einiger der luftseitigen Messstellen auszugehen. Andere Grundwassermessstellen im Talhang in unmittelbarer Nähe des Dammbauwerks weisen Messreihen auf, welche vollständig unabhängig vom Wasserstand des Speichers verlaufen und deutlich über den Stauhöhen des Windachspeichers liegen. Es wird vermutet, dass ein Zufluss von Sickerwasser aus der wesentlich höher liegen- den, orographisch rechten Talflanke in den Erddamm stattfindet. Infolgedessen kommt es zu hohen Porenwasserdrücken innerhalb der luftseitigen Dammböschung, welche die Standsicherheit der Talsperre negativ beeinflussen.
Neben dem Umbau der HWE sind auch Maßnahmen zur Reduzierung der Durch- sickerung im Bereich des Einlaufbauwerks der HWE sowie wegen der nur abschnitts- weise vorhandenen Untergrundabdichtung und der damit verbundenen Durchströmung des Dammbauwerks umzusetzen. Die umzusetzenden Maßnahmen zur Verhinderung des Eintritts von Sickerwasser in den geschütteten Dammkörper reichen bis in die rechte Talflanke.
Art und Umfang des Vorhabens
Instandsetzung Dichtungssystem
Das Vorhaben umfasst die Instandsetzung bzw. die Herstellung eines Dichtungs- systems am Windachspeicher im Bereich der rechten Talflanke. Es ist beabsichtigt, einen dreireihigen Injektionsschleier mit Niederdruckinjektionen auszuführen.
Umbau Einlaufbauwerk der Hochwasserentlastung
Zusätzlich wird das derzeit bestehende Einlaufbauwerk der Hochwasserentlastungs- anlage teilweise abgebrochen. Der Teilabbruch umfasst den Abbruch der Deckenplatte und der beiden Seitenwände mit Rückwand sowie den Rückbau des Stahlwasserbaus. Die Wände werden erhöht und ein festes Wehr in Stahlbetonbauweise hergestellt.
Drainageleitung
Entlang der luftseitigen, rechten Böschungsschulter der rechten Talflanke wird zudem eine Drainageleitung verlegt, die das hangseitige Schichtenwasser sammelt und in den Windachspeicher einleitet. Im Speicherraum wird das gesammelte Wasser im offenen Gerinne mit Natursteinauskleidung hergestellt.
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Wegebauarbeiten
Zum Abschluss der Maßnahme werden die durch die Baumaßnahme beschädigten Betriebswege wieder hergestellt. Dies umfasst Wege in Asphaltbauweise und mit Granitgroßsteinen gepflasterte Bereiche.
Zusammenfassung
Folgende Hauptleistungen sind durch den AN zu erbringen:
▪ Verkehrssicherung herstellen ▪ Beweissicherung ▪ Baustelleneinrichtung, temporäre Strom- und Wasseranschlüsse ▪ Lagerflächen herrichten, absperren ▪ Baufeldfreimachung ▪ Baumschutz herstellen ▪ Vermessungsarbeiten ▪ Erdbauarbeiten ▪ Baubehelfe (Fangedamm) ▪ Teilabbrucharbeiten bestehende Hochwasserentlastung ▪ Kernbohrungen durch Wehrboden HWE und Asphaltstraßen ▪ Erdarbeiten, Bohrebenen ▪ Bohr- und Einpressarbeiten o vertikale Injektionsbohrungen bis 17,5 m Tiefe o schräge Injektionsbohrungen mit bis zu 25° und bis 17,5 m Tiefe o vertikale Manschettenrohrinjektionen bis 17,5 m Tiefe o schräge Manschettenrohrinjektionen mit bis zu 25° und bis 17,5 m Tiefe ▪ Massivbauarbeiten ▪ Leitungsbau ▪ Pflasterarbeiten ▪ Wiederherstellung von Asphaltwegen ▪ Herstellung Bauwasserhaltung ▪ Geländermontage ▪ Oberbodenarbeiten ▪ Erstellung von Bestandsplänen
Neben der Baubeschreibung ist der Arbeitsumfang durch das Leistungsverzeichnis (Anlage 1) erfasst, mit den zugehörigen Plänen und weiteren beiliegenden Unterlagen.
Erdarbeiten
Vor Beginn der Erdbauarbeiten sind Schutzzäune an der Baufeldgrenze sowie zum Schutz empfindlicher Strukturen aufzustellen.
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Als Vorbereitung für die Injektionsarbeiten im Nahbereich des Einlaufbauwerks der Hochwasserentlastung sowie im Berich des unteririsch verlaufenden Betriebsauslasses sind Erdbauarbeiten notwendig.
Beginnend mit dem Oberbodenabtrag ist zusätzlich der Rückbau der Böschungs- sicherung mit Wasserbausteinen notwendig. Anschließend werden entlang der Außen- seiten der Seitenwände der Hochwasserentlastung je ein Bohr- und Injektionsplanum hergestellt und wieder rückgebaut.
Analog dazu ist auch im Bereich des unteririsch verlaufenden Betriebsauslasses der Oberboden abzutragen und ein bauzeitliches Planum für die Bohr- und Injektions- arbeiten herzustellen.
Die Wiederherstellung der Hinterfüllung auf ursprüngliches Geländeniveau sowie die ergänzenden Anschüttungen zur Herstellung des Bohrplanums im unmittelbaren Bereich zum Einlaufbauwerk der Hochwasserentlastung sind gemäß RIZ-ING Was 7 sowie entsprechend dem „Merkblatt über den Einfluss der Hinterfüllung auf Bauwerke“ auszuführen.
Die Festlegung der Schütthöhen und der Verdichtung für die ergänzenden Schüttungen erfolgt gemäß ZTV E-StB. Die Schütthöhen unmittelbar an den Seiten- wänden sind in Lagen von höchstens 30 cm einzubringen.
Zu den Erdarbeiten zählen unter anderem: ▪ Aufschüttung und Abtrag für Arbeitsebenen und Baustraßen (Abbruch, Bohr- und Injektionsebenen usw.) ▪ Baugrubenaushub ▪ Baugrubenverfüllung ▪ Hinterfüllung der Seitenwände bis GOK
Nach Abschluss der Tiefbaumaßnahmen müssen Lockerungsarbeiten im Bereich bauzeitlich verdichteter Böden außerhalb des Dammes vorgenommen werden.
Straßenbau
Asphaltbau
Im Rahmen der Maßnahme sind in den bestehenden asphaltierten Betriebswegen Kernbohrungen herzustellen. Diese „Vorkernungen“ sind notwendig, um die Bohrungen für die Injektionen im Bereich des Kronenwegs und der sonstigen Betriebswege aus- führen zu können.
Die Vorgehensweise, den bestehenden Asphaltaufbau, während der Injektionsarbeiten
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zu erhalten, zur Ausführung der Injektionen zu durchbohren und erst nach Abschluss dieser Arbeiten zu entfernen und neu aufzubauen wird u.a. als vorteilhaft zur Ausfüh- rung der Injektionen eingeschätzt (geringere Staubentwicklung, „Widerlagerdeckel“ bei Injektion der oberflächennahen Abschnitte).
Nach Abschluss der Massivbau-, Injektions- und Leitungsbauarbeiten sind die Betriebswege wiederherzustellen bzw. eine Zuwegung zur Hochwasserentlastung neu zu asphaltieren. Dies umfasst den Austausch und Einbau von Frostschutzkies sowie einen zweilagigen Aufbau in Asphaltbauweise. Ergänzend ist im Bereich zur Zufahrt zur Hochwasserentlastung ein Teilbereich zu asphaltieren.
Als Regelaufbau wird folgender Aufbau definiert: ▪ Asphaltdeckschicht 4 cm: ADS aus AC 11 D N ▪ Asphalttragschicht 12 cm: ATS aus AC 32 T N ▪ Frostschutzkies 47 cm, GK 8 mm: Baustoffgemisch oder Boden GE, GW, GI
Es sind Proben für Kontrollprüfungen von Asphaltmischgut, Bindemittel, Fugen- vergussmassen, etc. zu nehmen. Auch sind Bohrkerne aus dem neuen Asphalt- oberbau entnehmen und die Bohrlöcher wieder bis Oberkante schließen.
Ausstattung
Alle Beschilderungen, die im Zuge der Baufeldfreimachung rückgebaut werden, sind wiederherzustellen. Im Zufahrtsbereich zum Speicherraum wird eine bestehende Schranke rückgebaut und durch eine neue und breitere Schranke ersetzt.
Abbrucharbeiten Hochwasserentlastung
Vor Beginn der Umbauarbeiten an der Hochwasserentlastung und den Bohr- und Injektionsarbeiten im Bereich des Bauwerks, finden umfangreiche Abbrucharbeiten statt.
Der Umfang des Abbruchs kann dem gesonderten Abbruchplan entnommen werden, vgl. Anlage 9. Für den Rückbau der bestehenden Deckenplatte der Hochwasser- entlastung sowie der im Abbruchbereich liegenden Wandabschnitte hat der Auftrag- nehmer vor Ausführungsbeginn ein Abbruchkonzept vorzulegen und mit dem Auftrag- geber abzustimmen.
Das Abbruchkonzept muss mindestens enthalten: ▪ Darstellung der Abbruchabschnitte und der vorgesehenen Abbruchreihenfolge; ▪ Beschreibung des Abbruchverfahrens, der eingesetzten Geräte sowie der Hebe- und Anschlagmittel;
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▪ Nachweis der Standsicherheit des Bestandsbauwerks und aller Baubehelfe in den jeweiligen Abbruchzuständen einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Abstütz-, Sicherungs- und Fangmaßnahmen; ▪ Darstellung der Kran- bzw. Geräteaufstellflächen, Transport- und Zwischenlagerflächen sowie der Abtransportlogistik; ▪ Maßnahmen zum Schutz der Umgebung gegen Eintrag von Abbruchmaterial, Betonresten, Staub und Betriebsstoffen; ▪ Regelungen zur getrennten Erfassung, Zwischenlagerung, Beprobung, Verwertung und Entsorgung der anfallenden Materialien.
Der Rückbau der Deckenplatte darf erst nach Freigabe durch den Auftraggeber begonnen werden.
Ergänzende Ausführungen sind den Abschnitten 3.3.7 und 3.3.9 zu entnehmen.
Umbau Hochwasserentlastung
Wehrschwelle (WES-Profil)
Die bestehende Fischbauchklappe mit Wehrhöcker wird rückgebaut bzw. abgebrochen und wird durch ein festes Wehr als WES-Profil in Stahlbeton-Bauweise hergestellt. Das feste Wehr wird von den beiden Seitenwänden eingespannt und beträgt in der Breite 10 m. Die abschließende Überfallkote der Wehrs hat 630,30 m NN zu betragen. Aus- gehend von der Abbruchhöhe des Wehrbodens beträgt die Gesamthöhe 2,55 m bei einer Aufstandsbreite von 3,55 m. Die Wehrschwelle erhält ein hydraulisch optimiertes Profil (sog. WES-Profil), welches exakt nach den Vorgaben des Berichts der Versuchs- anstalt Obernach (siehe Anlage 21) auszuführen ist. Lediglich die Ausrundung am Übergang zum Transportgerinne stellt eine Abweichung zur Geometrie entsprechend den Vorgaben des genannten Versuchsberichts dar, vgl. Abb. 2.
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Abb. 2: Auszug aus dem Bauwerksplan Umbau HWE, Schnitt 1
Erhöhung Seitenwände und Rückwand
Die Seitenwände und die Rückwand der HWE werden auf eine Kote von 632,70 m NN erhöht, vgl. Abb. 2. Ergänzend sind die beidseitig entstandenen Lücken von den Außenkanten der Seitenwände bis zur bestehenden HWS-Mauer durch aufgehende Wände zu schließen.
Das neu herzustellende Bauteil ist in der Draufsicht U-förmig, vgl. Abb. 3. Die beiden Seitenwände haben eine Innenlänge von 7,00 m und eine Breite von 1,30 m. An der Stirnseite (wasserseitig) werden beide Seitenwände jeweils ausgerundet ausgeführt. Die Ausrundung orientiert sich dabei am Bestand. Ausgehend von der Abbruchhöhe von 631,66 m NN beträgt die Höhe des Bauteils 1,04 m. Die Rückwand wird um das gleiche Maß erhöht. Die Bauteilbreite beträgt 0,77 m, die Länge 12,60 m, vgl. Abb. 2.
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Abb. 3: Auszug aus Bauwerksplan, Draufsicht
Die beiden Anschlüsse werden monolithisch mit der Rückwand hergestellt und mit dem Bestand verbunden. Die Oberkanten der Anschlusswände verlaufen auf gleicher Höhe wie die Rückwand (632,70 m NN). Das Bauteil ist 1,40 m hoch, auf der Aufstands- fläche 47,5 cm und an der Oberkante 40 cm breit. Folglich ergibt sich ein Anzug an den Außenflächen von ca. 2,5 %.
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Abb. 4: Auszug aus Schalplan Erhöhung Seitenwände und Rückwand, Schnitt 7
Alle oberseitigen Bauteilflächen werden mit einem Quergefälle von 3 % ausgeführt. Lediglich die beiden Anschlüsse an die bestehende HWS-Mauer orientieren am Bestand und werden ohne Quergefälle hergestellt.
Kopfbalken auf Spundwand
Am südseitigen Übergang von Dammbauwerk zur rechten Talflanke endet die be- stehende HWS-Mauer, welche auf einer Spundwand gegründet ist. Die Mauer- oberkante besitzt eine gleichbleibende Höhe von 632,70 m NN, wobei die Gelände- oberkante und der Kronenweg begleitend dazu ansteigen, bis die HWS-Mauer geländegleich abschließt.
