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Stahlbauarbeiten für den Forschungsbau zur nachhaltigen Lebensmittelproduktion in Köthen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 16:05 (Europe/Berlin)

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Anlage 1

Bauvorhaben: GNUE HS Anhalt, Standort Köthen – Forschungsbau "Interdisziplinäres Forschungszentrum für eine nachhaltige Lebensmittelproduktion" (InFonaL)

KKE 3-008 Stahlbau

Vergabenummer: OLB-2026-0370

Weitere Besondere Vertragsbedingungen (Fbl. 214, Nr.10)

  1. Baunebenkosten Die Abrechnung von Baustrom und Bauwasser erfolgt im Umlageverfahren. Von den Rechnungssummen werden jeweils folgende Abzüge vorgenommen: Für Baustrom:_0,3 % Für Bauwasser:_0,3 %.

  2. Baustellenschild

Ein Firmenschild auf dem Bauschild kann für 69,50 € netto ergänzt werden.

  1. Rechnungen

Die elektronische Rechnungsstellung wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Vorgaben des Auftraggebers akzeptiert. Im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungsstellung anfallende Kosten trägt der Auftragnehmer. Zusätzlich ist die Rechnung als PDF-Dokument bei der Objekt-/ Bauüberwachung einzureichen.

Rechnungen in Papierform sind 1-fach beim Auftraggeber und zugleich 1-fach bei der Objekt-/ Bauüberwachung (wird mit Auftrag benannt) einzureichen. Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind 1-fach bei der Objekt-/ Bauüberwachung einzureichen.

  1. Projektsprache

Die Projektsprache ist deutsch.

  1. Baufristenplan

Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Vertragsfristen ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist dem Auftraggeber 12 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in zwei Fertigungen zu übergeben.

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