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Abb. 5: Auszug aus Lageplan Injektionen, HWS-Mauer Abbruchbereich (Kreis in Magenta)
Die bestehende Mauer ist über eine Länge von rd. 5 m abzubrechen und mit veränder- tem Achsverlauf neu herzustellen. Dazu sind Erdarbeiten zur Freilegung des abzu- brechenden Bauwerks notwendig. Die Geometrie des Neubaus orientiert sich dabei am Bestand. Die Breite beträgt zwischen 40 cm an der Oberseite und 47,5 cm am Fuß- punkt, und die Höhe 50 cm. Am Ende der Mauer wird ein Pfeiler als Geländerab- schluss mit einer Grundfläche von 40 auf 40 cm und einer Höhe von 1,30 m angeord- net. Die Mauer wird ohne Querneigung auf der Oberseite ausgeführt.
Abb. 6: Auszug aus Schalplan – Verlängerung HWS-Mauer
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Füllstabgeländer in Anlehnung an RiZ-ING Gel 4
Das umzubauende Einlaufbauwerk der Hochwasserentlastung und die bestehende HWS-Mauer sind mit einem 1,30 m hohen Füllstabgeländer ausgehend von der Geländeoberkante auszustatten. Bei dem Geländer handelt es sich um eine Sonder- bauform in Anlehnung an RiZ-ING Gel 4 mit gesondertem Holm im Abstand von 12 cm zum Handlauf. In den oberen Handlauf ist kein Drahtseil zu verbauen. Die Verankerung der Geländerpfosten erfolgt über Fußplatten mit Betonschrauben nach RiZ-ING Gel 14. Handlauf und Riegel des Geländers sind parallel zum Geländeverlauf zu führen. Die Füllstäbe sind senkrecht anzuordnen. Aufgrund des Geländeverlaufs variiert die reine Geländerhöhe zwischen 0,30 m und 1,30 m, vgl. Abb. 7.
Die Mehraufwendungen für den gekrümmten und in der Höhe variablen Verlauf sind einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Bewegungs- und Montagefugen sind zu berücksichtigen und einzurechnen. Der AN hat eine Werkplanung zu erstellen und dem AG mit ausreichend Vorlauf zur Freigabe vorzulegen.
Abb. 7: Geländeransicht von Luftseite in Richtung Nordwesten (Anm.: Abschlusspfeiler nicht dargestellt)
Rohrgeländer in Anlehnung an RiZ-ING Gel 7
Parallel zur Zuwegung Richtung Speicher ist statt des bestehenden Holzzauns ein Rohrgeländer in Anlehnung an RiZ-ING Gel 7 auszuführen. Abweichend zur Richt- zeichnung sind keine zwei mittleren Rohre vorzusehen, sondern lediglich ein Rundrohr als Handlauf. Die lichten Feldbreiten haben 2 m zu betragen. Die Pfosten werden in erdberührten Stahlbetonfundamenten gem. Richtzeichnung gegründet, vgl. Abb. 8. Es muss davon ausgegangen werden, dass mindestens die beiden nahe der Uferlinie liegenden Fundamente unterhalb des Grundwasserspiegels auszuführen sind. Die Mehraufwendungen hierfür sind einzukalkulieren.
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Abb. 8: Rohrgeländer ohne mittlere Rohre in Anlehnung an RiZ-ING Gel 7, Quelle: bast – Bundesanstalt für Straßenbau, Richtzeichnungen für Ingenieurbauten
Die Mehraufwendungen für den gekrümmten Verlauf sind einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Bewegungs- und Montagefugen sind zu berücksichtigen und einzurechnen. Der AN hat eine Werkplanung zu erstellen und dem AG mit ausreichend Vorlauf zur Freigabe vorzulegen.
Korrosions- und Oberflächenschutz
Das Stahlgeländer nach RiZ-ING Gel 4 auf der Rückwand der Hochwasserentlastung und der HWS-Mauer ist feuerverzinkt nach DIN EN ISO 1461 auszuführen. Dasselbe gilt für das straßenbegleitende Geländer entlang der Zufahrt in den Speicherraum.
Instandsetzung des Dichtungssystems
Instandsetzung Dichtungssystem
Zur Abdichtung der locker gelagerten und durchlässigen Bodenschichten sowie der Durchströmungen des Dammkörpers und der rechten Talflanke ist die Herstellung eines Dichtschleiers vorgesehen. Es ist ein dreireihiger Injektionsschleier mittels Niederdruckinjektionen auszuführen.
Der Injektionsschleier hat in der Längsachse eine Länge von ca. 65 m und quert einige Bauwerke und Bauteile. Der Verlauf der Injektionsachse ist den Planunterlagen zu entnehmen. Zwischen Stationierung ca. 0+056 und ca 0+060 verläuft rechtwinklig zur
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Injektionsachse der Betriebsauslass. Durch senkrechte, von oben abgeteuften Bohrungen bis Oberkante Bauwerk sowie mittels Schräginjektionen wird der Betriebsauslass in den Injektionsschleier eingebunden, vgl. Abb. 9.
Abb. 9: Auszug aus Lageplan Injektionen
Zur Herstellung der „äußeren“ Injektionsreihen sind Injektionsbohrungen vorzusehen, die sowohl senkrecht als auch schräg, im Bereich des Betriebsauslasses, eingebracht werden, um dichte „Widerlagerreihen“ herzustellen. Im zweiten Schritt werden danach im Inneren der „Widerlagerreihen“ ebenfalls senkrechte und schräge Manschetten- rohrinjektionen niedergebracht. Ziel der Manschettenrohrinjektionen ist eine Injektion mit höheren Drücken über die gesamte Injektionshöhe, um eine bessere Verfüll- und Abdichtungswirkung zu erzielen.
Im Kreuzungsbereich mit der Hochwasserentlastung sind vorab Kernbohrungen durch den Wehrboden auszuführen, damit die Bohrungen bzw. Injektion auch unterhalb des Bauwerks ausgeführt werden können.
Details zum Bauablauf der Injektionsarbeiten sind dem Abschnitt 3.3.8 zu entnehmen.
Drainageleitung
Im Rahmen der Maßnahme wird zudem eine neue Drainageleitung erstellt. Diese ist in zwei separate Maßnahmen unterteilt, wobei nur ein Teil davon Gegenstand der vor- liegenden Ausschreibung. Die Ausführungsgrenze kann den Planunterlagen ent- nommen werden.
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Oberbodenarbeiten
Oberboden
Oberbodenarbeiten werden nur in geringem Umfang durchgeführt. Lediglich in den unbefestigten Baufeldbereichen ist der Oberboden abzutragen, zwischenzulagern und wiederherzustellen. (Rasen-) Soden sollen sauber abgetragen, separat gelagert und später wieder eingesetzt werden.
Sofern die zwischengelagerten Soden nicht ausreichen, um die wieder angedeckten Oberbodenbereiche nach dem Abschluss der Maßnahme zu bedecken, ist regionales Saatgut (nach vorheriger Abstimmung und Freigabe durch den AG) einzubringen.
Abschließend müssen die Eingriffsflächen wie im Bestand vorgefunden wieder hergestellt werden.
1.2 Ausgeführte Vorarbeiten
Holzeinschlag (Rodungsarbeiten)
Die wesentlichen Rodungsarbeiten wurden bereits durchgeführt oder sie werden vor Baubeginn durch ein separat beauftragtes Unternehmen ausgeführt.
Verlegte Ver- und Entsorgungsleitungen
Die Zuleitungen zum Antriebsgebäude auf der Deckenplatte der Hochwasserentlastung werden im Vorfeld der Maßnahme durch den AG umverlegt bzw. stillgelegt. Dies betrifft ausschließlich Leitungen des Talsperrenbetriebes, sonstige Sparten sind davon ausgenommen.
1.3 Ausgeführte Vorleistungen
Vermessung
Lage- und Höhensystem:
Alle Angaben erfolgen im
▪ ETRS89 UTM Zone 32 (EPSG: 25832) als Lagesystem und
▪ DHHN12 (EPSG: 7699, Status 100) als Höhensystem,
sofern nicht anders angegeben.
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Andere Höhensysteme können mittels folgender Formeln umgerechnet werden.
▪ DHHN12 = DHHN2016 + 4,6 cm
▪ DHHN12 = DHHN92 + 4,1 cm
Bestandsunterlagen bestehend aus einer Vermessung sowie einer Laserscan-Ver- messung liegen vor und können zur Verfügung gestellt werden. Unabhängig davon ist durch den AN vor Baubeginn eine Urgeländevermessung im Bereich des Baufeldes durchzuführen.
Kampfmittelerkundung
Für den Projektbereich liegt aktuell keine dokumentierte Kampfmitteluntersuchung vor. Die Ergebnisse einer Luftbildauswertung werden mit Vertragsunterzeichnung über- geben.
Es kann davon ausgegangen werden, dass im Projektgebiet keine Verdachtsflächen vorhanden sind: Das Absperrbauwerk wurde erst nach dem Krieg errichtet, im Pro- jektgebiet bestand zuvor keine Infrastruktur. Zudem erfolgten innerhalb der Projekt- fläche bereits mehrere Baugrunderkundungen sowie die Herstellung des Betriebs- auslasses in bergmännischer Bauweise.
1.4 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten
Derzeit sind keine gleichzeitig laufenden Arbeiten bekannt.
1.5 Mindestanforderungen für Nebenangebote (soweit Nebenangebote zugelassen)
Nebenangebote sind zugelassen.
Anforderung Nebenangebot WES-Profil
Zur Ausführung des Überfallprofils (WES-Profil) kann ein Nebenangebot zur Ausführung mit Fertigteilen eingereicht werden.
Auf Grund der wesentlichen Bedeutung einer hydraulisch günstigen Ausführung des Überfallprofils, sind sowohl an die Ausführung in Ortbetonbauweise als auch an ein Nebenangebot in Fertigteilbauweise Kriterien an die Bauteiltoleranzen sowie die Ausbildung der Oberfläche einzuhalten. Diese sind neben den üblichen, für die Ausführung von Stahlbeton-Bauwerken geltenden Anforderungen:
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▪ Querfugen (quer zur Fließrichtung) sind im Bereich des Überfallprofils nicht zulässig. ▪ Es dürfen im Bereich des Überfallprofils keine Lunker oder Kiesnester vorhanden sein. ▪ Oberflächenausbildung in Anlehnung an Anforderungsklasse nach DBV/VDZ- Merkblatt „Sichtbeton“: o Textur: T3 o Porigkeit: P3 oder besser o Ebenheit: E3 o Arbeitsfugen/Schalungsstöße: AF4
In Fließrichtung verlaufende Längsfugen sind zulässig.
Sollte eine Bauweise mit Fertigteilen gewählt werden, ist eine kraftschlüssige Verbindung zum Bauwerk nachzuweisen, da bei der Überströmung des Profils auch abhebende (aufwärts gerichtete) Kräfte (d.h. Unterdruck) auftreten können.
Instandsetzung Dichtungssystem - Kriterien für Nebenangebote
Im Ergebnis ist ein senkrechtes, geschlossenes, durchgehend homogenes Dichtungs- element herzustellen. Die System-Durchlässigkeit hat <10-6 m/s zu betragen, die Proben-Durchlässigkeit <10-7 m/s. Es sind nur Verfahren nach dem DWA-Merkblatt 512-1 - Dichtungssysteme im Wasserbau zugelassen.
Ausgeschlossene Verfahren sind
▪ Dichtwände im Vibrosol-Verfahren, ▪ Schmalwände und ▪ einreihige Schleier.
Die Unversehrtheit der zu querenden Bestandsbauwerke ist zu gewährleisten.
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2 Angaben zur Baustelle
2.1 Lage der Baustelle
Der Windachspeicher befindet sich im oberbayerischen Alpenvorland westlich des Ammersees etwa 40 km von München entfernt. Er liegt im Landkreis Landsberg am Lech, der nächstgrößere Ort in der Nähe ist Finning. In Abb. 10 ist die Lage des Windachspeichers abgebildet. Gut 1 km nördlich des Projektgebiets verläuft die Kreisstraße LL23 / LL6 (Ost-West-Richtung) und in rd. 2 km die Kreisstraße LL3 (Nord- Süd-Richtung).
Abb. 10: Lage des Windachspeichers, Quelle: https://geoportal.bayern.de
2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege, Zugänge, Zufahrten
Das Projektgebiet ist über das öffentliche Straßennetz angeschlossen. Ausgehend von der Stauseestraße, welche in Nord-Süd-Richtung verläuft, ist das Projektgebiet von zwei Zufahrtsstraßen erreichbar. Von Westen über die Zufahrt zum Parkplatz der Windachseealm und von Nordwesten kommend über die Zufahrt zum, am Dammfuß gelegenen, Parkplatz Windachsee, vgl. Abb. 11.
Teilweise müssen Baubereiche über Grundstücke Dritter angedient werden. Dies sind unter anderem: Flurstück 1376 - Kreisjugendzeltplatz Windachspeicher
Die bestehenden Wege und Zufahrten sind zum Teil sehr beengt. Die Überprüfung sämtlicher möglicher Zufahrten insbesondere hinsichtlich Breite, Befestigung,
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Tragfähigkeit und Durchfahrtshöhe sowie die Einholung erforderlicher Genehmigungen ist Sache des AN.
Eine Ortseinsicht vor Angebotskalkulation wird empfohlen. Zur AG-seitigen Koordination von Besichtigungsterminen wird darum gebeten, den AG im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens diesbezüglich per Bieterfrage zu kontaktieren.
Abb. 11: Zuwegung zum Projektgebiet über öffentliches Straßennetz, Quelle: https://geoportal.bayern.de
2.3 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen
Im Baubereich sind nur teilweise Versorgungsanschlüsse vorhanden. Die Beschaffung sowie der Anschluss und die Verteilung wie z. B. von Gas, Strom, Wasser und Ab- wasser ist Sache des AN. Alle erforderlichen Genehmigungen bzw. Erlaubnisse sind Sache des AN und einzurechnen. Der Abwasseranschluss der, neben dem Projekt- gebiet liegenden, Windachseealm und des Jugendzeltplatzes erfolgt über das Netz der Ammerseewerke.
Eine Wasserentnahme von maximal bis zu 10 l/s kann aus dem Windachspeicher erfolgen (bei dieser Entnahmemenge ist eine erhebliche Beeinträchtigung des Gewässers nicht zu erwarten). Die Entnahme darf ausschließlich aus dem Speicher erfolgen nicht aus, dem unterhalb liegenden Fließgewässer, der Windach. Die Prüfung
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der Eignung des entnommenen Wassers für die Baumaßnahme in physikalisch- chemischer Hinsicht ist Sache des AN.
2.4 Lager- und Arbeitsplätze
Durch den AG können bestimmte Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen zur Verfügung gestellt werden. Die Flächen sind im Lageplan (Anlage 3) dargestellt und beschrieben.
Die Parkplatz-Flächen (als BE-Fläche 1 bezeichnet) unterhalb des Speichers sind im Besitz des AGs und sollen bevorzugt als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt werden. Die Flächen im Bereich des Parkplatzes Windachseealm (als BE-Fläche 2 bezeichnet) sind Eigentum Dritter (Landkreis Landsberg am Lech) und sollen nur für verhältnis- mäßig "saubere" Teile der BE genutzt werden. Die Andienung des Baufelds, aus- gehend von der BE-Fläche 1, hat bevorzugt begleitend zur bestehenden Böschungs- treppe zu erfolgen.
Falls zusätzliche Lagerflächen benötigt werden, müssen diese auf eigene Verant- wortung und eigene Kosten durch den Auftragnehmer beschafft werden. Verhand- lungen mit den Grundstückseigentümern und Pächtern sind Sache des AN. Die Kosten für Pacht und sonstige Gebühren trägt der AN.
Grundsätzlich gilt, dass die Anlage der Baustelleneinrichtung sowie etwaiger Zwischen- lager derart erfolgen soll, dass die Belästigung der Anwohner und sonstiger Benutzer der Flächen durch den Baustellenverkehr nach Möglichkeit möglichst geringgehalten wird.
Nach Abschluss der Arbeiten sind die für die Baustelleneinrichtung und für die Zwi- schenlagerung von Baustoffen, Oberboden und Aushubmaterial benutzten Flächen wieder in den ursprünglichen Zustand (rückgebaut und rekultiviert) zu versetzen. Sämtliche Kosten hierfür sind vom AN zu tragen.
2.5 Gewässer (Oberflächenwasser, Hochwasser)
Die Windach ist ein Gewässer II. Ordnung. In Abb. 12 zeigt die Lage des Speichers mit Zu- und Abfluss.
Bei Niederschlägen verfügt das Einzugsgebiet (61,1 km²) aufgrund der geologischen, topographischen und meteorologischen Verhältnisse über eine sehr kurze Reaktions- zeit. Unter Umständen kann es daher zu steil ansteigenden Hochwasserwellen kommen. Sowohl im Sommer als auch im Winter können rasch ansteigende Hoch- wasserabflüsse auftreten. Der 100jährliche Hochwasserabfluss HQ100 beträgt 49 m³/s.
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Kraftwerk, Steuerungsorgane
Abb. 12: Windachspeicher mit Zufluss und Abfluss
Während der Bauzeit wird der Wasserspiegel im Windachspeicher auf dem Stauziel von 625,00 m NN gehalten. Eine Vorabsenkung zu Beginn der Bauarbeiten ist nicht vorgesehen. Ein witterungsbedingt höherer oder geringerer Wasserspiegel kann während der Maßnahme nicht ausgeschlossen werden.
Tab. 1: Stauraumaufteilung Windachspeicher am Seepegel Oberfinning (Messstelle 16642501, Quelle: https://www.hnd.bayern.de/)
| Stauraumaufteilung | Wasserspiegel [m NN] |
|---|---|
| Tiefstes Absenkziel | 620,50 |
| Absenkziel | 623,50 |
| Stauziel | 625,00 |
| Vollstau | 630,30 |
| Hochwasserstauziel | 631,40 |
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Tab. 2: Meldestufen Windachspeicher am Seepegel Oberfinning (Messstelle 16642501, Quelle: https://www.hnd.bayern.de/)
| Meldestufen | Wasserspiegel [m NN] |
|---|---|
| Meldebeginn | 628,00 |
| Meldestufe 1 | 628,00 |
| Meldestufe 2 | 630,30 |
| Meldestufe 3 | -- |
| Meldestufe 4 | 630,70 |
Bemessungsabflüsse Im Bereich des Projektgebietes existiert kein amtlicher Abflusspegel. Statistische Abflussangaben liegen daher nicht vor.
Verteilung der Gefahr bei Hochwasser Das Hochwasserrisiko für die Baustelleneinrichtung, die Geräte, Maschinen und Werk- zeuge liegt uneingeschränkt beim AN.
Der AN hat eine Baustellenordnung mit Alarmplan und Havarie- bzw. Hochwasser- schutzkonzept abzugeben.
Der AN hat sich selbständig und eigenverantwortlich über die Hochwasserlage zu infor- mieren (über http://www.hnd.bayern.de oder Auftraggeber). Für die Vorhersage von Regenmengen sind die Angaben des Deutschen Wetterdienstes (DWD) maßgebend.
Der Gefahrenübergang für bereits ausgeführte Leistungen/Teilleistungen richtet sich nach dem Wasserstand im Windachspeicher und ist im beiliegenden Formblatt 2140.Wa festgelegt.
Der Gefahrenübergang tritt ab einer Überschreitung der Staukote von 627,00 m NN ein. Unberührt davon bleibt jedoch die Sicherstellung der Hochwasserschutzfunktion des Baufelds der HWE mit Hilfe einer bauzeitlichen Fangedammkonstruktion, siehe auch Abschnitt 3.3.5.
Die Vorwarnung vor einem besonders kritischen Abflussereignis erfolgt nicht durch den AG. Für die Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen, wie z. B. das Räumen von Baugerät sowie sonstigen Sicherungsmaßnahmen ist vom AN die ständige Erreich- barkeit sicherzustellen, auch nachts und an Feiertagen. Der AN hat dafür dem AG einen verantwortlichen und weisungsbefugten Vertreter zu benennen, der jederzeit telefonisch zu erreichen ist, um kurzfristig Anordnungen treffen zu können.
Die Lagerung von Aushub, Gerät und Material innerhalb des Speicherraumes ist nicht zulässig. Durch Hochwasser entstehende Schäden werden nicht abgegolten.
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2.6 Baugrundverhältnisse (Boden- und Untergrundverhältnisse)
Geologische Verhältnisse - Baugrund
Der zu erwartende Baugrund und die zu erwartenden Grundwasserverhältnisse sind ausführlich in dem beiliegenden Baugrundgutachten (siehe Anlage 18) sowie die Ergänzung von WWA Weilheim (Anlage 19) beschrieben.
Nach der geologischen Karte von Bayern 1 : 25.000, Blatt 7932 Utting am Ammersee, stehen am Untersuchungsstandort Geschiebemergel aus dem Holozän an, welcher vorwiegend aus wechselnd kiesigem bis blockigem Schluff mit tonigen und sandigen Anteilen besteht. Nordöstlich des Speichers entlang der Windach bilden Schmelz- wasserschotter die geologische Haupteinheit.
Für das Projektgebiet wurden im Zeitraum von 1960 bis 2025 Gutachten und Berichte zum Baugrund erstellt. Für die Beurteilung der bestehenden Verhältnisse wird haupt- sächlich der Geotechnische Bericht aus dem Jahr 2025 herangezogen (Anlage 18).
Bei den Erkundungsbohrungen wurde grundsätzlich ab Dammoberkante folgende aufgeführte Schichtenabfolge festgestellt, wobei es sich im Dammbereich um umge- lagerte Böden handelt:
▪ Schicht 0: Mutterboden
▪ Schicht 1: Moräne bindig (sandig-kiesiger Schluff, z.T. Ton)
▪ Schicht 2a: Moräne nicht-bindig (stark kiesiger Schluff, teils stark schluffiger Kies)
▪ Schicht 2b: Schmelzwasserschotter (Kies-, Sandlagen mit kiesigen Sanden, sandigen, schluffigen Kiesen)
▪ Schicht 3: Quartäre Kiese
Am rechten Hang weisen die Erkundungsbohrungen oberflächennah dieselbe Schich- tenfolge aus Mutterboden und Moränenmaterial auf. Durch das Moränenmaterial ziehen sich bis zu 5,0 m mächtige sandige bis schluffige Kiese. In Abb. 13 befindet sich ein Ausschnitt des geologischen Längsschnitts, anhand dessen die Ausmaße der durchlässigen Schichten im Bereich des rechten Hangs erkennbar sind.
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Abb. 13: Südlicher Ausschnitt aus dem geologischen Längsschnitt 1-1, vgl. Anlage Anlage 18 (Blick Richtung Oberwasser, gegenläufig zu Anlage 6)
Die Bodenproben aus den Erkundungsbohrungen wurden auf Korngröße, Plastizität, Wasserdurchlässigkeit und Konsistenz untersucht. Die bindigen Moräneschichten (Schicht 1) bestehen überwiegend aus steifen bis halbfesten, leicht- bis mittelplasti- schen Tonen mit sehr schwacher Durchlässigkeit (k ≈ 6⋅10-10 bis 1⋅10-7 m/s). Nicht- bindige Moränen (Schicht 2a) zeigen höhere grobkörnige Anteile und schwache Durchlässigkeiten, vereinzelt treten lokal durchlässigere Bereiche auf. Schmelz- wasserschotter (Schicht 2b) und quartäre Kiese (Schicht 3) sind überwiegend grobkörnig, mit Durchlässigkeiten von stark bis schwach durchlässig (k ≈ 1⋅10-2 bis 1⋅10-7 m/s).
Zusammenfassung der Erkundungskampagne 2022 (siehe Anlage 18)
Oberhalb der Gründungssohle der HWE besteht der Dammkörper aus Dammbau- material und entspricht folglich keiner geogen entstandenen Bodenschicht. Das Dammbaumaterial besteht aus Schluff, Kiesgemisch und Sand, angedeckt mit Mutterboden. Rechtsseitig der HWE ergibt sich ein nicht bekannter Übergang zum gewachsenen Baugrund. Dieser besteht vorrangig aus der Schicht 2a/b, welche eine höhere Durchlässigkeit aufweist und Grundwasserströmungen ermöglicht. Die Lage des dichten Horizonts kann nur näherungsweise angegeben werden. Die Boden- klassifikation und die bodenmechanischen Kennwerte sind der Anlage 18 zu ent- nehmen. Ein geologischer Längsschnitt ist in Anlage 6 abgebildet.
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Einteilung und Beschreibung der Homogenbereiche (siehe Anlage 19)
Die Einteilung und Beschreibung der Homogenbereiche erfolgt in einer gesonderten Unterlage. Nachfolgend findet sich nur ein kurzer Auszug aus der Unterlage mit Angabe der Homogenbereiche für die folgenden Verfahren:
▪ DIN 18300: Erdarbeiten
▪ DIN 18301: Bohrarbeiten
▪ DIN 18304: Ramm-, Rüttel-, Pressarbeiten
Tab. 3: Einteilung der Homogenbereiche
| Bodenschicht | DIN 18300 Erdarbeiten | DIN 13301 Bohrarbeiten | DIN18304 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Ramm-, Rüttel-, | |||||
| Pressearbeiten | |||||
| Moräne bindig (Schicht 1) | A 1 | A 1 | A 1 | ||
| Moräne bindig (Schicht 1) | B 1 | B 1 | B 1 | ||
| Moräne rollig (Schicht 2a) | B 2 | B 2 | B 2 | ||
| Schmelzwasserschotter (Schicht 2b) | B 2 | B 2 | B 2 | ||
| Quartäre Kiese (Schicht 3) | B 2 | B 2 | B 2 |
Eine detaillierte Beschreibung der Homogenbereich mit Angabe von Bodenparametern und exemplarischen Körnungsbändern können der Anlage 19 entnommen werden.
Grundwasser
In 9 von 15 Kernbohrungen der Baugrunderkundung (vgl. Anlage 18) wurde Grundwasser angetroffen. Die Grundwasserführung erfolgt überwiegend in lokal eingelagerten Schmelzwasserschottern innerhalb der Moränen sowie zusätzlich in quartären Kiesen. Aufgrund der heterogenen Schichten können mehrere, teilweise gespannte und nicht durchgängig miteinander verbundene Grundwasserstockwerke vorliegen.
Die Messdaten zeigen insbesondere auf der rechten Dammseite und im Hang- übergangsbereich lokal begrenzte hydraulische Verbindungen zwischen Speicher und Baugrund. Die Reaktion der Messstellen auf Speicherstand und Niederschläge ist unterschiedlich und weist auf kleinräumig wechselnde Durchlässigkeiten hin.
Das Grundwasser ist nicht betonangreifend; für Stahl besteht ein sehr geringes Korrosionspotenzial. Auffällige chemische Belastungen wurden nicht festgestellt.
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Die Lage der Messstellen ist der Abb. 14 zu entnehmen. Detaillierte Untersuchungs- ergebnisse finden sich in Anlage 18.
Abb. 14: Lageplan des Windachspeichers mit 2022 bestehenden Messeinrichtungen; Quelle: Anlage 18
Altlasten
In den Untergrundschichten
Es sind im Projektgebiet keine Altlasten bekannt/kartiert.
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Asphaltaufbruch
Untersuchungen zur Schadstoffbelastung des Bestandsasphalts liegen nicht vor. Aufgrund der Herstellung der Asphaltflächen auf der Dammkrone nach 1985 ist von keiner PAK-Belastung auszugehen. Unterhalb des bestehenden Kronenwegs befindet sich vermutlich noch eine Asphaltdecke des ursprünglichen Kronenwegs, welche aller Voraussicht nach mit PAK belastet ist, vgl. rote Umrahmung in Abb. 15.
Abb. 15: Planauszug aus WIN-04-02, Dammerhöhung m. Mauer Detail Dammkrone
Kampfmittel
Siehe Abschnitt 1.3.2.
2.7 Lagerflächen
Die endgültige Deponierung von Aushubmaterial im Bereich der Baumaßnahme ist nicht zulässig. Bohr- und Spülgut ist in entsprechenden Behältern des AN zwischen- zulagern. Eine mögliche Einleitung von geklärtem Absetzwasser ist vom AN mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Die Kosten dafür trägt der AN. Das entnommene Bohr- und Spülgut geht in das Eigentum des AN über und ist fachgerecht zu verwerten.
Aushubmaterial oder Abbruchgut können auf dem ausgewiesenen Baufeld bzw. BE- Flächen zwischengelagert und beprobt werden, bis die Materialien nach Vorliegen der Beprobungsergebnisse aufgeladen und entsorgt bzw. verwertet werden können. Sind darüber hinaus weitere Flächen für die Zwischenlagerung erforderlich, so hat der AN sich eigenständig darum zu kümmern. Die Kosten hierfür trägt der AN.
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2.8 Zu schützende Bereiche und Objekte
Überschwemmungsgebiete:
Die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen innerhalb des Speicherraumes ist nicht zulässig (vgl. §32 WHG).
Objekte und Gebäude
Sämtliche Objekte und Gebäude, Wege, Parkplätze, Verkehrsflächen, Einfriedungen, Straßeneinbauten (z.B. Beleuchtung, Schachtabdeckungen) und unterirdische Lei- tungen dürfen, soweit sie nicht zurückgebaut werden, keinesfalls beschädigt werden.
Natur- und Landschaftsschutz
Im Nahbereich des Windachspeichers, nordöstlich des geplanten Bauvorhabens, befindet sich ein FFH-Gebiet. Sowohl der Umbau der HWE als auch die Erweiterung der Dichtung führen nach aktuellem Stand zu keinem Eingriff in dieses Gebiet. Der Verlauf der Drainageleitung befindet sich zwar in der Nähe des FFH-Gebiets. In der Planung wurde darauf geachtet, dass kein dauerhafter Eingriff in dieses Gebiet erforderlich ist. In Abb. 16 ist der Bereich des FFH-Gebiets auf der rechten Seite des Windachspeichers lila schraffiert dargestellt.
Abb. 16: FFH-Gebiet nahe des Projektgebiets; Quelle: eigene Darstellung
Die Vorgaben des Landschaftspflegerischen Begleitplans (siehe Anlage 20) sind zu beachten.
Notwendige Abweichungen vom vorgegebenen Bauablauf sind mit der örtlichen Bauüberwachung und dem AG rechtzeitig zu besprechen und freigeben zu lassen.
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Zum Schutz von wertvollen Flächen und Lebewesen sind gesonderte Schutzmaß- nahmen (Amphibienschutzzäune, Bauzäune als Abgrenzung des Baufelds etc.) erforderlich. Die genauen Standorte werden bauseits durch den AG festgelegt.
Rodungen und Schnittarbeiten dürfen nur in der Zeit vom 1.10. bis 28.02. durchgeführt werden. Weiter erforderliche Rodungs- oder Baumschnittarbeiten sind mit dem AG vor der Durchführung abzustimmen.
Mess- und Beobachtungsstellen
Entlang der Zuwegung zum Einlaufbauwerk der Hochwasserentlastung und des Kronenwegs befinden sich einige Messpegel, welche den Ausschreibungsplänen zu entnehmen sind, vgl. Anlage 4 und Anlage 5. Diese dürfen, während der Arbeiten nicht beschädigt werden, entsprechende Sicherheitsvorkehrungen sind durch den AN eigenverantwortlich vorzusehen.
Die Messstelle RH10 liegt hingegen innerhalb des herzustellenden Dichtungsschleiers, weshalb davon auszugehen ist, dass diese nach der Maßnahme nicht mehr funktions- tüchtig ist. Die Messstelle wird deshalb im oberen Bereich (Verschlusskappen mit Fundament) rückgebaut und die Verrohrung verdämmt. Die Messinstrumente werden deshalb vor Beginn der Maßnahme durch den AG zurückgebaut.
2.9 Anlagen im Baugelände
Sparten (Ver- und Entsorgungsleitungen), vgl. ergänzend Abschnitt 3.3.11
Dem AG sind im Baubereich eine Vielzahl an Sparten bekannt. Auszugsweise sind diese in den Lageplänen und Längsschnitten eingetragen.
Der AN hat sich selbst Gewissheit über alle vorhandenen Sparten im Baugebiet zu verschaffen. Der AN ist selbst für die Erkundung vorhandener Sparten verant- wortlich. Eine ordnungsgemäße konstruktive Behandlung ist mit den Sparten- trägern unter Berücksichtigung deren Auflagen und Richtlinien abzustimmen. Eine gesonderte Vergütung für die Abstimmung erfolgt nicht.
Das Auffinden von bislang unbekannten Sparten ist dem AG unverzüglich anzuzeigen.
Betriebsauslass
Innerhalb des Baufeldes befindet sich der Stollen des Betriebsauslasses, welcher in den Injektionsschleier integriert wird. Er weist ein Kreisprofil mit Innendurchmesser von 2 m auf. Die Wandstärke beträgt rd. 25 cm. Im Querschnitt weist das Bauwerk folglich einen Gesamtdurchmesser von 2,5 m auf, wobei sich unterseitig das Kreisprofil aufweitet und eine horizontale Aufstandsfläche von 2 m ergibt. Die Sohlhöhe des
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Betriebsauslasses liegt im Schnitt mit der mittleren Injektionsachse auf 620,64 m NN. Der Stollen wurde in geschlossener Bauweise mit Stahlbeton-Tübbingen ausgeführt.
2.10 Öffentlicher Verkehr im Baubereich
Der Baubereich sowie die Baustelleneinrichtungsflächen sind mit Bauzäunen gegen Betreten von Unbefugten zu sichern.
Die BE-Flächen befinden sich auf Parkplätzen, die auch während der Bauzeit teilweise öffentlich genutzt werden dürfen. Das Baufeld selbst ist vor öffentlichem Verkehr (Fuß- gänger und Radfahrer) zu sperren. Der Personenverkehr vom Parkplatz Windachsee- alm zur Liegewiese wird umgeleitet.
Die Beschilderung der Umleitung des Personenverkehrs und der Sperrung des Baufeldes erfolgt durch den AN nach Abstimmung mit dem AG bereits 2 Wochen vor Baubeginn. Dazu sind entsprechende Positionen im LV vorgesehen.
Der Parkplatz bei der Windachseealm sowie der Parkplatz am Dammfuß müssen außerhalb der Baustelleneinrichtungsflächen als Parkfläche für den öffentlichen Verkehr freigehalten werden.
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3 Angaben zur Ausführung
3.1 Genehmigungen
Arbeitszeit
Schichtbetrieb ist nicht vorgesehen und bedarf der Genehmigung durch den Auftrag- geber. Der AN hat zur Einhaltung von Vertragsterminen selbstständig und sofern die Verzögerungen auf den AN zurückzuführen sind durch eine verstärkte Besetzung der Baustellenmannschaft für eine Beschleunigung der Arbeiten zu sorgen.
Wasserentnahme aus Oberflächengewässern
Die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern, welche den unter Abschnitt 2.3 genannten Mengen übersteigt, ist genehmigungspflichtig und ist Sache des AN.
Bauwasserhaltung
Für eine bei Bedarf erforderliche Bauwasserhaltung (z.B. bei Verlegung der Drainage- leitung, Herstellung der ufernahen Fundamente für Rohrgeländer) und die Einleitung von nicht zu behandelndem Abwasser in ein Oberflächengewässer oder in die Kanalisation ist durch den AN eine wasserrechtliche Genehmigung einzuholen.
3.2 Verkehrsführung, Verkehrssicherung
Hierzu sind die Abschnitte 2.2 und 2.10 der Baubeschreibung zu berücksichtigen.
Dem AN obliegt im Bereich der Baustelle in vollem Umfang die Verkehrssicherungs- pflicht. Alle zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlichen Maßnahmen hat der AN in voller eigener Verantwortung zu treffen. Der AN haftet für sämtliche Schäden, die dem AG und Dritten aus der Unterlassung solcher Maßnahmen entstehen. Ver- schmutzungen der öffentlichen Verkehrswege durch Baustellenverkehr sind regel- mäßig im Zuge der Verkehrssicherungspflicht zu beseitigen. Die Kosten dafür sowie für etwaige Wegführungen, Sicherungsmaßnahmen, Beschilderungen, die Einholung notwendiger VAOs, Aufwendungen etc. sind in die entsprechenden EP einzukalku- lieren.
Grundsätzlich gilt, dass die Zufahrt von Fahrzeugen von Anrainern und Einsatzfahr- zeugen zu den Parkplätzen, auf denen sich auch die BE-Flächen befinden, permanent möglich sein muss. Außerdem muss ein sicherer Zugang zur Windachseealm und dem Gebäude des Zeltplatzes möglich sein, dies insbesondere auch während arbeitsfreier Zeiten.
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Die Baustellensicherung ist täglich auf ihre Funktionalität hin zu überprüfen. Beschädigte oder fehlende Teile sind auszutauschen oder zu ersetzen. Die Zufahrten zu den Parkplätzen, auf welchen sich auch die BE-Flächen befinden, werden im Winter durch die Kreisverwaltung Landsberg am Lech geräumt.
3.3 Bauablauf
Allgemeines
Baubereich
Der Baubereich ist vor Ort abzustecken. Der Umgriff wird durch die örtliche Bauüberwachung vor Ort kontrolliert.
Beengte Verhältnisse
Aufgrund von beengten Platzverhältnissen, insbesondere im Bereich des Kronenweges als auch für die Herstellung der Drainageleitung auf dem Zeltplatz des Kreisjugend- rings, müssen die Arbeiten teilweise in Vorkopfbauweise ausgeführt werden.
Herstellen der Zufahrten und BE-Flächen
Insbesondere Abschnitt 2.2 und Abschnitt 2.4 der Baubeschreibung sind zu beachten.
Ölunfälle
Ölunfälle auf der Baustelle sind unverzüglich dem Auftraggeber und den Einsatzkräften zu melden. Auf der Baustelle sind jederzeit ausreichend schwimmfähiges Bindemittel für mind. 100 l Öl vorzuhalten.
Es sind ausschließlich biologisch abbaubare Hydraulik-Öle zu verwenden.
Anzeigepflichten
Baubeginn und –vollendung sind der Kreisverwaltungsbehörde und dem Auftraggeber rechtzeitig schriftlich anzuzeigen.
Nacharbeiten
Werden die Vertragsleistungen durch Nacharbeiten, die der AN zu vertreten hat, erst nach den im verbindlichen Bauzeitenplan ersichtlichen Terminen und Zwischen- terminen in vertragsmäßigen Zustand gebracht, oder müssen sie nach Reklamation korrigiert werden, so wird dafür die zusätzliche Vorhaltung und Wartung der Baustel- leneinrichtung und anderer Vorhaltepositionen vom AG nicht vergütet. Eine während
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der Leistung zu diesem Zweck vorgenommene Änderung der Geräte und Einrich- tungen oder deren Anzahl, berechtigt nicht zu einer Änderung der angebotenen Einheits- und Pauschalpreise der Baustelleneinrichtung oder anderer Leistungen.
Termine und Abhängigkeiten, Reihenfolge
Die in den Verdingungsunterlagen angegebenen Ecktermine sind zu beachten (zur allgemeinen Bauzeit und Winterbau siehe auch Abschnitt 3.10).
Zur erfolgreichen Abwicklung der geplanten Baumaßnahmen ist eine bestimmte zeitliche Abfolge einzuhalten. Für einzelne Teilbereiche gelten bestimmte Termin- vorgaben, die sich ergeben aus den technischen Randbedingungen ergeben.
Durch die Terminvorgaben entstehen zwingende Abhängigkeiten für bestimmte Abläufe. Im Bauzeitenplan des AN müssen die Terminvorgaben und Abhängigkeiten berücksichtigt werden.
Teilabbruch der Hochwasserentlastung und Verfüllung Antriebsschacht
Vor Umbau der Hochwasserentlastung erfolgt ein Teilabbruch des Bauwerks. So werden die Decke vollständig und die Seitenwände mit Rückwand teilabgebrochen. Zudem wird der Antriebsschacht vollständig mit Beton verfüllt. Sobald die Verfüllung des Antriebsschachtes abgeschlossen ist, kann der Rückbau der Fischbauchklappe erfolgen. Abschließend wird der Wehrboden und Wehrhöcker auf planmäßige Höhe abgebrochen und für einen Ersatzneubau vorbereitet.
Zur Verfügung stehende Bauzeit:
▪ 30.11.2026 bis 14.05.2027 (Beginn Pfingstferien in Bayern)
Umbau HWE und Instandsetzung Dichtungssystem
Der Umbau der HWE kann erst nach Teilabbruch des Bauwerks erfolgen. So müssen zuvor die Decke sowie die Seitenpfeiler und Rückwand bereichsweise abgebrochen werden. Danach erfolgen die Injektionsarbeiten über die Kernbohrungen in der Bodenplatte. Erst nach Abschluss dieser Arbeiten ist der Umbau der HWE durchzu- führen.
Zur Verfügung stehende Bauzeit:
▪ 30.11.2026 bis 14.05.2027 (Beginn Pfingstferien in Bayern)
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Drainageleitung bis Zaun bei Kreisjugendring und Wiederherstellung Betriebswege
Der Bau der Drainageleitung und die anschließende Wiederherstellung der Betriebs- wege können erst nach Fertigstellung der Instandsetzung des Dichtungssystems erfolgen. Bedingt durch die freizeitliche Nutzung des Windachspeichers in den Sommermonaten gilt nachfolgende Bauzeit.
Zur Verfügung stehende Bauzeit:
▪ 30.11.2026 bis 14.05.2027 (Beginn Pfingstferien in Bayern) ▪ 20.09.2027 bis 30.11.2027 (Nach Sommerferien in Bayern)
Vorbereitende Arbeiten
Für vorbereitende Arbeiten (z.B. Einrichten BE, Anschlüsse, Rückbau Geländer, Vor- bereitung provisorischer Hochwasserschutz, etc.) soll das Zeitfenster vom frühesten Baubeginn (Ende November 2026) bis Weihnachten 2026 genutzt werden, um nach der arbeitsfreien Zeit im Januar 2027 umgehend mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen zu können.
Es ist dem AN überlassen, diesen Zeitraum (Dezember 2026) auch schon für weitere Arbeiten zu nutzen, oder auch die vorbereitenden Arbeiten erst im Januar 2027 zu beginnen. Mindestens die Aufstellung der Beschilderung zur Sperrung des Baufeldes für Personenverkehr ist bereits Anfang Dezember 2026 aufzustellen.
Die Sicherung der Baustelle über die arbeitsfreie Zeit ist entsprechend der vom AN geplanten Abläufe in den angebotenen Positionen einzupreisen.
Die vorgesehenen Abläufe und der Baubeginn sind entsprechend im Bauzeitenplan darzustellen.
Im Falle möglicher späterer Verzögerungen der Baumaßnahmen gilt der frühest- mögliche Baubeginn (Anfang Dezember 2026) als Bezugstermin.
Seitens des AGs besteht keine Vorgabe zur Dauer der arbeitsfreien Zeit über den Jahreswechsel.
3.3.3.1 Urgeländevermessung, Bestandsvermessung
Nach Herstellung der Verkehrssicherung ist ein Urgelände- und Bestandsaufmaß des gesamten Baubereiches durchzuführen (amtl. Höhensystem DHHN12, Status 100).
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Höhenfestpunkt
Als Bezugspunkt für die Vermessung steht der Festpunkt 7932 2048 am Betriebsge- bäude des Windachspeichers zur Verfügung, abweichend von der offiziellen Angabe wird dieser mit der Höhe 629,651 müNN (DHHN12) verwendet, vgl. Abb. 17.
Abb. 17: Lage des Höhenfestpunkts 7932 2048, Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de
3.3.3.2 Erkundungssuchschlitz
Im Trassenbereich der neuen Drainageleitung befinden sich im Bereich der Betriebs- zufahrt Sparten. Diese sind mittels Suchschlitzen bis zu einer Tiefe von maximal 2,00 m zu erkunden. Dabei sind sämtliche Leitungsquerungen freizulegen, zu doku- mentieren sowie lage- und höhenmäßig einzumessen. Dasselbe gilt im Bereich des herzustellenden Dichtschleiers an der Windachseealm.
3.3.3.3 Baumschutz
Vorbereitend sind in den Bereichen der BE-Flächen der angrenzende Baumbestand bzw. Bewuchs mit Schutzzäunen in Holzbauweise zu sichern. Bei Bedarf müssen
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ergänzend weitere Bereiche auf Anordnung des AG bzw. der Bauüberwachung mit Schutzzäunen ausgestattet werden.
Freimachen des Baugeländes
Alle im Baubereich befindlichen Straßen- und Hinweisschilder, Zäune, Tore, Steinblöcke, Mülleimer etc. sind abzubauen und nach Angabe des AG auf der BE- Fläche geordnet und platzsparend zwischenzulagern.
Rodungsarbeiten inkl. Wurzelstöcke sind größtenteils bereits im Vorfeld erfolgt. Bei Bedarf müssen noch nicht entfernte Wurzelstöcke in Abstimmung mit dem AG aus- gebaut und entsorgt werden.
Pflasterbeläge und Böschungssicherungen aus Wasserbausteinen sind schonend auszubauen und für den Wiedereinbau zwischenzulagern. Die Bordsteine und Ein- fassungen sind ebenso auszubauen und zwischenzulagern. Wiederverwendbares Material ist in Abstimmung mit dem AG auf der BE-Fläche zwischenzulagern. In Teil- bereichen ist die bestehende Asphaltdecke auszubauen und zu entsorgen.
Höhenfestpunkte
Im unmittelbaren Baufeld befinden sich zwei amtliche Höhenfestpunkte (Punktkennung 7932 2050 und 7932 2049). Höhenfestpunkt 7932 2050 befindet sich in der nördlichen Böschung der Hochwasserentlastung und Höhenfestpunkt 7932 2049 auf der Decken- platte der Hochwasserentlastung, vgl. Abb. 18.
Diese beiden Festpunkte sind rückzubauen. In Abstimmung mit dem AG ist der Fest- punkt 7932 2049 gegen Ende der Maßnahme als Bolzen in der HWE fixiert wieder- herzustellen und einzumessen.
Die Aufwendungen für die Koordinierung sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen.
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Abb. 18: Höhenfestpunkte innerhalb von Baufeld, Quelle: https://geoportal.bayern.de
Fangedamm – provisorischer Hochwasserschutz
Der Umbau der HWE erfordert wesentliche, bauliche Eingriffe in das Bestandsbau- werk, welches dadurch zeitweise nicht oder nur eingeschränkt funktionsfähig ist. Als besonders kritisch ist die Phase zwischen dem Rückbau der bestehenden Wehrklappe und der Herstellung der neuen Wehrschwelle zu bewerten. Um in diesem Zeitraum bescheidskonform auf ein Hochwasser reagieren zu können, ist ein bauseitiger umsetzbarer, provisorischer Hochwasserschutz vorgesehen.
Dazu gehören: ▪ Die Herstellung eines Fangedammes mit einer erosionssicheren Oberkante auf Höhe der bestehenden Wehrklappe (630,3 müNN); ▪ die Räumung des Abflussquerschnittes der HWE; ▪ die Sicherung strömungssensibler Bauabschnitte innerhalb der HWE (z.B. Ausbruchbereiche in der Bodenplatte).
Der provisorische Hochwasserschutz muss durch die bauausführende Firma innerhalb von 48 Stunden nach der Aufforderung durch das WWA umgesetzt werden können. Dies kann auch an Sonn- oder Feiertagen erforderlich sein. Zudem soll der proviso- rische Hochwasserschutz vor mehrtägigen Unterbrechungen der Bauzeit hergestellt werden, sofern nicht infolge der Vorhersage der Niederschläge ein Anstieg des Speicherwasserspiegels ausgeschlossen werden kann. Eine Freigabe zum Verzicht auf die Herstellung des provisorischen Hochwasserschutz kann im Einzelfall kurzfristig,
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jedoch ausschließlich nach schriftlicher Freigabe durch das WWA erfolgen.
Um Einschränkungen des Hochwasserschutzes während der Ausführung zu ver- meiden, muss die Herstellung bzw. die funktionstüchtige Bereitstellung der Fange- damm-Konstruktion vor dem Rückbau der Fischbauchklappe erfolgen.
Die einsatzbereite Vorhaltung der Fangedamm-Konstruktion ist nur so lange erforder- lich, bis die neue feste Wehrschwelle funktionsbereit hergestellt ist.
Der Fangedamm kann entweder innerhalb des Speichers, im Anströmbereich der HWE oder innerhalb der HWE auf Höhe oder kurz vor der Position der bestehenden bzw. neu zu errichtenden Wehrschwelle platziert werden.
Die Ausführungsart des Fangedamms steht dem AN frei.
Möglichkeiten der Ausführung sind: ▪ erosionsgesicherter und verdichteter Erdschüttdamm ▪ verzahnte Betonblocksteine mit Abdichtung ▪ mobile Systeme ▪ Big Packs ▪ Dammbalkenverschluss
Die gewählte Ausführung der Fangedamm-Konstruktion ist im Zuge der Angebots- einreichung zu nennen und zu beschreiben. Eine fehlende, ungenügende oder ungeeignete Wahl der Fangedamm-Konstruktion kann zu einem Ausschluss des Angebots führen.
Eine detaillierte Ausführung der Fangedamm-Konstruktion einschließlich Anweisungen zur einsatzbereiten Aufstellung sowie Nachweisen der Standsicherheit und Erosions- sicherheit sind im Havarie-Konzept auszuführen. Sämtliche, für die Aufstellung der Fangedamm-Konstruktion notwendigen, Baustoffe und -geräte sind bauseits vorzu- halten.
Oberboden
Oberbodenabtrag
Ein Oberbodenabtrag ist hauptsächlich im Anströmungsbereich der HWE erforderlich, wo das Ablaufgerinne der Drainageleitung in den Windachspeicher geführt wird. Weitere Bereiche, in denen kleinere Mengen an Oberboden abgetragen werden, sind:
▪ Dammböschungen an den Seitenwänden der HWE
▪ Injektionsbereich bei Windachseealm über Betriebsauslass
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Der Oberboden wird in maximal 2 m hohen separaten Mieten gelagert (steile Trapezmieten mit 4% geneigter Mietenkrone). Oberbodenmieten dürfen bei ihrer Aufschüttung keinesfalls befahren werden. Sie sind allseitig zu profilieren und bei Lagerzeiten > 2 Monaten während der Vegetationszeit unmittelbar nach Aufmietung aktiv zu begrünen.
Oberbodenauftrag
Eine Andeckung mit zwischengelagertem Oberboden ist vor allem im Injektionsbereich bei der Windachseealm über dem Betriebsauslass vorgesehen. Des Weiteren wird Oberboden für kleinteilige Bereiche zur Angleichung der Eingriffsflächen an den Bestand verwendet.
Teilabbruch der Hochwasserentlastung und Verfüllung Antriebsschacht
Die Baureihenfolge und die terminlichen Abhängigkeiten sind in Abschnitt 3.3.2 be- schrieben.
Mit Beginn des Umbaus der Hochwasserentlastung sind Abbrucharbeiten durch- zuführen. Zunächst sind die vorhandenen kleineren Ausstattungen der Hochwasser- entlastung, insbesondere Geländer, Deckensinkkasten und sonstige Einbauteile, sowie das Antriebshäuschen einschließlich der darin befindlichen Einbauteile zurückzubauen.
Anschließend sind die Bauteile des Stahlwasserbaus im Bereich des Antriebsschachts zu demontieren. Im Zuge des Ausbaus der vorhandenen Komponenten des Hydraulik- antriebs sind geeignete Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Verunreinigungen vorzusehen. Anfallendes Hydrauliköl sowie sonstige Schmier- und Betriebsstoffe sind fachgerecht aufzufangen, zu sammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Danach ist die Decke der Hochwasserentlastung in einem Teilbereich von mindestens 0,85 m x 3,00 m entsprechend der Grundfläche des Antriebsschachts abzubrechen.
Kleinere, durch die Antriebswelle bedingte Nischen und Wandöffnungen sind bauseits mit Beton und konstruktiver Bewehrung fachgerecht zu verschließen.
Anschließend ist die Innenwandfläche des Antriebsschachts vorzubereiten und durch Spitzen aufzurauen. Danach kann in der Aufstandsfläche die Anschlussbewehrung eingebaut und der vorgefertigte Bewehrungskorb eingehoben werden. Der Antriebs- schacht ist anschließend lagenweise mit Beton zu verfüllen. Dabei ist aus statischen Gründen folgende Vorgabe zu beachten:
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Ohne weitere stützende Maßnahmen ist nur eine lagenweise Verfüllung mit Füll- höhen von 1,5 m bzw. V = 3,83 m³ und anschließender Erhärtung (t = 5 – 7 h) max E zulässig.
Erst nach Abschluss dieser Arbeiten kann die bestehende Deckenplatte abgebrochen werden. Die Deckenplatte ist gelenkig auf den bestehenden Seitenwänden sowie der geneigten Rückwand gelagert.
Gemäß den historischen Ausführungsplänen weist die Deckenplatte Abmessungen von 13,40 m x 8,45 m sowie einschließlich des Gussasphaltaufbaus eine Dicke von d = 58 cm auf. Beim Abbruch ist darauf zu achten, dass die vorhandenen Bewehrungs- anschlüsse der Seitenwände und der Rückwand zur Deckenplatte nicht beschädigt werden (vgl. Abb. 19).
Abb. 19: Detail Bewehrungsanschluss von Seitenwand in Deckenplatte – Bewehrungsplan
Nach dem Abbruch der Deckenplatte kann der Stahlwasserbau im Abflussquerschnitt der Hochwasserentlastung vollständig zurückgebaut werden. Dies umfasst die Fisch- bauchklappe einschließlich der zugehörigen Antriebsbauteile, welche sich außerhalb des Antriebsschachts befinden. Die beidseitig in den Seitenwänden angeordneten Schleifbleche verbleiben im Bestand und sind nicht zurückzubauen.
Anschließend sind der Wehrboden und der Wehrhöcker abzubrechen. Der Betonabtrag ist mittels Hochdruckwasserstrahlen auszuführen, um die obere Anschlussbewehrung freizulegen, ohne diese zu beschädigen. Die obere Bewehrungslage der Anschluss- fläche ist vollflächig und vollständig freizulegen.
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Abschließend sind die Seitenwände und die Rückwand partiell abzubrechen, um eine höhengleiche und gleichmäßige Anschlussfläche für die geplante Erhöhung der Wände herzustellen. Der Betonabtrag ist auch hierbei mittels Hochdruckwasserstrahlen durchzuführen, sodass eine Beschädigung der vorhandenen Anschlussbewehrung ausgeschlossen wird.
Instandsetzung Dichtungssystem
Injektionsziel
Ziel der Injektionen ist, neben der Verbesserung der Abdichtungswirkung, die bestehenden Wasserwegigkeiten zu unterbrechen, um die Sickerwasseraustritte bei Hochwasser und die damit einhergehende Erosionsgefahr zu unterbinden.
Bohrtiefen
Gemäß den Aufschlussbohrungen RH1, RH10, RH13, RH3 und RH14 (vgl. Anlage 18) liegt eine grundwasserstauende Schicht (Moränenschluff) auf einem Niveau zwischen 619,29 m NN und 617,53 m NN, d. h. zwischen 6,60 m und 17,30 m unter der Ge- ländeoberkante. Unter Annahme einer Mindesteinbindetiefe von 2,0 m in den Stauer ergibt sich eine Bohrtiefe bzw. Gesamttiefe des Injektionsschleiers von bis zu 17,30 m. Die Bohrungen unter dem Einlaufboden der Hochwasserentlastung werden mit einer Länge von 9,70 m (ab UK Einlaufboden Hochwasserentlastung) ausgeführt.
Injektionskonzept
Bei Angebotsabgabe hat der AN ein Baukonzept abzugeben, das folgende Punkte beinhaltet:
▪ Angaben zum Bohrverfahren und der Gerätetechnik (gewählter Bohrdurchmesser, Mischanlage, Verpressanlage, Datenaufzeichnung etc., Technische Daten der Anlagen) ▪ Vorgesehene Verpressmittel / Zuschlagstoffe (Stoffart, Produktdatenblätter) ▪ Vorgesehenes Personal (Anzahl, Qualifikation etc.) ▪ Vorgesehene Nutzung der Baustelleneinrichtungsflächen
Nach Auftragserteilung hat der AN ein Injektionskonzept mit Injektionsreihenfolge inkl. Bauablaufplan zu erstellen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der genaue Umfang des Konzepts ist im LV näher beschrieben. Ebenfalls ist eine Eignungsprüfung inkl. Qualitätsüberwachungsplan (QS-Plan) für die Suspensionen, die der AN zur Verwendung vorsieht, abzugeben. Die Suspensionen und der Umfang der Eignungs- prüfung sind im LV genauer beschrieben.
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Der Höhenunterschied zwischen der BE-Fläche 1 am luftseitigen Dammfuß, auf welcher die Injektions-BE anzuordnen ist (siehe Abschnitt 2.4), und der Dammkrone beträgt rd. 12 m, zum Injektionsbereich an der Windachseealm bis rd. 15 m. Dies ist kalkulatorisch für die zu wählenden Gerätschaften und für das Injektionskonzept zu berücksichtigen.
Injektionsversuch
Zur Festlegung der zulässigen bzw. erforderlichen Injektionsdrücke, des Bohrloch- rasters, der erzielbaren Reichweiten sowie möglicher Injektionsraten ist ein Injektions- versuch mit dreiecksförmigem Grundriss zu Beginn der Maßnahme durchzuführen. Der Injektionsversuch kann lagemäßig in den vorgesehenen dreireihigen Injektionsschleier integriert werden. Bedingt durch die terminlichen Randbedingungen ist die Durch- führung des Injektionsversuchs im Bereich unterhalb des Wehrbodens der Hoch- wasserentlastung am geeignetsten.
Phase 1, Injizieren der beiden äußeren Reihen
Die Injektionen der beiden äußeren Injektionsreihen werden als Penetrationsinjektion über den Spülkopf des Bohrgestänges der Injektionsbohrungen ausgeführt. Dies bietet sich an, da aufgrund des möglicherweise leicht strömenden Grundwassers die Injektionszeiten pro Stufe kurz gehalten werden müssen (ca. 10 bis 20 Minuten).
Die Bohrungen sind mit einer Neigung von 0° - 25° (hauptsächlich werden vertikale Bohrungen ausgeführt) zur Vertikalen herzustellen. Die zu erreichenden Tiefen betragen bis zu 17,5 m (Tiefe nicht Bohrlänge).
Es erfolgt das Injizieren des Standardzement-Bentonit-Gemischs in den beiden äußeren Injektionsreihen zur Abdichtung der durchlässigen Sand- und Kiesanteile. Es wird injiziert, bis (als Ergebnis des Injektionsversuchs) entweder ein vordefiniertes Volumenlimit erreicht ist oder der Druck sprunghaft ansteigt und somit größere Fließ- wege verschlossen sind. Als Injektionsmittel ist zunächst Normalzement (d85 < 0,04 mm) vorzusehen. Ggf. ist auch mit einem Erstarrungsbeschleuniger zu arbeiten.
Phase 2, Injizieren der inneren Reihe
Die Injektion des Baugrunds innerhalb der beiden hergestellten Injektionsreihen erfolgt danach mit Manschettenrohrinjektionen. Dies ist nach dem Erhärten der äußeren Injektionsreihen möglich und ist, im vom AN zu erstellenden Ablaufplan, zu berück- sichtigen. Verdrängungsbohrungen sind nicht zulässig. Die Tiefe der Bohrung für das Manschettenrohrverfahren beträgt bis zu 17,5 m.
Die vorab hergestellten beiden äußeren Injektionsreihen bilden ein Widerlager für die
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innere Reihe. Um die sandigen Bestandteile des Bodens zu erreichen, ist die innere Reihe als Manschettenrohrinjektion zumindest tiefengestaffelt mit Feinstzement bzw. Feinstbindemittel (d85 < 0,008 bis 0,0015 mm) sowie mit Injektionsdrücken tiefenab- hängig von ca. bis zu 10 bar zu injizieren.
Bohrlochraster
Um einen durchgängigen Injektionsschleier im Baugrund zu erzeugen, müssen sich die Injektionskörper der einzelnen Bohrlöcher überschneiden. Im vorhandenen Baugrund werden gemäß Planung erzielbare Reichweiten der Suspension von 0,8 m bis 1,2 m erwartet. Davon ausgehend wird der Regel-Bohrlochabstand auf 1,50 m festgelegt. Aufgrund abknickender und in der Länge unterschiedlicher Injektionsachsen, variieren die Bohrlochabstände. Als Achsabstand der Injektionsreihen wurde 1,0 m gewählt, vgl. untenstehende Abb. 20.
Abb. 20: Gewähltes Regel-Bohrlochraster
Im Falle eines Bohrlocheinsturzes oder im Falle von erkennbaren kritischen Wasser- wegigkeiten ist das betroffene Bohrloch unverzüglich zu injizieren. Es muss genügend Material vorgehalten werden, um zwei Bohrlöcher sichern zu können. Hierfür hat der AN schnellerhärtenden Zement sowie Sand auf der Baustelle vorzuhalten.
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Erfolgskontrolle
Zusätzlich zur Auswertung der Druck-Mengen-Diagramme der einzelnen Injektions- stufen sind zur Überprüfung des Abdichtungserfolgs Auffüllversuche mit konstanter oder variabler Druckhöhe in gesondert herzustellenden Kontrollbohrungen zwischen den Injektionsreihen durchzuführen. Die Auffüllversuche sowie die Ermittlung der er- reichten Durchlässigkeitsbeiwerte sind gemäß DIN EN ISO 22282-2 und DIN 18130-2 durchzuführen und auszuwerten.
Ergänzend ist der erreichte Abdichtungserfolg mittels In-situ-Durchlässigkeitsprüfungen (WD-Tests) über vereinzelte, vorhandene, vorab gespülte Manschettenrohre nachzu- weisen. Nach Abschluss der Injektionsarbeiten und einer Aushärtezeit von mehreren Tagen werden die bereits eingebauten Manschettenrohre erneut genutzt. Über Doppel- packer wird Wasser mit geringem Druck, unterhalb des Aufbrechdrucks der Mantel- mischung, beispielsweise mit 0,2 bis 0,5 bar, eingepresst und die Wasseraufnahme des umgebenden Bodens ermittelt.
Der abschließende Qualitätsnachweis erfolgt ergänzend mittels Pumpversuch. Hierzu wird unmittelbar hinter dem Injektionsschleier auf der Luftseite ein Brunnen hergestellt. Während des Abpumpens werden die Grundwasserstände und die nachströmende Wassermenge beobachtet.
Umbau Hochwasserentlastung
Der Umbau der Hochwasserentlastung kann erst nach Abschluss der Injektions- arbeiten im betreffenden Bereich erfolgen, vgl. hierzu Abschnitt 3.3.8.
Der Umbau umfasst folgende Bauwerksteile: ▪ Verfüllung Antriebsschacht ▪ Herstellung der Überlaufschwelle als WES-Profil samt luftseitiger Ausrundung ▪ Erhöhung Seitenwände ▪ Erhöhung Rückwand ▪ Anschlussbereiche an bestehende HWS-Mauer ▪ Wiederherstellung von Steinsatz im Einlaufbereich
Die Verfüllung des Antriebsschachts wird hier nicht näher beschrieben, vgl. hierzu Abschnitt 3.3.7.
Die neue Überlaufschwelle ist als WES-Profil in Stahlbetonbauweise herzustellen. Die Wehrschwelle weist eine Breite von 10,00 m auf. Die Oberkante der neu herzustellen- den Schwelle ist auf eine Höhe von 630,30 m NN herzustellen und entspricht damit der derzeitigen Stellung der Fischbauchklappe.
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Die Betonanschlussflächen der Schwelle an den Bestand sind durch Spitzen aufzu- rauen und durch eingeklebte horizontale und vertikale Anschlussbewehrung zu ergän- zen. Im Bereich der vorhandenen Schleifbleche sind die Stahlanschlussflächen bereichsweise ebenfalls zu durchbohren. Hierzu sind Bohrungen durch die Stahlbau- teile sowie in den dahinterliegenden Bestandsbeton herzustellen, um horizontale Anschlusseisen einzukleben. Die Materialstärke der Schleifbleche beträgt 20 mm.
Bei der Herstellung der Wehrschwelle ist insbesondere auf eine hochwertige und gleichmäßige Oberflächenqualität des Wehrrückens zu achten. In der Schalung sind geeignete Betonier- und Entlüftungsöffnungen vorzusehen.
Im Anschluss ist der Wehrboden wasser- und luftseitig der Wehrschwelle auf die plan- mäßige Höhe in Stahlbetonbauweise herzustellen. Im luftseitigen Bereich ist eine saubere und gleichmäßige Angleichung der Ausrundung der Wehrschwelle an den Bestand sicherzustellen.
Die Erhöhung der Seitenwände und der Rückwand ist ebenfalls in Stahlbetonbauweise auszuführen. Die geometrische Ausbildung der bestehenden Bauteile ist grundsätzlich beizubehalten; abweichend hiervon sind die Seitenwände senkrecht nach oben weiter- zuführen. In den freigestrahlten Betonanschlussflächen sind vertikale Anschlusseisen einzubauen. Ergänzend sind horizontale Anschlusseisen in die seitlichen Anschluss- flächen zur bestehenden Hochwasserschutzmauer einzukleben.
Die Oberflächen der erhöhten Bauteile sind zur Sicherstellung der Entwässerung mit einem Gefälle von 3 % in Richtung der Hinterfüllung auszubilden. Geometrische Einzelheiten sind den Planunterlagen zu entnehmen.
Die Sichtflächen der Erhöhung von Seitenwänden und Rückwand sowie die An- schlüsse an die bestehende Hochwasserschutzmauer sind mit vertikaler Bretter- schalung auszuführen. Die Betonoberfläche der Wehrschwelle ist dagegen mit horizontaler Bretterschalung herzustellen und nach dem Ausschalen vollflächig abzuschleifen.
Die Gestaltung der Massivbauteile und der Betonsichtflächen ist den Bauwerksplänen zu entnehmen.
Alle Sichtbetonflächen sind in der Sichtbetonklasse SB2 auszuführen. Erforderliche Arbeitsfugen werden mit umlaufend eingelegten Trapezfugen hergestellt. Alle sichtbaren Kanten werden mit Dreikantleisten 1,5 cm/1,5 cm gebrochen. Die Überlaufschwelle darf keine horizontalen Fugen aufweisen.
Abschließend ist auf der Rückwand sowie abschnittsweise auf der neu hergestellten und bestehenden Hochwasserschutzmauer ein Füllstabgeländer in Anlehnung an die
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RiZ-ING herzustellen. Die Geländerhöhe beträgt durchgängig 1,30 m, gemessen ab Oberkante Kronenweg. Mehraufwendungen infolge eines nicht geradlinigen Verlaufs der Hochwasserschutzmauer in Lage und Höhe sind in die Leistung einzukalkulieren.
Drainage
Die Drainageleitung sowie das offene Gerinne aus gepflasterten Natursteinen werden nach Abschluss der Injektionsarbeiten und dem Umbau der HWE ausgeführt.
Die Leitungstrasse verläuft von der Grundstücksgrenze des Zeltplatzes des Kreis- jugendrings innerhalb der Betriebsstraße bis zur Einleitung in den Windachspeicher. Die Gesamtlänge der Wasserführung beträgt rd. 83 m. Davon werden rd. 42 m verrohrt hergestellt und 41 m als offenes Gerinne mit Natursteinen ausgekleidet.
Innerhalb der Betriebsstraße wird die Drainageleitung in einem verbauten Graben her- gestellt. Verbaut wird ein Transportrohr PE-HD DN400 sowie zwei Entwässerungs- schächte DN1000. An Schacht S06 ist die Dachflächenentwässerung des Betriebsge- bäudes des Betriebsauslasses zu schließen. Das Transportrohr schließt in der Böschung zum Speicherraum mit einem Böschungsformstück ab.
Das Böschungsformstück, welches mit einem Absperrgitter versehen wird, wird mit Natursteinen umpflastert. Als offenes Gerinne aus gepflasterten Natursteinen verläuft die Wasserführung über die Böschung geradlinig in Richtung Einleitstelle. Das Gerinne wird als 0,3 m tiefes und 1 m breites Trapezgerinne mit Böschungsneigungen in 1:1,5 ausgebildet.
Im Bereich der Zuwegung zur Hochwasserentlastung wird das offene Gerinne mit einer Gerinnebreite von max. rd. 8 m und -länge von rd. 8 m als Furt ausgebildet. Das Trapezgerinne weist dort eine Sohlbreite von 0,5 m und Böschungslängen von je 3,75 m auf. Die Böschungen werden im Bereich der Furt mit 1:10 ausgeführt.
Im Querungsbereich mit der Injektionsachse wird der Leitungsgraben nach dem Freistemmen des vorab hergestellten Injektionskörpers mittels Tonschlagdichtung verfüllt.
Sparten Dritter
Siehe auch Ausführungen in Abschnitt 2.9
Der AN hat zum Beginn der Maßnahme eigenverantwortlich eine Spartenanfrage zu stellen. Die Kosten hierfür hat der AN zu tragen.
Im Projektgebiet befinden sich eine Vielzahl von Sparten und Leitungen, siehe hierzu
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Sparteneintragungen in Anlage 5 und Anlage 6. Alle Sparten und Leitungen sind während der Bauzeit zu sichern (z.B. in Baugruben).
Alle Arbeiten an Sparten und Leitungen sind vorab rechtzeitig mit dem Sparten- betreiber und mit dem Bauherrn abzustimmen.
3.4 Eigenüberwachung
Allgemein
Der Auftragnehmer hat eine Eigenüberwachung seiner Arbeiten durchzuführen. Für die Prüfungen ist ein Qualitätssicherungsplan durch den AN zu erstellen und mit dem AG abzustimmen.
Sämtliche erforderliche Eignungs- und Eigenüberwachungsprüfungen sind durch den AN auf eigene Kosten durchzuführen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Prüfungsergebnisse sowohl für den Eignungsnachweis zu liefernden Stoffen als auch der Eigenüberwachung sind dem AG vorzulegen.
Erdarbeiten und Injektionen
Hinsichtlich der durchzuführenden Prüfungen wird auf die geltenden Normen und Richtlinien verwiesen.
Alle für die Überwachung erforderlichen Einrichtungen sind in die entsprechenden Positionen einzukalkulieren. Die Überwachung kann entweder durch ein anerkanntes bodenmechanisches Labor oder durch qualifiziertes eigenes Personal in einem Laborwagen vor Ort durchgeführt werden. Alle Ergebnisse der Eigenüberwachung sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Für Erdarbeiten für Straßen- und Wegebau gelten die Anforderungen der ZTV E-StB
Der AG behält sich vor, den Ort der jeweiligen Probennahme festzulegen.
Beton
Die Frisch- und Festbetoneigenschaften von Beton der Überwachungsklasse 2 sind eigens zu überwachen. Die Leistungen umfassen insbesondere: ▪ Herstellung von Probekörpern und Transport ins Labor ▪ Durchführung von Frischbetonprüfungen auf der Baustelle ▪ Durchführung von Prüfungen im Labor ▪ Koordination und Abstimmung mit den Überwachungsstellen ▪ Erstellung einer abschließenden Herstellungsdokumentation (Bericht, Lieferscheine, Prüfprotokolle etc.)
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Für die Prüfungen gelten die Anforderungen der ZTV-W.
Asphalt
Für die Arbeiten im Asphaltstraßenbau gelten die Anforderungen der ZTV-Asphalt-StB.
3.5 Havarie- bzw. Hochwasserschutzkonzept
Der Auftragnehmer der Baumaßnahme hat vor Beginn der Maßnahme ein entspre- chendes Notfall-Konzept vorzulegen, in welchem er die seinerseits vorgesehene Ausführungsweise der provisorischen Hochwasserbereitschaft erläutert. Das Notfall- Konzept ist durch das WWA freizugeben und bei Bedarf anzupassen.
Das Vorhalten und der Aufbau eines geeigneten bauzeitlichen Hochwasserschutzes sind bei der Erstellung des Konzeptes zu berücksichtigen, vgl. Abs. 3.3.5.
3.6 Wasserhaltung
Für die Herstellung einzelner Gewerke während der Bauausführung ist im Bedarfsfall eine Wasserhaltung erforderlich. Die Dimensionierung der Wasserhaltung erfolgt in Abhängigkeit vom Wasserstand im Windachspeicher und/oder der Witterung.
Art und Durchführung der Wasserhaltung obliegt dem AN. Eine geeignete Wasser- haltung bis zum Risikoübergang liegt vollumfänglich im Verantwortungsbereich des AN.
Für die Wasserhaltung bzw. anfallende Bauwässer im Allgemeinen ist vom AN eine wasserrechtliche Bewilligung einzuholen. Zu beantragen ist diese beim Landratsamt Landsberg an Lech. Für Verzug aus einem Nichtvorliegen der wasserrechtlichen Bewilligung erwachsen keine Ansprüche zu Stillstandszeiten. Es wird darauf hinge- wiesen, dass alle Bauwässer vor deren Einleitung in den Vorfluter (sofern Genehmi- gung zur Einleitung vorliegend) über ausreichend dimensionierte Absetzbecken zu leiten sind.
Die Kosten für die Sammlung und schadlose Ableitung des zufließenden Oberflächen- wassers sind in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen, sofern keine geson- derte Leistungsposition für die entsprechende Wasserhaltung ausgeschrieben ist.
3.7 Baubehelfe
Baubehelfe, wie z. B.
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▪ Baugruben- und Wandsicherungen, ▪ Arbeits- und Traggerüste, ▪ Montageeinrichtungen und ▪ Bauhilfsmaßnahmen ▪ Fangedamm
sind entsprechend den anerkannten Regeln der Technik zu konstruieren. Es kann vom AN durch den AG ein prüffähiger statischer Nachweis verlangt werden. Die geltenden Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
3.8 Stoffe
Datenblätter und Lieferscheine aller verwendeten Stoffe sind dem AG im Original zur Verfügung zu stellen.
Hinsichtlich der Eignungsprüfung von vorgesehenen Baustoffen siehe Abschnitt 3.15.
Lagerung von Stoffen
Die zur Herstellung notwendigen Werkstoffe oder Fertigungsteile dürfen auf dem Baufeld nur in dem Umfang gelagert werden, wie sie zur Herstellung benötigt werden und hierdurch zeitgleich herzustellende Gewerke nicht behindert werden. Die hierfür notwendigen Lagermöglichkeiten und Lagermengen sind daher mit der Bauleitung abzustimmen. Die Lagerung auf den Dammböschungen ist untersagt.
Wassergefährdende Stoffe
▪ Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist sorgfältig darauf zu achten, dass keine Grundwasserverunreinigung auftritt. Auslaufende oder verschüttete Flüssigkeiten sind umgehend zu beseitigen. ▪ Die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen im Überschwemmungsgebiet ist nicht zulässig. ▪ Die Betankung leicht beweglicher Baufahrzeuge hat außerhalb des Baubereichs zu erfolgen. Der Betankungsbereich ist entsprechend zu sichern, beispielsweise durch eine Untergrundabdichtung mittels Betonplatte oder durch die Reinigung der anfallenden Niederschlagswässer über einen Schlammfang mit nachgeschaltetem Ölabscheider. ▪ Die Betankung von schwer beweglichen Baufahrzeugen hat unter Verwendung von Unterstellbehältern zu erfolgen. ▪ LKWs, die lediglich dem Antransport von Stoffen dienen, dürfen nicht im Bau- stellenbereich betankt werden. ▪ Die Lagerung von Mineralölen im Baustellenbereich (mit Ausnahme der Tankfüllung der mobilen und stationären Geräte) ist nicht zulässig. Stationäre Geräte mit Tankfüllung, oder wenn die Möglichkeit von Schmierölaustritten besteht,
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sind in dichten Wannen oder auf öl- und wasserdichtem Belag aufzustellen. Es ist für die Entleerung und schadlose Verbringung der in den Wannen anfallenden Wässer zu sorgen. ▪ Reinigung, Reparaturen, Schmierungen, Ölwechsel an Fahrzeugen und Bauma- schinen dürfen nur auf eigens dafür vorgesehenen, gegen Verunreinigung des Untergrundes geschützten Plätzen, die ständig rein zu halten sind, durchgeführt werden. Die bei diesen Arbeiten anfallenden, für das Grundwasser oder Oberflächenwasser schädlichen Stoffe sind zu sammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen. ▪ Durch regelmäßige Kontrollen ist sicherzustellen, dass alle eingesetzten Maschi- nen technisch einwandfrei sind.
3.9 Abfälle
Bei der Durchführung der Maßnahme fallen Bau- und Abbruchabfälle an. Diese sind getrennt nach Stoffarten zu erfassen, schadlos zu verwerten oder ordnungsgemäß zu beseitigen.
Die voraussichtlich anfallenden Abfallarten, Mengen und Abfallschlüssel sind der Ausschreibung zu entnehmen.
Abfälle sind insbesondere in mineralische Abbruchmaterialien, Metalle, Holz, Kunststoffe und Dämmstoffe sowie gegebenenfalls schadstoffhaltige bzw. gefährliche Abfälle zu trennen. Eine Vermischung belasteter und unbelasteter Baustoffe ist unzulässig.
Bei Verdacht auf schadstoffhaltige oder kontaminierte Materialien sind vor dem Wiedereinbau, der Verwertung oder der Entsorgung geeignete Beprobungen und Untersuchungen durchzuführen.
Die Entsorgungsleistungen sind im Leistungsverzeichnis stoffstrombezogen und unter Angabe der Abfallschlüssel gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung ausgeschrieben. Die erforderliche Verbleibs- und Entsorgungsdokumentation einschließlich Wiegescheinen ist dem Auftraggeber vorzulegen.
Deponiegebühren werden vom Auftragnehmer getragen und in den Einheitspreisen berücksichtigt.
Ergänzend gelten die Regelungen des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatts 241 „Abfall – Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen“.
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3.10 Winterbau
Die Baumaßnahme beginnt planmäßig Ende November 2026. Die Ausführung der ausgeschriebenen Bauleistungen sind auch in den Wintermonaten zu erbringen! Als Bauzeitraum steht ein Jahr zur Verfügung, wobei in den Sommermonaten (zwischen Beginn der Pfingstferien und dem Ende der Sommerferien) keine Arbeiten stattfinden dürfen, um die Naherholungsfunktion des Windachspeichers in diesem Zeitraum aufrecht zu erhalten.
Witterungseinflüsse, mit denen in der vorgesehenen Bauzeit normalerweise zu rechnen ist, berechtigen nicht zu Nachforderungen. Zusätzlich ist Abschnitt 2.5 dieser Baubeschreibung zu beachten.
Im Falle von Witterungseinflüssen, die die Einstellung des Baubetriebes erforderlich machen, sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die Baustelle ist verkehrssicher zu machen. Eine Abstimmung mit dem Auftraggeber ist zwingend erforderlich. Die Baustelleneinrichtung ist dabei weiter vorzuhalten. Bei Verbesserung der Witterungs- verhältnisse ist der Baubetrieb unverzüglich wiederaufzunehmen.
Geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Frosteinwirkung sind zu treffen. Beispiels- weise darf die Frischsuspensionstemperatur, gemessen an der Einbaustelle + 8 °C nicht unter- und + 30 °C nicht überschreiten. Die aktuell zu messenden Frisch- suspensionstemperaturen sind auf dem Protokoll des ersten Arbeitsschrittes am Morgen und um 13.00 Uhr eines jeden Arbeitstages zu verzeichnen.
Für den Betonbau ist Wintereinbau vorgesehen. Die technischen Vorschriften sind einzuhalten. Notwendige Maßnahmen sind in die entsprechende Position einzu- rechnen. Die Kosten für Stillstand bei Nichteinhaltung dieser Kriterien werden vom AN getragen.
Notwendige Vorkehrungen durch diese Witterungseinflüsse, welche Standzeiten verursachen können, berechtigen im Allgemeinen in keinem Fall zu Nachforderungen. Diese Standzeiten sind in der Kalkulation durch die Annahme von Ausfallzeiten zu berücksichtigen.
3.11 Beweissicherung
Die Benutzung vorhandener Straßen und Wege erfolgt auf Risiko des AN. Forder- ungen Dritter berechtigen nicht zu Nachforderungen an den AG. Der AN kann auf eigene Kosten eine Beweissicherung durchführen.
Die Beweissicherung von Zufahrtsstraßen, Einbauten etc. obliegt dem AN. Kann durch
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eine nicht fachgerecht durchgeführte oder fehlende Beweissicherung des AN nicht nachgewiesen werden, dass Schäden bereits vor Baubeginn vorhanden waren, so ist der AN für die Behebung der Schäden verantwortlich. Die Beweislast liegt beim AN und nicht beim Geschädigten.
Termine zur Beweissicherung sind dem AG sowie dem Eigentümer/Zuständigen/ Behörde rechtzeitig anzukündigen, um eine Teilnahme an einem gemeinsamen Termin zur Beweissicherung zu ermöglichen.
Mit dem AG ist rechtzeitig vor Beginn der (Injektions-)Arbeiten rund um den Betriebs- auslass ein Termin zur Beweissicherung innerhalb des Betriebsauslasses zu verein- baren.
Für eine Begehung des Betriebsauslasses ist das Setzen des Revisionsverschlusses erforderlich. Eine Vorlaufzeit von mindestens 2 Wochen sowie eine Zufahrtsmöglichkeit zum Einlaufbereich des Betriebsauslasses müssen berücksichtigt werden.
3.12 Sicherungsmaßnahmen
Sicherungsmaßnahmen wie z.B. Absturzsicherungen für Personal und Geräte im Be- reich von Böschungen sowie das Tragen von Rettungswesten sind in die jeweilige Position mit einzurechnen. Ansonsten sind die üblichen Unfallverhütungsvorschriften und die Vorgaben des AG zu beachten. Die Vorgaben des AG sind im Vorfeld abzustimmen und beinhalten u.a. die folgenden Punkte:
▪ Zu Baubeginn wird eine Besprechung zur Arbeitssicherheit abgehalten, an der alle an der Baumaßnahme beschäftigten Poliere und Bauleiter teilnehmen müssen. Diese Besprechung wird bei Bedarf mehrmals wiederholt, die Kosten dafür sind in die entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses einzurechnen. ▪ Es gilt Helmpflicht. Dies gilt ebenfalls für alle Subunternehmer sowie für alle Fahrzeugführer beim Verlassen des Fahrzeugs. ▪ Die Fachkraft für Arbeitssicherheit des AN ist mit dem Angebot zu benennen. Sie muss die Baustelle mindestens zweimal pro Woche kontrollieren und dies proto- kollieren. Das angefertigte Protokoll ist dem AG spätestens am folgenden Werktag auf Wunsch vorzulegen. ▪ Bei Unfällen ist das Unfallmeldeblatt unverzüglich auszufüllen und dem AG und seinem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu melden.
Die Baustelle wird durch einen vom AG beauftragten Sicherheits- und Gesundheits- schutzkoordinator überwacht. Die entsprechenden einzuhaltenden Unterlagen (SiGe- Plan, Baustellenordnung etc.) werden dem AN zusammen mit den Ausführungsunter- lagen übergeben (siehe Abschnitt 4.1).
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3.13 Belastungsannahmen
Die zu Grunde zu legenden Bodenkennwerte für Belastungsannahmen für statische Berechnungen von Bauhilfsmaßnahmen o. ä. können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden, vgl. Anlage 18.
Der AN hat sich eigenverantwortlich darum zu kümmern, dass die Tonnagebe- grenzungen auf den Zuwegungen und im Baubereich eingehalten werden. Anderenfalls sind zusätzliche Maßnahmen zur Verstärkung (Überschüttungen, Baggermatratzen, Stahlplatten, etc.) zu ergreifen. Die Kosten hierfür trägt der AN.
Die vorhandene Deckenplatte der Hochwasserentlastung ist gemäß Ausführungen in der Bestandsstatik nicht befahrbar. Die Nutzlast wird mit 500 kg/m2 angegeben.
Der AN hat selbst für die Standsicherheit seiner Geräte zu sorgen.
3.14 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren
Sämtliche Leistungen, die nicht durch Planungsmaße hinreichend beschrieben sind, sind aufzumessen. Sind Abmessungen in den Plänen vorgeschrieben, so wird die tat- sächlich ausgeführte Menge bis maximal der plangemäßen Ausführung abgerechnet.
Die Aufmaße sind ständig dem Baufortschritt entsprechend zu erstellen.
Aufmaße gelten erst als rechtsverbindlich anerkannt, wenn sie mit zwei Unterschriften (Bauüberwachung und Firmenbauleitung) versehen sind. Es wird nach Aufmaß, Plan bzw. nach Lieferschein oder Fuhrschein abgerechnet. Die Suspensionsmengen sowie Verpresszeiten werden nach den Herstellungsprotokollen abgerechnet.
Die Mengenermittlung bei Schüttmaterialien erfolgt nach Abtragsprofilen, ggf. dem Aufmaß an Zwischendeponien und den Auftragsprofilen. Die Lagerungsdichte der Zwischendeponien ist ggf. mit Hilfe von Versuchen festzulegen. Die Versuche sind in Absprache mit dem AG festzulegen. Die Erschwernisse und Verzögerungen bei der Zwischendeponierung (Feststellen des Aufmaßes vor Abtrag) müssen in die jeweiligen Einheitspreise für Zwischenlagerung eingerechnet werden und werden nicht gesondert vergütet.
Die Einbaumengen von Liefermaterial müssen anhand von Lieferscheinen nachge- wiesen werden können. Eine entsprechende Massenbilanz ist auf Verlangen der örtlichen Bauüberwachung vom AN vorzulegen.
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3.15 Prüfungen
Sämtliche erforderliche Eignungsprüfungen sind durch den AN auf eigene Kosten durchzuführen. Die Prüfungsergebnisse der für die Eignungsnachweise zu liefernden Stoffe sowie der Eigenüberwachung sind dem AG vorzulegen.
3.16 Baubesprechungen
Baubesprechungen finden vor Ort (im Besprechungs-Container des ANs) in einem wöchentlichen Turnus statt. In Zeiten weniger intensiver Bautätigkeit kann nach Rücksprache mit dem AG auf einen 2-Wochen-Turnus reduziert werden. Im Zuge der Baubesprechungen hat der AN mindestens einen Überblick über die zurückliegenden Arbeiten (seit der vorherigen Baubesprechung) und zudem einen Überblick der in den folgenden beiden Wochen anstehenden Arbeiten zu geben. Die Protokollierung der Baubesprechung erfolgt durch die örtliche Bauüberwachung.
3.17 Regiearbeiten/Stundenlohnarbeiten
Regiearbeiten werden nur vergütet, sofern sie keinen Bestandteil der beauftragten Leistung darstellen, vorher mit dem AG abgestimmt wurden und ein vom AG oder der örtlichen Bauüberwachung geprüfter und freigegebener Arbeitsnachweis (Stunden- zettel) über die geleistete Arbeit vorliegt.
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4 Ausführungsunterlagen
4.1 Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen
▪ Leistungsverzeichnis ▪ BE-Plan inkl. Anfahrtsweg ▪ Lageplan mit Absteckpunkten und Schnitten (Regelquerschnitte, Längsschnitt, etc.) ▪ Bauwerkspläne (Abbruch und Neubau) ▪ Schal- und Bewehrungspläne ▪ Baugrunderkundungen inkl. Ergänzung mit Einteilung in Homogenbereiche ▪ Versuchsbericht Nr. 444 der Versuchsanstalt Obernach ▪ Unterlagen zum Landschaftspflegerischen Begleitplan ▪ SiGe-Plan und Baustellenordnung ▪ Kampfmitteluntersuchung Luftbildauswertung (liegt bis Auftragsvergabe vor)
Die Ausführungszeichnungen werden vom AG digital (PDF, DWG) und 2-fach in Papierform an den AN übergeben. Während der Ausführungszeit hat der AN auf der Baustelle ständig einen zur Ausführung freigegebenen Satz Pläne in Papierform bereit- zuhalten.
4.2 Vom AN zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen
Bei Angebotsabgabe
▪ Baukonzept o Angaben zum Bohrverfahren und der Gerätetechnik (gewählter Bohrdurchmesser, Mischanlage, Verpressanlage, Datenaufzeichnung etc., Technische Daten der Anlagen) o Vorgesehene Verpressmittel / Zuschlagstoffe (Stoffart, Produktdatenblätter). o Vorgesehenes Personal (Anzahl, Qualifikation etc.) o Vorgesehene Nutzung der Baustelleneinrichtungsflächen.
Bei Beauftragung der Leistung
▪ Rahmenbauzeitplan und Bauablaufplan mit Fertigstellungsterminen der einzelnen Bauteile und Bauhilfsmaßnahmen; bindend sind die Ecktermine Baubeginn und Bauende. Festgelegte Zeitfenster für bestimmte Bauabschnitte sowie voneinander abhängige Bauabschnitte müssen im Bauzeitenplan nachvollziehbar dargestellt werden (siehe Abschnitt 3.3.2). ▪ Detaillierter Bauzeitplan (Balkendiagramm) spätestens eine Woche vor Baubeginn und unverzügliche, schriftliche Absprache mit dem AG über das Einvernehmen, sowie Fortschreibung des Bauzeitplans ▪ QS-Plan für Erdbau, Betonbau und Injektionen
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▪ Injektionskonzept ▪ Eignungsprüfung der Suspensionen ▪ Datenblätter des zu verwendenden Materials ▪ Baustelleneinrichtungsplan ▪ Protokolle und Aufzeichnungen im Rahmen der Eigenüberwachungen (Erdbau, Asphaltbau, Beton, Bohr- und Injektionsarbeiten) ▪ Werkstattplanungen und Ausführungszeichnungen gem. Leistungspositionen ▪ Alarmplan mit Havarie- bzw. Hochwasserschutzkonzept ▪ Abbruchkonzept Einlaufbauwerk Hochwasserentlastungsanlage
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5 Geltende ZTVs, die Vertragsbestandteil werden
5.1 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Folgende Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) werden Vertragsbestandteil (vgl. Abs. 6):
▪ ZTV E-StB, Stand 2017, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau. ▪ ZTV SoB-StB, Stand 2020, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau ▪ ZTV Asphalt-StB, Stand 2026, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt ▪ ZTV Pflaster-StB, Stand 2020, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Verkehrsflächen mit Pflasterdecken, Plattenbelägen sowie von Einfassungen ▪ ZTV ING, Stand 01/2026, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten ▪ ZTV W LB 215, Stand 2025, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen im Wasserbau
5.2 Sonstige technische Regelwerke
Keine.
5.3 Änderungen und Ergänzungen der ZTV
Keine.
5.4 Sonstige Zusätzliche Vertragsbedingungen der Wasserwirtschaft
Siehe Formblätter der Verdingungsunterlagen.
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6 Geltende Unterlagen
Örtliche Verkehrsvorschriften, Vorschriften der StVO und der STVZO, Unfallver- hütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, Landesbauvorschriften für Unfall-, Brand-, Umweltschutz- und Feuerschutzbestimmungen u.ä. sind einzuhalten.
Insbesondere folgende technische Unterlagen sind zu beachten: ▪ VOB 2019 sowie die Ergänzungen durch die ZTV (vgl. Abs. 5) ▪ Einschlägige DIN-Normen, in der aktuellen Fassung. ▪ Merkblätter und Richtlinien der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.), insbesondere: DWA-Merkblatt 512-1 ▪ STLK-StB: Standardleistungskatalog für den Straßen- und Brückenbau ▪ STLK-W: Standardleistungskatalog für den Wasserbau
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7 Anlagen zur Baubeschreibung
Anlage 1 Leistungsverzeichnis
Anlage 2 Übersichtslageplan
Anlage 3 Lageplan Baustelleneinrichtung
Anlage 4 Lageplan Injektionen
Anlage 5 Lageplan Drainageleitung
Anlage 6 Längsschnitt Injektionen
Anlage 7 Längsschnitt Drainageleitung und Querprofile
Anlage 8 Bauwerksplan Umbau HWE
Anlage 9 Bauwerksplan Abbruch HWE
Anlage 10 Schalplan Wehrschwelle
Anlage 11 Schalplan Verlängerung HWS-Mauer
Anlage 12 Schalplan Erhöhung Seitenwände und Rückwand
Anlage 13 Bewehrungsplan Wehrschwelle mit Stahlliste
Anlage 14 Bewehrungsplan Verfüllung Antriebsschacht mit Stahlliste
Anlage 15 Bewehrungsplan Erhöhung Seitenwände und Rückwand mit Stahlliste
Anlage 16 Bewehrungsplan Verlängerung HWS-Mauer mit Stahlliste
Anlage 17 Detailplan Furt
Anlage 18 Geotechnischer Bericht, Boley Geotechnik
Anlage 19 Ergänzung zu Baugrundgutachten, Einteilung in Homogenbereiche, WWA Weilheim
Anlage 20 Landschaftspflegerischer Begleitplan, Eger & Partner (wird nachgereicht)
Anlage 21 Versuchsbericht Nr. 444 – Hochwasserentlastungsanlage Windachspeicher, Versuchsanstalt Obernach
Anlage 22 Bautafel M 1:10 – Muster für staatliche LuKIFG Vorhaben
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